Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.3 Dauer des Sonderkündigungsschutzes

Das Kündigungsverbot von Beschäftigungsverhältnissen pflegender Angehöriger besteht in den Fällen des § 2 PflegeZG während der Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Es beginnt jedoch frühestens mit der Ankündigung, d. h. dem Zugang der (formlosen) Anzeige gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG beim Arbeitgeber, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur ...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 8 Rechtsmissbräuchliche Ausübung

Der Gesetzgeber verfolgte mit dem PflegeZG eine anerkennenswerte Zielsetzung: Rahmenbedingungen zu schaffen, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Insbesondere wegen handwerklicher Mängel eröffnet das Gesetz jedoch weitgehende Möglichkeiten für Beschäftigte, die Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit...mehr

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Abmahnung / 3.4 Probezeit

Eine Abmahnung ist nicht notwendig, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Abmahnung die sechsmonatige Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) noch nicht zurückgelegt hat. Dies folgt aus der Zielrichtung der Abmahnung, die voraussetzt, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt. Nur wenn eine etwaige Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung hin zu prüfen wäre, erfordert der Grunds...mehr

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Abmahnung / 3.1 Auszubildende

Das Berufsausbildungsverhältnis kann nach der Probezeit durch den Ausbildenden nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Da die Arbeitsgerichte bei Kündigungen gegenüber Auszubildenden erfahrungsgemäß hohe Anforderungen an deren Wirksamkeit stellen, dürfte in den meisten Fällen vor Ausspruch einer außerorden...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.5 Erprobung

Rz. 13 Das BAG hat anerkannt, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses davon abhängig gemacht wurde, dass die Geigerin eines Rundfunkorchesters ein erfolgreiches Probespiel absolvierte und die Zustimmung der Mehrheit der Orchestermitglieder fand (BAG, Urteil v. 7.5.1980, 5 AZR 593/78 [1]). Der Arbeitnehmer muss aber spätestens nach einem Jahr wissen, ob sein Arbeitsverhältni...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Schriftform Bei der Erstellung eines Praktikumsvertrags, der unter § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG fällt (und somit die Praktikanten nicht mindestlohnpflichtig sind), müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit ausgehändigt werden.[1] Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere: Name und Anschrift des Arbeitgebers,...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Praktika sind grundsätzlich zeitlich begrenzt und enden automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Praktikumszeit. Ist jedoch ein unbefristeter Praktikumsvertrag abgeschlossen worden, kann dieser durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Unabhängig davon haben beide Parteien das Recht, das Praktikum vorzeitig zu kündigen. Dabei ist zu untersc...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Das Orientierungspraktikum ist ein befristeter Vertrag, der spätestens mit Ablauf von 3 Monaten endet. Sollte eine andere Praktikumsdauer vereinbart worden sein, so gilt diese. Überschreitet das Praktikum eine Dauer von 3 Monaten, handelt es sich nicht mehr um ein Orientierungspraktikum und der Praktikant hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.[1] Die vorzeitige Beendi...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.1 Arbeitsverhältnis

Die korrekte rechtliche Einordnung eines Praktikanten ist von erheblicher Bedeutung, da eine falsche Klassifizierung erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wird beispielsweise ein Arbeitnehmer fälschlicherweise als Praktikant behandelt, könnte er später Ansprüche auf die ihm zustehende Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung geltend machen...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Wie auch andere Praktikantenverträge kommt der Orientierungspraktikantenvertrag nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Bestimmungen zustande. Das Orientierungspraktikum wird als freiwilliges Praktikum durch § 26 BBiG abgedeckt, wodurch die Vorschriften der §§ 10–25 BBiG anwendbar sind – mit Ausnahme der Absätze 2–5 des § 17 BBiG.[1] Bei der Vertragsgestaltung sind folgend...mehr

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Recruiting: Rolle von Headh... / 5 Gängige Vertragsbestandteile von Suchvereinbarungen

In Vorbereitung auf die Vertragsverhandlung mit dem durch die o. g. Aspekte ausgewählten Dienstleister kann es hilfreich sein, sich mit den folgenden Begrifflichkeiten vertraut zu machen: Exklusivauftrag Bei einer Exklusivbeauftragung wird der Suchauftrag für eine zu besetzende Vakanz nur an einen einzelnen, ausgewählten Dienstleister vergeben, statt den Auftrag an mehrere Die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3.1 Begriff der Probebeschäftigung

Rz. 14 Abs. 1 erlaubt die Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung bis zu einer Dauer von 3 Monaten. Der Begriff der Probebeschäftigung ist zunächst als arbeitsmarktpolitischer Begriff zu verstehen. Er verdeutlicht, dass Abs. 1 die Situation anspricht, in der Arbeitgeber Bedenken haben, einen Menschen zu beschäftigen, weil dieser eine oder mehrere Behinderunge...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3.2 Arbeitsmarktpolitischer Effekt der Förderung

Rz. 18 Abs. 1 enthält 2 weitere Voraussetzungen für eine Kostenerstattung der Probebeschäftigung, von denen mindestens eine erfüllt sein muss. Die Voraussetzungen werden unabhängig von dem Arbeitgeber gefordert, sie sind in der Person des zu fördernden Menschen mit Behinderungen bedingt, um dessen berufliche Eingliederung i. S. einer Teilhabe am Arbeitsleben es ja geht. Rz. ...mehr

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Ausbildung / 2.3.2 Probezeit

Nach § 20 Satz 1 BBiG beginnt das Berufsausbildungsverhältnis zwingend mit einer Probezeit von mindestens 1 und höchstens 4 Monaten. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Auszubildende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Auszubildende wiederum muss ...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.2 Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Auszubildenden. Hinweis Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist – ungeachtet des Inhalts und der Zielsetzung des Praktikums – nicht auf die Probezeit in einem ...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3 Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist. nur vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund Die rechtlichen Voraussetzungen des wich...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.1 Kündigung vor der Probezeit

Ein Berufsausbildungsverhältnis, kann – so das BAG[1]- bereits vor Beginn der Probezeit gem. § 22 Abs. 1 BBiG gekündigt werden, es sei denn, ein Kündigungsausschluss ist im Ausbildungsvertrag geregelt oder ergibt sich aus konkreten Umständen (z. B. Abrede oder dem ersichtlichen gemeinsamen Interesse, die Ausbildung jedenfalls für einen bestimmten Teil der Probezeit tatsächli...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3.3 Schadensersatz

Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG können bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit Ausbildender oder Auszubildender Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Die Auflösung setzt lediglich die tatsächliche Beendigung, nicht aber eine wirksame Kündigung voraus.[1] Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhält...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3.2 Berufsaufgabe- bzw. Berufswechselkündigung

Die Aufgabe der Berufsausbildung bzw. neue Berufsausbildung ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG ein die Kündigung des Auszubildenden rechtfertigender Grund. Dies dürfte gleichermaßen für die Kündigung nach § 18 Abs. 4 Buchstabe b TVA-L BBiG gelten, wobei die tarifliche Regelung andere Kündigungsgründe nicht ausschließt. Die 4-wöchige Kündigungsfrist des § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG, fü...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.4 Adoptionspflege

Rz. 18 § 1744 BGB sieht eine sog. Probezeit vor. Danach soll die Annahme eines Kindes – also die Adoption (vgl. insoweit auch § 1741 BGB, der die allgemeinen Voraussetzungen für eine Adoption regelt) – i. d. R. erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. § 1744 BGB regelt insoweit die sog. Adoptionspflege (vgl. BVerfG, ...mehr

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Ausbildung / 2.2.1.3.2 Ausbildungsvertrag, § 2 Abs. 1

An die gesetzliche Regelung in § 11 BBiG a. F. anknüpfend, sieht § 2 Abs. 1 Satz 1 TVA-L BBiG vor, dass vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen ist. Ob die Tarifvertragsparteien die Änderung des § 11 BBiG durch Art. 1 Ziff. 9 des BVaDiG (siehe vorstehend Ziffer 2.2.1.3.1) bei nächster Gelegenheit zum Anlass nehmen, § 2 Abs. 1...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

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Ausbildung / 2.4.4.5 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht[1], erfüllt die in § 19 TVA-L BBiG geregelte Übernahme von Auszubildenden de...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Ausbildung / 2.3.4 Probezeit

Die Probezeit ist in § 3 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe nachfolgend Ziffer 3.1).mehr

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Ausbildung / 3.1 Probezeit

Nach § 20 Satz 1 BBiG beginnt das Berufsausbildungsverhältnis zwingend mit einer Probezeit von mindestens 1 und höchstens 4 Monaten. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Auszubildende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Auszubildende wiederum muss ...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.2 Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Auszubildenden. Hinweis Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist – ungeachtet des Inhalts und der Zielsetzung des Praktikums – nicht auf die Probezeit in einem ...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3 Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, nur vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund Die rechtlichen Voraus...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.1 Kündigung vor der Probezeit

Ein Berufsausbildungsverhältnis, kann – so das Bundesarbeitsgericht[1] – bereits vor Beginn der Probezeit gem. § 22 Abs. 1 BBiG gekündigt werden, es sei denn, ein Kündigungsausschluss ist im Ausbildungsvertrag geregelt oder ergibt sich aus konkreten Umständen (z. B. Abrede oder dem ersichtlichen gemeinsamen Interesse, die Ausbildung jedenfalls für einen bestimmten Teil der P...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.4 Schadensersatz

Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG können bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit Ausbildender oder Auszubildender Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Die Auflösung setzt lediglich die tatsächliche Beendigung, nicht aber eine wirksame Kündigung voraus.[1] Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.2 Berufsaufgabe- bzw. Berufswechselkündigung

Die Aufgabe der Berufsausbildung bzw. Aufnahme einer neuen Berufsausbildung ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG ein die Kündigung des Auszubildenden rechtfertigender Grund. Dies dürfte gleichermaßen für die Kündigung nach § 16 Abs. 4 Buchstabe b TVAöD gelten, wobei die tarifliche Regelung andere Kündigungsgründe nicht ausschließt. Die 4-wöchige Kündigungsfrist des § 22 Abs. 2 Nr....mehr

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Ausbildung / 2.2.1.3.2 Ausbildungsvertrag, § 2 Abs. 1 TVAöD

An die gesetzliche Regelung in § 11 BBiG a. F. anknüpfend, sieht § 2 Abs. 1 Satz 1 TVAöD vor, dass vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen ist. Ob die Tarifvertragsparteien die Änderung des § 11 BBiG durch Art. 1 Ziff. 9 des BVaDiG (siehe vorstehend Ziffer 2.2.1.3.1) bei nächster Gelegenheit zum Anlass nehmen, § 2 Abs. 1 TVAö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.7 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht[1], erfüllt die in § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelte Übernahme von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionsrückstellung / 3.1 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Pensionsrückstellungen bei Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unterliegen steuerrechtlich nach Maßgabe des § 6a EStG einem Passivierungsgebot. Im Fall einer beherrschenden Stellung gelten in der Steuerbilanz erhöhte Anforderungen hinsichtlich folgender Elemente der betrieblichen Veranlassung: Ernsthaftigkeit Erdienenszeitraum/Erdienba...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.3.3 Mitarbeiterbindung

Neben externen Nachhaltigkeitszielen (Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft) ist auch die Mitarbeiterbindung selbst Teil der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. Dabei sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Form von Aktienprogrammen oder auch eine betriebliche Altersvorsorge langfristig ausgelegte Vergütungsanreize, die Arbeitnehmer stärker mit dem Unternehmen verbi...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 8 Personalvermittlungsprovision

Der Arbeitnehmer kann nicht dazu verpflichtet werden, dem Arbeitgeber die Vermittlungsprovision an einen Dritten (z. B. einen Headhunter) für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet. Eine solche Klausel ist laut BAG unangemessen und daher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 2 Führungspositionen als befristete Arbeitsverhältnisse bei externen Bewerbern

Nach § 32 Abs. 1 TVöD können Führungspositionen als befristetes Arbeitsverhältnis bis zur Dauer von 4 Jahren vereinbart werden. Eine höchstens zweimalige Verlängerung eines solchen befristeten Arbeitsverhältnisses bis zu einer Gesamtdauer von 8 Jahren ist nach § 32 Abs. 1 Satz 2 lit. a. TVöD bei einer Eingruppierung in den Entgeltgruppen 10–12 – also im Bereich der (Fach-)Ho...mehr

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zfs 02/2025, Fahrerlaubnis auf Probe; medizinisch-psychologisches Gutachten nach erneutem Verkehrsverstoß in neuer Probezeit; Verzicht auf Fahrerlaubnis; planwidrige Regelungslücke und Gesetzesauslegung; Verhältnismäßigkeit und Gewährleistung der Verkehrssicherheit

StVG § 2a Abs. 1 bis 2a, 4 und 5 § 4 Abs. 1 S. 4, Abs. 5 S. 1 Nr. 3, Abs. 10; FeV § 11 Abs. 3 und 8 Leitsatz Gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der nach der Begehung von mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegender Zuwiderhandlung(en) im Sinne von § 2a Abs. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf die Fahrerlaubnis verzichtet und ...mehr

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zfs 02/2025, Fahrerlaubnis ... / 2 Aus den Gründen:

„… II. [8] Die zulässige Revision des Kl. ist nicht begründet. Das angefochtene Urteil beruht nicht auf einer Verletzung von Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Das OVG hat die Vorschrift des § 2a Abs. 5 S. 5 StVG zu Recht für entsprechend anwendbar gehalten. [9] 1. Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Fahrerlaubnisentziehung ist nach ständige...mehr

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zfs 02/2025, Fahrerlaubnis ... / Leitsatz

Gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der nach der Begehung von mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegender Zuwiderhandlung(en) im Sinne von § 2a Abs. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf die Fahrerlaubnis verzichtet und der nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei wen...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.3.1 Probezeit

Bei befristeten Verträgen mit sachlichem Grund gelten nach dem Tarifvertrag die ersten 6 Monate als Probezeit (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD / TV-L). Die Kündigungsfrist beträgt dabei 2 Wochen zum Monatsschluss, § 30 Abs. 4 TVöD . Die Dauer der Probezeit bei Befristungen mit sachlichem Grund entspricht somit der auch bei unbefristeten Verhältnissen in § 2 Abs. 4 TVöD vorgegebenen ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.6.2 Probezeit verkürzt

Probezeit: Als Probezeit gelten abweichend von § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD bei befristeten Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD / TV-L). Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. Eine Verlängerung der Probezeit ist nicht zulässig, da dadurch zuungu...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.3.2 Kündigung nach Ablauf der Probezeit

Arbeitsverhältnisse bis zu 12 Monaten können nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden (§ 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD). Bei zweckbefristeten Verträgen enthält der Vertrag regelmäßig kein Enddatum, sondern nur ein Ereignis, z. B. Rückkehr des Erkrankten an den Arbeitsplatz, als Beendigungstatbestand. Diesbezüglich enthält die tarifliche Regelung keine eindeutige Re...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.6.3 Kündigung, Kündigungsfrist

Kündigungsfrist: Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt. Die Kündigungsfristen ergeben sich im Einzelnen aus § 30 Abs. 5 Satz 2 bis 4 TVöD. Danach ergibt sich für Kündigungen in der Probezeit von 6 Wochen eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss. Nach § 30 Abs. 5 beträgt die Kündig...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.6 Erprobung des Mitarbeiters

Nach § 2 Abs. 4 TVöD gelten im Normalfall die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden, muss er kündigen. Für Schwangere verbietet jedoch § 17 MuSchG jegliche Kündigung, auch die während der ersten 6 Monate. Dies bedeutet, dass die Schwangere praktisch keine Probezeit hat. Bei verschiedenen...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 1.2 Tarifliche Befristungsregelung des § 30 TVöD bzw. § 30 TV-L

§ 30 TVöD erklärt beide Formen der Befristung – die mit und ohne Sachgrund – für zulässig. Für befristete Arbeitsverträge gelten gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD grundsätzlich die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). § 30 TVöD / § 30 TV-L enthält jedoch einige Sonderregelungen zur Abwicklung der befristeten Verträge, insbesondere zur Dauer der Befristung,...mehr