Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Gesetzesradar / 4.2 Europäischer Betriebsrat

Gesetzestitel: RL 2025/2450 zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte (EBR-RL) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.1 Klageverfahren

Rz. 70 Verweigert der Elternteil bereits die Auskunft, kann im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Auskunft, ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (vgl. Rz. 56 ff.) und Zahlung geklagt werden. Gibt der Elternteil Auskunft, verweigert aber Unterhaltszahlungen, ist unmittelbar eine Leistungsklage auf bezifferten Unterhalt zu erheben. Rz. 71 Vertreten wird das Kind du...mehr

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zfs 03/2026, Keine Gerichts... / 1 Sachverhalt

Der BGH hatte durch Beschluss v. 17.4.2025 die Anträge des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss hat der Kläger unter der Überschrift "Gegenvorstellungen und Wiedereinsetzungsantrag" geltend gemacht, einige Schreiben von ihm seien "gemäß Artikel 103 GG nicht beachtet word...mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / I. Allgemeines

Die Beratungshilfe ist das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe im außergerichtlichen Bereich. Die Beratungshilfe basiert auf dem Beratungshilfegesetz (BerHG) vom 18.6.1980.[1] Es ist ein Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates. Das BerHG wurde eingeführt, um zu anderen Hilfsmöglichkeiten hinzuzutreten und vor allem dort wirksam zu werden, wo anderweitige Hilfe ganz ...mehr

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AGS 03/2026, Einwendungen g... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Rechtsbehelfe Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers, die VKH-Bewilligung nach § 120a Abs. 1 ZPO zu ändern, ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 Hs 1 ZPO die sofortige Beschwerde statthaft. § 127 Abs. 2 S. 1 ZPO bestimmt zwar, dass die Bewilligung der PKH/VKH nur nach Maßgabe des § 127 Abs. 3 ZPO angefochten werden kann. Di...mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / dd) Zu § 4 Abs. 3 S. 1 Nrn. 2 und 3

S. 1 Nrn. 2 und 3 übernimmt im Wesentlichen den Gegenstand der derzeitigen Nr. 2. Dabei soll jedoch die Art der von den Rechtsuchenden abzugebenden Erklärung verändert werden. Derzeit müssen die Rechtsuchenden versichern, dass in derselben Angelegenheit noch keine Beratungshilfe gewährt wurde oder ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Die Frage, ob der Sachverhalt, für d...mehr

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AGS 03/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil gibt Burhoff eine Rechtsprechungsübersicht über die Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV einschließlich der Auslagen (S. 97 ff.). Der erste Teil befasst sich mit den Vorschriften des Paragraphenteils. In Heft 4 folgt dann die Übersicht zu den Tatbeständen des Vergütungsverzeichnisses. Lissner berichtet über beabsichtigte Änder...mehr

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AGS 03/2026, Einsatz von Sp... / Leitsatz

Sparvermögen ist im Rahmen des PKH-Rechts nur dann nicht für die Prozesskosten einzusetzen, wenn es sich um staatlich gefördertes angespartes Kapitel handelt. Darüber hinaus ist der Einsatz von zur Altersvorsorge bereit gehaltenen Mitteln nur unzumutbar, wenn deren Anlage zur Altersvorsorge zweckbestimmt und geeignet ist und das ungekürzte Vermögen zu einer angemessenen Alter...mehr

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AGS 03/2026, Einsatz von Sp... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Gem. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 1 SGB XII ist das gesamte verwertbare Vermögen der bedürftigen Partei einzusetzen. Ob das Vermögen für Prozesskosten einzusetzen ist, richtet sich nach dessen Verwertbarkeit und Zumutbarkeit des Einsatzes. Bei Sparvermögen handelt es sich um grds. einzusetzendes Vermögen. Zu beachten ist hier zunä...mehr

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AGS 03/2026, Erstreckung de... / III. Bedeutung für die Praxis

Mit dieser Entscheidung dürfte die Frage des Umfangs der Pflichtverteidigerbestellung in den Fällen der Vertretung des Mandanten im Adhäsionsverfahren endgültig i.S.d. h.M. entschieden sein. So weit ersichtlich ist nur noch das LG Osnabrück anderer Auffassung (gewesen) (vgl. LG Osnabrück, Beschl. v. 5.9.2022 – 18 KLs 5/22, AGS 2023, 46 = JurBüro 2022, 638). Das wird sich, na...mehr

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AGS 03/2026, Einsatz von Sp... / I. Sachverhalt

Der Kläger verfügt über ein Sparvermögen, welches das Schonvermögen gem. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. § 1 S. 1 Nr. 1 DVO zu § 90 SGB XII i.H.v. derzeit 10.000,00 EUR übersteigt. Die voraussichtlichen Prozesskosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren belaufen sich auf 3.037,61 EUR. Das vorhandene Vermögen des Klägers reicht zur Bestreitung dieser voraussichtlichen P...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Zustellung der Klage an den Beklagten (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 71 Abs. 1 FGO hat das FG dem Beklagten die Klageschrift von Amts wegen zusammen mit der Aufforderung zur ggf. fristgebundenen Stellungnahme zuzustellen. Allerdings wird ein finanzgerichtlicher Rechtsstreit im Unterschied zum Zivilprozess[1] bereits mit Eingang der Klage bei Gericht gem. § 66 S. 1 FGO rechtshängig.[2] Der Zustellung der Klageschrift bedarf es hie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Zeitpunkt und Folgen der Aktenübermittlung

Rz. 20 Die Übermittlung der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht ist nach dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 FGO nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern soll unmittelbar nach Zustellung der Klageschrift erfolgen. Einer Aufforderung durch das Gericht bedarf es nicht. Allerdings ist § 71 Abs. 2 FGO unter prozessökonomischen Gesichtspunkten dahin auszule...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 das Verfahren nach Eingang einer Klageschrift (Rz. 3) und enthält in Abs. 2 die Verpflichtung des Beklagten, die den Rechtsstreit betreffenden Verwaltungsakten zu übersenden (Rz. 16). Die Vorschrift des § 71 FGO regelt demnach den Fortgang des Verfahrens, nachdem der Rechtsstreit bei Gericht eingegangen ist. Rz. 2 Nach der systematischen ...mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / I. LTO-Artikel

LTO berichtete in der Ausgabe vom 9.12.2025 über einen befürchteten erschwerten Zugang zum Beratungshilferecht. Auf einer Konferenz in Hannover habe die Anwaltschaft über Schieflagen und Reformbedarf im Vergütungssystem unter dem Motto "Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft" diskutiert. Dort ging es laut Artikel auch um den erschwerten Zugang zum Beratungshilferecht. Eingel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Das Verfahren vor dem Familiengericht

Rn. 94 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Das Verfahren vor dem Amtsgericht als Familiengericht richtet sich nach den Vorschriften des FamFG. Es handelt sich um eine Unterhaltsache iSd § 231 Abs 2 FamFG, die aber keine Familienstreitsache darstellt, BGH v 29.01.2014, XII ZB 555/12, FamRZ 2014, 646. Verfahrensrechtlich handelt es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbar...mehr

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AGS 02/2026, Freiwillige Zu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG ist zuzustimmen. Diese reiht sich auch in die st. Rspr. des BGH (Beschl. v. 10.10.2024 – V ZB 55/23; Beschl. v. 27.11.2018 – X ZA 1/17, Beschl. v. 27.11.2007 – VI ZB 81/06) und auch weiterer aktueller höchstrichterlicher Rspr. (z.B. BFH, Beschl. v. 15.5.2024 – IX S 23/23 (PKH), AGS 2024, 426) ein. Gem. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO zählen zum Einkommen alle f...mehr

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AGS 02/2026, Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Helge Sodan und Prof. Dr. Jan Ziekow. 6. Aufl., 2025. Nomos Verlag, Baden-Baden. 3.671 S., 249,00 EUR Als vor rund 30 Jahren der VwGO-Kommentar im Nomos Verlag als Lose- Blattsammlung erschien, konnte niemand ahnen, dass dem Großkommentar als gebundenes einbändiges Werk über die vielen Jahre ein so großer Erfolg beschieden ist. Nunmehr liegt die 6....mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / 4. Andere Hilfsmöglichkeiten

Im LTO-Artikel wird dargelegt, dass gerade – beispielshaft – die Frage nach einer Rechtschutzversicherung kritisiert wird. Man kann sich – für die Beratungshilfe gesprochen – nun darüber streiten, ob das Eintreten einer Rechtschutzversicherung als "andere Hilfe" oder als eine fehlende Bedürftigkeit zu würdigen ist. Dieser Streit ist jedoch müßig. Denn eines ist klar: Greift ...mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / II. Auseinandersetzung

Dramatische Worte – betrachtet man diesen Ausblick auf das Gutachten. Folglich kann man dessen Ergebnis vorwegnehmen. Lästige und komplizierte Formulare, Gängeleien und die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung werden dabei dargelegt und bisweilen als hohe Hürden bezeichnet. Bei allem Respekt an dieser Stelle: PKH- und Beratungshilfe-Formulare sind seit 2014 in identisch...mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / 1. Komplizierte Formulare und langwierige Verfahren

Dieser Gedanke erscheint befremdlich. Im Jahr 2014 wurden die Formulare der Beratungshilfe und der PKH zuletzt grundlegend geändert. Kleinere Änderungen folgten im Jahr 2023. Dabei wurden sie in einzelnen Punkten optimiert. Im Kern blieben sie aber gleich. Davor bestanden sie bereits seit Jahrzehnten. Hinsichtlich des schriftlichen Antrages besteht jeher Vordruckzwang. Aufgr...mehr

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AGS 02/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil vollendet Burhoff seine Beitragsreihe zu dem Umfang der Angelegenheit in Straf- und Bußgeldsachen und befasst sich mit verschiedenen und besonderen Angelegenheiten (S. 49). Lissner (S. 56) betrachtet kritisch die Entwicklungen im Rahmen der Beratungshilfe unter dem Gesichtspunkt des Zugangs zum Recht. Nach wie vor ein Dauerthema ist die Gebührenbemessung in stra...mehr

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AGS 02/2026, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten nach erfolgter Klagerücknahme, JurBüro 2025, 505 In seinem Beitrag erörtert der Autor, welche Anwalts- und Gerichtskosten nach einer Klagerücknahme anfallen. Zunächst weist der Autor darauf hin, dass eine Festsetzung der Kosten des Rechtsstreits nach erfolgter Klagerücknahme nur dann in Betracht kommt, wenn das...mehr

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AGS 02/2026, Freiwillige Zu... / Leitsatz

Freiwillige Zuwendungen Dritter sind Einkommen i.S.v. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO im PKH/VKH-Recht, wenn sie regelmäßig und in nennenswerter Höhe geleistet werden und wenn zu erwarten ist, dass der Dritte seine Zahlungen auch in Zukunft fortsetzen wird. Zuwendungen aus einem Stipendium einer privaten Stiftung gehören auch zum Einkommen des Berechtigten gem. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO. OL...mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / V. Vergütung

Nicht kritisiert wurden die geringen in der Beratungshilfe zu erzielenden Honorare. Diese werden auch als Aufopferung in Geld bezeichnet. Sie sind gering und pauschal. Doch sie stellen nach allgemeiner Anschauung ein Sonderopfer dar, welches nicht die Wirtschaftlichkeit und Auskömmlichkeit zum Ziel haben. Auch wenn PKH- und Beratungshilfe-Gebühren gering sein mögen, gehören ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Rückforderung des Kindergelds in Fällen des Berechtigtenwechsels

Rn. 210 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Berechtigte hat einen Haushaltswechsel des Kindes der Familienkasse unverzüglich anzuzeigen, vgl BFH v 19.05.1999, VI B 259/98, BFH/NV 1999, 1331. Unterlässt er diese Anzeige und wird das Kindergeld rechtsgrundlos gezahlt, hat der nicht mehr Berechtigte das Kindergeld gem § 37 Abs 2 AO an die Familienkasse zurückzuzahlen, vgl BFH v 14.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung von Auslandskindern

Rn. 101 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Abweichend von der Regelung über den Kinderfreibetrag werden nach § 63 Abs 1 S 6 EStG Kinder, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet (vgl dazu BFH v 26.10.2016, V R 13 715, BFH/NV 2017, 299; BFH v 18.02.202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines Berechtigten (§ 64 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Insoweit gilt das Obhutsprinzip, BFH v 14.12.2004, VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762; BFH v 10.11.1998, VI B 125/98, BStBl II 1999, 137. Erfüllen mehrere Berechtigte, zB getrennt lebende Eltern, BFH v 19.05.1999, VI B 259/98, BFH/NV 1999, 1331, im Hinblick auf ein Kind die Voraussetzungen der §§ 62 und 63 EStG, so erfolgt die Zahlung des Kin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Einfache Verbindung (Abs. 1 S. 1 Hs. 1)

Rz. 5 Eine (einfache) Verbindung nach § 73 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO setzt voraus, dass mehrere Verfahren bei demselben Gericht (Rz. 6ff.) anhängig und in Verfahrensart (Rz. 9) und Verfahrensstadium (Rz. 10ff.) gleich sind. Liegen diese tatbestandlichen Voraussetzungen vor, liegt die Verfahrensverbindung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Rz. 14ff.). Rz. 6 Das Gericht i. S....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5 Wirkung von Verbindung und Trennung

Rz. 33 Nach der Verbindung mehrerer selbstständiger Verfahren durch Beschluss nach § 73 FGO entsteht ein einheitliches Verfahren. Die Verbindung mehrerer bereits schwebender Verfahren durch Beschluss nach § 73 FGO hat damit dieselbe Wirkung wie der Erhebung der Klage nach § 43 FGO.[1] Soweit die Klagen verschiedener Kläger verbunden werden, werden bei der subjektiven Klagehäu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1.2 Das Rechtsverhältnis

Rz. 6 Die Feststellungsklage muss nach dem Gesetzeswortlaut ein Rechtsverhältnis betreffen. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsverhältnis i. S. des § 41 Abs. 1 FGO – in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu § 256 ZPO – jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen (des öffentlichen Rechts) geordnete rechtliche Beziehung zwischen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 43 FGO ermöglicht es dem Kläger aus prozessökonomischen Gründen, mehrere im Zusammenhang stehende Klagebegehren gegen denselben Beklagten in einer Klage zusammen zu verfolgen.[1] Ebenso erlaubt die Regelung des § 59 FGO die gemeinsame Rechtsverfolgung durch mehrere Kläger.[2] Das Klageverfahren steht insoweit grundsätzlich zur Disposition der Kläger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen

Rz. 3 § 75 FGO begründet für das FG die Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen, gilt gleichermaßen für alle gerichtlichen Verfahrensarten [1] – einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes sowie für Haftungs-, Erstattungs- und Vergütungsansprüche – und bildet das Gegenstück zur Bestimmung des § 364 AO im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Auch für di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Rücknahmeerklärung ist eine prozessuale Willenserklärung [1], die mit dem Zugang bei dem Gericht rechtswirksam wird und auch einer Auslegung zugänglich ist (Rz. 12). Eine solche Prozesshandlung ist bedingungsfeindlich, sodass eine unter einer außerprozessualen Bedingung abgegebene Rücknahmeerklärung auch dann keine Wirkung entfaltet, wenn die Bedingung tatsächlich e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.1 Unwirksamkeitsgründe

Rz. 56 In § 72 Abs. 2 S. 3 FGO sind keine zur Unwirksamkeit einer Rücknahme führende Gründe aufgeführt. Eine Rücknahmeerklärung ist schon nach den allgemeinen Grundsätzen stets unwirksam, wenn die Erklärung nicht in der richtigen Form (Rz. 14) oder nicht innerhalb der Rücknahmefrist (Rz. 23) gegenüber dem zuständigen Gericht erfolgte oder mit inhaltlichen Mängeln – z. B. unt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 72 FGO ist Ausdruck der im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime, nach der es dem Kläger frei steht, von einem Rechtsschutzbegehren auch nach Klageerhebung – ggf. nach Einwilligung des Beklagten – noch Abstand zu nehmen. In Abs. 1 der Vorschrift werden die Voraussetzungen einer wirksamen Klagerücknahme geregelt (Rz. 5ff.). Die R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.1 Verfahrensbeendigung

Rz. 38 Durch die Klageerhebung nach § 64 FGO wird das Klageverfahren an- bzw. rechtshängig.[1] Abgeschlossen wird das Verfahren sodann durch eine gerichtliche Entscheidung, wenn nicht zuvor eine Klagerücknahme durch den Kläger i. S. d. § 72 FGO erfolgt, das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärungen des Klägers und des Beklagten einvernehmlich beendet wird[2] od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Nach § 74 FGO kann ein Verfahren ausgesetzt werden, wenn die zu treffende Entscheidung ganz oder teilweise vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängig ist, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Die Norm gibt dem FG daher die Möglichkeit, bei Gefahr divergierender Ents...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 240 ZPO)

Rz. 52 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten bewirkt nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 240 S. 1 ZPO ebenfalls eine Unterbrechung des Rechtsstreits, soweit das Verfahren die sog. Insolvenzmasse i. S. d. § 35 InsO betrifft (Rz 53). Der bloße Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt nicht zu einer Unterbrechung[1], sondern maßgebe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.4 Ermessen

Rz. 33 Die Finanzbehörde hat zunächst von Amts wegen festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen.[1] Wenn dann die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen, liegt eine Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit gem. § 284 Abs. 3 S. 1 AO nicht mehr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.1 Ladung

Rz. 52 Die Finanzbehörde hat den Vollstreckungsschuldner nach § 284 Abs. 4 AO zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden. Diese Ladung ist regelmäßig die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.[1] Die Bestimmung des Termins zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Abnahme der Versicherung an Eides statt ist ein unselbstständiger Teil des einheit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Abgabe einer Vermögensauskunft kann von der Vollstreckungsbehörde nur in dem auf endgültige Befriedigung gerichteten Vollstreckungsverfahren verlangt werden, nicht jedoch im Rahmen des nur zur Sicherung des Anspruchs dienenden dinglichen Arrestes nach § 324 AO.[1] Voraussetzung für die Abnahme der Vermögensauskunft ist dabei in jedem Fall ein vollstreckbarer Anspru...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.3 Erstausstattung mit Bekleidung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 sieht Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung, auch Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt vor. Davon werden Ersatzbeschaffungen nicht erfasst. Leistungen zur Erstausstattung mit Bekleidung kommen aber neben der Erstausstattung selbst auch in vergleichbaren Lebenslagen in Betracht (wie auch bei der Erstausstattung für die Wohnun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.10 Prozesskostenhilfefähigkeit

Im Zuge der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist diese auch prozesskostenhilfefähig. Dies hatte bereits die Instanzrechtsprechung nach der insoweit maßgeblichen BGH-Entscheidung im Jahr 2005 und noch vor der ihr nachfolgenden Gesetzgebung anerkannt.[1] Der BGH hat dies auch nach der gesetzlichen Anerkennung der Wohnungseigentümergemeinschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr