Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Nachträgliche Beratungshilfebewilligung

Rz. 102 Nachträgliche Bewilligung Aus dem neuen § 6 Abs. 2 BerHG ergibt sich weiterhin die Zulässigkeit der nachträglichen Beratungshilfebewilligung bzw. des sogenannten "Direktzugangs". Der Rechtssuchende kann sich unmittelbar, also vor Bewilligung, an eine Beratungsperson wenden. Diese Möglichkeit ist – entgegen den ersten Entwürfen des Gesetzes – weiterhin uneingeschränkt ...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Keine Erstattung der Geschäftsgebühr für das Verwaltungsverfahren

Rz. 34 Verwaltungsverfahren – Erstattung Die für das Antragsverfahren vor der Verwaltungsbehörde fällige Gebühr nach Nr. 2302 VV RVG trägt der Kläger grundsätzlich selbst. Diese Kosten sind nicht nach § 63 SGB X erstattungsfähig. Die Solidargemeinschaft soll nicht mit den Kosten des reinen Antragsverfahrens belastet werden. Daher scheidet eine Erstattungsfähigkeit der Verwalt...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 6a Abs. 2 BerHG – Aufhebung auf Antrag der Beratungsperson

Rz. 111 Aufhebung auf Antrag Der Rechtsanwalt kann nach § 6a BerHG die Aufhebung der Bewilligung beantragen, wenn der Rechtsuchende aufgrund der Beratung oder Vertretung, für die ihm Beratungshilfe bewilligt wurde, etwas erlangt hat. Rz. 112 Antragsvoraussetzungen Dieser Antrag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Kosten des Verwaltungsverfahrens

Rz. 30 Die Kosten des Verwaltungsverfahrens sind nicht nach § 193 SGG erstattungsfähig, da diese nicht auf den Rechtsstreit bezogen sind. Insoweit sind die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts maßgebend. Nach den Regelungen des § 63 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 SGB X sind durch den Beklagten lediglich die Kosten des Vorverfahrens zu erstatten. Entstehen dem Betroffenen scho...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / I. Mindestgebühr

Rz. 115 Betragsrahmengebühr – Mindestgebühr Die Mindestgebühr kommt lediglich dann in Betracht, wenn alle Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG unterdurchschnittlich sind. Dafür dürfe die Sache weder besonders bedeutend, noch besonders umfangreich oder schwierig sein. Auch müssten die Einkommens- und Vermögensverhältnisse unterdurchschnittlich sein. Es müssen folglich alle Bemessungs...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Einzelfälle – Sozialrecht

Rz. 32 Rationalisierungseffekt/Synergieeffekt Wird ein Anwalt in einer Reihe gleicher oder ähnlicher Fälle tätig, so ist der damit einhergehende Rationalisierungseffekt bei der Bemessung der Gebühren zu berücksichtigen. Allerdings kann dabei nicht ohne Weiteres für ein gleichgelagertes Widerspruchsverfahren lediglich die Mindestgebühr festgelegt werden. Dieser arbeitserleichte...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Verwaltungsakt

Rz. 9 Verwaltungsakt notwendig Die Kostenfestsetzung kann nur auf der Grundlage eines Verwaltungsaktes erfolgen. Deshalb kann eine rein widerholende Verfügung, der kein eigenständiger Regelungsgehalt zukommt, keinen Erstattungsanspruch nach § 63 Abs. 1 SGB X auslösen.[6] Rz. 10 Reine Mitteilung – kein Verwaltungsakt Eine Mitteilung, mit der die Zahlung einer laufenden Leistung ...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / A. Rechtsanwaltsvergütung – Allgemeines

Rz. 1 Geltungsbereich des RVG Die anwaltliche Vergütung, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist, teilt sich auf in Gebühren und Auslagen (§ 1 RVG). RVG gilt für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt auch für eine Tätigkeit als besonderer Vertreter nach §§ 57 und 58 ZPO, § 118e BRAO, § 103b PAO oder nach § 111c StBerG. Andere ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundsatz

Rz. 20 Rahmengebühr: Der Rahmen der Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG beträgt 65,00 bis 837,00 EUR. Nach der Anm. zu Nr. 2302 VV RVG kann eine höhere Gebühr als 391,00 EUR allerdings nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war, also über den Durchschnittsfall hinausgeht. Rz. 21 Schwellengebühr: Die sogenannte Schwellengebühr von 391,00 EU...mehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / II. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Rz. 8 Ein Bescheid Ein einzelnes behördliches Widerspruchsverfahren ist zweifellos eine eigene Angelegenheit. Ein einheitlicher Auftrag, ein gemeinsamer Rahmen der Geltendmachung und ein innerer Zusammenhang sind gegeben. Mehrere Bescheide – Bedarfsgemeinschaft Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn mehrere Verwaltungsakte ergehen und gegen diese jeweils gesondert Widers...mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / III. Begriffe

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.5 Kausalität

Rz. 18 Der zur ersetzende materielle Nachteil muss durch die Verfahrensdauer verursacht sein, wobei Nachteil und Ursächlichkeit vom Geschädigten nachzuweisen sind.[1] Für den Kausalzusammenhang gelten die allgemeinen Regeln (Äquivalenz, Adäquanz, Gesichtspunkte des Schutzzwecks). Bei immateriellen Nachteilen sieht § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG ("vermutet") eine Beweislastumkehr zug...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.7 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2.3 Unangemessene Dauer

Rz. 12d Ein Entschädigungsanspruch setzt des Weiteren voraus, dass das Verfahren unangemessen dauert. [1] Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls[2], wobei es nicht auf ein Verschulden des Spruchkörpers ankommt.[3] Daraus ergibt sich, dass es keinen festen Zeitrahmen dafür gibt, ab wann ein Verfahren unangemessen dauert.[4] Jeden...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.8 Prozesskostenhilfe und Notanwalt

Weitere Sonderfälle stellen die Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Notanwalts dar. Einer Partei kann Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und ein Prozessvertreter beigeordnet werden, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Prozesskostenhilfe

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln), Beschluss vom 28.01.2010, AZ: 5 Ta 433/09 hat entschieden, dass auch gemeinnützigen Zwecken dienende Vereine Prozesskostenhilfe gemäß § 166 Abs. 1 Nr. 2 ZPO beantragen können. Derartige Vereine müssen aber die Bedürftigkeit in finanzieller Hinsicht nachweisen. Stehen trotz Verlusten ausreichend verfügbare l...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandskinder / 1.1.2 Anspruchsberechtigung aus EU- bzw. EWR-Vorschriften

Aufgrund der EU- und EWR-Regelungen müssen Staatsangehörige aus anderen EU-/EWR-Staaten[1], die im Inland einen Wohnsitz haben, nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis sein, damit sie Anspruch auf Kindergeld haben. § 62 Abs. 2 EStG ist daher nicht anzuwenden auf freizügigkeitsberechtigte Ausländer, d. h. Staatsangehörige der EU-/EWR-Staa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 3.1 Allgemeine Grundsätze – Elektronischer Rechtsverkehr

Die Prozessbeteiligten können ihre Schriftsätze statt in Papierform elektronisch[1] bei Gericht einreichen.[2] Die notwendige Technik ist bei den FG vorhanden und kann mit geringem Aufwand für die Anwendung auf dem eigenen PC beschafft werden.[3] Es sind lediglich eine Signaturkarte und die dazugehörige Software erforderlich.[4] "Professionelle Prozessvertreter" (Rechtsanwält...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 2.3 Beschwer

Die Zulässigkeit des Einspruchs ist davon abhängig, dass der Einspruchsführer eine Beschwer geltend macht. Dies setzt voraus, dass er vom Regelungsinhalt des ergangenen oder erstrebten Bescheids persönlich und sachlich betroffen ist. Eine fehlende Begründung des Einspruchs oder mangelnde Erfolgsaussichten haben auf die Frage der Beschwer keinen Einfluss. Ob wirklich eine Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
(K)eine analoge Anwendung d... / 2. Grundsätze zum intertemporalen Prozessrecht

Nach dem allgemeinen Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts (BFH v. 8.6.2005 – V S 12/04 (PKH), BFH/NV 2005, 1838 Rz. 6) erfassen Änderungen des Verfahrensrechts mit ihrem Inkrafttreten grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten (grdl. BVerfG v. 7.7.1992 – 2 BvR 1631/90, BVerfGE 87, 48 = NJW 1993, 1123 Rz. 39, 42 ff., wonach das Rechtsmittel zulässig bleibt, sofe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abtretung / 2.1 Form und Inhalt der Anzeige

Die Vorschrift des § 46 Abs. 3 AO bestimmt, dass die Abtretung der zuständigen Finanzbehörde auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck, der vom Zedent und vom Zessionar zu unterschreiben ist, unter Angabe des Zedenten, des Zessionars, der Art und Höhe des abgetretenen Anspruchs, des Abtretungsgrunds anzuzeigen ist.[1] Dabei muss die Abtretungsanzeige nicht im Original zugehen, ...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.3 Leistungsverpflichtete

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt zum einen die Auskunftsverpflichtung Leistungsverpflichteter. Damit sind vorrangig Personen gemeint, die gegenüber dem Antragsteller oder Bezieher laufender Leistungen unterhaltspflichtig sind. Es handelt sich insoweit um eine Spezialvorschrift, neben der § 99 SGB X keinen Anwendungsbereich mehr hat (vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88 ). § 37 SG...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für die vorläufige Zahlungseinstellung

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Praktikabilität des Leistungsrechts und einer Beschleunigung des Leistungsverfahrens. Sie stellt eine schon früher ständig geübte Praxis auf eine rechtliche Grundlage. Seit jeher haben die Agenturen für Arbeit bei begründeten Zweifeln daran, dass die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, die Leistungszahlungen vorläufig eingestellt und den Leistun...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 3 Änderung der Steuerklasse

Maßgebend für den Lohnsteuerabzug sind die von der ELStAM-Datenbank mitgeteilten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die der Arbeitgeber solange anzuwenden hat, bis das BZSt geänderte Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers zum Abruf zur Verfügung stellt.[1] Es gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der elektronisch bescheinigten Besteuerungsmerkmale. Etwaige Änderungen de...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.2 Außersteuerliche Vorteile

Die Steuerklassenwahl ist nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten zu treffen. Ehegatten sollten daran denken, dass Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, ­Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld von dem zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängen können. Für Arbeitnehmer ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / VI. Prozesskostenhilfe

1. Verfahrensgebühr Rz. 313 Soll der Rechtsstreit mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Frage, welche Gebühren anfallen, das Innenverhältnis maßgeblich, also der dem Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag. Rz. 314 Hat der Anwalt des Antragstellers nur den Auftrag, Prozesskostenhilfe zu beantragen, entsteht nur die Gebühr nach Nr. 3335 VV RVG.[205] Hat er dagegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prozesskostenhilfe.

Rn 18 WEigtümer und die GdW (BGH ZMR 19, 514 Rz 5; ZMR 10, 780) können nach §§ 114 ff ZPO Prozesskostenhilfe erhalten. Die Rechtsverfolgung durch die GdW liegt im allgemeinen Interesse, wenn weder sie selbst noch sämtliche WEigtümer die Kosten aufbringen können (BGH ZMR 19, 514 Rz 11). Kann die GdW darlegen, dass ihr kein Darlehen in der erforderlichen Höhe gewährt würde und...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 313 Soll der Rechtsstreit mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Frage, welche Gebühren anfallen, das Innenverhältnis maßgeblich, also der dem Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag. Rz. 314 Hat der Anwalt des Antragstellers nur den Auftrag, Prozesskostenhilfe zu beantragen, entsteht nur die Gebühr nach Nr. 3335 VV RVG.[205] Hat er dagegen bereits Klageauftr...mehr

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AGS 09/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Kosten bei "steckengebliebenen" Stufenklagen und -anträgen, NJW 2024, 1402 Die Bemessung des Streitwertes bei Stufenklagen oder Stufenanträgen stößt in der Praxis immer wieder auf Schwierigkeiten. Noch größere Probleme treten in den Verfahren auf, in denen es nicht mehr zur Bezifferung der Leistungsstufe kommt. Dieses Problem tritt nicht nur im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 14 Die Pflicht, dem anderen Ehegatten einen Vorschuss zu leisten, ist als Ausdruck familiärer Solidarität Ausfluss der Unterhaltspflicht (BGH FamRZ 90, 491; Celle FamRZ 24, 698). Eine Vorschusspflicht besteht zwischen nicht getrennt lebenden Ehegatten (§ 1360a IV) und zwischen getrennt lebenden Ehegatten (auch bei Streitigkeiten von Eheleuten untereinander, Celle FamRZ 24...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Bedürftigkeit trotz Haftpflichtversicherung

Rz. 317 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen haben. Wird neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht allerdings ein Kostenrisiko, auf das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / P. Abs 1 Nr 14: Prozesskostenhilfeantrag.

Rn 22 Die Veranlassung der Bekanntgabe des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff ZPO) oder Verfahrenskostenhilfe (zB § 76 FamFG) hat verjährungshemmende Wirkung, wenn die wesentlichen Erfordernisse der Verfahrenseinleitung erfüllt sind (München ZErb 12, 183 Rz 24; Nürnbg 6.4.10 – 4 W 535/10; enger Hamm 2.2.12 – I-5 U 110/11), so dass auch ein unzulässiger o...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 4 Sowohl für die gerichtliche als auch für die außergerichtliche Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung kann der Anwalt eine Vergütung vereinbaren, die höher liegt als nach dem RVG. Ist der Anwalt allerdings im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet, ist eine solche Vergütungsvereinbarung ausgeschlossen. Denn nach § 3a Abs. 4 S. 1 RVG ist eine Vereinbarung, nach der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Durchsetzung.

Rn 16 Der einzelne Miterbe kann den Schuldner eines fälligen Anspruchs mahnen und ihn dadurch, mit Wirkung für alle, in Verzug setzen (hM MüKo/Gergen § 2039 Rz 18 mwN), den Anspruch durch Leistungs- oder Feststellungsklage gerichtlich geltend machen (Frankf FamRZ 08, 1978: Antrag eines Miterben auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs) und zur Sicherung einen Arrest o...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Anfechtung der vorläufigen Wertfestsetzung

Rz. 93 Soweit Gegenstand des Verfahrens nicht eine bestimmte Geldsumme ist, insbesondere also bei unbezifferten Schmerzensgeld- oder Feststellungsklagen, erfolgt eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG. Damit kann der Gerichtskostenvorschuss berechnet werden, ohne dessen Einzahlung die Klage nicht zugestellt werden soll (§ 12 Abs. 1 GKG). Rz. 94 Einwendungen...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 53 Die Anwaltsgebühren für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Folglich bestimmt § 32 Abs. 1 RVG, dass im Regelfall die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren ist. Rz. 54 In einigen Fällen weist die Rege...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 4. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren

Rz. 116 Im Regelfall ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 32 Abs. 1 RVG auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren. Es bedarf jedoch einer selbstständigen Wertfestsetzung, wenn z.B. die Gegenstandswerte des gerichtlichen Verfahrens und der anwaltlichen Tätigkeit nicht übereinstimmen (vgl. Rdn 54 ff.). Rz. 117 Bei Einwendungen gegen diese W...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Allgemeines

Rz. 196 Für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren kann der Anwalt bei der Unfallschadensregulierung die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 VV RVG, die Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV RVG und ggf. auch die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 VV RVG erhalten. Vertritt er im Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG um 0,3 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten.

Rn 52 Öffentlich-rechtliche Ansprüche gehören zum Vermögen des Erblassers und sind grds vererblich, sofern dies nicht durch besondere Rechtsnormen oder durch das Wesen des Anspruchs ausgeschlossen ist, mit der Folge, dass Sozialleistungen grds vererblich sind (OVG Schlesw FamRZ 09, 1865). IÜ richtet sich deren Vererblichkeit nach dem Zweck der jeweiligen öffentlich-rechtlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Leistungsfähigkeit.

Rn 22 Nur der leistungsfähige Ehegatte schuldet einen Vorschuss. Die Leistungsfähigkeit richtet sich, wie die Bedürftigkeit, nicht nach § 114 ZPO, sondern ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu bestimmen (BGH FamRZ 04, 1633). Die Wertungsgesichtspunkte aus § 1577 I u III sind heranzuziehen (vgl Hahne FF 23, 185). Der auf Vorschuss in Anspruch genommene Ehegatte ist nicht lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mahnung.

Rn 12 Regelmäßig genügt nach § 286 I Fälligkeit der Forderung allein nicht, um aus der Säumnis rechtlich Verzug werden zu lassen. Der Gläubiger muss vielmehr dem Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit (zu Ausn s BGH NJW-RR 21, 737 [BGH 27.04.2021 - VIII ZB 44/20] Rz 18) durch eine Mahnung deutlich machen, dass die Säumnis für ihn nachteilige Folgen haben kann (zu EU-rechtlic...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 108 Werden im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) Gebühren oder Auslagen nicht oder nicht vollständig anerkannt, kann der Kostenfestsetzungsbeschluss angefochten werden. Der statthafte Rechtsbehelf bestimmt sich nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abs 1 Nr 6: Streitverkündung.

Rn 14 Die Unterbrechungswirkung wird gegenständlich durch das Erfordernis der Zulässigkeit der Streitverkündung und den Inhalt der Streitverkündungsschrift (Frankf 3.6.15 – 4 U 218/14) begrenzt: Um Hemmungswirkung zu entfalten, muss die Streitverkündung den Formalerfordernissen des § 73 ZPO (BGH NJW 12, 674 Rz 14; Frankf BeckRS 24, 27537 Rz 23) und den Zulässigkeitserfordern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis § 130 BGB 1; § 903 BGB 14 Beispiele § 903 BGB 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 906 BGB 33, 41 Nachbarwand § 921 BGB 10 Nachbesserung § 275 BGB 12 Anspruch § 278 BGB 20 eigenmächtige ~ § 275 BGB 12 Kaufsache § 439 BGB 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers § 2183 BGB 1 Nacherbe § 1967 BGB 12; § 196...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

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