Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

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Onboarding von Führungskräf... / 1 Strukturiertes Onboarding für Führungskräfte: Warum ist dies so wichtig?

Um heute gute Führungskräfte einzustellen und vor allem langfristig zu binden, müssen sich Unternehmen einiges einfallen lassen. Und wenn die teuer umworbene Führungskraft dann unterschrieben hat, ist es unerlässlich, dass Unternehmen die Onboardingphase so gestalten, dass der neue Team- oder Abteilungsleiter schnell erste Arbeitserfolge erzielen kann und bleiben will. Auf d...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.1 Probezeit, § 3 Abs. 1 TVSöD

§ 3 Abs. 1 TVSöD sieht für den Ausbildungsteil eine Probezeit vor. Durch die Probezeit wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Studierende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Studierende wiederum muss überprüfen können, ob der gewählte Beruf seinen Vorstellunge...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2 Kündigung nach der Probezeit, § 3 Abs. 3 TVSöD

Nach der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, nur vom Studierenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die Kündigungsmöglichkeiten nach Abs. 3 betreffen sowohl den Ausbildungsteil als auch den Studienteil. 2.3.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund Die rechtlichen Voraussetzun...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.1 Kündigung während der Probezeit, § 3 Abs. 2 TVSöD

Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Studierenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (vgl. § 22 Abs. 3 BBiG), die Angabe von Kündigungsgründen ist jedoch nicht erforderlich. Lediglich dann, wenn der Ausbildende mit seiner Künd...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3 Probezeit, Kündigung (§ 3 TVSöD)

2.3.1 Probezeit, § 3 Abs. 1 TVSöD § 3 Abs. 1 TVSöD sieht für den Ausbildungsteil eine Probezeit vor. Durch die Probezeit wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Studierende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Studierende wiederum muss überprüfen können, ob der g...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2.2 Ordentliche Kündigung durch den Studierenden

Das Recht der ordentlichen Kündigung steht nach § 3 Abs. 3 Buchstabe b TVSöD nur dem Studierenden zu. Ein die Kündigung des Studierenden rechtfertigender Grund kann z. B. die Aufgabe des Studiums bzw. die Aufnahme einer neuen Ausbildung sein. Für die Berechnung der 4-wöchigen Kündigungsfrist gelten die §§ 186ff. BGB. Da sich der Kündigende grundsätzlich frei entscheiden kann,...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.2 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. b

Nicht jede vorzeitige Beendigung des Ausbildungs- und Studienverhältnisses vor Ablauf der Vertragslaufzeit hat eine Rückzahlungspflicht des Studierenden zur Folge. Vielmehr ist eine Differenzierung erforderlich, aus wessen Sphäre der Beendigungsgrund stammt. § 18 Abs. 2 Buchst. b knüpft die Rückzahlungspflicht an die vorzeitige Beendigung durch eine Kündigung des Ausbildende...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes i. S. v. § 3 Abs. 3 Buchst. a TVSöD entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Danach kann eine Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Studi...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.1.3 Inhalt

Der Ausbildungs- und Studienvertrag muss gem. § 2 Abs. 1 TVSöD neben der Bezeichnung des beabsichtigten Studienabschlusses (Studienteil) und des integrierten Ausbildungsberufes (Ausbildungsteil) mindestens Angaben enthalten über die maßgebliche Studien- und Prüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, die kooperierende Hochschule, den Aufbau und die sachliche Gliederung ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2 Kündigung

Neben den gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten (z. B. § 22 Abs. 1 und 2 BBiG) gestattet auch § 3 TVSöD die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung. Insoweit sind die Rückzahlungsgrundsätze des § 18 TVSöD zu beachten, nach denen eine Kündigung unter bestimmten Maßgaben die Verpflichtung des Studierenden auslösen kann, einen Teil der ihm gewährten Studienentgelte ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Ausbildungs- und Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.3 Adressat

Bei einer Kündigung des Ausbildenden ist Adressat der Kündigung grundsätzlich der Studierende. Ist der Studierende minderjährig, damit nach §§ 106 ff. BGB beschränkt geschäftsfähig, kann der Ausbildende die Kündigung nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären.[1] Entsprechend muss auch die Kündigungserklärung eines minderjährigen Studierende...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1 Die Rückzahlungsgrundsätze im Einzelnen

Die Rückzahlungsgrundsätze betreffen – wie von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] für Rückzahlungsklauseln gefordert – sämtlich Fallkonstellationen, bei denen der Auslösungsgrund der Rückzahlungspflicht ein Ereignis ist, welches in die Risikosphäre der Studierenden fällt: Endgültiges Nichtbestehen einer notwendigen Ausbildungs- oder Studienprüfung, wenn die Erfol...mehr

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Fachkräftemangel: Warum ein... / 3 Gründe für einen Jobwechsel

Laut einer repräsentativen Studie von Ernst und Young aus 2023 geht hervor, dass jeder Vierte (26 %) aktiv oder gelegentlich nach einer neuen Stelle sucht und 37 % interessiert daran sind, wenn sich etwas Passendes ergeben würde (n = 1.555).[1] Dabei zeigen besonders junge Beschäftigte eine hohe Wechselbereitschaft. Beweggründe für einen Jobwechsel sind: unzureichendes Gehalt...mehr

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Fluktuation und Retention m... / 2.1 Ermittlung der Fluktuationsquote

Die Fluktuationsquote wird meist jährlich erhoben. Die Ermittlung der Prozentzahl kann unterschiedlich erfolgen. Am verbreitetsten ist die BDA-Formel, die Berechnungsweise des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände: Der durchschnittliche Personalbestand ergibt s...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Haushaltsgemeinschaft mit dem Ziel der Annahme als Kind (Nr. 1)

Rz. 79 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 unterfällt dem erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten zunächst, wer mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat.[1] Hierbei handelt es sich um die Fälle der Adoptionspflege, die der eigentlichen Adoption nach §§ 1741 ff. BGB vorgeschaltet ist. Nach § 1744 BGB soll die Annahme i. d. R...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.2 Unbefristeter Arbeitsvertrag mit anfänglicher Probezeit

Rz. 205 Nicht bei jeder vereinbarten Probezeit handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Probezeit ohne weiteres endet. Eine Probezeit kann auch innerhalb eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart sein, z. B. wenn im Arbeitsvertrag lediglich geregelt ist, dass die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit gelten. In dies...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 192 Die Erprobung des Arbeitnehmers ist als Befristungsgrund seit langem anerkannt.[1] Damit wird dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen, ebenso Rechnung getragen wie dem Anliegen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob der Arbeitsplatz seinen Vorstellungen entspricht. Rz. 193 Während der Probeze...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.3 Fortsetzungsanspruch

Rz. 207 Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer nach Beendigung des wirksam zur Erprobung befristeten Arbeitsvertrags in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, auch wenn sich der Arbeitnehmer bewährt hat. Der Arbeitgeber kann vielmehr frei entscheiden, ob er den Arbeitnehmer nach der Probezeit weiterbeschäftigen will oder nicht.[1] Rz. 208 Dies gi...mehr

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Onboarding als Projekt / 1.2.1 Schmerzpunkte identifizieren

Die Erfahrung zeigt, dass es nicht reicht, wenn HR definiert, wo es beim Onboarding derzeit klemmt. Denn sowohl HR-Mitarbeiter als auch Führungskräfte haben oft einen "blinden Fleck" in Sachen Wahrnehmung des Status Quo. Für die Kollegen im Personalbereich hört der Kontakt zum Onboardee meist spätestens nach Erledigung der Einstellungsformalitäten auf. Allenfalls schlägt der ...mehr

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Onboarding und die am Proze... / 2.2 Das berüchtigte "schwarze Loch" nach der Vertragsunterzeichnung

Unternehmen investieren unglaubliche Mühe und Aufwand in ein Hochglanz-Employer-Branding, eine gut geölte und professionelle "Bewerbungsmaschine", und umwerben Top-Kandidaten in den Vorstellungsgesprächen und Vertragsverhandlungen. Kurzum: Der ausgewählte Bewerber hat i. d. R. eine gut durchdachte und sehr attraktive Candidate Journey durchlaufen. Und dann? Versetzen wir uns ...mehr

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Onboarding und die am Proze... / 4.6 Fachliche Einarbeitung: Schnelles Erreichen der Zielperformance

Bevor der neue Kollege eigenverantwortlich seine Aufgaben erledigen und damit sein Team unterstützen kann, muss er fachlich fundiert eingearbeitet werden. Das A und O: Der Einarbeitungsplan In der Probezeit ist es daher wichtig, dass der neue Mitarbeiter das Know-how und die Kompetenzen aufbaut, die er benötigt, damit er seine Aufgaben erledigen und möglichst schnell produktiv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding und die am Proze... / 2.3 Die Onboarding Experience des Onboardees

Sie haben die Messlatte in der Regel durch eine konsistente, coole Candidate Experience recht hoch gehängt – denn Sie wollten diesen spezifischen neuen Mitarbeiter ja gerne für das Unternehmen gewinnen. Jetzt müssen Sie – am besten nahtlos – mit einer mindestens ebenso guten Onboarding Experience aufwarten, ansonsten sind Frust und Zweifel an der richtigen Entscheidung seite...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.7 Arbeitsvertrag

Rz. 31 Bei der Einstiegsqualifizierung nach § 54a handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis eigener Art, das weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Berufsausbildungsverhältnis darstellt (LAG Hamburg, Urteil v. 4.11.2015, 7 Sa 31/15; Kühl, in: Brand, SGB III, § 54a Rz. 4, der von einem Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 2 SGB IV ausgeht; ebenso: Schön, in: Böttiger/Körte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.4 Fortsetzung der außerbetrieblichen Berufsausbildung (Abs. 3)

Rz. 15 Abs. 3 ist durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz mit Wirkung zum 1.8.2019 neu gefasst worden. Die Neufassung von Abs. 3 ist ausweislich der Gesetzesbegründung eine Folgeänderung zur Einfügung des neuen Abs. 5. Die bisher in Abs. 3 genannten Voraussetzungen wurden, soweit sie personenbezogen sind, unmittelbar in Abs. 5 übernommen, um eine Verweisung oder Do...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.3 Diskriminierung

Rz. 73 Diskriminierungen des Arbeitnehmers bzw. des Leistungsberechtigten dürften stets zur Folge haben, dass sich aus der dadurch hervorgerufenen Gegenwehr keine Leistungsminderung des Leistungsberechtigten ergibt. Das Diskriminierungsverbot ist in Art. 3 GG verankert. Es wird nach verschiedenen Gleichbehandlungssachverhalten unterschieden, etwa der Altersdiskriminierung, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 3.2 Einschränkung der Auswahl durch Gleichbehandlungsgrundsatz

Wie eingangs erläutert, sind Unternehmen bei der Entscheidung, ob die Inflationsausgleichprämie gezahlt wird, vollständig frei. Hingegen sind bei der Frage, welche Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen eine Inflationsprämie erhalten und wie hoch sie für die ausgewählten Gruppen ist, arbeitsrechtliche Grundsätze und Gesetze zu beachten. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fumi, Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit auf drei Monate beschränkt, EFG 2001, 885; Klingler/Paus, Der Verpflegungs-(mehr-)aufwand des Unternehmers: Neue Aspekte eines alten Problems, DStZ 2001, 702; Albert, Überlegungen zur Vereinfachung im LSt-Recht, FR 2002, 373; Albert/Strohner, Plädoyer für eine Vereinfachung und mehr Systematik im LSt-Recht, DB 2002, 2504...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.1 Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG

Die Kündigung ist nach § 17 Abs. 1 MuSchG unzulässig während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insbesondere die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exzellentes Onboarding: So ... / 1.4 Übernahme oder nicht?

Am Ende der Probezeit muss der Vorgesetzte entscheiden, ob er den neuen Teamkollegen übernehmen will. Diese Entscheidung will gut überlegt sein, schließlich hat sie längerfristige Auswirkungen. Praxis-Tipp Holen Sie dazu Beurteilungen durch Dritte ein, die mit dem neuen Teammitglied während der Probezeit zusammengearbeitet haben (z. B. 360-Grad-Feedback). Bei der 360-Grad-Meth...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exzellentes Onboarding: So ... / 1.3.2 Soziale Integration

Um neue Mitarbeiter schnell in vorhandene Strukturen integrieren zu können, müssen sie sich vor allem im neuen Team und im Unternehmen wohlfühlen. Dieses "Ankommen" und "Wohlfühlen" kann ein Pate unterstützen. Der Pate als Feelgood Manager Der Pate ist der Starthelfer in der Anfangsphase, der bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Die Aufgaben eines Paten sind z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exzellentes Onboarding: So ... / 1.3.1 Fachliche Einarbeitung

Einarbeitungsplan & erste Arbeitsaufgaben Aus dem Anforderungsprofil entwickelt sich in der Regel die konkrete Stellenausschreibung und dient dazu, um den geeignetsten Kandidaten auszuwählen. Damit ist dem neuen Mitarbeiter klar, welche Kompetenzen er für die neue Stelle braucht und welche Aufgaben ihn erwarten. Auf Basis dieser geforderten Kompetenzen gleicht der Vorgesetzte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Signaturen im Arbe... / 4.3 Ausbildungsverträge

Gemäß § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben Ausbildende unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Berufsausbildungsvertrags schriftlich niederzulegen. Dazu gehören u. a. Angaben zu Art, sachlicher und zeitlicher Gliederung sowie Zielen der Berufsausbildung, Beginn und Dauer der Berufsau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 2.4 Regelmäßige Arbeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

Eine regelmäßige Arbeitsstätte kann ein Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er seinen Arbeitgeber dauerhaft mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht. Insoweit sind die allgemein für die Annahme geltenden Grundsätze einer regelmäßigen Arbeitsstätte in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung zu beachten.[1] Die durch Verwaltungsanweisung festge...mehr

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Korrespondenz zwischen HR u... / 5 Schreiben zur Probezeit

Die Probezeit dauert in der Regel (je nach Tätigkeit) sechs Monate. Praxis-Tipp Probezeitverlängerung ist demotivierend Es ist motivierender, eine länger vereinbarte Probezeit abzukürzen, als eine kürzere Probezeit wegen noch nicht erreichter oder abschätzbarer Qualifikation zu verlängern. Während der Probezeit versucht der Arbeitgeber herauszufinden, ob der neue Mitarbeiter fa...mehr

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Korrespondenz zwischen HR u... / 5.1 Verlängerung der Probezeit

Nicht immer schafft es ein Mitarbeiter, sich während der vorgesehenen Probezeit hinreichend einzuarbeiten, und nicht immer kann die Führungskraft während dieser Zeit eindeutig erkennen, ob sich der Mitarbeiter für die vorgesehene Tätigkeit eignet. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben: Die Schwierigkeit oder die Vielfalt der Aufgaben erfordern eine längere Einarbeitungsze...mehr

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Korrespondenz zwischen HR u... / 1 Anlässe für die Korrespondenz zwischen Unternehmen und Mitarbeitern

Die wichtigsten Anlässe sind: Bewerbung und Einstellung, Probezeit und Übernahme, Gehalts- und Prämienfragen; sonstige Leistungen, Vertragsänderungen, Erteilung von Vollmachten, Ernennungen und Beförderungen, disziplinarische Gründe (Abmahnung, Kündigung), Jubiläen, persönliche Anlässe (Geburtstage, Eheschließung, Todesfälle etc.), Vielen Schreiben gehen Gespräche, gegenseitige Inform...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.7 Probezeit (Absatz 2)

Die Regelungen zur Probezeit in Absatz 2 sind an sich entbehrlich, da die tarifvertragliche Probezeit im TV-V materiell nicht nennenswert untersetzt ist. Die einzige Anknüpfung an die Probezeit findet sich in § 19 Abs. 4, der bestimmt, dass befristete Arbeitsverhältnisse während der Probezeit (ordentlich) kündbar sind. Diese einzige Untersetzung der Probezeit wird praktisch j...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2 § 2 Arbeitsvertrag, Probezeit

2.1 Vorbemerkungen Bei den Tarifverhandlungen zum TV-V wurden bestehende Regelungen des BAT bzw. BMT-G in das neue Tarifrecht übernommen, soweit sie von beiden Seiten als erforderlich angesehen wurden und (ggf. in angepasster Form) der Philosophie des TV-V entsprachen. In diesem Sinne wurden auch bestehende Normen zum Vertragsabschluss und der Probezeit in den TV-V eingefügt....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.1 Vorbemerkungen

Bei den Tarifverhandlungen zum TV-V wurden bestehende Regelungen des BAT bzw. BMT-G in das neue Tarifrecht übernommen, soweit sie von beiden Seiten als erforderlich angesehen wurden und (ggf. in angepasster Form) der Philosophie des TV-V entsprachen. In diesem Sinne wurden auch bestehende Normen zum Vertragsabschluss und der Probezeit in den TV-V eingefügt. Absatz 1 entsprich...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.9 Auszubildende

Für den Ausbildungsvertrag gelten gesetzliche Vorgaben, die in §§ 10 bis 12 BBiG geregelt sind. Die Tarifvertragsparteien haben den vorgeschriebenen Inhalt des Ausbildungsvertrags in § 2 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – übernommen. Am 5.4.2017 ist das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.3.2017 (BGBl. I S. 626) in K...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.8 Auszubildende

Für die Beendigung von Ausbildungsverhältnissen bestehen besondere gesetzliche Regelungen in den §§ 21 bis 23 BBiG sowie spezielle tarifrechtliche Regelungen in § 16 TVAöD – Allgemeiner Teil – und § 3 Abs. 2 TVAöD. Danach kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 3 Abs. 2 TVAöD). N...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.6.1 Kündigung in den ersten 6 Monaten (Absatz 5 Satz 1)

Die Regelung ist wortgleich in § 34 Abs. 1 Satz 1 TVöD übernommen worden. Dies bedeutet, dass – unabhängig von der Probezeit (§ 2 Abs. 2) – die Kündigungsfrist während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen zum Monatsschluss beträgt, selbst wenn die Probezeit nur 3 Monate dauert oder der Arbeitgeber auf eine Probezeit verzichtet. Mit dieser Regelung wird dem U...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.5 Kündbarkeit unbefristeter und befristeter Arbeitsverhältnisse (Absatz 4)

§ 19 Abs. 4 regelt zunächst den (selbstverständlichen) Grundsatz, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse jederzeit ordentlich und außerordentlich gekündigt werden können. Außerdem sieht der Tarifvertrag vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse in der Probezeit, die mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarung 3 Monate beträgt und höchstens 6 Monate betragen darf (§ 2 Abs....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.4 Nebenabrede

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 sind Nebenabreden schriftlich zu vereinbaren. Anders als die Formulierung ("wird") in Satz 1 enthält Satz 2 eine konstitutive Formvorschrift. Nebenabreden zum Arbeitsvertrag können wirksam nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. In der Nebenabrede werden regelmäßig zusätzliche Vereinbarungen getroffen, die nicht die ver...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.4 Personalakten

Der TV-V enthält – im Gegensatz zu § 3 Abs. 5 TVöD – keine Regelungen zu den Personalakten. Insofern gelten die allgemeinen Vorgaben, die nach der Rechtsprechung sowie den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch zum Datenschutz, zu beachten sind. Nach § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitnehmer das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Nac...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.1 Schriftformerfordernis

Nach Absatz 1 Satz 1 wird der Arbeitsvertrag schriftlich unter Angabe der Entgeltgruppe abgeschlossen. Mit dieser Formulierung wird keine Formvorschrift normiert, sondern lediglich ein Auftrag an die Parteien des Arbeitsvertrags formuliert, der zum Teil die Vorgaben des Nachweisgesetzes wiederholt. Das heißt, auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur mündlich und/oder ohne Anga...mehr