Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 02/2024, Beratungshilfe für alle? - Ein kritischer Beitrag anlässlich der jüngsten Erhöhung der PKH-Freibeträge

Auch für das Jahr 2024 wurden die sog. PKH-Freibeträge wieder angepasst. Dies ist Usus und also nichts Neues. Doch die aktuelle Anpassung der Freibeträge ist sehr deutlich höher ausgefallen und führt dazu, dass der Anwendungsbereich der davon Profitierenden ebenfalls deutlich wächst. Denn nicht nur in der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe spielt dies eine Rolle. Auch...mehr

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AGS 02/2024, Beratungshilfe... / [Ohne Titel]

Auch für das Jahr 2024 wurden die sog. PKH-Freibeträge wieder angepasst. Dies ist Usus und also nichts Neues. Doch die aktuelle Anpassung der Freibeträge ist sehr deutlich höher ausgefallen und führt dazu, dass der Anwendungsbereich der davon Profitierenden ebenfalls deutlich wächst. Denn nicht nur in der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe spielt dies eine Rolle. Auch ...mehr

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AGS 02/2024, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

Wie jedes Jahr wurden auch zum Jahreswechsel 2023/2024 die PKH-Freibeträge angepasst. Aufgrund der PKH-Bekanntmachung zu § 115 ZPO [1] betragen die ab dem 1.1.2024 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 sowie S. 5 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wie folgt: Hinweismehr

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AGS 02/2024, Beratungshilfe... / II. Änderungen und deren Auswirkungen

Ab dem 1.1.2024 gilt derjenige als bedürftig, dem ein geringeres Einkommen als 20,00 EUR im Monat, gemessen an der obigen Berechnungsmethode, verbleibt. Zwar erscheint es legitim, die Freibeträge anzupassen, denn der starke Anstieg der Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld um rund 12 % wirkt sich nach § 115 ZPO auch auf die Freibeträge bei PKH und damit auch auf die Bera...mehr

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AGS 02/2024, Keine Anrechnu... / I. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin hatte die Klägerin erfolgreich in einem Widerspruchsverfahren im Streit um Leistungen nach dem SGB II vertreten. Da die Behörde nicht bereit war, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu übernehmen, klagte die Beschwerdeführerin diese Kosten für die Klägerin vor dem SG ein und wurde der Klägerin im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordnet. Nach Ve...mehr

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AGS 02/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner kritisch mit der jüngsten Erhöhung der PKH-Freibeträge und weist darauf hin, dass dies auch zu einer drastischen Anzahl der Beratungshilfebewilligungen führen wird (S. 49). Burhoff setzt die Rechtsprechungsübersicht zur Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen für 2023 fort. Der Teil 2 beinhaltet die Gebühren aus den Teilen 4-7 VV (S. 52). Mit ...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / d. Sozialrecht

Ansprüche mit besonderer Personenbezogenheit können mit dem Tod erlöschen, sind also nicht vererblich (z.B. das Vorkaufsrecht, § 473 S. 1 BGB). §§ 56-59 SBG I regeln die Fragen der Vererblichkeit im Sozialrecht, wo ebenfalls eine solche Personenbezogenheit vorliegen kann; dem Bedürftigen (nicht seinen Erben) soll geholfen werden. Ansprüche auf Sozialhilfe sind daher grundsät...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / VIII. Zeitpunkt der Geltendmachung

Der Anspruch kann geltend gemacht werden, sobald der Berechtigte einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat und sobald aufgrund eines beabsichtigten gerichtlichen Verfahrens die Höhe der bestehenden Gerichtskostenvorschusspflicht bekannt ist. Auf die Fälligkeit des Anspruches kommt es nicht an.[50] Dies ist insbesondere wichtig für die anwaltliche Vergü...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / IV. Billigkeit

Die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Die Prüfung erfolgt vergleichbar mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO bzw. von Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76, 77 FamFG: Ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nach § 1360a Abs. 4 BGB besteht nur dann, wenn der beabsichtigte Rechtsstreit bzw. die außergerichtl...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber für Verfahren, die im RVG geregelt sind, Rechtsbehelfsbelehrungen mit unterschiedlichem Inhalt vorgesehen hat. Dies liegt – worauf auch das OVG Berlin-Brandenburg hingewiesen hat, – daran, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerich...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Karlsruhe hat in seiner vorliegenden Entscheidung zurecht betont, dass ein ideeller 1/2-Miteigentumsanteil betreffend eines vorhandenen, nicht selbst bewohnten Grundstücks mit Einfamilienhaus grds. nicht unter das Schonvermögen gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fällt (Zöller/Schultzky, ZPO, a.a.O., § 115 ZPO Rn 93). Nach der gru...mehr

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zfs 02/2024, zfs Aktuell / 3.2 Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024

Am 27.12.2023 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 – PKHB 2024) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2023 Nr. 403 v. 27.12.2023). Darin werden die Freibeträge, die für die Bewilligung von PKH vom Einkommen der Partei abzuziehen sind, bekanntgemacht. Sie betragen nunmehr für die Partei, ihren Ehegatten od...mehr

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AGS 02/2024, Beratungshilfe... / III. Zusammenfassung

Beratungshilfe wurde zum 1.1.2024 deutlich in ihrem Anwendungsspektrum erweitert. Nachdem aber bereits vor einem Jahr – zum 1.1.2023 – die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des SGB XII[7] geändert und der Bereich des sog. Schonvermögens deutlich erhöht wurde, dürften nun durch die aktuelle Anpassung der PKH-Freibeträge auch Auswirkungen auf die Bewilligung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4 Rechtsschutz

Rz. 20 Lehnt die Vollstreckungsbehörde den Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung ab, kann der von der ablehnenden Entscheidung Betroffene nach § 347 Abs. 1 AO Einspruch hiergegen einlegen, da es sich bei der Ablehnung der Vollstreckungsbehörde um einen Verwaltungsakt handelt. Bei einer ablehnenden Einspruchsentscheidung ist Klage beim FG zu ...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.1 Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 normiert den Anspruch zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen. Die Behandlung akuter Erkrankungen ist von der Behandlung chronischer Erkrankungen abzugrenzen (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, 8. Aufl. 2024, AsylbLG, § 4 Rz. 23; Frerichs, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 4 Rz. 47 ff.; Herbst, in: Mergler/Zink, Asyl...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 2.1 Eheähnliche Gemeinschaft (Satz 1)

Rz. 6 Ausgehend von der Notwendigkeit, den Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft so zu beschreiben, dass eine hinreichend klare Unterscheidung zu anderen gesellschaftlichen Erscheinungsformen des Zusammenlebens von Menschen möglich ist, definiert das BVerfG (a. a. O.) die eheähnliche Gemeinschaft als "eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wird Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Aufteilung der rückständigen Steuer (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 270 S. 1 AO ist die rückständige Steuer im Verhältnis der Beträge aufzuteilen, die sich bei Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a EStG ergeben würden. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Besteuerungsgrundlagen (zu versteuerndes Einkommen, Vermögen) hätte bei der – durch einen progressiven Tarifverlauf gekennzeichneten – ESt den Ehegatten mit dem niedriger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.3 Greifbare Gesetzeswidrigkeit

Rz. 32 Dies betrifft im Hinblick auf § 6 FGO insbesondere den gesetzlichen Richter, die Gewährung rechtlichen Gehörs und das Willkürverbot. Diese Fälle werden auch unter dem Gesichtspunkt der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" im Rechtsmittelverfahren gegen die abschließende Hauptsacheentscheidung korrigiert.[1] Danach ist eine Entscheidung greifbar gesetzwidrig, wenn sie mit der...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.1 Umzug mit/ohne Zusicherung

Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, soll er vor dem Abschluss des Mi...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.5 Sonstige Regelungen

Rz. 59 Pflegegeld wird bei Vollzeitpflege und bei Tagespflege gezahlt (§ 39 i. V. m. § 33 SGB VIII, § 23 SGB V). § 11a Abs. 3 Satz 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Relevant ist der Teil, der tatsächlich für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, nicht der Aufwendungsersatz. Das betrifft die Vollzeitpflege, nic...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.4 Sonstige Schulden

Rz. 393 Wohnungslosigkeit kann auch drohen, wenn nicht Mietschulden/Nebenkosten, sondern andere Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt worden sind, z. B. Energiekosten außerhalb von Heizkosten, Anschlusskosten, Anliegerbeiträge, oder Zusagen nicht eingehalten wurden, z. B. die Hinterlegung einer Mietkaution (vgl. dazu Abs. 6). Rz. 393a Abs. 8 kann auch auf Hypothekenschulden a...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.2 Nebenkosten

Rz. 391 Schulden liegen auch vor, wenn der Leistungsberechtigte die vom Vermieter geforderten Vorauszahlungen (nach entsprechender Leistung des Jobcenters) erbracht hat, es aber zu einer berechtigten Heizkostennachforderung (bzw. Nebenkostennachforderung) kommt (vgl. BSG, Urteil v. 30.3.2017, B 14 AS 13/16 R ). Rz. 391a Die Frage, ob und bei welchen Sachverhaltskonstellationen...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.3 Erstausstattung mit Bekleidung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 sieht Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung, auch Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt vor. Davon werden Ersatzbeschaffungen nicht erfasst. Leistungen zur Erstausstattung mit Bekleidung kommen aber neben der Erstausstattung selbst auch in vergleichbaren Lebenslagen in Betracht (wie auch bei der Erstausstattung für die Wohnun...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit

Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt werden ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.3 Temporäre Bedarfsgemeinschaften

Rz. 85 Lebt ein Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, denen das Sorgerecht je zur Hälfte eingeräumt wurde, kann in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen, wenn sich das Kind in etwa gleichgewichtig bei beiden Elternteilen aufhält. Dann kann eine Hauptverantwortung nur eines Elternteils nicht fest...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.1 Kein Aufenthaltsrecht (Buchst. a)

Rz. 134 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a vollzieht seit dem 29.12.2016 die Rechtsprechung des BSG nach. In dem maßgeblichen Verfahren unterfielen die Unionsbürger ebenfalls dem Leistungsausschluss des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. Sie verfügten zwar nicht über ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche i. S. dieser Vorschrift. Sie waren dem BSG zufolge jedoch gleichwohl von Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / II. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

1. Erinnerung Gegen Entscheidungen in Verfahren über die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG sowohl für den Rechtsanwalt als auch für die Staatskasse die Erinnerung gegeben. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG erklärt für das Erinnerungsverfahren die Vorschriften des § 33 Abs. 4 S. 1, Abs. 7 und 8 RVG betreffend die Festsetzung des Gegenstandswer...mehr

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§ 9 Prozessuales / bb) Berufungsbegründungsfrist

Rz. 97 Die Frist zur Begründung der Berufung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des Urteils. Ein Berichtigungsbeschluss hat auf den Lauf der Fristen keinen Einfluss.[123] In Bausachen ist es wegen der Komplexität des Sachverhalts und der einzuholenden Informationen häufig schwierig, die Frist einzuhalten. Nicht selten bedarf es der Einholung eines Privatgutac...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG gilt auch für Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

§ 56 Abs. 1 S. 1 RVG; § 80 AsylG Leitsatz Die Entscheidung über eine Erinnerung nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG gegen die Festsetzung der aufgrund der Beiordnung in einem Asylrechtsstreit aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung nach § 55 Abs. 1 S. 1 RVG ist eine von § 80 AsylG erfasste Nebenentscheidung (wie OVG Bremen, Beschl. v. 25.11.2020 – 1 F 295/20, JurBüro 2021, 144). OVG...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / I. Sachverhalt

Die Kläger, eine achtköpfige Familie syrischer Staatsangehörigkeit, erhoben vor dem VG Osnabrück Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Durch Beschl. v. 1.11.2016 bewilligte das VG den Klägern für das Verfahren im ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe (PKH) und ordnete ihnen ihren Prozessbevollmächtigten bei. Am 9.10.2018 wurde die Klage vor dem Einzelrichter des VG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Das Verfahren vor dem Familiengericht

Rn. 94 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Verfahren vor dem Amtsgericht als Familiengericht richtet sich nach den Vorschriften des FamFG. Es handelt sich um eine Unterhaltsache iSd § 231 Abs 2 FamFG, die aber keine Familienstreitsache darstellt, BGH vom 29.01.2014, XII ZB 555/12, FamRZ 2014, 646. Verfahrensrechtlich handelt es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichts...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / V. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für falsch, weil § 1 Abs. 3 RVG für den Anwendungsbereich des RVG der Regelung des § 80 AsylG vorgeht. Damit setzt das OVG Lüneburg Richterrecht anstelle des Gesetzgebers und entzieht damit dem betroffenen Rechtsanwalt seinen gesetzlichen Richter. 1. Der Wortlaut des § 1 Abs. 3 RVG In dieser Vorschrift heißt es: Zitat "Die Vorschriften...mehr

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AGS 01/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die übersehenen Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung, NJW-Spezial 2023, 603 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten. Zu diesen dem Grunde nach erstattungsfähigen Kosten gehören...mehr

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AGS 01/2024, Die Entwicklun... / 2. Pauschale Abgeltung – nicht aufwandsbezogen

Die Vergütung des Rechtsanwaltes bemisst sich nach den Vorschriften des RVG und ist dort in § 44 RVG sowie den Nrn. 2500 ff. VV geregelt. Es handelt sich bei den Beratungshilfegebühren – entgegen den für die gleiche Tätigkeit außerhalb der Beratungshilfe geltenden Regeln – um streitwertunabhängige Pauschgebühren.[4] Damit soll das Abrechnungsverfahren erleichtert[5] und – oh...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

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§ 9 Prozessuales / 2. Besonderheiten der Prozessführung

Rz. 12 Verklagt die Wohnungseigentümergemeinschaft den Bauträger aufgrund eines Vergemeinschaftungsbeschlusses oder kraft ihrer "geborenen" Ausübungsbefugnis, kann dieser die ihm gegen die einzelnen Erwerber zustehenden Zahlungsansprüche der Klageforderung weder als Zurückbehaltungsrecht noch im Wege der Aufrechnung entgegenhalten.[11] Die Eigentümer können im Prozess der Woh...mehr

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AGS 01/2024, Die Entwicklun... / II. Wie weit geht die Prüfungskompetenz des UdG?

Das Gesetz sieht in § 2 BerHG eine über die bloße Beratungsgebühr hinausgehende Tätigkeit lediglich dann vor, wenn eine solche "erforderlich" erscheint. Danach solle nicht jedes – im Rahmen der nicht mutwilligen Rechtswahrnehmung zulässige – Bedürfnis nach Beratung mit einem Bedürfnis nach Vertretung gleichgesetzt werden.[21] Vielmehr gelte die Tätigkeit im Rahmen einer Vert...mehr

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§ 9 Prozessuales / VI. Checkliste: Berufungsbegründung

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AGS 01/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Entwicklung der Beratungshilfe in den Jahren 2022/2023 und Burhoff gibt eine Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4–7 VV aus dem Jahr 2023, beginnend mit Teil 1, der Übersicht über den Paragraphenteil. Der Beitrag wird in Heft 2 mit der Übersicht zum Vergütungsverzeichnis fortgesetzt. Ein Dauerthema ist die Frage, wie die Gebühren...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / III. Beschwerde durch § 80 AsylG ausgeschlossen

Obwohl diese Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Einlegung der Beschwerde erfüllt waren, hat das OVG Lüneburg die Beschwerde des Rechtsanwalts als unzulässig verworfen. Dies hat das OVG damit begründet, der verfahrensgegenständlichen Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung liege ein Asylrechtsstreit zugrunde, in dem die Beschwerde nach § 80 AsylG schlechthin ausgeschlossen sei...mehr

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AGS 01/2024, Die Entwicklun... / III. Beratungshilfe nach Anklage?

Mit dieser Frage hatte sich das AG Köln[28] zu befassen. Der Antragsteller begehrt Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung in einem bereits am AG Köln anhängigen Strafverfahren. Der zuständige Rechtspfleger hatte das zurückgewiesen unter Hinweis auf das anhängige gerichtliche Verfahren. Die Frage, wann in Strafsachen in zeitlicher Hinsicht für eine Beratung des Beschul...mehr