Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG)

Rz. 7 Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestkündigungsschutz, den das BVerfG in seinen beiden Kleinbetriebsbeschlüssen entwickelte, gilt auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[1] Danach ist der Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des A...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 1. Beginn und Ende der Probezeit

Rz. 16 § 20 S. 2 BBiG fixiert die Probezeit auf höchstens vier Monate und mindestens einen Monat. Die Vereinbarung einer kürzeren oder längeren Probezeit ist nach § 25 BBiG unwirksam. Dabei ist anerkannt,[20] dass eine z.B. durch Krankheit unterbrochene Probezeit um die Unterbrechung verlängert werden kann, sofern die Vertragsparteien dies vereinbart haben. Dies soll insbeso...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / I. Kündigung innerhalb der Probezeit

Rz. 15 Gem. § 22 Abs. 1 BBiG kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist in der Probezeit beendet werden. In dieser vereinbarten Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Den Vertragsparteien wird somit die Möglichkeit gegeben, ihre einmal getroffene Entscheidung ohne Ang...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 7. Checkliste: Kündigung durch Ausbildungsbetrieb nach Ende der Probezeit

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / II. Kündigung nach Ende der Probezeit

Rz. 22 Für den Auszubildenden ergibt sich aus § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG die Möglichkeit, die Berufsausbildung mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen möchte. Hiermit trägt der Gesetzgeber dem Wunsch des Auszubildenden Rechnung, mangels weiteren Interesses am ursprünglichen Berufsziel...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / III. Checkliste: Aufhebungsvertrag mit Auszubildendem nach Ende der Probezeit

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / C. Vertragliche Kündigungsbeschränkungen

Rz. 28 Ungeachtet der gesetzlich sowie nach der Rechtsprechung geltenden Kündigungseinschränkungen können die Parteien vertragliche Regelungen treffen, die die Kündigungen erschweren oder gar ausschließen. Zu differenzieren ist nach den den Arbeitnehmer und den den Arbeitgeber treffenden Bestimmungen. Rz. 29 Soweit es den Arbeitnehmer angeht, stehen § 622 Abs. 6 und § 624 BGB...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 4. Sonderfall: Kündigung vor Beginn der Berufsausbildung

Rz. 21 In Fällen, in denen sich die Auszubildenden oftmals für mehrere Berufsausbildungen gleichzeitig beworben haben, kommt es immer wieder zu Kündigungen noch vor Beginn der Berufsausbildung, da sich in der Zwischenzeit ein Ausbildungsplatz für den erstrangig begehrten Berufswunsch findet. In derartigen Fällen sind die Regelungen für eine Kündigung innerhalb der Probezeit ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten

Rz. 46 Nach § 1 Abs. 1 KSchG besteht Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat. Die Wartezeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, den Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten zu erproben, bevor das KSchG eingreift.[90] Die Wartezeit kann wegen des einseitig zwingenden Charakter...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / VI. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Rz. 75 Die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse richten sich in erster Linie nach dem Vertrag, mangels vertraglicher oder tarifvertraglicher Regelung nach § 622 BGB. Nach § 622 BGB gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind dabei 28 Tage, nicht etwa ein Monat. Rz. 76 Gem. § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich di...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / XI. Mandatsträger

Rz. 101 Mandatsträger haben Sonderkündigungsschutz, z.B. als Mitglied des Ortsgemeinderats, Stadtrats u.a. So ist z.B. nach § 18a Abs. 4 GemO Rh-Pf die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Ratsmitglieder, der ehrenamtlichen Bürgermeister, Beigeordneten und Ortsvorsteher unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung nach § 626 BGB berec...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 5. Nr. 5 – Erprobung

Rz. 120 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung zur Erprobung erfolgt. Nach der amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf ist damit die st. Rspr. des BAG übernommen worden.[286] Danach rechtfertigt eine Tätigkeit zur Erprobung den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags. Das gilt auch, wenn tarifvertraglich eine bestimmte Fr...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / H. Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretungen

Rz. 243 Wie einleitend bereits dargelegt, findet das BetrVG nach § 118 Abs. 2 BetrVG dann keine Anwendung, wenn es sich bei dem zu beurteilenden Lebenssachverhalt um ein kirchliches Mitarbeiterverhältnis handelt. Dies gilt sogar unabhängig davon, in welcher Rechtsform die von § 118 BetrVG erfassten Einrichtungen tätig werden. Liegt ein kirchliches Mitarbeiterverhältnis vor, d...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 3. Fristen

Rz. 26 Auch für das Berufsausbildungsverhältnis gilt gem. § 22 Abs. 4 BBiG, dass eine außerordentliche Kündigung dann unwirksam ist, wenn die Kündigungsgründe dem Kündigenden länger als zwei Wochen bekannt sind. Diese Frist beginnt mit der Kenntnis von den die Kündigung rechtfertigenden Tatsachen.mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / C. Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Rz. 14 Gelingt es den Parteien nicht, sich im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zu einigen, so ist der Weg der Kündigung nach § 22 BBiG zu gehen. Welche Voraussetzungen die Kündigung dabei erfüllen muss, richtet sich danach, ob der Vertrag während der Probezeit oder danach beendet wird: I. Kündigung innerhalb der Probezeit Rz. 15 Gem. § 22 Abs. 1 BBiG kann das Berufsausbildungs...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 2. Form und Inhalt

Rz. 25 Für die Kündigung aus wichtigem Grund gilt auch das Formerfordernis des § 22 Abs. 3 BBiG i.V.m. § 623 BGB. Dabei reicht es nicht aus, wenn sich die Begründung allein auf das Gesetz bezieht, vielmehr muss der Arbeitgeber den die Kündigung begründenden Sachverhalt darstellen.[27] Im Fall der Minderjährigkeit des Auszubildenden hat die Begründung auch gegenüber dem geset...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 8. Muster: Kündigung durch Ausbildenden

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.2: Kündigung durch Ausbildendenmehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / III. Rechtsprechung des BAG zu Kündigungen außerhalb des KSchG

Rz. 15 Das BAG unterstreicht zunächst eindeutig, dass der durch Generalklauseln vermittelte Schutz nicht dazu führen dürfe, dass den Kleinunternehmern praktisch die im KSchG vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt würden.[17] Für die Bestimmung des Inhalts und der Grenzen eines Kündigungsschutzes außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes sei die Bedeutung grundrech...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / III. Kündigung

Rz. 18 Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, § 626 BGB. Rz. 19 Eine ordentliche Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG nur zulässig, wenn dies einzelvertraglich oder in einem anwendbaren Tarifvertrag (z.B. § 30 Abs. 4 und 5 TVöD/TV-L) geregelt ist. Dementsprechend sollte in jedem befristeten Arbeitsvertrag ein ordentliches ...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 2. Formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 17 Wie auch beim Aufhebungsvertrag hängt die Wirksamkeit der Kündigung von der Schriftform der Kündigungserklärung ab. Dies ergibt sich jetzt aus § 22 Abs. 3 BBiG und § 623 BGB. § 22 Abs. 3 BBiG verlangt die Angabe der Kündigungsgründe, wenn der Auszubildende kündigt, weil er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. R...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 3. Besondere Schutzvorschriften

Rz. 20 MuSchG und Schwerbehindertenrecht gelten im vollen Umfang auch für Auszubildende. So ist bei einer Schwangeren das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 MuSchG bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung zu beachten. Bei einem schwerbehinderten Auszubildenden ist gem. §§ 168 ff. SGB IX die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Innerhalb der ersten s...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 4. Mitbestimmung/Sonderkündigungsschutz

Rz. 27 Auch Auszubildende während ihrer Berufsausbildung sind Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG, weshalb vor dem Ausspruch der Kündigung gegenüber dem Auszubildenden der Betriebsrat unter Mitteilung der aus Arbeitgebersicht maßgeblichen Kündigungsgründe gem. § 102 BetrVG anzuhören ist. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat derart konkret über die für ihn tragenden Gründe z...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 1. Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 23 Das Berufsausbildungsverhältnis kann gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG von beiden Parteien aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Für den Begriff des wichtigen Grundes wendet die Rechtsprechung aufgrund gewisser Übereinstimmungen von Dienst- und Ausbildungsverhältnissen die Generalklausel des § 626 Abs. 1 BGB entsprechend an.[24] Ei...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 5. Güteverfahren

Rz. 29 Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des KSchG vor, so ist nach der Rechtsprechung des BAG zu unterscheiden, ob zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildern ein Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG eingerichtet ist. Derartige Ausschüsse sind bei den Innungen und Industrie- und Handelskammern eingerichtet. Die Verfahren werd...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Arbeitsvergütung

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.3: Antrag auf einstweilige Verfügung: Arbeitsvergütung Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der _________________________ – Antragstellerin – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Arbeitsvergütung Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten d...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 191 Darunter werden Leistungsausfälle verstanden, die jeweils für sich genommen von kurzer Dauer sind und sich häufig wiederholen.[465] Damit soll gegenüber der lang andauernden (vgl. Rdn 187) und dauernden Leistungsunfähigkeit (vgl. Rdn 186) abgegrenzt werden. Dementsprechend sind alle sich wiederholenden Leistungsausfälle ohne zeitliche Beschränkung gemeint. Wiederholt...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Rz. 34 Die Verpflichtung zur Anhörung betrifft jede Kündigung: die ordentliche, die außerordentliche, die vorsorgliche, die wiederholende, die Änderungskündigung, die Kündigung in den ersten sechs Monaten, die Kündigung in der Probezeit, die Kündigung in sonstigen Fällen fehlenden Kündigungsschutzes, die Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen – sofern überhaupt zuläs...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / A. Einführung

Rz. 1 2020 wurden in der Bundesrepublik 332.407 Klagen vor den Arbeitsgerichten eingereicht, gleichzeitig wurden 198.766 Kündigungsschutzklagen erledigt. Damit waren etwa 59 % aller von den Arbeitsgerichten erledigten Urteilsverfahren Kündigungsschutzklagen. Im Jahr 2020 wurden von den insgesamt 438.313 anhängigen Klagen 50 % durch Vergleich, 9 % durch Urteil und weitere 15 ...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / II. Person des Kündigungsempfängers

Rz. 31 Die Kündigung ist grundsätzlich dem Vertragspartner, also dem Arbeitnehmer gegenüber vorzunehmen. Der Zugang richtet sich nach der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Eine unter Anwesenden übergebene Erklärung geht sofort zu, § 130 Abs. 1 BGB. Die dem Arbeitnehmer übergebene Kündigung ist daher im Moment der Übergabe zugegangen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / III. Gegenstand der Kündigung

Rz. 39 Die ordentliche Kündigung richtet sich auf die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Wahrung der Kündigungsfrist. Rz. 40 Hiervon abzugrenzen ist eine Teilkündigung. Hierunter ist eine Willenserklärung zu verstehen, mit der der Kündigende einzelne Vertragsbedingungen bei Aufrechterhaltung des Vertrages im Übrigen gegen den Willen der anderen Vertragspart...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / 1. Form der Kündigung

Rz. 45 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB zum 1.5.2000 bedarf jede Kündigung der Schriftform. § 623 BGB gilt sowohl für die arbeitgeber- als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Er gilt für alle Kündigungen, somit auch für die außerordentliche Kündigung. Keine Geltung entfaltet § 623 BGB demgegenüber für Teilkündigungen oder Änderungen von Arbeitsbedingungen im Rahmen d...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / VII. Beauftragter für den Datenschutz

Rz. 94 § 6 BDSG regelt die Stellung des Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen. Durch Verweisung in § 38 Abs. 2 BDSG finden wesentliche Regelungen des § 6 BDSG auch auf den Datenschutzbeauftragten nichtöffentlicher Stellen Anwendung.[227] Nach § 38 Abs. 2 BDSG i.V.m. § 6 Abs. 4 S. 2 BDSG ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / IV. Rechtmäßigkeit von Kündigungen außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG in der anwaltlichen Praxis

Rz. 22 Für den die Kündigung beratenden Rechtsanwalt ist zunächst festzuhalten, dass Kündigungen außerhalb des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereiches des KSchG nicht der Systematik des KSchG unterworfen sind. Dies bedeutet insbesondere, dass Kündigungen, die an Verhaltensweisen des Arbeitnehmers oder Umstände in der Person des Arbeitnehmers anknüpfen, keiner der Sys...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / L. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 308 Dem Fall liegen zwei betriebsbedingte Kündigungen zugrunde, die im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen worden sind. Der (rechtzeitige) Zugang war streitig. Weil eine Betriebsänderung vorliegt und die ordnungsgemäße Durchführung eines Interessenausgleichs bestritten wird, werden Nachteilsausgleichsansprüche geltend gema...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / c) Arbeitserlaubnis und sonstige Einstellungs- und Beschäftigungsvoraussetzungen

Rz. 129 Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Ausländer ist sachlich gerechtfertigt, wenn dem Arbeitnehmer eine befristete Arbeitserlaubnis erteilt worden ist und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die hinreichend zuverlässige Prognose gestellt werden kann, dass es zu keiner Verlängerung der Arbeitserlaubnis kommen wird.[308] Die Befristung mit einem ausländischen A...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Schriftform

Rz. 8 Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG. Das Schriftformerfordernis gilt für jede Befristungsabrede einschließlich der Vereinbarung über eine Verlängerung [9] oder eine nachträgliche Verkürzung der Befristungsdauer.[10] Nicht dem Schriftformerfordernis unterliegt die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen im Rahmen eines unbefrist...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / VIII. Keine Angabe des Befristungsgrunds und/oder der Rechtsgrundlage

Rz. 44 Sofern keine abweichenden spezialgesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen eingreifen (wie z.B. die frühere Regelung in § 2 SR 2y BAT für den öffentlichen Dienst; anders jetzt § 30 TVöD/TV-L), setzt eine Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG grundsätzlich nicht voraus, dass der Befristungsgrund Vertragsinhalt geworden oder dem Arbeitnehmer bei Vertragsschlu...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / I. Zulässigkeit des Aufhebungsvertrags

Rz. 4 Dem Grundsatz der Vertragsfreiheit in den §§ 241, 305 BGB lässt sich entnehmen, dass die Vertragsparteien ein bestehendes vertragliches Schuldverhältnis durch Vereinbarung eines neuen Vertrages beenden können. Dieser Grundsatz wird auch auf Berufsausbildungsverhältnisse angewendet.[4] Rz. 5 Solange dieser Aufhebungsvertrag zwingende Kündigungsvorschriften nicht umgeht, ...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Maximal vier Befristungen in zwei Jahren

Rz. 61 Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer kann ein befristeter Vertrag bis zu dreimal verlängert werden, sodass äußerstenfalls vier Befristungen innerhalb von zwei Jahren aneinandergereiht werden können. Nach § 14 Abs. 2 S....mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 6. Anerkannte Gründe

Rz. 30 Folgende Gründe sind als ausreichend für eine außerordentliche Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb angesehen worden:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umgang mit Low Performance ... / 2.2 Störungen im Arbeitgeberbereich

Häufig liegen die Ursachen für Low Performance jedoch auch im Arbeitgeberbereich. Der häufigste Auslöser für Low Performance ist die mangelnde Anforderungskommunikation. Der Arbeitnehmer weiß nicht, was der Arbeitgeber genau von ihm erwartet. Ebenso wenig wie die Anforderung wird sodann die Unzufriedenheit des Arbeitgebers kommuniziert. Diese Abwärtsspirale dreht sich so lan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 2 Studenten = Arbeitnehmer?

Die Arbeitnehmereigenschaft eines Studenten beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen der persönlichen Abhängigkeit, insbesondere der Weisungsgebundenheit. Die Beschäftigung als Praktikant führt regelmäßig zur Arbeitnehmerstellung, insbesondere wenn zwischen Student und Arbeitgeber ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird.[1] Insoweit sind die Regelungen des Mindestlohn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.3 Das Ende der Wartezeit

Rz. 25 Das Ende der Wartezeit richtet sich nach § 188 BGB, wobei wiederum danach zu differenzieren ist, ob für den Beginn der Frist der erste Tag des Arbeitsverhältnisses mitzählt oder nicht. § 193 BGB findet auf die Berechnung der Wartezeit keine Anwendung. Der Zeitraum von 6 Monaten verlängert sich deshalb nicht, wenn sein letzter Tag auf einen Sonntag, einen allgemeinen F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 BUrlG knüpft den Anspruch auf den Vollurlaub daran, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit – 6 Monate – im Arbeitsverhältnis stand, bevor er den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub geltend machen kann. Diese vom Gesetz so bezeichnete Wartezeit zählt zu den Grundsätzen des Urlaubsrechts, die schon vor dem Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) allgemein...mehr

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Clemens, BBiG §§ 22, 23 Kün... / 2.2 Kündigungen während der Probezeit

Rz. 5 Während der Probezeit i. S. v. § 20 BBiG (mindestens ein Monat, höchstens 4 Monate) kann das Berufsausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 BBiG jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Für die Beurteilung der Wirksamkeit einer auszusprechenden Kündigung muss daher zunächst festgestellt werden, ob die nach § 20 zwingend zu vereinbarende Probezeit ...mehr

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Clemens, BBiG §§ 22, 23 Kün... / 2.3 Kündigungen nach Ablauf der Probezeit

2.3.1 Einleitung Rz. 7 Nach Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis grds. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Der Auszubildende kann darüber hinaus das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will (sog....mehr

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Clemens, BBiG §§ 22, 23 Kün... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ausbildungsverhältnisse werden naturgemäß (§ 21 BBiG) nur für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Insofern stellt eine vorzeitige Beendigung durch Kündigung noch mehr die Ausnahme dar als in "normalen" Arbeitsverhältnissen. Nach der Überlegung des Gesetzgebers ist es notwendig, Kündigungsmöglichkeiten für beide Seiten während einer obligatorischen Probezeit gegenübe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG §§ 22, 23 Kün... / 2.1 Kündigungen vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 3 Häufig werden Berufsausbildungsverträge lange vor dem Beginn der eigentlichen Ausbildung geschlossen.[1] Dies führt zu der Frage, ob eine Vertragspartei in dem Fall, dass von ihr eine Beendigung gewünscht wird, den ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses abwarten muss. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr ergibt sich bereits aus dem gesetzlichen Zwang zur Vereinbarung ein...mehr

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Clemens, BBiG §§ 22, 23 Kün... / 2 Kündigungsvoraussetzungen

Rz. 2 § 22 BBiG unterscheidet zwischen Kündigungen während der Probezeit und Kündigungen nach Ablauf der Probezeit. Für Kündigungen vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses gibt es keine gesetzliche Regelung. Diese 3 Phasen sind voneinander zu unterscheiden. 2.1 Kündigungen vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses Rz. 3 Häufig werden Berufsausbildungsverträge lange vor dem Beginn...mehr