Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5 Kündigung nach Ablauf der Probezeit

5.1 Ausschluss der ordentlichen Kündigung für den Ausbildenden Bei dem Berufsausbildungsverhältnis handelt es sich um ein befristetes Rechtsverhältnis. Der für derartige Rechtsverhältnisse typische Ausschluss der ordentlichen Kündigung ist im Berufsbildungsgesetz allerdings nur bei dem Ausbildenden für die Zeit nach Ablauf der Probezeit ausnahmslos vorgesehen. Da nach § 25 BB...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.1 Ausschluss der ordentlichen Kündigung für den Ausbildenden

Bei dem Berufsausbildungsverhältnis handelt es sich um ein befristetes Rechtsverhältnis. Der für derartige Rechtsverhältnisse typische Ausschluss der ordentlichen Kündigung ist im Berufsbildungsgesetz allerdings nur bei dem Ausbildenden für die Zeit nach Ablauf der Probezeit ausnahmslos vorgesehen. Da nach § 25 BBiG Vereinbarungen zuungunsten des Auszubildenden nichtig sind,...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / Zusammenfassung

Überblick Vor Ausbildungsbeginn sowie während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist für den Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Auszubildende kann dagegen bei einem Berufswechsel oder einer Berufsaufgabe das Berufsausbildungs...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 4 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Für den Fall einer vorzeitigen Lösung des Berufsausbildungsverhältnisses nach der Probezeit gewährt § 23 BBiG unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch. Der Ausbildende oder der Auszubildende kann danach Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn die jeweils andere Vertragspartei den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Aus anderen Rechtsgr...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 6 Auswirkungen des Kündigungsschutzgesetzes

Der im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes [1] geregelte "allgemeine Kündigungsschutz" gewährt dem Arbeitnehmer nur Schutz gegenüber ordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers. Da dem Ausbildenden aber gemäß § 22 BBiG eine ordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit verwehrt ist, geht diese speziellere Regelung den Vorschriften ...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 1.2 Inhalt

Die Kündigungserklärung muss stets eindeutig und bestimmt sein, d. h., sie muss den Beendigungswillen des Kündigenden in einer für den Kündigungsempfänger eindeutigen Weise erkennen lassen. Obgleich das Wort "Kündigung" nicht unbedingt verwendet werden muss, ist es für die Praxis zu empfehlen, sich dieses Begriffs zu bedienen, um Auslegungsschwierigkeiten von vornherein zu v...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 3 Kündigung vor Ausbildungsbeginn

Das Berufsbildungsgesetz enthält keine Regelung zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Berufsausbildungsverhältnis bereits vor Ausbildungsbeginn gekündigt werden kann. Da § 22 Abs. 1 BBiG die Kündigung vor Ausbildungsantritt nicht regelt, sind gemäß § 10 Abs. 2 BBiG die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsätze und Rechtsvorschriften anzuwenden, s...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.2 Ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden

Nach Ablauf der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.[1] Für die Berechnung der Kündigungsfrist gelten die §§ 186 ff. BGB; d. h. das Berufsausbildungsverhältnis wird 4 Wochen nach dem Tag, an dem die Künd...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.3.1 Außerordentliche Kündigungsgründe für den Ausbildenden

Als wichtige Gründe, die den Ausbildenden u. U. zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigen, kommen insbesondere schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die dem Auszubildenden während der Berufsausbildung obliegenden gesetzlichen Pflichten in Betracht.[1] Der Auszubildende ist gesetzlich u. a. verpflichtet, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragene...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.3.3 Ausschlussfrist

Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist gemäß § 22 Abs. 4 BBiG unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Es handelt sich hierbei um eine für beide Vertragspartner geltende gesetzliche Ausschlussfrist mit der Folge, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Fristversäumung erlischt. Die Ausschlussf...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 2 Beendigung durch Aufhebungsvertrag

Das Berufsausbildungsverhältnis kann auch jederzeit im Einvernehmen der Vertragsparteien durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags muss schriftlich erfolgen.[1] Ist der Auszubildende noch minderjährig, so bedarf er zum Abschluss des Aufhebungsvertrags gemäß § 107 BGB der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. In den Fällen einer f...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.3.3 Besonderheit Kündigung

Das Gesetz nennt bei einseitigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Kündigungen, eine Besonderheit: Der Bevollmächtigte hat seine Vollmachtsurkunde vorzulegen. Anderenfalls kann die Erklärung durch den anderen sofort zurückgewiesen werden, mit der Wirkung, dass das Rechtsgeschäft unheilbar unwirksam ist. Die Vorlage einer Kopie der Vollmachtsurkunde genügt den Anforderungen ...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.3.2 Außerordentliche Kündigungsgründe für den Auszubildenden

Der Auszubildende kann das Ausbildungsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn folgende Umstände vorliegen: Wiederholte schwerwiegende Verstöße des Ausbildenden gegen die Ausbildungs- und Erziehungspflicht oder gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz; Untersagung der Ausbildungsberechtigung wegen Fortfalls der persönlichen oder fachlichen Eignung gemäß § 33 BBiG; schwere Beleidi...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund steht nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG beiden Vertragsparteien zu. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Bestimmung ist dann anzunehmen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fo...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.2 Einarbeitungszeit, Probezeit

Ein besonderes Ärgernis in der gängigen Tarifpraxis des BAT/BAT-O war der Umstand, dass ein Beschäftigter während eines längeren Zeitraums nach der Einstellung eine niedrigere Vergütung erhielt als tariflich gerechtfertigt wäre. Die personalbearbeitenden Stellen rechtfertigen diese Praxis mit dem Hinweis darauf, dass der Beschäftigte den Anforderungen des neuen Aufgabenfelde...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.7 Probezeit (Absatz 2)

Die Regelungen zur Probezeit in Absatz 2 sind an sich entbehrlich, da die tarifvertragliche Probezeit im TV-V materiell nicht nennenswert untersetzt ist. Die einzige Anknüpfung an die Probezeit findet sich in § 19 Abs. 4, der bestimmt, dass befristete Arbeitsverhältnisse während der Probezeit (ordentlich) kündbar sind. Diese einzige Untersetzung der Probezeit wird praktisch j...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2 § 2 Arbeitsvertrag, Probezeit

2.1 Vorbemerkungen Bei den Tarifverhandlungen zum TV-V wurden bestehende Regelungen des BAT bzw. BMT-G in das neue Tarifrecht übernommen, soweit sie von beiden Seiten als erforderlich angesehen wurden und (ggf. in angepasster Form) der Philosophie des TV-V entsprachen. In diesem Sinne wurden auch bestehende Normen zum Vertragsabschluss und der Probezeit in den TV-V eingefügt....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.1 Vorbemerkungen

Bei den Tarifverhandlungen zum TV-V wurden bestehende Regelungen des BAT bzw. BMT-G in das neue Tarifrecht übernommen, soweit sie von beiden Seiten als erforderlich angesehen wurden und (ggf. in angepasster Form) der Philosophie des TV-V entsprachen. In diesem Sinne wurden auch bestehende Normen zum Vertragsabschluss und der Probezeit in den TV-V eingefügt. Absatz 1 entsprich...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.9 Auszubildende

Für den Ausbildungsvertrag gelten gesetzliche Vorgaben, die in §§ 10 bis 12 BBiG geregelt sind. Die Tarifvertragsparteien haben den vorgeschriebenen Inhalt des Ausbildungsvertrags in § 2 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – übernommen. Am 5.4.2017 ist das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.3.2017 (BGBl. I S. 626) in K...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.8 Auszubildende

Für die Beendigung von Ausbildungsverhältnissen bestehen besondere gesetzliche Regelungen in den §§ 21 bis 23 BBiG sowie spezielle tarifrechtliche Regelungen in § 16 TVAöD – Allgemeiner Teil – und § 3 Abs. 2 TVAöD. Danach kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 3 Abs. 2 TVAöD). N...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.6.1 Kündigung in den ersten 6 Monaten (Absatz 5 Satz 1)

Die Regelung ist wortgleich in § 34 Abs. 1 Satz 1 TVöD übernommen worden. Dies bedeutet, dass – unabhängig von der Probezeit (§ 2 Abs. 2) – die Kündigungsfrist während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen zum Monatsschluss beträgt, selbst wenn die Probezeit nur 3 Monate dauert oder der Arbeitgeber auf eine Probezeit verzichtet. Mit dieser Regelung wird dem U...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.5 Kündbarkeit unbefristeter und befristeter Arbeitsverhältnisse (Absatz 4)

§ 19 Abs. 4 regelt zunächst den (selbstverständlichen) Grundsatz, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse jederzeit ordentlich und außerordentlich gekündigt werden können. Außerdem sieht der Tarifvertrag vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse in der Probezeit, die mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarung 3 Monate beträgt und höchstens 6 Monate betragen darf (§ 2 Abs....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.4 Nebenabrede

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 sind Nebenabreden schriftlich zu vereinbaren. Anders als die Formulierung ("wird") in Satz 1 enthält Satz 2 eine konstitutive Formvorschrift. Nebenabreden zum Arbeitsvertrag können wirksam nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. In der Nebenabrede werden regelmäßig zusätzliche Vereinbarungen getroffen, die nicht die ver...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.4 Personalakten

Der TV-V enthält – im Gegensatz zu § 3 Abs. 5 TVöD – keine Regelungen zu den Personalakten. Insofern gelten die allgemeinen Vorgaben, die nach der Rechtsprechung sowie den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch zum Datenschutz, zu beachten sind. Nach § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitnehmer das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Nac...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.2 Notwendiger Vertragsinhalt

Andererseits wird ein Arbeitsvertrag, der lediglich die Entgeltgruppe enthält, nicht den Vorgaben des Nachweisgesetzes gerecht. Hierzu bedarf es der schriftlichen Dokumentation ("schriftlich" nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG bzw. in Textform gemäß § 126b BGB nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG) aller wesentlichen vertraglichen Arbeitsbedingungen (§ 2 Abs. 1 NachwG). Das bedeutet, das...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2 Arbeitsvertrag (Absatz 1)

Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.2.2017[1] ist in § 611a BGB eine Begriffsbestimmung des Arbeitsvertrages aufgenommen worden, und zwar mit Wirkung vom 1.4.2017. Die Definition entspricht der Rechtsprechung des BAG. Die Abgrenzung von abhängiger zu selbstständiger Beschäftigung ist deshalb geregelt wor...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.3 Angabe der Entgeltgruppe

Die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist – wie bereits unter 2.2.1 ausgeführt – ausschließlich deklaratorischer Natur, d. h., hieraus ergibt sich weder ein Rechtsanspruch zugunsten des Arbeitnehmers (zu hohe Entgeltgruppe) noch ein Verzicht zugunsten des Arbeitgebers (zu niedrige Entgeltgruppe). Die richtige Eingruppierung richtet sich allein nach § 5 Abs. 1 (Tarif...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.5 Vertragsstrafe

Der TV-V enthält – ebenso wie der TVöD – keine Regelungen über Vertragsstrafen. Diese sind nach § 309 Nr. 6 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. In formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aber aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden. Dabei ist zum Schutz der Arb...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 4.6 Auszubildende

Die Betriebszugehörigkeit ist im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ohne rechtliche Bedeutung. Das Ausbildungsentgelt kennt keine Stufen, sondern erhöht sich automatisch nach Ablauf eines Ausbildungsjahres. Dies beruht auf der gesetzlichen Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 2 BBiG. Danach ist die "angemessene Vergütung" nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, da...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.1 Schriftformerfordernis

Nach Absatz 1 Satz 1 wird der Arbeitsvertrag schriftlich unter Angabe der Entgeltgruppe abgeschlossen. Mit dieser Formulierung wird keine Formvorschrift normiert, sondern lediglich ein Auftrag an die Parteien des Arbeitsvertrags formuliert, der zum Teil die Vorgaben des Nachweisgesetzes wiederholt. Das heißt, auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur mündlich und/oder ohne Anga...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.2 Auszubildende, Volontäre und Praktikanten

§ 1 Abs. 3 Buchst. b entspricht § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD. Der TV-V gilt nur für Arbeitnehmer. Bei den in Buchst. b genannten Personen handelt es sich nicht um Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne. Für Auszubildende sind der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 14 vom 6. April ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.8 Mitbestimmung

Die Einstellung eines Arbeitnehmers, die regelmäßig mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags einhergeht, unterliegt der Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 BetrVG unter den dort genannten Voraussetzungen. Einstellung ist nach der Rechtsprechung des BAG[1] die tatsächliche Eingliederung von Personen (nicht nur Arbeitnehmern) in den Betrieb, um zusammen mit den dort schon beschäftig...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.6 Änderung des Arbeitsvertrags

Änderungen des Arbeitsvertrags können erfolgen durch Änderungsvertrag, Änderungskündigung, Eintritt zwingender Rechtsfolgen kraft Gesetzes. Ein Änderungsvertrag kann auch mündlich oder stillschweigend (durch konkludentes Handeln) abgeschlossen werden, soweit es sich nicht um Vertragsgegenstände handelt, die in Nebenabreden (§ 2 Abs. 1 Satz 2 TV-V) geregelt werden können. Aber auc...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.2a Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit (Absatz 1a)

Aufgrund des 18. Änderungstarifvertrages vom 6. April 2025 zum TV-V ist mit Wirkung vom 1.1.2026 Absatz 1a nach § 8 Abs. 1 TV-V eingefügt worden. Der wesentliche Inhalt dieser Regelung, die im Rahmen der Tarifrunde 2025 auch für den Geltungsbereich des TVöD vereinbart worden ist, besteht darin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen frühestens nach A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4.3 Hinzurechnung zum Erholungsurlaub

Rz. 15 Der Zusatzurlaub wird getrennt vom Erholungsurlaub berechnet. Lediglich das Ergebnis wird dem Erholungsurlaub hinzugerechnet. D.h., der Zusatzurlaub verlängert die Dauer des Urlaubs, der dem Arbeitnehmer ohne Schwerbehinderung arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zusteht (Gesamturlaub). Der Zusatzurlaub stockt nicht lediglich die Dauer des gesetzlichen Mindesturla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.3 Versorgungsbezüge

Die Finanzverwaltung erkennt Pensionszusagen einer GmbH an einen Gesellschafter-Geschäftsführer durchaus als Betriebsausgaben an. Dazu muss sie rechtsverbindlich, im Voraus vereinbart, erdienbar, angemessen und finanzierbar sein. Eine weitere Voraussetzung ist die Schriftform. Erdienbar heißt, dass die Pensionszusage so rechtzeitig erteilt wird, dass sie durch den Gesellschafter-Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 8 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung / 3 Probezeit

Eine Probezeit von mindestens 1 und höchstens 4 Monaten ist für jedes Berufsausbildungsverhältnis vorgeschrieben.[1] Praxis-Tipp Verlängerung der Probezeit bei Unterbrechungen im Vertrag vereinbaren Im Ausbildungsvertrag kann vereinbart werden, dass sich die 4-monatige Probezeit bei einer (nicht vom Ausbildenden vertragswidrig selbst herbeigeführten) Unterbrechung der Ausbildu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 153 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (6) Kündigung

Rz. 109 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren V...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Formalien

Soll ein Arbeitsvertrag befristet werden, muss dies ausdrücklich und klar schriftlich vereinbart werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Aufnahme einiger spezieller Vertragsklauseln zur Regelung der aus der Befristungsabrede erwachsenden Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses durch Kündigung usw. Im Hinblick darauf, dass bei b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Probearbeitsverhältnis

Rz. 276 Die Muster Rdn 142 ff. können verwendet werden. Sie sind um eine der nachstehend wiedergegebenen Probearbeitsverhältnisklauseln zu ergänzen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.17: Probearbeitsverhältnis a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 2 Inhalt des befristeten Arbeitsverhältnisses

Während seiner Dauer stellt das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis dar, für das alle gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen grundsätzlich entsprechend gelten. § 4 Abs. 2 TzBfG enthält ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot für befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Danach darf dieser wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / E. Arbeitsvertrag

Rz. 25 Das Erstellen von Arbeitsverträgen gehört grds. nicht zu den Aufgaben einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Arbeitsverträge werden von den RA selbst entworfen. Einige Grundlagen sollten dennoch allen Rechtsanwaltsfachangestellten bekannt sein. Rz. 26 Der Abschluss eines Arbeitsvertrags unterliegt keinerlei Formvorschrift. Somit ist auch der mündliche, formfreie Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.10 Kündigung

Wie jedes Dauerschuldverhältnis kann auch der Freiwilligendienst aus wichtigem Grund von jeder Partei fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei in entsprechender Anwendung des § 626 Abs. 2 BGB innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erklärt werden. Das Kündigungsschutzgesetz findet auf den Freiwilligendienst keine Anwendung.[1] E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung / 8 Kündigung

Kündigungsvoraussetzungen Die Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses während der Probezeit ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.[1] Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nicht mehr möglich. Vielmehr kann von beiden Teilen nur noch aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden[2] oder vom Auszubildende...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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