Fachbeiträge & Kommentare zu Personalwesen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.5 Diskriminierungsrisiken

Die wohl medial präsenteste Kritik an KI ist das Diskriminierungsrisiko. Neben ethischen Aspekten sind Unternehmen selbstverständlich auch beim KI-Einsatz an den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und die gesetzlichen Vorschriften aus § 7 AGG ( § 1 EntgTranspG) und § 164 Abs. 2 SGB IX gebunden. Arbeitgeber können sich nicht hinter ihrer Software verstecken ("computer says...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 1.1 Künstliche Intelligenz

Um im Umgang mit KI-Anwendungen mitreden zu können, müssen Personaler nicht zu Informatikern mutieren. Entscheidend ist, Grundbegriffe und Funktionen zu kennen und sich ein grobes Bild zu machen, um die richtigen Fragen stellen zu können. Künstliche Intelligenz, "machine learning" und "neural networks" sind nicht nur schillernde Begriffe, die gelegentlich im Fernsehen auftau...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 2 Einsatzbeispiele für KI im Personalbereich

KI-basierte Anwendungen können in sämtlichen Phasen und Bereichen des Arbeitsverhältnisses eingesetzt werden und unter den richtigen Vorzeichen Vorteile für Unternehmen und Belegschaft bringen. Anwendungsfelder sind z. B.: die Personalgewinnung, die Personalbetreuung, die Mitarbeiterbindung, die Datenanalyse, das Einsatz- und Leistungsmanagement. Die folgenden Ausführungen geben e...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 2.2 Personalbetreuung

Großes Potenzial haben Chatbots auch im Bereich des Onboarding-Prozesses. Anstatt seitenweise FAQ, Prozesshandbücher und Unternehmensrichtlinien zu wälzen, könnten neue Mitarbeiter schnell Antworten auf typische Fragen erhalten wie z. B.: Welche Abteilung ist für Forderungen zuständig? Wie kann ich einen Parkplatz beantragen? Wann wird das Gehalt überwiesen? Ein derartiger Chatb...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 2.4 Datenanalyse (HR Analytics)

Vor allem große Unternehmen verfügen oft über enorme Datenmengen mit großem Potenzial für den wirtschaftlichen Nutzen. Zwar bieten die verarbeitenden Systeme i. d. R. schon umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten. Diese sind jedoch meist sehr spezifisch vorprogrammiert. Eine KI-basierte Big-Data-Analyse hingegen ist in der Lage, für Menschen schwer erkennbare bzw. schwer vorhe...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / Zusammenfassung

Überblick Hinter dem Begriff "künstliche Intelligenz" (KI oder englisch: AI – "Artificial Intelligence") verbergen sich zumeist besondere, selbstlernende Algorithmen, bzw. Modelle, die mit vorzugsweise großen Datenmengen trainiert wurden. KI-basierte Software kann u. a. selbstständig unbekannte Sachverhalte bewerten, Prognosen und Empfehlungen abgeben oder auch Entscheidunge...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 4 Ausblick: Europäische KI-Verordnung

Infographic Auf europäischer Ebene ist die KI-Verordnung [1], also ein für alle Mitgliedsstaaten geltendes Gesetz, in Kraft treten. Hiernach werden KI-Anwendungen in Risikoklassen eingeteilt, mit denen jeweils Pflichten für die Entwickler, aber auch für die Nutzer der Anwendungen einhergehen, also für die anwendenden Unternehmen. Bestimmte KI-Anwendungen und Praktiken werden g...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 2.3 Mitarbeiterbindung (Retention)

Im Bereich Mitarbeiterbindung sind insbesondere KI-unterstützte Mitarbeiterbefragungen und die automatisierte Vermittlung von Jobangeboten ("Skill-Matching") hervorzuheben. Herkömmliche Mitarbeiterbefragungen sind in der Regel durchstrukturiert: Es gibt konkrete Fragen mit vorformulierten oder graduellen Angabemöglichkeiten (1–5). Die Auswertung von Freitexten ist zeitaufwänd...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 1.3 Neuronale Netze

Für das maschinelle Lernen werden häufig sog. neuronale Netze ("neural networks") verwendet. Sie werden so genannt, weil sie in ihrer Funktionsweise das menschliche Gehirn imitieren. Wie auch im menschlichen Gehirn sind unzählige Neuronen durch Kanäle miteinander verbunden, die zusammenwirken, Informationen verarbeiten und hieraus ein Ergebnis produzieren, das nicht Schritt ...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 2.5 Einsatz- und Leistungsmanagement

Automatisierte Anweisungen an Mitarbeiter sind schon seit Längerem gelebte Praxis. Beispielhaft seien hier pick-by-voice-Systeme (vom Computer gesprochene Anordnungen, bestimmte Waren vom Lager zu kommissionieren oder transportieren) oder – Navigationssysteme für die Auslieferung von Paketen. Hierbei handelt es sich meistens um gewöhnliche, also deterministische Software. Abe...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 1.2 Maschinelles Lernen

Das Verfahren, das für die Durchbrüche und den ungebrochenen Hype um KI verantwortlich ist, heißt maschinelles Lernen, ein Teilgebiet der künstlichen Intelligenz. Das maschinelle Lernen ist ein Verfahren, bei dem der Computer durch mathematische Methoden in die Lage versetzt wird, quasi "selbst" Zusammenhänge und Strukturen in Daten zu erkennen, ohne dass diese vorher im Ein...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 1.4 Sprachmodelle und ChatGPT

Ein besonders relevanter Anwendungsbereich von KI sind Sprachmodelle. Sie basieren ebenfalls zum großen Teil auf tiefen neuronalen Netzen und dem sog. Natural Language Processing ("NLP"). Das heißt, dass sie durch Analyse unzähliger Texte eine (statistische) Vorstellung davon erlangt haben, welche Wörter häufig in welcher Reihenfolge und in welchen Satzteilen vorkommen usw. S...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 2.1 Personalgewinnung/Recruiting

Die Potenziale von KI-Anwendungen bei der Personalgewinnung lassen sich am besten in chronologischer Reihenfolge – von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung – darstellen: Mithilfe von sogenannten generativen "Natural Language Processing (NLP)"-Anwendungen wie etwa GPT oder Microsoft Copilot lassen sich Stellenausschreibungs(entwürfe) automatisch aus Dokumenten generier...mehr

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Leistungen eines Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder

Leitsatz (Agrupació de Neteja Sanitaria und Educat Serveis Auxiliars) Sachverhalt Bei den spanischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL für Leistungen eines Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder. Streitig war, ob sich die Steuerbefreiung auf Reinigungsleistungen eines Personenzusammenschlusses erstrecken kann, die im Gesundheitsbereich (Krankenhausbehandlungen) und im Erziehungsbereich (z. B. in Kindergärten, Grundschulen, E...mehr

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Bewerbungsverfahren: Backgr... / 1.4 Sanktionslistenprüfung

Die Sanktionslistenprüfung von Arbeitnehmern ist eine Maßnahme, die Unternehmen durchführen müssen, um sicherzustellen, dass sie keine finanziellen Mittel an Personen bereitstellen, die auf internationalen Sanktionslisten stehen. Diese Listen enthalten Personen und Organisationen, die mit Terrorismus oder anderen illegalen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden. Unternehm...mehr

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Künstliche Intelligenz und ... / 2.1 Basisverständnis und Einsatzpotenziale Künstlicher Intelligenz

Es existieren unterschiedlichste KI-Systeme, KI-Techniken sowie KI-Modelle. Für eine stärkere Systematisierung kann man diese grob in regelbasierte KI-Systeme sowie selbstlernende bzw. machine-learning basierte KI-Systeme untergliedern. Regelbasierte KI-Systeme bauen auf den Erfahrungen sowie der Programmierung von Menschen auf und treffen ihre Entscheidungen anhand der eing...mehr

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Benchmarking als Kompass un... / 4 Die richtigen Kennzahlen für ein erfolgreiches Benchmarking?

Ein häufiger Irrglaube beim Benchmarking ist, dass es komplexe Vergleichsparameter und Kennzahlen benötigt, um einen Erkenntnisgewinn zu erzielen. Dabei gilt: Ein gutes Benchmarking ist klar, nachvollziehbar und pragmatisch. Es soll Entscheidungsgrundlagen liefern, keine wissenschaftliche Abhandlung ersetzen. Je einfacher das Vorgehen, desto eher wird es im Unternehmen akzep...mehr

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§ 14 Personalwesen

A. Vorbemerkung Rz. 1 Der Personalbereich in diesem Buch richtet sich ausdrücklich an Rechtsanwaltsfachangestellte und nicht an Rechtsfachwirte, die evtl. die gesamte Personalabteilung leiten und somit umfassende arbeitsrechtliche Kenntnisse einsetzen müssen. B. Anzeigenschaltung Rz. 2 Die Suche nach neuen Mitarbeitern gestaltet sich oft schwierig. Die Zeiten, in denen eine kna...mehr

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§ 14 Personalwesen / C. E-Mail-Bewerbungen

Rz. 9 Die klassische Bewerbungsmappe sieht man im Berufsalltag nur noch selten. Stattdessen werden üblicherweise Bewerbungen per E-Mail erwünscht. I. Umgang mit E-Mail-Bewerbungen Rz. 10 Wie bereits unter § 2 Rdn 171 ff. dargestellt, ist es äußerst hilfreich, sein E-Mail-Postfach zu strukturieren. Es bietet sich hier an, verschiedene Ordner anzulegen. Diese könnten z.B. sein:mehr

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§ 14 Personalwesen / I. Feedbackgespräche und Umgang mit Mobbing

Rz. 76 Feedbackgespräche sind in vielen deutschen Unternehmen zur festen Größe geworden und halten in immer mehr Kanzleien ihren Einzug. Das Gespräch soll dabei in erster Linie dazu dienen, die Ist-Situation zu überdenken und Zukunftsprojekte zu entwickeln. I. Solide Vorbereitung Rz. 77 Es ist dabei für Kolleginnen äußerst wichtig, sich auf dieses Gespräch vorzubereiten und si...mehr

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§ 14 Personalwesen / F. Urlaub

Rz. 34 Besonders bei Kolleginnen und Kollegen, die nicht gerade in einer arbeitsrechtlichen Kanzlei arbeiten, gibt es immer wieder Unsicherheiten beim Thema Urlaub. I. Dauer Rz. 35 Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Werktage. Unter Werktagen versteht man dabei die Wochentage von Montag bis Samstag, sodass es letztendlich ein...mehr

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§ 14 Personalwesen / II. Wartezeit

Rz. 40 Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub wird gem. § 4 BUrlG erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Während dieser Wartezeit "sammelt" sich ein anteiliger Urlaubsanspruch an.mehr

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§ 14 Personalwesen / III. Gesprächsprotokoll

Rz. 81 Über das Gespräch sollte der Vorgesetzte ein Protokoll schreiben, dass Sie kommentieren können, bevor beide durch Unterschrift ihre Zustimmung signalisieren. Beide Gesprächspartner wissen so nach einem Jahr beim nächsten Feedbackgespräch, was sie vereinbart haben.mehr

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§ 14 Personalwesen / IV. Kindergartenzuschuss

Rz. 130 Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung (inkl. Verpflegungskosten) von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (§ 3 Nr. 33 EstG). Rz. 131 Die Überweisung an den Kindergarten mindestens in Höhe des gewährten Zuschusses ...mehr

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§ 14 Personalwesen / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der Personalbereich in diesem Buch richtet sich ausdrücklich an Rechtsanwaltsfachangestellte und nicht an Rechtsfachwirte, die evtl. die gesamte Personalabteilung leiten und somit umfassende arbeitsrechtliche Kenntnisse einsetzen müssen.mehr

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§ 14 Personalwesen / I. Dauer

Rz. 35 Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Werktage. Unter Werktagen versteht man dabei die Wochentage von Montag bis Samstag, sodass es letztendlich einen gesetzlichen Mindestanspruch von vier Wochen Urlaub gibt. Dies gilt auch für Mitarbeiter, deren Arbeitstage lediglich Montag bis Freitag sind. Ist hingegen im Arbeitsver...mehr

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§ 14 Personalwesen / V. Urlaubsgewährung

Rz. 49 Der Zeitraum des Urlaubs wird vom Arbeitgeber festgelegt und darf nicht in Form einer Selbstbeurlaubung stattfinden. Rz. 50 Bei der Festlegung des Urlaubs hat der Arbeitgeber jedoch nach billigem Ermessen die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Billiges Ermessen ist dabei ein unbestimmter Rechtsbegriff und meint so viel wie pflichtgemäßes Ermessen. Der Ar...mehr

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§ 14 Personalwesen / IV. Gesprächsverlauf

Rz. 82 Nach der Gesprächseröffnung sollte zunächst das Feedback des Mitarbeiters an den Chef erfolgen. Infolgedessen könnten einige der nachstehenden Fragen beantwortet werden:mehr

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§ 14 Personalwesen / II. Zeit nehmen

Rz. 80 Ein weiterer Grundsatz hört sich banal an, ist aber für das Gelingen eines Feedbackgesprächs äußerst wichtig: sich Zeit zu nehmen. Planen Sie für das Feedbackgespräch eine gute Stunde ein und legen es, wenn es in Ihren Möglichkeiten liegt, an einen der nicht ganz so stressigen Tage. Nichts ist schlimmer, als wenn der Chef aus einer "langwierigen Besprechung" mit einem ...mehr

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§ 14 Personalwesen / I. Kaffee und Gebäck

Rz. 117 Vielfach werden den Mitarbeitern Kaffee und kalte Getränke wie Wasser oder Säfte zum Verzehr zur Verfügung gestellt. Gemäß § 19.6 Abs. 2 LStR gehören diese Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, als sog. Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn und sind daher weder steuer- no...mehr

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§ 14 Personalwesen / III. Jobticket

Rz. 123 Das sog. Jobticket bezeichnet Monats- und Jahresfahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Hierzu gehört auch das Deutschlandticket. Seit dem 1.1.2019 fallen Jobtickets nicht mehr unter die Sachbezugsgrenze von monatlich 50 EUR (bis 31.12.2021: 44 EUR). Arbeitgeberleistungen für die Nutzung des ÖPNV zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arb...mehr

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§ 14 Personalwesen / I. Umgang mit E-Mail-Bewerbungen

Rz. 10 Wie bereits unter § 2 Rdn 171 ff. dargestellt, ist es äußerst hilfreich, sein E-Mail-Postfach zu strukturieren. Es bietet sich hier an, verschiedene Ordner anzulegen. Diese könnten z.B. sein: Rz. 11 Denken Sie daran, dass es der Höflichkeit und der Schnelligkeit des E-Mail-Verkehrs entspricht, wenn der Bewerbe...mehr

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§ 14 Personalwesen / D. Einladung zum Bewerbungsgespräch

Rz. 21 Hat sich der RA für einen engeren Kreis von Bewerbern entschieden, so werden diese meist durch das Sekretariat zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Auch hier ist besondere Sorgfalt erforderlich, um die Kanzlei vor unerwarteten Kosten zu bewahren. Rz. 22 Wird der Bewerber durch die Kanzlei zu einem Gespräch eingeladen, so sind die Vorstellungskosten nach §§ 662, 670 BGB...mehr

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§ 14 Personalwesen / IV. Übertragung des Urlaubs

Rz. 46 Grundsätzlich gilt, dass der Urlaubsanspruch nur für das jeweilige Kalenderjahr besteht und nicht für die Folgejahre "angespart" werden kann (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Lediglich in folgenden Fällen ist eine Übertragung bis zum 31.03. vorgesehen:mehr

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§ 14 Personalwesen / VI. Urlaubsabgeltung

Rz. 55 Die Urlaubsabgeltung kommt lediglich dann in Betracht, wenn der Urlaubsanspruch besteht, der Urlaub jedoch wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Ist der Urlaubsanspruch jedoch erloschen, gibt es auch keine Urlaubsabgeltung mehr, da diese lediglich den Ersatz (Surrogat) für den eigentlichen Urlaub darstellt. Rz. 56 Die Berechnung ers...mehr

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§ 14 Personalwesen / I. Solide Vorbereitung

Rz. 77 Es ist dabei für Kolleginnen äußerst wichtig, sich auf dieses Gespräch vorzubereiten und sich ggf. auch zu hinterfragen. Rz. 78 Praxistipp: Beantworten Sie sich selbst die nachstehenden Fragen: Ist- Zustand:mehr

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§ 14 Personalwesen / K. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen an Mitarbeiter

Rz. 113 Zur Herstellung eines besonders guten Arbeitsklimas gewähren einige Kanzleien ihren Mitarbeitern diverse "Annehmlichkeiten". Obwohl diese einen guten Zweck verfolgen, müssen hier die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beachtet werden, damit es zu keiner finanziellen Mehrbelastung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers führt. Rz. 114 Grds. ge...mehr

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§ 14 Personalwesen / II. Mahlzeiten

Rz. 118 Mahlzeiten, die arbeitstäglich oder routinemäßig (z.B. einmal pro Woche anlässlich zu einer Besprechung) unentgeltlich oder verbilligt an die Mitarbeiter abgegeben werden, sind als Arbeitsentgelt zu bewerten und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Rz. 119 Versteuert wird jedoch nur der jeweilige Sachbezugswert. Die Sachbezugswerte werden jährlich erneut vo...mehr

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§ 14 Personalwesen / II. Aussehen einer E-Mail-Bewerbung

Rz. 13 Immer wieder stellt sich die Frage, wie eine E-Mail-Bewerbung aussehen soll. Vom Grundsatz her gilt: wie eine "normale" Bewerbung, nur in elektronischer Form. Die E-Mail selbst kann dabei bereits das eigentliche Anschreiben darstellen oder es wird als Anhang der E-Mail beigefügt. In diesem Fall wird nur ein kurzer E-Mail-Text verfasst und auf die Anlagen verwiesen. Au...mehr

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§ 14 Personalwesen / E. Arbeitsvertrag

Rz. 25 Das Erstellen von Arbeitsverträgen gehört grds. nicht zu den Aufgaben einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Arbeitsverträge werden von den RA selbst entworfen. Einige Grundlagen sollten dennoch allen Rechtsanwaltsfachangestellten bekannt sein. Rz. 26 Der Abschluss eines Arbeitsvertrags unterliegt keinerlei Formvorschrift. Somit ist auch der mündliche, formfreie Arbei...mehr

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§ 14 Personalwesen / III. Teilurlaub

Rz. 41 § 5 BUrlG sieht in folgenden drei Fällen einen Anspruch auf Teilurlaub vor: Rz. 42 In allen o.g. Fällen entsteht 1/12 des Jahresurlaubs je vollen Kalende...mehr

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§ 14 Personalwesen / G. Berechnung Umlage U 1 (Krankheit)

Rz. 60 Arbeitnehmer haben grds. im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Um kleine bzw. mittelständische Betriebe finanziell zu entlasten, wurde die sog. Umlage U1 eingeführt. An diesem Umlageverfahren nehmen alle Arbeitgeber mit regelmäßig bis zu 30 Beschäftigten teil, sodass die meisten Kanzleien umlagepflichtig sind. Die umlagepflichtigen A...mehr

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§ 14 Personalwesen / J. Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung

Rz. 98 Immer weniger Schulabgänger entscheiden sich für eine Ausbildung zur/zum ReFa oder ReNo, so dass die Mitarbeitermotivation und vor allem die Mitarbeiterbindung eine immer größere Rolle in den Kanzleien spielen, da auch hier ein Fachkräftemangel herrscht. Rz. 99 Zunächst könnte man meinen, ein entsprechend hohes Gehalt würde ausreichen, um Mitarbeiter zufriedenzustellen...mehr

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§ 14 Personalwesen / VII. Exkurs: Geschenke an Geschäftspartner (Mandanten)

Rz. 171 Geschenke an andere Personen, die nicht Arbeitnehmer der Kanzlei sind, sind vom Grundsatz her gem. § 4 Abs. 5 EStG vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, und wirken daher nicht gewinnmindert, auch wenn sie aus betrieblichen Gründen erfolgen. Rz. 172 Das Gesetz sieht lediglich eine einzige Ausnahme vor und zwar für Geschenke an Geschäftspartner, die betrieblich vera...mehr

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§ 14 Personalwesen / V. Betriebsveranstaltungen

Rz. 132 Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich einer Betriebsveranstaltung zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG). Rz. 133 Unter Betriebsveranstaltungen fasst man dabei alle Veranstaltungen, die zwar gesellschaftlichen Charakter haben, darüber hinaus aber auch bet...mehr

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§ 14 Personalwesen / M. Arbeitszeugnis

Rz. 192 Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich für Arbeitnehmer aus § 109 GewO (Gewerbeordnung), für sonstige Personen (z.B. den Geschäftsführer einer GmbH) aus § 630 BGB. Die Zeugniserteilung lässt sich zudem auch aus den allgemeinen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers ableiten. Rz. 193 Gem. § 109 Abs. 1 S. 1 GewO hat der Arbeitnehmer erst mit Beendigung des Arbeitsv...mehr

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§ 14 Personalwesen / B. Anzeigenschaltung

Rz. 2 Die Suche nach neuen Mitarbeitern gestaltet sich oft schwierig. Die Zeiten, in denen eine knappe – meist wenig aussagekräftige – Stellenanzeige in der örtlichen Tageszeitung ausgereicht hat, sind längst vorbei. Jahrelang sahen Anzeigen wie folgendes Beispiel aus: Beispiel: "Anwaltskanzlei sucht eine junge Rechtsanwaltsfachangestellte bis 35 Jahre, gute Englischkenntniss...mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

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§ 14 Personalwesen / V. Kein Beschwerdeinstrument

Rz. 88 Das Feedbackgespräch soll grds. nicht als Beschwerdeinstrument benutzt werden, da es dazu dienen soll, die Kanzlei und den entsprechenden Mitarbeiter voranzubringen. Eine Stellungnahme über das allgemeine Büroklima ist erlaubt, reden Sie jedoch nie schlecht über Kollegen oder lästern gar. Rz. 89 Eine einzige Ausnahme sei hier erlaubt, wenn Sie Opfer von Mobbing geworden...mehr

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§ 14 Personalwesen / L. Social Media und Arbeitsrecht

Rz. 187 Nicht nur in der freien Wirtschaft sind Social Media-Anwendungen wie Facebook, Instagram, TikTok, Xing, LinkedIn, Youtube oder eigene Blogs mittlerweile fester Bestandteil und dienen zum einem dem Marketing von Produkten und zum anderen der Mitarbeitersuche. Auch immer mehr Anwaltskanzleien nutzen Social Media um auf sich und ihre Dienstleistung aufmerksam zu machen, ...mehr