Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kausalität.

Rn 8 Unrichtige Angaben zum Streitverhältnis rechtfertigen die Aufhebung der PKH nur dann, wenn sie für die PKH-Bewilligung auch ursächlich waren. Eine rechtsmissbräuchliche Eheschließung rechtfertigt damit die Aufhebung der PKH nicht, wenn nicht zugleich die Stellung eines Scheidungsantrages ins Auge gefasst wurde (Ddorf OLGR 96, 258). Eine Aufhebung der Bewilligung findet ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einziehungsverbot für Gerichtskosten.

Rn 5 Wenn PKH bewilligt ist, darf die Bundes- oder Landeskasse von der bedürftigen Partei außer den angeordneten Ratenzahlungen oder der Vermögenszuzahlung keine weiteren Kosten einziehen. Von der Zahlung rückständiger und künftiger Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und Auslagen ist die Partei befreit. Gerichtskosten, die zum Zeitpunkt der PKH-Bewilligung bereits in R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 3 Hinsichtlich der Gerichtskosten, wenn der Kl gg die bedürftige Partei obsiegt hat, gilt § 31 III GKG. Die Staatskasse muss dem Kl die verauslagten Gerichtskosten ersetzen (s § 122 Rn 18). Eine Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers tritt nicht ein, wenn für den Erstschuldner (Entscheidungsschuldner) PKH bewilligt ist. Dies gilt auch dann, wenn die PKH-Bewilligung spät...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 24 Die Anordnung weiterer Glaubhaftmachung oder der Vorlage von Belegen ist unanfechtbar. Sofern die angeordneten Erhebungen die Grenzen des Zulässigen überschreiten, können sie zu einer Verzögerung der Entscheidung über das PKH-Gesuch führen, die einer Ablehnung gleichkommt. Dasselbe gilt, wenn das Gericht das PKH-Gesuch übergeht und zur Hauptsache verhandelt oder sogar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verjährung.

Rn 26 Die Verjährung einer Forderung wird durch die Bekanntgabe des PKH-Gesuchs an den Schuldner gehemmt (§ 204 I Nr 14 BGB). Die Hemmung der Verjährung tritt auch ein, wenn der gestellte PKH-Antrag alsbald an den Gegner zugestellt wird. Dann wird die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung fingiert (§ 204 Nr 14 BGB). Auch hier kommt es darauf an, ob der Gläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Rn 33 Bei Bewilligung von PKH beginnt mit der Zustellung des Beschlusses die Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen für die Berufungseinlegung (BGH NJW 01, 2545). Auch wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist Wiedereinsetzung fristgerecht zu beantragen. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Durch § 124 soll zunächst sichergestellt werden, dass PKH-Bewilligungen auch im Nachhinein der materiellen Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung angepasst werden können. Des Weiteren hat die Vorschrift Sanktionscharakter im Hinblick darauf, dass PKH entzogen werden kann, wenn unrichtige Angaben gemacht werden oder wenn die Partei ihren Verpflichtungen nach Abschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beklagtenseite.

Rn 9 Für den Beklagten kommt eine PKH-Bewilligung erst nach Bewilligung für die Klägerseite in Betracht, da eine PKH-Bewilligung für das Prüfungsverfahren ausscheidet. Im rechtshängigen Verfahren gelten für ihn die gleichen Grundsätze wie für die Klägerseite. Stellt der Beklagte innerhalb der Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht einen PKH-Antrag und läuft die Frist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz.

Rn 1 Die Bewilligung der PKH befreit die Partei von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und ihrer Anwaltsgebühren. Sie hat keinen Einfluss auf die Kostenerstattung, die die Partei gem §§ 91 ff an den obsiegenden Gegners zu leisten hat. Dieser kann seine Kosten gem §§ 103 ff auch gg die mit PKH prozessierende Partei festsetzen lassen. Ebenso hat der obsie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag.

Rn 1 PKH wird nur auf Antrag bewilligt. Der Antrag ist für jeden Rechtszug gesondert zu stellen. Auch für jedes Verfahren, welches beim selben Gericht anhängig ist, ist gesondert PKH zu beantragen. Das gilt auch für Verbundverfahren zum Scheidungsantrag. Der Antragsteller muss partei- und prozessfähig sein. Auch im PKH-Prüfungsverfahren ist die Prozessfähigkeit vAw festzuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Natürliche Personen.

Rn 9 PKH kann für jede Partei eines Verfahrens bewilligt werden. Mit Partei ist jede natürliche Person gemeint. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an, auch Ausländern kann – auch wenn sie im Ausland leben – PKH bewilligt werden. Auch dem Nebenintervenienten kann PKH bewilligt werden. Dabei kommt es nur auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Nebenintervenie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Forderungssperre.

Rn 8 Nr 3 bestimmt, dass der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gg die Partei nicht geltend machen darf. Der beigeordnete Rechtsanwalt erhält gem § 45 I RVG seine Vergütung nur aus der Staatskasse, wobei der Umfang der Vergütung durch die Beiordnung des Anwalts bestimmt ist, § 48 RVG. Nachdem – und in dem Umfang, in welchem – PKH bewilligt ist, darf der Anwal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsanwalt.

Rn 26 VV 3335 Verfahrensgebühr 1,0. Bei Abschluss eines Vergleichs VV 1003 1,0. Eine Terminsgebühr im PKH-Verfahren entsteht nicht. Die im PKH-Verfahren entstandenen Gebühren werden auf gleichartige Gebühren angerechnet, die im nachfolgenden Rechtsstreit entstehen (§§ 15 II, 16 Nr. 2 RVG). Im Beschwerdeverfahren VV 3500 Verfahrensgebühr 0,5, keine Anrechnung im Hauptverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektive Voraussetzungen.

Rn 6 Objektiv ist erforderlich, dass die Darstellung des Streitverhältnisses durch die Partei von der objektiv vorliegenden Wirklichkeit differiert. Das Verhalten der Partei kann in einem aktiven Tun, aber auch in einem Unterlassen liegen. Hierzu gehören das falsche Vortragen von Tatsachen (Naumbg OLGR 03, 332). Stellt sich der Vortrag der Partei durch eine im Verfahren durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen unzureichender Glaubhaftmachung.

Rn 22 Sofern das Gericht dem Antragsteller aufgibt, den Sachverhalt aufzuklären und glaubhaft zu machen, so hat dies durch Verfügung mit einer entspr Fristsetzung zu geschehen. Auch für diese Frist gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die Frist ist unter Beachtung dessen, was der Antragsteller glaubhaft machen soll, angemessen zu bestimmen. Sinnvoll ist, die Verfügung zuzus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessvoraussetzungen.

Rn 25 Zunächst sind die allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu prüfen. Die Prozessunfähigkeit des Antragstellers ist nicht im PKH-Prüfungsverfahren festzustellen, sondern im Hauptsacheverfahren (Frankf FamRZ 98, 486). Bei einer Antragstellung vor einem unzuständigen Gericht ist zu unterscheiden: Ist der Rechtsweg nicht zulässig, zB Zivilgericht statt Arbeitsgericht, so ist de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Objektive Voraussetzungen.

Rn 17 Zur Erfolgsaussicht des Antrags und zum Mutwillen kann das Gericht ebenfalls Glaubhaftmachung verlangen. Diese ist erst auf Verlangen des Gerichts erforderlich (Brandbg FamRZ 02, 1415). Das PKH-Gesuch darf nicht ohne Anhörung des Gegners mangels Glaubhaftmachung zurückgewiesen werden. (Dürbeck/Gottschalk Rz 179 ff). Das PKH-Verfahren ist zügig durchzuführen. Das Verfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 15 Hintergrund der Regelung in § 119 ist, dass das erstinstanzliche Urt eine Vermutung dahingehend begründet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann erfordert der PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners eine gesonderte Prüfung. Will das Gericht allerdings von der Regelung in § 119 abweichen und dem in 1. Instanz obsieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wiederholter Antrag.

Rn 47 Ein Rechtsbehelf der Partei, der unstatthaft wäre, kann auch als ein wiederholter Antrag auf Bewilligung von PKH nach einer erfolgten Ablehnung ausgelegt werden. PKH-Beschlüsse erwachsen nicht in materieller Rechtskraft (BGH NJW 09, 857 [BGH 16.12.2008 - VIII ZB 78/06]; BGH NJW 04, 1805 mit Anm Völker jurisPR-FamR 12/04 Anm 2). Streitig ist, ob nach Abweisung des PKH-A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Frist und Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 32 Soll eine bedingte Berufung durchgeführt werden, so muss PKH spätestens am letzten Tag der Rechtsmittelfrist beantragt werden bzw bei fehlendem Verschulden innerhalb der Frist des § 234. Der PKH-Antrag muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Die Partei trifft eine Erkundigungspflicht hinsichtlich der Zuständigkeit (BGH NJW 87, 440). Das PKH-Gesuch muss mit de...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / a) Streitwertbeschwerde

Rz. 11 Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung erfolgt nach § 68 GKG. Sie ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit vom Gericht zugelassen wurde. Die Streitwertbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Rz. 12 Diese Vorschrift geht davon aus, dass die Partei des Rechtsstrei...mehr

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AGS 08/2025, In diesem Heft

Zum 1.6.2025 ist bekanntlich das KostBRÄG 2025 in Kraft getreten, das zahlreiche Änderungen mit sich gebracht hat. In diesem Zusammenhang befasst sich Volpert mit der Änderung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, der Einführung der fiktiven Terminsgebühr in Verfahren, in denen ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist. Volpert weist darauf hin, dass damit nur in Kindschaftss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fehlende Ursächlichkeit schuldhaften Verhaltens.

Rn 24 Nur ursächliches Verschulden (der Partei oder ihres Anwalts), dh ein Verschulden, das für die konkrete Fristversäumung im Sinne adäquater Kausalität ursächlich geworden ist, schadet der Wiedereinsetzung, nicht aber ein Mangel, der sich nicht rechtlich erheblich ausgewirkt hat. Dabei genügt allerdings Mitursächlichkeit, so dass die Partei die Möglichkeit ausschließen mu...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Vorschuss

Rz. 14 Der wirtschaftlich orientierte Rechtsanwalt ist daran interessiert, die Gebührenforderung sicherzustellen. Wichtigstes Instrument ist dabei § 9 RVG. Für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss vom Mandanten fordern. Der Zeitpunkt der Vorschussforderung ist dabei unerheblich.[17] Bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freibeweis.

Rn 19 Der Freibeweis ist die vom Beweisantritt unabhängige, nicht auf die gesetzlichen Beweismittel beschränkte und von zwingenden Vorschriften über das Beweisverfahren befreite Tatsachenermittlung vAw (Oberheim JuS 96, 1111, 1112; Reißmann JR 12, 182 ff). Bis zur Einführung des § 284 S 2–4 (s dazu Rn 56 ff) war der Freibeweis in der ZPO ohne gesetzliche Grundlage. Nach einh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Ein Beschluss, der im Verfahrenskostenhilfeverfahren ergeht, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 der Zivil...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Voraussetzungen der Beratungshilfe

Rz. 117 Die Beratungshilfe wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind: Rz. 118 Die Beratungshilfe kann vom Rechtssuchenden oder vom Rechtsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Außerhalb der Verhandlung.

Rn 6 Zur materiellen Prozessleitung außerhalb der mündlichen Verhandlung rechnen die vorbereitenden Anordnungen nach § 273, das Prüfungsverfahren zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 118 sowie die Sachentscheidung in Dringlichkeitsfällen wie bspw nach § 944.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen der Zulassung (Abs 3 S 1).

Rn 18 Das Beschwerdegericht (Berufungsgericht, OLG im ersten Rechtszug) hat die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 574 II erfüllt sind, wenn die Rechtssache also grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (Abs 3 S 1). Aus dieser Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständiges Gericht.

Rn 9 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Revisionsgericht, dh beim BGH einzulegen, und zwar – wie alle Erklärungen in der Revisionsinstanz mit Ausn des Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe – durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 I 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Reform.

Rn 3 Zum 1.1.14 ist das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechtes in Kraft getreten (BGBl I Nr 55 S 3533). Das Gesetz enthält ggü dem RegE deutlich weniger Änderungen. Kernbereich ist die gesetzliche Definition der Mutwilligkeit sowie die Neufassung der Eigenbeteiligung der Partei im § 115.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Offensichtliche Erfolglosigkeit der Berufung (Nr 1).

Rn 25 Die – zulässige – Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn sie nach dem Inhalt der gewechselten Schriftsätze (Berufungsbegründung, Berufungserwiderung, Replik) unbegründet und nicht zu erwarten ist, dass ihr durch weiteren Vortrag des Berufungsklägers und/oder durch Erörterungen in der mündlichen Verhandlung Erfolg beschert werden kann. Das erstinstanzliche Urt mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren § 495a ZPO 1 Bagatellbeträge § 753 ZPO 9 Bagatellforderungen § 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert § 2 ZPO 6 Bankbürgschaft § 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit § 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht § 817 ZPO 14 Baugeldforderungen § 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek § 926 ZPO 10; § 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert § 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel § 100 ZPO 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Erst wenn die Unzulässigkeit der Berufung endgültig feststeht, ist sie zu verwerfen. Der Verwerfungsbeschluss muss den maßgebenden Sachverhalt wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen (BGH ZWE 12, 336). Daraus folgt, dass das Berufungsgericht in den Fällen der Versäumung der Berufungs- oder Begründungsfrist auf Antrag d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bedingung.

Rn 26 Die bedingte Einlegung der Berufung ist wegen der notwendigen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (Rn 1) nicht zulässig. Das gilt auch für die aufschiebende Bedingung, die zB in einem Prozesskostenhilfegesuch enthalten ist, wenn die Berufung nur für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt wird (BGH MDR 06, 43, 44).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Teilaufhebung wegen Beweiserhebungen.

Rn 26 Neu ist die Befugnis des Gerichtes, die Bewilligung von PKH aufzuheben, soweit die von der Partei beantragte Beweiserhebung aufgrund von Umständen, die im Zeitpunkt der Bewilligung der PKH noch nicht berücksichtigt werden konnten, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder der Beweisantritt mutwillig erscheint. Systematisch gehört diese Regelung in den Bereich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vergütung des beigeordneten Anwalts.

Rn 39 Die Gebühren des Rechtsanwalts ergeben sich aus den §§ 44–59 RVG. Zwar hat der Anwalt aus dem bestehenden Dienstvertrag einen Vergütungsanspruch gg die Partei. Dieser darf jedoch wegen § 122 I Nr 3 nicht geltend gemacht werden. Der Anwalt darf auch dann keine Vergütung fordern, wenn er die Partei nicht mehr für bedürftig hält (EGH München JurBüro 87, 1417). Wird der Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwaltskosten.

Rn 5 Ob eine PKH-Partei vom Gegner nicht nur den eigenen Prozessaufwand verlangen kann, sondern auch die Kosten des ihr beigeordneten Anwalt im eigenen Namen gg den Gegner festsetzen lassen kann, ist streitig. Der Gegner der PKH-Partei kann gg die Partei die vollen Kosten seines Rechtsanwalts festsetzen lassen, auch wenn ihm selbst PKH bewilligt worden ist (BGH FamRZ 09, 157...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Beschwerde nach Instanzende.

Rn 29 Nach Instanzende ist allerdings noch die sofortige Beschwerde gg eine PKH-Ablehnung zulässig. Noch im Beschwerdeverfahren kann demnach die Rückwirkung der Bewilligung angeordnet werden, auch nach Rechtskraft des Urteils in der Hauptsache (BGH FamRZ 05, 790; Köln FamRZ 97, 1544). Nach einer negativen Hauptsacheentscheidung muss der Antragsteller aber auch die Hauptsache...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bewilligung ohne Antrag.

Rn 5 Ist ohne Antrag PKH bewilligt worden, ist die PKH-Bewilligung nicht wirkungslos, sondern kann nur aufgehoben werden. Die bis zur Aufhebung entstandenen Kosten sind aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zu tragen (Zweibr FamRZ 03, 1021: nur für Aufhebung gem § 120 IV). Ist der Rechtsstreit nach der Einreichung des PKH-Antrags, aber vor Klageerhebung in der Hauptsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verbundverfahren.

Rn 9 Die für die Ehesache bewilligte PKH erstreckt sich gem § 149 FamFG, zuvor § 624 II, kraft Gesetzes auf die Verbundsache Versorgungsausgleich, sofern diese nicht ausdrücklich ausgenommen wurde. Der auf Antrag durchzuführende schuldrechtliche Versorgungsausgleich wird ebenso behandelt wie die übrigen Folgesachen; PKH muss gesondert beantragt und bewilligt werden. Teilweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klageerhebung (Abs 1).

Rn 2 Mit der Einreichung der Klageschrift ist die Klage bei Gericht anhängig. Erst mit der Zustellung der Klageschrift an Gegner tritt die Rechtshängigkeit (§ 261 I) und Vollendung der Klageerhebung ein. Im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit ist der Kl an eine in der Klageschrift getroffene Wahl des zuständigen Gerichts nicht gebunden. Die Klageschrift muss a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anschlussberufung.

Rn 16 Sowohl für die Einlegung eines Anschlussrechtsmittels als auch für die Verteidigung gg ein solches ist eine gesonderte PKH-Bewilligung notwendig. Legt der Gegner Anschlussberufung ein, so kann ihm, wenn der Berufungskläger seine Berufung wegen Versagung der PKH zurücknimmt, für die beabsichtigte Verteidigung gg die Berufung und die Durchführung der Anschlussberufung PK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 118 regelt das Verfahren auf Bewilligung von PKH ab der Antragstellung. Das PKH-Verfahren ist zügig durchzuführen. Neben dem Grundsatz, dass über einen Antrag bei Eintritt der Entscheidungsreife auch entschieden werden soll, hat der Grundsatz Auswirkungen auf die Durchführung des Verfahrens. Dies betrifft zunächst die Mitwirkungsverpflichtung des Antragstellers. Aber ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antrag.

Rn 21 PKH wird nur auf Antrag bewilligt. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden (§ 117 I S 1 Hs 2). Anwaltszwang besteht daher nicht (§ 78 V). Zu den Einzelheiten s § 117. Die Anwaltsbeiordnung erfolgt in Anwaltsprozessen vAw, so dass ein ausdrücklicher Antrag nicht gestellt werden muss und die Beiordnung auch noch nach Abschluss de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wesentliche Änderung.

Rn 2 Erforderlich ist eine wesentliche Änderung, die nachträglich eingetreten ist. Der Begriff der Wesentlichkeit ist nur für das Bruttoeinkommen definiert. (100 Euro). Überwiegend wird ansonsten verlangt, dass nur Änderungen zu einer Ratenanpassung führen, die voraussichtlich von einiger Dauer sind. Durch die Anpassung für die Staatskasse erzielbare Mehreinnahmen müssen in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenz.

Rn 13 Auch durch die Anordnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Partei wird der Rechtsstreit unterbrochen, §§ 239, 240. Die Unterbrechung erstreckt sich aber auf das PKH-Verfahren nur dann, wenn die PKH-Antrag noch nicht entscheidungsreif war (Zweibr FamRZ 06, 359; Saarbr OLGR 08, 567). Es ist streitig, ob in jedem Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beteiligte.

Rn 3 Der Gegner der zu erwartenden Hauptsache ist nicht Beteiligter des PKH-Verfahrens. Hieran beteiligt sind nur der Antragsteller und das Gericht. Gegner ist jeder künftige Gegner der Hauptsache, wenn PKH bewilligt wird. Das ist jeder, der durch die angestrebte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unmittelbar in seinen Rechten betroffen sein wird (MüKoZPO/Wax Rz 7). De...mehr