Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionszusage

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 390 [Autor/Zitation] Für bereits laufende Leistungen und aufrechterhaltene Anwartschaften ehemaliger Beschäftigter ist nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG der Barwert anzusetzen. Für Aktive ist nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG ausschließlich das Teilwertverfahren (vgl. Rz. 335) zulässig. Dabei muss eine gleichbleibende Teilwertprämie zugrunde gelegt werden. Für Entgeltum...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ausschüttungssperre (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 835 [Autor/Zitation] Nach Abs. 6 Satz 2 besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe des Unterschiedsbetrags nach Abs. 6 Satz 1, dh., nach der Ausschüttung müssen die frei verfügbaren Rücklagen plus Gewinnvortrag minus Verlustvortrag mindestens den Unterschiedsbetrag ergeben. Die Ausschüttungssperre ist allerdings in mehrfacher Hinsicht unsystematisch angelegt: § 253 gilt nic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ermittlung des Unterschiedsbetrags (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 831 [Autor/Zitation] Für Altersversorgungsverpflichtungen wird der Abzinsungssatz nicht als Durchschnitt über sieben, sondern über zehn Jahre ermittelt. Hiermit wollte der Gesetzgeber den bilanzierenden Unternehmen eine Erleichterung in der Niedrigzinsphase verschaffen (vgl. Rz. 417). Diese Erleichterung sollte in Form eines Ertrags oder verminderten Aufwands erfolgen. Di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung

Rz. 350 [Autor/Zitation] Von der Abgrenzung der Einheit der Bewertung ist die Zulässigkeit der Bildung von Bewertungseinheiten zwischen Aktiv- und Passivposten zu unterscheiden. Nach Maßgabe von § 201 Abs. 3 öUGB ist eine Abweichung von den Ansatz- und Bewertungsmethoden bei Vorliegen besonderer Umstände und unter Beachtung der Generalnorm zulässig, weshalb auf dieser Grundla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Neuzusagen

aa) Anwendungsbereich Rz. 246 [Autor/Zitation] § 6a EStG ist lex specialis im Hinblick auf die Passivierung von Pensionsrückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 3, 5 [6/2022]). Die Regelung gilt nur für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 10 [6/2022]). Rückstellungen für andere Verpflichtungen unte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick über Art. 28 EGHGB

Rz. 233 [Autor/Zitation] Im Regierungsentwurf zum BiRiLiG war zunächst geplant gewesen, dieses Passivierungswahlrecht gesetzlich festzuschreiben. Nach Anhörung der Spitzenverbände der beteiligten Kreise und der Sachverständigen, die sich einhellig dafür ausgesprochen hatten, mindestens für Neuzusagen eine Passivierungspflicht zu statuieren, unterblieb dies (vgl. BT-Drucks. 10...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Sachliche Voraussetzungen (§ 6a Abs. 1 EStG)

(a) Überblick Rz. 248 [Autor/Zitation] § 6a EStG knüpft die Passivierung einer Pensionsrückstellung an weitere Voraussetzungen. Der Pensionsberechtigte muss einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionszahlungen haben (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG, dazu Rz. 250 f.). Des Weiteren darf die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Besondere Passivierungsvoraussetzungen des § 6a EStG

(1) Sachliche Voraussetzungen (§ 6a Abs. 1 EStG) (a) Überblick Rz. 248 [Autor/Zitation] § 6a EStG knüpft die Passivierung einer Pensionsrückstellung an weitere Voraussetzungen. Der Pensionsberechtigte muss einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionszahlungen haben (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG, dazu Rz. 250 f.). Des Weiteren darf die Pensionszusage keine Pensionsleistun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen für Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 382 [Autor/Zitation] Die steuerrechtlichen Grundlagen für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen finden sich in § 6a EStG. Aus der Überschrift "Pensionsrückstellungen" folgt, dass es sich um eine Spezialvorschrift für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen handelt. Da nach Eintritt eines Leistungsfalls noch nicht ausgezahlte Raten oder Kapitalbet...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Deckungsvermögen

Rz. 906 [Autor/Zitation] In Österreich besteht – anders als in Deutschland – kein gesetzliches Saldierungsgebot für Vermögensgegenstände, welche zur Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen bzw. ähnlichen langfristigen Verpflichtungen gehalten werden (§ 246 Abs. 2 HGB, s. § 246 Rz. 502). Dementsprechend fehlt auch eine Bewertungsregelung im Gesetz. Das AFRAC hält jedoch e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Wertansatz für Jubiläumsgeldzusagen

Rz. 908 [Autor/Zitation] Anwartschaften auf Jubiläumsgelder sind verpflichtend zu bilden (§ 198 Abs. 8 Z 4 lit. c öUGB, vgl. § 249 Rz. 385) und haben Gemeinsamkeiten mit Pensionszusagen und Abfertigungsverpflichtungen (vgl. Steinhauser/Urnik/Urtz in Straube/Ratka/Rauter3, § 211 Rz. 47/1; vgl. dazu Rz. 378). Die Ausführungen zur Abfertigungsrückstellung gelten daher sinngemäß ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundsatz: Passivierungspflicht

Rz. 247 [Autor/Zitation] Nach § 6a EStG dürfen Pensionsrückstellungen nur passiviert werden, wenn die weiteren in der Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dem Wortlaut nach besteht somit ein Passivierungswahlrecht. Gleichwohl ist anerkannt, dass seit Inkrafttreten des BiRiLiG die handelsrechtliche Passivierungspflicht für Neuzusagen (dazu Rz. 236) aufgrund der G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Altzusagen

Rz. 267 [Autor/Zitation] Auch Altzusagen erfüllen die Voraussetzungen für die Passivierung einer Pensionsrückstellung (für Neuzusagen vgl. Rz. 246). Handelsrechtlich besteht insoweit allerdings gem. Art 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht (dazu Rz. 238). Nach dem von der finanzgerichtlichen Rspr. entwickelten Grundsatz, dass handelsrechtliche Aktivierungswahlrec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zusageempfänger

Rz. 213 [Autor/Zitation] Als Zusageempfänger kommen sowohl Arbeitnehmer als auch andere Personen, die für das bilanzierende Unternehmen tätig werden, in Betracht (Heger/Weppler in HdJ, Abt. III/7 Rz. 6 [3/2012]). Andere Personen sind zB Handelsvertreter oder Personen, die für das bilanzierende Unternehmen als Berater tätig werden (IDW HFA RS 30 Rz. 7; Derbort/Herrmann/Mehling...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 241 erlaubt die Anwendung von gesetzlich verankerten Inventurvereinfachungsverfahren. Dazu gehören die in Rz. 1 und Rz. 2 genannten Vereinfachungsverfahren. Voraussetzung für die Anwendung des § 241 ist nach dem Wortlaut der Vorschrift, dass es sich um die Inventur von Vermögensgegenständen handelt. Nicht in den Anwendungsbereich fallen daher grds. di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bilanzierung bei mittelbaren Zusagen

Rz. 240 [Autor/Zitation] Für mittelbare Zusagen – gleichermaßen für Alt- und Neuzusagen – besteht gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB dauerhaft ein Passivierungswahlrecht. Zur Notwendigkeit der Beachtung des Stetigkeitsprinzips seit Inkrafttreten des BilMoG gilt das zu unmittelbaren Altzusagen Ausgeführte (dazu Rz. 237 f.). Rz. 241 [Autor/Zitation] Bei mittelbaren Pensionszusagen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 246 [Autor/Zitation] § 6a EStG ist lex specialis im Hinblick auf die Passivierung von Pensionsrückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 3, 5 [6/2022]). Die Regelung gilt nur für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 10 [6/2022]). Rückstellungen für andere Verpflichtungen unterliegen nicht den bes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ansatzverbote

Rz. 125 [Autor/Zitation] Handelsrechtliche Ansatzverbote bestehen für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 Satz 2, s. § 248 Rz. 150 ff.), einen originären Geschäfts- oder Firmenwert (s. Rz. 318), Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, die Beschaffung des Eige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Altzusagen

Rz. 238 [Autor/Zitation] Für Direktzusagen, soweit der Rechtsanspruch darauf vor dem 1.1.1987 erworben wurde (sog. Altzusagen) – auch deren spätere Erhöhung – besteht dauerhaft ein Passivierungswahlrecht. Das Passivierungswahlrecht für Altzusagen konnte vor Inkrafttreten des BilMoG in jedem GJ eigenständig ausgeübt werden (Fey/Ries/Lewe, BB 2010, 1011). So konnte zB eine Pens...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Blick nach Österreich

Rz. 41 [Autor/Zitation] In Österreich sind die Rückstellungen in § 198 Abs. 8 öUGB geregelt; die Parallelbestimmung in Deutschland findet sich in § 249 HGB. Es bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede. In Österreich und Deutschland sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (Passivierungsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 357 [Autor/Zitation] § 198 öUGB Inhalt der Bilanz (1)–(4) … (abgedruckt bei § 247 Rz. 151) (5)–(7) … (abgedruckt bei § 250 Rz. 182 ) (8) Für Rückstellungen gilt folgendes:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Pensionsverpflichtungen

Rz. 502 [Autor/Zitation] Anders als in Österreich wird in § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB ein gesetzliches Saldierungsgebot für Vermögensgegenstände normiert, welche zur Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen bzw. ähnlichen, langfristigen Verpflichtungen gehalten werden (ausführlich Rz. 357 ff.). Daher sind Vermögenswerte zur Rückdeckung der Altersversorgung grds. nicht m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Buchinventur

Rz. 53 [Autor/Zitation] Im Unterschied zur körperlichen Aufnahme werden bei der Buchinventur Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung (anhand von Belegen, Konten, Anlagekartei, Saldenlisten, Offene-Posten-Listen, Zusammenstellung der erteilten Pensionszusagen usw.) festgestellt. Diese Art der Aufnahme ist bei immateriellen Vermögensgege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Zeitliche Voraussetzungen (§ 6a Abs. 2 EStG)

Rz. 265 [Autor/Zitation] Gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG darf eine Pensionsrückstellung vor Eintritt des Versorgungsfalls erstmals – zu verstehen als "frühestens" (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 50 [6/2022]) – für das Wirtschaftsjahr gebildet werden, in dem die Zusage gegeben wurde und in Textform (vgl. Rz. 256) vorliegt (Stöckler in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 6a ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Nachholverbot (§ 6a Abs. 4 Satz 1 EStG)

Rz. 268 [Autor/Zitation] Die Pensionsrückstellung darf gem. § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG jeweils nur um den Unterschiedsbetrag zwischen dem Teilwert der Pensionsrückstellung am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden. Hat der Zusagende in der Vergangenheit zulässige oder gar erforderliche Zuführungen zur Rückstellung unterla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 385 [Autor/Zitation] § 196 öUGB Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen dürfen nicht mit Ert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 21 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Vollständigkeit bezieht sich auf alle bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Er gilt auch für Eventualverbindlichkeiten iSd. § 199 öUGB (vgl. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 196 Rz. 2; ebenso in Deutschland, s. Rz. 42 und Rz. 91). Ebenfalls erfasst sind die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 311 [Autor/Zitation] § 201 öUGB Allgemeine Grundsätze (1) Die Bewertung hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. (2) Insbesondere gilt folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Klare und zivilrechtlich wirksame Pensionszusage

Rn. 74 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach ständiger Rspr des BFH v 24.03.1999, BFH/NV 1999, 1643 liegt bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine vGA grds vor, wenn die KapGes eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt. Dieser Grundsatz gilt auch f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fremdvergleich, Üblichkeit, Erdienbarkeit, Finanzierbarkeit

Rn. 78 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob die einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, wird auch anhand eines Fremdvergleichs geprüft. Maßstab ist, ob die Zusage einem Geschäftsführer, der an der KapGes nicht beteiligt ist (Fremdgeschäftsführer), in dieser Form gewährt würde. Ist dies nicht der Fall, so wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Maßgeblicher Zeitpunkt der Bezugsberechtigung

Rn. 48 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Ansatzverbot des § 4b S 1 EStG gilt nur dann, wenn "am Schluss des Wj" eine Bezugsberechtigung des ArbN besteht. Maßgeblich sind somit die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Das Bezugsrecht des ArbN bzw seiner Hinterbliebenen braucht also weder ab dem Versicherungsabschluss noch während des gesamten abgelaufenen Wj bestanden zu haben. Dement...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Üblichkeit

Rn. 71 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Direktversicherung kann ganz oder teilweise unüblich und daher nicht betrieblich veranlasst sein. Die Üblichkeit der Direktversicherung ist im Rahmen eines Fremdvergleichs zu ermitteln. Grds kann auf die zur Pensionszusage gemachten Ausführungen verwiesen werden (s § 6a Rn 294ff (Höfer)). Während aber bei Pensionszusagen zu Gunsten von Ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Angemessenheit

Rn. 81 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Darüber hinaus ist eine betriebliche Veranlassung auch nur dann gegeben, wenn die Pensionsfondszusage angemessen ist, sie also beim Kapitalgesellschafter nicht zu einer Überversorgung führt. Eine Überversorgung wird anzunehmen sein, wenn die Pensionsfondsleistungen zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Angemessenheit

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die betriebliche Veranlassung ist auch nur dann anzunehmen, wenn die Direktversicherung angemessen ist. Dh, die Direktversicherung darf beim Kapitalgesellschafter weder zu einer Überversorgung noch zu einer unangemessen hohen Gesamtvergütung führen. Eine Überversorgung wird angenommen, wenn die Versicherungsleistungen, die sich unter Berücksi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ArbN-Ehegatten und andere mitarbeitende "nahe Angehörige"

Rn. 84 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter einem ArbN-Ehegatten ist ein ArbN zu verstehen, der im Unternehmen seines Ehegatten (ArbG-Ehegatte) tätig ist. Dabei kann der ArbG-Ehegatte sowohl Einzelunternehmer als auch beherrschender Gesellschafter einer PersGes sein. Für ArbN-Ehegatten gelten zwar grds die gleichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Pensionsfonds...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Hinterbliebene

Rn. 15 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Den Hinterbliebenen eines ArbN kann eine Bezugsberechtigung (s Rn 28ff) hinsichtlich der Todesfallleistungen eingeräumt werden. Rn. 16 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des Hinterbliebenen ist nicht gesetzlich definiert; eine Definition findet sich auch nicht im BetrAVG. Arbeitsrechtlich kann Hinterbliebener grds jeder Dritte sein, aller...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Angehörige

Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Arbeitsverträge zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern gelten die zum Ehegattenarbeitsverhältnis wiedergegebenen Grundsätze entsprechend, s BFH BStBl III 1958, 294; BStBl II 1987, 121; 1993, 834; 1998, 149. Arbeitsverträge mit Kindern unter 15 Jahren, die noch in vollem Umfang schulpflichtig sind (§§ 2, 5, 7 ArbSchG), sind zivi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachzahlungsverbot

Rn. 77 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine vGA wird auch dann angenommen, wenn die Versorgungszusage zwischen der KapGes und dem beherrschenden Gesellschafter nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde. Das Gebot der rechtzeitigen Vereinbarung, (sog Nachzahlungsverbot) soll vermeiden, dass der Gesellschafter erst bei der Feststellung des Jahresgewinns nachträglich BA schafft, um den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Üblichkeit

Rn. 86 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob die Direktversicherung eines ArbN-Ehegatten üblich ist, misst die FinVerw anhand von Direktversicherungszusagen für vergleichbare familienfremde ArbN, die den Familienfremden zumindest ernsthaft angeboten sein müssen. Ein solches Angebot liegt vor, wenn es eindeutige und objektive Bestimmungen enthält und der ArbN durch Annahme des Angebo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grds können Zuwendungen, die das Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse geleistet hat, nicht ohne steuerliche Nachteile auf das Trägerunternehmen rückübertragen werden. Ausnahmen von dieser Vermögensbindung bestehen jedoch, wennmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, Bd II, 1. Aufl Heidelberg 1978, nachfolgend zitiert als: Rau, § 4b EStG Rz …; Buttler, Steuerliche Behandlung von Unterstützungskassenzusagen; Böhm/Schu Unterstützungskassen, Heidelberg 2014; Doetsch/Lenz, Versorgungszusagen an (Gesellschafter-)Geschäftsführer und Vorstände, 11. Aufl Karlsruhe 2020; Blomey...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Angemessenheit

Rn. 87 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Weiteres Indiz für die betriebliche Veranlassung ist die Angemessenheit. Die Direktversicherung darf nicht zu einer "Überversorgung" führen. Kriterium für die Prüfung einer Überversorgung ist nach Ansicht des BFH (BFH vom 10.11.1982, BStBl II 1983, 173; BFH vom 08.10.1986, DB 1987, 207), ob die zugesagten Versorgungsleistungen zusammen mit d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden

Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzierung und Bewertung, z. B. im Rahmen eines Workshops, zu ermitteln. Teilnehmer dieses Workshops sollten Führungskräfte und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens des auf IFRS umstellenden Unternehmens sowie externe Berater mit Erfahrung in entsprechenden Umstellungsprojekten sein.[1] Zweckmä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftungsverhältnisse: Bilan... / 3 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinstgenossenschaften

Rz. 35 Wollen Kleinstkapitalgesellschaften auf einen Anhang verzichten, haben sie gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter der Bilanz anzugeben: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und die in § 268 Abs. 7 HGB genannten Angaben; Angaben zu Vorschüssen und Krediten an Mitglieder der Geschäftsführung oder Aufsichtsorgane[1]. Zu diesen Angaben unter der Bilanz sind Kleinstkapitalgesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Pensionszusagen

Rz. 752 Inhalt einer Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei einer Kapitalgesellschaft kann grds. jede Art von Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sein. In einem Einzelunternehmen oder einer freiberuflichen Praxis kommt jedoch nur die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Waisenversorgung in Betracht. Eine Zusage auf Gewährung von W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / cc) Pensionszusage bei Neugründungen/Probezeit

Rz. 520 Nach ständiger Rspr. des BFH wird "ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer erst dann eine Pension zusagen, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft zuverlässig abschätzen kann (BFH v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Pensionszusagen an GGF

Rz. 513 Bestandteil der Gesamtvergütung von GGF sind i.d.R. auch Pensionszusagen, z.T. auch andere Versorgungszusagen (z.B. Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung). Rz. 514 Die Gesellschaft bildet aufgrund der dem GGF erteilten Pensionszusage in der Handels- und Steuerbilanz eine Pensionsrückstellung, die den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft mindert. Rz. 515 Um ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / dd) Erdienbarkeit

Rz. 525 Dem Kriterium der Erdienbarkeit der Pensionszusage liegt der Gedanke zugrunde, dass der GGF in der Lage sein muss, die Pension in dem Zeitraum zwischen Erteilung der Pensionszusage und der vertraglich vereinbarten Altersgrenze noch zu erdienen. Rz. 526 Bei beherrschenden GGF muss der Zeitraum zwischen der Pensionszusage und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintrittes in...mehr