Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / II. Gegenstandswert § 28 RVG – Unterschied Gläubiger- und Schuldner-Vertreter

Das KG stellt klar, dass die Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 28 RVG zu erfolgen hat. Gem. § 28 Abs. 1 S. 1 RVG richtet sich der Gegenstandswert für Gebühren der Nrn. 3313 und 3317 VV sowie im Fall der Beschwerde gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Fall eines vom Schuldner beauftragten Rechtsanwaltes "nach dem Wert der Insolvenzmasse", wo...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / VI. Grundgebühr Nr. 5110 VV

Für die Grundgebühr Nr. 5100 VV gelten die allgemeinen Regeln.[20] Das bedeutet, dass nur der Rechtsanwalt, der sich erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren einarbeitet, die Grundgebühr verdient.[21] Für den Rechtsanwalt, der den Betroffenen bereits im erstinstanzlichen Verfahren verteidigt hat, entsteht die Grundgebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht noch einmal.mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 8.4 Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 42 In dem vom Nachlassgericht ausgestellten Testamentsvollstreckerzeugnis sind Erblasser und Testamentsvollstrecker (ggf. auch mit Berufsbezeichnung) namentlich angegeben. Mit dem Zeugnis weist der Testamentsvollstrecker sein Amt und somit seine Rechte gegenüber Dritten im Rechtsverkehr nach. Außerdem genießt das Testamentsvollstreckerzeugnis öffentlichen Glauben, sodass ...mehr

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AGS 03/2024, Tagung der Geb... / 2. Erhöhung der Verfahrenswerte in sämtlichen Kindschaftssachen

In den vergangenen Jahren haben Anzahl und Umfang der Verfahren in Kindschaftssachen enorm zugenommen. Der Arbeitsaufwand für in Kindschaftssachen tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist immens. Die anfallenden Gebühren sind in vielen Fällen nicht ansatzweise kostendeckend. Infolge der geplanten Unterhaltsreform ist außerdem damit zu rechnen, dass die Zahl der Verfahr...mehr

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AGS 03/2024, Der Begriff de... / III. Bedeutung für die Praxis

Teures Lehrgeld für die Klägerin, aber: Nach der vom OLG angeführten Entscheidung des BGH (NJW 2016, 1596 = AGS 2016, 56) war das zu erwarten. Denn die vom BGH an das "deutliche Absetzen" gestellten Anforderungen, die vom OLG angewendet werden, sind recht streng. Zu deren Erfüllung reicht eben nicht, worauf auch das OLG hingewiesen hat, dass versucht wird, durch Maßnahmen au...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Verteidiger nicht Vollverteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, gilt: Im Rechtsbeschwerdeverfahren sind – anders als im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren nach Teil 4 Abschnitt 3 VV[12] – für Einzeltätigkeiten nicht verschiedene Gebühren vorgesehen,[13] sondern nur die Nr. 5200 VV. Das bedeutet, dass im Bußgeldverfahren für jede im Zusamme...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / I. Wozu führt der Arbeitsunfall?

Der Arbeitsunfall führt für den Geschädigten dazu, dass zunächst einmal die Berufsgenossenschaft für sämtliche unfallrelevanten Leistungen zuständig ist. Daraus folgt beispielsweise die alleinige Zuständigkeit für:mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 14.2 Passive Prozessführungsbefugnis

Rz. 93 Im Passivprozess gilt die Regelung des § 2213 Abs. 1 BGB. Hiernach besteht eine konkurrierende Prozessführungsbefugnis. Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, sofern der Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des gesamten Nachlasses befugt ist. Er kann den Anspruch gegen die Erben, den Testamentsvollstrecker oder gegen beide geltend machen. Da allerdings ein gegen den Erben g...mehr

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AGS 03/2024, Der Begriff de... / II. Begründete Berufung

Die Berufung hatte Erfolg. Nach Auffassung des OLG verstößt entgegen der Ansicht des LG die dem Verfahren zugrunde liegende Vergütungsvereinbarung gegen § 3a Abs. 1 S. 2 Hs. 2 RVG, weil sie nicht deutlich von anderen Vereinbarungen, die verschieden von der Vergütungsvereinbarung und der Auftragserteilung sind, abgesetzt ist. Dass die Vergütungsvereinbarung dem Gebot des § 3a...mehr

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AGS 03/2024, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

Mal wieder eine Pauschgebührentscheidung, bei der man die Richtigkeit der Ausführungen des KG letztlich abschließend nicht beurteilen kann. Dafür müsste man die Einzelumstände des Verfahrens und auch die Antragsbegründung noch besser kennen. M.E. spricht jedoch einiges dafür, dass das KG nicht richtig liegt. 1. Das KG geht schon vom nach meiner Auffassung falschen Vergleichsm...mehr

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AGS 03/2024, Zeitlicher Umf... / Leitsatz

Bestimmt das Gericht im PKH-Bewilligungs- und Beiordnungsbeschluss einen von der PKH-Antragstellung abweichenden Zeitpunkt, erstreckt sich die Beiordnung nur auf die Tätigkeiten ab diesem Zeitpunkt. Diese zeitliche Begrenzung gilt auch für den Auslagenersatz. Nimmt der Rechtsanwalt vor diesem im PKH-Beiordnungsbeschluss genannten Zeitpunkt Akteneinsicht und fertigt in diesem Z...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / VIII. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5116 VV

Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann auch die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5116 VV für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen entstehen.[24] Nach Anm. Abs. 3 zu Nr. 5116 VV entsteht die Gebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren nämlich besonders. Hinsichtlich des Entstehens der Gebühr Nr. 5116 VV gelten die Ausführungen und Verweise zur ...mehr

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zfs 03/2024, Keine Festsetz... / Leitsatz

1. Vor Fälligkeit der Anwaltsvergütung ist der Antrag auf vorläufige Festsetzung des Gegenstandswertes auch dann unzulässig, wenn der Rechtsanwalt seine Vergütung vorschussweise berechnen will. 2. Der Streitwert des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde entspricht regelmäßig dem Streitwert des vorangegangenen Klageverfahrens. Dabei ist grundsätzlich der im Urteil des...mehr

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AGS 03/2024, Entwurf eines ... / VII. Inkrafttreten

Die Neuregelung soll am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. https://www.juris.de/perma?d=jzs-AGS-2024-3-002-97 Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 3/2024, S. 97 - 98mehr

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / Leitsatz

Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die Gebühren eines vom Schuldner beauftragten Rechtsanwaltes richtet sich auch dann nach dem Wert der Insolvenzmasse, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Gläubiger gestellt worden war und dieser den Antrag noch vor der Entscheidung über die Eröffnung zurückgenommen hat. § 58 Abs. 2 GKG findet insoweit grund...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 5.1 Natürliche Personen

Rz. 23 Es kann davon ausgegangen werden, dass jede natürliche Person zum Testamentsvollstrecker ernannt werden kann. Zwingend ist allerdings, dass der Testamentsvollstrecker im Zeitpunkt des Erbfalls voll geschäftsfähig ist und nicht nach § 1896 BGB einen Betreuer zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten erhalten hat (§ 2201 BGB). Achtung Für den Fall, dass ein Unfähiger...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / VII. Zusätzliche Gebühr Nr. 5115 VV

In Nr. 5115 VV ist – ebenso wie im Strafverfahren in Nr. 4141 VV für das Berufungs- und das Revisionsverfahren – für den Rechtsanwalt eine zusätzliche Verfahrensgebühr vorgesehen, wenn durch seine Mitwirkung die/eine Rechtsbeschwerde-Hauptverhandlung entbehrlich wird. Die Anm. Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 zu Nr. 5115 VV – Verfahren wird nicht nur vorläufig eingestellt bzw. Rücknah...mehr

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ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / bb) Die Erforderlichkeit zur Einholung von Sachverständigengutachten zur Sachverhaltsaufklärung

Praktisch relevant ist die Frage, ob das Gericht im Zuge der Sachverhaltsaufklärung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet ist.[27] Das BVerfG und der BGH stellen die Entscheidung darüber in das Ermessen des Gerichts, fordern aber zugleich die bereits erwähnte "möglichst zuverlässige Sachverhaltsgrundlage" für eine gerichtliche Entscheidung und zwar je s...mehr

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AGS 03/2024, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. 42. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVII, 2.911 S., 219,00 EUR. Die Neuauflage des Köhler/Bornkamm/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG ist vor allem geprägt durch die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG v...mehr

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ZErb 03/2024, Keine nach § ... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, und der Beteiligte zu 2.) sind die Kinder der am … 2021 verstorbenen Erblasserin, die kein Testament hinterließ. Zum Nachlass gehört ein Grundstück in G. B. in H. Die Erblasserin bezog bis zu ihrem Tode Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Hinblick auf die Pflegegradeinstufung lief ein...mehr

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Erbprozessrecht / 12.7 Einziehungsverfahren – Amtsverfahren

Ist ein erteilter und ausgehändigter Erbschein unrichtig, muss das Gericht ihn einziehen, § 2361 BGB i. V. m. §§ 26, 353 FamFG. Das Einziehungsverfahren nach § 2361 BGB – als Spiegelbild zum Erteilungsverfahren – spielt sowohl im Nachlassverfahren bei der Testamentseröffnung und Einziehung eines unrichtigen Erbscheins als auch im Grundbuchverfahren im Falle eines Amtswidersp...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 4.2 Bestimmung durch Eheleute

Rz. 14 Häufig kommt es vor, dass sich Ehegatten in ihrem Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben einsetzen und zugleich einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Beim gemeinschaftlichen Testament der Ehegatten ist dann stets zu ermitteln, ob die Anordnung nach dem Tod des Erst- oder des Letztversterbenden, also für den ersten oder erst für den zweiten Erbfall, beginnen...mehr

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AGS 03/2024, Fortführung de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Angesichts der vom KG mitgeteilten Verfahrensumstände liegt sicherlich ein in der Sache unbefriedigendes Ergebnis vor. An dem führt aber wegen der Regelung in § 402 StPO kein Weg vorbei. 2. Zutreffend ist auch die Auffassung des KG, wonach die Vertretungsvollmacht über den Tod des Mandanten hinaus fortwirkt. Das ist in der Vergangenheit in der Rspr. zum Teil anders gesehen...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / III. Beginn und Ende des Rechtsbeschwerdeverfahrens

Das Rechtsbeschwerdeverfahren beginnt mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde nach § 341 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG. Die Einlegung der Rechtsbeschwerde selbst gehört allerdings für den Verteidiger, der bereits in der ersten Instanz tätig war, nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zum gerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges.[6] Jede danach für den Mandanten erbrachte ...mehr

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AGS 03/2024, Verbindung von... / II. Verbindung und Erstreckung

1. Ursprünglicher Beiordnungsantrag erledigt Das LG führt aus: Der beschiedene Antrag vom 5.5.2023 habe sich durch die Verbindung der Sache Az_2 mit dem Ermittlungsverfahren Az_2 erledigt. Einer ausdrücklichen Rücknahme habe es nicht bedurft. Die Beschuldigte habe durch die Formulierung ihres Antrags in dem Schriftsatz vom 29.9.2023 hinreichend deutlich gemacht, dass sie nich...mehr

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Erbprozessrecht / 10.9.1.1 Allgemeines

Der ordentliche Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren, vgl. § 2332 Abs. 1 BGB. Gleiches gilt für den Pflichtteilsrestanspruch gemäß § 2305, § 2307 Abs. 1 Satz 2 BGB, den Ausgleichsanspruch i. S. d. § 2316 BGB und den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325, 2329 BGB. Der Verjährungsbeginn von gegen den Erben gerichteten Ansprüchen bestimmt sich nach e...mehr

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AGS 03/2024, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist (auswärtiger) Pflichtverteidiger in einem umfangreichen Verfahren beim Staatsschutzsenat des OLG. Er hatte sich mit Schreiben vom 16.4.2020 als Verteidiger des Angeklagten gemeldet und ist mit Verfügung des Vorsitzenden vom 4.1.2021 zum Pflichtverteidiger bestellt worden. In dem Verfahren liegen 253 Band Stehordner Ermittlungsakten und sieben Nachlieferun...mehr

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AGS 03/2024, Pauschgebühr i... / III. Allgemeine Berechnungsgrundlage für den Vorschuss auf eine Pauschgebühr

1. Maßgeblich Erhöhung der Grundgebühr und der Verfahrensgebühren Auch zur Berechnung des dem Rechtsanwalt gewährten Vorschusses bezieht sich das OLG auf seine st. Rspr., insbesondere auf seinen Beschl. v. 9.8.2022 (AGS 2022, 405). Es entspreche st. Rspr. des Senats, unter Außerachtlassung der Terminsgebühren einen Ausgleich über eine Erhöhung der Grund- und Verfahrensgebühre...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / 9

Auf einen Blick Grunderwerbsteuer bei Nachfolgeplanung muss immer beachtet werden. Die zivilrechtliche Betrachtungsweise und auch Sonderregelungen im Gesetz, um durch Fiktionen Steuerumgehung zu vermeiden, erzwingen eine Einzelfallprüfung. Die Berufung auf einen ggf. grunderwerbsteuerfrei erreichbaren Alternativweg ist oft nicht erfolgreich. Persönliche und sachliche Befreiu...mehr

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AGS 03/2024, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. unzutreffend. 1. Vorab: Bemerkenswert ist, wie das AG mit einem Hinweis auf zwei weitere AG-Entscheidungen und die Literaturstimme von Stollenwerk (a.a.O.) die entgegenstehende Rspr. verschiedener LG und eines AG (LG Leipzig StraFo 2020, 395 = RVGreport 2020, 389; LG Potsdam JurBüro 2013, 586 = RVGreport 2014, 71 = Rpfleger 2013, 648; AG Magdeburg Rp...mehr

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Erbprozessrecht / 2.5 Problematik der Prozessführungsbefugnis nach § 2039 BGB

Die gesetzliche Prozessstandschaft des § 2039 BGB ist im Rahmen der Erfüllung von Nachlassansprüchen bei der Geltendmachung von Nachlassforderungen und ihre Durchbrechung eine bedeutende Vorschrift. Da jeder Miterbe gesetzlicher Prozessstandschafter ist, handelt er nur in eigenem Namen für den Nachlass. Damit wird nur der klagende Miterbe Partei. Die übrigen Miterben können ...mehr

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AGS 03/2024, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des (inzwischen verstorbenen) Beschuldigten. Nach Einstellung des Verfahrens nach § 206a StPO wegen des Todes des Mandanten hat der Pflichtverteidiger gegenüber der Staatskasse seine Gebühren geltend gemacht. U.a. hat er auch die Festsetzung einer Zusätzlichen Gebühr Nr. 4141 VV beantragt. Zur Begründung hatte er darauf verwiesen, dass...mehr

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AGS 03/2024, Entwurf eines ... / I. Die Neufassung

In Art. 36 des vorgenannten Gesetzesentwurfs wird folgende Änderung des § 10 RVG vorgeschlagen: Zitat Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes § 10 Absatz 1 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2022 (BGBl. I S. 610), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 365) geändert worden ist,...mehr

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Erbprozessrecht / 9.3.4 Berufungsverfahren

Zunächst ist zu beachten, dass der Streitwert einer Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit nicht mehr als 500,00 EUR anzunehmen sein dürfte; Berufungsfähigkeit ist somit nicht gegeben. Im Übrigen ist die Festsetzung des Berufungsstreitwertes nach §§ 2, 3 ZPO eine Ermessensentscheidung. Der Wert der Beschwer bestimmt sich nach dem Abwehrinteresse, d. h. ...mehr

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AGS 03/2024, Fragen und Lös... / 1. Grundsätze

Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung der Vergütung abzulehnen, soweit der Antragsgegner – hier also der Kläger – Einwendungen erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Da diese Einwendungen nach ganz h.A. keiner Substantiierung oder Schlüssigkeit bedürfen, muss sich aus ihnen ergeben, dass das tatsächliche Vorbringen des Antragsgegners – seine Richtigkei...mehr

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AGS 03/2024, Formulierung d... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Im Ergebnis ist die Entscheidung nicht zu beanstanden. Denn die h.M. (vgl. außer dem KG, a.a.O., noch OLG Düsseldorf MDR 1982, 958; Schätzler/Kunz, StrEG, 3. Aufl., 2023, § 1 Rn 26–29, § 2 Rn 13), geht davon aus, dass Entschädigung für Maßnahmen im Rahmen der Strafvollstreckung nicht verlangt werden kann. Das folgt aus dem Wortlaut von § 1 StrEG. Auch § 2 StrEG hilft nich...mehr

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AGS 03/2024, Dr. Thomas Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard), Notar. 9. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 596 S., 45,00 EUR Nur rund 10 Jahre nach Inkrafttreten des GNotKG liegen die "Notarkostenberechnungen" von Diehn nunmehr bereits in 9. Aufl. vor. Darin stellt der Autor anhand von über 350 Musterberechnungen fast den gesamten Arbeitsbereich des Notars in kostenrechtlicher Hinsicht dar. Di...mehr

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zfs 03/2024, Anfall und Ers... / Leitsatz

1. Dem in der mündlichen Verhandlung vertretungsbereit anwesenden Verfahrensbevollmächtigten fällt eine Terminsgebühr auch dann an, wenn die Sache vom Gericht trotz zuvor erfolgter Antragsrücknahme aufgerufen worden ist, weil das Gericht von der Rücknahme keine Kenntnis hatte. 2. Ob sich diese Terminsgebühr nach dem Hauptsachewert oder nur nach dem Kostenwert berechnet, kann ...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 11 Verfahrenskostenhilfe

BGH, Beschl. v. 6.12.2024 – XII ZA 37/22 und XII ZA 38/22 Wird ein Rechtsanwalt, dessen Beiordnung beantragt ist, nicht beigeordnet, ist er nicht zur Beschwerde gegen die Ablehnung seiner Beiordnung befugt, weil nur die Partei, nicht aber er ein Recht auf die Beiordnung hat. OLG Hamm, Beschl. v. 20.11.2023 – 4 WF 126/23 1. Zu dem nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 115 Abs. 3...mehr

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AGS 03/2024, Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht - Kommentar zum Straßenverkehrsrecht

Bearbeitet von Dr. Michael Burmann, Dirk Figgener, Dr. Rainer Heß, Kathrin Hühnermann, Jürgen Jahnke, Prof. Dr. Holger Niehaus und Kristina Wimber. 28. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXXII, 2.325 S., 135,00 EUR Gegenüber der Vorauflage 2022 haben sich wieder zahlreiche Gesetzesänderungen ergeben. Auch umfangreiche Rspr. war einzuarbeiten. Besonders hervorgehoben wird...mehr

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AGS 03/2024, Anforderungen ... / I. Sachverhalt

Nachdem die Rechtsanwälte den Kläger in einem arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren vor dem LAG Köln vertreten hatten, beantragten sie die Festsetzung ihrer Vergütung gem. § 11 RVG. Der vom Rechtspfleger des ArbG Köln angehörte Kläger erklärte in seinem Schreiben vom 8.5.2023, Einwendungen zu erheben, die ihren Grund nicht im anwaltlichen Gebührenrecht hätten. Der Rechtspf...mehr

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AGS 03/2024, Tagung der Geb... / 4. Gebühr für Akteneinsicht bei elektronischer Übermittlung der Akte

Ferner haben sich die Gebührenreferenten mit der Frage befasst, ob eine Gebühr anfällt, wenn die Gerichte für die Akteneinsicht die Akte elektronisch übermitteln. Hintergrund ist, dass in der Praxis in diesen Fällen häufig eine Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG KV berechnet wird. Zitat "Nach Auffassung der Gebührenreferenten löst die Überlassung elektronischer Akten ...mehr

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AGS 03/2024, Verfahrenswert... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Keine schematische Bewertung M. E. verbietet sich eine schematische Wertung. Vielmehr ist stets auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (s. N. Schneider, NZFam 2016, 258). Dabei ist bei der Wertfestsetzung danach zu differenzieren, ob die Scheidung bereits anhängig ist oder noch nicht. 2. Scheidung ist bereits anhängig Ist die Scheidung bereits anhängig, bewirkt der vor...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / 1. Verfahrensgebühr Nr. 5113 VV

Für seine Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV.[16] Wegen der Besonderheiten kann auf die entsprechend geltenden Ausführungen zur Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren verwiesen werden.[17] Befind...mehr

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AGS 03/2024, Pauschgebühr f... / II. Anspruchsvoraussetzungen

Nach Auffassung des KG sind die Voraussetzungen (der Ausnahmevorschrift) des § 51 Abs. 1 RVG nur hinsichtlich der mit der Verfahrensgebühr Nr. 4118 VV und der Terminsgebühren nach Nrn. 4120 und 4122 VV, dort für den Zeitraum der parallel laufen Hauptverhandlungen in den Ursprungs- und Trennverfahren, gegeben. 1. Tatbestandsmerkmal Unzumutbarkeit/Kompensation Der Gesetzgeber ha...mehr

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AGS 03/2024, Absehen von Ma... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten in ihrer Anklageschrift Steuerhinterziehung in sechs Fällen mit einem Gesamtschadensumfang von 1.079.582,56 EUR vor. In der staatsanwaltlichen Abschlussverfügung findet sich folgender Vermerk: Zitat "Gemäß § 421 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StPO wird von der Einziehung abgesehen, weil das Verfahren, soweit es die Einziehung betrifft, einen ...mehr

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AGS 03/2024, Absehen von Ma... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Zusätzlichen Gebühr Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der Rspr. der OLG und LG zum Entstehen der Nr. 4142 VV in den "Beratungsfällen". Stand der Rspr. insoweit ist, dass die Gebühr Nr. 4142 VV immer entsteht, wenn eine Beratung des Mandanten nahe gelegen hat. Und das kann sich nicht nur aus einem ggf. vorliegenden Einziehungsantrag der Staatsanwalts...mehr

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / VI. Kostenrisiko ist in Kauf zu nehmen

Das KG argumentiert, dass ein bestehendes Kostenrisiko kein Anlass zu einer gegenteiligen Auffassung sei. Zitat "Nicht zu folgen vermag der Senat im Ergebnis auch der Argumentation des LG, dass – sofern stets auf den Wert der Insolvenzmasse abzustellen sei – gerade der vorliegende Fall zeige, mit welchem Kostenrisiko ein Gläubiger ggf. belastet werde, und dass dies vor allem G...mehr

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AGS 03/2024, Entwurf eines ... / [Ohne Titel]

Seit dem 6.3.2024 liegt ein Regierungsentwurf für das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vor. Darin ist auch eine Änderung des § 10 RVG vorgesehen, die die als nicht mehr zeitgemäß geforderte eigenhändige Unterschrift des Anwalts abschaffen soll.mehr