Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes

Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Unbefristeter Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (Rubrum wie Muster Rdn 141 – enthält Name und Anschrift der Vertragsparteien) Arbeitsvertrag § 1 Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. § 2 Arbeitsort Der Arbeits...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.3 Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Pauschalierungsmöglichkeiten für eine "alte" Direktversicherung gelten auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, selbst wenn diese als beherrschende Gesellschafter anzusehen sind. Sofern eine klare, eindeutige und im Voraus getroffene Vereinbarung vorliegt, konnte die GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung abschließen und die pauschale Lohns...mehr

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Aushilfen / 1.3.2 Befristung

Für die Befristung von Aushilfsarbeitsverhältnissen im Bereich des TVöD sind für Tätigkeiten von Angestellten im Tarifgebiet West nach § 30 Abs. 1 Satz 2 TVöD die von den gesetzlichen Regelungen teilweise abweichenden Vorschriften des § 30 Abs. 2 bis 4 TVöD maßgeblich. Das bedeutet: Soll der Vertrag ohne Sachgrund befristet werden, muss die Laufzeit mindestens 6 Monate betrag...mehr

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Volontär / 2 Grundsätzlich gelten die Vorschriften des BBiG

Regelmäßig handelt es sich bei einem Volontariat nicht um ein Arbeitsverhältnis. Dementsprechend zählen Volontäre zu den Auszubildenden im besonderen Ausbildungsverhältnis des § 26 BBiG. Als Folge gelten für das Volontariat die die §§ 10–16 und 17 Abs. 1, 6 und 7 BBiG sowie die §§ 18–23 und 25 BBiG mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Abrufarbeit

Rz. 281 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.22: Abrufarbeit Rahmenvereinbarung § 1 Tätigkeit, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ als Teilzeitbeschäftigter für die Tätigkeit als _________________________ in _________________________ angestellt. Vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgesch...mehr

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Praktikant / 1 Arbeitsrechtliche Stellung des Praktikanten

Der Praktikant ist regelmäßig vorübergehend in einem Unternehmen tätig, um sich notwendige praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für seinen zukünftigen Beruf anzueignen, die zum Teil im Rahmen seiner Gesamtausbildung verlangt werden. Der Ausbildungszweck steht bei einem Praktikum klar im Vordergrund, ansonsten handelt es sich um ein "normales" Arbeitsverhältnis. Es findet ab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Befristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Rz. 169 Nach § 14 Abs. 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen. Nach dieser gesetzlichen Regelung steht es auch dem öffentlichen Arbeitgeber frei, eine Organisationsentscheidung dahingehend zu t...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Nachweisgesetz

Rz. 82 Für die Inhalte des Arbeitsvertrages sind das Nachweisgesetz und die Nachweisrichtlinie vom 14.10.1991 (91/533/EWG) zu beachten. Das Nachweisgesetz, auf das § 105 GewO für die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages verweist, gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme einer vorübergehenden Aushilfe von bis zu einem Monat (§ 1 NachwG). Das Gesetz ver...mehr

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Aushilfen / 1.3.1 Kündigung und Kündigungsfristen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis beginnt mit einer 6-monatigen Probezeit, innerhalb derer die Kündigungsfrist nach § 34 Abs. 1 TVöD 2 Wochen zum Monatsschluss beträgt. Nach 6 Monaten genießt der Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 KSchG Kündigungsschutz.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 144 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 141) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Mini-Job-Vertrag) § 1 Tätigkeit Der/die Beschäftigte wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung i.S.d. § 8 SGB IV als ____________________...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Arbeitsvertrag mit kurzfristig Beschäftigten

Rz. 278 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.19: Arbeitsvertrag mit kurzfristig Beschäftigten § 1 Anstellung Der Arbeitnehmer/Die Beschäftigte wird befristet für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ als _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer Kündigung bed...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.2 Vertragsschluss

Die Begründung von Arbeitsverhältnissen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig. Dieser Grundsatz gilt auch für die vertraglichen Beziehungen mit Aushilfsarbeitnehmern. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss regelmäßig nicht abgeschlossen werden, empfiehlt sich aber zu Beweiszwecken. Der Arbeitgeber unterliegt ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 7 Mobilitätsbudget

Ein Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitern u. a. die Möglichkeit, im Rahmen eines vorher vereinbarten Budgets anstelle eines eigenen Firmenwagens alternative Verkehrsmittel ihrer Wahl zu nutzen, sowohl für Fahrten zum Arbeitsort als auch für private Fahrten. Unternehmen stellen ihren Mitarbeiter also keinen festen Dienstwagen zur Verfügung, sondern ein flexibles Budget, das in...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (13) Zielvereinbarungen/Zielvorgaben

Rz. 125 Eine Vertragsgestaltung mit einer zunächst bestehenden (beiderseitigen) Zielvereinbarungspflicht und einer zeitlich strikt getrennten nachfolgenden (einseitigen) Zielvorgabeverpflichtung ist AGB-rechtlich zulässig.[241] Die Klausel Zitat "Die Kriterien für die Tantieme werden von den Parteien spätestens bis zum 1.3. eines Kalenderjahres für das Kalenderjahr bzw. bei ab...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.2 Freiwilliger Wehrdienst

Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 WPflG, §§ 58b–58h SG können Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind[1], sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als "besonderes staatsbürgerliches Engagement"[2] zu leisten. Mit der Einführung des freiwilligen Wehrdienstes zum 1.7.2011 wurde der Zugang zu diesem für Männer und Frauen eröffnet. Die Voraussetzungen des Antritts...mehr

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Waisenrente / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Nach dem Tod einer versicherten Person erhalten dessen Kinder Waisenrente, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Als Kinder der verstorbenen versicherten Person gelten Kinder nach dem BGB, d. h. leibliche Kinder und angenommene (adoptierte) Kinder. Darüber hinaus gehören auch Stiefkinder und Pflegekinder, die der Verstorbene in seinen ...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.6 Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes

Der freiwillige Wehrdienst endet durch Entlassung oder durch Ausschluss aus dem Wehrdienst.[1] Entlassen wird der freiwillig Wehrdienstleistende regelmäßig mit Ablauf seiner Dienstzeit.[2] Der Soldat kann auch entlassen werden, wenn er verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt hat.[3] Während der Probezeit kann der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines Monats entlassen wer...mehr

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Abfindung / 1.1 Arbeitsgerichtliche Festlegung: Beschäftigungsende

Wird eine Beschäftigung z. B. während der Probezeit arbeitergeberseitig gekündigt und werden im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens eine Abfindung und ein rechtliches Ende der Beschäftigung festgelegt, sind die Grundsätze zur Beurteilung von Abfindungen gemäß §§ 9 und 10 KSchG nicht anwendbar. Denn diese Abfindung wird für den Zeitraum zwischen tatsächlicher Beschäf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Befristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 277 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.18: Befristete Arbeitsverhältnisse a) Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG Der Arbeitnehmer/Die Beschäftigte wird befristet für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ gem. § 14 Abs. 2 TzBfG als _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, o...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6 Kündigungsschutz/Benachteiligungsverbot

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines freiwilligen Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen Wehrdienstes durch das Karrierecenter der Bundeswehr bis zur Beendigung des Wehrdienstes.[1] Er umfasst alle Arten der Kündigung und alle möglichen Kündi...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Beteiligung des Betriebsrats beim Abschluss befristeter Verträge

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung , Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplan...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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Werkstudent / 2 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen. Gemä...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 2 Abgrenzung von anderen Vertragsverhältnissen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis ist vom Probearbeitsverhältnis zu unterscheiden. Bei Letzterem ist beabsichtigt, den neu eingestellten Arbeitnehmer bei Feststellung seiner Eignung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Hingegen wird das Aushilfsarbeitsverhältnis lediglich für eine vorübergehende, von vornherein zweckbestimmte Tätigkeit geschlossen. Zulässig ist es...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Teilbefristung

Rz. 199 Für die Befristung einzelner Vertragsbedingungen bedarf es im Gegensatz zur Befristung des gesamten Arbeitsvertrages keines Sachgrundes i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG.[356] Nach der Rspr. des BAG[357] erfolgt die Befristungskontrolle für Teilbefristungsabreden im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung. Ist ein Sachgrund für die Vollbefristung gegeben, wird vermutet, dass die ...mehr

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Heimarbeit / 5 Kündigung

Die allgemeinen und besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsvorschriften sind auf das Heimarbeitsverhältnis nicht anwendbar. Vielmehr gilt die Spezialregelung in § 29 HAG. Dauert ein Beschäftigungsverhältnis weniger als 4 Wochen, kann es täglich gekündigt werden. Beschäftigungsverhältnisse ab 4-wöchiger Dauer können mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, wenn der Heima...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 330 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [576] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 3 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen während der Dauer der Elternzeit, Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen. Unter Umständen bleibt aber der Anspruch auf Sonderleistungen, die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Zunächst entsteht auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub. Der Arbeitgeber kan...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Abmahnung und Kündigung

Rz. 360 Die Notwendigkeit der Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 314 Abs. 2 i.V. m § 323 Abs. 2 BGB) und dem Ultima Ratio-Prinzip entsprechend dem in § 326 BGB enthaltenen Grundgedanken.[609] Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Ab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 9 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 56 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[108] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inha...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, Verzicht, Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Eine Kündigung ist wegen Verstoßes gegen das aus § 242 BGB folgende Verbot des widersprüchlichen Verhaltens unwirksam, wenn sich der Arbeitgeber zur Begründung der Kündigung auf einen Umstand – im entschiedenen Fall ein fehlender Sicherheitsbescheid eines Sprachenüberprüfers und Dolmetschers bei der Bundeswehr – beruft, den er selbst erklärtermaßen bei Einstellung als...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG)

Rz. 7 Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestkündigungsschutz, den das BVerfG in seinen beiden Kleinbetriebsbeschlüssen entwickelte, gilt auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[1] Danach ist der Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des A...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1 Inhalt und Form von Teilzeit-Arbeitsverträgen

Das Teilzeitarbeitsverhältnis wird – wie jeder andere Arbeitsvertrag – durch Angebot und Annahme geschlossen. Die Form des Teilzeitarbeitsvertrags richtet sich nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Auch hier ist der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 NachwG verpflichtet, bei Vertragsbeginn bzw. innerhalb der gesetzlich für die einzelnen Vertragsbedingungen festgelegt...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.3 Länge der Probezeit beim befristeten Arbeitsverhältnis

BAG, Urteil v. 5.12.2024, 2 AZR 275/23 Problemstellung: Nach § 15 Abs. 3 TzBfG darf in einem befristeten Arbeitsverhältnis die Dauer einer vereinbarten Probezeit nicht außer Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Die Probezeit i. S. d. § 622 Abs. 3 BGB (nicht die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) darf danach – unabhängig von der Art ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Zum 1.1.2026 erhöhten sich der gesetzliche Mindestlohn, die Minijobgrenze und auch die Mindestausbildungsvergütung. Neuerungen ergaben sich außerdem bei der betrieblichen Altersversorgung sowie im Hinblick auf die sachgrundlose Befristung von Rentnern, die erleichtert wurde. Weitere Änderungen sind...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Anerkennung von mischfinanzierten Pensionszusagen

Leitsatz 1. Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab. 2. Übernimmt bei der auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage der Arbeitgeber durch Vereinbarung e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.8.2 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) definiert in § 42 die Begriffe "Hochschullehrerinnen" und "Hochschullehrer". Dies sind danach die Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Hochschulen. Welche Einrichtungen als Hochschulen anzusehen sind, ergibt sich aus § 1 HRG. Die tarifvertraglichen Begriffe "Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer" sind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 3.1 Freiwillige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

Beschäftigte und Arbeitgeber können im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf eine "individuelle" Vollzeitarbeit von bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich vereinbaren. Die Regelung findet sich in einem in § 6 neu eingefügten Absatz 1a TVöD (§ 6 Abs. 1a TVöD). Zitat Beschäftigte und Arbeitgeber können – frühestens nach Ablauf der Prob...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TVöD Office Premium
Indiz für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls

Leitsatz Ein hinreichend gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls besteht regelmäßig dann, wenn sich an eine "erste" Arbeitsverhinderung in engem zeitlichen Zusammenhang eine dem Arbeitnehmer im Wege der "Erstbescheinigung" attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit dergestalt anschließt, dass die bescheinigten Arbeitsverhinderungen zeitlich entweder unmittelbar aufeinanderfolgen oder dass zwischen ihnen lediglich ein für den erkrankten Arbeitnehmer arbeitsfreier Ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 2.2 Probezeit und Kündigungsschutz

Die Vereinbarung einer Probezeit hat keinen Einfluss auf die Frage des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes. Insbesondere für den allgemeinen Kündigungsschutz ist nach dem Kündigungsschutzgesetz erforderlich, aber auch ausreichend, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich länger als 6 Monate bestanden hat. Ist dies der Fall, dann besteht – sofern auch die übrigen Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 4 Befristetes Arbeitsverhältnis mit befristeter Probezeit

Auch ein von vornherein befristetes Arbeitsverhältnis kann mit einer befristeten Probezeit vereinbart werden. Seit Inkrafttreten einer Neuregelung in § 15 Abs. 3 TzBfG am 1.8.2022 darf die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag allerdings nicht mehr pauschal 6 Monate betragen. Sie muss vielmehr "im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 2.1 Auswirkungen der Probezeit

Wird von vornherein ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen und ist vereinbart, dass ein bestimmter Zeitabschnitt "als Probezeit" gilt, dann hat dies ausschließlich Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Nach § 622 Abs. 3 BGB kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Diese besondere Kündigungsfrist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 5.1 Dauer der Probezeit und Befristungen

Durch die Änderungen im Nachweisgesetz werden Nachweispflichten erweitert und weitere Mindestanforderungen an bestimmte Arbeitsbedingungen geschaffen. So müssen als wesentliche Arbeitsbedingungen – die erheblich erweitert wurden – z. B. auch das Enddatum oder die Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses festgehalten werden. Außerdem ist der Arbeitgeber künftig verpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 2 Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit

2.1 Auswirkungen der Probezeit Wird von vornherein ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen und ist vereinbart, dass ein bestimmter Zeitabschnitt "als Probezeit" gilt, dann hat dies ausschließlich Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Nach § 622 Abs. 3 BGB kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 6 Sonderfälle

Berufsausbildungsverhältnis Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt stets mit einer Probezeit; sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens 4 Monate betragen.[1] Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.[2] Schwerbehinderte Menschen Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen ken...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 1 Gestaltungsmöglichkeiten

Für die Vereinbarung einer Probezeit, hat der Arbeitgeber 2 unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten: Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit (Probezeitvereinbarung) Befristetes Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Erprobung Infographicmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Probearbeitsverhältnis (oder Probezeitvereinbarung) wird in der Regel für die Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Erprobung vereinbart. Im Zentrum solcher Vereinbarungen steht die Bestrebung, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell und unproblematisch beenden zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Gesetze, Vorschriften...mehr