Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 39 Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ergeht durch Beschl. Das Beschwerdegericht kann sogleich entscheiden, wenn die Sache unmittelbar entscheidungsreif ist. Ansonsten ist es zu eigenen Ermittlungen befugt und kann Tatsachen feststellen. Rn 40 Die Anhörung des Gegners im Beschwerdeverfahren ist entbehrlich, wenn die Beschwerde unbegründet ist. Richtet sich die Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entscheidungsformen.

Rn 2 Beschlüsse ergehen ohne bzw aufgrund fakultativer mündlicher Verhandlung (§ 128 IV, näher § 329 Rn 2). Sie werden vom Gericht, Rpfleger oder UdG erlassen. Ihrem Inhalt nach entscheiden sie nicht über den Streitgegenstand der Hauptsache. Sie können aber wie Urteile zu einer abschließenden Entscheidung im Hinblick auf den im jeweiligen Verfahrensstadium relevanten Streits...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwaltswechsel.

Rn 11 Bei einem Anwaltswechsel ist streitig, ob der zweite PKH-Anwalt die Gebühren, die er nicht von der Staatskasse verlangen kann, weil er unter Mehrkostenverbot beigeordnet wurde, von der Partei verlangen kann. Teilweise wird vertreten, dass dann, wenn der Anwalt ggü der Staatskasse auf Gebühren verzichtet hat, er insoweit die Kosten auch nicht von der Partei verlangen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stillschweigende Antragstellung.

Rn 4 Der Antrag ist auslegungsfähig. Auch ein stillschweigender Antrag ist möglich. Allerdings nur ausnw, wenn sich die Antragstellung eindeutig aus dem Verhalten des Antragstellers folgern lässt. Das kann der Fall sein, wenn die Einbeziehung eines Vergleichsüberhangs des Streitgegenstandes auf Vorschlag des Gerichtes erfolgt ist. Ansonsten findet keine Erstreckung der PKH a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen Anwalts.

Rn 34 Ein nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, § 121 III (Saarbr OLGR 09, 713). Der Partei steht es frei, einen Anwalt zu beauftragen, der nicht am Gerichtsort ansässig ist. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Staatskasse nicht unnötig mit Kosten belastet wird, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 25 Die Kostenfestsetzung für die Partei und die Kostenfestsetzung für den Anwalt sind selbstständige Verfahren, bei denen jeweils die Rechtsbehelfe des Festsetzungsverfahrens gegeben sind. Gg den Festsetzungsbeschluss ist für den Gegner die sofortige Beschwerde statthaft. Gg die Geltendmachung des übergegangenen Anspruchs durch die Staatskasse ist die Beschwerde gem § 66 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entsprechende Anwendung.

Rn 10 Wird eine Ehesache rechtshängig, während bei einem anderen Gericht erstinstanzlich eine Familiensache anhängig ist betr Kindschaft (§ 153 FamFG), Ehewohnung oder Haushalt (§ 202 FamFG), Unterhalt (§ 233 FamFG), Güterrecht (§ 263 FamFG) oder sonstige Familiensache (§ 202 FamFG), müssen diese an das Gericht der Ehesache abgegeben werden. § 281 II und III gelten entspr. R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verschlechterung.

Rn 11 Auch Verschlechterungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Das können Änderungen des Arbeitseinkommens oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein (Brandbg RPfleger 04, 53). Auch das Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten durch Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind zu berücksichtigen (Dürbeck/Gottschalk Rz 964). Werden nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Änderungen von Amts wegen.

Rn 4 Zuständig für Änderungen vAw nach Abschluss des Verfahrens ist der Rechtspfleger. Die Akten werden ihm in regelmäßigen Abständen zur Kontrolle vorgelegt. Die Änderung ist zulässig, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach der PKH-Entscheidung wesentlich geändert haben. Durch den Begriff Änderungen ist klargestellt, dass s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen vor, ist das Verfahren nach § 106 zwingend; es besteht kein Ermessen. Mit Eingang des ersten Festsetzungsantrags fordert der Rechtspfleger die Gegenseite zur Einreichung ihrer Kostenberechnung auf. Zur Wahrung rechtlichen Gehörs ist eine Abschrift der Kostenberechnung zu übersenden. Auf die Folgen der Fristversäumnis, Abs 2, ist der Gegner hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine Beschwerde gegen Verfahrensanordnungen.

Rn 19 Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Beschwerde gg Verfahrensanordnungen im PKH-Verfahren, wie zB die Einholung von Auskünften, die Anordnung der mündlichen Erörterung, solange sie sich noch iRd nach § 118 zulässigen Erhebungen hält (Zweibr FamRZ 04, 35). Die Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung ist auch dann nicht isoliert anfechtbar, wenn das Gericht zeitg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rückfestsetzung (Abs 4).

Rn 79 Die Vorschrift des Abs 4 ist durch das JuMoG v 2.7.04 eingefügt worden. Eine entspr Verfahrensweise war bis dato bereits herrschende Praxis. Die Vorschrift dient letztlich der Entlastung der Gerichte. Sie stellt klar, dass zu den Kosten des Rechtsstreits iSd. Abs 1 auch solche Kosten gehören, die eine Partei der anderen Partei im Verlaufe des Rechtsstreits gezahlt hat ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 112 Soweit Beratungshilfe gewährt wurde, muss der Rechtsanwalt jedoch nicht zwangsläufig auf die Geltendmachung der eher geringen Beratungshilfekosten beschränkt sein. Besteht ein Erstattungsanspruch der vorgerichtlichen Gebühren gegen die Gegenseite, ist wegen § 9 BerHG auch bei Beratungshilfe die Durchsetzung der Wahlanwaltsgebühren möglich. Dabei geht der Anspruch auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzeszweck.

Rn 1 Mit seinem eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren zwingt der ASt dem Ag eine vorweggenommene Beweisaufnahme auf; binnen dieses selbstständigen Beweisverfahrens u auch bei der Beendigung kommt es grds nicht zu einer Kostenentscheidung (zu Ausn § 485 Rn 27; zum Anwaltszwang § 487 Rn 13; zu Besonderheiten wg Insolvenz § 490 Rn 2, § 494a Rn 3). § 494a eröffnet dem AS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung (Nr 6).

Rn 31 Die Norm verfolgt den Zweck, die Funktionstüchtigkeit des Rechtsmittelverfahrens zu sichern. Die Entscheidung einer höheren Instanz ist nur dann sinnvoll, wenn andere Richter entscheiden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 24). Voraussetzung ist die Mitwirkung beim Erlass, nicht Verkündung (Jena OLG-NL 00, 77) einer mit einem Rechtsmittel (§§ 511 ff, 542 ff, 567 ff) angefochten...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Materielle Voraussetzungen

Rz. 197 Wegen § 49b BRAO i. V. m. § 4 RVG darf der Rechtsanwalt bei der Vergütungsvereinbarung für die gerichtliche Tätigkeit die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit Dritten, die die Gebühren aus dem Mandat anstelle des Mandanten zu zahlen haben; § 21 BORA. Gerichtsgebühren dürfen nicht vom Rechtsanwalt übernommen werden. Ledig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bedeutung des Verfahrens im Vorprozess für das Wiederaufnahmeverfahren und die Neuverhandlung.

Rn 10 Die Prozessart/besondere Verfahrensart des Vorprozesses gilt jedenfalls bei der Neuverhandlung der Hauptsache im dritten Abschnitt. Für die ersten beiden Abschnitte des Wiederaufnahmeverfahrens ist zu differenzieren: War der Vorprozess eine Familiensache, gelten die Besonderheiten dieses Verfahrens für alle drei Verfahrensabschnitte (BGH NJW 82, 2449 [BGH 05.05.1982 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsbefugnis.

Rn 17 Antragsbefugt ist jede Partei, soweit ein Kostentitel sie als erstattungsberechtigt ausweist (BGH WM 17, 1265 Rz 9; MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 28). Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist nicht zulässig (Bremen NJW-RR 89, 574, 575). Es gibt keine Nebenintervention im Kostenfestsetzungsverfahren (BGH NJW 06, 2495, 2496 [BGH 09.03.2006 - V ZB 164/05], für den Fall der Neben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bevollmächtigte.

Rn 9 Eine wirksame Erteilung setzt auch auf Seiten des Bevollmächtigten Prozessfähigkeit voraus (§§ 51 ff), denn sonst liefe sie ins Leere. Dessen Postulationsfähigkeit ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 95, 1841; BayObLG FamRZ 86, 597, 598). Die Prozesshandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind – soweit Postulationsfähigkeit gefordert ist – allerdings u...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten

Rz. 15 Bewertungsgrundlage für die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers ist das durchschnittliche Einkommen. Zum Einkommen gehören nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch andere zufließende Vermögenswerte, wie Zinsen, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und anderes. Überdurchschnittliche Abweichungen nach oben oder nach unten rechtfertigen auch eine entsprechende Kor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Bei einer Forderungspfändung ist die Anhörung des Schuldners, anders als nach § 730, ohne Ermessensspielraum für den Rechtspfleger ausgeschlossen (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 834 Rz 1). Dieses Anhörungsverbot gilt für die Pfändungsverfahren nach den §§ 829 ff. Es soll auch in den Verfahren nach § 850f II (Ddorf NJW 1973, 1133) und § 850d bestehen. ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Fälligkeit

Rz. 33 Da in den meisten Fällen der anwaltlichen Tätigkeit ein Dienstvertrag vorliegt, richtet sich auch die Fälligkeit nach den dienstvertraglichen Regelungen. § 614 BGB wird dabei durch § 8 RVG konkretisiert. Zitat § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung (1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt in einem g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Rn 11 (j = Antrag statthaft, n = Antrag nicht statthaft) Akteneinsicht nach § 299 I ZPO = n, Akteneinsicht nach § 299 II ZPO = j (Ddorf BeckRS 20, 28798), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei abgeschlossenem Verfahren = j (Köln FamRZ 14, 788), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei laufendem Verfahren = n (KG MDR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen.

Rn 8 Für die Frage, ob die Revision im Hinblick auf § 543 Abs 2 zuzulassen ist, kommt es grds auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde an (BGH NJW-RR 05, 438 [BGH 27.10.2004 - IV ZR 386/02]). Dass die Zulassungsvoraussetzungen grds im Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts vorliegen müssen, kann sich bspw dann zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Streitverkündung/Nebenintervention.

Rn 15 Drittbeteiligungen sind im selbstständigen Beweisverfahren zulässig (BGH NJW 97, 859; BGH BauR 98, 172). Es herrscht Streit, ob das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten bereits gegeben ist, wenn dieser bloß ein rein wirtschaftliches Interesse hat (LG Darmstadt IBR 13, 1040), oder ob ein rechtliches Interesse an dem Obsiegen der unterstützten Partei vorliegen mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer § 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen § 93 GVG 1; § 349 ZPO 1; § 731 ZPO 2 auswärtige Kammer § 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden § 349 ZPO 2 Berufungsverfahren § 100 GVG 1 Besetzung § 105 GVG 1 Beweisaufnahme § 349 ZPO 2 Beweiserhebung § 349 ZPO 2 Errichtung § 93 GVG 4 Handelssachen § 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt § 102 GVG 1 Rechtsmittel § 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 1067 ff ZPO

Rn 1 Das 11. Buch der ZPO enthält die vom deutschen Gesetzgeber für notwendig erachteten Umsetzungs- und Begleitvorschriften zu den von der EU erlassenen Rechtsakten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (heute Art 67 IV und 81 AEUV). Der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Regelungen wäre es dienlich, diese im allgemeinen Verfahrensrecht zu verorten, zB Zustellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 16a EGGVG – [Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen].

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz nach Maßgabe des Absatzes 2 und die von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmten weiteren Stellen nehmen die Aufgaben der Kontaktstellen im Sinne des Artikels 2 der Entscheidung 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (ABl. EG Nr. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Streitmittler lehnt die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ab, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 30 VSBG – Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) 1Die Universalschlichtungsstelle des Bundes führt auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung folgender Streitigkeiten durch:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 79 Brüssel IIb-VO – Besondere Aufgaben der ersuchten Zentralen Behörden.

Gesetzestext Die ersuchten Zentralen Behörden treffen direkt oder durch Einschaltung von Gerichten, zuständigen Behörden oder anderen Stellen alle geeigneten Maßnahmen, ummehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 31 Die Berufungsbegründung muss erkennen lassen, in welchen tatsächlichen oder rechtlichen Punkten der Berufungskläger das erstinstanzliche Urt für falsch hält und worauf er seine Ansicht stützt; dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, in welchen Punkten das erstinstanzliche Urt angegriffen wird und welche tatsächlichen und rechtlichen Gründe eine andere re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Maßgeblicher Zeitpunkt.

Rn 16 Eine Änderung der Bewilligung zum Nachteil der Partei ist unzulässig, wenn seit der rkr Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind. Wird ein Verfahren nicht weiter betrieben oder ruht es, dann ist für den Fristbeginn die letzte Verfahrenshandlung maßgebend (Stuttg FamRZ 06, 1135). Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beispielfälle.

Rn 20 Präjudiziell ist bspw: die rkr Feststellung der Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags für die Entscheidung über die Berichtigung des Grundbuchs wegen Erlöschens des durch Vormerkung gesichterten Anspruchs aus dem Vertrag (BGH NJW 23, 2343 [BGH 17.02.2023 - V ZR 22/22]); die rkr Feststellung des Eigentums an einer Sache für einen nachfolgenden Anspruch auf Herausgabe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt des Antrags (Abs 1).

Rn 5 Der Antrag muss auf Erlass eines MB gerichtet sein. Daran wird es wegen der eingeführten Formulare und des Zwangs, sie zu benutzen (§ 703c II, § 691 I 1), selten fehlen. Es besteht kein Anwaltszwang (§ 78 III). Anträge können vor dem UdG abgegeben werden (§ 702 I 1). Im Falle des Formularzwangs ›werden diese ausgefüllt‹ (§ 702 I 2). Im Regelfall wird der UdG nicht nur F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Als Ergänzung zu § 114 wird hier die PKH-Berechtigung einer Partei kraft Amtes geregelt sowie die von juristischen Personen. Insb erfasst und erleichtert wird hiermit die Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren für den Insolvenzverwalter. Neben den besonderen Voraussetzungen gilt auch hier, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Prozesskostenvorschuss.

Rn 49 Angehörigen oder Lebenspartnern kann nach unterhaltsrechtlichen Vorschriften ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss zustehen, der zum Vermögen gehört (BGH FamRZ 08, 1159) und einzusetzen ist. Für alle Prozesskostenvorschussansprüche gilt, dass der Anspruch vorrangig vor der PKH-Bewilligung geltend gemacht werden muss. Nach Instanzende kommt die Verweisung auf einen Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anordnung der Ratenzahlungen aus dem Einkommen und dem Vermögen, wenn PKH ohne Ratenzahlung nicht in Betracht kommt. Die Anordnung von Ratenzahlungen aus dem Vermögen kann mit der Anordnung von Raten aus dem Einkommen kumuliert werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgen muss, sowie ihren Umfang. Grundgedanke der PKH ist es, dem Bedürftigen iRd verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung und sozialen Fürsorge weitgehend die gleichen Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung oder Rechtsverteidigung zu gewähren wie der bemittelten rechtsuchenden Partei. Deme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ziel des Antrags.

Rn 2 Ziel muss ein konkreter Justizverwaltungsakt iSd § 23 sein (s § 23 Rn 6). Die Verpflichtung zum bloßen Tätigwerden der Justizverwaltung reicht für die Zulässigkeit des Antrags nicht aus. Deshalb ist ein Antrag nach § 27 unzulässig, wenn über den Antrag auf Gewährung von PKH für ein Verfahren nach §§ 23 ff nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden wurde (Braunschw BeckRS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorwegnahme der Hauptsache.

Rn 28 Durch die PKH-Entscheidung darf eine Hauptsache nicht vorweggenommen werden. Dies gilt insb, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beurteilung höchstrichterlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängt (BFH/NV 08, 1669; s zur Rspr des BVerfG Rn 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 2 PKH muss für jeden Rechtszug besonders beantragt und bewilligt werden. Der Begriff Rechtszug ist kostenrechtlich zu verstehen, er ist dementsprechend identisch mit § 35 GKG. Der Rechtszug beginnt mit der Einreichung eines Antrags oder einer Klage bei Gericht. Er endet mit der die Instanz abschließenden gerichtlichen Entscheidung, der sonstigen Erledigung des Rechtsstrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit.

Rn 14 Die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen – va Partei- und Prozessfähigkeit – müssen gegeben sein. Der geschäftsunfähige Pflegebefohlene ist hinsichtlich des PKH-Verfahrens in Pflegschaftssachen prozessfähig (LG Mannheim Anwbl 82, 23). Die Beschwerde unterliegt nicht dem Anwaltszwang (§§ 78 V, 569 III). 1. Statthaftigkeit. Rn 15 Statthaft ist eine Beschwerde gg alle dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erforderliche Beiordnung.

Rn 4 Gemäß § 121 II hat eine Anwaltsbeiordnung zu erfolgen, wenn diese erforderlich erscheint. Die Beiordnung erfolgt nur auf Antrag. Im Antrag ist der ausgewählte Anwalt namentlich zu benennen, wobei die Benennung nicht ausdrücklich erfolgen muss, sondern darin liegen kann, dass der ausgewählte Anwalt seine Beiordnung beantragt. Stellt der Anwalt den PKH-Antrag ohne ausdrüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Quotelung.

Rn 18 Sieht die Kostenentscheidung eine Quotelung vor, dann ist der Differenzbetrag, der auf die PKH-Partei entfällt und von der obsiegenden Partei beglichen worden ist, von der Staatskasse zurückzuzahlen (Zimmermann Rz 560).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendung allgemeiner Vorschriften.

Rn 18 Neben den genannten Voraussetzungen müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Bewilligung von PKH vorliegen. Insb muss die Rechtsverfolgung also Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. 1. Kostenbeteiligung. Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländische juristische Perso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 15 Hinsichtlich der Gerichtskosten ist zu unterscheiden, ob dem Kl oder dem Beklagten PKH bewilligt worden ist. 1. PKH-Partei ist Kläger. Rn 16 Hat der Kl PKH und obsiegt dieser, ergeben sich keine Besonderheiten. Obsiegt der Beklagte und hat dieser Gerichtskosten bezahlt, so hätte er bei einer nicht bedürftigen Partei einen Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten gg die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Vermittlungsverfahren.

Rn 11 Das Ordnungsgeldverfahren nach § 89 FamFG und das Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG sind unterschiedliche Angelegenheiten, so dass sich die PKH-Bewilligung für das Ordnungsgeldverfahren nicht auf ein sich anschließendes Vermittlungsverfahren erstreckt (Brandbg NJ 08, 418).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Juristische Personen und parteifähige Vereinigung.

Rn 12 Inländische juristische Personen oder parteifähige Vereinigungen erhalten PKH, wenn die Kosten weder von ihr noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde. 1. Inländische juristische Personen. Rn 13 Nur inlä...mehr