Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionszusage

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 30 Grundlage für die Bilanzierung einer Rückstellung ist nach allgemeinen Regeln eine betrieblich veranlasste Verbindlichkeit. Deshalb muss auch die Pensionszusage betrieblich veranlasst sein. Nur eine i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasste Zusage kann zu einer kapitalmindernden Bilanzierung führen. Diese Voraussetzung wirkt ihrerseits wiederum beschränkend auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungskapital i. S. fiktiver Versicherung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.1 Unterscheidung zwischen Anwartschaft und Eintritt des Versorgungsfalls

Rz. 63 § 6a Abs. 2 EStG unterscheidet für die erstmalige Rückstellungsbildung zwischen einer Rückstellung vor Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 2 Nr. 1), Rückstellung nach Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 2 Nr. 2). Vor Eintritt des Versorgungsfalls, also im Zeitraum der Anwartschaft, darf eine Rückstellung frühestens für das Wirtschaftsjahr der Zusage gebildet werden (Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.1.2 Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanzierte Zusagen)

Rz. 80a Beruht eine Pensionszusage auf der Umwandlung künftiger Entgeltansprüche des Arbeitnehmers i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG (vgl. Rz. 3b, Rz. 68c), so handelt es sich um eine sog. arbeitnehmerfinanzierte Zusage. Eine Entgeltumwandlung kann auch teilweise erfolgen. Soweit die Zusage arbeitnehmerfinanziert ist, tritt nach § 1b Abs. 5 BetrAVG ohne Weiteres Unverfallbar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2 Beginn der Anwartschaftsrückstellung (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG)

Rz. 64 Nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG der Vorschrift darf eine Rückstellung erstmals "für das Wirtschaftsjahr", d. h. in der Schlussbilanz des Wirtschaftsjahres, gebildet werden, in dem die Pensionszusage erteilt wird, frühestens aber für das Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte das 27. Lebensjahr (für Zusagen ab 2018 das 23. Lebensjahr, Rz. 68a) vollend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.3 Beginn der Rückstellung nach Eintritt des Versorgungsfalls (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 69 Zur Bedeutung der Vorschrift während der Geltung des Passivierungswahlrechts vgl. Rz. 63. Seit Bestehen der Passivierungspflicht für Pensionsrückstellungen kommt eine erstmalige Bilanzierung einer Pensionsverpflichtung im Wirtschaftsjahr des Eintritts des Versorgungsfalls nur noch in wenigen Fällen in Betracht, wenn die Pensionszusage erst mit Eintritt des Versorgungsfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.4 Beginn und Ende des Verteilungszeitraums (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 S. 6 EStG); Abweichung des tatsächlichen Pensionsalters vom voraussichtlichen Pensionsalter

Rz. 86 Für die Berechnung der Höhe des Teilwerts sind nach Rz. 75 u. a. die Zeitpunkte des Beginns des Dienstverhältnisses bzw. der Vollendung des erforderlichen Mindestlebensjahres des Berechtigten (Rz. 68a) und der Zeitpunkt des voraussichtlichen Eintritts des Versorgungsfalls wesentlich. Sie bestimmen den Zeitraum, auf den der Barwert der künftigen Pensionsleistungen als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.2 Bestimmung der Höhe der Pensionsanwartschaft am Bilanzstichtag

Rz. 83b Nach dem Stichtagsprinzip richtet sich die Höhe der Pensionsrückstellung zu einem bestimmten Bilanzstichtag nach dem am Bilanzstichtag erreichten Verpflichtungsumfang. Die künftigen Pensionsleistungen sind mit dem Betrag anzusetzen, der sich nach den Verhältnissen des Stichtags ergibt (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 S. 2 Halbs. 2 EStG). Dieser Leistungsumfang wird dann aller...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1.1 Begriff der Pensionsverpflichtung

Rz. 20 Eine Pensionsverpflichtung beruht auf der Zusage eines Unternehmens, seinen Arbeitnehmern für das Alter oder den Eintritt einer Invalidität oder deren Hinterbliebenen für den Fall des Todes aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung (Pension) zu gewähren.[1] Der Begriff stimmt mit dem der unmittelbaren Versorgungszusage (§ 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG) oder der Direktzusage ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.3 Ein- und Austritt von Mitunternehmern

Rz. 108 Tritt ein pensionsberechtigter Arbeitnehmer als Mitunternehmer in die Gesellschaft ein, so sind die vor und nach dem Eintritt liegenden Zeiträume unterschiedlich zu behandeln: Die vor dem Eintritt "erdiente" Anwartschaft ist und bleibt rückstellungsfähig. Da mit dem Eintritt in die Gesellschaft das weitere Erdienen der Pensionsrückstellung als Vergütung im Dienst der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.3 Änderungen der zugesagten Pensionsleistungen im Anwartschaftszeitraum

Rz. 84 Künftige Veränderungen der Pensionsleistungen – also Erhöhungen und Verminderungen nach Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres – dürfen somit bei der Teilwertberechnung dieses Bilanzstichtags nach § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 4 EStG nicht berücksichtigt werden, wenn sie hinsichtlich des Zeitpunkts ihres Wirksamwerdens oder ihres Umfangs ungewiss sind. Dazu gehört bei w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.1.1 Arbeitgeberfinanzierte Zusagen

Rz. 80 Bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, also im Anwartschaftszeitraum, ist der Teilwert der Pensionsrückstellung – solange das Dienstverhältnis fortbesteht – zu bemessen nach dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwerts noch ausstehender, betragsmäßig gleichbleibender Jahresbeträge.[1] Der Barwert der künft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.1 Stichtagsprinzip: Maßgeblichkeit der Verhältnisse am Bilanzstichtag, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 2 Halbs. 2

Rz. 83 Maßgeblich für die Teilwertberechnung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Deshalb sind der Teilwertberechnung auf einen bestimmten Stichtag z. B. die künftig zu erwartenden Pensionsleistungen in der Höhe zugrunde zu legen, wie sie sich nach den Verhältnissen dieses Bilanzstichtags ergeben (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 2 Halbs. 2 EStG). Nur in Aussicht stehende, am B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1.2 Abgrenzung zu laufenden Lohnzahlungen

Rz. 24 Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sind i. d. R. keine Versorgungsleistungen, sondern laufende Leistungsentgelte, die einen besonders erfolgreichen Einsatz des Arbeitnehmers in einem bestimmten Zeitraum (regelmäßig: Wirtschaftsjahr) bewirken und vergüten sollen. Deshalb dienen diese Leistungen im Normalfall nicht dem Zweck, den Arbeitnehmer zu versorgen. Eine Pensionsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.2 Vollendung des 23. Lebensjahres (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG)

Rz. 68a Frühestens darf die Rückstellung in der Schlussbilanz des Wirtschaftsjahres gebildet werden, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte sein 23. Lebensjahr vollendet hat. Die Altersgrenze von 23 Jahren ist erstmals bei nach dem 31.12.2017 erteilten Pensionszusagen anzuwenden.[1] Für zuvor erteilte Pensionszusagen gelten höhere Altersgrenzen. Zunächst galt für Zusagen...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3 Unmittelbare Pensionszusage

4.3.1 Ansatz 4.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 90 Gem. § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG "… darf eine Rückstellung …" nur unter gewissen Bedingungen gebildet werden. Dies könnte zu der Annahme berechtigen, dass § 6a EStG ein eigenes Ansatzwahlrecht, unabhängig vom HGB beinhaltet. So wird davon ausgegangen, dass das Wahlrecht in der Formulierung des § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG i. S. d. ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 90 Gem. § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG "… darf eine Rückstellung …" nur unter gewissen Bedingungen gebildet werden. Dies könnte zu der Annahme berechtigen, dass § 6a EStG ein eigenes Ansatzwahlrecht, unabhängig vom HGB beinhaltet. So wird davon ausgegangen, dass das Wahlrecht in der Formulierung des § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG i. S. d. Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 EStG zu interpre...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.3 Die Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen

Rz. 10 Wie bereits in Rz. 7 ff. dargestellt, unterscheiden sich die Durchführungswege der bAV u. a. durch das Kriterium der Ausfinanzierung. Rz. 11 Nur bei der unmittelbaren Pensionszusage und der pauschal dotierten Unterstützungskasse kann der Arbeitgeber auf die Bildung von Rücklagen in einem zweckgebundenen Vermögen gänzlich verzichten. Ansonsten erfolgt – in unterschiedli...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 87 Das Steuerrecht umfasst detaillierte Vorgaben zur Berücksichtigung und Bewertung betrieblicher Pensionsverpflichtungen eines Arbeitgebers, wobei nach Durchführungswegen differenziert wird. So ist der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für die einzelnen Durchführungswege in den §§ 4, 4c, 4d, 4e und 6a EStG geregelt. Die Steuergesetze (EStG, KStG) werden begleitet v...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.2 Der steuerliche Teilwert

Rz. 101 Im Gegensatz zum Handelsrecht akzeptiert das Steuerrecht nur eine Bewertungsmethode, das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG. Bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen wird zwischen aktiven Anwärtern und ausgeschiedenen Begünstigten (Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften bzw. Leistungsempfänger) unterschieden. Bei aktiven Anwärtern folgt die Bewer...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.2 Antizipation künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Das IDW RS HFA 30 konkretisiert die Anforderungen an die Bewertung zum Erfüllungsbetrag in seinen Rz. 51 ff. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen im Wesentlichen die Inhalte des RS ein. Die Parameter sind nicht notwendigerweise einheitlich für alle Unternehmen bzw. Bereiche eines Unternehmens zu wählen. Sowohl bei der Auswahl als auch bei der Bestimmung von Paramet...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2 Unmittelbare Pensionsverpflichtungen

Rz. 18 Die arbeitsrechtliche Definition des Durchführungswegs der unmittelbaren Pensionszusage ergibt sich aus § 1b BetrAVG. Bei einer unmittelbaren Pensionsverpflichtung ergibt sich ein direktes Versorgungsverhältnis zwischen Unternehmen und Begünstigten. D. h., das Unternehmen schaltet keinen externen Versorgungsträger ein, sondern zahlt die künftigen Versorgungszahlungen ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.3 Ausweis

Rz. 109 Das Steuerecht kennt keine eigenen Vorgaben zum bilanziellen Ausweis. Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips der Handelsbilanz für die Steuerbilanz werden unmittelbare Pensionsverpflichtungen als Pensionsrückstellungen ausgewiesen.mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.2 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 7 Das Betriebsrentengesetz unterscheidet 5 verschiedene Durchführungswege (§ 1b BetrAVG):[1] die unmittelbare Pensionszusage,[2] die Direktversicherung, die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse. Bei der unmittelbaren Pensionszusage handelt es sich um einen internen Durchführungsweg, während die restlichen 4 Durchführungswege als extern bezeichnet werden kö...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.1 Ansatz

4.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 90 Gem. § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG "… darf eine Rückstellung …" nur unter gewissen Bedingungen gebildet werden. Dies könnte zu der Annahme berechtigen, dass § 6a EStG ein eigenes Ansatzwahlrecht, unabhängig vom HGB beinhaltet. So wird davon ausgegangen, dass das Wahlrecht in der Formulierung des § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG i. S. d. Maßgeblichke...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2 Bewertung

4.3.2.1 Vorbemerkung Rz. 98 Die Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich aus § 6a Abs. 3 EStG. Daraus folgt ein Ansatz der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz in Höhe des steuerlichen Teilwerts. Dieser wird auf Basis eines festgelegten Zinssatzes von 6 % p. a. und versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelt. Rz. 99 Die Bewertung von Pensionsrückstellungen unter...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.1 Handelsrechtlicher Abschluss

Rz. 156 Seit der Einführung des BilMoG bieten sich im HGB 2 Gestaltungsformen zur Reduzierung der bilanziell ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen an. Denkbar ist einerseits die Nutzung des Saldierungsgebots gemäß § 246 Abs. 2 HGB durch die Generierung von Deckungsvermögen oder andererseits der Wechsel des Durchführungswegs, verbunden mit einem buchhalterischen Abgang der ko...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 28 Gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen "… in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen …". Dies bedeutet, dass Preis- und Kostenschätzungen für die Zukunft in die Bewertung mit einzubeziehen sind. Rz. 29 Beispiel: Praxis-Beispiel Ein Unternehmen gewährt einem Mitarbeiter eine unmittelbare Pensionszusage, de...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.1 Aufwandspaltung

Rz. 75 Aufgrund der Abzinsung der Pensionsrückstellung enthalten Zuführungen einen Zins- und einen Prämienanteil (Dienstzeitaufwand). Der Zinsanteil der Zuführung ist dem Finanzergebnis zuzuordnen, während der Dienstzeitaufwand im Personalaufwand gebucht wird (§ 277 Abs. 5 HGB). Rz. 76 Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Aufteilung der aus der Bilanzierung von Pensionsrückste...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.3 IFRS

Rz. 172 Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien. Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge v...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 98 Die Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich aus § 6a Abs. 3 EStG. Daraus folgt ein Ansatz der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz in Höhe des steuerlichen Teilwerts. Dieser wird auf Basis eines festgelegten Zinssatzes von 6 % p. a. und versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelt. Rz. 99 Die Bewertung von Pensionsrückstellungen unter Anwendung versicher...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.3 Mittelbare Pensionsverpflichtungen

Rz. 21 Für Verpflichtungen aus Unterdeckungen mittelbarer Pensionsverpflichtungen gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusageerteilung ein Ansatzwahlrecht (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB). Eine mittelbare Pensionsverpflichtung i. S. d. Art. 28 EGHGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Versorgungsleistungen nicht selbst erbringt, sondern hierfür einen externen Versorgungsträger ein...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.1 Arbeitsrechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 3 Arbeitsverhältnis als Grundlage Das prägende Merkmal aller Formen der bAV ist die Veranlassung der Versorgungszusage durch die Tätigkeit für ein Unternehmen, sodass die Einbindung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon aufgrund der Definition der bAV in § 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gesetzlich festgelegt ist. Damit bildet das Arbeitsrecht – und hier besonder...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.2 Betriebsausgaben bei externen Durchführungswegen

Rz. 89 Direktversicherung Für Beiträge an Direktversicherungen gilt die allgemeine Vorschrift zu Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG. D. h. bei betrieblicher Veranlassung sind die Beiträge an eine Direktversicherung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Eine Aktivierung der Ansprüche aus der Direktversicherung scheidet gemäß § 4b EStG aus. Dies ist auf die Konstellation...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 2.7 Betriebliche Veranlassung der Zuwendung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 23 Zuwendungen an Unterstützungskassen dürfen u. a. nur insoweit beim Trägerunternehmen als Betriebsausgaben abgezogen werden, als die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem betrieblich veranlasst wären (§ 4d Abs. 1 S. 1 EStG). Diese den Regelungen in § 4c Abs. 2 EStG (§ 4c EStG Rz. 23) und § 4e Abs. 2 EStG (§ 4e EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.3 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 6 Die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere seit das gesetzliche Rentenversicherungssystem durch die demografische Entwicklung und andere Ursachen – vor allem Belastungen mit versicherungsfremden Ausgaben – in Finanzierungsschwierigkeiten geraten ist (Vor § 4b EStG Rz. 12). Rz. 7 Die Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5.1 Allgemeines

Rz. 77 Ansprüche aus Lebensversicherungen können vom Arbeitgeber abgetreten oder beliehen werden. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer nach Eintritt der Unverfallbarkeit spätestens bei Eintritt des Versicherungsfalls so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre.[1] Rz. 78 § 4b S. 2 EStG stellt klar, dass die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung

Rz. 91 Besteht zwischen dem Unternehmer und seinem Ehegatten oder einem anderen nahen Angehörigen ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis, so kann innerhalb eines solchen Arbeitsverhältnisses auch eine Altersversorgung des Ehegatten-Arbeitnehmers bzw. des sonstigen nahen Angehörigen u. a. auch durch eine Direktversicherungszusage mit steuerlicher Wirkung vereinbart ...mehr

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Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführer­vergütungen

Leitsatz 1. Zur Feststellung von Mittelfehlverwendungen i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft sind die Grundsätze der vGA zu berücksichtigen. Maßstab des externen Fremdvergleichs sind dabei die für vergleichbare Tätigkeiten auch von Wirtschaftsunternehmen gewährten Vergütungen. 2. Gewährt die Körpers...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.4 Pensionszusagen

Rz. 58 Abgrenzung zu bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen gem. § 6a EStG. Die bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen an die Bildung von Pensionsrückstellungen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gem. § 6a EStG gelten ungeachtet des Empfängers der Pensionszusage und deshalb auch für Gesellschafter-Geschäftsführer und andere angestellte Gesellschafter...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 VGA als Beteiligungsertrag. Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob eine vGA auch auf Ebene d...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.1 Vorteilsgewährende Kapitalgesellschaft

Rz. 23 Außerbilanzielle Gewinnerhöhung. Auf Ebene der vorteilsgewährenden Kapitalgesellschaft besteht die Rechtsfolge der vGA – entsprechend dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – darin, dass die vGA das Einkommen nicht mindert. Dem bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, der infolge der vGA vermindert ist, ist die vGA wieder hinzuzurechnen. Diese...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.3 Formale Anforderungen bei beherrschenden Gesellschaftern und diesen nahestehende Personen

Rz. 11 Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter und diesen Nahestehende. Bei beherrschenden Gesellschaftern und diesen nahestehenden Personen (zum Begriff der nahestehenden Person vgl. Rz. 10) kommt der sog. formale Fremdvergleich zur Anwendung. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird in diesem Zusammenhang eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ind...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.2 Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Rz. 51 Dreistufige Angemessenheitsprüfung. Die Prüfung der Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist stets streitanfällig und regelmäßig anhand des konkreten Einzelfalls vorzunehmen. Hierbei müssen sowohl die Gesamtausstattung als auch die einzelnen Vergütungsbestandteile einem Fremdvergleich standhalten. Bezüglich der Gesamtausstattung nimmt die Fi...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.4 Vorteilsgeneigtheit einer vGA

Rz. 15 Abstrakte Eignung zum "sonstigen Bezug". Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung[1] muss zudem die Eignung aufweisen, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (sog. Vorteilsgeneigtheit).[2] Dieses Tatbestandsmerkmal der vGA hatte der BFH erstmals mit seinem Urteil v. 7.8.2002 zu Prämien für eine Rückd...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.13 Spanien

Das DBA-Spanien 2011 (anwendbar ab 1.1.2013) sieht einen ersten Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung vor. Wie auch schon beim DBA a. F. steht das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen – mit Ausnahme der Pensionen aus öffentlichen Kassen – grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu. Für gesetzliche Sozialversicherungsrenten steht dem Kassenstaa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.3 Abweichende deutsche Abkommenspolitik – Förderstaatsklauseln

Nach Artikel 17 Abs. 3 der deutschen Verhandlungsgrundlage vom August 2013[1] können die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Ruhegehälter, ähnlichen Vergütungen oder Renten, die ganz oder teilweise auf Beiträgen beruhen, die in Deutschland länger als 15 Jahre nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften gehörten oder steuerlich abziehbar waren oder in anderer Weise begün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kürzung des Höchstbetrags beim Personenkreis des § 10 Abs 3 S 3 Nr 1 Buchst b EStG

Rn. 718 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zum Personenkreis des § 10 Abs 3 S 3 Nr 1 Buchst b EStG gehören ArbN, die während des ganzen oder eines Teils des Kj nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen und denen eine betriebliche Altersversorgung im Zusammenhang mit einem im betreffenden VZ bestehenden Dienstverhältnis zugesagt worden ist. Hierzu können insb beher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / e) Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen

Rz. 222 In Rechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre ist anerkannt, dass mit der Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe ebenso wie mit der von freiberuflichen Praxen einige Sonderprobleme verbunden sein können, die – auch bei Anwendung einer der hier beschriebenen Methoden – besonderer Berücksichtigung bedürfen.[615] Rz. 223 Das IDW hat auf diese Besonderheiten im Jahr ...mehr