Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.3.1 Befristung bis zu 6 Monaten

Nach der bis zum Inkrafttreten des TzBfG allein maßgeblichen Rechtsprechung des BAG zur Zulässigkeit einer Befristung, bedurfte nur eine über 6 Monate hinausgehende Befristung der besonderen Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn durch eine unterhalb dieser Dauer liegenden Befristung konnte jedenfalls der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes an...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.4.1 Schriftformerfordernis (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung des Arbeitsverhältnisses zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wichtig Befristungsabrede schriftlich vereinbaren Das Schriftformerfordernis betrifft nur die Befristungsabrede, nicht etwa den gesamten Arbeitsvertrag. Für die vertraglichen Vereinbarungen gilt im Übrigen das Nachweisgesetz. Es existiert kein Zitiergebot hinsichtlich d...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5 Beendigung des befristeten Probearbeitsverhältnisses

Ob und wie ein befristetes Probearbeitsverhältnis endet bzw. während seiner Laufzeit beendet werden kann, hängt naturgemäß davon ab, ob die Befristungsabrede wirksam ist oder nicht. 4.2.5.1 Beendigung während der laufenden Erprobung Da es sich bei dem befristeten Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Erprobung um ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis handelt, gilt für die...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 5 Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Die Einstellung eines Arbeitnehmers "zur Probe" unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG. Dies gilt grundsätzlich für alle Gestaltungsvarianten. Allerdings ist zu beachten, dass der Betriebsrat nicht gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG berechtigt ist, seine Zustimmung zu verweigern, weil mit dem Arbeitnehmer (nur) ein befristetes Probearbeitsverhältnis geschlosse...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.2 Sachgrundbefristung zum Zwecke der Erprobung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG

Nach § 14 Abs. 1 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund, sofern nicht die Ausnahmetatbestände der erleichterten Befristung ohne Sachgrund nach den Absätzen 2, 2a oder 3 greifen. Neben der erleichterten Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund ist die Befristung zum Zwecke der Erprobung unter § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.3.2 Befristung über 6 Monate hinaus

Eine Befristung zum Zwecke der Erprobung über 6 Monate hinaus ist nicht per se unwirksam. Hinweis Längere Befristung ist möglich Auf der Basis von § 14 Abs. 2 bzw. 2a TzBfG ist ohnehin eine Befristung ohne Sachgrund bis zu 2 oder gar 4 Jahren möglich. Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 14 Abs. 2 bzw. Abs. 2a TzBfG, also im Fall der Sachgrundbefristung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.3 Verhältnis zwischen erleichterter Befristung ohne Sachgrund und Sachgrundbefristung

Was das Verhältnis zwischen der unter § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zum Regelbeispiel erhobenen Möglichkeit der Befristung zur Erprobung einerseits und der erleichterten Befristung ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 2a TzBfG andererseits betrifft, so dürfte wohl regelmäßig die Sachgrundbefristung durch die erleichterte Befristung ohne Sachgrund verdrängt werden. Denn im Re...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.4 Formalien (Schriftformerfordernis)

Nach Rechtsprechung und Gesetz stellt das unbefristete Arbeitsverhältnis den Normalfall dar. Dies gilt auch für das Probearbeitsverhältnis. Befristungsabreden müssen deshalb immer ausdrücklich und eindeutig getroffen werden. Unabhängig davon, ob im Einzelfall eine Sachgrundbefristung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG oder eine erleichterte Befristung ohne Sachgrund auf de...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 1 Begriff und Zweck

Das Probearbeitsverhältnis und die Probezeitvereinbarung dienen dem wechselseitigen näheren Kennenlernen in der Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses. Auf der einen Seite soll der Arbeitgeber die Gelegenheit erhalten, die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers in der täglichen Praxis zu erproben. Auf der anderen Seite kann der Arbeitnehmer die ...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2 Gestaltungsmöglichkeiten des TzBfG

Das seit dem 1.1.2001 geltende Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält eine umfassende gesetzliche Regelung des Rechts der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Dieses Gesetz ist auch für das befristete Probearbeitsverhältnis maßgebend. Für den Erprobungsfall bietet es 2 unabhängig voneinander in Betracht kommende Möglichkeiten: Zum einen enth...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.4.2 Formulierungsvorschlag

Für das ordnungsgemäße Zustandekommen der Befristungsabrede trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf die Befristung beruft.[1] Deshalb bedarf es klarer, zweifelsfreier Formulierungen. Formulierungsvorschlag: An geeigneter Stelle, am besten in Verbindung mit der Definition des Anfangstermins, wird formuliert: "Das Arbeitsverhältnis beginnt am … und ist befri...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.4.3 Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag

Ob nähere Angaben über die Rechtsgrundlage der Befristung, also die Frage, ob es sich um eine Sachgrundbefristung zum Zwecke der Erprobung oder um eine erleichterte Befristung gemäß § 14 Abs. 2 oder Abs. 2a TzBfG handelt, schriftlich niedergelegt werden sollten, war lange Zeit unklar. Mit seiner Entscheidung vom 23.6.2004 hat das BAG endgültig darauf erkannt, dass es auch für...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.3 Beendigung bei unwirksamer Befristung

Stellt sich heraus, dass die Befristungsabrede unwirksam ist, so gilt der befristete Arbeitsvertrag mit dem vereinbarten Ende als auf unbestimmte Zeit geschlossen.[1] Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es dann einer Kündigung. Ob und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab: Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorli...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.1 Beendigung während der laufenden Erprobung

Da es sich bei dem befristeten Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Erprobung um ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis handelt, gilt für dieses auch § 15 Abs. 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Grundsätzlich ist während der Laufzeit eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen [1], sofern dies nicht einzelvertr...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.7 Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Übrigen

Das befristete Probearbeitsverhältnis ist ein normales Arbeitsverhältnis. Es werden von Anfang an unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten begründet, wie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen etc.) auch für ...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 2 Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsverhältnissen

Infographic Abzugrenzen ist das Probearbeitsverhältnis vom sog. Einfühlungsverhältnis. Während das Probearbeitsverhältnis von Anfang an als echtes Arbeitsverhältnis auf den Austausch von (Arbeits-)Leistung gegen Entgelt ausgerichtet ist, existiert eine vergleichbare Verpflichtung beim Einfühlungsverhältnis (noch) nicht. Bei diesem wird dem Arbeitnehmer vielmehr nur die Gelege...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Erprobung hinaus

Soll das Arbeitsverhältnis über den vereinbarten Endtermin fortgesetzt werden, so bedarf es grundsätzlich des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrags bzw. einer Vereinbarung darüber, dass das Arbeitsverhältnis (nunmehr als unbefristetes) fortgesetzt wird. Eine solche Vereinbarung kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen (konkludent). Das Gesetz sieht dies sogar a...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.1 Erleichterte Befristung ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 oder Abs. 2a TzBfG

Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ist der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags bis zur Maximaldauer von 2 Jahren möglich, ohne dass die Befristung eines sachlichen Grundes oder der Erfüllung sonstiger besonderer Voraussetzungen bedurfte. Gemäß § 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TzBfG ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur D...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Abstimmung, Stimmenmehrheit und Stimmrecht

Rz. 86 Für die Beschlussfassung erforderlich ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 25 Abs. 1 WEG. Die abgegebenen Stimmen sind solche der Anwesenden bzw. an der Abstimmung Beteiligten, die auf "Ja" oder "Nein" lauten; Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Die fehlende "Ja"-Stimme bei einem Kandidaten bzw. die Ja-Stimme für einen anderen Kandidaten, die keine Enthal...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 3 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis (Abs. 3)

Rz. 38a Für befristete Arbeitsverhältnisse sieht seit 1.8.2022 § 15 Abs. 3 TzBfG in Umsetzung von Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2019/1152 vor, dass in einem befristeten Arbeitsverhältnis eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zu der erwartenden Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen muss. Hinweis § 15 Abs. 3 TzBfG gilt nicht für befristete Arbeitsv...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 4.2.1 Einzelvertragliche Vereinbarung

Rz. 44 Eine vorzeitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit muss klar und eindeutig vereinbart sein. Praxis-Beispiel Während der Befristung ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags für beide Seiten unter Einhaltung einer Frist von … möglich. Rz. 45 Es genügt jedoch auch, wenn der beiderseitige Wille aus den Gesamtumständen eindeutig erkennbar ist.[1] Die Vereinbarung vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Anschluss an die gesetzlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen in § 14 TzBfG regelt § 15 TzBfG die Rechtsfolgen wirksamer Befristungen, gefolgt von den Regelungen in § 16 TzBfG zu den Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen. § 15 TzBfG hat dabei verschiedene gesetzliche Regelungen ersetzt und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kodifiziert...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Regress

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.1 Anwendungsbereich

Rz. 64 In dem Bestreben, zur Erhöhung der Rechtssicherheit die allgemeinen Vorschriften zu befristeten Arbeitsverhältnissen zusammenhängend zu regeln[1] wurde § 625 BGB für befristete Arbeitsverhältnisse durch § 15 Abs. 6 TzBfG ersetzt. § 625 BGB gilt weiterhin bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach sonstigen Beendigungssachverhalten wie Kündigung, Anfechtung oder ...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / 2. § 24c Abs. 3 StVG

Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Substanz Tetrahydrocannabinol aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. In Absatz 1 wird dargestellt: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Stra...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium

Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss auch einen Berufsabschluss. Dieses Studienmodell unterliegt den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) [1], was spezielle Vorschriften mit sich bringt: Die Probezeit muss laut § 20 BBiG mindestens 1 Monat und darf maximal 4 Monate betragen. Nach der Probezeit ist eine außerorde...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.1 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen.[2] S...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.1 Vertragsverhältnis

Wenn ein Bachelorand als Arbeitnehmer eingestellt werden soll, ist es wesentlich, ihn betrieblich einzugliedern und eine Weisungsgebundenheit sicherzustellen. Eine solche Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn die Bachelorarbeit thematisch an einem Problem anknüpft, an dessen Lösung das Unternehmen arbeitet, und der Bachelorand einen Beitrag zur Lösung leisten soll.[1]...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.4 Beendigung des Vertragsverhältnisses

In den meisten Fällen handelt es sich bei der Anstellung von Bacheloranden um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das automatisch mit Ablauf der festgelegten Frist endet. Während der Probezeit ist eine Kündigung gemäß den vertraglich vereinbarten Regeln möglich. Gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG ist ein befristeter Vertrag während seiner Laufzeit nur kündbar, wenn eine solche Kündigung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.3 Abgrenzung zur Probezeit und zum befristeten Probearbeitsverhältnis

Rz. 257 Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag für das unbefristete Arbeitsverhältnis ausdrücklich eine Probezeit vereinbart worden, beträgt die Kündigungsfrist innerhalb dieser Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB automatisch nur 2 Wochen, wobei das Arbeitsverhältnis nicht zur Monatsmitte oder zum Monatsende auslaufen muss. Der Tarifvertrag kann auch eine andere Kündigungsfrist vorse...mehr

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Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Leitsatz Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.v. § 15 Abs. 3 TzBfG gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen. Sachverhalt Seit dem 22.8.2022 arbeitete die Klägerin bei der Beklagten als Advisor I Customer Service. Das Arbeitsverhältnis der Parteien war auf ein Jahr befristet. Es war eine viermonatige Probezeit ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.2 Kündigung innerhalb der Wartezeit

Rz. 251 Innerhalb der Wartezeit soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erproben. Bewährt dieser sich nicht, kann der Arbeitgeber "frei" kündigen, d. h. auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung kommt es nicht an. Die Kündigung unterliegt aber den Grenzen der §§ 134, 138, 242 BGB.[1] Dabei ist darauf zu achten, dass über diese Generalklauseln nicht der Schutz des Kündigungss...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.4 Verlängerung der Wartezeit

Rz. 260 Da ein Ausschluss oder eine Beschränkung des allgemeinen Kündigungsschutzes weder einzelvertraglich noch kollektivvertraglich zulässig ist (vgl. Rz. 192), kann die Wartezeit nicht vertraglich verlängert werden. Nach Ablauf von 6 Monaten erwirbt der Arbeitnehmer daher das Recht auf den Arbeitsplatz, selbst wenn im Arbeitsvertrag eine längere Probezeit vereinbart wurde....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.4 Ausschluss der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 338 Das Recht zur fristgerechten verhaltensbedingten Kündigung kann einzel- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. Beschränkungen in Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, soweit nicht tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG). In Tarifverträgen findet sich häufig lediglich eine Beschränkung betriebsbedingt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.5 Verkürzung der Wartezeit

Rz. 264 Eine Verbesserung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist stets zulässig, sodass die Wartezeit im Arbeits- oder Tarifvertrag verkürzt oder sogar ganz gestrichen werden kann.[1] Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig. Nur aus besonderen Umständen kann man auf den konkludenten Ausschluss der Wartezeit schließen. Beispiele Der Arbeitnehmer erklärt vor Abschl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.1 Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 520 Die Kündigung eines unter den Geltungsbereich des KSchG fallenden Arbeitsverhältnisses ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn diese unter anderem durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Liegen solche Gründe vor, ist die Kündigung dennoch sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.7 Kündigung zur Unzeit/vor Arbeitsaufnahme

Rz. 137 Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es grds. unerheblich, wann und wo die Erklärung dem anderen Teil zugeht. Die Kündigung muss nicht innerhalb der Arbeitszeit am Arbeitsplatz erfolgen. Sie darf auch an Sonn- und Feiertagen (z. B. am 24.12.[1]) zugehen. Treuwidrig und damit nach § 242 BGB nichtig ist die Kündigung zur Unzeit nur, wenn der Arbeitgeber absichtlich bzw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.3 Befristung und auflösende Bedingung

Rz. 55 Nach § 620 Abs. 3 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG endet ein Arbeitsvertrag, der kalendermäßig befristet ist (z. B. für 6 Monate), mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ein Arbeitsvertrag, der zweckbefristet ist (z. B. Einstellung zur Schwangerschaftsvertretung), endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen, nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.1 Freier Arbeitsplatz

Rz. 734 Als frei gilt ein Arbeitsplatz zunächst dann, wenn er zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs beim Arbeitnehmer unbesetzt ist.[1] Der Arbeitgeber muss somit keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten neu schaffen. Müsste der Arbeitgeber einem anderen Arbeitnehmer kündigen, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, fehlt es an einem freien Arbeitsplatz. Eine "Austauschkünd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.1 Arbeitnehmer mit geringerer Beschäftigungsdauer als 6 Monate

Rz. 804 Arbeitnehmer mit einer Beschäftigungsdauer von 6 oder weniger Monaten sind in die Sozialauswahl nicht einzubeziehen.[1] Sie können sich im Fall einer Kündigung nicht auf eine fehlerhafte Sozialauswahl berufen. Umgekehrt darf aber der Arbeitgeber die Kündigung eines Arbeitnehmers, der länger als 6 Monate in seinem Betrieb beschäftigt ist, nicht auf die Begründung stüt...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 7 Auszubildende

Das Berufsausbildungsverhältnis ist spezialgesetzlich im Berufsbildungsgesetz geregelt. Es beginnt mit der Probezeit. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverh...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 14. Muster: Individualvertrag über einen Kauf auf Probe

Rz. 47 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.6: Individualvertrag über einen Kauf auf Probe Kaufvertrag zwischen Frau/Herr _________________________, _________________________ (Name, Anschrift) – nachstehend "Verkäufer" genannt – und Frau/Herr _________________________, _________________________ (Name, Anschrift) – nachstehend "Käufer" genannt – § 1 Kaufgegens...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Fahrerlaubnisarten, Fahrerlaubnis auf Probe und Stufenführerschein

Rz. 201 Nach § 2 Abs. 1 S. 2 StVG wird die jeweilige Fahrerlaubnis in bestimmten Klassen erteilt. Entsprechend der 2. EU-Führerscheinrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die internationale Einteilung der Führerscheinklassen zu übernehmen.[237] In § 6 FeV sind die Fahrerlaubnisklassen aufgelistet. Rz. 202 Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird gem. § 2a...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 15. Anmerkungen zum Muster

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Kündigungsfristen

Rz. 48 Vereinbarungen über den Kündigungstermin sind, soweit die Kündigungsfrist gewahrt bleibt, unbeschränkt möglich. Vereinbarungen über die Kündigungsfristen sind dagegen nur beschränkt möglich. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist nicht zulässig, auch nicht zugunsten des Handelsvertreters. Dies gilt auch während einer im Vertrag vereinbarten Probezeit,[162] weil sonst...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Aufbauseminar

Rz. 249 Ein Aufbauseminar kommt für folgende Bereiche in Betracht: Es ist Aufgabe des Verteidigers, seinen Mandanten über die Möglichkeiten der Teilnahme an einem Aufbauseminar und die damit verbundenen Rechtsfolgen zur Verbesserung seiner Verfahrenssituation zu beraten.[274] In einem Bußgeldverfahren kann d...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Maßnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 222 Im Jahre 1986 hat der Gesetzgeber erstmalig besondere Maßnahmen im Hinblick auf verkehrsauffällig gewordene Fahranfänger geschaffen. Diese besonderen Maßnahmen waren aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, da insbesondere Fahranfänger überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt worden waren.[261] Rz. 223 Gesetzlich geregelt ist die Fahrerlaubnis auf Pro...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 8. Aufnahme neuer Partner

Rz. 28 Der Aufnahme eines Partners sollte zumindest in dem Fall, dass dieser nicht zuvor bereits als Angestellter oder in Bürogemeinschaft mit der Partnerschaft tätig war, eine längere Erprobungsphase vorausgehen. In Partnerschaften bzw. Sozietäten sind sehr häufig Eigenschaften wie Loyalität, Kooperationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen im Außenverhältnis usw., d.h. die spe...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Ordentliche Kündigung

Rz. 47 Das in § 89 HGB geregelte ordentliche Kündigungsrecht gilt nur für Verträge auf unbestimmte Zeit, nicht für Verträge mit bestimmter Laufzeit. Abgrenzungsprobleme: Eine im Vertrag vereinbarte Widerrufsklausel ist unzulässig, sofern dadurch die Mindestkündigungsfristen umgangen werden; ein solcher Vertrag gilt als auf unbestimmte Laufzeit geschlossen.[155] Kettenverträg...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Nach Gesetz

Rz. 88 Der gewerbliche Lagerhalter ist für den Verlust und die Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 HGB) nicht abgewendet werden konnte, § 475 HGB. Verlust liegt vor, wenn der Lagerhalter dem Einlagerer auf unüber...mehr