Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materiell-rechtliche Vorprüfung.

Rn 6 Bestehen keine prozessualen Bedenken, so nimmt der Streitmittler eine kurze materiell-rechtliche Prüfung vor. Er prüft dabei zunächst, ob der Antrag offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erscheint. Die im Gesetz hierfür genannten Gründe (Verjährung, erfolgte Beilegung des Rechtsstreits, Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosig...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei kraft Amtes.

Rn 2 Partei kraft Amtes sind solche, die als Partei auftreten, aber fremde Interessen vertreten und nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Kosten aufzukommen haben (Zö/Schultzky Rz 2). Parteien kraft Amtes können sein der Testamentsvollstrecker gem § 2212 BGB, der Zwangsverwalter gem § 152 ZVG, der Pfleger des Sammelvermögens gem § 1883 BGB, der vorläufige Insolvenzverwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Anwaltsbeiordnung.

Rn 24 Die Partei hat ein Beschwerderecht, wenn ihr Antrag auf Beiordnung eines Anwalts abgelehnt wird, auch wenn die Hauptsachentscheidung nicht anfechtbar ist (BGH FamRZ 11, 1138). Sie ist auch beschwerdebefugt, wenn ihr ein nicht beauftragter Rechtsanwalt beigeordnet wird (Celle NdsRpfl 95, 46). Bei Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes ist stre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Missbrauch.

Rn 17 Erfolgt die Abtretung einer Forderung einer Gesellschaft an den Geschäftsführer nur, um § 116 zu umgehen und unter den leichteren Voraussetzungen des § 114 PKH zu erhalten, so wird auch nur unter den Voraussetzungen des § 116 PKH bewilligt. Es muss also gesondert geprüft werden, ob die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erörterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Beschluss.

Rn 11 Soweit die Entscheidung in den Gründen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei enthält, dürfen sie dem Gegner nur mit – ausdrücklicher – Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden (Abs 1 S 3). Dies gilt nicht nur im schriftlichen PKH-Verfahren, sondern auch im PKH-Prüfungstermin: Erklärt der Antragsteller kein Einverständnis mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eilverfahren.

Rn 6 In Eilverfahren wie dem auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist die Anhörung des Gegners im PKH-Prüfungsverfahren unzweckmäßig, wenn besondere Eile geboten ist oder die Anhörung den Prozesszweck vereiteln würde, weil es auf ein Überraschungsmoment ankommt. Das ist insb in Verfahren der Zwangsvollstreckung der Fall, also bei der Forderungspfändung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses Nr 1.

Rn 5 Die PKH soll aufgehoben werden, wenn die Partei die für die Bewilligung der PKH maßgebenden Voraussetzungen durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses vorgetäuscht hat. 1. Objektive Voraussetzungen. Rn 6 Objektiv ist erforderlich, dass die Darstellung des Streitverhältnisses durch die Partei von der objektiv vorliegenden Wirklichkeit differiert. Das Verhalten de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 35 Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Denn das Gebot weitgehender Angleichung der Lage von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangt keinen sinnlosen Einsatz staatlicher Ressourcen; daher ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kindergeld.

Rn 12 Kindergeld, das der PKH-Antragsteller bezieht, ist als sein Einkommen zu berücksichtigen, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (BGH FamRZ 05, 605; 10, 1324. Karlsr MDR 15, 1075; dagegen LAarbG). Es ist also rechnerisch so zu behandeln, dass damit erforderlichenfalls der Kinderfreibetrag aufgefüllt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtzeitige Anzeige.

Rn 7 Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung: ggf Aufforderung zur Replik (Abs 3) und Bestimmung des Haupttermins. PKH-Antrag gilt als Verteidigungsanzeige, aber nicht die bloße Bestellungsanzeige (AG Mönchengladbach 9.1.13 –3 C 537/12 juris; Zö/Greger, § 276 Rz 10). Entspr § 337 ist der Erlass des schriftlichen VU bis zur Entscheidung über den PKH-Antrag zurückzustellen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Pflichten des Rechtsanwalts.

Rn 20 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Partei über die Möglichkeit der Beantragung von PKH aufzuklären, wenn sich aus den bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass eine Berechtigung möglich ist (Ddorf AnwBl 87, 147; Köln FamRZ 83, 633). Hat der Rechtsanwalt nicht bereits aus dem konkreten Mandatsverhältnis genügend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sonstiges Grundvermögen.

Rn 42 Wird ein Grundstück nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so ist es grds als einzusetzendes Vermögen zu betrachten. Es handelt sich hierbei nicht um Schonvermögen. Dies gilt insbesondere grds bei vermietetem Wohneigentum (Saarbr Beschl v 29.11.11 – 9 WF 100/11 –) und solchem im Ausland (Saarbr Beschl v 21.3.12 – 6 WF 23/12 –). Soweit die Verwertung von Grundbesitz verl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Sonstige Verfahrensgrundsätze.

Rn 23 Eine Aussetzung des PKH-Bewilligungsverfahrens wegen eines anderweitig schwebenden Rechtsstreites ist unzulässig (Hamm FamRZ 85, 827). Eine Unterbrechung durch die Insolvenz findet nicht statt (s § 114 Rn 13). Der Tod des Anwalts der PKH begehrenden Partei beeinflusst den Verfahrensablauf nicht (BGH NJW 66, 1126).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine Rechtshängigkeit.

Rn 23 Durch die Bekanntgabe des PKH-Antrags an den Gegner wird das Verfahren noch nicht rechtshängig. Demnach kann auch die Zwangsvollstreckung noch nicht gem § 769 I 1 eingestellt werden, es kommen nur Maßnahmen nach § 769 II 2 in Frage (Frankf FamRZ 82, 724; Köln FamRZ 87, 963; Ausnahmen § 769 IV sowie § 242 FamFG). Der Rechtshängigkeit wird die Übersendung des PKH-Antrags...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Aufhebung wegen Nichtzahlung von Raten (Nr 5).

Rn 20 Die PKH kann aufgehoben werden, wenn die Partei mit der Zahlung der ihr auferlegten Raten länger als drei Monate mit einer Monatsrate oder mit der Zahlung eines sonstigen Betrages in Rückstand ist. Unter Rückstand ist Verzug zu verstehen, dementsprechend eine schuldhafte Handlung des Antragstellers (BGH NJW 97, 1077). Ein Rückstand setzt voraus, dass dem Antragsteller ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kasuistik.

Rn 15 Der Kl braucht den Gerichtskostenvorschuss nicht von sich aus mit der Klage bzw dem Mahnbescheidsantrag einzuzahlen, sondern er kann die Aufforderung durch das Gericht abwarten (BGH NJW 15, 3101 Rz 19 mN; NJW 16, 568 Rz 13; NJW-RR 16, 650 Rz 13). Bleibt eine Aufforderung aus, muss der Kl allerdings innerhalb von 3 Wochen nachfragen, einzahlen oder einen Antrag nach § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten in der Hauptsache.

Rn 2 Auch die PKH-Partei hat an den obsiegenden Gegner uneingeschränkt sämtliche Kosten zu erstatten, die gem §§ 91 ff erstattungsfähig sind. Das sind die Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Auslagen der Partei. Teilweise wird vertreten, dass die Kostenerstattungspflicht rechtspolitisch fragwürdig sei. Dies zT aus der Erwägung heraus, dass die Partei, der PKH bewilligt worde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesonderte Antragstellung.

Rn 13 Für das Rechtsmittelverfahren ist gesondert PKH zu beantragen und zu bewilligen (zum PKH-Antrag für eine beabsichtigte Berufung s § 117 Rn 30). Es gelten die gleichen Grundsätze wie in der 1. Instanz. Es muss eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden (BGH FamRZ 06, 1522). Es reicht aus, auf das in der Vorinstanz benutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

Rn 16 Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Vorlage von Belegen zur Glaubhaftmachung bereits in § 117 II vorgesehen. Sofern Belege nicht vorgelegt sind, hat das Gericht gem § 118 II 4 eine Frist zur Glaubhaftmachung zu setzen. Das gilt auch dann, wenn der Antrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht wurde (BGH NJW 84, 310). Das Gericht hat Ermessen, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 50 Gegen PKH-Entscheidungen der Sozialgerichte ist die Beschwerde statthaft, die binnen eines Monats einzulegen ist. Gemäß § 172 III 2 SGG ist die Beschwerde ausgeschlossen, wenn das Gericht ausschließlich das Vorliegen der für die PKH-Bewilligung erforderlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verneint hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Juristische Personen.

Rn 10 Inländische juristische Personen erhalten nur unter den Voraussetzungen des § 116 PKH. Ausländischen juristischen Personen kann keine PKH bewilligt werden (s.a. §§ 1077f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vergleich.

Rn 20 Wird der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet, in dem sich die bedürftige Partei zur Übernahme der Kosten verpflichtet, ist die Rechtslage hinsichtlich der Gerichtskosten problematisch. Der nicht bedürftige Kl ist als Antragsteller Kostenschuldner ggü der Staatskasse gem § 22 I GKG. Die PKH-Partei ist Kostenübernahmeschuldner gem § 29 Nr 2 GKG. Hier greift nun de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten.

Rn 4 Die Aufzählung der Befugnisse ist nur beispielhaft und nicht abschließend und dem Normzweck entsprechend eher weit auszulegen. Neben der Widerklage (§ 33), der Wiederaufnahme (§§ 578 ff), der Rüge nach § 321a und der Zwangsvollstreckung gehören auch zum Rechtsstreit iSd Norm: Das Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich der Beschwerde (BVerfGE 81, 127 [BVerfG 29.11.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten.

Rn 52 Öffentlich-rechtliche Ansprüche gehören zum Vermögen des Erblassers und sind grds vererblich, sofern dies nicht durch besondere Rechtsnormen oder durch das Wesen des Anspruchs ausgeschlossen ist, mit der Folge, dass Sozialleistungen grds vererblich sind (OVG Schlesw FamRZ 09, 1865). IÜ richtet sich deren Vererblichkeit nach dem Zweck der jeweiligen öffentlich-rechtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbesserung.

Rn 5 Es kommen sowohl Verbesserungen des Einkommens oder Wegfall von Belastungen als auch der nachträgliche Erwerb von Vermögen in Betracht. Beim Einkommen kann das sein die Erhöhung des Arbeitseinkommens oder der Bezug von Arbeitseinkommen, wenn zuvor Arbeitslosengeld bezogen wurde. Durch die gesetzliche Definition der Wesentlichkeit beim Einkommen ist der zuvor bestehende ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rücknahme.

Rn 7 Kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Erforderlich dafür ist, dass das Verhalten der Partei den Willen zur Rücknahme eindeutig und unzweifelhaft ergibt (BGH NJW-RR 96, 885). Keine konkludente Klagerücknahme ist die bloße Nichtzahlung des Auslagenvorschusses (Ddorf BauR 02, 350) oder die Rücknahmeerklärung in einem anderen Verfahren (BGH MDR 81, 1002). Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen.

Rn 31 In der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen gilt jede Vollstreckungsmaßnahme als besonderer Rechtszug. Zuständig für die PKH-Bewilligung ist das jeweilige Vollstreckungsgericht. Sondervorschriften gelten für das Insolvenzverfahren. Hier ist PKH für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu beantragen und zu bewilligen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 42 Für das PKH-Verfahren entstehen keine Gerichtskosten. Wenn die PKH-Beschwerde zurückgewiesen wird, entsteht nach KV 1812 eine Gerichtsgebühr von 66 EUR. Wert des Verfahrens, der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde ist der Wert der Hauptsache, auch wenn sich die Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts richtet (BGH FamRZ 10, 1892).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Ablehnung der Bewilligung.

Rn 22 Die Partei kann Beschwerde einlegen, wenn die PKH-Bewilligung ganz oder tw abgelehnt wird, sei es wegen der Verneinung der Erfolgsaussicht, wegen Mutwillens oder weil der Antragsteller als nicht bedürftig angesehen wird. Außerdem besteht eine Beschwerdeberechtigung, wenn die PKH-Bewilligung auf einen Zeitpunkt datiert wird, der später als die Antragstellung liegt (Zö/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aufhebung wegen fehlender persönlicher oder wirtschaftlicher Voraussetzungen (§ 124 Nr 3).

Rn 16 Nr 3 ermöglicht die Aufhebung, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben. Neue Erkenntnisse betreffend die objektiven Voraussetzungen, also Mutwilligkeit und Erfolgsaussicht, können eine Aufhebung nur unter den Voraussetzungen der Nr 1 herbeiführen (St/J/Bork Rz 18). Änderungen, die nach dem Zeitpun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitliche Wirkung der Forderungssperre.

Rn 9 Der Rechtsanwalt kann ab seiner Beiordnung Ansprüche auf Vergütung gegen die Partei nicht mehr geltend machen. War der beigeordnete Rechtsanwalt zuvor als Wahlanwalt tätig, so kann er nach der Beiordnung auch zuvor bereits entstandene Gebühren nicht mehr gegen die Partei geltend machen, wenn diese Gebühren auch nach der Beiordnung noch verwirklicht werden (München JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 239 ff finden Anwendung im Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJW 12, 3725 [BGH 31.10.2012 - III ZR 204/12]), bei Beschlussklagen, so nach WEG (Hügel/Elzer § 44 WEG Rz 121; s.a. BGH NZG 18, 32 [BGH 24.10.2017 - II ZR 16/16] Rz 15 – GmbH), und zwar unabhängig davon, ob eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder im sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 7 Es ist eine Vortäuschung durch den Antragsteller erforderlich. Mindestens bedingter Vorsatz ist erforderlich (Kobl FamRZ 85, 301). Bedingter Vorsatz ist anzunehmen, wenn die Partei bei der unrichtigen Darstellung billigend in Kauf genommen hat, dass diese zur fehlerhaften PKH-Bewilligung führen könnte (Dürbeck/Gottschalk Rz 1003; Zimmermann Rz 458) Die Partei hat sich d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Ursprüngliche Zuständigkeit des AG.

Rn 30 Ist das AG für den Klageanspruch und das LG für den Anspruch aus der Widerklage sachlich zuständig, so hat das AG zunächst auf seine (tw) sachliche Unzuständigkeit nach § 504 hinzuweisen (Zö/Herget § 506 Rz 3). Auf entsprechenden Antrag (beachte insoweit auch § 96 II GVG) kann der Rechtsstreit dann nach § 506 I insgesamt an das LG verwiesen werden (zum Inhalt und der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesskostenvorschuss.

Rn 34 Bedürftig ist nicht, wer einen durchsetzbaren Anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat (§ 1360a IV BGB, für Ehegatten und minderjährige Kinder gegen ihre Eltern). Zu den Antragsvoraussetzungen gehört daher die Darlegung, dass ein Prozesskostenvorschussanspruch nicht besteht (BGH FamRZ 08, 1842; mit Anm Bißmaier jurisPR-FamR 20/08 Anm 1; Celle NJW-RR 06, 1304). Der Richt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen Anwalts.

Rn 34 Ein nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, § 121 III (Saarbr OLGR 09, 713). Der Partei steht es frei, einen Anwalt zu beauftragen, der nicht am Gerichtsort ansässig ist. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Staatskasse nicht unnötig mit Kosten belastet wird, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 6 Nach Rspr einiger OLG muss nicht nur eine bereits wirksame Klageschrift eingereicht werden, ehe eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, sondern auch die Zahlung des Prozesskostenvorschusses erfolgt sein (Köln FamRZ 87, 963, 964; Hamm NJW-RR 96, 1023, 1024; Naumbg OLGReport 00, 388; Frankf OLGR 08, 612, 613; ebenso Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Man wird ledigli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Adressat der Zahlung.

Rn 11 Die Zahlungen sind an die Landeskasse zu leisten. Die Gerichtskasse fordert die Ratenzahlung an, dabei wird auch die Bankverbindung mitgeteilt, auf die zu leisten ist. Die Gerichtskasse kann rückständige Beträge nach der JBeitrO vollstrecken, diese Möglichkeit besteht neben der Aufhebung der PKH. In Verfahren vor dem BGH sind die Zahlungen ebenfalls an die Landeskasse ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 22 Weitere Voraussetzung der Bewilligung ist, dass die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Das ist dann der Fall, wenn das Gericht einen Erfolg der antragstellenden Partei aufgrund ihrer Sachdarstellung und aufgrund der vorgelegten Unterlagen zumindest rechtlich für möglich hält (Naumbg OLGR 05, 479 mwN). PKH kann auch nur tw bewilligt werden, wenn n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einleitung ZPO 42 Wahlfeststellung 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien 21b GVG 18 Wahlrecht 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand 35 ZPO 2 Eilverfahren 35 ZPO 3 Mahnbescheid 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage 35 ZPO 2 Widerklage 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht 138 ZPO 4 Wahrheitspflicht 27 FamFG 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entsprechende Anwendung.

Rn 10 Wird eine Ehesache rechtshängig, während bei einem anderen Gericht erstinstanzlich eine Familiensache anhängig ist betr Kindschaft (§ 153 FamFG), Ehewohnung oder Haushalt (§ 202 FamFG), Unterhalt (§ 233 FamFG), Güterrecht (§ 263 FamFG) oder sonstige Familiensache (§ 202 FamFG), müssen diese an das Gericht der Ehesache abgegeben werden. § 281 II und III gelten entspr. R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 49 Gegen die Ablehnung der PKH durch das VG und gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist die Beschwerde zum OVG nach § 146 VwGO gegeben. Es besteht kein Anwaltszwang. Im Asylverfahren ist die Beschwerde gem § 80 AsylG ausgeschlossen. Die Beschwerde ist gem § 147 VwGO binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der PKH-Entscheidung beim VG einzureichen und zu beg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 Grds ist § 506 bei Erhebung einer Widerklage gem § 33, einer Klageerweiterung gem § 264 Nr 2 u 3 bzw klageerweiternden, streitwerterhöhenden Klageänderung gem § 263 sowie einer Klageerweiterung mittels Zwischenfeststellungsklage gem § 256 II anwendbar. Die entsprechenden besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen, etwa der Sachzusammenhang in § 33, müssen jeweils vorliegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Isolierte Verfahren.

Rn 4 Nicht zum Rechtszug gehören folgende Verfahren: Arrestverfahren, einstweilige Verfügung. Die Bewilligung von PKH für das Arrestverfahren umfasst nicht das Aufhebungsverfahren (Zö/Schultzky Rz 3.3). einstweilige Anordnungen das selbstständige Beweisverfahren Widerklagen. Auch die Hilfswiderklage ist ein isoliertes Verfahren. Grds gehören Hilfsanträge zum Rechtszug, das gilt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verschlechterung.

Rn 11 Auch Verschlechterungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Das können Änderungen des Arbeitseinkommens oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein (Brandbg RPfleger 04, 53). Auch das Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten durch Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind zu berücksichtigen (Dürbeck/Gottschalk Rz 964). Werden nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Änderungen von Amts wegen.

Rn 4 Zuständig für Änderungen vAw nach Abschluss des Verfahrens ist der Rechtspfleger. Die Akten werden ihm in regelmäßigen Abständen zur Kontrolle vorgelegt. Die Änderung ist zulässig, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach der PKH-Entscheidung wesentlich geändert haben. Durch den Begriff Änderungen ist klargestellt, dass s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwaltswechsel.

Rn 11 Bei einem Anwaltswechsel ist streitig, ob der zweite PKH-Anwalt die Gebühren, die er nicht von der Staatskasse verlangen kann, weil er unter Mehrkostenverbot beigeordnet wurde, von der Partei verlangen kann. Teilweise wird vertreten, dass dann, wenn der Anwalt ggü der Staatskasse auf Gebühren verzichtet hat, er insoweit die Kosten auch nicht von der Partei verlangen ka...mehr