Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionszusage

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 7 Der Anspruch des Schuldners muss auf vertraglicher Grundlage beruhen. In erster Linie ist an Verträge mit der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu denken, doch ist dies keine notwendige Voraussetzung, solange die anderen Anforderungen aus § 851c I erfüllt sind. Im Gesetzgebungsverfahren ist dies mit dem Wechsel von der Bezeichnung ›Rente‹ zu der umfassenderen Formulie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegenstand.

Rn 19 Mit der zweiten Regelungsalternative werden nunmehr auch sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen bilden, dem Pfändungsschutz unterstellt. Dieser auf die sonstigen Einkünfte ausgeweitete Pfändungsschutz bildet eine Auffangregelung, die Lücken im Pfändungsschutz schließen soll. Der Oberbegriff der Einkünfte (Rn 3) umfasst die eigenständig erwirtschafteten Einkünfte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Höhe der Einkünfte.

Rn 31 Grund der Sonderbehandlung nicht wiederkehrend zahlbarer Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste ist ihr abweichender Zahlungsmodus, der einer Gleichstellung mit dem laufenden Arbeitseinkommen Grenzen setzt. In ähnlicher Weise gilt dies auch für sonstige Einkünfte, etwa aus Vermögen, wenn zB Dividenden in anderen Rhythmen als Arbeitseinkommen gezahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fälle fehlender Ausgleichsreife.

Rn 2 Nr 1 erfasst die noch verfallbaren betrieblichen Anrechte, dies gilt auch, wenn die Anwartschaftsdynamik endgehaltsbezogener betrieblicher Anrechte noch verfallbar ist. Die nachehezeitlich eintretende Unverfallbarkeit wirkt auf die Ehezeit, § 5, zurück (BGH FamRZ, 18, 94). Wertveränderungen bei fondsgebundenen Rentenversicherungen unterfallen der Bestimmung nicht (BGH F...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ansatzgrundsätze für die Bilanz

Rn. 89 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg klären, welche Zahlungen als Erträge und Aufwendungen in der GuV des GJ (oder ggf. als Aktiva oder Passiva in der Bilanz) zu erfassen sind. Da die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg aber Fragen der Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht von VG und Schulden sowie der Bilanzierungsverbote nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bedeutung der GoB für die Auslegung kodifizierter Rechtsnormen

Rn. 113 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Zu klären ist, inwiefern die kodifizierten und nicht kodifizierten GoB Grundlage für die Auslegung der anderen RL-Vorschriften des HGB sind. Die GoB gehören zu den Generalvorschriften und die anderen RL-Vorschriften sind entweder General- oder Spezialvorschriften. Bspw. sind die Vorschriften der §§ 238 und 242 Generalvorschriften, während § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Betriebskapitalgesellschaft und den Gesellschaftern (natürliche Personen)

Rz. 222 Bei der steuerlichen Behandlung schuldrechtlicher Verträge zwischen der Betriebskapitalgesellschaft und deren Anteilseignern gelten auf Ebene der Kapitalgesellschaft die allgemeinen Grundsätze des KSt-Rechts. Als Folge der selbstständigen Rechtsfähigkeit juristischer Personen werden schuldrechtliche Verträge zwischen ihr und ihren Anteilseignern grundsätzlich wie Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.1 Besitzeinzelunternehmen

Rz. 169 Dem Umstand folgend, dass Besitz- und Betriebsunternehmen keine wirtschaftliche Einheit bilden, sondern vielmehr zwei zivil- und steuerrechtlich selbstständige Unternehmen sind (Rz. 2), können die Wirtschaftsgüter des einen Unternehmens nicht dem anderen zugerechnet werden; diese sind vielmehr nach den allg. Grundsätzen dem Betriebsvermögen des Besitz- oder dem des B...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.13 Pensionsrückstellung

Rz. 72 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft geht die Pensionszusage, die die übertragende Körperschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt hat, auf die übernehmende Personengesellschaft über und ist von dieser fortzuführen. Aufgrund des weiterbestehenden Dienstverhältnisses hat die übernehmende Personengesellschaft die von der übert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sanierungsbedingte vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage - betriebliche Veranlassung

Leitsatz Eine Kapitalabfindung einer gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bestehenden Pensionszusage stellt bei betrieblicher Veranlassung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn eine im Voraus getroffene klare und zivilrechtliche wirksame Vereinbarung zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft vorliegt. Eine betriebliche Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)

Rz. 97 Die Zahlungen eines Arbeitgebers an die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG genannten Stellen, betreffen als Arbeitslohn stpfl. Leistungen des Arbeitgebers zugunsten seines Arbeitnehmers für dessen Zukunftsicherung. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV gehören zum Arbeitslohn Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.6 Angemessenheit der Arbeitsvergütung

Rz. 53 Um beim Ehegatten als Arbeitgeber dem Grunde und der Höhe nach betrieblich veranlasst zu sein, müssen die vereinbarten Bezüge des arbeitenden Ehegatten in den einzelnen Bezugsteilen und in ihrer Gesamtheit sich im Rahmen dessen halten, was ein fremder Dritter bekommen würde. Der Fremdvergleich ist das wichtigste Kriterium der Finanzverwaltung, um echten Arbeitslohn vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2015). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.4 Verträge: Das Augenmerk auf wesentliche Verträge richten

Sobald die typischen Jahresabschlussunterlagen wie Pensionsgutachten, Aktivwerte der Rückdeckungsversicherung, Darlehensauszüge, Dividenden- und Steuerbescheinigungen sowie Saldenbestätigungen vorliegen, sollte das Augenmerk auf die (wesentlichen) Verträge des Abschlussjahres gerichtet werden. Dies können folgende Bestands- oder Neuverträge sein: Verträge mit Angehörigen und n...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.3 Anteilseigner

Rz. 165 Der Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung über die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos steht dem Anteilseigner zu. Als Anteilseigner gilt derjenige, dem im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses die Anteile i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gem. § 39 AO zuzurechnen sind. Entscheidend ist also das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen, etwa bei Wertpap...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Bewertung einer auch für den Fall der Invalidität erteilten Pensionszusage

Streitig ist bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung, ob der Versorgungsfall eingetreten ist. Bewertung bei Eintritt des Versorgungsfalls: Wird dem Geschäftsführer (GF) einer GmbH eine Pensionszusage auch für den Fall der Invalidität erteilt und tritt dieser Versorgungsfall ein, ist die Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 EStG mit dem Barwert der künftigen P...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Entgelt für einen Schuldbeitritt zu Pensionszusagen von Konzern-Schwestergesellschaften keine vGA

Die Erhöhung eines vorab vereinbarten Entgelts für einen Schuldbeitritt zu Pensionszusagen von Konzern-Schwestergesellschaften führt nicht zu einer vGA. Die Verteilung des BA-Abzugs über einen Zeitraum von 15 Jahren nach § 4f Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 1 EStG kommt für vor dem 29.11.2013 erklärte Verpflichtungsübernahmen nicht in Betracht. Für die Anwendung des § 4f Abs. 2 EStG...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung gegen Entgelt

Streitig war die Anwendung von § 4f EStG bei nachträglicher Entgeltanpassung für eine im Jahr 2012 erfolgte Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung gegen Entgelt. Das FG entschied dazu: Wenn sich eine Tochtergesellschaft gegenüber der Konzernmutter im Innenverhältnis dazu verpflichtet, diese von der Inanspruchnahme aus Pensionszusagen an Arbeitnehmer der Muttergesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 80 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als außerordentliche Einkünfte kommen gemäß § 34 Abs 2 Nr 2 EStG Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 EStG in Betracht. Nach § 24 Nr 1 EStG gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (Buchst a) oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 3.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pensionsverpf... / 6.3 Maßgebendes Pensionsalter: Das in der Pensionszusage festgeschriebene Pensionsalter

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben u. a. zum maßgebenden Pensionsalter hinsichtlich der Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 6a EStG bei Gesellschafter-Geschäftsführern geäußert.[1] Danach ist für die Bewertung einer Pensionszusage nach § 6a EStG grundsätzlich das in der Pensionszusage festgeschriebene Pensionsalter maßgebend. Bei ausschließliche...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pensionsverpf... / 6.4 Steuerliche Auswirkungen des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionszusage

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auf eine Pensionszusage, die zu einer Minderung des Einkommens der GmbH geführt hat, so ergeben sich folgende Auswirkungen:[1] Die GmbH hat die nach § 6a EStG gebildete Pensionsrückstellung in ihrer Steuerbilanz erfolgswirksam aufzulösen. Der Verzicht auf die Pensionszusage ist regelmäßig durch das Gesellschafterverhältn...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pensionsverpf... / 6.2 Steuerliche Voraussetzungen für die Pensionsrückstellungsbildung

Nach § 6a EStG darf steuerlich eine Pensionsrückstellung nur gebildet werden, wenn die Pensionszusage schriftlich erteilt worden ist und Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthält,[1] der Berechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, die Pensionsleistungen nicht abhängig sind von ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pensionsverpf... / 4 Konten in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04

Die Kontenrahmen unterscheiden im Wesentlichen danach, wer eine Pensionszusage erhält. Die Kontenrahmen unterscheiden bei der Wahl der Konten wie folgt:mehr

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Rückstellung, Pensionsverpf... / 7.1 Handelsrechtliche Regelungen im Überblick

§ 253 Abs. 2 HGB legt folgendes fest: Anhebung des Betrachtungszeitraums bei der Ermittlung des durchschnittlichen Rechnungszinses von 7 auf 10 Jahre für Pensionszusagen ab 2016; Ausschüttungssperre für den sich aus der Anhebung des Betrachtungszeitraums ergebenden Unterschiedsbetrag; erforderlicher Ausweis des Unterschiedsbetrags in Anhang bzw. Bilanz; Neuberechnung des Untersc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Weitere Möglichkeiten zur "Entsorgung" einer Pensionszusage

7.6.1 Allgemeines Tz. 251 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie dargestellt, hat ein Pensionsverzicht bei der "Entsorgung" einer Pensionszusage in vielen Fällen erhebliche stliche Nachteile. Es ist daher in der Praxis zu überlegen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, sich von einer Pensionsverpflichtung zu lösen. Auch die nachfolgend dargestellten Gestaltungen haben aber jeweils i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Pensionsverzicht und andere Möglichkeiten zur "Entsorgung" einer Pensionszusage

Ausgewählte Literaturhinweise: Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Zuwendung durch den Gesellschafter/Wegfall Passivposten

Tz. 216 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen verlangen eine Zuwendung des Gesellschafters (oder einer ihm nahe stehenden Pers) an die Kö. Nicht jeder gesellschaftsrechtlich veranlasste Wegfall eines Passivpostens stellt dabei eine Zuwendung dar; dazu s Tz 18. Dies gilt auch bei einem Pensionsverzicht. So beruht zB die (tw) Ausbuchung einer endgehaltsunabhängigen Pens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.1 Allgemeines

Tz. 251 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie dargestellt, hat ein Pensionsverzicht bei der "Entsorgung" einer Pensionszusage in vielen Fällen erhebliche stliche Nachteile. Es ist daher in der Praxis zu überlegen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, sich von einer Pensionsverpflichtung zu lösen. Auch die nachfolgend dargestellten Gestaltungen haben aber jeweils ihre stlichen (ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Abgrenzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Tz. 206 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch beim Verzicht auf einen Pensionsanspruch liegt eine verdeckte Einlage nur dann vor, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Eine außerbilanzielle Korrektur des Ertrags aus dem Wegfall der Pensionsrückstellung kommt damit dann nicht in Betracht, wenn keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung gegeben ist. Eine Veran...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundsatz

Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305); s a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Bedeutung einer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung

Tz. 235 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Von einer Werthaltigkeit des Pensionsanspruchs ist idR zumindest dann auszugehen, wenn die Pensionszusage rückgedeckt und der Rückdeckungsanspruch ggf auch noch an den Ges-GF verpfändet ist. Die Kap-Ges hat in diesem Fall selbst in einer schwierigen wirtsch Situation keinen Zugriff auf die sich aus der Rückdeckung ergebenden Ansprüche; auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2 Abfindung des Pensionsanspruchs

Tz. 252 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Anders als bei einem Verzicht auf die Pensionszusage (oder einem im Gesellschaftsverhältnis veranlasstem Widerruf durch die Kap-Ges) erhält der anspruchsberechtigte Ges-GF bei einer Abfindung seines Anspruchs eine Gegenleistung. Diese kann in Geld, aber auch in einem WG bestehen (Grundstück, Beteiligung, Aktien oder andere Wertpapiere). Sow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.4 Übertragung auf eine Direktversicherung

Tz. 256 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch bei entgeltlicher Übertragung der Verpflichtung auf eine Direktversicherung ist die Pensionsrückstellung über Ertrag aufzulösen; dieser Ertrag ist stpfl. Der Versicherungsanspruch ist nämlich nach § 4b EStG – anders als bei einer Rückdeckungsversicherung – dem BV der Kap-Ges nicht zuzurechnen, soweit am Schluss des Wj hinsichtlich der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehende Ertrag ist in H-Bil und St-Bil regelmäßig untersc...mehr