Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld § 851 ZPO 5 Übergabe Scheck § 757 ZPO 3 Titel und Quittung § 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren § 198 GVG 1 Überlastung des Richters § 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente § 14b FamFG 9 Ausnahmen § 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden § 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung § 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung (Abs 3 S 2).

Rn 19 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (Abs 3 S 2) bewirkt, dass der BGH nicht zu prüfen hat, ob ein Zulassungsgrund bestand oder nachträglich entfallen ist (BGH WM 24, 1975 Rz 6). Sie bindet den BGH jedoch, wie sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, nur in den Fällen des Abs 1 S 1 Nr 2 und nur hinsichtlich der Zulässigkeitsgründe des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschluss.

Rn 34 Es steht im Belieben des Kl, ob er nach § 269 IV, III 3 vorgeht oder die Klage auf das Kosteninteresse umstellt (BGH NJW 13, 2201 [BGH 18.04.2013 - III ZR 156/12]; KG 31.3.11 8 U 125/10 juris). Bei Streit über Wirksamkeit der Klagerücknahme stellt das Gericht auf Antrag diese Wirkung durch Beschluss fest (BGH NJW-RR 93, 1470; aA Celle MDR 12, 669 [OLG Celle 09.11.2011 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Veröffentlichung des GVP.

Rn 95 Eine Veröffentlichung ist nach Abs 9 Hs 2 ausdrücklich nicht nötig. Erforderlich und genügend ist die Auflegung des Geschäftsverteilungsplans zur Einsichtnahme für jedermann in einer Geschäftsstelle des Gerichts, die vom Präsidenten oder Aufsicht führenden Richter im Rahmen seiner Gerichtsverwaltung – also nicht durch das Präsidium – bestimmt wird. Die Anordnung der Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Erfindertätigkeit (estb 202... / VI. Liebhaberei

Auch bei einer Tätigkeit als Erfinder kann einkommensteuerlich irrelevante Liebhaberei vorliegen. Dabei ist – damit keine Liebhaberei vorliegt – erforderlich, dass beim Erfinder bereits zu Beginn seiner Tätigkeit die Absicht besteht, einen Totalgewinn zu erzielen. Jedoch wird man in diesem Zusammenhang ggf. eine längere Phase von Anlaufverlusten zugestehen müssen. Allerdings...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.7 Kündigungsschutzklage

Rz. 369 Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers können sich sowohl auf formal korrekte schriftliche Kündigungen als auch auf eine die Schriftform nicht wahrende Kündigung beziehen. Wird die Schriftform für die Kündigung nicht eingehalten, ist eine Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung aus diesem Grund grundsätzlich ohne Frist möglich, eine Grenze wird da zu ziehen sein, wo ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 57 Rechtsfolgenbelehrungen enthalten erzieherische, aber auch informativ aufklärerische hilfreiche Elemente, die letztlich auch in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung von Sperrzeitentscheidungen einzubeziehen sind. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 und 6 sowie 8 schließen in den jeweiligen Tatbestand des versicherungswidrigen Verhaltens jeweils auch die vorherige Belehrung über ...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.4 Gewährung von Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann unter den Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO gewährt werden.mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars

Vereinbarung für alternativlose Fälle und Einzelfall (§ 9a Abs. 2 Satz 1 StBerG) Erfolgshonorare dürfen nur für den Einzelfall vereinbart werden. Praktische Bedeutung kommt den Erfolgshonoraren vor allem in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) zu. Aber auch im Zusammenhang mit bestimmten Anträgen, etwa bei einem Antrag auf Aussetzung ...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.3 Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung des Erfolgshonorars, wird die gesetzliche Gebühr geschuldet. D.h., der Steuerberater erhält trotz des Erfolgs nur die gesetzlichen Gebühren bzw. die vertraglich vereinbarten Gebühren (wenn diese hilfsweise vereinbart wurden). Hilfsweise gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gebühren in Rechnung stellen Ist unklar, ob das Erfolgshono...mehr

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zfs 07/2025, Bedürftige Partei hat trotz Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenpartei

ZPO § 103 ff. § 122 Abs. 1 Nr. 3 Leitsatz Die bedürftige Partei hat einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gegen die unterlegende Partei auch dann, wenn ihr zahlungsfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2024 – 6 W 57/24 1 Sachverhalt Das LG Potsdam hat der Klägerin Prozesskostenhilfe ohne Anordnung v...mehr

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zfs 07/2025, Bedürftige Par... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Brandenburg entspricht der Rechtsprechung des BGH, der sich seitdem die Instanzrechtsprechung angeschlossen hat. Die Rechtsprechung des BGH Der BGH (NJW-RR 2007, 1147 = RVGreport 2007, 351 [Hansens]) hatte in seinem Beschl. v. 14.2.2007 – XII ZB 112/06 – entschieden, dass der bedürftigen Partei trotz des ihrem beigeordneten Rechtsanwalt gem. § 126 Abs....mehr

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zfs 07/2025, Bedürftige Par... / 2 Aus den Gründen:

…“1. Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 ZPO. Der Wert des Beschwerdegegenstandes, der der Differenz zwischen dem festgesetzten Erstattungsbetrag und der mit der sofortigen Beschwerde erstrebten Festsetzung entspricht, übersteigt 200 EUR...mehr

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zfs 07/2025, Bedürftige Par... / 1 Sachverhalt

Das LG Potsdam hat der Klägerin Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Zahlungen bewilligt und ihr ihren Prozessbevollmächtigten beigeordnet. Aufgrund der ihr günstigen Kostengrundentscheidung hat die Klägerin gegen den Beklagten einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt, in dem zu ihren Gunsten die Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten festgesetzt worden sind. ...mehr

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zfs 07/2025, Bedürftige Par... / Leitsatz

Die bedürftige Partei hat einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gegen die unterlegende Partei auch dann, wenn ihr zahlungsfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2024 – 6 W 57/24mehr

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Trennungsunterhalt / 1.2 Grundsätze für den Trennungsunterhalt

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.[1] Nach § 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3 i. V. m. § 1614 BGB ist ein umfassender Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. (Vorläufiger) Rechtsschutz gegen die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes nach § 71 Abs 1 EStG

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Da die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes ohne Bescheid erfolgt, kann dagegen kein Einspruch mit nachfolgender Anfechtungsklage erhoben werden. Begehrt der Kindergeldberechtigte, an den die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes vorläufig eingestellt hat oder dem die Familienkasse die vorläufige Einstellung der Zahlung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorläufige Zahlungseinstellung (§ 71 Abs 1 Hs 1 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 1 EStG eröffnet der Familienkasse die Möglichkeit, die Zahlung des Kindergeldes bei Vorliegen der in § 71 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG genannten Voraussetzungen vorläufig einzustellen, obwohl eine Kindergeldfestsetzung als Grundlage für einen entsprechenden Kindergeldanspruch noch besteht. Die vorläufige Zahlungseinstellung betrifft nicht n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.3 Protokollierung im Scheidungsverfahren

Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens vor Gericht abgeschlossen, fällt neben der 1,3 Verfahrensgebühr[1] und der 1,2 Termingebühr[2] eine 1,0 Einigungsgebühr[3] für die beteiligten Anwälte an, die aus dem Verfahrenswert berechnet wird. Letzterer wird vom Familiengericht festgesetzt. Wenn ein oder beide Ehepartner für das Schei...mehr

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Das Rechtsinstitut der Hinz... / III. Rechtsqualität, Rechtsfolgen und Rechtsschutzaspekte der Hinzuziehung und Aspekte der Beiladung

Hinzuziehungsentscheidung ist Verwaltungsakt: Die Hinzuziehungsentscheidung des FA ist ein Verwaltungsakt, der sowohl dem Einspruchsführer als auch dem Hinzugezogenen bekanntzugeben ist (vgl. BFH v. 29.5.2001 – VIII R 10/00, AO-StB 2001, 261). Zu Nachweis- und Klarheitszwecken ist es geboten, dass die Hinzuziehungsentscheidung – trotz mangelnder Formvorschriften – schriftlic...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.2 Abtretung, Aufrechnung und Pfändung

Rz. 30 Der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach § 9 KSchG ist abtretbar, und zwar auch im Voraus.[1] Als "Arbeitseinkommen" i. S. v. § 850 ZPO ist der Abfindungsanspruch nach allgemeiner Ansicht auch pfändbar. Da es sich um eine nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung nach § 850i ZPO handelt, gelten die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO nicht.[2] Pfändungsschutz kann der Ar...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Verfahren über die Prozesskostenhilfe

a) Der neue Gesetzestext Rz. 143 b) Verfahrensgebühr Rz. 144 c) Terminsgebühr Rz....mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

RVG § 56 § 59; VV RVG Nr. 3106 Leitsatz 1. Die Verwirkung des Erinnerungsrechts der Landeskasse setzt ein Zeit- und ein Umstandsmoment voraus. 2. Fußt das Umstandsmoment allein auf der Festsetzungsentscheidung des Urkundsbeamten bzw. der Auszahlung der festgesetzten Vergütung, scheidet eine Verwirkung innerhalb eines Jahres seit der Festsetzungsentscheidung regelhaft aus. 3. Der...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der Beiordnung eines PKH-Anwalts; Beiordnung eines weiteren Anwalts

§ 73a Abs. 1 S. 1 SGG; § 121 ZPO Leitsatz Nach Aufhebung der Beiordnung eines PKH-Anwalts kann die Pflicht zur Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bestehen, wenn die Aufhebung von dem Beteiligten unverschuldet ist oder ein triftiger Grund vorliegt, was von dem Beteiligten vorzutragen ist. Die Beiordnung eines weiteren Anwalts findet nur dann statt, wenn ein Grund vorliegt, ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Zusätzliche Anhebung von PKH/VKH-Gebühren

Rz. 9 Die Wertgebühren, die ein beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält, waren bisher nach § 49 RVG dergestalt begrenzt, dass bei einem Gegenstandswert von über 50.000,00 EUR (entspricht der Wahlanwaltsstufe bis 65.000,00 EUR) keine weitere Gebührensteigerung mehr eintritt. Diese Kappungsgrenze ist auf "über 80.000,00 EUR" angehoben worden. Das entspricht der W...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXVIII. Prozesskostenbewilligungsverfahren

Rz. 58 Hatte der Anwalt den Auftrag, den Mandanten zunächst in einem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu vertreten, richtet sich die Vergütung – unabhängig davon, ob der Anwalt den Antragsteller oder den Antragsgegner vertritt – sowohl für das PKH-Bewilligungsverfahren (Nr. 3335 VV RVG) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV RVG)...mehr

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AGS 06/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Sonja Lenz, Der Verfahrenskostenvorschuss des Unterhaltsberechtigten, NJW-Spezial 2024, 708 Der in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Familienunterhalts und des Trennungsunterhalts. Lenz weist zu Beginn ihres Beitrags darauf hin, dass ein solcher Anspruch zwischen Ehegatten, allerdings nicht zwischen geschied...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Der Kläger, der bis 2017 als Rechtsanwalt zugelassen war, hatte vor dem SG Bremen und in 2. Instanz vor dem LSG Niedersachsen-Bremen von dem Beklagten die Übernahme bzw. Erstattung u.a. folgender Kosten verlangt:mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 1 Sachverhalt

Das SG Kiel hatte dem Kläger in dem anhängigen Verfahren auf Zahlung einer Grundsicherung Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewillig. Der Rechtsstreit endete infolge eines abhelfenden Bescheides des Beklagten, was seiner Auffassung nach kein Anerkenntnis darstellte. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers beantragte hieraufhin die Festset...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Terminsgebühr

Rz. 145 Gem. Vorbem. 3.3.6 Satz 2 VV RVG bestimmt sich die Terminsgebühr im Verfahren über die Prozesskostenhilfe weiterhin nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird. Insoweit greift also mittelbar auch hier eine Erhöhung der Gebühr.mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / V. Bedeutung für die Praxis

Wohl jeder Richter hat schon mindestens einmal, manchmal sogar mehrfach mit einer Partei zu tun, die ein ähnliches Kommunikationsverhalten an den Tag gelegt hat. Ein beliebtes Vorgehen ist dabei, das Gericht mit unsinnigen und vielfach wiederholten Anträgen zuzuschütten. So mancher Verfahrensbeteiligte will durch dieses Verhalten erreichen, die Entscheidung in dem Gerichtsve...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / Leitsatz

Nach Aufhebung der Beiordnung eines PKH-Anwalts kann die Pflicht zur Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bestehen, wenn die Aufhebung von dem Beteiligten unverschuldet ist oder ein triftiger Grund vorliegt, was von dem Beteiligten vorzutragen ist. Die Beiordnung eines weiteren Anwalts findet nur dann statt, wenn ein Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten prozess...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / IV. Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde

Schließlich hat das BSG die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG als unzulässig verworfen. Die Beschwerde sei nicht innerhalb der – verlängerten – Frist durch einen vor dem BSG zugelassenen Bevollmächtigten begründet worden.mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / III. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdebegründungsfrist wäre nach den weiteren Ausführungen des BSG nach einem Anwaltswechsel nicht in Betracht gekommen, weil die Beschwerdefrist durch das Verschulden des Klägers versäumt worden sei. Die durch das Verhalten des Klägers gerechtfertigte Aufhebung der Beiordnung stelle für sich genommen keinen Gru...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / IV. Wann geht der anwaltliche Vertreter doch vor?

Auch hier gilt der Grundsatz: Eine anderweitige Hilfe nach dem BerHG ist vorrangig, soweit sie zumutbar ist. Folgerichtig ist das Jugendamt dann keine adäquate Hilfe, wenn dessen Inanspruchnahme unzumutbar wäre. Diese Unzumutbarkeit kann nicht pauschal angenommen werden, sondern muss seitens der Beratungsperson im konkreten Einzelfall dargelegt werden. Bspw. können Faktoren ...mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 19. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 31 Das PKH-Prüfungsverfahren selbst ist gebührenfrei. Eventuelle Auslagen richten sich nach bisherigem Recht, wenn das PKH-Prüfungsverfahren vor der jeweiligen Gesetzesänderung eingeleitet worden ist, i.Ü. nach neuem Recht. Kommt es nach Durchführung des PKH-Verfahrens zur Hauptsache, ist auf die Antragstellung im Hauptsacheverfahren abzustellen:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Verfahrensgebühr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen LSG gibt Anlass, sich mit den Rechtsbehelfen gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung und der Verwirkung näher zu befassen Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung Erinnerung Die Auffassung des Schleswig-Holsteinischen LSG, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / II. Anspruch auf Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts

1. Voraussetzungen Nach dem über § 73a Abs. 1 S. 1 SGG entsprechend anwendbaren § 121 ZPO ist das Prozessgericht nach Aufhebung einer Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts dann verpflichtet, wenn die Aufhebung von dem Beteiligten unverschuldet ist oder ein triftiger Grund vorlag. Diese Voraussetzungen sind von dem Beteiligten vorzutragen. D...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / III. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 Satz 2 RVG)

Rz. 12 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 Satz 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit ist klargestellt, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der der bis zum 31.12.2020 geltenden Fass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vereinbarkeit mit Europarecht

Rn. 262 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 2 EStG aF verstößt nicht gegen RL 2004/83 EG, BFH v 19.01.2011, III S 44/09 (PKH), BFH/NV 2011, 598; BFH v 23.10.2009, III S 72/08 (PKH), BFH/NV 2010, 203; das Kindergeld gehört nicht zu den Sozialhilfeleistungen iSd Art 28 der genannten Richtlinie. Rn. 263–274 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 vorläufig freimehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Überblick

Rz. 54 Nicht nur die Gebührenbeträge des § 13 RVG sind angehoben worden, sondern auch die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG, also die Gebührenbeträge, die der bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält. Der gesamte § 49 RVG ist zwar neu gefasst worden; die Änderungen beschränken sich jedoch darauf, die Gebührenbeträge anzuheben und drei weiter...mehr

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§ 10 Materialien / B. Begründung

Rz. 2 A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229) erhöht worden. Der Kostendruck auf die Rechtsanwaltskanzleien ist seitdem erheblich gestiegen. Neben einem sprunghaften A...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG

Rz. 62 Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände vertritt, und die Addition der Werte wegen der Begrenzung auf die Wertstufe von über 80.000,00 EUR nicht mehr zum Tragen kommt, also wenn der Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, 33 Abs. 1 Satz 1 FamGKG) mehr als 95.000,00 EUR beträgt, ist nach der Rspr. insoweit Nr. 1008 VV R...mehr