Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegekasse

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Leistungen der sozialen Pfl... / 2.10.2 Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Hausnotrufsystem) werden dem Pflegebedürftigen in der Regel leihweise überlassen. Die Pflegekasse übernimmt die vertraglich vereinbarten Preise. Der Pflegebedürftige hat lediglich eine Zuzahlung i. H. v. 10 % der Kosten, höchstens 25 EUR zu leisten. Achtung Keine Zuzahlung Pflegebedürftige haben keine Zuzahlung zu leisten, wenn das Pflegehil... mehr

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Knappschaftsversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Knappschaftsversicherung bezeichnet eine besondere Form der Sozialversicherung für beschäftigte Arbeitnehmer in knappschaftlichen Betrieben oder mit knappschaftlichen Arbeiten. Die Knappschaftsversicherung kann als ältester Zweig der Sozialversicherung angesehen werden, denn ihre Anfänge mit einer Sozialfürsorge für invalide Bergleute sowie deren Hinterbliebenen ... mehr

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Leistungen der sozialen Pfl... / 2.11 Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Pflegebedürftige haben auf Antrag Anspruch auf einen Zuschuss zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (Wohnung des Pflegebedürftigen oder Haushalt, in dem er aufgenommen wird) bis zu 4.180 EUR[1]. Die Pflegekasse zahlt diesen Zuschuss zu verschiedenen Maßnahmen der Wohnungsanpassung, z. B. Einbau von Treppenlift oder Aufzug, Türverbreiterung, fest installie... mehr

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Pflegezeit / 3 Kurzzeitige Arbeitsbefreiung

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 2 Abs. 1 PflegeZG jedem Beschäftigten das Recht, bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen bis zur Höchstdauer von 10 Arbeitstagen pro Jahr [1] der Arbeit fernzubleiben. § 2 Abs. 1 PflegeZG gewährt dem Beschäftigten ein unmittelbares, d. h. von keiner Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers abhängiges, Leistungsverweiger... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Ziele der sozialgesetzlichen Vorschriften des SGB XI

Rz. 21 Das SGB XI versucht, mithilfe seiner beitragsfinanzierten Leistungen dem allgemeinen Lebensrisiko der Pflegebedürftigkeit (ggf. langfristig) zu begegnen.[75] Die Vorschriften des SGB XI der sozialen Pflegeversicherung bilden die Grundlage der Finanzierung stationärer und ambulanter Pflege. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die... mehr

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Wohnumfeldverbessernde Maßn... / 5 Zuschusshöhe

Die Pflegekasse kann je Maßnahme einen Zuschuss bis zu einem Betrag von 4.180 EUR gewähren. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der Maßnahme. Als Kosten der Maßnahme werden Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen, Materialkosten (auch bei Ausführung durch Nichtfachkräfte), Arbeitslohn und ggf. Gebühren (z. B. für Genehmigungen) berücksichtigt. Haben Angehörige, N... mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / C. Zivilrechtliches Schadensmanagement

Rz. 10 Die Geburtsstunde des zivilrechtlichen Schadensmanagements ist auf die zweite Hälfte der 90er Jahre des vorherigen Jahrhunderts zu datieren. Das Personenschadensmanagement war mittlerweile viermal beim Verkehrsgerichtstag in Goslar Thema eines Arbeitskreises, nämlich beim 38. Verkehrsgerichtstag im Jahr 2000, beim 46. Verkehrsgerichtstag im Jahr 2008, beim 60. Verkehr... mehr

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Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhän... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / V. Musterfall zur außergerichtlichen Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse

Rz. 296 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.2: Außergerichtliche Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse Kfz-Haftpflichtversicherer Postfach 12345 Musterstadt 2.9.2024 Mandant ./. Versicherer Schaden-Nr.: _________________________ Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die bisher in obiger Sache geführte Korresp... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Vorversicherungszeit (Pfleg... / Zusammenfassung

Begriff Ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht, wenn eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt ist. Sie beträgt 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Vorversicherungszeit für Pflegeleistungen ist § 33 Abs. 2 SGB XI. Regelungen ... mehr

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Leistungen der sozialen Pfl... / Zusammenfassung

Begriff Versicherte der sozialen Pflegeversicherung erhalten bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen, die sie nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können, Pflegeleistungen in 5 Pflegegraden ab Antragstellung. Als Leistungen können zur ambulanten Pflege (zu Hause) z. B. das Pflegegeld für die selbstbeschaff... mehr

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Beitragsfreiheit / 6 Beitragsfreiheit in der Pflegeversicherung auf Antrag

Pflegeversicherte, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden, sind beitragsfrei, wenn sie Leistungen zur Pflege aus der Unfallversicherung oder nach dem BVG beziehen. Allerdings tritt diese Beitragsfreiheit nicht kraft Gesetzes ein, sondern auf Antrag des Versicherten. Die Pflegekassen sind aufgrund ihrer Beratungspflicht gehalten, die Versicherten au... mehr

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Persönliches Budget / 4 Leistungsumfang/-dauer

Mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz wurde klargestellt, dass Teilhabeleistungen auch ohne Bezug auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe budgetfähig sind. Zudem wurde bestimmt, dass neben Teilhabeleistungen auch Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe bu... mehr

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Pflegeleistungen bei Auslan... / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Pflegeleistungen ruht grundsätzlich bei einem Auslandsaufenthalt. Das Pflegegeld kann jedoch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder bei einem dauerhaften Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat bzw. in der Schweiz weiter gezahlt werden. Bei Inanspruchnahme von Sachleistungen des örtlichen Leistungsträgers wird das Pflegegeld um diesen Betrag gek... mehr

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Gesundheitsförderung / Zusammenfassung

Begriff Gesundheitsförderung sind nach der WHO (Ottawa-Charta) alle Maßnahmen, die sowohl auf die Veränderung und Förderung des individuellen Verhaltens als auch der Lebensverhältnisse im positiven Sinne abzielen. Ziel der Gesundheitsförderung ist es, bestehende Ungleichheiten mit Blick auf den Gesundheitszustand und die Lebenserwartung unterschiedlicher sozialer Gruppen zu r... mehr

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Wohnumfeldverbessernde Maßn... / 7 Katalog möglicher Maßnahmen

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind z. B.: Außerhalb der Wohnung/Eingangsbereich Einbau eines Personenaufzugs im eigenen Haus und Einbau einer fest installierten Rampe oder eines Treppenlifters. Weiter gehende Maßnahmen außerhalb des Eingangsbereichs/Treppenhauses sind keine Maßnahmen zur Wohnungsanpassung. Innerhalb der Wohnung Verwendung von rutschhemm... mehr

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Teilhabeplanung / 1.2 Zuständigkeitsverfahren

Der leistende Rehabilitationsträger führt das Verfahren durch, indem er die beteiligten Rehabilitationsträger und ggf. andere Akteure gem. § 22 SGB IX (wie Pflegekassen, Integrationsämter, ggf. Jobcenter – seit 2022 Beteiligung im Verfahren möglich – und Betreuungsbehörden) zur Stellungnahme auffordert. Sofern zur Erreichung oder Unterstützung der individuellen Teilhabeziele... mehr

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Verhinderung der Pflegeperson / 3.1 Außerhalb der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

Die Verhinderungspflege kann auch außerhalb der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen insbesondere in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen, einem Internat, einer Krankenwohnung, einem Kindergarten, einer Schule, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung (unabhängig von einer Zulassung nach § 72 SGB XI) durchgeführt werden. E... mehr

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Pflegeunterstützungsgeld / 3 Höhe/Zahlungsdauer

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes berechnet sich nach den für die Berechnung des Kinderpflegekrankengeldes geltenden Vorschriften und ermöglicht damit den Pflegekassen eine verwaltungsfreundliche Handhabung; wie das Krankengeld ist das Pflegeunterstützungsgeld für Kalendertage auszuzahlen.[1] Für die Prüfung der Höchstanspruchsdauer sind die Arbeitstage maßgebend.[2] Da... mehr

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Verhinderung der Pflegeperson / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige können bei Verhinderung der Pflegeperson (z. B. Urlaub oder Krankheit) Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sie kann zu Hause oder in einer Einrichtung geleistet werden. Die Verhinderungspflege wird auch "Ersatzpflege" genannt. Die Aufwendungen können mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag finanziert werden – dieser kann flexibel für die Leistungen der K... mehr

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Leistungsbeginn (Pflegevers... / Zusammenfassung

Begriff Versicherte erhalten die Pflegeleistungen auf Antrag. Die Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen (Vorversicherungszeit oder Pflegebedürftigkeit/Pflegegrade) erfüllt sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für den Beginn der Pflegeleistungen ist in § 33 Abs. ... mehr

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Pflegesachleistungen / Zusammenfassung

Begriff Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause von zugelassenen ambulanten Pflegediensten gepflegt, kann Pflegesachleistung zum Tragen kommen. Es besteht ein Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Der Leistungsumfang ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialv... mehr

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Beitragserstattung / 9 Umfang der Erstattung

Erstattet werden nur Beiträge, die im Bundesgebiet für Zeiten nach dem 20.6.1948, in Berlin (West) nach dem 24.6.1948, im Saarland nach dem 19.11.1947 und im Beitrittsgebiet nach dem 30.6.1990 gezahlt worden sind. Die vor diesen Zeitpunkten entrichteten Beiträge kommen für eine Erstattung nicht infrage. Ausgeschlossen von der Erstattung sind auch Beiträge, die von den Pflegekasse... mehr

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Leistungen der sozialen Pfl... / 2.6 Pflegekurse

Die Pflegekassen haben für Pflegepersonen und sonstige an der ehrenamtlichen Pflege interessierte Personen die kostenlose Teilnahme an Pflegekursen zur ermöglichen. In den Pflegekursen werden Pflegekenntnisse vermittelt und den Pflegepersonen die Möglichkeit gegeben, Erfahrungen auszutauschen.[1] Die Pflegekurse können auch in häuslicher Umgebung stattfinden. mehr

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Leistungen zur Teilhabe / 2 Leistungsträger

Leistungen zur Teilhabe werden von den nachfolgenden Trägern erbracht: Rentenversicherungsträger im Rahmen des SGB VI; Gesetzliche Krankenkassen auf der Grundlage des SGB V Allgemeine Ortskrankenkasse, Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse, Ersatzkasse, Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung), Sozialversicherung für Landw... mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / VI. Muster: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten

Rz. 130 Alle in diesem Abschnitt genannten Fundstellen und Gerichtsurteile sind rein fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Frau _________________________ (Geschädigte) A-Straße 1 12345 Musterstadt 1.2.2025 Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte... mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.3 Meldungen zur Klärung der Elterneigenschaft

Die Zahlstelle hat ab dem 1.7.2025 bei Beginn eines in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtigen Versorgungsbezugs eine weitere Anmeldung zu erstatten. Diese Anmeldung erfolgt zum Abruf der Elterneigenschaft und der Anzahl der für die Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung berücksichtigungsfähigen Kinder. Die Anmeldung erfolgt über die Deutsche Ren... mehr

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Gesetz zur Befugniserweiter... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Stärkung der Rolle der Pflegefachpersonen Erweiterung der Kompetenzen: Pflegefachpersonen sollen zukünftig eigenverantwortlich Leistungen übernehmen dürfen, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren – abhängig von ihrer Qualifikation. Management chronischer Erkrankungen: Pflegefachpersonen sollen stärker in... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.1 Vorbemerkungen

Rz. 17 Aufklärung, Auskunft und Beratung sind allgemeine Aufgaben, die seit dem Inkrafttreten des SGB I – Allgemeiner Teil – am 1.1.1976 für alle Sozialleistungsträger, deren Verbände und sonstige soziale öffentlich-rechtliche Vereinigungen verbindlich geregelt sind (§§ 13, 14 SGB I). Rz. 18 Von den allgemeinen Aufklärungs- und Beratungspflichten nach §§ 13, 14 SGB I sowie de... mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.2.10 Verfahren bei fehlender Mitwirkung

Rz. 50 Für das Verfahren nach § 66 SGB I ist für die Pflegekasse folgender Verwaltungsablauf zu beachten: Bei einer notwendigen Mitwirkung ist der Pflegebedürftige auf seine Mitwirkungspflichten hinzuweisen. Diese Mitwirkungspflichten müssen konkret bezeichnet sein, d. h., es muss ihm dargelegt werden, was von ihm verlangt und erwartet wird. Dieses soll ihm nach Möglichkeit i... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.3 Benachrichtigungspflicht im sog. Entlassmanagement (Satz 2)

Rz. 57 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird; Sat... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.5 Auskunftspflicht integrierte Versorgung (Satz 4)

Rz. 77 Der Informationsanspruch nach Satz 3 erstreckt sich nach Satz 4 auch auf die Pflicht der Pflegekasse, Auskunft zu geben über die in ihren Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 92b Abs. 2 getroffenen Festlegungen, insbesondere zu Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen und der für die Versicherten entstehenden Kosten. Rz. 78 Die in Satz 4 weitergehe... mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.2.5 Versagen und Entziehen der Leistung

Rz. 35 Eine Versagung oder Entziehung von Sozialleistungen ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 66 SGB I zulässig, und selbst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Leistungsträger einen Ermessensspielraum, um besonderen und nicht voraussehbaren Umständen des Einzelfalles gerecht werden zu können. Holt der Antragsteller oder Leistungsberechtigte seine Mitw... mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.8 Sachleistung

Rz. 29 Der Begriff der Pflegesachleistung ist weitgehende deckungsgleich mit dem Begriff der Dienstleistung. Rz. 30 (Pflege)Sachleistungen sind professionelle Pflege- und Betreuungsdienstleistungen durch ambulante Pflegedienste, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, anstatt als Geld an den Pflegebedürftigen gezahlt zu werden, wobei sie Aufgaben wie Körperpflege, ... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 116 Axer, Unabhängige Patientenberatung durch eine Stiftung und kommunale Gesundheitskioske – Zu verfassungsrechtlichen Fragen der Patientenberatung im Gesundheitswesen, SGb 2024, 689. Grieseler/Caspari, Intelligente Chatbots in der Pflegeberatung, WIRKSAM 2022, Nr. 1, S. 40. Holtstraeter, Aufklärungs- und Beratungspflicht im Entlassmanagement – Urteil des Bundessozialgeri... mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.2.2.2 Unterkunfts- und Verpflegungskosten

Rz. 70 Bei teil- und vollstationärer Pflege hat der Pflegebedürftige die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst zu tragen. Das ist nach Auffassung des Gesetzgebers zumutbar, da der Pflegebedürftige auch im Falle der Nichtpflegebedürftigkeit oder außerhalb der Einrichtung diese Kosten zu tragen hätte (so ausdrücklich die Gesetzesmotive, vgl.: BR-Drs. 505/93 S. 90 f. = B... mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.2.7 Anhörung

Rz. 39 Beabsichtigt die Pflegekasse die Festsetzung eines ihr erlaubten Sanktionsmittels, hat sie dem Betroffenen nach § 24 SGB X Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie erlässt mit der Festsetzung einen Verwaltungsakt, der in die Rechte des Betroffenen eingreift, und nimmt damit eine Verschiebung der bisherigen Rechtsposition vor. In diesen Fällen schreibt der Gesetzgeb... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 begründet die Pflicht der Pflegekassen zur Aufklärung und Auskunft über die der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung. Rz. 3 Abs. 2 regelt grundlegende Prinzipien der Aufklärung und wesentliche Rechte der Pflegeversicherten. So räumt Satz 1 HS 1 für den von der Pflege regelhaft betroffenen Personenkreis einen Anspruch auf Aufklärung auf verständliche Weis... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.4 Art und Weise (verständliche Weise) und Beratungsinhalt

Rz. 44 Die Art und Weise des Beratungsanspruchs gibt die Norm selbst vor. Die Beratung und Information hat in verständlicher Weise zu erfolgen, was auch eine verständliche Sprache – also eine einfache Sprache – voraussetzt. Erfasst ist damit auch die Pflicht der Pflegekassen, Beratung und Information nicht deutschen Muttersprachlern in geeigneter Weise zugänglich zu machen (... mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 Ergänzende Regelungen finden sich in den Regelungen über die "aktivierende Pflege" nach § 2 SGB XI und zur medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V. Für den Begriff der Pflegebedürftigkeit ist auf die §§ 14, 15 SGB XI abzustellen. Außerdem ist auf § 18 SGB XI zu verweisen, der das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit regelt. Zudem ist § 5 SGB XI zu be... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.2 Aufklärung über die Übermittlungsansprüche (Satz 1 HS 2)

Rz. 50 Zwecks Sicherstellung der Ansprüche des Versicherten begründet Satz 1 HS 2 zwei konkrete Aufklärungspflichten der Pflegekassen hinsichtlich von Übermittlungsansprüchen, die den Versicherten, ihren Angehörigen und Lebenspartnern zustehen (vgl. hierzu auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI v. 1.7.2025, zu §... mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.2.9 Beweislast und Beweismittel

Rz. 48 Die Beweislast in solchen Fällen liegt im Allgemeinen bei der Pflegekasse. Im Sozialrecht herrscht der Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X), d. h., die Pflegekasse hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für die Beteiligten günstigen Umstände, zu berücksichtigen. Rz. 49 In der Regel wird sie sich bei ihrer Entscheidu... mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.7 Dienstleistung

Rz. 27 Dienstleistung in der Pflege meint die professionelle, organisierte Hilfe durch qualifizierte Pflegekräfte (Pflegedienste), die körpernahe Grundpflege (Waschen, Anziehen), Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung (Einkaufen, Kochen) bei Pflegebedürftigen zu Hause leisten, wobei die Pflegekasse die Kosten bis zu bestimmten Grenzen übernimmt, um die Selbstständig... mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.10 Geldleistung

Rz. 39 Geldleistungen in der Pflege sind monatliche Zahlungen der Pflegekasse an Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 2), die ihre Pflege selbst organisieren, oft durch Angehörige oder Ehrenamtliche, und das Geld frei für Pflege und Betreuung einsetzen, im Gegensatz zu Pflegesachleistungen, die direkt an professionelle Pflegedienste gezahlt werden. Die Erbringung von Leistungen d... mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.2.2.1 Pflegebedingte Aufwendungen

Rz. 66 Pflegebedingte Aufwendungen sind die Kosten für die eigentliche Pflege und Betreuung, beispielsweise im Pflegeheim. Sie umfassen die Ausgaben für medizinische Behandlungspflege und Betreuungsleistungen, die von der Pflegekasse je nach Pflegegrad bezuschusst werden. Rz. 67 Mit dem zum 1.1.2017 erweiterten neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit hat sich zugleich auch der ... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.6 Pflegeheimplatz

Rz. 49 Nach § 7 Abs. 2 und 12 Abs. 2 SGB XI haben die Pflegekassen die Versicherten und ihre Angehörigen insbesondere über die Leistungen der Pflegeversicherung sowie über Leistungen und Hilfen anderer Sozialversicherungszweige zu unterrichten und zu beraten, die zur Verfügung stehenden Hilfen zu koordinieren und sicherzustellen, dass im Einzelfall ärztliche Behandlung, Beha... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.5 Übermittlungspflicht an Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Satz 5)

Rz. 98 Die Leistungs- und Preisvergleichsliste ist der Pflegekasse sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Buch und zur Veröffentlichung nach Abs. 2 Satz 4 und 5 vom Landesverband der Pflegekassen durch elektronische Datenübertragung zur Verfügung zu stellen; Satz 5. Rz. 99 Auch der Verband der privaten Krankenve... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.1 Leistungs- und Preisvergleichsliste (Satz 1)

Rz. 82 Satz 1 bestimmt, dass die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen eine Leistungs- und Preisvergleichsliste zu übermitteln hat. 2.4.1.1 Übermittlungspflicht auf Aufforderung (HS 1) Rz. 83 Diese Verpflichtung trifft die Kasse bereits unverzüglich nach Eingang des Leistungsantrags des Pflegebedürftigen und nicht erst mit dem Bewilligungsbescheid (so ausdrücklich schon die Gesetz... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.2 Aktualisierungs- und Veröffentlichungspflicht (Satz 2)

Rz. 89 Die Landesverbände der Pflegekassen erstellen eine Leistungs- und Preisvergleichsliste nach Satz 1, aktualisieren diese einmal im Quartal und veröffentlichen sie auf einer eigenen Internetseite; Satz 2. Rz. 90 Die Pflicht der Landesverbände der Pflegekassen die Leistungs- und Preisvergleichsliste nicht nur zu erstellen, sondern auch fortzuschreiben (also zu aktualisier... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Ganz allgemein ist es Sinn und Zweck von Beratung und Aufklärung durch Sozialleistungsträger, sicherzustellen, dass jeder Einzelne seine gesetzlich verankerten sozialen Rechte tatsächlich verwirklichen kann. Da das soziale Leistungssystem zunehmend komplexer wird und für Laien kaum noch durchschaubar ist, dienen diese Pflichten dazu, die Bedingungen für ein zweckmäßige... mehr