Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beamte und Richter auf Probe.

Rn 12 Beamte und Richter auf Probe erwerben eine Aussicht auf Versorgung, die schon als Anrecht iSv § 44 I Nr 1 zu behandeln und entspr zu bewerten ist, denn es ist bei normalem Verlauf nach Ablauf der Probezeit von max 5 Jahren mit dem Einmünden des Dienstverhältnisses in das versorgungsrechtlich gesicherte Dienstverhältnis auf Lebenszeit zu rechnen (BGH FamRZ 82, 362, 364)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Laufzeitklauseln (Nr 9a).

Rn 80 Klauseln, die die Erstlaufzeit auf mehr als 2 Jahre festlegen, verstoßen gg Nr 9a. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss und nach Ablauf einer vereinbarten Probezeit (BGH NJW 93, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91]; 93, 1651 [BGH 17.03.1993 - VIII ZR 180/92]). Es genügt, dass der Anschein einer längeren Bindung als 2 Jahre hervorgerufen wird (Frankf NJW-RR 89, 958 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1626b BGB – Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung.

Gesetzestext (1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam. (2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. (3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 169...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.3 Berechnung von Fristbeginn und Fristende

Beginn und Ende der Kündigungsfrist sind nach Maßgabe von §§ 187 ff. BGB zu berechnen. Der Fristbeginn richtet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, d. h. der Zugangstag der Kündigung zählt für Beginn der Frist nicht mit. Das Fristende, also der Kündigungstermin, ist regelmäßig der Ablauf des 15. bzw. des letzten Tages im Monat, sodass sich eine Berechnung erübrigt. Steht das Fristend...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.2 Kündigungsfristen als Mindestfristen

Die Kündigungsfristen des § 622 BGB sind Mindestkündigungsfristen. Es steht dem Kündigenden frei, mit einer längeren Frist zu kündigen. Auch muss die Kündigung nicht am letztmöglichen Tag vor dem Beginn der für ihn einzuhaltenden Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung kann früher ausgesprochen werden. Allerdings darf sie nicht unter dem Vorbehalt stehen, dass der Kündigende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sachgrundbefristung.

Rn 18 Über § 14 II, IIa TzBfG, § 21 BEEG, § 6 PflegeZG und das WissZeitVG hinaus kann ein sachlicher Grund (§ 14 I 1 TzBfG) die Befristung rechtfertigen. Bei mehreren Befristungen ist zwar formal nur die Wirksamkeit der letzten Befristung zu prüfen (BAG NZA 16, 949; 11, 34 [BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A)]), zur Vermeidung von Missbrauch sind jedoch auch Zahl und Dauer der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderkündigungsschutz.

Rn 91 Schwerbehinderten Menschen und ihnen nach § 151 II SGB IX Gleichgestellten (BAG NJW 14, 3533 [BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13]) kann nur nach Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden, § 168 SGB IX (Lingemann Kündigungsschutz, 175 ff). Die Zustimmung kann bei gleichbleibendem Sachverhalt mehrere Kündigungen abdecken (BAG NZA-RR 11, 516) und ist bis zur rechtskräf...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 3 Arbeitsvertragliche Kündigungsfristen

Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist Im Arbeitsvertrag können nach § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Maßgeblich ist dann die im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfrist. Achtung Zu lange Bindung kann unangemessene Benachteiligung sein In Kombination mit § 15 Abs. 5 TzBfG kann dies sogar zu einer Bindung von bis z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1768 BGB – Antrag.

Gesetzestext (1) 1Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. 2 §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden. (2) Für einen Anzunehmenden, der geschäftsunfähig ist, kann der Antrag nur von seinem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Rn 1 Anders als bei der Annahme eines Minderjä...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 2 Tarifliche Kündigungsfristen

Durch Tarifverträge können Kündigungsfristen vereinbart werden, die zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Regelungen in § 622 Abs. 1–3 BGB abweichen. Das Benachteiligungsverbot in § 622 Abs. 6 BGB hat auch für die Tarifvertragsparteien Geltung. Ausgenommen hiervon sind Stichtags- und Rückzahlungsregelungen. Tarifliche Regelungen, die die gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Eignungsübung

Begriff Die viermonatige Eignungsübung ist eine besondere Form der Probezeit für Bewerber als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Die Eignungsübung beginnt mit einer Einberufung und führt zum Ruhen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkr...mehr

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Arbeitsförderung / 3.3 Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Die Kosten für eine bis zu einer Dauer von 3 Monaten befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen, von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellter Menschen werden an Arbeitgeber erstattet, wenn durch die Beschäftigung die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige Teilhabe erreicht werden kann. Eine Probezeit aufgrund a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 33 In zeitlicher Hinsicht gilt der besondere Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten von seiner gesetzlich vorgesehenen Bestellung bis ein Jahr nach dem Ende seines Amtes (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG). Für das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes ist es ohne Bedeutung, dass die Kündigung während der Probezeit bzw. Wartezeit von 6 M...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.1 Probezeit (Abs. 3)

Rz. 30 Im Arbeitsvertrag kann nach Abs. 3 eine Probezeit von max. 6 Monaten vorgesehen werden. Die Länge der Probezeit stimmt damit mit der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG überein. Während die Probezeit nach Abs. 3 ausdrücklich vereinbart werden muss, greift der besondere Kündigungsschutz bereits von Gesetzes wegen erst nach 6 Monaten. Für Berufsausbildungsverhältnisse entha...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Grundsätze der Beendigung von freien Dienst- und Arbeitsverhältnissen

Rz. 2 Wie und zu welchem Zeitpunkt Arbeits- und freie Dienstverhältnisse gekündigt und ob sie befristet werden können, stellt folgende Tabelle überblicksartig dar:mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.2 Einzelne Kriterien für zumutbare Beschäftigungen (Abs. 5)

Rz. 5 Durch Abs. 5 wird unmissverständlich klar, dass eine Beschäftigung nicht schon deshalb unzumutbar ist, weil sie nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat (LSG Saarland, Urteil v. 30.11.2021, L 4 AS 13/19). Abs. 5 verstärkt den Grundsatz des Abs. 1 und hätte systematisch besser diesem angefügt we...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Kündigungsfristen

Rz. 6 Das KündFG hat 1993 die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht. Die Grundkündigungsfrist beträgt nach Abs. 1 für alle Arbeitnehmer nunmehr 4 Wochen. Die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber steigt nach Abs. 2 in insgesamt 7 Schritten auf bis zu 7 Monate. Für Angestellte im Haushalt findet Abs. 2 keine Anwendung. Insofern bleibt es auch n...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Einzelvertragliche Absprachen

Rz. 29 Die Arbeitsvertragsparteien können eine max. 6-monatige Probezeit vereinbaren (Rz. 29 ff.) die Regelungen eines einschlägigen Tarifvertrags übernehmen (Rz. 33) die Kündigungsfristen verlängern (Rz. 34 f.) bei Aushilfskräften die Kündigungsfristen verkürzen (Rz. 36 f.) in Kleinunternehmen die Kündigungstermine ändern (Rz. 38) und die Einhaltung der Kündigungsfrist durch Stra...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Während § 621 BGB die allgemeinen Kündigungsfristen und -termine für freie Dienstverhältnisse regelt, enthält § 622 BGB die entsprechenden allgemeinen Regeln für Arbeitsverhältnisse. Dabei ordnet Abs. 1 zunächst für beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats an, die nach Abs. 3 während e...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.3 Verlängerung der Kündigungsfristen

Rz. 35 Einzelvertraglich können die Parteien die Kündigungsfristen grds. verlängern, solange der von Art. 12 GG gewährte Mindestschutz nicht unterschritten wird (zur Kollision von individualvertraglichen mit tariflichen Kündigungsfristen s. Rz. 18 ff.). Da Abs. 5 Satz 3 nur eine Änderung der Kündigungsfristen erlaubt, sind die Arbeitsvertragsparteien an die Beendigungstermin...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Abweichende Regelungen in Tarifverträgen

Rz. 23 Den Tarifvertragsparteien wird in Abs. 4 Satz 1 ein weiträumiger Gestaltungsspielraum eröffnet. Sie können die in den Abs. 1 und 2 genannten Kündigungsfristen verlängern und verkürzen sowie die Kündigungstermine und die Probezeit nach Abs. 3 modifizieren. Sofern Art. 12 GG hinreichende Beachtung findet, können sie sogar entfristete Kündigungen zulassen.[1] An das Diskr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigungstermine

Rz. 9 Neben einer Kündigungsfrist ist eine Kündigungserklärung – mit Ausnahme einer Kündigung innerhalb der Probezeit (s. Rz. 29 ff.) – auch an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Hinweis Zur Vermeidung anschließender Streitigkeiten ist es in der Praxis üblich, den Beendigungszeitpunkt im Kündigungsschreiben zu erwähnen. Sinnvoll sind z. B. folgende Formulierungen: "Hiermit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Altersvorsorge

Begriff GmbH-Geschäftsführer erhalten im Regelfall keine bzw. nur geringe Versorgung aus der gesetzlichen Rente. Daher ist eine zusätzliche Altersvorsorge erforderlich. Die GmbH kann daher Versorgungsleistungen übernehmen und den Geschäftsführern diese im Anstellungsvertrag auch vertraglich zusichern. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die GmbH kann eine Pension zusage...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung in der Probezeit bei schwerbehinderter Person

Zusammenfassung Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber vor einer ordentlichen Kündigung in der Probezeit kein Präventionsverfahren für schwerbehinderte Menschen durchführen muss. Hintergrund Ein Mann mit Schwerbehinderung war seit Anfang Januar 2023 als Leiter der Haustechnik in einem Betrieb angestellt – mit einer sechsmonatigen Probezeit. In dem Betrie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung in der Probezeit ... / Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber vor einer ordentlichen Kündigung in der Probezeit kein Präventionsverfahren für schwerbehinderte Menschen durchführen muss.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung in der Probezeit ... / Hintergrund

Ein Mann mit Schwerbehinderung war seit Anfang Januar 2023 als Leiter der Haustechnik in einem Betrieb angestellt – mit einer sechsmonatigen Probezeit. In dem Betrieb gibt es weder einen Betriebsrat noch eine Schwerbehindertenvertretung. Als der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Ende März 2023 kündigte, klagte er dagegen. Der Kläger war der Ansicht: Die Kündigung sei unwirksam, wei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung in der Probezeit ... / Entscheidung

Sowohl das Arbeitsgericht Nordhausen als auch das Thüringer Landesarbeitsgericht wiesen seine Klage ab. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Entscheidungen und urteilte, dass in der Wartezeit bis zum Anfang des Kündigungsschutzgesetzes und auch in kleinen Betrieben ohne Betriebsrat, ein solches Verfahren nicht vorgeschrieben ist. Entscheidend sei allein, dass das Kündig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.1 Verstoß einer Kündigung gegen die guten Sitten

Eine Kündigung kann gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb gemäß § 138 BGB nichtig sein. Der Gesetzgeber hat dieses in der Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 KSchG ausdrücklich anerkannt. An die Sittenwidrigkeit einer Kündigung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Eine Sittenwidrigkeit kommt in der Regel erst dann in Betracht, wenn die Kündigung auf einem verwerf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.7 Sonderfall: Beamten auf Probe und Beamte auf Widerruf

Gegen Beamte auf Probe und auf Widerruf können nur die Disziplinarmaßnahmen Verweis und Geldbuße verhängt werden (§ 25 Abs. 1 Satz 2 LDG BW). Lassen sich diese Beamten eine schwerer wiegende Dienstpflichtverletzung zuschulden kommen, gilt: Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden (§ 23 Abs. 4 Satz 1 BeamtStG). Allerdings muss hierfür ein sachlicher Grund gegeben s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobilitätsbudget / 3 Wahrung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Weiter muss darauf geachtet werden, dass bei der Ausgestaltung der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen den Mitarbeitern beachtet wird. Andernfalls können Ansprüche von weniger oder nicht begünstigten Arbeitnehmergruppen entstehen. Derartige Fehler führen ggf. zu erheblichen Mehrkosten, zusätzlich ergeben sie nicht die gewünschten Effekte im Rahmen einer etwaigen N...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.15 § 75 Abs. 1 Nr. 12 LPVG BW: ordentliche Kündigung durch die Dienststelle

Die Vorschrift gilt nur für Arbeitnehmer. Sie gilt nicht bei einer Kündigung in der Probezeit (d. h. für ordentliche Kündigungen, die dem Arbeitnehmer spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen). Bei solchen Kündigungen steht dem Personalrat nur ein Anhörungsrecht zu, vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 9 Fall 1 LPVG BW. Wird die Kündigung noch während der 6-monatigen Wartezeit des § 1...mehr

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Prompten für Personaler: Da... / 5 Tipps für KI-Systeme mit Anbindung an Datenbank-Systeme wie den Haufe CoPilot

Charakteristisch für diese KI-Systeme ist ihre feste Verbindung mit einer bestimmten Datenbank. Vgl. hierzu im Detail die Übersicht oben. Die Nutzung eines solchen Systems ermöglicht die unmittelbare Prüfung des Ergebnisses durch die angegebenen Quellen sowie vertieftes Nachlesen in den gefundenen Quellen. Wie die o. g. Prompting-Beispiele zeigen, entspricht dies nicht in al...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.1 Gliederung des § 75 LPVG BW

§ 75 LPVG BW ist wie folgt gegliedert: In Abs. 1 sind sehr praxisrelevante Personalmaßnahmen aufgeführt (etwa: Einstellung, Höhergruppierung/Beförderung, ordentliche Kündigung usw.), die dann der Mitbestimmung bedürfen, wenn der betroffene Beschäftigte (wie meist) länger als 2 Monate Beschäftigter ist bzw. sein wird. In Abs. 2 sind ebenfalls recht praxisrelevante Personalmaßna...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Delegation von Aufgaben auf Fachkraft.

Rn 35 Einer zuverlässigen (voll ausgebildeten) Fachkraft kann die Führung des Fristenkalenders, die Notierung und Überwachung von Fristen übertragen werden. Auch hier ist eine Überwachung in Form von Stichproben erforderlich und es müssen Vorkehrungen gg eigenmächtige Fristveränderungen durch das Personal getroffen werden (BGH MDR 22, 1301 Rz 9). Wird eine ausgebildete Kraft...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG)

Geltungsvoraussetzung ist zum einen das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses. Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 7 Abs. 1 SGB IV meint die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind dabei eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Das Muttersch...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.2 Ziele und Nutzen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer fortschrittlichen Personalführung. Sie liefert aussagekräftige und zuverlässige Informationen von der Einstellung über die Förderung und Entwicklung bis zur Freisetzung von Personal. Ihre Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass sie häufig in Tarifabkommen berücksichtigt wird. Die wichtigsten Aufgaben u...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2 Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses

Rz. 7 Der Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung [1] und vor der Rechtskraft [2] des Urteils im Kündigungsschutzverfahren ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen sein. Bei einem erst nach Rechtskraft des aus der Perspektive des Arbeitnehmers obsiegenden Urteils eingegangenen Arbeitsverhältnis greift § 12 KSchG nicht. Auf die Art des neuen Arbeitsverhältnisses kommt es nich...mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 2.3.4 Nachbetreuung und Probezeit

Gerade im Einzeloutplacement ist eine Nachbetreuung während der Probezeit üblich. Sie kann etwa folgende Leistungen umfassen: Onboarding-Support: Unterstützung bei ersten fachlichen und sozialen Herausforderungen im neuen Unternehmen. Begleitcoaching: Reflexion, ob die Rahmenbedingungen (Team, Aufgaben, Entwicklungsmöglichkeiten) stimmen. Rückkehrgarantie: In manchen Fällen läs...mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 2.3 Durchführung der Bewerbungskampagne

Die Bewerbungskampagne erstreckt sich vom Erstellen überzeugender Unterlagen bis zum Abschluss des neuen Arbeitsvertrags und kann – je nach Beratungsumfang – sogar eine Nachbetreuung während der Probezeit umfassen. Im Einzeloutplacement gehört es häufig zum Standard, den Coachee bis zum erfolgreichen Abschluss der Probezeit zu begleiten, einschließlich einer möglichen „Rückk...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.1 Überblick

Rz. 538 Liegt ein versicherungswidriges Verhalten nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 9 vor, wird der Eintritt einer Sperrzeit gleichwohl in den Fällen verhindert, in denen sich der Arbeitslose für sein Verhalten auf einen wichtigen Grund berufen kann. Der wichtige Grund ist auch ein Tatbestandsmerkmal im Minderungsrecht (neben der außergewöhnlichen Härte, die der Feststellung eine...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.5 Wichtiger Grund zur Arbeitsablehnung

Rz. 421 Zum wichtigen Grund vgl. grundsätzlich Rz. 538 ff. Einzelfälle sind in Rz. 561 ff. nach Stichworten alphabetisch gelistet. Rz. 422 Sozusagen als Vorbemerkung ist auf den Zusammenhang hinzuweisen, der zwischen der Zumutbarkeit eines Arbeitsangebotes und dem wichtigen Grund zur Arbeitsablehnung für den Arbeitnehmer besteht. Unzumutbare Arbeitsangebote dürfen stets aus w...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

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Die Zukunft des Mitarbeiter... / 4 Anlässe und Termine für Gespräche mit Mitarbeitern

Es gibt so viele unterschiedliche Gelegenheiten, Anlässe, Möglichkeiten, um mit den Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen: formelle und informelle, naheliegende und vielleicht nicht so naheliegende. Die folgende Auflistung zeigt mögliche "Touchpoints", über die Führungskräfte buchstäblich auf Tuchfühlung mit den Teammitgliedern kommen könnten – und sollten. Denn ein- oder zwei...mehr