Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegekasse

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.2 Bereitstellung personenbezogener Versorgungsdaten (Abs. 2)

2.2.1 Bereitstellungspflicht (Satz 1) Rz. 43 Die Pflegekassen stellen ihnen zur Verfügung stehende nicht personenbezogene Versorgungsdaten zur Entwicklung der regionalen pflegerischen Versorgungssituation regelmäßig den zuständigen Gebietskörperschaften zur Unterstützung bei ihren Aufgaben nach § 9 bereit, Satz 1. Rz. 44 § 9 beschreibt die Aufgaben der Länder, die ganz generel...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflegerischen Versorgung der Versicherten (Abs. 1) 2.1.1 Einleitung Rz. 16 § 46 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Pflegekassen zu den Trägern der Pflegeversicherung. Die Trägerschaft erschöpft sich für die Kassen indes nicht darin, den Status des Versicherers einzunehmen. Der Aufgabenkreis einer Pflegekasse geht weit darüber hinaus. § 12 normiert einige dieser darüber hinausgehen...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 11 Als Parallelvorschrift in der Arbeitslosenversicherung ist § 349a SGB III i. V. m. § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) zu nennen. Die Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden von den Pflegeleistungsträgern getragen, denn zu den nach dem SGB XI vorgesehenen Leistungen gehören auch die Leist...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.5 Anwendungsgebot des § 94 Abs. 2 bis 4 SGB X

Rz. 38 Nach Abs. 1 letzter Satz gilt § 94 Abs. 2 bis 4 SGB X entsprechend. Rz. 39 Danach unterliegen die Arbeitsgemeinschaften staatlicher Aufsicht. Diese Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Arbeitsgemeinschaften, die Pflegekassen und ihre Verbände maßgebend ist (Rechtsaufsicht). Hingegen darf die Aufsichtsbehörde keine fachli...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 1.5 Drucksachen

Rz. 15 Folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) – BR-Drs. 505/93 S. 93 = BT-Drs. 12/5262 S. 93 (im Entwurf war die Vorschrift noch in § 11 verortet), zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) – BR-Drs. 718/07 S. 116 ff. = BT-Drs. 16/7439 S. 50 f., zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) v. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.6 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e)

Rz. 7c Die Beitragstragung von Beziehern von Pflegeunterstützungsgeld ist seit dem 1.1.2015 in Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e geregelt. Pflegeunterstützungsgeld wird gemäß § 44a Abs. 2 SGB XII für kurzzeitige Arbeitsverhinderungen gewährt, wenn Beschäftigte für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall e...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.10 Richtliniensetzungskompetenz (Sätze 12 bis 17)

Rz. 125 Mit Satz 12 erhält der Spitzenverband Bund der Pflegekassen Richtliniensetzungskompetenz. Der Spitzenverband Bund ist befugt, im Rahmen der Richtlinie das Nähere der Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Förderung sowie zu dem Verfahren zur Vergabe der Fördermittel durch eine Pflegekasse zu regeln. Rz. 126 Die folgenden Sätze 13 bis 17 stellen weitere V...mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.1 Beitragszahlung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

Rz. 3 Ab dem 1.1.1995 waren Personen, die einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Wochenstunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, nach Maßgabe des § 3 Nr. 1a versicherungspflichtig. Seit dem 1.1.2017 sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Pflegepersonen i. S. v. § 19 SGB XI in der Zeit versicherungspflichtig, in der sie eine oder ...mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 2.2 Zahlungsverpflichtung der Künstlersozialkasse

Rz. 5 Die KSK ist gemäß § 169 Nr. 2 Beitragsschuldnerin. Sie ist nach § 175 Abs. 2 zur Zahlung eines Beitrags unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung (§ 173) nur insoweit verpflichtet, als der versicherte Künstler oder Publizist seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung nach dem KSVG (§ 15 KSVG) an die KSK gezahlt hat. Eine Zahlungsverpflichtung der KSK besteht a...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.9.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 91 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist weiter auch die Finanzierung der Geschäftsstelle nach § 82c Abs. 6 sicherzustellen, Satz 1. Rz. 92 Nach § 82c Abs. 6 Satz 1 hatte der Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Pflicht, bis zum 31.12.2022 eine Geschäftsstelle einzurichten. Die Geschäftsstelle hat dienende Funktion für jeden Landesverband der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1)

Rz. 41 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Mio. EUR im Kalenderjahr Maßnahmen wie Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Satz 1 (vgl. zu diesem Modellvorhaben auch GKV-Spitzenverband, GKV-90Prozent 2021, Nr. 22, 6; und bei Eifer...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.2.1 Planung von Pflegeeinrichtungen

Rz. 30 Zunächst ist die Planung der Pflegeeinrichtungen durch Landesrecht zu bestimmen. Rz. 31 Die Regelung begründet insoweit nur eine Verpflichtung hinsichtlich der Frage des "Ob"; ein Entschließungsermessen begründet die Regelung gerade nicht. Rz. 32 Wohl aber obliegt den Ländern ein Gestaltungsermessen ("Wie"). Die Länder haben zur Erreichung dieses Zieles einen Ermessenss...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 macht deutlich, dass eine umfassende pflegerische Versorgung nur im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte sichergestellt werden kann. Rz. 3 Abs. 2 nimmt sodann eine Konkretisierung vor. Neben den gemeinnützigen, privaten und öffentlichen Trägereinrichtungen, den Pflegekassen und den Ländern sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch die Angehöri...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 13 Korrespondierende Regelung ist – soweit an den Begriff der Menschenwürde angeknüpft wird (Abs. 1 Satz 2) – insbesondere § 2 Abs. 1 Satz 1 mit seinen Regelungen über die Gewährleistung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens, die nach dem in der Norm selbst festgelegten Ziel ebenfalls die Sicherung der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG zum Gegenstand haben. A...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.4.3 Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen

Rz. 61 Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen sind Kosten für langfristige Betriebsmittel (Gebäude, Technik, Fahrzeuge), die nicht durch die Pflegekasse gedeckt sind und von Pflegebedürftigen zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt werden müssen, wenn die öffentliche Förderung nicht ausreicht; dazu gehören Miete, Leasing, Abschreibungen und Instandhaltung, die spezifisch für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.1 Pflegepersonen

Rz. 23 Pflegepersonen sind die Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen (§ 19 SGB XI). Versicherungspflichtig sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Personen in der Zeit, in der sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 21 Zentrale Bezugsnorm zur Finanzierung der in § 8 genannten Aufgaben ist § 65 mit seinen Regelungen über den Ausgleichsfonds. Weitere Bezugsnorm zu § 8 Abs. 1 ist § 113 mit seinen Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (vgl. hierzu auch bei Fehrecke-Harpke/Oschmiansky, G+G Beilage Spezial 2024, Nr. 9, 8). Rz. 22 Für die Konkretis...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.6.1 Förderungspflicht (Satz 1)

Rz. 69 Satz 1 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Förderung solcher wissenschaftlichen Expertisen. Rz. 70 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen damit insbesondere verpflichtet, wissenschaftliche Expertisen zu beauftragen, deren Ergebnis...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.4 Ziele, Dauer, Inhalte der Maßnahmen (Satz 7)

Rz. 45 Nach Maßgabe von Satz 7 bestimmt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen einheitlich und gemeinsam Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.6.7 Auszahlung der Mittel (Satz 7)

Rz. 81 Wie bereits in Abs. 3b Satz 6 weist auch Satz 7 dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Aufgabe zu, das Nähere über das Verfahren zur Auszahlung der Mittel zu regeln.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.6.5 Fördermittel aus dem Ausgleichsfonds (Satz 5)

Rz. 78 Satz 5 regelt die Fördermittel aus dem Ausgleichsfonds für die Jahre 2026 bis 2031. Für die Umsetzung der Aufgaben nach den Sätzen 1 bis 5 werden dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für die Jahre 2026 bis 2031 Fördermittel von insgesamt 10 Mio. EUR bereitgestellt.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.8 Gerechte Mittelverteilung (Satz 7)

Rz. 123 Die Landesverbände der Pflegekassen stellen die sachgerechte Verteilung der Mittel sicher; Satz 7.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.9.2 Verfahrensregelungen (Satz 2)

Rz. 94 Das Nähere über das Verfahren zur Auszahlung der aus dem Ausgleichsfonds zu finanzierenden Mittel regeln der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und das Bundesamt für Soziale Sicherung durch Vereinbarung, Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.12.6 Regelungskompetenz zum Verfahren u. a. (Satz 11)

Rz. 133 Die Kompetenz zur Regelung der Einzelheiten zu den Voraussetzungen für die Förderung sowie zu dem Verfahren zur Vergabe hat der Gesetzgeber ausdrücklich dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zugewiesen (vgl. auch BT-Drs. 19/4453 S. 97).mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.7 Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung

Rz. 27 Der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist ein zentrales Finanzinstrument der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Deutschland, das vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet wird. Er dient primär dazu, finanzielle Unterschiede zwischen den einzelnen Pflegekassen auszugleichen und deren Liquidität sicherzustellen. Rz. 28 Der Ausgleichsfonds in der Pflegeve...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.6.2 Regelungspflicht (Satz 2)

Rz. 73 Satz 2 erlegt dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Einvernehmen mit den in der Vorschrift genannten Akteuren auch die Pflicht auf, Dauer, Inhalte und das Nähere zur Durchführung von wissenschaftlichen Expertisen zu bestimmen; weiter fordert diese Vorschrift bei der Bestimmung dieser Rahmenbedingungen die Herstellung...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.6.6 Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen (Satz 6)

Rz. 79 Die gesetzlichen Krankenkassen tragen an den Ausgaben für die Fördermittel einen Anteil von 50 %; § 150 Abs. 4 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Rz. 80 Eine gemeinsame Finanzierung aus Mitteln der Pflegekassen und Krankenkassen ist sachgerecht, da der Katalog naturgemäß nicht nach Versicherungsbereichen unterscheidet, sondern Aufgaben qualifikations- und kompetenzabhängi...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.1.4.2 Begriff der humanen Pflege

Rz. 36 Unter humaner Pflege versteht man eine menschenwürdige, individuelle und ganzheitliche Betreuung, die über reine Verrichtungen hinausgeht und die die Würde, Freiheit und Lebensqualität der pflegebedürftigen Person in den Mittelpunkt stellt, indem sie ihre Selbstständigkeit fördert (aktivierende Pflege), psychosoziale Bedürfnisse berücksichtigt und eine respektvolle, p...mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.2 Vereinbarungen

Rz. 5 Aufgrund der Ermächtigung nach § 176a sind Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. getroffen worden (wegen Einzelheiten zu den Vereinbarungen vgl. rvRecht – Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung unter rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de). Rz. 6 Eine Vereinbarung zur Beitragszahlung un...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.7 Verfahren zur Auszahlung (Satz 10)

Rz. 53 Näheres über das Verfahren zur Auszahlung der aus dem Ausgleichsfonds zu finanzierenden Fördermittel regelt nach Maßgabe von Satz 10 der Spitzenverband Bund der Pflegeversicherung und das Bundesversicherungsamt durch Vereinbarung. Die zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und dem Bundesversicherungsamt getroffenen Vereinbarungen enthalten Regelungen zur Hö...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.5 Modellvorhaben einheitliche Bemessung des Personalbedarfs; § 113c Satz 1 (Abs. 3b)

Rz. 63 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen stellt weiter durch die Finanzierung von Studien, Modellprojekten und wissenschaftlichen Expertisen die wissenschaftlich gestützte Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.1 Gesamtgesellschaftliche Aufgabe (Abs. 1)

Rz. 31 Mit Abs. 1 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass kein Anlass besteht, die Wohlfahrtspflege auf dem Gebiet der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung ganz dem Staat zu übertragen und sie als staatliche Aufgabe auszuweisen (BVerfG, Beschluss v. 17.10.2007, 2 BvR 1095/05 ; zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Pflege vgl. auch bei Halletz, WIRKSAM 2022,...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 26 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.2 Fördervolumen (Satz 1)

Rz. 43 Das Fördervolumen beträgt nach Satz 1 5 Mio. EUR pro Kalenderjahr, wobei der zum 1.7.2008 in Kraft getretene neue Satz 5 dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen mit der Möglichkeit einer Übertragung in das Folgejahr mehr Flexibilität im zeitlichen Ablauf eröffnet. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Satz 3 erlaubt für den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.14 Regelungsbefugnis (Abs. 10)

Rz. 141 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. und das Bundesversicherungsamt regeln das Nähere über das Verfahren zur Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel zur Finanzierung der Maßnahmen nach den Abs. 6 bis 8 aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Rz. 142 Eine Vereinbarung nach Abs. 10 zwischen dem GKV-Spit...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Die beitragspflichtigen Einnahmen, die nach Abs. 2 seit dem 1.1.2017 zugrunde zu legen sind, bestimmt sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Personen und nach der Art der bezogenen Leistung nach dem SGB XI. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI richtet sich der Pflegegrad nach dem Gesamtpunktwert in den dort genannten Modulen. Die Höhe der maßgeblichen Bemessungsgrund...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 144 Bauer/Kapfelsperger, “Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“- Zukunftsaufgaben für alle staatlichen Ebenen, BayVBl 2026, 181. Bockler, Die Digitalisierung in der PflegeRahmenbedingungen und die Herausforderungen des Transformationsprozesses, WzS 2023, 315. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.1 Sechster Bericht vom 15.12.2016

Rz. 16 Der Sechste Bericht wurde mit dem Präventionsgesetz damit um ein Jahr auf 2016 verschoben. Damit sollten die Auswirkungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes, das am 1.1.2015 in Kraft trat, im ersten Jahr seiner Wirksamkeit angemessen erfasst werden und noch in den Bericht einfließen. Der Bericht sollte somit eine aktuelle Bestandsaufnahme der Pflegeversicherung unmitt...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.2.2 Förderung von Pflegeeinrichtungen

Rz. 34 Das Nähere zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird nach § 9 ebenfalls durch Landesrecht bestimmt. Rz. 35 Der gesetzgeberische Spielraum bei der Förderung von Pflegeeinrichtungen ist dabei deutlich größer bzw. weiter als der bei der Planung von Pflegeeinrichtungen. Satz 2 berechtigt die Länder nämlich ganz generell dazu, zu bestimmen, ob und in welchem Umfang eine fi...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Brockmann, Schnittstellen von Leistungserbringungsrecht und Tarifrecht – Exploration eines Problemfelds am Beispiel des SGB XI, SR 2025, 89. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Jäger/Senge, Lassen sich Dekubitalgeschwüre zukünftig vermeiden? – Dekubitus und Hilfsmitteleinsatz, RDG 2021, 72. n.n., Gewährung des Anerkennungsbetrages ge...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Bauer/Kapfelsperger, „Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“- Zukunftsaufgaben für alle staatlichen Ebenen, BayVBl 2026, 181. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Beirat empfiehlt neues Familienpflegegeld, SozSelbstverwalt 2023, Nr. 9, S. 55. Eicher, Verhältnis einer landesbehördlichen Zustimmung zur Höhe de...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.2.1 Grundsatz der regional gegliederten, ortsnahen und abgestimmten Versorgung (Satz 1)

Rz. 34 Abs. 2 schreibt zwingend vor, dass eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden muss. Für ausdrücklich zuständig werden die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenv...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.3.1 Grundsatz der Trägervielfalt (Satz 1)

Rz. 59 Bei der Durchführung dieses Buches sind die Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen zu wahren sowie deren Selbständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit zu achten; Satz 1. Rz. 60 In der Vorschrift findet der Grundsatz der Trägervielfalt Niederschlag. Er berücksichtigt die historisch gewachsene Situation des Nebeneinanders von öffentlichen, freigemeinnützigen...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.6 Sonstiges

Rz. 47 Der Spitzenverband hat seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt, indem er die "Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes für die Projektförderung und Auftragsvergabe im Rahmen des Modellprogramms zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gemäß § 8 Abs. 3I gültig ab dem 17.10.2017" aufgestellt hat. Rz. 48 Die Fördergrundsätze untergliedern sich in 8 Kapitel. Sie treffen Aussage...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.4 Modellvorhaben innovative Versorgungsansätze (Abs. 3a)

Rz. 56 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 3 Mio. EUR im Kalenderjahr Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen d...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.2 Vereinbarungen nach § 176 Abs. 2

Rz. 4 Das Verfahren über die Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Bezieher von Sozialleistungen (nicht nur Krankengeld und Verletztengeld) können die Leistungsträger und die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 31.12.2004: die Träger der Rentenversicherung) gemäß Abs. 2 Satz 1 durch Vereinbarungen regeln. Solche Vereinbarungen haben die Rentenversicherungsträger bislang ...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.2.1 Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen

Rz. 19 HI1996277 Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig i. S. d. PflegeZG sind zunächst Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14, 15 SGB XI erfüllen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 PflegeZG). Danach ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täg...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.1 Verpflichtung zu Präventionsleistungen durch die Pflegekasse

Rz. 21 Pflegekassen sollen den sozial Pflegeversicherten Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen erbringen, Satz 1. Rz. 22 Für die Lebenswelt der stationären pflegerischen Versorgung enthält die § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB XI somit gegenüber der in § 20 Abs. 4 Nr. 2 SGB V und § 20a SGB V festgelegten Verpflichtung der Krankenkassen zur Erbringung von Leistungen...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.8 Regelungsbefugnis des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen (Satz 8)

Rz. 73 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Verfahren nach den Sätzen 1 bis 3 fest, Satz 8. Rz. 74 Regelungsgegenstände dieser Befugnis sind: Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlichen Evaluation und Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele.mehr