Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 478 Das gerichtliche Verfahren beginnt nicht immer unverzüglich mit der Einreichung der Klageschrift. Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, die Kosten der Rechtsverfolgung selbst zu tragen, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH), im Rahmen derer der RA bei seiner Beiordnung dann einen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskass...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wennmehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Zuständigkeit

Rz. 21 Zuständig ist das AG, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das AG zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis für die Beratungshilfe besteht (§ 4 Abs. 1 BerHG).mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 146 Kennen Sie die Werbung einer der großen Rechtsschutzversicherer, die damit wirbt, dass diese Rechtsschutzversicherung "Anwalts Liebling" ist? Bei einem Neumandat schleicht sich mitunter ein Gefühl der Sicherheit in vergütungsrechtlicher Hinsicht ein, wenn der Mandant seine Rechtsschutzversicherungs-Card "zückt". Der Mandant fühlt sich auf der sicheren Seite, weil er g...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rz. 45 Wird der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe abgelehnt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Beschluss Erinnerung einzulegen (§ 7 BerHG). Die Erinnerung kann schriftlich oder mündlich beim AG eingelegt werden, das den Beschluss erlassen hat.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung nach erfolgter Beiordnung

Rz. 507 § 3a RVG (verkürzte Darstellung) (1) (…) (2) (…) (3) (…) (4) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Rz. 508 Nach § 3...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Ablehnung der Kostendeckung

Rz. 156 Eine Rechtsschutzversicherung ist, wie andere Wirtschaftsunternehmen auch, auf eine "satte" Gewinnerzielung ausgerichtet. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn die Rechtsschutzversicherung sich darin übt und versucht, Gebühren eigenmächtig zu kürzen. Oft verkennt sie dabei, dass nicht die Rechtsschutzversicherung, sondern der RA gem. § 14 RVG die Gebühr unter Berücksich...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Frist

Rz. 23 Nach § 6 Abs. 2 BerHG bleibt der Direktzugang zum Rechtsanwalt durch die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe (RA ist vor der Bewilligung tätig geworden) auch nach der Reform 2014 erhalten. Der Antrag muss jedoch jetzt gem. § 6 Abs. 2 S. 2 BerHG spätestens vier Wochen nach der Beratungstätigkeit gestellt werden (in Gegensatz zu früher, wo der Antrag nicht frist...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. Bewilligungsfähige Rechtsgebiete und Beratungspersonen

Rz. 46 In allen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Zivil-, Arbeits-, Sozial- oder Strafrecht, wird Beratungshilfe bewilligt. Rz. 47 Das Privileg der Rechtsanwaltschaft zur alleinigen Beratung wurde teilweise aufgeweicht. Grundsätzlich erfolgt die Beratung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BerHG zwar noch durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind....mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VIII. Wirkung der Beratungshilfe + Vergütungsvereinbarung

Rz. 52 Sofern Beratungshilfe bewilligt wird und die Beratung durch einen RA erfolgt (Ausnahme: Hamburg und Bremen, s.o.), trägt die Landeshauptkasse die Kosten der anwaltlichen Vergütung. Vergütungsschuldner ist die Staatskasse und nicht der Mandant. Rz. 53 Der Vergütungsanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Vergütung für die Beratungshilfe Nr. 2500 ff. VV RVG. Rz. 54 In...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Übersendung der Kostendeckungsanfrage

Rz. 154 Die Übersendung der Kostendeckungsanfrage sollten Sie (allein schon aus Kostengründen) entweder via elektronischem Behördenpostfach (eBO) oder "online" (einige Versicherer bieten eine Online-Kostendeckungsanfrage an) bewirken. Diese Übersendungsformen sind effizienter, schneller und kostengünstiger als die Übermittlung auf dem Postweg. Rz. 155 Einige Rechtsschutzversi...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Form des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 22 Den Antrag auf Beratungshilfe kann der Antragsteller/Rechtssuchendemehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim AG

Rz. 32 In diesem Fall stellt der Antragsteller den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe direkt beim AG. Diesen Antrag kann der Antragsteller mündlich oder schriftlich stellen. Rz. 33 Das AG kann ebenfalls Beratungshilfe gewähren (§ 3 Abs. 2 BerHG), wenn dem Rechtssuchenden sofort eine Auskunft erteilt werden kan...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VII. Besonderheit der öffentlichen Rechtsberatung in Hamburg und Bremen sowie Öffnungsklausel nach der Reform

Rz. 49 Grds. kann der Antragsteller wählen zwischen einem RA seiner Wahl oder, sofern vorhanden, einer öffentlichen Beratungsstelle. Rz. 50 In den Bundesländern Hamburg und Bremen erfolgt die Beratung ausschließlich durch die öffentlichen Rechtsberatungsstellen. Beratungshilfe durch Rechtsanwälte findet keine Unterstützung. In dem Bundesland Berlin hat der Antragsteller die W...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Anrechnung der Beratungshilfegebühr

Rz. 133 Entsprechend der Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 VV RVG ist die Beratungsgebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Geht die Tätigkeit des RA demnach über die Beratungstätigkeit hinaus, wird er also z.B. vor- oder außergerichtlich oder gerichtlich tätig, hat eine Anrechnung der Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG auf die Gebühr für di...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Kostendeckungszusage

Rz. 147 Die überwiegende Zahl der RA klärt die Kostendeckungsfrage für die anwaltliche Tätigkeit mit der Rechtsschutzversicherung für den Mandanten als einen kostenlosen Service. Dabei weiß der Mandant i.d.R. nicht einmal, dass diese Tätigkeit einen eigenen Vergütungsanspruch des RA begründet. Er geht vielmehr davon aus, dass diese Leistung als eine Art Nebentätigkeit in sei...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Nachträglicher Antrag durch den RA

Rz. 36 Sofern der Rechtssuchende den direkten Weg zum RA wählt, ist der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe nachträglich innerhalb der 4-Wochen-Frist (vgl. Rdn 23) zu stellen. Hierzu ist ein Antragsformular zu verwenden. Rz. 37 Über den nachträglich gestellten Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet der Rechtspfleger beim AG. War der RA beratend tätig und ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA bestehen. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Formular

Rz. 25 Sofern der Antrag schriftlich oder nachträglich gestellt wird, ist das nachstehende Formular zu verwenden. Rz. 26 Praxistipp: Einen entsprechenden Vordruck für einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bspw. kostenlos auf der folgenden Internetseite einsehen und herunterladen: https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf Rz. 27 Bevor die verschied...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 493 Die Bewilligung von PKH hat nicht zur Folge, dass der RA jede Rechtshandlung für den Auftraggeber vornehmen kann und nach Abschluss der Tätigkeit dann eine Vergütung aus der Staatskasse dafür erhält. § 48 RVG bestimmt den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten RA. Mit ihm sind eine Reihe von Einschränkungen bestimmt (die obige Darstellung von § 48 RVG ist g...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Umfang der Bewilligung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 510 Für jedes Rechtsmittelverfahren muss PKH gesondert beantragt und bewilligt werden (§ 119 Abs. 1 S. 1 ZPO). Ist für ein Rechtsmittelverfahren PKH erst einmal bewilligt, so gilt PKH im Allgemeinen auch für die Anschließung (Anschlussberufung oder Anschlussrevision) durch den Rechtsmittelbeklagten. Für das Rechtsmittel selbst ist aber zunächst PKH zu beantragen (§ 48 Ab...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 62 Ist dem Auftraggeber ganz, teilweise oder ratenweise Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) bewilligt, schuldet ebenfalls die Staatskasse die Vergütung. Der Auftraggeber bleibt daneben zwar weiterhin Vergütungsschuldner. Die Bewilligung der PKH/VKH bewirkt aber, dass der RA seine Vergütung solange nicht gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann (§ 122 Abs....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 52 Gem. § 16 Abs. 1 BORA hat der RA seinen Auftraggeber auf die Möglichkeit der Beratungshilfe (BerH) hinzuweisen, wenn der RA Anlass dafür hat, dass der Auftraggeber bedürftig sein könnte bzw. die Voraussetzungen zur Bewilligung von BerH vorliegen könnten. Im anwaltlichen Alltag liegt vor allem besonders häufig in familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, aber auch verwa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 210 Für die Höhe des Gebührensatzes der Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG ist es entscheidend, wo der Gegenstand, über den die Einigung getroffen wird, gerichtlich anhängig ist. In I. Instanz beträgt der Gebührensatz (mit Ausnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens) 1,0, während er in II. Instanz oder höher 1,3 beträgt. Fehlt es an einem gerichtlichen Verfahren, ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Anwendungsbereich

Rz. 499 Die Anrechnung nach § 58 Abs. 2 RVG betrifft nur die Vergütungsansprüche, die sich nach Teil 3 VV RVG richten. Eine etwa vor- bzw. außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Sie bzw. ihre Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG ist von der Anrechnungsbestimmung des § 58 Abs. 2 RVG somit nur dann betroffen, wenn der RA mehr als den sich ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 532 Wird dem Auftraggeber vom Gericht PKH in der Weise bewilligt, dass er z.B. Ratenzahlungen zu leisten hat, ist der RA berechtigt, seine weitere Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach der Wahlanwaltstabelle zu § 13 RVG gegenüber der Staatskasse geltend zu machen (§ 50 RVG). Eine Vergütungsdifferenz zwischen den Tabellen des § 13 und § 49 RVG entsteht, s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Vergütungsvereinbarung vor erfolgter Beiordnung

Rz. 506 Hat der RA mit dem Auftraggeber z.B. zu Beginn des Auftragsverhältnisses eine Vergütungsvereinbarung getroffen und ergibt sich erst im laufenden Verfahren seine Bedürftigkeit, so dass ihm PKH bewilligt wird, werden Vorschüsse und Zahlungen zunächst auf die Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und derjenigen nach § 49 RVG verrechnet.mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Kosten und Gebühren / M. Vergütungsvereinbarung

Rz. 676 § 3a Vergütungsvereinbarung (verkürzte Darstellung) (1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu entha...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 695 Das frühere Verbot, mit dem Auftraggeber, dem Beratungshilfe gewährt wurde, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts am 1.1.2024 aufgehoben. Denn wurde die beantragte Beratungshilfe aus anderen Gründen als der Bedürftigkeit abgelehnt, erhielt der RA für s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zulässigkeit

Rz. 702 Der RA kann nicht grds. in jedem Mandatsverhältnis ein Erfolgshonorar mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Vielmehr kann er das nur in den in § 4a Abs. 1 S. 1 RVG genannten Fällen (s. auch Rdn 482): Nach Nr. 1 kann es grundsätzlich bei Zahlungsforderungen bis zu 2.000 EUR vereinbart werden. Nach Nr. 2 kann es darüber hinaus (wertunabhängig) zulässigerweise bei einer au...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / I. Allgemeines

Rz. 4 Das Familienrecht ist ein Teil der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit (§ 12 GVG), das jedoch eine eigene Verfahrensordnung besitzt. Das Verfahrensrecht ist seit dem 1.9.2009 im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Das FamFG hat somit insbesondere das Gesetz über die Angelegenheiten der f...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Erster Kontakt mit einem "Neumandanten"

Rz. 36 I.d.R. erfolgt der Erstkontakt telefonisch. Der "Neumandant" kann sich aber ebenso schriftlich oder persönlich bei Ihnen vorstellen. Die Entscheidung, ob der RA das Mandat annimmt, obliegt nicht den Kanzleimitarbeitern, es sei denn, dass es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das in der Kanzlei nicht bearbeitet wird. Aber auch in diesen Fällen muss vorher eine Regelung g...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / N. Erfolgshonorar

Rz. 699 § 4a Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wenn 1. sich der Auftrag auf eine Geldforderung von höchstens 2 000 EUR bezieht, 2. eine Inkassodienstleistung außergerichtlich oder in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren erbracht wird oder 3. d...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Frist für den Antrag gem. § 50 RVG

Rz. 534 Seine weitere Vergütung wird dem RA nur auf seinen Antrag hin gezahlt (§ 50 Abs. 2 RVG). Wurde dem Auftraggeber PKH mit Ratenzahlung bewilligt, sollte der Antrag zugleich mit demjenigen nach § 49 RVG gestellt werden (das gesetzliche Formular berücksichtigt in einer weiteren Tabelle diese Vergütungsberechnung). Rz. 535 § 55 RVG Festsetzung der aus der Staatskasse zu z...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG als gesetzlicher Vergütungsanspruch

Rz. 201 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden, kann der RA für seine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit vom Auftraggeber keine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG fordern. Der Gebührenanspruch des RA gegenüber der Staatskasse wird durch die Festgebühr Nr. 2503 VV RVG auf 102 EUR beschränkt. Rz. 202 Die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG entsteht entsprechend ihrer ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erfolgshonorar bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers

Rz. 496 Bestehen erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung muss der Antragsteller nach entsprechender Beratung des RA entscheiden, ob er das Verfahren dennoch führen will. Zwar besteht in diesem Fall für den RA bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber ein Erfolgshonorar nach § 4a R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen

Rz. 497 § 58 RVG Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (verkürzte Darstellung) (1) … (2) In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht o...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IV. Vorschuss und Übernahme des Auftrags

Rz. 141 In der Annahme eines Auftrags ist der RA grds. frei. Er kann regelmäßig nicht gezwungen werden, einen bestimmten Auftrag anzunehmen und diesen auszuführen. Auch wird vom RA nicht verlangt, dass er unentgeltlich tätig ist. Der RA kann, darf, sollte und muss in heutigen Zeiten die Annahme des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Die Annahme des A...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Anlagen

Rz. 144 Modul D gibt einige eventuelle Anlagen zum Auftrag vor, wie z.B. einen Beschluss über bereits bewilligte PKH, Vollmachten oder die Negativauskunft des Einwohnermeldeamtes für Anträge nach § 755 ZPO. Weitere Anlagen können (bzw. müssen) in die Freizeilen eingetragen werden. aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind s...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / J. Anwaltsgebühren

Rz. 55 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie in einem ordentlichen Verfahren nach Teil 3 VV RVG. Rz. 56 Das selbstständige Beweisverfahren ist eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit im Verhältnis zu einem sich ggf. anschließenden Hauptsacheverfahren. Das folgt zum einen daraus, dass es weder in § 16 RVG noch in § 19 RVG als zum R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Verfahrensgebühr

Rz. 277 Überschrift zu Teil 3 VV RVG Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Rz. 278mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 1. Erfordernis des Antrags auf Vergütungsfestsetzung vor Erhebung der Gebührenklage

Rz. 48 War der RA im gerichtlichen Verfahren tätig, muss grds. zunächst die Vergütungsfestsetzung erfolgen. Wenn die Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG zulässig ist, fehlt einer Klage das sog. Rechtsschutzbedürfnis, denn mit der Vergütungsfestsetzung gibt es einen billigeren und einfacheren Weg, wie der RA einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel erlangen kann (der Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG (Antragsteller/Mahnbescheid)

Rz. 545 Nr. 3305 Rz. 546 Vertritt der RA im Mahnverfahren den Antragsteller, so entsteht eine 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG. Die Gebühr wird bei der Vertre...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 1. Verweisung bei Unzuständigkeit

Rz. 63 Für den Fall, dass das vom Kläger angerufene Gericht sachlich oder örtlich unzuständig ist, kann der Kläger entweder durch einen Hinweis seitens des Gerichts oder hinsichtlich einer Rüge des Beklagten beantragen, den Rechtsstreit an das zuständige Gericht zu verweisen (§ 281 ZPO). Das Gericht entscheidet über diesen Antrag mit Beschluss. Durch diesen Beschluss wird de...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung des Auftrags

Rz. 289 Endet der Prozessauftrag, bevor der RA die Klage oder einen sonstigen Schriftsatz, der Sachvortrag oder einen Sachanträgt enthält, einreichen konnte, entsteht nicht die "volle" Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG (s. z.B. vorheriges Beispiel unter Rdn 287). Anstelle der "vollen" Gebühr entsteht im Fall der sog. "vorzeitigen Beendigung des Auftrags" die "verminderte" Ver...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 314 Nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG erhält der RA die 0,8 Verfahrensgebühr für in dem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche auch in den Fällen, in denen ermehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VII. Weiteres Verfahren bei Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

Rz. 139 Bevor der RA für den Auftraggeber Berufung (oder ein sonstiges Rechtsmittel) einlegt, ist es angemessen und erforderlich, dass er sich einen Auftrag für ein weiteres Verfahren erteilen lässt. Aus der Vollmacht, die üblicherweise durch den Auftraggeber unterzeichnet wird, lässt sich der Auftrag nicht herleiten (ich verweise auf die Ausführungen unter § 8 Rdn 86 und di...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Aufrechnungserklärung im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 79 Schuldet eine Partei die Hauptforderung und die andere Partei hat einen Kostenerstattungsanspruch, kann die Aufrechnung des Kostenerstattungsanspruchs mit der Hauptforderung gem. § 388 BGB erklärt werden. Dies kann insbes. dann vorkommen, wenn die ausgeurteilte Forderung immer noch sehr hoch ist, der Kläger aber insgesamt wegen einer viel größeren Forderung unterlegen...mehr