Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegekasse

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.2.1 Kreis der Anspruchsberechtigten

Rz. 25 Abs. 1 Satz 1 zieht den Kreis der Anspruchsberechtigten ausdrücklich eng. Erfasst werden nämlich allein die Versicherten. Rz. 26 Die Einbeziehung der Angehörigen des Pflegebedürftigen oder gar weiterer Personen – wie dies auf ausdrücklichen Wunsch der anspruchsberechtigten Person bei der Pflegeberatung nach § 7a Abs. 2 Satz 1 möglich ist – sieht die Regelung gerade nic...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.6 Beratung in häuslicher Umgebung (Satz 4)

Rz. 55 Auf Wunsch des Versicherten hat die Beratung in der häuslichen Umgebung stattzufinden; über diese Möglichkeit hat ihn die Pflegekasse ebenfalls ausdrücklich aufzuklären, Satz 4. Rz. 55a "Häusliche Umgebung" bezeichnet den primären Lebensraum einer pflegebedürftigen Person, der nicht eine vollstationäre Einrichtung (wie ein Pflegeheim) ist. Das kann sein: eigene Wohnung:...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.4 Hinweispflicht auf den individuellen Versorgungsplan (Satz 2)

Rz. 50 Anlässlich der Erfüllung der verpflichtenden Aufgaben nach Abs. 1 Satz 1 – Beratungstermin anbieten oder Beratungsgutschein ausstellen – hat die Pflegekasse ausdrücklich auch auf die Möglichkeiten des individuellen Versorgungsplans nach § 7a hinzuweisen und über dessen Nutzen aufzuklären, Satz 2. Rz. 51 Der Versorgungsplan nach § 7a SGB XI ist ein individueller, schrif...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.2 Begriff der Unmittelbarkeit

Rz. 24 Die Regelung in Satz 1 gibt keine Anhaltspunkte vor, was mit dem Begriff "unmittelbar" gemeint ist. Ziel der Regelung ist aber (s. o.) die proaktive Unterstützung pflegebedürftiger Menschen bei Anträgen. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn der Begriff unmittelbar im Sinne "unverzüglich" auszulegen ist. Der Begriff "unverzüglich" wiederum ist legaldefiniert in § 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 18 Beauftr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1995 durch Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getreten und regelte in 6 Absätzen das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Nach mehreren Änderungen wurde die Norm zum 1.10.2023 durch Art. 1 Nr. 10 des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.3 Hinwirkungsgebot (Satz 3)

Rz. 66 Nach Satz 3 übernehmen die Pflegekassen zentrale Verantwortung in dem Verfahren zur Aufgabenerfüllung der Pflegestützpunkte. Sie sind verpflichtet, eine möglichst breite Beteiligung an der Betreibung der Stützpunkte herzustellen. Die Vorschrift nennt im Einzelnen die Adressaten dieser Herstellungsbemühungen. Rz. 67 Die Pflegekassen haben nach Satz 3 Nr. 1 bis 3 darauf ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.2 Recht auf unverzügliche Mitteilung (Satz 1 HS 2)

Rz. 38 Anspruchsberechtigten soll weiter durch die Pflegekassen vor der erstmaligen Beratung unverzüglich ein zuständiger Pflegeberater, eine zuständige Pflegeberaterin oder eine sonstige Beratungsstelle benannt werden; Satz 1 HS 2. Rz. 39 Eine umfassende Information und Beratung der Versicherten – möglichst durch eine Person oder Stelle ihres Vertrauens – hat der Gesetzgeber...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.4.2 Hinweispflicht auf jederzeitige Widerrufbarkeit der Einwilligung (Satz 2)

Rz. 127 Der Versicherte oder sein gesetzlicher Vertreter ist zu Beginn der Beratung darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, Satz 2. Rz. 128 Die Einwilligung ist einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die auch im Sozialrecht die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung finden. Insoweit regelt § 183 BGB ausdrücklich, dass ei...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.6 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 20 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in den in den Abs. 1 bis 9 ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen, so in folgenden Vorschriften: Abs. 1 § 17 Abs. 1a (Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen); Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 und Abs. 2 und 3, § 37 Abs. 3 (Anspruch auf Pflegeberatung in Intervallen in der eigenen Häuslichkeit)...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.1 Begutachtungs-Richtlinien (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt seit Inkrafttreten der Norm im Jahr 1995 die Pflicht zum Erlass von Richtlinien zur näheren Abgrenzung der in § 14 geregelten Merkmale der Pflegebedürftigkeit, der (damals noch geltenden) Pflegestufen nach § 15 sowie des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Infolge der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017 und der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.3 Kostenabgrenzungs-Richtlinien (Abs. 1b)

Rz. 12 Abs. 1b regelt den Erlass von Richtlinien betreffend die Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (sog. Kostenabgrenzungs-Richtlinien). Dieser Absatz wurde erst zum 1.11.2016 durch Art. 2a des Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters und...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.3 Vorgaben zur Ausführung der Pflegeberatung; Organisation der Pflegeberatung (Abs. 3)

Rz. 92 Die Pflegekassen sind dafür verantwortlich, dass für die Pflegeberatung ihrer Versicherten in ausreichendem Maße Pflegeberater zur Verfügung stehen. Der Anspruch auf Pflegeberatung besteht unmittelbar gegenüber der zuständigen Pflegekasse (vgl. hierzu auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 1.7.2025, z...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.4.4 Beauftragung nach Maßgabe der §§ 88 bis 92 SGB X (Satz 4)

Rz. 106 Ebenfalls der Flankierung des Gebotes, Personal zur Pflegeberatung nicht unkoordiniert, sondern möglichst effizient und abgestimmt einzusetzen, dient der Hinweis in Abs. 4 Satz 4 auf die §§ 82 bis 92 SGB X (so ausdrücklich bereits die Gesetzesmotive zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008, BGBl. I S. 874, BR-Drs. 718/07 S. 112 = BT-Drs. 16/7439 S. 49; vgl. z...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 20 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in den Abs. 1 bis 4 ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen; dies gilt für folgende Regelungen: § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB XI mit seinen Verfahrensregelungen zur Beschlussfassung durch die Mehrheit, § 7a (Pflegeberatung), § 17 Abs. 1a SGB XI mit seinen Regelungen über die Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pfl...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.8.4 Übertragungsrecht (Satz 4)

Rz. 143 Pflegekassen können die ihnen obliegende Aufgaben der Pflegeberatung auch ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, Satz 4. Rz. 144 Die Regelung von Satz 4 war bis zum 31.12.2025 Gegenstand von Abs. 1 Satz 8. Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) wurde dieser Regelungsgegenstand in Abs. 8 Satz 4...mehr

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Sommer, SGB XI § 19 Begriff... / 2.1.3 Nicht erwerbsmäßige Pflege

Rz. 6 Der Begriff der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson ist von dem der erwerbsmäßig tätigen Pflegekraft grundsätzlich nach denselben allgemeinen zu § 7 Abs. 1 SGB IV entwickelten Kriterien abzugrenzen, wie eine familienhafte Mitarbeit oder ehrenamtliche Betätigung von einer Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung. Diejenigen, die die Pflege von Pflegebedürftigen nach ihre...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.10 Durchführung der Pflegeberatung durch Pflegestützpunkte (Satz 9)

Rz. 66 Die Pflegeberatung wird von Pflegeberater/-innen der Pflegekasse oder insbesondere von einer sonstigen Beratungsstelle, z. B. einem Pflegestützpunkt, durchgeführt; Satz 9 (vgl. weitergehend die Komm. zu § 7c).mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.8.3.2 Neutralitätsgebot (HS 2)

Rz. 142 Die sich beteiligende Pflegekasse ist verpflichtet, die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung zu gewährleisten, HS 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.3 Konkreter Beratungsinhalt (Satz 1 HS 2)

Rz. 33 Satz 1 HS 2 regelt die zwingenden Beratungsinhalte: Angebot eines konkreten Beratungstermins; Nr. 1, oder Ausstellung eines Beratungsgutscheins; Nr. 2. 2.1.3.1 Angebot eines Beratungstermins (Nr. 1) Rz. 34 Die Pflegekasse hat dem Versicherten unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Antragseing...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.5 Beratung nach § 7a (Satz 3)

Rz. 54 Die Beratung richtet sich nach § 7a, Satz 3 (auf die Kommentierung zu § 7a ist daher zu verweisen).mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 beschäftigt sich mit der Einrichtung und Organisation der Pflegestützpunkte. Satz 1 regelt die Grundsätze der Einrichtung, wie Ziel und Regelvoraussetzung. Satz 2 bestimmt eine zwingende Einrichtungsfrist von 6 Monaten. Satz 3 legt die Rechtsfolgen fest, falls die notwendigen Verträge ausbleiben. Satz 4 regelt die Beschlussfassung und die Anwendung § 81 Abs. 1 S...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.4.2 Übertragungsbefugnis (Satz 2)

Rz. 104 Die Pflegekassen können die in Abs. 4 Satz 1 benannte Aufgabe auch auf die Landesverbände der Pflegekassen übertragen, Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3.3 Sicherungsinstrument vertragliche Vergütungsvereinbarung (Satz 3)

Rz. 95 Die Pflegekassen schließen hierzu allein oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen mit den in Satz 1 genannten Stellen einen Vertrag über die Vergütung; Abs. 2a Satz 3. Rz. 96 Durch das Zusammenspiel der Regelungen in den Sätzen 2 und 3 wird die vertragliche Vereinbarung zwischen Pflegekassen und den kommunalen Gebietskörperschaften, von diesen geschlossenen Zweckgemeins...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.10 Empfehlungen (Abs. 9)

Rz. 170 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ist berechtigt, gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Empfehlungen zur Arbeit und zur Finanzierung von Pflegestützpunkten in der gemeinsamen Trägerschaft der gesetzlichen Kranken- u...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.3 Regionale Pflegeausschüsse (Abs. 3)

Rz. 48 Regionale Pflegeausschüsse nach Abs. 3 können für die Koordinierung der örtlichen pflegerischen Versorgung eine sinnvolle Ergänzung zu den Landespflegeausschüssen sein. An den regionalen Pflegeausschüssen können alle entscheidenden Akteure der Pflege vor Ort mitwirken sowie regionale Unterschiede besser berücksichtigt und sozialraumorientierte Versorgungsstrukturen du...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.3.2 Qualifikation der Pflegeberater (Satz 2)

Rz. 94 Die Pflegekasse erfüllt ihre Verpflichtung zur Pflegeberatung nach Maßgabe von Abs. 3 Satz 2 durch entsprechend qualifiziertes Personal. Der Gesetzestext nennt exemplarisch Pflegefachpersonen, Sozialversicherungsfachangestellte und Sozialarbeiter mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation (vgl. auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistung...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.5.3 Höhenbegrenzung (Satz 3)

Rz. 94 Die Verteilung der für den Betrieb des Pflegestützpunktes erforderlichen Aufwendungen wird mit der Maßgabe vereinbart, dass der auf eine einzelne Pflegekasse entfallende Anteil nicht höher sein darf als der von der Krankenkasse, bei der sie errichtet ist, zu tragende Anteil, Satz 3. Rz. 95 Satz 3 regelt damit eine zwingende Höhenbegrenzung, die nicht überschritten werd...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.1.2 Anspruchscharakter der Norm

Rz. 36 Auf die Pflegeberatung besteht ein Anspruch des Pflegebedürftigen. Ob er sie beantragt oder nicht, obliegt indes seiner freien Entscheidung ohne Sanktionsgefahren etwa nach § 66 SGB I. Der Anspruch richtet sich gegen die Pflegekasse. Hieran ändert der Umstand nichts, dass die Kasse nach Abs. 1 Satz 7 Aufgaben der Pflegeberatung, unter Beachtung der Regelungen des § 80...mehr

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Sommer, SGB XI § 19 Begriff... / 2.1.1 Pflege eines Pflegebedürftigen im Sinne des § 14

Rz. 4 Pflegebedürftig i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 ist eine Person, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Es muss sich um eine Person handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.7 Weitere anspruchsauslösende Anträge (Satz 5)

Rz. 57 Zur Anwendung der Sätze 1 bis 4 stellt Satz 5 weitere anspruchsauslösende Anträge den in Satz 1 genannten Anträgen gleich; so wird der in Satz 1 genannte Beratungsanspruch auch ausgelöst bei der erstmaligen Beantragung von Leistungen nach § 40 Abs. 2, den §§ 39 sowie 42 jeweils i. V. m. § 42a, nach § 45a Abs. 4 und § 45b. Rz. 58 Das Angebot einer Beratung bei den sog. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1995 durch Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getreten. Sie bestand damals nur aus den Abs. 1 und 2. Erst im Jahr 2016 erfolgte die Erweiterung um die Abs. 1a und 1b sowie im Jahr 2023 um Abs. 1c. Zuletzt wurde die Norm durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürok...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.5.2 Vertragliche Vereinbarung (Satz 2)

Rz. 116 Sofern private Pflegeversicherungsunternehmen Pflegeberatung unter Zuhilfenahme von Pflegeberatern der Pflegekassen durchführen wollen, fordert Satz 2 eine vertragliche Vereinbarung mit den Pflegekassen über Art, Inhalt und Umfang der Inanspruchnahme sowie über die Vergütung der hierfür je Fall entstehenden Aufwendungen, Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.3 Durchführung der Pflegeberatung Satz 2)

Rz. 41 Für das Verfahren, die Durchführung und die Inhalte der Pflegeberatung sind die Richtlinien nach § 17 Abs. 1a maßgeblich. Rz. 42 § 17 regelt die Richtlinien des medizinischen Dienstes des Bundes und die Richtlinien der Pflegekassen. Nach § 17 Abs. 1a erlässt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen unter Beteiligung des medizinischen Dienstes des Bundes Richtlinien zur...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.3.3 Empfehlungen (Satz 3)

Rz. 98 Nach Satz 3 traf den Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Pflicht, unter Beteiligung der in § 17 Abs. 1a Satz 2 genannten Parteien Empfehlungen zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern abzugeben. Rz. 98a Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr....mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.5 Auswirkungen der Empfehlungen auf Verträge – Beachtungsmaxime (Abs. 5)

Rz. 66 Empfehlungen der Ausschüsse nach den Abs. 1 bis 3 zur Weiterentwicklung der Versorgung sind von den Vertragsparteien nach dem Siebten Kapitel (Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern – §§ 69 ff.) beim Abschluss der Versorgungs- und Rahmenverträge und von den Vertragsparteien nach dem Achten Kapitel (Pflegevergütung – §§ 82 ff.) beim Abschluss der Vergü...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.4.1 Abstimmungspflicht (Satz 1)

Rz. 103 Die Pflegekassen im jeweiligen Land haben Pflegeberater zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung in den Pflegestützpunkten nach Anzahl und örtlicher Zuständigkeit aufeinander abgestimmt bereitzustellen und hierüber einheitlich und gemeinsam Vereinbarungen zu treffen, Satz 1.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.7.3 Ergänzende Vereinbarung und örtliche Beratung (Satz 3)

Rz. 130 Die Träger der Sozialhilfe erhalten mit Satz 3 die Möglichkeit, ergänzende Vereinbarungen zu Regelungen auf Landesebene für die Zusammenarbeit der örtlichen Beratungsstellen von Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe für das Gebiet des Kreises oder der kreisfreien Städte und damit für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich herbeizuführen. Die Landesverbände der Pfle...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.2.3 Vergütung (Nr. 3)

Rz. 79 Nr. 3 sieht abschließend als zulässigen, aber auch notwendigen Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen Vergütungsregelungen vor. Rz. 80 Dieser Vertragsgegenstand sichert die Unabhängigkeit und Neutralität der Beratungsstellen, die durch die Pflegekassen zu gewährleisten ist (vgl. Rz. 66).mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.2.1.2 Entsendungspflicht und Mitwirkungsgebot

Rz. 39 Sofern ein Bundesland einen solchen sektorenübergreifende Landespflegeausschuss eingerichtet hat, entsenden die Landesverbände der Pflegekassen und der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landeskrankenhausgesellschaften Vertreter in diesen Ausschuss und wirken an der Abgabe gemeinsamer Empfehlungen mit; Satz 1 HS 2. Rz. 40 B...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.4.1 Pflegestrukturplanungsempfehlungen (Satz 1)

Rz. 53 Die Pflegestrukturplanung ist Teil der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 8 Abs. 1 (vgl. auch BT-Drs. 18/9518 S. 64 = BR-Drs. 410/16 S. 58). Rz. 54 Die Pflegekassen, die Landesverbände der Pflegekassen sowie die weiteren in Abs. 2 genannten Mitglieder der sektorenübergreifenden Landespflegeausschüsse werden nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet, an der Erstellu...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.2.5 Datenschutz und Datensicherheit bei digitalen Angeboten; Pflegeberatungs-Richtlinien (Satz 5)

Rz. 82 Für digitale Angebote sowie andere digitale Anwendungen nach dieser Vorschrift gelten die Anforderungen, die der Spitzenverband Bund der Pflegekassen in seiner Richtlinie nach § 17 Abs. 1a zur Durchführung von Beratungen für den Datenschutz und die Datensicherheit bestimmt hat, Satz 5. Rz. 83 Nach § 17 Abs. 1a erlässt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen unter Bete...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.4.3 Berichtspflicht (Satz 3)

Rz. 63 Die Beschlüsse der Ausschüsse nach den Abs. 1 bis 3 sind nicht verbindlich und haben reinen Empfehlungscharakter. Rz. 64 Die in den Ausschüssen nach den Abs. 1 bis 3 vertretenen Pflegekassen und Landesverbände der Pflegekassen – sowie für den sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss nach Abs. 2 zusätzlich die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, d...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.5 Genehmigungsvorbehalt nach Abs. 2

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hängt die Wirksamkeit der Richtlinien nach den Abs. 1, 1a, 1b und 1c von der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit ab, wobei die Genehmigung nach Satz 2 als erteilt gilt, wenn die Richtlinien nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage beim Bundesministerium für Gesundheit von diesem beanstandet werden. Bei dieser Frist handelt sich u...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 137 Becker, Pläne im Sozialleistungsverhältnis, SGb 2024, 317. ders., Rechtliche Einordnung von Vereinbarungen, Plänen und Verträgen, Sozialrecht aktuell, Sonderheft 2024, 191. ders., Rechtsschutz bei Individualplänen im Sozialleistungsrecht, SGb 2025, 377. ders., Pläne im Sozialleistungsrecht – Bedeutung und Auswirkungen auf die anwaltliche Tätigkeit, 37. Sozialrechtliche ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.8.2 Kassenartenübergreifenden Organisation der Pflegeberatung (Satz 2)

Rz. 135 Satz 2 regelt das Recht der Pflegekassen, Vereinbarungen zur kassenartenübergreifenden Organisation der Pflegeberatung zu schließen. Rz. 136 Die Pflegekassen im Land sollen hierfür einheitlich und gemeinsam Vereinbarungen zur kassenartenübergreifenden Organisation der Pflegeberatung im Land und zur Abstimmung und Zuordnung der Beratungsstrukturen zu bestimmten räumlic...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Landespflegeausschüsse. Satz 1 enthält die Regelung über die Bildung dieser Ausschüsse. Satz 2 beschreibt die Rechte bzw. Aufgaben des Landespflegeausschusses. Satz 3 schließlich weist der Landesregierung die Verordnungsermächtigung zu, das Nähere zu den Landespflegeausschüssen zu bestimmen. Rz. 3 Abs. 2 beinhaltet weitergehende Regelungen für sektoren...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.7.1 Abschluss der Rahmenverträge (Satz 1)

Rz. 111 Sofern die zuständige oberste Landesbehörde die Einrichtung von Pflegestützpunkten bestimmt hat, vereinbaren die Landesverbände der Pflegekassen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den anderen genannten Beteiligten Rahmenverträge zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte, Satz 1. Rz. 112 Zwar existierte Abs. 6 bereits vor dem 1.1.2017, die Vorsch...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9.2 Mittelverwendung aus dem Ausgleichsfonds (Satz 2)

Rz. 155 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann zur Finanzierung der Berichtspflichten aus Satz 1 auf die Mittel des Ausgleichsfonds nach § 8 Abs. 3 zurückgreifen. Durch § 8 Abs. 3 werden Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gefördert. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Mio. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.1.3 Rechtsfolgen bei Ausbleiben notwendiger Verträge (Satz 3)

Rz. 36 Kamen die hierfür erforderlichen Verträge nicht innerhalb von 3 Monaten zustande, hatten die Landesverbände der Pflegekassen innerhalb eines weiteren Monats den Inhalt der Verträge festzulegen, Satz 3 HS 1. Rz. 37 Der Stichtag war insoweit der 31.10.2008 (vgl. so schon die Gesetzesmotive zu der durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008, BGBl. I S. 874, ein...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.2 Rückgriff auf vernetzte Beratungsstrukturen (Satz 2)

Rz. 62 Auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen ist zurückzugreifen, Satz 2. Rz. 63 Satz 2 greift daher das Aufgabengebot aus Satz 1 Nr. 3 auf und verpflichtet die Pflegekassen zum einen auf vorhandene Beratungsstrukturen zurückzugreifen, entlastet damit aber auch zugleich die Pflegekassen von der Aufgabe, gänzlich neue Strukturen zu schaffen und zu vernetzten. Rz. 64 Weit...mehr