Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen

Rz. 27 Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung unwirksam war. ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Mandant hat Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese

Rz. 55 Muster 8.10: Mandant hat arbeitsgerichtliches Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese Muster 8.10: Mandant hat arbeitsgerichtliches Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Sie haben es versäumt, gegen einen Mahnbesc...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 & Zu 1. Zweck der Abmahnung: Die Abmahnung ist eine Reaktion auf einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie soll dem Arbeitnehmer einerseits Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verändern, um weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu vermeiden. Andererseits ist sie eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigu...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses

Rz. 12 Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor dem Empfang der Kündigung Sie gehen davon aus, dass Ihr Arbeitgeber in nächster Zeit Ihr Arbeitsverhältnis kündigen w...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren

Rz. 32 Muster 8.7: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren Muster 8.7: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung wirksam war. Si...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 3. Virtuelle Rechtsantragstelle

Die Vorteile der Videokonferenztechnik sollen neben der Beratungshilfe und der PKH-Prüfung auch für die Rechtsantragstellen nutzbar gemacht. Eine "virtuelle" Rechtsantragstelle soll die Zukunft sein. Die Abgabe von Anträgen oder Erklärungen vor der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sollen danach künftig auch per Bild- und Tonübertragung erfolgen. Die...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.7 Kündigungsschutzklage

Rz. 369 Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers können sich sowohl auf formal korrekte schriftliche Kündigungen wie auch auf eine die Schriftform nicht wahrende Kündigung beziehen. Wird die Schriftform für die Kündigung nicht eingehalten, ist eine Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung aus diesem Grund grundsätzlich ohne Frist möglich, eine Grenze wird da zu ziehen sein, wo ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 57 Rechtsfolgenbelehrungen enthalten erzieherische, aber auch helfende Elemente, die letztlich auch in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung von Sperrzeitentscheidungen einzubeziehen sind. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 und 6 sowie 8 schließen in den jeweiligen Tatbestand des versicherungswidrigen Verhaltens jeweils auch die vorherige Belehrung über die Rechtsfolgen nach einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft weitestgehend automatisiert. Hinweise finden sich auf https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick.html. Das gerichtliche Mahnverfahren[1] kann durchgeführt werden: durch das eigene Unternehmen Große Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen führen das gerichtliche Mahnverfahren i. d. R. selbst durch. Bei Betrieben ohne eine eigene Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Form

Rz. 2 Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle[1] einzulegen. Die Schriftform setzt das Einreichen eines in deutscher Sprache verfassten Schriftsatzes voraus, der eigenhändig unterschrieben sein muss.[2] Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. Dem Formzweck ist genügt, wenn der Schriftzug so gestaltet ist, dass er die Iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.3 Maßnahmen nach § 128 Abs. 2 FGO

Rz. 27 Abs. 2 schließt eine Vielzahl von Maßnahmen von der (gesonderten) Anfechtung ausdrücklich aus. Eine Überprüfbarkeit besteht damit nur im Rahmen der Anfechtung der betreffenden Endentscheidung. Rz. 28 Unanfechtbar sind prozessleitende Verfügungen. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll das FG das Verfahren abschließen und entscheiden können. Etwaige Fehler sollen erst i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.2 Ausdrücklicher Ausschluss der Beschwerde

Rz. 24 Nach Abs. 1 a. E. ist die Beschwerde in den gesetzlich bestimmten Fällen ausgeschlossen. Nicht anfechtbar ist z. B.: die Entscheidung, dass eine Klageänderung nicht vorliegt oder zuzulassen ist[1]; die Entscheidung über die Nichtzulassung der Beschwerde gem. § 128 Abs. 3 FGO [2]; der Beschluss über die Zurückweisung eines nicht vertretungsbefugten Bevollmächtigten nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.5 Entscheidungen nach § 128 Abs. 4 FGO

Rz. 36 Nach Abs. 4 ist in Streitigkeiten über Kosten die Beschwerde nicht (mehr) gegeben. Kostenentscheidungen sind damit nicht anfechtbar, auch wenn sie sachlich unrichtig sind.[1] Deshalb ist auch eine nicht-förmliche sachliche Überprüfung der Streitwertfestsetzung des FG durch den BFH ausgeschlossen.[2] Dies gilt nach Abs. 4 S. 2 lediglich nicht für die Beschwerde gegen di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Zulässigkeit

Rz. 8 Es müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen (Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis usw.) vorliegen, zusätzlich die Voraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens. Die Wiederaufnahme setzt ein rechtskräftig beendetes Verfahren voraus.[1] Vor Rechtskraft kann eine Wiederaufnahmeklage nicht erhoben werden.[2] Im laufenden Revisionsverfahren sind Wiederaufnahmeanträge ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2 Gegenvorstellung

Rz. 43 Durch eine Gegenvorstellung soll das Gericht veranlasst werden, eine von ihm getroffene abänderbare Entscheidung von Amts wegen im Wege der Selbstkontrolle zu überprüfen und zu korrigieren.[1] Zunächst vertrat der BFH die Auffassung, nach der Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde werde mit der Gegenvorstellung der Rechtsschutzgewährung ausreichend Rechnun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.1 Gegenvorstellung

Rz. 5 Die Gegenvorstellung – im prozessualen Bereich – ist ein Rechtsbehelf, mit dem sich der unterlegene Beteiligte gegen eine formell rechtskräftige Entscheidung mit dem Begehren wendet, dass das Gericht, das die Entscheidung getroffen hat (sog. iudex a quo), also ohne Anrufung der höheren Instanz, seine Entscheidung aufhebt oder abändert, weil ihm grobe Verfahrensfehler i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4 Erneute Verhandlung und Entscheidung

Rz. 19 Wird zugleich Nichtigkeitsklage und Restitutionsklage erhoben, sind die Verfahren zu trennen. Das Verfahren über die Restitutionsklage ist bis zur Entscheidung über die Nichtigkeitsklage auszusetzen.[1] Das Verfahren gliedert sich in drei Abschnitte: Zulässigkeit und Begründetheit der Wiederaufnahmeklage sowie Neuverhandlung der Hauptsache. Für die Abschnitte können d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Gegenstand der Wiederaufnahme ist das rechtskräftig beendete Verfahren, d. h. nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbare Entscheidungen der FG und des BFH. Über den Wortlaut des § 578 ZPO (… durch rechtskräftiges Endurteil …) hinaus kann das Verfahren auch durch Gerichtsbescheid oder durch Beschluss beendet worden sein, z. B. durch Beschlüsse nach §§ 115 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel (vgl. Überschrift des 5. Abschnitts). Sie hat nur beschränkt Devolutiveffekt (Anfallwirkung), da das FG der Entscheidung des BFH vorgeschaltet ist und zunächst über die Abhilfe zu entscheiden hat.[1] Auch der Suspensiveffekt (Hemmungswirkung) ist eingeschränkt, da die Vollziehung nach § 131 FGO nur in den dort genannten Ausnahmefälle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Gegenvorstellung

Rz. 2 Unter Gegenvorstellung versteht man im prozessualen Bereich – ganz allgemein – einen formlosen Rechtsbehelf, mit dem eine Änderung oder Aufhebung einer an sich unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (sog. iudex a quo), also ohne Anrufung der höheren Instanz, erreicht werden soll. Grundlage ist das Petitionsrecht.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Vertretungszwang

Rz. 18 Für das Rügeverfahren gilt der Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO nur, wenn sich die Rüge gegen eine Entscheidung wendet, die in einem Verfahren ergangen ist, für das Vertretungszwang besteht-[1] Fraglich war zunächst, ob der Vertretungszwang auch für eine Rüge gegen die Ablehnung eines PKH-Antrags durch den BFH gilt. Dies wurde unter Geltung des § 62a FGO a. F. (bi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.2 Beschlüsse des FG

Rz. 8 Beschlüsse des FG sind grundsätzlich mit der Beschwerde anfechtbar.[1] Als nachrangiger Rechtsbehelf ist die Anhörungsrüge insoweit nicht gegeben (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Nicht anfechtbare Beschlüsse des FG sind dagegen grundsätzlich mit der Anhörungsrüge anfechtbar. Ausgenommen sind lediglich die der Endentscheidung vorausgehenden Entscheidungen (Abs. 1 S. 2; Rz. 11). Die ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.1 Anwaltskosten

Wer nicht rechtsschutzversichert ist bzw. keine Prozesskostenhilfe erhält, trägt die Kosten seines Anwalts und die Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz selbst, auch wenn er gewinnt. Der Anwalt muss den Mandanten darauf hinweisen, dass die Anwaltskosten aber steuermindernd geltend gemacht werden können: Vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben und vom Arbei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Endentscheidung

Rz. 11 Die Anhörungsrüge ist nur gegen das Verfahren abschließende Endentscheidungen statthaft. Die der Endentscheidung vorausgehenden Entscheidungen werden grundsätzlich im Rahmen der Endentscheidung überprüft und sind nicht gesondert, auch nicht mit der Anhörungsrüge, anfechtbar.[1] Das sind insbesondere die prozessleitenden Verfügungen i. S. v. § 128 Abs. 2 FGO. [2] Deshal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 9.1 In Betracht kommende Rechtsfolgen

Rz. 147 Die Verletzung des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche, disziplinarische und zivilrechtliche Folgen haben. Strafrechtlich wird die vorsätzliche, also bewusste und gewollte Verletzung des Steuergeheimnisses für die Fälle des Offenbarens von geschützten Daten nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als Nebenstrafe kann da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4.3.2 Sonstige schwere Verfahrensmängel

Rz. 22 Die Geltendmachung sonstiger schwerer formeller und materieller Mängel i. S. v. greifbarer Gesetzwidrigkeit der Entscheidung fällt nach dem BFH nicht in den Bereich der Anhörungsrüge[1], sondern der Gegenvorstellung. Nach Aufgabe seiner zwischenzeitlich abweichenden Auffassung geht der BFH neuerdings wieder von der Statthaftigkeit der Gegenvorstellung aus.[2] Zu befür...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Lohnsteuer und Arbeitslosengeld

Für Bezieher von Arbeitslosengeld hat die Wahl der Steuerklasse[1] direkte finanzielle Folgen. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem letzten Nettolohn, der von der Steuerklasse abhängt. Arbeitnehmer mit Steuerklasse V erhalten geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Steuerklasse III oder IV. Wenn einem Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner[2] d...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / E. PKH und Beiordnung gem. § 11a ArbGG

Rz. 356 Ist der Rechtsuchende nicht rechtsschutzversichert und erkennt man bei der Erteilung des Mandates, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH erfüllt sind, ist der Mandant hierauf hinzuweisen. Zu prüfen ist insb., ob der Mandant Gewerkschaftsmitglied ist. In diesem Fall ist der Mandant nicht prozesskostenhilfefähig, da es ihm möglich ist, kostenfrei den von d...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von Vorschüssen bei PKH-Abrechnung

§§ 47, 58 Abs. 2 RVG Leitsatz Verlangt der beigeordnete Anwalt aus der Staatskasse einen Vorschuss, so sind Zahlungen, die er vom Mandanten erhalten hat, anzurechnen, soweit sie zusammen mit dem angeforderten Vorschuss die Wahlanwaltsvergütung überschreiten würden. VG Düsseldorf, Beschl. v. 27.6.2023 – 29 K 100/23 A I. Sachverhalt Der Anwalt hatte vom Mandanten für ein verwaltung...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / I. PKH

Rz. 357 Bzgl. der PKH bestehen keine Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Im Sinne einer guten umfassenden Beratung und Betreuung des Mandanten sollte jedoch gerade wenn der Rechtsuchende in einem Kündigungsschutzverfahren die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstrebt gegen Erhalt einer Abfindung unbedingt der Hinweis erfolgen, dass die ausgehandelte Abfindun...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / I. Sachverhalt

Der Anwalt hatte vom Mandanten für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren einen Vorschuss i.H.v. 200,00 EUR brutto erhalten. Nach Klageerhebung hat das VG dem Kläger dessen Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordnet. Den Streitwert des Verfahrens hat das VG auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Der Anwalt beantragte hiernach aus der Landeskasse die Zahlung eines Vorsc...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / V. Bedeutung für die Praxis

1. § 58 Abs. 2 RVG gilt auch für Vorschüsse Die Entscheidung ist zutreffend. Die Vorschrift des § 58 Abs. 2 RVG gilt auch für Vorschüsse. Insoweit ergibt sich allerdings die Besonderheit, dass der Anwalt vor der PKH-Bewilligung als Wahlanwalt gem. § 9 RVG einen Vorschuss i.H.d. voraussichtlichen Gebühren verlangen kann, während er als PKH-Anwalt aus der Landeskasse gem. § 47 ...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / IV. Zukünftige Vergütungsansprüche sind unerheblich

Einen darüber hinausgehenden Anspruch hat er nicht. Er möchte von der Staatskasse die volle PKH-Vergütung i.H.v. 463,15 EUR haben und zudem die von seinem Mandanten gezahlten 200,00 EUR behalten, um möglicherweise in der Zukunft noch anfallende Gebühren abzudecken. Seine diesbezügliche Argumentation, der Kläger habe seine Zahlung nicht auf die entstandenen Rechtsanwaltsgebüh...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / III. Zahlungen des Mandanten sind anzurechnen

Gem. § 58 Abs. 2 RVG muss jedoch der vom Kläger an seinen Prozessbevollmächtigten gezahlte Vorschuss i.H.v. 200,00 EUR auf die dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zustehende Vergütung angerechnet werden. Nach dieser Vorschrift sind in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV bestimmen, Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Bei...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / II. Persönlicher Geltungsbereich

§ 37 RVG gilt für den Wahlanwalt. Sie gilt auch für den im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneten Rechtsanwalt. In Verfahren vor dem BVerfG kann nämlich – vor allem für Verfahren über Verfassungsbeschwerden – PKH bewilligt werden. Beigeordnet werden kann jeder vor einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt, auch im schriftlichen Verfahren.[2] Insoweit gelten d...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / II. Vorschussrecht des beigeordneten Anwalts

Gem. § 47 Abs. 1 RVG kann ein Rechtsanwalt für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss fordern, wenn ihm wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht. Diese Voraussetzungen liegen vor. Dem Kläger wurde PKH bewilligt und ihm wurde sein Rechtsanwalt als Prozes...mehr

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zfs 08/2023, Terminsvertret... / 3 Anmerkung:

Eine ausführliche und sehr gut begründete Entscheidung, die alle entscheidungserheblichen Probleme anspricht. Mit diesem Beschluss ist eine in der Praxis des Kostenfestsetzungsverfahrens seit vielen Jahren umstrittene Frage geklärt. Geht es im Kostenfestsetzungsverfahren um die Kosten für die Einschaltung eines Terminsvertreters, wird die Praxis im Regelfall mit zwei untersch...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / Leitsatz

Verlangt der beigeordnete Anwalt aus der Staatskasse einen Vorschuss, so sind Zahlungen, die er vom Mandanten erhalten hat, anzurechnen, soweit sie zusammen mit dem angeforderten Vorschuss die Wahlanwaltsvergütung überschreiten würden. VG Düsseldorf, Beschl. v. 27.6.2023 – 29 K 100/23 Amehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anfallenden (Gerichts-)Kosten und Anwaltsgebühren richten sich nach den von dem Gericht festzusetzenden Streitwerten. Es handelt sich hierbei um Problemkreise, welche nicht nur das Gebühreninteresse des Anwaltes betreffen, sie haben vielmehr unmittelbare Auswirkungen für die Prozessparteien. Die Streitwertkommission hat eine...mehr

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zfs 08/2023, Terminsvertret... / 2 Aus den Gründen:

II. [6] … "Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 575 ZPO). In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 7 1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung – soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Interesse – im Wesentlichen damit begründet, das Landgericht habe zu Recht entschieden, dass die Kläger nicht die geltend ge...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / II. Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 360 Früher stand nach § 11a ArbGG neben der Möglichkeit der PKH eine Beiordnung des Anwalts, wenn die Partei außerstande war, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhaltes die Kosten des Prozesses zu bestreiten, und die nicht durch ein Mitglied oder einen Angestellten einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern vertreten werden...mehr

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AGS 08/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, "Quotenvorrecht" bei der PKH-Abrechnung, NJW-Spezial 2022, 667 Obsiegt eine bedürftige Partei, der ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, in einem Rechtsstreit, steht ihr ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch zu. Diesen kann – wie auch sonst – die Partei im eigenen Namen geltend machen. Der beigeordnete Rechtsanwalt kann diesen Kostene...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Antragstellung

Rz. 116 Will sich der Arbeitnehmer auf den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch berufen, ist es sinnvoll, ihn mit der Feststellungsklage nach § 4 KSchG (und ggf. der allgemeinen, auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichteten Feststellungsklage nach § 256 ZPO, vgl. Rdn 65) im Wege der objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) zu verbinden. Bereits bei der Antragsform...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / a) Allgemeines

Rz. 39 Durch dieses Gesetz sollen die Sozialgerichte entlastet werden und die Betroffenen beschleunigt Rechtsschutz erhalten. Nach §§ 106a, 157a SGG (neu eingeführt seit 1.4.2008) soll unter engen Voraussetzungen der Vortrag einer Partei "präkludiert" werden können. Das bedeutet: Der Vorsitzende kann dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe von Tatsachen. Das Gericht kann Erk...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.3.6 Haftung

Ehrenamtliche Richter sind nicht Beamte im statusrechtlichen Sinne, weil sie keine Ernennungsurkunde ausgehändigt bekommen. Auf ehrenamtliche Richter wird jedoch der haftungsrechtliche Beamtenbegriff angewendet. Danach ist jeder Beamter, der in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben tätig wird. Das hat zur Folge, dass ehrenamtliche Richter so wie Berufsrichter nicht aus § 839 Abs...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Klage auf Ausstellung eines Zeugnisses

Rz. 265 Zur Ausstellung eines einfachen oder qualifizierten Zeugnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet. Die Formulierung des Zeugnisses ist jedoch seine Sache; die Wahl bestimmter Ausdrücke kann der Arbeitnehmer nicht vorschreiben. Jedoch dürfen sowohl bei der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung als auch bei der Leistungs- und Führungsbeurteilung weder Wortwahl noch Satzst...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Entbindung von der Weiterbeschäftigung

Rz. 158 Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Gericht ihn nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG durch einstweilige Verfügung im Urteilsverfahren (h.M., Fitting, BetrVG, § 102 Rn 117) von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden. Dieser Anspruch kann auch einredeweise in einem vom Arbeitnehmer anhängig gemachten einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht werden (Fitt...mehr