Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.2 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

Rz. 123b Kind i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist jedes Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Grenzziehung mit dem 14. Lebensjahr entspricht der Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Kinder unter dem Jugendalter, für die Kinderbetreuungskosten wegen ihres Alters zwangsläufig anfallen.[1] Ältere Kinder können nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen einer... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.4 Wohnungseigentum

Grundsätzlich stellt sich für den Bereich des Wohnungseigentums die Frage, wann ein finanzielles Unvermögen der Wohnungseigentümer bzw. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anzunehmen ist. Für den Bereich des Prozessrechts ist geklärt, dass die Eigentümergemeinschaft im Fall finanziellen Unvermögens prozesskostenhilfefähig ist.[1] Hiernach liegen die Voraussetzungen des §... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei... mehr

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ZAP 7/2026, Anwaltsmagazin / 1 Anwaltstag befasst sich mit digitaler Zukunft

Auf dem diesjährigen Anwaltstag, der vom 8. bis zum 12. Juni virtuell sowie in Freiburg stattfand, stand vor allem die technologische Zukunft in den Kanzleien auf dem Programm. Unter dem Motto „Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten” erörterten die Teilnehmer neben dem Einsatz moderner Technologie auch die Frage, unter welchen Bedingungen anwaltliche Tätigkeit künftig ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.3.1 Innerer und äußerer Betriebsvergleich

Rz. 52 Der innere und äußere Betriebsvergleich sind Methoden zur Überprüfung der Buchführungsergebnisse anhand bestimmter Kennzahlen. Als solche kommen insbesondere der Rohgewinnsatz und der Rohgewinnaufschlagsatz in Betracht. Bei Handelsbetrieben entspricht der Rohgewinn dem Unterschied zwischen dem wirtschaftlichen Umsatz und dem Wareneinsatz, d. h. dem Aufwand für die ver... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung: Erforderlichkeit der Angabe einer E-Mail-Adresse

Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht unrichtig i.S.d. § 356 Abs. 2 AO, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einspruchseinlegung ohne die Angabe einer E-Mail-Adresse der Behörde erfolgt. Wird der Einspruch an eine mit Schreibfehlern behaftete E-Mail-Adresse adressiert und deshalb nicht fristgerecht an die Behörde übermittelt, kommt eine Wiedereinsetzung in ... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe (§§ 44 bis 59 RVG)

A. Allgemeine Hinweise Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" imm... mehr

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft z. B. die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Strafsachen (§§ 51 bis ... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" immer recht. Um die Chanc... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / II. Die Beratungshilfe

Rz. 7 Das "Gesetz über Beratung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen" (Beratungshilfegesetz = BerHG) wurde geschaffen, um den genannten Bürgern die Möglichkeit zur rechtlichen Beratung auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu gewähren. Die Beratungshilfe ist also eine Ergänzung zur Prozesskostenhilfe. Rz. 8 Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilf... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIV. Der Gegenstandswert im Verfahren über die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (§ 23a RVG)

Rz. 108 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. ZPO bestimmt sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren nach dem für den Hauptprozess maßgebenden Wert, im Übrigen (z. B. Verfahren nach § 120a ZPO) ist er nach dem Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 23a Abs. 1 R... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Dieselbe Angelegenheit (§ 16 RVG)

Rz. 150 Nach § 15 Abs. 2 RVG darf der RA in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern. Da der Begriff der Angelegenheit in § 15 RVG nicht definiert ist, klärt § 16 RVG , welche bestimmten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit gehören sollen. Im Wesentlichen handelt es sich gemäß § 16 RVG in folgenden Fällen um nur eine, also dieselbe Angelegenheit: mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / G. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 115 In Familiensachen können die Beteiligten Verfahrenskostenhilfe erhalten. Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG handelt es sich hierbei um die Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO, nur dass nach § 113 Abs. 5 Ziff. 1 FamFG das Wort "Verfahren" an die Stelle des Wortes "Prozess" tritt. Zur Prozesskostenhilfe siehe § 9 des Buches; Sie können die Erläuterungen zur Prozessko... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XII. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO, § 51 FamGKG, § 42 GKG)

Rz. 95 Hinweis: Bei der Bewertung wiederkehrender Leistungen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Bewertungsvorschriften für den Wert des Streitgegenstands nach §§ 2 ff. ZPO oder für den Streitwert für die Gerichtsgebühr heranzuziehen sind. Es ist daher bei wiederkehrenden Leistungen notwendig, die Wertarten streng auseinander zu halten. Rz. 96 Wiederkehrende Leistungen s... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 4a RVG)

Rz. 26 Das anwaltliche Standesrecht erklärt es in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich für unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als im RVG vorgesehen sind. Die Vorschriften des RVG über Gebühren und Auslagen schreiben also die jeweilige Mindestvergütung vor, die in der Regel nicht unterschritten werden darf.... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Berechnung der Wertgebühren (§ 13 RVG)

Rz. 105 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 7 ff. Rz. 106 Um den Betrag einer bestimmten Gebühr in Euro zu ermitteln, benötigen Sie zwei Angaben, nämlich mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – sind im "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" geregelt. Die Berechnung der Gerichtskosten richtet sich nach dem "Gesetz über Gerichtskosten... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / C. Die Anwaltsgebühren für Verfahren in Familiensachen

Rz. 54 Für Verfahren in Familiensachen werden grundsätzlich dieselben Gebühren für die Tätigkeit des RA vor dem Familiengericht erhoben wie für eine Anwaltstätigkeit vor einem Zivilgericht im Zivilprozess nach der ZPO. Anwendbar ist deshalb Teil 3 VV RVG, weil Familiensachen gemäß § 13 GVG Zivilsachen sind, die in der Überschrift zu Teil 3 VV RVG genannt werden. Speziell bei... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / E. Die Abschnitte 4 bis 9 des Paragrafenteils des RVG

Rz. 160 In den vorstehenden Kapiteln wurden die allgemeinen, grundlegenden Vorschriften des RVG aus den ersten drei Abschnitten in der Reihenfolge des Gesetzes vorgestellt. Diese Anordnung wurde getroffen, damit diese Vorschriften, die schließlich für alle Gebühren gelten, in diesem Buch leichter gefunden und nachgelesen werden können. Für die Abschnitte 4 bis 9 des RVG empfi... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VIII. Der Gebührenvorschuss (§ 9 RVG)

Rz. 73 Der RA kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Der RA kann auch die Übernahme eines Auftrags von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen. Bis zum Eingang der Vorschusszahlung muss der RA keine Tätigkeiten beginnen. Jedoch wird der RA dies seinem Auft... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenwerts

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige Bestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf die Gerichtskostengesetze , so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. 3 genannten "anderen Angele... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / F. Die Gebühren bei Beschwerde und Erinnerung

Rz. 105 → Dazu Aufgaben Gruppe 21 Das Beschwerdeverfahren und die nicht in § 19 Abs. 1 S. 2 Ziff. 5 RVG genannten Erinnerungsverfahren gehören nicht zum Rechtszug. Das Verfahren über die Beschwerde und über die meisten Erinnerungen zählt also gebührenrechtlich als besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Ziff. 3 RVG). Daher erhält der in diesen Verfahren tätige RA hierfür gesonde... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Beauftragung mit Einzelhandlungen

Rz. 142 Der § 15 Absatz 5 RVG wird durch § 15 Absatz 6 RVG ergänzt, indem dort bestimmt wird, dass ein RA für die Ausführung von mehreren Einzeltätigkeiten, die zu derselben Angelegenheit gehören, nicht mehr Gebühren beanspruchen darf, als wenn er von Anfang an als Prozessbevollmächtigter alle diese Einzeltätigkeiten erledigt haben würde. Die Höchstgrenze, bis zu der er für ... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Wahlverteidigergebühren für den Pflichtverteidiger

Rz. 62 Wenn die Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 StPO oder des § 68 JGG eine notwendige ist, dann wird ihm ggf. ein Pflichtverteidiger bestellt. Dies geschieht ohne eine Prüfung, ob der Angeklagte zahlungsfähig ist oder nicht, da der Zweck der Beiordnung im Strafprozess ein anderer ist als im Zivilprozess. Im Zivilprozess wird der "armen" Partei ein RA zur Gel... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (§ 33 RVG)

Rz. 125 Wie schon vorstehend dargelegt, kann es vorkommen, dass eine gerichtliche Streitwertfestsetzung nicht gemäß § 32 Abs. 1 RVG für den Gegenstandswert der Anwaltstätigkeit maßgebend sein kann. Einige Gründe hierfür seien nachfolgend beispielshalber zusammengefasst: mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Berechnung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 116 Dieses Kapitel ist speziell für diejenigen Leserinnen und Leser vorgesehen, die sich sehr eingehend mit der Bestimmung der Höhe von Rahmengebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr im Einzelfall beschäftigen wollen. Rz. 117 Hinweis: Die nachstehenden Überlegungen basieren auf einem Aufsatz von Otto, NJW 2006, 1472 ff., der dort den Versuch unternimmt, praktische Hinwe... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / B. Allgemeine Hinweise (§ 23 RVG)

Rz. 2 Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde (siehe § 1 Rdn 13 ff.: "Pauschgebühren"), hat der Arbeitsaufwand des RA in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe der ihm zustehenden Gebühren. Soweit das RVG nichts anderes bestimmt, werden diese nämlich nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Diesen Wert bezeichnet das RVG als Gegenstandswer... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die Terminsgebühr

Rz. 10 Die Terminsgebühr erhält der RA für die Wahrnehmung von Terminen und Besprechungen. Es spielt fast keine Rolle, um welche Art von Termin es sich handelt. Allerdings wird der RA in der Regel seinen Mandanten in einem gerichtlichen Termin vertreten. Das Gesetz zählt in der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG ausdrücklich die folgenden Arten von Terminen auf und rechnet auch be... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Bestellung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte... mehr

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AGS 07/2026, Keine rückwirk... / II. Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Gesetzliche Grundlagen Nach dem über § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechend geltenden § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO kann einer Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf ihren Antrag PKH bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Rec... mehr

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AGS 07/2026, Anrechnung von Schmerzensgeldzahlungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe

§ 115 Abs. 3 ZPO; § 90 Abs. 3 SGB XII Leitsatz Aus Schmerzensgeldzahlungen aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers gebildetes Vermögen ist nicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe teilweise anzurechnen, auch wenn es sich hierbei im Verhältnis zu den Prozesskosten um einen relativ hohen Betrag handelt. OLG Dresden, Beschl. v. 11.2.2026 – 4 W 26/26 I. Sachverhalt Der Kläger hat ... mehr

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AGS 07/2026, Anrechnung von... / II. Zu berücksichtigendes Vermögen in der Prozesskostenhilfe

Ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH, wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO, erhält eine Partei PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Gem. § 115 Abs. 3 S. 2 ... mehr

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AGS 07/2026, Keine rückwirk... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet im Regelfall aus, wenn der Kläger die Klage, für die er Prozesskostenhilfe begehrt hat, zurückgenommen hat. In einem solchen Fall kommt allenfalls die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus Billigkeitsgründen in Betracht, wenn der Kläger alles ihm Zumutbare getan hat, um vor Beendigung des Hauptsacheverfahrens eine... mehr

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AGS 07/2026, Keine rückwirkende PKH-Bewilligung nach Klagerücknahme

§§ 114 Abs. 1 S. 1, 269 Abs. 3 S. 1 ZPO; §§ 166, 173 S. 1 VwGO Leitsatz Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet im Regelfall aus, wenn der Kläger die Klage, für die er Prozesskostenhilfe begehrt hat, zurückgenommen hat. In einem solchen Fall kommt allenfalls die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus Billigkeitsgründen in Betracht, wenn der Kläger alles ih... mehr

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AGS 07/2026, Keine rückwirk... / IV. Bedeutung für die Praxis

Fälle, in denen um die nachträgliche Bewilligung von PKH gestritten wird, gibt es in der Praxis recht häufig. Hierbei müssen zwei unterschiedliche Sachverhalte unterschieden werden. 1. Abschluss des Verfahrens durch gerichtliche Entscheidung Relativ häufig kommen die Fälle vor, in denen der Bedürftige seinen Antrag auf Bewilligung von PKH während des Verfahrens gestellt hat, d... mehr

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AGS 07/2026, Keine rückwirk... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte für ihre vor dem VG Potsdam anhängige Klage die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Das VG Potsdam hat diesen Antrag zurückgewiesen, aus welchen Gründen, lässt sich dem mitgeteilten Sachverhalt nicht entnehmen. Gegen diese Entscheidung hat die Klägerin Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt. Bevor das OVG über die Beschwerde entsc... mehr

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AGS 07/2026, Keine rückwirk... / III. Billigkeitsgründe

Nach den weiteren Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg sprechen auch keine Billigkeitsgründe dafür, der Klägerin ausnahmsweise doch noch PKH zuzusprechen. Für eine allein in Betracht kommende rückwirkende Bewilligung von PKH sei nämlich nur dann Raum, wenn vor Abgabe einer verfahrensbeendenden Erklärung bzw. vor Ergehen der den Rechtszug abschließenden Entscheidung des Ge... mehr

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AGS 07/2026, Anrechnung von... / I. Sachverhalt

Der Kläger hat wegen eines behandlungsfehlerhaften Vorgehens der Beklagten Schmerzensgeld in einem Umfang von mindestens 500.000,00 EUR, Schadensersatz, Geldrente, Schadensrente und Feststellungsansprüche geltend gemacht. Er erlitt einen hypoxischen Hirnschaden und befindet sich seit 2019 im Wachkoma. Dem Kläger wurde durch das LG Chemnitz mit Beschl. v. 28.2.2022 für den er... mehr

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AGS 07/2026, Anrechnung von... / III. Einsatz von Schmerzensgeld als berücksichtigungsfähiges Vermögen

Bei einer Schmerzensgeldzahlung handelt es sich im Kontext der PKH grds. um ein Vermögensrecht der PKH-Partei. Unter Beachtung der Schonbetragsregelung gem. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII übersteigt das dem Kläger zugesprochene Schmerzensgeld deutlich den Schonvermögensbetrag i.H.v. 10.000,00 EUR (für die PKH-Partei selbst). Im vorliegenden Fall erhielt der... mehr