Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 20 Bei vollständiger (nicht bei teilweiser) Verwerfung oder Zurückweisung der Anhörungsrüge Festgebühr von 72 EUR (KV 1700, 2600). Für ein Anhörungsrügeverfahren kann grds PKH bewilligt werden, nicht aber im Anschluss an ein Prozesskostenhilfeprüfungs- oder -beschwerdeverfahren (Köln NJW-RR 15, 576 [OLG Köln 11.12.2014 - 7 W 52/14]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Parteiwechsel.

Rn 11 Ändert sich im Laufe des Verfahrens die Parteistellung einer Partei, bevor PKH bewilligt worden ist, so ergeben sich unterschiedliche Folgen für die Fortsetzung des Prozesses durch die neue Partei. 1. Tod der Partei. Rn 12 Durch den Tod der bedürftigen Partei endet das PKH-Verfahren. Das Verfahren ist an die Person des Antragstellers geknüpft. Einem Verstorbenen kann kei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Besonderheiten bei Fachgerichtsbarkeiten.

Rn 48 In den Fachgerichtsbarkeiten weichen die Rechtsmittel hinsichtlich der PKH von der ordentlichen Gerichtsbarkeit tw ab. I. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Rn 49 Gg die Ablehnung der PKH durch das VG und gg die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist die Beschwerde zum OVG nach § 146 VwGO gegeben. Es besteht kein Anwaltszwang. Im Asylverfahren ist die Beschwerde gem §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 119 regelt die zeitliche Geltungsdauer der Bewilligung von PKH und ihre sachliche Geltungsdauer für die Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 118 und § 119 den Gang des Bewilligungsverfahrens und die Rechtsbehelfe im PKH-Verfahren. Dabei sind die Rechtsbehelfe für die Partei und die Staatskasse deutlich unterschiedlich ausgestaltet. Das Beschwerderecht der Staatskasse ist anders als im RegE vorgesehen, durch das PKHÄndG nicht erweitert worden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt.

Rn 26 Die Partei wählt ihren Anwalt aus und benennt ihn im Bewilligungsverfahren. In der Regel wird die Wahl schlüssig erklärt werden, indem der Anwalt PKH beantragt; der Antrag hinsichtlich seiner Beiordnung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Ein Anwalt, der die Partei nicht vertreten hat oder nicht mehr vertritt, darf nicht beigeordnet werden (Brandbg FamRZ 07, 17...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unrichtige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Nr 2 Alt 1).

Rn 10 Die PKH kann aufgehoben werden, wenn die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat. 1. Objektiver Tatbestand. Rn 11 Es werden nur unrichtige Angaben berücksichtigt, die die Partei in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem §§ 115, 117 gemacht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschwerde des Anwalts.

Rn 27 Auch der beigeordnete oder beizuordnende Anwalt ist nicht Beteiligter des Verfahrens. Dementsprechend besteht für ihn eine Beschwerdebefugnis auch nur in Ausnahmefällen. Eine Beschwerde des Anwalts mit dem Ziel, eine höhere Ratenzahlung zu erreichen, ist nicht zulässig, auch wenn er durch eine höhere Ratenzahlung eine weitere Vergütung erhielte (Zö/Schultzky Rz 60). St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift und die zu ihr entwickelten Grundsätze der Erledigung des Rechtsstreits gelten zunächst für alle kontradiktorischen Verfahren der ZPO, die der Dispositionsmaxime unterliegen und mit einer selbstständigen Entscheidung über eine Hauptsache und die Kosten enden. Darunter fallen neben dem Urteilsverfahren folgende Verfahren: Arrest und einstweilige Verfügunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Notwendigkeit.

Rn 13 Der Rechtspfleger prüft, ob die festzusetzenden Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, § 91 I. Dies gilt für Gerichts- und Anwaltskosten. Nach § 91 II 1 gelten die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beklagtenseite.

Rn 29 Es kann für beide Parteien PKH bewilligt werden, wenn auf beiden Seiten die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Für den Beklagten besteht stets dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Klage unschlüssig ist (Karlsr FamRZ 97, 375); ansonsten hängt die Überprüfung der Erfolgsaussicht von der Erheblichkeit seines Vorbringens ab. 1. Anerkenntnis. Rn 30 Einem Beklagten, der den Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verfahren.

Rn 60 Durch das FGG-RG wurde die verfahrensrechtliche Geltendmachung des Prozesskostenvorschussanspruchs aus dem Recht über die PKH herausgenommen und findet sich nun in § 246 FamFG. Auch diese Vorschrift regelt, wie zuvor § 127a, lediglich die verfahrensrechtlichen Fragen und begründet keinen Prozesskostenvorschussanspruch, sondern setzt ihn materiell-rechtlich voraus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Adressat der Aufforderung des Gerichts.

Rn 15 Den Streit, ob das Gericht die Aufforderung, sich erneut zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu erklären, an die Partei oder an den RA des Hauptverfahrens richten muss, hat der BGH entschieden. Wenn der Prozessbevollmächtigte die Partei bereits im PKH-Verfahren vertreten hat, dann sind Zustellungen auch nach Abschluss des Hauptverfahrens an den Proze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellung demnächst.

Rn 9 Die Zustellung muss ›demnächst‹ erfolgen. Dadurch ist kein starrer zeitlicher Rahmen vorgegeben, sondern es ist eine Abwägung erforderlich, für die maßgeblich ist, ob der Zustellungsbetreiber alles ihm Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan hat und ob der Rückwirkung keine schützenswerten Belange des Zustellungsempfängers entgegenstehen (BGH NJW 99, 3125 [BGH 27...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sofortige Beschwerde.

Rn 13 Entscheidungen über die Bewilligung von PKH können mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. I. Zulässigkeit. Rn 14 Die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen – va Partei- und Prozessfähigkeit – müssen gegeben sein. Der geschäftsunfähige Pflegebefohlene ist hinsichtlich des PKH-Verfahrens in Pflegschaftssachen prozessfähig (LG Mannheim Anwbl 82, 23). Die Beschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 115 bestimmt, unter welchen wirtschaftlichen Voraussetzungen eine Partei PKH erhält. Festgelegt werden sowohl die Einkommensgrenzen als auch die Ratenhöhe bei einzusetzendem Einkommen. Außerdem wird der Einsatz des Vermögens geregelt. § 115 verweist zur Bestimmung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens auf das SGB XII. Die Prüfung des Einkommens und Vermögens steh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 6 Wenn über Anträge nach §§ 707, 719, 769 gesondert mündlich verhandelt wird, entstehen besondere Anwaltsgebühren gem VV 3328. Dann muss für ein solches Verfahren gesondert PKH beantragt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]; BAG NZA 25, 349 [BAG 16.10.2024 - 4 AZR 254/23] Rz 20)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Rückstände, Rückforderung.

Rn 140 Eingeklagte Rückstände werden hinzugerechnet, § 51 II 1 FamGKG wie in § 42 III 1 GKG); Antrag auf PKH steht der Klage gleich. Bei Klageerweiterung werden die zusätzlich verlangten Beträge 12fach angesetzt und bis dahin geltend gemachte Forderungen zu streitwerterhöhenden Rückständen (ausf Köln FamRZ 04, 1226 = FamRB 04, 45; gg Berücksichtigung OLGR Saarbr 05, 924; OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten.

Rn 9 Bei Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein Auslagen nach Nr 9002 KV-GKG. Für die Prüfung des ausgehenden Ersuchens durch die Justizverwaltung Gebühr Nr 1320 KV-JVKostG (15–55 EUR; idR 20 EUR, § 75 II 2 Nr 1 ZRHO). Für Übersetzungen sind die Auslagen (Nr 9005 KV-GKG) zu erstatten. Für die Gebühren und Auslagen der deutschen Auslandsvertretung gelten das Bundesgebüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtliche Voraussetzungen.

Rn 3 Bei der Ermessensausübung muss das Gericht beachten, dass die Justizgewährungspflicht eine Wertfestsetzung verbietet, die einen Beteiligten mit einem unverhältnismäßigen Kostenrisiko belastet (BVerfGE 85, 337 [BVerfG 12.02.1992 - 1 BvL 1/89]; NJW-RR 00, 946 [BVerfG 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94]; NJW 97, 311; eingehend § 6 Rn 2). Das ist insb bei Klärung der Frage zu berüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 14 Die Partei hat sich auf Verlangen des Gerichts darüber zu erklären, ob sich die maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit der Entscheidung geändert haben. Es können nur Änderungen berücksichtigt werden, die im ursprünglichen Verfahren nicht bekannt waren. Hat eine Partei im ursprünglichen Verfahren zutreffende Angaben gemacht, aufgrund derer sie z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller.

Rn 3 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 707 (s § 707 Rn 6 ff) ist eine statthafte, nicht jedoch zwingend zulässige Berufung erforderlich, die durch den Eingang der Berufungsschrift bei Gericht tatsächlich eingelegt worden ist. Vorher kommt eine Entscheidung nicht in Betracht, weil die Erfolgsaussichten der Berufung nicht geprüft werden können (Saarbr MDR 97, 1157 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abtretung allgemein.

Rn 16 Bei einer Abtretung kommt es grds auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers an. Das gilt auch dann, wenn diejenigen, denen letztendlich der erstrittene Betrag zufließen wird, vermögend sind (BGHZ 47, 289). Anders ist die Rechtslage, wenn eine Abtretung nur zu dem Zweck erfolgt, PKH für das Verfahren zu erhalten. Das kann dann gegeben sein, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsschutzversicherung.

Rn 48 Auch der Anspruch auf Deckungsschutz ggü einer Rechtsschutzversicherung gehört zum Vermögen (BGH VersR 81, 1070). Grds entfällt der Anspruch auf PKH erst mit der Deckungsschutzzusage der Versicherung. Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Realisierbarkeit von Forderungen für die Fälle, in denen die Versicherung ihre Eintrittspflicht verneint. Es kann dem Antragstell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorschuss.

Rn 5 Nach Abs 2 kann der Anwalt die Übernahme des Mandats von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen, der sich nach § 9 RVG bemisst und grds in voller Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung einschließlich der Auslagen verlangt werden kann (BGH VersR 91, 122 [BGH 21.06.1990 - IX ZR 227/89]). Dies gilt nicht für die Beiordnung nach § 121 V, denn eine Vorschussp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erklärung.

Rn 6 Die Erteilung geschieht durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers ggü dem Bevollmächtigten, dem Prozessgegner oder dem Gericht (BGH FamRZ 95, 1484) und wird mit Zugang wirksam. Sie ist formlos wirksam (BGH NJW 02, 1957; 04, 844) und kann deshalb mittels jeder Übermittlungsform (BGHZ 126, 269; NJW 2002, 1957) und auch stillschweigend (BGH F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessstandschaft.

Rn 15 Bei der Prozessstandschaft macht der Prozessstandschafter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend, es kommt daher grds auf seine Hilfsbedürftigkeit an. Der Prozessstandschafter kann nicht geltend machen, sachlich sei nur der Rechtsinhaber interessiert, weshalb es nur auf dessen Bedürftigkeit ankomme, denn dann fehlte auch das eigene Interesse des Prozessstandschafte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften (Abs 1).

Rn 7 Solche, auch beglaubigte, hat die zuständige Geschäftsstelle auf Antrag eines Berechtigten (Rn 3) diesem – nicht zwingend in Farbe oder als elektronisches Dokument (BGH BeckRS 24, 33886 Rz 8) – zu erteilen (BGH 6.3.12 – XI ZB 31/11 Rz 9). Für Originalurkunden gilt Entspr gem §§ 131, 133, 134 II (Rn 6). Er muss dazu kein besonderes Interesse darlegen. Auch ist sein Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Absehen von der Bewilligung wegen geringer Ratenanzahl (Abs 4).

Rn 67 Nach § 115 IV wird PKH nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen. Zur Ermittlung hat das Gericht zunächst die zu erwartenden monatlichen Raten zu ermitteln und danach die zu erwartenden Prozesskosten. Berücksichtigt werden die Gerichtskosten und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schlüssigkeit und Erheblichkeit.

Rn 26 Es gilt auch hier der Grundsatz, dass lediglich Tatsachen vorgetragen werden müssen, die rechtliche Würdigung aber dem Gericht obliegt. Der Umfang des Vortrags richtet sich nach den voraussichtlichen Verteidigungsabsichten des Gegners. Die Klage muss schlüssig sein. Das hat das Gericht gewissenhaft zu prüfen, weil die Bewilligung von PKH für eine unschlüssige Klage kei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostendeckung (Nr 1).

Rn 13 Neu durch das PKHÄndG eingeführt ist, dass das Gericht die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen zukünftig erst dann anordnen darf, wenn die Zahlungen der Partei die voraussichtlich entstehenden Kosten decken. Die Kostendeckung muss zukünftig eingetreten und nicht nur absehbar sein. Die Partei hat höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, jedoch nicht mehr als die insgesa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenerstattung.

Rn 41 Nach § 127 IV findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht statt (BGH MDR 2010, 767). Damit erstreckt sich der Grundsatz, dass im PKH-Prüfungsverfahren eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, auch auf das Beschwerdeverfahren. Auch eine Erstattung der dem Beschwerdegegner entstandenen Kosten nach Maßgabe der im Hauptsacheverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Aus der Norm ergibt sich nicht, ob und welche Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können. Aus den §§ 78 V, 79, 496 ergibt sich, dass die Norm in allen Bereichen zur Anwendung kommt, in denen ein Anwaltszwang nicht besteht. Jenseits dieses generellen Anwendungsbereichs vor den Amtsgerichten hat der Gesetzgeber bei verschiedenen einzelnen Prozess...mehr

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AGS 08/2025, Berücksichtigu... / II. Abzüge vom einzusetzenden Einkommen

1. Kosten für Strom und Gas im Haushalt, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2a und Nr. 3 ZPO Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO in voller tatsächlich anfallender Höhe einschließlich der weiteren umlagefähigen Mietnebenkosten abzusetzen (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 202...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidung.

Rn 2 Der Anwendungsbereich erfasst Entscheidungen iwS (vor §§ 300 ff Rn 2), also Urteile und Beschlüsse in jeder Instanz. Verfügungen sind damit zwar eigentlich auch erfasst (St/J/Althammer Rz 11), fallen aber unter Abs 1 S 2, auch wenn sie kraft gesetzlicher Anordnung unanfechtbar sind (zB Terminsverlegung, § 227 V 3). Die Entscheidung muss im Grundsatz jeweils eine Endentsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anhängigkeit.

Rn 34 Mit Eingang der Akten wird der Rechtsstreit bei dem im Beschl bezeichneten Gericht anhängig. Das Verfahren vor beiden Gerichten bildet eine Einheit, so dass der Rechtsstreit in der Lage fortgesetzt wird, in der er sich bei dem verweisenden Gericht befand (BGHZ 91, 126). Rn 35 Den bisherigen Akteninhalt einschließlich der Entscheidungen des verweisenden Gerichts muss das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Unanfechtbarkeit.

Rn 1 Zuständigkeitsstreitigkeiten sollen aus Gründen der Prozessökonomie nicht ausufern (vgl BGHZ 63, 214). Wie § 281 II ZPO ordnet § 102 daher die Unanfechtbarkeit der Entscheidung (S 1) und ihre Bindung (S 2) an (vgl Fischer MDR 18, 646). Auch im Zusammenhang mit der Endentscheidung kann die Verweisung nicht im Wege eines allgemeinen Rechtsmittels angegriffen werden (§ 101...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweis zur Prozesssituation.

Rn 20 Fehlt es an der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes (Rn 3, 18), ist die Klage unzulässig (Rn 3). Auch ist ein PKH-Antrag abzulehnen (Sächs FG v 30.8.10 – 8 K 658/09). Einem Antrag auf Wiederaufnahme eines Wiederaufnahmeverfahrens kann wegen Rechtsmissbrauchs das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn der Kläger sich zur Begründung eines Wiederaufnahmegrundes w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 127a ZPO – (aufgehoben)

Gesetzestext Rn 1 Durch das FGG-Reformgesetz wurde die verfahrensrechtliche Geltendmachung des Prozesskostenvorschussanspruchs aus dem Recht über die PKH herausgenommen und findet sich nun – systematisch sinnvoll – in § 246 FamFG. Auch diese Vorschrift regelt, wie zuvor § 127a, lediglich die verfahrensrechtlichen Fragen und begründet keinen Prozesskostenvorschussanspruch, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist in Familiensachen.

Rn 33 Auch wenn die angefochtene PKH-Entscheidung eine isolierte FG-Familiensache betrifft, auf die nach Art. 111 FGG-RG noch das bis zum 31.8.09 geltende Verfahrensrecht anwendbar ist, so beträgt die Beschwerdefrist über die Verweisung des § 14 FGG einen Monat und nicht (§ 22 FGG) zwei Wochen (BGH NJW 06, 2122 [BGH 12.04.2006 - XII ZB 102/04]; Brandbg NJ 07, 178 [OLG Brande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entstehung und Beendigung.

Rn 9 Das Beitreibungsrecht des Anwalts entsteht mit der Verkündung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils als auflösend bedingtes Recht (Frankf RPfleger 90, 468). Unbedingt ist das Recht erst dann, wenn der Rechtsstreit durch die Rechtskraft des Urteils oder einen Prozessvergleich beendet ist (Zö/Schultzky Rz 2). Das führt dazu, dass Vereinbarungen der Parteien über den Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 233 Abgesehen von § 45 IV GKG besteht Bedeutung für den GeS der Vergleichsgebühr des RA (für Einbeziehung mitverglichener weiterer Gegenstände in den Wert der Terminsgebühr Karlsr JurBüro 06, 420). Maßgeblich ist der geregelte oder erledigte Gegenstand des Vergleichs, nicht dessen Ergebnis, insb nicht der Betrag einer Kapitalabfindung (München JurBüro 01, 141; Ddorf JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Umfang und Bedeutung.

Rn 99 Entscheidend für den Umfang ist der objektiv erforderliche Aufwand des Gerichts (Schulte-Bunert § 43 FamGKG Rz 15 ff; Ddorf AnwBl 86, 250). Die einvernehmliche Scheidung rechtfertigt keinen Streitwertabschlag (Brandbg FamRZ 08, 1206; Stuttg FamRZ 09, 1176); die Begründung eines Wertabschlags mit der ›Einfachheit‹ des Verfahrens erscheint generell ungeeignet (aA Oldbg F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes.

Rn 5 Erfasst werden grds alle Rechtsschutzformen in den Fachgerichtsbarkeiten, insb auch Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (zB nach §§ 916 ff ZPO; 80, 80a, 123 VwGO; BGH NJW-RR 05, 142 [BGH 29.07.2004 - III ZB 2/04]; NJW 01, 2181 [BGH 05.04.2001 - III ZB 48/00]; BayLSG Beschl v 8.8.12 – L 7 AS 553/12 ER, Finkelnburg/Dombert/Külpmann Rz 37; vgl auch § 17a GVG Rn 4). Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 5 Für die Erteilung der Vollmacht enthält die ZPO keine besonderen Regeln. Sie bedarf auch keiner besonderen Form und kann uU auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden (BGHZ 40, 197, 203; NJW 2004, 844, 846). Sie ist nach hM Prozesshandlung (BGH NJW 07, 772; BVerwG NJW 06, 2648; Musielak/Voit/Weth § 80 Rz 5) und setzt deshalb Prozessfähigkeit des Vollmachtgebers nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wirtschaftliche Beteiligung.

Rn 14 Auch bei den juristischen Personen kommt es nicht nur auf die Vermögensverhältnisse der Person an, sondern auch auf die der an ihr wirtschaftlich Beteiligten. Wirtschaftlich Beteiligte sind die Gesellschafter, beim Verein die Mitglieder, Vorstand, auch Gläubiger. Auch die Muttergesellschaft im Verhältnis zur Tochtergesellschaft, ebenso wie umgekehrt, wenn Beherrschung-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelverfahren.

Rn 10 Wegen der objektiven Voraussetzungen im Rechtsmittelverfahren kann der Antragsteller auf den Inhalt der Akten Bezug nehmen (BGH NJW-RR 90, 1212). Lediglich zur Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Rechtsmittels ist ergänzend vorzutragen. Es muss angegeben werden, in welchen Punkten und weshalb eine vorinstanzliche Entscheidung iRd Rechtsmittels angegriffen werden soll ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenübernahme durch Vergleich.

Rn 4 Gerichtskostenbefreiung für den obsiegenden Gegner der PKH-Partei tritt nur dann ein, wenn dem Gegner die Kosten durch gerichtliche Entscheidung auferlegt worden sind. Die Befreiung gilt nicht, wenn die bedürftige Partei die Übernahme der Kosten durch gerichtlichen oder auch außergerichtlichen Vergleich übernommen hat. Dann sind die Kosten gg die arme Partei durch den G...mehr