Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesonderte Antragstellung.

Rn 13 Für das Rechtsmittelverfahren ist gesondert PKH zu beantragen und zu bewilligen (zum PKH-Antrag für eine beabsichtigte Berufung s § 117 Rn 30). Es gelten die gleichen Grundsätze wie in der 1. Instanz. Es muss eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden (BGH FamRZ 06, 1522). Es reicht aus, auf das in der Vorinstanz benutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vergütungsfestsetzungsverfahren.

Rn 10 Für ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG kann – anders als für ein PKH-Verfahren – PKH bewilligt werden (Schlesw AGS 08, 603 [OLG Schleswig 09.06.2008 - 15 W 2/08]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 42 Für das PKH-Verfahren entstehen keine Gerichtskosten. Wenn die PKH-Beschwerde zurückgewiesen wird, entsteht nach KV 1812 eine Gerichtsgebühr von 72 EUR. Wert des Verfahrens, der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde ist der Wert der Hauptsache, auch wenn sich die Beschwerde gg die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts richtet (BGH FamRZ 10, 1892).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen.

Rn 31 In der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen gilt jede Vollstreckungsmaßnahme als besonderer Rechtszug. Zuständig für die PKH-Bewilligung ist das jeweilige Vollstreckungsgericht. Sondervorschriften gelten für das Insolvenzverfahren. Hier ist PKH für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu beantragen und zu bewilligen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses Nr 1.

Rn 5 Die PKH soll aufgehoben werden, wenn die Partei die für die Bewilligung der PKH maßgebenden Voraussetzungen durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses vorgetäuscht hat. 1. Objektive Voraussetzungen. Rn 6 Objektiv ist erforderlich, dass die Darstellung des Streitverhältnisses durch die Partei von der objektiv vorliegenden Wirklichkeit differiert. Das Verhalten de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Sonstige Verfahrensgrundsätze.

Rn 23 Eine Aussetzung des PKH-Bewilligungsverfahrens wegen eines anderweitig schwebenden Rechtsstreites ist unzulässig (Hamm FamRZ 85, 827). Eine Unterbrechung durch die Insolvenz findet nicht statt (s § 114 Rn 13). Der Tod des Anwalts der PKH begehrenden Partei beeinflusst den Verfahrensablauf nicht (BGH NJW 66, 1126).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Folgen, die die PKH-Bewilligung für die Partei hinsichtlich der entstehenden Kosten hat. Zudem werden die Ansprüche der öffentlichen Hand und des beigeordneten Rechtsanwalts auf Zahlung ihrer Vergütung beziehungsweise Auslagen bestimmt. Diese Wirkungen der PKH sind nicht disponibel, das Gericht kann eine Änderung nicht vornehmen (Dürbeck/Gottsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

Rn 16 Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Vorlage von Belegen zur Glaubhaftmachung bereits in § 117 II vorgesehen. Sofern Belege nicht vorgelegt sind, hat das Gericht gem § 118 II 4 eine Frist zur Glaubhaftmachung zu setzen. Das gilt auch dann, wenn der Antrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht wurde (BGH NJW 84, 310). Das Gericht hat Ermessen, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Bewilligung.

Rn 23 Die Bewilligung von PKH ohne Ratenzahlungen oder Einsatz von Vermögensbestandteilen ist für die Partei stets unanfechtbar. Ausnw kommt eine Beschwerde der Partei dann in Betracht, wenn die PKH auf Antrag eines Pflegers bewilligt wurde und der Betroffene selbst eine gerichtliche Verfolgung nicht wünscht (OLGZ Ddorf 83, 119).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kasuistik.

Rn 15 Der Kl braucht den Gerichtskostenvorschuss nicht von sich aus mit der Klage bzw dem Mahnbescheidsantrag einzuzahlen, sondern kann die Aufforderung durch das Gericht abwarten (BGH NJW 15, 3101 Rz 19 mN; NJW 16, 568 Rz 13; NJW-RR 16, 650 Rz 13). Bleibt eine Aufforderung aus, muss der Kl allerdings innerhalb von 6 Wochen nachfragen, einzahlen oder einen Antrag nach § 14 G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 35 Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Denn das Gebot weitgehender Angleichung der Lage von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangt keinen sinnlosen Einsatz staatlicher Ressourcen; daher ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterschiedliche Ratenhöhe.

Rn 17 Es besteht die Möglichkeit, dass für die 1. und 2. Instanz PKH mit unterschiedlicher Ratenhöhe, bzw in einer Instanz keine Ratenzahlung angeordnet ist. Eine Verrechnung von PKH-Raten der 2. Instanz auf die Raten der 1. Instanz ist nicht zulässig, wenn in der 1. Instanz PKH ohne Raten bewilligt worden ist (Oldbg MDR 03, 110). Eine Änderung der Raten in der 1. Instanz ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtszug.

Rn 7 Der ProzBev muss ›für den Rechtszug‹ bestellt sein. Dieser beginnt mit Anhängigkeit (s § 261 Rn 2) und endet mit Eintritt der formellen Rechtskraft der abschließenden Entscheidung oder sobald dagegen ein Rechtsmittel eingelegt ist. Die Zustellung der abschließenden Entscheidung gehört stets noch zu dem Rechtszug, auch wenn bereits ein Rechtsmittel eingelegt ist. Diese m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eilverfahren.

Rn 6 In Eilverfahren wie dem auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist die Anhörung des Gegners im PKH-Prüfungsverfahren unzweckmäßig, wenn besondere Eile geboten ist oder die Anhörung den Prozesszweck vereiteln würde, weil es auf ein Überraschungsmoment ankommt. Das ist insb in Verfahren der Zwangsvollstreckung der Fall, also bei der Forderungspfändung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwerde des Gegners.

Rn 26 Die Bewilligung von PKH ist für den Gegner nicht anfechtbar. Das gilt auch für jedes weitere Rechtsmittel im PKH-Verfahren. Hat das Ausgangsgericht irrig die Rechtsbeschwerde zugelassen, so begründet dies noch keine Beschwerdebefugnis des Gegners (BGH NJW 03, 2910 [BGH 24.07.2003 - IX ZB 539/02]). Der Gegner hat auch dann keine Beschwerdebefugnis, wenn er die Aufhebung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Missbrauch.

Rn 17 Erfolgt die Abtretung einer Forderung einer Gesellschaft an den Geschäftsführer nur, um § 116 zu umgehen und unter den leichteren Voraussetzungen des § 114 PKH zu erhalten, so wird auch nur unter den Voraussetzungen des § 116 PKH bewilligt. Es muss also gesondert geprüft werden, ob die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Juristische Personen.

Rn 10 Inländische juristische Personen erhalten nur unter den Voraussetzungen des § 116 PKH. Ausländischen juristischen Personen kann keine PKH bewilligt werden (s.a. §§ 1077 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zu eigenen Wohnzwecken benutztes Hausanwesen.

Rn 41 Das eigenen Wohnzwecken dienende Hausanwesen gehört grds zum Schonvermögen. Dies allerdings nur dann, wenn es angemessen ist. Kriterien dafür sind der Verkehrswert, die Größe, Wohnfläche, Ausstattung unter Berücksichtigung der Anzahl der dort wohnenden Personen (eingehend Saarbr FamRZ 11, 1159: Ausgangspunkt der Prüfung sind 120 m2 für vier Personen, für jede Person we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Vor § 239 Rn 1. § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich Vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 49 Gg die Ablehnung der PKH durch das VG und gg die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist die Beschwerde zum OVG nach § 146 VwGO gegeben. Es besteht kein Anwaltszwang. Im Asylverfahren ist die Beschwerde gem § 80 AsylG ausgeschlossen. Die Beschwerde ist gem § 147 VwGO binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der PKH-Entscheidung beim VG einzureichen und zu begründen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbraucherinsolvenz.

Rn 49 Die §§ 4a–4d InsO enthalten eine Sonderregelung, die die Anwendung von §§ 114 ff grds ausschließt. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so sind ihm die Verfahrenskosten zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu stunden. Bei Stundung der Verfahrenskosten kann für das Verfahren ein Rechtsanwalt beigeordnet werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Insolvenzverwalter.

Rn 51 Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gem § 207 InsO kann dem Insolvenzverwalter PKH für ein Anfechtungsverfahren nicht mehr bewilligt werden. Die Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn auch bei Durchsetzung des Anfechtungsanspruches eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse nicht vorhanden sein wird (BGH Beschl v 16.7.09 – IX ZB 221/08). Der Antrag auf Bewilligung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt der Entscheidung.

Rn 19 Stets ist eine Begründung der Entscheidung erforderlich (vgl dazu § 120 Rn 3), einerlei, ob der Beschl eine Änderung der Ratenhöhe, die erstmalige Anordnung von Raten oder den Einsatz eines Teiles des Vermögens enthält. Bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse ist die Ratenhöhe entspr der Tabelle anzuheben bzw zu reduzieren. Bei der Anordnung einer Einmalzahlung a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Besondere Belastungen § 115 I 3 Nr. 5.

Rn 29 Die Abzugsfähigkeit der besonderen Belastungen auf Nachweis ist weiterhin möglich, er ist jetzt in der Nr. 5 geregelt. Rn 30 Vom Einkommen abgezogen werden weiterhin besondere Belastungen der Partei, soweit der Abzug angemessen ist. Eine besondere Belastung liegt nur dann vor, wenn der entspr Bedarf durch den Regelsatz iSd § 22 SGB XII nicht gedeckt ist. Deswegen sind d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Adressat der Zahlung.

Rn 11 Die Zahlungen sind an die Landeskasse zu leisten. Die Gerichtskasse fordert die Ratenzahlung an, dabei wird auch die Bankverbindung mitgeteilt, auf die zu leisten ist. Die Gerichtskasse kann rückständige Beträge nach der JBeitrO vollstrecken, diese Möglichkeit besteht neben der Aufhebung der PKH. In Verfahren vor dem BGH sind die Zahlungen ebenfalls an die Landeskasse ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Die Anwaltsgebühren, sowie Beratungshilfe und PKH-Gebühren unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist aus § 195 BGB. Sie beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchemmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abänderungsklage.

Rn 25 Streitig ist, ob bei der Abänderungsklage schon für die Zeit ab Zugang des PKH-Antrags abgeändert werden darf. Dafür Kobl FamRZ 79, 294; Frankf FamRZ 79, 963; Zö/Schultzky Rz 4. Der BGH hat allerdings entschieden, dass eine Abänderung noch nicht möglich ist, weil der Antragsteller die Klage auch ohne Zahlung des Gerichtskostenvorschusses gem § 14 Nr 3 GKG hätte zustell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Es besteht kein Formzwang, der Antrag kann schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Möglich ist auch die Antragstellung bei der Rechtsantragstelle oder zu Protokoll des Gerichts in der mündlichen Verhandlung. Auch wenn für das beabsichtigte Verfahren Anwaltszwang besteht, gilt dies nicht für das PKH-Verfahren (§ 78 V). Stellt ein Anwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 22 Weitere Voraussetzung der Bewilligung ist, dass die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Das ist dann der Fall, wenn das Gericht einen Erfolg der antragstellenden Partei aufgrund ihrer Sachdarstellung und aufgrund der vorgelegten Unterlagen zumindest rechtlich für möglich hält (Naumbg OLGR 05, 479 mwN). PKH kann auch nur tw bewilligt werden, wenn n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 12 Keine Pflicht zur Sicherheitsleistung besteht bei bewilligter PKH für den Kl, § 122 I Nr 2. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zuvor durch rkr Zwischenurteil eine Frist nach § 113 gesetzt und diese (inzwischen) abgelaufen ist (Brandbg NJW-RR 03, 209 [OLG Brandenburg 17.10.2002 - 13 W 34/02]). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewilligung der PKH zu Unrecht erfolgt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesskostenvorschuss.

Rn 34 Bedürftig ist nicht, wer einen durchsetzbaren Anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat (§ 1360a IV BGB, für Ehegatten und minderjährige Kinder gg ihre Eltern). Zu den Antragsvoraussetzungen gehört daher die Darlegung, dass ein Prozesskostenvorschussanspruch nicht besteht (BGH FamRZ 08, 1842; mit Anm Bißmaier jurisPR-FamR 20/08 Anm 1; Celle NJW-RR 06, 1304). Der Richter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übergegangene Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 6 Auch zwischen dem beigeordneten Rechtsanwalt und der Partei besteht ein Anwaltsvertrag, so dass ein Vergütungsanspruch zwischen Partei und Anwalt besteht. Dieser Vergütungsanspruch geht aber gem § 59 I RVG auf die Staatskasse über, soweit die Staatskasse den Anwalt bezahlt. Nr 1b normiert, dass die Staatskasse den auf sie übergegangenen Anspruch gg die Partei allerdings...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt die Sicherstellung gleicher Chancen bei der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung und soll verhindern, dass eine Partei nur deshalb keinen Rechtsschutz erhält, weil sie keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt findet (BVerfG NJW 79, 2117 [BVerwG 14.05.1979 - BVerwG 7 ER 400.79]). Die Anwendung ist daher auf Verfahren mit Anwaltszwang beschrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verweis auf die ZPO.

Rn 1 Die Gewährung, die Änderung u der Entzug v VKH sowie Rechtsmittel im VKH-Verfahren richten sich in fG-Familiensachen im Wesentlichen nach den Vorschriften der ZPO zur PKH. Auf diese verweist § 76, soweit sich aus §§ 77 f nichts Abweichendes ergibt. In Ehe- u Familienstreitsachen folgt die Anwendbarkeit der Vorschriften der ZPO zur PKH aus § 113 I 2. Im Scheidungsverbund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 Grds ist § 506 bei Erhebung einer Widerklage gem § 33, einer Klageerweiterung gem § 264 Nr 2 u 3 bzw klageerweiternden, streitwerterhöhenden Klageänderung gem § 263 sowie einer Klageerweiterung mittels Zwischenfeststellungsklage gem § 256 II anwendbar. Die entspr besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen, etwa der Sachzusammenhang in § 33, müssen jeweils vorliegen (MüKoZP...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 239 ff finden Anwendung im Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJW 12, 3725 [BGH 31.10.2012 - III ZR 204/12]), auch bei Beschlussklagen (Hügel/Elzer § 44 WEG Rz 121; s.a. BGH NZG 18, 32 [BGH 24.10.2017 - II ZR 16/16] Rz 15 – Insolvenz über Vermögen eines GmbH-Gesellschafters), und zwar unabhängig davon, ob eine mündliche Verh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 6 Nach Rspr einiger OLG muss nicht nur eine bereits wirksame Klageschrift eingereicht werden, ehe eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, sondern auch die Zahlung des Prozesskostenvorschusses erfolgt sein (Köln FamRZ 87, 963, 964; Hamm NJW-RR 96, 1023, 1024; Naumbg OLGReport 00, 388; Frankf OLGR 08, 612, 613; ebenso Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Man wird ledigli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbeschwerde.

Rn 43 Gg die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie in der Beschwerdeentscheidung zugelassen hat. Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtssache grds Bedeutung hat (§ 574 II 1) oder wenn es um die Sicherung einer einheitlichen Rspr (§ 574 II 2) geht. Hat das Beschwerdegericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Bedürftigkeit.

Rn 58 Der Berechtigte muss außerstande sein, die Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits zu tragen. Maßstab sind nicht die Grenzen der PKH, sondern die Billigkeit (PWW/Kleffmann § 1360a Rz 19). Hätte die Partei nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen bereits Anspruch auf Bewilligung von PKH, dann liegt auch für den Anspruch auf Prozesskostenvorschuss Bedürftigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Klageanlass weggefallen (S 3).

Rn 25 Nach billigem Ermessen bestimmt sich die Kostentragungspflicht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands, wenn der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen und die Klage daraufhin unverzüglich zurückgenommen wird (BGH NJW 04, 1530 [BGH 18.11.2003 - VIII ZB 72/03]). Gilt auch im einstweiligen Verfügungsverfahren (Karlsr NJW 12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Ursprüngliche Zuständigkeit des AG.

Rn 30 Ist das AG für den Klageanspruch und das LG für den Anspruch aus der Widerklage sachlich zuständig, so hat das AG zunächst auf seine (tw) sachliche Unzuständigkeit nach § 504 hinzuweisen (Zö/Herget § 506 Rz 3). Auf entspr Antrag (beachte insoweit auch § 96 II GVG) kann der Rechtsstreit dann nach § 506 I insgesamt an das LG verwiesen werden (zum Inhalt und der Bindungsw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Isolierte Verfahren.

Rn 4 Nicht zum Rechtszug gehören folgende Verfahren: Arrestverfahren, einstweilige Verfügung. Die Bewilligung von PKH für das Arrestverfahren umfasst nicht das Aufhebungsverfahren (Zö/Schultzky Rz 3.3). einstweilige Anordnungen das selbstständige Beweisverfahren Widerklagen. Auch die Hilfswiderklage ist ein isoliertes Verfahren. Grds gehören Hilfsanträge zum Rechtszug, das gilt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Streitsache.

Rn 7 Bei unbezifferter Leistungsklage der gesamte Anspruch (BGH NJW 74, 1551); bei Stufenklage auch der Hauptanspruch (Brandbg FamRZ 07, 55), jedoch nicht bei isolierter Auskunftsklage (Hambg FamRZ 83, 602). Bei Wechselklage wird der Anspruch aus dem Grundgeschäft nicht rechtshängig; bei Gesuch auf eVfg/Arrest ist Streitgegenstand nicht der Hauptanspruch, sondern die Zulässi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beschwerde.

Rn 20 Die Beschwerde hat hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn in einer negativen Hauptsacheentscheidung die weitere Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden würde (Karlsr IPRax 88, 176). Für den Beschwerdegegner kann PKH nicht bewilligt werden, wenn sich dieser weder der Beschwerde widersetzt, noch das Verfahren auf andere Art und Weise fördert (Hamm Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 7 Es ist eine Vortäuschung durch den Antragsteller erforderlich. Mindestens bedingter Vorsatz ist erforderlich (Kobl FamRZ 85, 301). Bedingter Vorsatz ist anzunehmen, wenn die Partei bei der unrichtigen Darstellung billigend in Kauf genommen hat, dass diese zur fehlerhaften PKH-Bewilligung führen könnte (Dürbeck/Gottschalk Rz 1003; Zimmermann Rz 458) Die Partei hat sich d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nachlassinsolvenz.

Rn 52 Für den Antrag eines Erben auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens kann PKH nicht bewilligt werden. Die in § 4a InsO für die Bewilligung von Kostenhilfe niedergelegten Voraussetzungen sind im Nachlassinsolvenzverfahren nicht erfüllt, weil keine Restschuldbefreiung angestrebt wird. Eine analoge Anwendung der Vorschriften über die PKH kommt nicht in Betracht, da ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einl. ZPO Rdn. 42 Wahlfeststellung § 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien § 21b GVG 18 Wahlrecht § 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand § 35 ZPO 2 Eilverfahren § 35 ZPO 3 Mahnbescheid § 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch § 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren § 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage § 35 ZPO 2 Widerklage § 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht § 138 ZPO 4 Wahrh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Beiordnung.

Rn 2 Der PKH-Anspruch der Partei beinhaltet, dass ihr in den notwendigen Fällen zur Wahrnehmung ihrer Rechte ein Rechtsanwalt beizuordnen ist. Die Beiordnung ist im Bewilligungsbeschluss gesondert auszusprechen. Ist eine Beiordnung nicht erfolgt, aber notwendig, kann die Beiordnung in einem besonderen Beschl erfolgen. Im Beiordnungsbeschluss wird der ausgewählte Rechtsanwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde.

Rn 34 Die Frist für die Einlegung und Begründung einer Rechtsbeschwerde bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mittellosigkeit beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Bewilligung von PKH und nicht mit Bekanntgabe der Entscheidung, dass Wiedereinsetzung gewährt ist. Der BGH beurteilt somit die Rechtslage bei der Berufung und Revision anders als bei der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 3 Die Erhebung der Widerspruchsklage ist binnen eines Monats nach dem Termin dem Gericht nachzuweisen. Die Klage muss erhoben worden und der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt oder ein Antrag auf Bewilligung von PKH eingereicht sein (Hamm NJW 65, 825 [OLG Hamm 24.11.1964 - 15 W 344/64]), wobei hier die unbedingte Klagerhebung erforderlich ist. Teilweise wird die Auffassun...mehr