Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 11/2025, Mehrwert eines... / III. Begründetheit der Beschwerde

Da sich im vorliegenden Rechtsstreit die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften (§ 23 Abs. 1 RVG). Im Ausgangspunkt zutreffend hat das ArbG danach den Streitwert der Klage und der Widerklage addiert (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG). Bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 4.2 Zweifelsfragen und Klageverfahren

Der Entstehungszeitpunkt am 1.9.2022 war von Bedeutung für die Frage "Wer zahlt die Energiepreispauschale I aus?". Bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei Kündigung des Arbeitnehmers kam es also darauf an, ob zum Stichtag 1.9.2022 ein aktives erstes Beschäftigungsverhältnis vorlag. Ein Arbeitsverhältnis wird steuerlich anerkannt, soweit es ernsthaft vereinbart und entsprechend ...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / E. Prozesskostenhilfe / Mehrere Auftraggeber

Rz. 18 Umfang bei Prozesskostenhilfe Sehr umstritten ist der Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei mehreren Auftraggebern. Ein besonderes Problem stellt sich, wenn nur einer von mehreren Auftraggebern prozesskostenhilfeberechtigt ist. Fraglich ist dann der Umfang der Bewilligung für den Berechtigten. Rz. 19 Ansicht 1 – Nur Mehrvertretungszuschlag: Nach einer Ansich...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / III. Betragsrahmengebühren und Prozesskostenhilfe

Rz. 12 Prozesskostenhilfe Sofern Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, erhält der Anwalt die ungekürzten Gebühren nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1 RVG. Nach § 48 Abs. 4 RVG erstreckt sich die Beiordnung in Angelegenheiten, in denen nach § 3 Abs. 1 RVG Betragsrahmengebühren entstehen, auf Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Prozesskostenhilfe, wenn vom Gericht nichts andere...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe

A. Allgemeines Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / V. Keine Mutwilligkeit

Rz. 39 Mutwilligkeit Der Begriff der Mutwilligkeit ist in § 114 Abs. 2 ZPO durch den Gesetzgeber konkretisiert worden. Mutwilligkeit liegt demnach vor, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht und ihre eigenen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst tragen müsste, bei verständlicher Würdigung aller Umstände von einer Rechtsverfolgung oder R...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / I. Antrag

Rz. 28 Voraussetzung der Bewilligung ist nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 114 Abs. 1 S. 1, 117 Abs. 1 ZPO ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Insoweit ergeben sich keine Unterschiede zum zivilrechtlichen Bereich.mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / B. Prüfungsverfahren

Rz. 17 Anwendbarkeit der ZPO-Vorschriften Nach § 73a Abs. 1 SGG finden die Vorschriften der ZPO in allen wesentlichen Punkten Anwendung. Zuständig ist für die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach §§ 114 bis 116 ZPO, einschließlich der in § 118 Abs. 2 ZPO bezeichneten Maßnahmen und der Beurkundung von Vergleichen nach § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO, der Urkund...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / C. Voraussetzungen

I. Antrag Rz. 28 Voraussetzung der Bewilligung ist nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 114 Abs. 1 S. 1, 117 Abs. 1 ZPO ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Insoweit ergeben sich keine Unterschiede zum zivilrechtlichen Bereich. II. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Rz. 29 Formularzwang Dem Antrag ist eine Erklärung der Partei bzw. de...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / IV. Hinreichende Erfolgsaussichten

Rz. 38 Erfolgsaussichten Daneben müssen hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Hier sind alle Umstände zu berücksichtigen; eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit genügt. Eine hinreichende Erfolgsaussicht liegt vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden aufgrund der vorgetragenen Sachverhaltsschilderung sowie der...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / III. Bedürftigkeit

Rz. 35 Bedürftigkeit Weiterhin ist es Voraussetzung, dass der Beteiligte nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Die Bedürftigkeit des Beteiligten ist glaubhaft zu machen. Rz. 36 Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 115 ZPO hat die Partei ihr Ei...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 69 Prüfungsumfang Zu prüfen sind Entstehung und Erstattungsfähigkeit von Gebühren. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG zu prüfen, d.h. es ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Gebühren billig sind. Insoweit wird auf die Ausführungen in § 3 Rdn 1 ff...mehr

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / B. Trennung

Rz. 10 Allgemeines Hinsichtlich der Trennung von Verfahren nach § 113 Abs. 2 SGG verhält es sich genau umgekehrt zur Verbindung. Es gelten insoweit dieselben Grundsätze entsprechend. Bis zur Verfahrenstrennung fällt nur eine Betragsrahmengebühr an. Nach der Trennung bleibt es für das erste Verfahren bei der bereits entstandenen Verfahrensgebühr, für das neue abgetrennte Verfa...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / II. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 29 Formularzwang Dem Antrag ist eine Erklärung der Partei bzw. des Beteiligten über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO mit entsprechenden Belegen beizufügen. Hierfür ist das nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 117 Abs. 3 und 4 ZPO vorgesehene amtliche Formular bzw. der Vordruck zu verwenden. Das Formular ist...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / III. Vergütungsfestsetzung

Rz. 104 Vergütungsfestsetzung gegenüber Mandant Nach § 11 RVG ist es möglich, die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den eigenen Auftraggeber zu beantragen. Es muss sich jedoch stets um die Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens handeln. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird das zuständige Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag tätig. Zwar...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 1. Übergangsrecht zum KostBRÄG 2025

Rz. 14 Übergangsrecht Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG wird alleine auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Gebührenentstehung, nämlich den unbedingten Auftrag abgestellt. Auf eine Unterscheidung von Beiordnung oder Bestellung im Wege der Prozesskostenhilfe kommt es nicht mehr an. Durch § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ist nunmehr klargestellt, dass der Grundsatz des "unbedingten Auftrages" auch ...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / VI. Anrechnung nur bei Zahlung

Rz. 137 Tatsächliche Zahlung Dem Wortlaut der Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG nach ist zunächst eine Anrechnung vorzunehmen, soweit eine Geschäftsgebühr "entsteht", also unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung. Diese Art der Auslegung scheint jedoch dem Regelungszweck des § 15a RVG und dem damit einhergehenden Wahlrecht des Rechtsanwalts zuwider zu laufen. Eine Anrechnung gem. § 15a...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / D. Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG

Rz. 114 Vergütungsfestsetzung Nach § 11 RVG ist es möglich, die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den eigenen Auftraggeber ohne einen Rechtsstreit festsetzen zu können. Es muss sich jedoch stets um die Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens handeln. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird das zuständige Gericht des ersten Rechtszuges auf Antr...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / V. Anrechnung im Verhältnis zur Staats-/Landeskasse

Rz. 136 Anrechnung – Landeskasse Geklärt ist nun auch die Frage, ob § 15a Abs. 3 RVG im Verhältnis gegenüber der Staats- bzw. Landeskasse Anwendung finden soll. Die Staats-/Landeskasse ist kein Dritter i.S.d. Vorschrift, da diese nach § 45 Abs. 1 S. 1 RVG an die Stelle des zahlungspflichtigen Mandanten tritt und Gebührenschuldner des Rechtsanwalts wird.[45] Durch die Bewilligu...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Rechtsuchenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG)

Rz. 60 Koppelung an PKH-Voraussetzungen Beratungshilfe ist zu bewilligen, wenn der Rechtsuchende Anspruch auf Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmungen hätte (§ 1 Abs. 2 BerHG). Maßgebend ist allein der Zeitpunkt der Antragstellung.mehr

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Literaturverzeichnis

Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, von Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching (Hrsg.), 73. Edition Stand 1.6.2024 (zit.: BeckOK SozR/Bearbeiter) BGBl. 2025 I Nr. 109 Fichte/Jüttner, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2020 (zit.: Fichte/Jüttner/Bearbeiter) Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 26. Auflage 2023 (zit.: Gerold/Schmidt/Bearbeiter) Gottschalk...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / I. Gebührenüberblick

Rz. 34 Gebührenüberblick Es entstehen die allgemeinen Gebühren. Diese werden nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, ohne umfassend behandelt zu werden. Rz. 35 Außergerichtliche Tätigkeit Für eine außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Es können die Gebührentatbestände der Nrn. 2100, 2101, 2300, 2301 VV RVG anfallen. Rz. 36 Erster Rec...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 1. Gutachterkosten

Rz. 74 Keine Prozesskostenhilfe kann für Kosten nach § 109 SGG bewilligt werden, denn § 109 SGG verpflichtet das Gericht, eben jenen benannten Arzt anzuhören, auch wenn es dies für nicht erforderlich hält.[17] Wenn Kosten von der Staatskasse übernommen werden, so jedenfalls nicht im Wege der Prozesskostenhilfe.mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / A. Allgemeines

Rz. 1 Notwendigkeit der Kostengrundentscheidung Auch im sozialgerichtlichen Verfahren kann neben der Kostengrundentscheidung, welche im Urteil im Gerichtsbescheid oder auf Antrag mit Beschluss zu treffen ist (§ 193 Abs. 1 S. 1 SGG), eine Kostenfestsetzung notwendig werden. Rz. 2 Verständigung Ein Kostenfestsetzungsbeschluss wird dann überflüssig, wenn der Prozessgegner auf den ...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / IV. Entscheidung und Rechtsbehelf

Rz. 78 Entscheidung Sofern dem Vergütungsfestsetzungsantrag teilweise oder vollumfänglich nicht stattgegeben, er also zurückgewiesen wird, ist der zu begründende Vergütungsfestsetzungsbeschluss dem Antragsteller mitzuteilen. Sofern dem Antrag vollumfänglich stattgegeben wurde, ist eine Mitteilung regelmäßig nicht notwendig; der beigeordnete Rechtsanwalt sieht spätestens durch...mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / A. Verkehrsanwalt

Rz. 1 Aufgabe Verkehrsanwalt/Korrespondenzanwalt Der Verkehrsanwalt ist weder Verfahrensbevollmächtigter noch Vertreter des Verfahrensbevollmächtigten. Vielmehr ist er selbstständiger Bevollmächtigter des Mandanten neben dem originären Verfahrensbevollmächtigten. Da er den Mandanten berät und dem originären Verfahrensbevollmächtigten die von dem Mandanten gesammelten wesentli...mehr

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / C. Zurückverweisung

Rz. 17 Allgemeines § 159 SGG normiert die Zurückverweisung des Rechtsstreites von dem Landessozialgericht an das erstinstanzlich bereits mit der Sache befasste Sozialgericht unter entsprechenden Voraussetzungen. Das erstinstanzliche Sozialgericht hat die Streitsache neu zu verhandeln; es hat dabei nach Absatz 2 die rechtliche Beurteilung des Landessozialgerichts seiner neuen E...mehr

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / A. Verbindung

Rz. 1 Allgemeines Nach § 113 SGG kann das Gericht durch Beschluss mehrere bei demselben Gericht anhängige Streitverfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung eines Aktenzeichens verbinden, wenn die Ansprüche, welche den Gegenstand dieser Rechtsstreitigkeit bilden, in einem Zusammenhang stehen oder von vorneherein in einer Klage hätten geltend gemacht we...mehr

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§ 17 Auslagen / C. Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG

Rz. 3 Notwendigkeit Voraussetzung für die Anerkennung von Fotokopie-Kosten im Festsetzungsverfahren ist, dass der Beteiligte Tatsachen darlegt, aus denen sich schlüssig die Notwendigkeit der Kosten für eine sachgerechte Prozessführung ergibt. Das vollständige Kopieren der Akten ist regelmäßig nicht notwendig.[3] Rz. 4 Maßstab – sachgerechte Beurteilung Der Rechtsanwalt darf all...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VIII. Anrechnung

Rz. 90 Anrechnung in der Beratungshilfe Die Anrechnung der Gebühren in der Beratungshilfe ist in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV RVG geregelt. Die Anrechnung gilt auch für die Geschäftsgebühren der Nrn. 2504–2507 VV RVG. § 15a RVG regelt die Anrechnung von Gebühren im RVG allgemein. Eine Anrechnung der Beratungshilfegeschäftsgebühr auf ...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / E. Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Rz. 32 Auch sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bei der Bemessung der Gebühr zu berücksichtigen. Auszugehen ist dabei von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der durchschnittlichen Bevölkerung, welche mit denen des Auftraggebers zu vergleichen sind. Rz. 33 Das durchschnittliche Einkommen je Arbeitnehmer hat sich in den letzten Jahren stetig...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundlagen

Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwalt beraten oder vertreten zu...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Vorschuss

Rz. 93 Vorschuss Der Rechtsanwalt kann ab dem Zeitpunkt seiner Beiordnung gem. § 47 RVG einen angemessenen Vorschuss gegen die Staats- bzw. Landeskasse geltend machen. Dies nur für bereits entstandene Gebühren und voraussichtlich entstehende oder bereits entstandene Auslagen, diese aber in voller Höhe. Einen Vorschuss für zukünftig entstehende Gebühren kann der Rechtsanwalt n...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 24 Güterichterverfahren

Rz. 1 Allgemeines Durch den Verweis[1] von § 202 S. 1 SGG auf § 278 Abs. 5 und § 278a ZPO besteht nun auch für die Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit, die Beteiligten für Güteverhandlungen sowie für weitere Güteversuche vor einen Güterichter zu verweisen bzw. den Beteiligten die Mediation als Konfliktbeilegung vorzuschlagen. Ziel des Gesetzes zur Förderung der Mediation und...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / B. Terminsanwalt

Rz. 11 Aufgabe Terminsvertreter Der Terminsanwalt erhält einen Einzelauftrag für Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG. Vergütung Nach Nr. 3401 VV RVG erhält der Terminsvertreter eine Verfahrensgebühr i.H.d. Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Ebenso erhält er eine Terminsgebühr Nr. 3402 VV RVG i.H.d. einem Verfahrensbevol...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / C. Festsetzung gegen die Staatskasse bzw. Landeskasse

Rz. 48 PKH-Anspruch Dem Rechtsanwalt steht aufgrund der gegen seinen Mandanten bestehenden Forderungssperre (§ 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) nach §§ 45 ff. RVG allein aufgrund der Beiordnung ein Anspruch auf Zahlung seiner PKH-Vergütung gegen die Staats- bzw. Landeskasse zu. Rz. 49 Funktionelle Zuständigkeit Die aus der Staats- bzw. Landeskasse zu zahlende ...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 2. Beendigung der Angelegenheit

Rz. 27 Auch wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit beendet ist, wird die Vergütung fällig. Der Begriff der Angelegenheit ist im RVG nicht legal definiert. Die kostenrechtliche Angelegenheit kann, aber muss sich nicht mit dem prozessrechtlichen Begriff des (Verfahrens-) Gegenstandes decken. Die Angelegenheit definiert den im Einzelfall vorliegenden Rahmen der konkreten Inter...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / I. Frist und Form

Rz. 55 Antragsfrist Eine Frist für die Antragstellung ist nicht vorgesehen; der Antrag kann jederzeit nach Fälligkeit der Vergütung gestellt werden. Rz. 56 Verjährung Zu beachten ist aber die zeitliche Begrenzung, die sich alleine aus der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB ergibt. Diese beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch auf di...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Anrechnung aus Vorverfahren

Rz. 134 Widerspruchsverfahren Die Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens ist in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG geregelt: Zitat Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Betragsrahmengebühren höchstens mit 225,00 EUR (bis 31.5.2025: 207,00 EUR) auf die Verfahrens...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / I. Allgemeines

Rz. 24 Entstehung der Vergütungsforderung Eine Tätigkeitsgebühr entsteht, wenn der Rechtsanwalt zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten bestellt worden ist und eine den Gebührentatbestand auslösende Tätigkeit ausgeübt hat, beispielsweise hinsichtlich der Verfahrensgebühr mit Entgegennahme der ersten Informationen (vgl. Vorbem. 3 Abs. 1, 2 VV RVG). Von der Entstehung abzug...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 6a Abs. 1 BerHG – Aufhebung von Amts wegen

Rz. 106 Aufhebung von Amts wegen Nach § 6a Abs. 1 BerHG kann das Gericht die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn Rz. 107 Keine Pflicht zur Aufhebung Es besteht keine Pflicht zur Aufhebung (im Gegensatz zur PKH: § 1...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Kostenfreie Verfahren

Rz. 23 Allgemeines Bei der Mehrzahl der sozialgerichtlichen Streitverfahren handelt es sich unter den Voraussetzungen des § 183 SGG um gerichtskostenfreie Verfahren. Paradigmatisch für sozialgerichtliche Streitverfahren ist daher eine Klage des Sozialhilfebeziehers gegen die zuständige Behörde auf Gewährung der beantragten Sozialleistung. Die Gründe der Kostenfreiheit liegen i...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / VI. Übergangsanspruch nach § 59 RVG

Rz. 108 Übergangsanspruch Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht dieser Anspruch mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staats- bzw. Landeskasse auf diese über. Sofern der für den Kläger beigeordnete Rechtsanwalt seine Vergütung von der...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Kosten des Vorverfahrens

Rz. 75 Die außergerichtlichen Kosten für ein Vorverfahren bzw. Widerspruchsverfahren können nicht gegen die Staats- bzw. Landeskasse im Wege der PKH-Vergütung geltend gemacht werden, da die Bewilligung sich nicht auf das vorgerichtliche Verfahren erstreckt. Diese Kosten sind im Verfahren nach § 197 SGG geltend zu machen.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Angelegenheit

Rz. 55 Angelegenheit – Grundsatz Für die Frage der Angelegenheit in Beratungshilfeverfahren gibt es keine gesonderte gesetzliche Regelung. Es gelten daher die für allgemeine Zivilsachen entwickelten Grundsätze. Danach ist dieselbe Angelegenheit anzunehmen, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, der Rechtsanwalt bei der Verfolgung der Ansprüche den gleichen Rahmen einhält un...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (§ 1 Abs. 1 BerHG)

Rz. 59 Sichtweise des Rechtsuchenden Maßgebend ist die Sichtweise des Rechtsuchenden. Auch die Beratung nur zur Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung oder des Widerspruchs kann Gegenstand der Beratungshilfe sein (anschließend kann ggf. bei Fortsetzung derselben Angelegenheit PKH bewilligt werden).mehr