Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

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FoVo 10/2025, Die Strafanze... / 2 Checkliste: Klassische Straftatbestände mit Bezug zum Forderungsmanagement

Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen unterschiedliche Straftatbestände, je nach der konkreten tatsächlichen Situation, in Betracht. Nachfolgend sollen nur beispielhaft einige klassische Situationen aufgearbeitet werden. Eingehungsbetrug nach § 263 StGBmehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.2 Kündigungen während der Probezeit

Rz. 5 Während der Probezeit i.S.v. § 20 BBiG (mindestens ein Monat, höchstens 4 Monate) kann das Berufsausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 BBiG jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Für die Beurteilung der Wirksamkeit einer auszusprechenden Kündigung muss daher zunächst festgestellt werden, ob die nach § 20 zwingend zu vereinbarende Probezeit no...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.3 Kündigungen nach Ablauf der Probezeit

2.3.1 Allgemeines Rz. 7 Nach Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis grds. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Der Auszubildende kann darüber hinaus das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will (sog...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2 Kündigungsvoraussetzungen

Rz. 2 § 22 BBiG unterscheidet zwischen Kündigungen während der Probezeit und Kündigungen nach Ablauf der Probezeit. Für Kündigungen vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses gibt es keine gesetzliche Regelung. Diese 3 Phasen sind voneinander zu unterscheiden. 2.1 Kündigungen vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses Rz. 3 Häufig werden Berufsausbildungsverträge lange vor dem Beginn...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ausbildungsverhältnisse werden naturgemäß (§ 21 BBiG) nur für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Insofern stellt eine vorzeitige Beendigung durch Kündigung noch mehr die Ausnahme dar als in "normalen" Arbeitsverhältnissen. Nach der Überlegung des Gesetzgebers ist es notwendig, Kündigungsmöglichkeiten für beide Seiten während einer obligatorischen Probezeit gegenübe...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.1 Kündigungen vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 3 Häufig werden Berufsausbildungsverträge lange vor dem Beginn der eigentlichen Ausbildung geschlossen.[1] Dies führt zu der Frage, ob eine Vertragspartei in dem Fall, dass von ihr eine Beendigung gewünscht wird, den ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses abwarten muss. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr ergibt sich bereits aus dem gesetzlichen Zwang zur Vereinbarung ein...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 7 Nach Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis grds. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Der Auszubildende kann darüber hinaus das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will (sog. "Berufsaufgabe-...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.3.3 Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG

Rz. 12 Gibt der Auszubildende die Berufsausbildung auf oder will er sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen, kann er das Ausbildungsverhältnis auch nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Ein solcher Wille muss zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen und gegenüber dem Ausbildenden unter Angabe der Gründe schriftlich erklärt werden. Eine spätere Ä...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 4 Schadensersatz nach § 23 BBiG

Rz. 16 Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ende der Probezeit vorzeitig beendet und liegt kein Fall des § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG vor, kann nach § 23 Abs. 1 BBiG ein Schadensersatzanspruch gegen die schuldhaft handelnde Vertragspartei bestehen. Der Anspruch muss nach § 23 Abs. 2 BBiG innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemach...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.3.2 Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG)

2.3.2.1 Kündigung durch den Ausbildenden Rz. 8 Der Begriff des wichtigen Grundes in § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entspricht dem in § 626 Abs. 1 BGB. [1] Eine Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG setzt demnach voraus, dass Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile d...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.3.2.2 Kündigung durch den Auszubildenden

Rz. 11 § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG gilt auch für Kündigungen durch den Auszubildenden. Typischerweise sind hier Zahlungsrückstände im Hinblick auf die geschuldete Ausbildungsvergütung oder die Beschäftigung mit ausbildungsfremden Tätigkeiten (vgl. § 14 Abs. 1 BBiG) zu nennen. Dabei muss auch der Auszubildende das Verhalten des Ausbildenden zuvor abgemahnt haben, bevor er eine auß...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.4 Mitteilung der Kündigungsgründe

Rz. 23 Der Arbeitgeber muss nur die Gründe mitteilen, die für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind.[1] Es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [2] Hinweis Das BAG leitet mit der herrschenden Meinung[3] aus § 102 BetrVG den Grundsatz der sog. "subjektiven Determinierung" ab, demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arb...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.3.2.1 Kündigung durch den Ausbildenden

Rz. 8 Der Begriff des wichtigen Grundes in § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entspricht dem in § 626 Abs. 1 BGB. [1] Eine Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG setzt demnach voraus, dass Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnis...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Arbeitsaufgabe

Rz. 5 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III liegt ein versicherungswidriges Verhalten des Arbeitslosen vor, wenn dieser das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Hierbei kann es sich nac...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2 Praktische Relevanz

Rz. 3 Die durch § 19 KSchG ermöglichte Einführung von Kurzarbeit ist jedoch – aufgrund der engen Tatbestandsvoraussetzungen – nur wenig dazu geeignet, den Arbeitgeber von hohen Personalkosten zu entlasten und damit den Normzweck zu erfüllen. Deswegen ist die Vorschrift in der Praxis nur wenig relevant und schafft dementsprechend keinen Ausgleich für den aus Arbeitgebersicht ...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.4 Eingliederungsbegleitende Dienste

Rz. 29 Mit Abs. 2 wird der Anwendungsbereich der Teilnahmekosten nach Abs. 1 um die Eingliederung begleitende Dienste ausgedehnt. Mit der Regelung ist die Übernahme der Aufwendungen für erforderliche eingliederungsbegleitende Dienste während und nach der Maßnahme möglich. Dies entspricht der ganzheitlichen Zielsetzung der dauerhaften Integration zur Teilhabe am Arbeitsleben ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.3 Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Kausalität)

Rz. 14 Die Rechtsprechung verlangt bei § 159 SGB III eine mehrstufige Kausalitätsprüfung. Der Eintritt einer Sperrzeit setzt zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus. Dieses Verhalten muss kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geworden sein. Darüber hinaus muss die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ihrerseits Ursache für den Eintritt der Bes...mehr

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Datenschutz und neue Medien... / 3.2.1 Mithören und Aufzeichnen

Das heimliche Mithören und Aufzeichnen von Telefongesprächen Beschäftigter ist unzulässig, unabhängig davon, ob es sich um private oder dienstliche Telefonate handelt.[1] Die heimliche Aufzeichnung von Gesprächen als die im Vergleich zum bloßen Mithören schwererwiegende Variante kann sogar den Straftatbestand des § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklichen. Jeder der am Gespräch B...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.2 ESRS S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens

Rz. 74 ESRS S1-6 sieht vor, dass berichtspflichtige Unternehmen Schlüsselinformationen zur Struktur der Arbeitskräfte des Unternehmens offenlegen sollen. Diese Angabepflicht bezieht sich lediglich auf alle Arbeitnehmer der Unternehmen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst wurden (ESRS S1.AR53), aber nicht auf Fremdarbeitskräfte. Die Intention dieser Offenlegun...mehr

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Personalakten richtig führen / 5.2 Register für die digitale Personalakte

1. Bewerbungsunterlagen Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch; 2. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen; 3. Entgelt Lohn- und Gehaltsve...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.10.1 Zugang der Kündigung

Rz. 167 Der Arbeitgeber hat häufig ein rechtliches Interesse daran, die Kündigung spätestens an einem bestimmten Termin zu erklären, z. B. vor Ablauf der Probezeit, innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB oder zur Wahrung einer längeren Kündigungsfrist. Rz. 168 Wenn der Arbeitnehmer in einem solchen Fall eine Verzögerung des Zugangs der Kündigung zu vertreten hat, k...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.13 Verstoß gegen sonstige gesetzliche Verbote

Rz. 50 Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Sie ist damit grds. nach § 134 BGB nichtig, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und sich aus der Verbotsnorm keine andere Rechtsfolge ergibt. Rz. 51 Insoweit sind insbesondere § 22 Abs. 2 BBiG (Ausschluss der ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis), § 612a BGB (Maßre...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 2.3 Onboarding Software

Der Begriff Onboarding leitet sich vom englischen „taking on board“ ab und bedeutet ins Deutsche übertragen „An-Bord-Nehmen“, also einen neuen Mitarbeiter im Unternehmen aufnehmen. Es handelt sich hierbei um einen Prozess im Personalmanagement, welcher sich dem Recruiting-Prozess anschließt und die Einarbeitung und Integration neuer Mitarbeiter in ein Unternehmen unterstütze...mehr

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Fluktuation und Retention m... / 2.1 Ermittlung der Fluktuationsquote

Die Fluktuationsquote wird meist jährlich erhoben. Die Ermittlung der Prozentzahl kann unterschiedlich erfolgen. Am verbreitetsten ist die BDA-Formel, die Berechnungsweise des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände: Der durchschnittliche Personalbestand ergibt sich aus der Addition des Personalstands zu Beginn des Berichtszeitraums und des Personalstands zum Ende d...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 7 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer weiter vorgeschrieben

Zentral in der Umsetzung bleibt, dass neben der Neufassung der §§ 289b ff. und §§ 315b ff. HGB, in denen die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung statt der bisherigen Nichtfinanziellen Berichterstattung geregelt werden, die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB zweigeteilt werden in Prüfung des Abschlusses und Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshal...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.6 Probezeit

Nach der Neuregelung in § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 6 NachwG muss, sofern vereinbart, über die Dauer einer Probezeit informiert werden. Diese Norm geht zurück auf die entsprechende Vorgabe in der Richtlinie,[1] in der es heißt: "gegebenenfalls die Dauer und die Bedingungen der Probezeit".[2] Im deutschen Recht ist die Probezeit lediglich ein Begriff aus § 622 Abs. 3 BGB, wonach es...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.4.1 Bindungswirkungen an den Inhalt des Nachweises

Das NachwG enthält keine Regelung für den Fall, dass der Arbeitgeber den Nachweis nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt. Auch die zugrunde liegende Nachweis-Richtlinie enthält keine entsprechenden Vorgaben, vielmehr bleiben nach Art. 6 Nachweis-Richtlinie "einschlägige Verfahrensregeln" der Mitgliedstaaten unberührt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erg...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.14 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Im vor 2022 gültigen § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 NachwG a. F. musste nur über die zu wahrenden Kündigungsfristen belehrt werden, was freilich bei Bezugnahme auf Tarifverträge, die Kündigungsfristen regelten, insgesamt entfallen konnte.[1] Art. 4 Abs. 2 Buchst. g und j RL 2019/1152 verlangen einen weitergehenden Nachweis. Diese Vorgaben hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr...mehr

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Ausschlussfrist / 2.7.5 Formale Verstöße

Denkbar sind auch formale Verstöße, die die Anwendung der Ausschlussfrist hindern oder zumindest ihre Wirkung für den Schuldner aufheben. Kommt der Arbeitgeber etwa seiner Hinweispflicht nach §§ 2 Abs. 1 NachwG nicht nach, kann ein Schadensersatzanspruch des Beschäftigten entstehen, wenn dieser aufgrund des unterbliebenen Hinweises seine Ansprüche nicht innerhalb der Ausschl...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2 Einzelne Vertragsbedingungen

In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG mindestens aufzunehmen: Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 113 InsO gilt in persönlicher Hinsicht für Arbeitsverhältnisse und Dienstverhältnisse. Umstritten ist insofern, ob auch Arbeitsverhältnisse erfasst sind, die erst vom Insolvenzverwalter (mit Wirkung für die Masse) begründet wurden. Gute, systematische Gründe sprechen dafür, die Regelung auch für diesen Fall anzuwenden. Auch in der Literatur findet diese Sichtweise zah...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 1 Vorbemerkung

Infographic Die ursprüngliche Fassung des NachwG (NachwG) beruhte auf den Vorgaben der sog. Nachweis-Richtlinie 91/533/EWG vom 14.10.1991[1] über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen. Der deutsche Gesetzgeber hatte damals die Richtlinie nur mit erheblicher zeitlich...mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 2.1 Kündigung vor Dienstantritt

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann schon vor dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll. Möglich ist sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigung ist unter den gleichen Voraussetzungen möglich wie nach Dienstantritt. Kommt einer Arbeitnehmerin besonderer Kündigungsschutz aufgrund des Mutterschutz...mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.10 Zugangsvereitelung

Verweigert ein Kündigungsempfänger grundlos die Annahme des Kündigungsschreibens oder vereitelt er wider Treu und Glauben den Zugang einer Kündigung, muss er sich nach § 162 BGB bzw. § 242 BGB so behandeln lassen, als sei ihm das Kündigungsschreiben zugegangen.[1] Vereitelung durch den Arbeitnehmer Der Empfänger einer Kündigung kann sich nach Treu und Glauben nicht auf den ver...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.4.1 Kündigungsfrist während der Probezeit

Ist vertraglich eine "Probezeit" vereinbart, hat dies zur Folge, dass die gesetzliche Mindestkündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB auf 2 Wochen verkürzt ist und ein bestimmter Kündigungstermin ("zum …") nicht zu beachten ist. Für die kurze Kündigungsfrist kommt es allein darauf an, dass die Kündigung noch während der Probezeit ausgesprochen wird und dem Arbeitnehmer zugeht. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Probezeit, Abs 3.

Rn 4 III soll den Abschluss von unbefristeten Probearbeitsverhältnissen fördern, indem er dem ArbG und ArbN in der Anfangsphase die Möglichkeit kurzfristiger Kündigung einräumt. Das Arbeitsverhältnis kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden, ohne dass bestimmte Kündigungstermine einzuhalten sind. Die Probezeit muss entweder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1744 BGB – Probezeit.

Gesetzestext Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. Rn 1 Um die Voraussetzungen einer Adoption zu prüfen, insb die Eignung zur Adoption und das Entstehen einer Eltern-Kind-Bindung, soll das Kind zunächst eine angemessene Zeit zur Pflege desjenigen gegeben werden, der die Adoption anstr...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.4.2 Kündigungsfrist im Aushilfsarbeitsverhältnis

Bei Arbeitnehmern, die vorübergehend zur Aushilfe eingestellt werden, gilt die Sonderregelung nach § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB. Mit diesen Aushilfsarbeitnehmern können für die ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfristen vereinbart werden, die die Mindestkündigungsfrist von 2 Wochen während der Probezeit unterschreiten. Vereinbart werden kann beispielsweise eine Kün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verweisung auf Recht der Minderjährigenadoption (Abs 2 S 1).

Rn 6 Die Vorschriften der Minderjährigenannahme gelten bei der Annahme eines Volljährigen in entspr Anwendung, wobei alle Einschränkungen, die sich aus der Minderjährigkeit ergeben, entfallen, und die Voraussetzungen durch die besonderen Vorschriften der §§ 1768–1772 ergänzt werden. So ist bspw eine Probezeit, wie § 1744 sie verlangt, nicht gefordert.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 187 BGB – Fristbeginn.

Gesetzestext (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) 1Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitg...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.2 Kündigungsfristen als Mindestfristen

Die Kündigungsfristen des § 622 BGB sind Mindestkündigungsfristen. Es steht dem Kündigenden frei, mit einer längeren Frist zu kündigen. Auch muss die Kündigung nicht am letztmöglichen Tag vor dem Beginn der für ihn einzuhaltenden Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung kann früher ausgesprochen werden. Allerdings darf sie nicht unter dem Vorbehalt stehen, dass der Kündigende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beamte und Richter auf Probe.

Rn 12 Beamte und Richter auf Probe erwerben eine Aussicht auf Versorgung, die schon als Anrecht iSv § 44 I Nr 1 zu behandeln und entspr zu bewerten ist, denn es ist bei normalem Verlauf nach Ablauf der Probezeit von max 5 Jahren mit dem Einmünden des Dienstverhältnisses in das versorgungsrechtlich gesicherte Dienstverhältnis auf Lebenszeit zu rechnen (BGH FamRZ 82, 362, 364)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Laufzeitklauseln (Nr 9a).

Rn 80 Klauseln, die die Erstlaufzeit auf mehr als 2 Jahre festlegen, verstoßen gg Nr 9a. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss und nach Ablauf einer vereinbarten Probezeit (BGH NJW 93, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91]; 93, 1651 [BGH 17.03.1993 - VIII ZR 180/92]). Es genügt, dass der Anschein einer längeren Bindung als 2 Jahre hervorgerufen wird (Frankf NJW-RR 89, 958 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1626b BGB – Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung.

Gesetzestext (1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam. (2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. (3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 169...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.3 Berechnung von Fristbeginn und Fristende

Beginn und Ende der Kündigungsfrist sind nach Maßgabe von §§ 187 ff. BGB zu berechnen. Der Fristbeginn richtet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, d. h. der Zugangstag der Kündigung zählt für Beginn der Frist nicht mit. Das Fristende, also der Kündigungstermin, ist regelmäßig der Ablauf des 15. bzw. des letzten Tages im Monat, sodass sich eine Berechnung erübrigt. Steht das Fristend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aus- und Fortbildungsverhältnisse.

Rn 100 Zur Ausbildung dienen Berufsausbildungsverträge und Verträge mit Praktikanten, zur Fortbildung Verträge mit ArbN. Wer einen anderen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen (§ 10 I BBiG); der wesentliche Inhalt ist schriftlich niederzulegen (§ 11 I BBiG). Pflichten des Auszubildenden regelt § 13 BBiG, die V...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 2 Tarifliche Kündigungsfristen

Durch Tarifverträge können Kündigungsfristen vereinbart werden, die zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Regelungen in § 622 Abs. 1–3 BGB abweichen. Das Benachteiligungsverbot in § 622 Abs. 6 BGB hat auch für die Tarifvertragsparteien Geltung. Ausgenommen hiervon sind Stichtags- und Rückzahlungsregelungen. Tarifliche Regelungen, die die gesetzlic...mehr