Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterhalt.

Rn 13 Unterhaltsleistungen sind Einkommen (München FamRZ 99, 598). Auch dann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden sind (Karlsr FamRZ 02, 1195). Dies gilt nur, soweit der Unterhalt in Erfüllung einer Unterhaltspflicht an den Antragsteller gezahlt wird (sonst s freiwillige Leistungen). Alters- oder Krankenvorsorgeunterhalt sollen, da zweckgebunden, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Wie für jede der in §§ 802a, 754 genannten Maßnahmen müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung auch bei der Auskunftserteilung vorliegen, damit der Antrag des Gläubigers wirksam gestellt ist und es zur Mitwirkungspflicht des Schuldners (Rn 2) kommt. Es bedarf also der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung; vgl zuletzt BGH v 27.4....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwaltsvertrag.

Rn 38 Die Beiordnung führt nicht zu einem Kontrahierungszwang für den Anwalt (anders beim Notanwalt, s Rn 25). Sie begründet auch keine Prozessvollmacht und kein Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Partei (Dürbeck/Gottschalk Rz 649). Auch dadurch, dass der Anwalt der Partei oder dem Gericht mitgeteilt hat, dass er zur Vertretung bereit ist, entsteht weder Mandatsvertrag n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gegenvorstellung.

Rn 6 Die nicht fristgebundene (aA Dresd NJW 06, 851, das § 321a II 2 analog anwendet) Gegenvorstellung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie stellt eine Anregung an das Gericht dar, eine für die Partei unanfechtbare Entscheidung zu ändern (BGH NJW 18, 3388 Rz 9; 21, 553 Rz 26). Deshalb kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einkommen.

Rn 9 Gemäß Abs 1 S 2 setzt das Gericht bereits im ersten Beschl eine Änderung der Ratenhöhe fest, die sich ergibt, wenn berücksichtigte Belastungen bis zum Ablauf von vier Jahren ganz oder tw entfallen. Die Möglichkeit besteht, wenn bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung die auf Tatsachen begründete Erwartung besteht, dass sich die finanziellen Verhältnisse der Partei bis zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Reichweite und Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 8 Der Beschl ist für das Adressatgericht bindend, insoweit allerdings nur hinsichtlich der Rechtswegfrage (§ 17a II 3), nicht indes bei anderweitiger sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit innerhalb seines Rechtswegs (BAG NJW 96, 742; OVG NRW Beschl v 31.1.24 – 4 E 72/24 – juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl v 6.6.17 – 1 SHa 2/17 – juris; Hamm Beschl v 3.11.16 – III-1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Insolvenzgläubiger.

Rn 10 Stehen die ermittelten Kosten in einem Missverhältnis zu dem auf einen Insolvenzgläubiger im Falle des Obsiegens entfallenden Betrag, ist keine Zumutbarkeit gegeben. Zu berücksichtigen ist weiterhin, ob die Forderung auch im Fall des Obsiegens im Wege der Zwangsvollstreckung zu realisieren sein wird. Im Insolvenzverfahren ist zu ermitteln, welche Gläubiger für die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozesshandlungen der Parteien.

Rn 7 Werden Prozesshandlungen ggü einer Partei in Ansehung der Hauptsache während der Unterbrechung oder Aussetzung vorgenommen, sind diese ggü dem Gegner nach Abs 2 unwirksam, und zwar unabhängig von der Parteirolle (BGH NJW-RR 18, 39 [BGH 24.10.2017 - II ZR 16/16]; BAG NZA 15, 1333 [BAG 05.05.2015 - 1 AZR 763/13]). Das gilt auch für eine Kostenentscheidung (Karlsr BeckRS 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 3 Das Gericht ist an den Sachantrag der Partei gebunden. Das gilt ausweislich von Abs 1 S 2 auch für Anträge betreffend Früchte, Zinsen und sonstige Nebenforderungen. Ein vorangegangener Beschl über die Gewährung von PKH bestimmt nicht den Urteilsumfang; die im Prozess gestellten Anträge sind allein entscheidend (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 1). Maßgebend ist das in der Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristbeginn und Fristberechnung.

Rn 4 Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem das Hindernis für die Nichteinhaltung der Frist entfallen ist, dieser Tag wird also nicht mitgerechnet (§ 187 I BGB). Das Hindernis entfällt in dem Zeitpunkt, in dem entweder die Ursache der Verhinderung – zB Krankheit (BGH NJW 11, 1601 [BGH 05.04.2011 - VIII ZB 81/10]); Unkenntnis einer ergangenen Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 52 Gericht. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt gem KV-GKG 1812 bzw KV-FamGKG 1912 eine Gebühr von 72 EUR an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 216 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. Rechtsanwalt. Wert nach §§ 23 ff RVG der Wert der Hauptsache. Bei Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Geschiedene Eheleute/aufgehobene Lebenspartnerschaft.

Rn 52 Ist die Ehescheidung rkr ausgesprochen bzw die Lebenspartnerschaft aufgehoben, besteht für die Zeit danach kein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss mehr. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beinhaltet keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (BGH NJW 84, 291). Streitig ist, ob ein Antrag auf Erlass einer diesbezüglichen einstweiligen Anordnung noch nach Rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Zeiträume.

Rn 139 Der Zwölfmonatszeitraum beginnt mit dem Monat nach der Klageerhebung, Unterhalt für den Monat der Klageeinreichung oder des PKH-Antrags zählt wegen Fälligkeit zum Monatsbeginn zu den Rückständen (Brandbg FamRZ 03, 1682; OLGR Saarbr 09, 79). Es kommt auf die ersten zwölf Monate an, für die Unterhalt gefordert wird (Hambg FamRZ 03, 1198). Nach Einreichen der Klage erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhandlung.

Rn 2 Protokollierungszwang besteht in jeder Verhandlung vor dem erkennenden Gericht sowie außerhalb der Sitzung vor dem beauftragten (§ 361) oder dem ersuchten (§ 362) Richter. Der mit Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I 1577 ff) eingefügte II S 2 stellt klar, dass ein Protokoll über eine Gütev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (für Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde gilt auch für die Wiedereinsetzung eine Monatsfrist; die Vorschrift gilt auch im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 08, 280 [BGH 13.11.2007 - X ZR 100/07]). Die Monatsfrist für die aufgezählten Fälle der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorherige außergerichtliche Streitschlichtung.

Rn 40 Es gibt außer den Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitschlichtung in familiengerichtlichen Verfahren betreffend das Sorge- und Umgangsrecht (s hierzu Rn 42) weitere Fälle, in denen eine außergerichtliche Streitschlichtung möglich, tw erforderlich ist. Die Länder haben überwiegend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch Landesgesetz Schiedsverfahren in Bagate...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung der Zuständigkeit.

Rn 16 Ist die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht gegeben, so kommt zunächst eine Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich zuständige Gericht nach § 281 in Betracht. Verzichtet der Kl bzw Ast allerdings auch nach entspr gerichtlichen Hinweis (s Rn 14) auf die Stellung eines Verweisungsantrages, so muss das Gericht die Klage durch Prozessurteil als unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verhandlung iSv Abs 1.

Rn 8 Unter Abs 1 fällt die mündliche Verhandlung im engeren Sinn. Hierunter versteht man Antragstellung, Sachvortrag, Erklärungen und Erörterung der Parteien als Voraussetzung einer gerichtlichen Entscheidung (St/J/Kern Rz 24; R/S/G § 79 Rz 28; aA für einen weiteren Verhandlungsbegriff Wieczorek/Schütze/Borck Rz 3). Die Verhandlung muss einen Bezug zum Rechtstreit haben. Sie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtbarkeit.

Rn 10 Die Fristbestimmung oder Ablehnung ist nicht anfechtbar, allenfalls mit dem Rechtsmittel gg das Endurteil (Naumbg 18.4.11 – 2 W 19/11 juris). Das Gericht begeht eine Gehörsverletzung, wenn es über einen Antrag auf Schriftsatznachlass hinweggeht ohne Gründe anzuführen, die eine Ablehnung der Frist iSd § 283 rechtfertigen (BVerfG NJW 15, 1166 [BVerfG 10.12.2014 - 2 BvR 51...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Versicherungsbeiträge (Nr 3).

Rn 19 Als Abzüge anzuerkennen sind die gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Versicherungsbeiträge, soweit sie angemessen sind. Zum Beispiel für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung. Bei nicht gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen hat das Gericht zu prüfen, ob die Versicherungsbeiträge angemessen sind Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Elektronischer Rechtsverkehr.

Rn 6 Abs 3 ermöglicht die maschinelle Beglaubigung einer in Papierform vorliegenden Abschrift, zwingt aber nicht dazu (›kann‹). Diese bedarf keiner Unterschrift, erfordert aber das Gerichtssiegel (vgl auch § 703b I). Dies gilt auch für die Zustellung der Abschrift per Telekopie, vulgo Fax (§ 174 II), nicht aber für Ausfertigungen (BGH NJW 17, 1951 [BGH 14.12.2016 - V ZB 88/1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Pflicht zur Wiedereinsetzung von Amts wegen.

Rn 12 Unter den Voraussetzungen von Abs 2 S 2 muss (kein Ermessensspielraum) Wiedereinsetzung vAw bewilligt werden. Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 I offenkundig oder aktenkundig sind (BGH MDR 23, 439 [BGH 25.01.2023 - XII ZB 29/20] Rz 10 ff; NJW-RR 04, 408, 409 [BGH 16.10.2003 - IX ZB 36/03]) oder n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 4 Nachdem sich die Regelung in § 495a von ihrer Systematik her auf das ›Verfahren vor den Amtsgerichten‹ bezieht, gilt sie grds für alle, auch nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten im Zuständigkeitsbereich des AG (Ausn: vgl § 495 Rn 1, insb seit 1.9.09 § 113 I 2 FamFG für Ehesachen und Familienstreitsachen, zuvor bereits §§ 608, 621b, 624 III, 661 I Nr 3, II ZPO aF) so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenbeteiligung.

Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländische juristische Person oder die parteifähige Vereinigung entspr ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten der Prozessführung zu beteiligen hat. Für die Beurteilung der Bedürftigkeit findet nicht § 115 Anwendung, vielmehr ist eine Einzelfalle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 12 § 308 gilt in allen Verfahrensarten, auch im PKH-Verfahren und trotz § 938 I auch im einstweiligen Rechtsschutz (näher dort § 938 Rn 1), auch im Verfahren bei Abschluss eines Gesamtvertrags nach dem VGG (§ 129 II VGG; BGH GRUR 21, 1181 [BGH 01.04.2021 - I ZR 45/20] Rz 32); nicht aber bei einstweiliger Anordnung nach § 620 aF, § 246 FamFG aber § 620 aF gewährt dem Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inländische juristische Personen.

Rn 13 Nur inländische juristische Personen haben Anspruch auf PKH. Den inländischen juristischen Personen stehen solche gleich, die ihren Sitz in der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum haben. Juristische Personen sind: Eingetragene Vereine (§ 21 BGB), wirtschaftliche Vereine mit eingetr. Rechtsfähigkeitsrecht (§ 22 BGB)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag auf Aufhebung.

Rn 7 Hat der Rechtsanwalt erfolglos die Aufhebung seiner Beiordnung aus wichtigem Grund (§ 48 II BRAO) beantragt, kann er die Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde angreifen (Abs 3 S 2). Dies gilt auch im Anwendungsbereich von § 121 (Karlsr OLGR 99, 62, 63; Naumbg Beschl v 6.4.05 – 8 WF 19/05). Ein wichtiger Grund ist die Weigerung der Partei, einen Anwaltsvertrag abzus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 185 ermöglicht als ultima ratio (mittels Fiktion) Zustellungen in Fällen, in denen eine Zustellung auf einem anderen Weg nicht oder nur sehr schwer durchführbar ist (BGH NJW-RR 18, 503 Rz 9; BFH/NV 16, 945 [BFH 25.02.2016 - X S 23/15 (PKH)] Rz 19). Da sie zugleich eine Fiktion des rechtlichen Gehörs des Zustellungsadressaten darstellt, ist sie nur unter den in § 185 g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Wird von einer Partei ein Vorschuss angefordert, obwohl sie von der Vorschusspflicht befreit ist (zB weil ihr PKH bewilligt ist), ist Gegenvorstellung und trotz § 355 II auch Beschwerde (§ 127) statthaft (Karlsr NJW-RR 2012, 1478 [OLG Karlsruhe 06.08.2012 - 18 WF 145/12], Rz 8 mwN). Ansonsten bleibt der von einer unrichtigen Anforderung nach § 379 benachteiligten Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdefrist (Abs 1).

Rn 2 Die sofortige Beschwerde ist binnen einer nicht verlängerbaren Notfrist (§ 224 I, II) von zwei Wochen einzulegen. Der Zusatz ›soweit keine andere Frist bestimmt ist‹ bezieht sich auf die von der Zweiwochenfrist abweichende, auf einen Monat verlängerte Frist für sofortige Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 127 II 3, III 3; vgl BTDrs 14/4722, 111). Die Frist be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Durchbrechungen und Modifikationen des Mündlichkeitsprinzips.

Rn 5 Das Mündlichkeitsprinzip birgt aber auch Gefahren in sich, die aus der Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes und der Schwierigkeit resultieren, komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen in mündlicher Rede verständlich zu machen (R/S/G § 79 Rz 7). Es wird daher in der ZPO an zahlreichen Stellen modifiziert und durchbrochen, um eine schriftliche Fixierung des Streitstoffs zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen unterlassener Mitwirkung.

Rn 18 Erklärt sich die Partei auf Verlangen des Gerichts nicht, so kann das Gericht die PKH unter den weiteren Voraussetzungen des § 124 I Nr 1 (s dort) aufheben. Verstößt die Partei gg die Verpflichtung zur ungefragten Mitteilung, so führt dies nur zu einer Aufhebung, wenn ein qualifiziertes Verschulden (Absicht oder grobe Nachlässigkeit) vorliegt. Schlichtes Vergessen reic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fürsorgepflichten.

Rn 6 Die damit einhergehenden Gefahren für die Belange der Parteien bedingen allerdings wiederum erhöhte Fürsorgepflichten des Gerichts zu deren Schutz. Es sind dies bspw die gesetzlich ausdrücklich normierten Hinweis- und Belehrungspflichten gem § 499 I (fehlender Anwaltszwang), §§ 499 II, 307 (Folgen schriftlichen Anerkenntnisses) und §§ 504, 39 S 2 (Zuständigkeitsmängel),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretung durch einen Anwalt.

Rn 3 Bei einer Vertretung durch einen Anwalt findet in allen Verfahren sowohl im Anwaltsprozess als auch im Parteiprozess eine Prüfung der Vollmacht – auch der Untervollmacht (BGH NJW-RR 92, 933 [BGH 24.02.1992 - II ZR 89/91]) – nur auf Rüge statt. Dies gilt auch für Verfahren oder Verfahrensabschnitte, für die kein Anwaltszwang gilt (Zwangsvollstreckung, Kostenfestsetzung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Selbstständige und Freiberufler.

Rn 11 Beim Einkommen selbstständig tätiger Personen ist grds vom festgestellten Gewinn auszugehen (Hamm OLGR 05, 308). Es sind Unterlagen betreffend einen zeitnahen Zeitraum vorzulegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Vorjahr reicht aus (Brandbg FamRZ 98, 1301). Die Vorlage nur eines Steuerbescheides für ein Jahr, welches länger zurückliegt, genügt nicht. Auch bei Se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klägerseite.

Rn 7 Im Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Es muss der Sachverhalt geschildert und angegeben werden, wie er bewiesen werden kann (Saarbr FamRZ 93, 715). Außerdem ist anzugeben, welche Anträge gestellt werden sollen. Der Vortrag muss so substantiiert sein, dass dem Gericht eine rechtliche und tatsächliche Prüfung möglich ist (vgl BVerf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verweisung von Amts wegen (Abs 2).

Rn 3 Die Verweisung vAw setzt zunächst voraus, dass eine Sache vor die KfH gebracht wurde, die keine Handelssache ist. Diese Möglichkeit kommt vornehmlich in Betracht, wenn der Beklagte die Frist zum Antrag auf Verweisung (§ 101 I) hat verstreichen lassen oder sogar mit einer Behandlung durch die KfH einverstanden ist; §§ 38–40 ZPO finden keine Anwendung (§ 94 Rn 2a). Es bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dem Gericht geeignet erscheint.

Rn 10 § 703c ermächtigt die Verwaltung, durch Erlass von Rechtsverordnungen die zu verwendenden Formulare einzuführen, die unterschiedlich sein können ua für das Verfahren bei Gerichten, die nicht (§ 703c I 2 Nr 2) maschinell und für das Verfahren bei Gerichten, die maschinell (§ 703c I 2 Nr 1) bearbeiten. § 702 II 1 überlässt die Bestimmung, was für die maschinelle Bearbeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit.

Rn 6 Hinreichende Erfolgsaussicht ist anders als im Prozesskostenhilfeverfahren nicht erforderlich, denn die Staatskasse muss nicht davor bewahrt werden, wenig aussichtsreiche Prozesse finanzieren zu müssen. Die Partei hat ihren Anwalt selbst zu bezahlen, wirtschaftliche Gesichtspunkte bleiben deshalb unbeachtet. Maßgebend ist die Zumutbarkeit der Mandatsübernahme für den be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zum Rechtszug zugehörige Verfahren.

Rn 3 Zur Instanz gehören folgende Verfahren: das Verfahren nach Verweisung, Einspruch und Zurückverweisung. Auch wenn eine Sache nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG zurückverwiesen wird, eröffnet dies keinen neuen Rechtszug, sondern gehört kostenrechtlich zur vorangegangenen Instanz (OVG NW JurBüro 94, 176). das Nachverfahren nach Grund- und Vorbehaltsurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Abhilfeverfahren.

Rn 34 Die Beschwerde ist gem § 569 bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Beschwerdegericht ist das OLG, wenn das LG, das FamG oder das AG in einer FG-Sache – unter Ausn der Freiheitsentziehungssachen und den von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen – den angefochtenen Beschl erlassen hat (§ 119 I GVG), gg al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbestehende Verfahrenslage.

Rn 5 Aus der Einheit von Vor- und Nachverfahren folgt auch, dass die Prozesshandlungen des Gerichts und der Parteien im Urkundenprozess grds für das Nachverfahren fortwirken. So gilt eine PKH-Bewilligung für den Urkundenprozess auch für das Nachverfahren. Eine Beweisaufnahme braucht nicht wiederholt zu werden. Die Wirkungen eines Geständnisses oder der Anerkennung der Urkund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auslagen für Zeugen und Sachverständige.

Rn 7 Auch Auslagen, die durch die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Sachverständigengutachten entstehen, können von der Staatskasse gg die Partei nicht geltend gemacht werden. Hängt die zusätzliche Vergütung eines Sachverständigen gem § 13 JVEG von der Zustimmung einer PKH-berechtigten Partei ab und wird diese Zustimmung durch das Gericht ersetzt, so kann die Staa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei kraft Amtes.

Rn 2 Partei kraft Amtes sind solche, die als Partei auftreten, aber fremde Interessen vertreten und nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Kosten aufzukommen haben (Zö/Schultzky Rz 2). Parteien kraft Amtes können sein der Testamentsvollstrecker gem § 2212 BGB, der Zwangsverwalter gem § 152 ZVG, der Pfleger des Sammelvermögens gem § 1883 BGB, der vorläufige Insolvenzverwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlussmängelstreit, Anfechtung, Nichtigkeit.

Rn 154 Zuständig ist unabhängig vom Streitwert nach § 246 III 1 AktG das LG. § 247 AktG gilt für GeS und ReS (BGH AG 11, 823 = NZG 11, 997). Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache, namentlich das wirtschaftliche Interesse des Anfechtenden, begrenzt durch dessen Aktienbesitz, das Interesse der AG am Bestand des Beschlusses und deren Größe (BGH NZG 23, 1031, 11, 997 [BGH 31...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Parteien des Zwischenstreits.

Rn 5 Parteien des Zwischenstreits gem § 387 sind nicht die beiden Parteien des Ausgangsverfahrens, sondern einerseits die Partei, die den Zeugen gem § 373 benannt hat (nur im Fall des § 399 Hs 2 der Gegner des Beweisführers), und andererseits der Zeuge, der die Aussage verweigert (Köln MDR 18, 1085 Rz 12); der minderjährige Zeuge ist selbst Partei des Zwischenstreits, ohne d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Verfahrensleitung.

Rn 34 Bei der Leitung des Verfahrens kommt es zu mannigfaltigen Situationen, in denen sich die Frage der Besorgnis der Befangenheit stellen kann. Grds begründet eine im Einzelnen fehlerhafte Handlung nicht die Besorgnis der Befangenheit (allgM), insb wenn sie vom Richter unbeabsichtigt oder ihm nicht zuzurechnen ist. So kann wg § 168 I in unterbliebener oder fehlgeschlagener...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestellung.

Rn 10 Damit der Bevollmächtigte in die Stellung eines Prozessbevollmächtigten in vollem Umfang einrückt, muss er sich dem Gericht und dem Gegner ggü bestellen. Dazu muss die Vollmachtserteilung entweder durch die Partei oder den Bevollmächtigten (KG KGR 05, 417, 418) bekannt gemacht werden (BGH NJW-RR 06, 356), was auch durch telefonische Anzeige durch die Partei möglich ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur.

Rn 16 Die gütliche Streitbeendigung kann durch Vergleich erfolgen (Doppelnatur als Rechtsgeschäft und Prozesshandlung), der außergerichtlich, vor Gericht oder als Anwaltsvergleich (§ 796a) geschlossen werden kann. Der Prozessvergleich wird im Termin protokolliert (§§ 160, 162 ff), ist Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr 1) und unterliegt dem Anwaltszwang, auch vor Einzelrichter,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Späterer Eintritt der Sicherungsvoraussetzungen.

Rn 1 Erfasst werden Änderungen der Voraussetzungen der Pflicht zur Sicherheitsleistung nach Rechtshängigkeit, § 261. Hierunter fällt etwa die Verlegung des Wohnsitzes bzw Sitzes in einen Nicht-EU/EWG-Staat; zum sog Brexit s § 110 Rn 4. Zudem der spätere Verlust des Grundbesitzes oder dessen Belastung in einer Größenordnung, welche keinen Raum mehr für eine adäquate Sicherung...mehr