Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigte Leistungen (§ 3 Nr 56 S 1 EStG)

Rn. 2713 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 56 EStG erfordert das Vorliegen von Zuwendungen des ArbG nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 EStG, beschränkt auf das erste Dienstverhältnis und auf Zuwendungen an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung. Rn. 2714 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit dem VZ 2007 ist in § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigungstatbestand (§ 3 Nr 63 S 1 EStG)

Rn. 2783 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 1 EStG sind die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistungen entsprechend § 82 Abs 2 S 2 EStG vorgesehen ist, steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuerfreie Neuzusage bei Arbeitgeberwechsel (§ 3 Nr 55 S 1 EStG)

Rn. 2633 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Steuerfreistellung von übertragenen Altersvorsorgeansprüchen wurde notwendig, da bei der Übertragung mittels Übertragungswert nicht die Zusage selbst, sondern nur deren Wert übertragen wird und es deshalb zu einer Beendigung der bisherigen Versorgungsverpflichtung und Erteilung einer haftungsrechtlich unabhängigen wertgleichen Neuzusag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Übertragung von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altversversorgung ohne ArbG-Wechsel (§ 3 Nr 55c S 2 Buchst a EStG)

Rn. 2680 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55c S 2 Buchst a EStG sieht seit der Änderung durch das BetrRentStG seit dem VZ 2018 (s Rn 2671) vor, dass die Übertragung von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altversversorgung, die über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung (Direktversicherung) durchgeführt wird, auf einen andere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Normzusammenhänge

Rn. 2632 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55 EStG fügt sich ein in eine Vielzahl von Vorschriften zur Steuerfreiheit von Vorgängen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altversversorgung, die sich wie folgt überblicksartig darstellen: § 3 Nr 55 EStG: Die Vorschrift stellt die Mitnahme von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Fällen des § 4 Abs 2 Nr 2 und Abs 3 Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Folgeregelungen zu § 3 Nr 65 Buchst a bis c EStG (§ 3 Nr 65 S 2–4 EStG)

Rn. 2859 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei § 3 Nr 65 S 2 EStG handelt es sich um eine Sachverhaltsfiktion, die für die nachgelagerte Besteuerung unterstellt, dass die Vorgänge nach § 3 Nr 65 S 1 Buchst a–c EStG nicht erfolgt sind, sondern der Versorgungsberechtigte die Versorgungsleistung von dem ursprünglichen Verpflichteten erhalten hat. Rn. 2860 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) § 3 Nr 65 S 1 Buchst b EStG

Rn. 2833 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 65 S 1 Buchst b EStG sieht vor, dass Leistungen zur Übernahme von Versorgungsleistungen oder unverfallbaren Versorgungsanwartschaften durch eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen in den § 4 Abs 4 BetrAVG bezeichneten Fällen steuerfrei sind. Die Vorschrift wirkt konstitutiv, da die Übernahme von Versorgungsleistung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 3 EStG – Überblick

Rn. 165 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG enthält einen umfangreichen Katalog an Steuerbefreiungen. Steuerfrei sind danach (abschließende Aufzählung!):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dba) Leistungen

Rn. 2834 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Mit dem Begriff der "Leistungen" in § 3 Nr 65 S 1 Buchst b EStG sind Versicherungsbeiträge gemeint, die als Einmalbeitrag an ein Lebensversicherungsunternehmen oder eine Pensionskasse für die Übernahme der Versorgungsverpflichtungen gezahlt werden. Die Norm spricht von Leistungen, da grds bei allen Durchführungswege der betrieblichen Altve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Folgeregelung zu § 3 Nr 65 Buchst d EStG (§ 3 Nr 65 S 5 EStG)

Rn. 2865 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In § 3 Nr 65 S 5 EStG wird – anknüpfend an § 3 Nr 65 S 1 Buchst d EStG (s Rn 2852 ff) – die (nachgelagerte) Besteuerung der Versorgungsleistungen durch ein Lebensversicherungsunternehmen bzw eine Pensionskasse bei Übernahme einer Rückdeckungsversicherung durch den ArbN gem § 8 Abs 2 BetrAVG geregelt. Die Vorschrift differenziert zwischen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2780 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 63 EStG begünstigt – betragsmäßig gedeckelt – Zuwendungen des ArbG zugunsten seiner ArbN an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten, also nicht umlagefinanzierten, betrieblichen Altversversorgung. Durch die Regelung wird die zunehmende Steuerfreiheit von ArbG-Zuwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 28. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974, BStBl I 75, 22

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem sog Betriebsrentengesetz wird die Altersversorgung durch Direktversicherung (§ 4b EStG 1975) im wesentlichen iSd bisherigen Rspr der Steuergerichte und der Praxis geregelt, wobei als besondere Neuerung zu vermerken ist, daß auch Einmalbeiträge zur Direktversicherung grundsätzlich als Betriebsausgabe beim Versicherungsnehmer abgesetzt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2710 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 56 EStG begünstigt – betragsmäßig gedeckelt – Zuwendungen des ArbG zugunsten seiner ArbN an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten, also umlagefinanzierten, Altersversorgung. Durch die Regelung wird die zunehmende Steuerfreiheit von ArbG-Zuwendungen in der Ansparphase gewährleistet, die korrespondierend zur StPf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dda) Erwerb von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Rückdeckungsversicherung gem § 8 Abs 2 BetrAVG

Rn. 2853 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Gegenstand des § 3 Nr 65 S 1 Buchst d EStG ist der Erwerb von Ansprüchen durch den ArbN im Zusammenhang mit dem Eintritt nach § 8 Abs 2 BetrAVG in eine Rückdeckungsversicherung. Rn. 2854 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Rückdeckungsversicherungen werden in der Praxis zur Absicherung von Ansprüchen aus Versorgungszusagen in Gestalt einer Pensions-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachzahlungen von Beiträgen (§ 3 Nr 63 S 4 EStG)

Rn. 2800 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 63 S 4 EStG sieht seit dem VZ 2018 vor, dass Beiträge iSd S 1, die für Kj nachgezahlt werden, in denen das erste Dienstverhältnis ruhte und vom ArbG im Inland kein stpfl Arbeitslohn bezogen wurde, steuerfrei sind, soweit sie 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allg Rentenversicherung, vervielfältigt mit der Anzahl dieser Kj, jed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2820 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 65 EStG ergänzt die betriebliche Altversversorgung und stellt die Übertragung und den Erwerb von Ansprüchen im Sicherungs- und Übertragungsfall steuerfrei in den abschließend in § 3 Nr 65 S 1 Buchst a–d EStG aufgezählten Konstellationen. § 3 Nr 65 S 1 Buchst a EStG stellt Beiträge des Trägers der Insolvenzsicherung an ein Lebensversi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / efb) Vorrang bestimmter Vorschriften

Rn. 2146 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 S 1 Hs 2 EStG regelt den Vorrang anderer, dort aufgezählter Steuerbefreiungsvorschriften: Rn. 2146a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in s Rn 2146 genannten Vorschriften sind dem Grunde und der Höhe nach vorrangig (glA Ross in Frotscher/Geurts,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Behandlung von Versorgungsleistungen nach Übertragung (§ 3 Nr 55 S 3 EStG)

Rn. 2642 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55 S 3 EStG ist keine Vorschrift zur Steuerbefreiung, sondern regelt, wie eine spätere Versorgungsleistung nach Übertragung des Betriebsrentenkapitals steuerlich zu behandeln ist. Letztlich sollen die Versorgungsleistungen zu den Einkünften zählen, zu denen sie gehören würden, wenn die Übertragung nicht stattgefunden hätte. Hintergru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unionsrechtskonforme Auslegung der Vorschrift

Rn. 1090a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In unionsrechtskonformer Auslegung der Vorschrift (wegen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz vom 21.06.1999, BGBl II 2001, 810) will BFH BStBl II 2017, 1251 auch demselben Zweck dienende Zahlungen (sog Spezialeinlage) des ArbG an eine vergleichbare schweizerische Versorgungseinrichtung § 3 Nr 28 EStG anwenden (dh h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcd) Die Zahlungen des ArbG zur Übernahme der Beiträge iSd § 187a SGB VI, soweit sie 50 % der Beiträge nicht übersteigen (§ 3 Nr 28 Fall 4 EStG)

Rn. 1102a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Bezugnahme auf § 187a SGB VI ist ersichtlich, dass sich § 3 Nr 28 EStG nur auf Ausgleichszahlungen bezieht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden (BFH BStBl II 2017, 1251). Zur unionsrechtskonfomen Auslegung des § 3 Nr 28 Fall 4 EStG für Spezialeinlagen in die schweizerische Pensionskasse s Rn 1090c. Rn. 1103 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Normzusammenhänge

Rn. 2712 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Norm gehört zum Komplex der steuerlichen Vorschriften der Übertragung von Versorgungsansprüchen. Zum allg Regelungsumfeld s Rn 2632. In Abgrenzung zu § 3 Nr 63 EStG , in dem Leistungen des ArbG im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altversversorgung geregelt wird, hat § 3 Nr 56 EStG die umlagefinanzierte betriebliche Altversversorgung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1790c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: Durch das WehrrechtsänderungsG 2011 vom 28.04.2011 (BGBl I 2011, 678) wurde die Wehrpflicht und der Zivildienst ab 01.07.2011 ausgesetzt (also nicht: abgeschafft)). Die praktische Relevanz der Vorschrift hält sich daher derzeit in Grenzen. Rn. 1791 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 47 EStG gilt für Wehrpflichtige (s Vorbemerk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Anderweitige als gesetzliche Verpflichtungen reichen nicht aus

Rn. 2121d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Leistungen aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht reichen daher nicht aus (BFH in st Rspr, zB BFH BStBl II 2004,1014; 2008, 394; 2008, 894; 2008, 994; 2009, 857; 2011, 767; FG SchlH DStRE 2010, 907 rkr; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 62 EStG Rz 3). Dh nicht begünstigt sind vertragliche (BFH BFH/NV 2010, 1445; auch nicht: tarifvert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuerfreiheit von Sicherungsbeiträgen nach dem BetrAVG

Rn. 2813 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 63a EStG stellt Sicherungsbeiträge des ArbG gem § 23 Abs 1 BetrAVG steuerfrei, sofern diese nicht dem einzelnen ArbN unmittelbar gutgeschrieben oder zugerechnet werden. Rn. 2814 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 23 BetrAVG bestimmt seit dem 01.01.2018, dass im Tarifvertrag ein Sicherungsbeitrag vereinbart werden soll, der der Absicherung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 133a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Eine Bilanzänderung ist – wieder – zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und soweit die Auswirkungen der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht. Dies ist insb für Bp-Fälle von Bedeutung, wenn Bilanzberichtigung und Bilanzänderung beide in den Prüfungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die begünstigten Aufwendungen

Rn. 2156 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Zuschüsse (allgemein) § 3 Nr 62 S 2 EStG stellt die dort genannten "Zuschüsse" steuerfrei. Das Wort "Zuschüsse" verlangt eine eigene Beitragspflicht des ArbN, die der ArbG bezuschusst (BFH BStBl II 2016, 675). Rn. 2156a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Zuschüsse des ArbG müssen sich beziehen auf Aufwendungen des ArbN für:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Normzusammenhänge

Rn. 2782 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55, 56, 62, 65 und 66 EStG ergänzen die steuerliche Förderung der Altersvorsorge.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 18.03.2022, BStBl I 2022, 333 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Betragsmäßige Begrenzung (§ 3 Nr 56 S 1–2 EStG)

Rn. 2719 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Neben den materiellen Voraussetzungen einer Steuerbefreiung sieht § 3 Nr 56 EStG auch eine betragsmäßige Begrenzung der steuerfrei zu stellenden Beiträge des ArbG vor. Die Zuwendungen des ArbG sind daher nur zu einem – sich über die Jahre erhöhenden – prozentualem Anteil steuerfrei, bezogen auf die Bemessungsgrenze in der allg Rentenversic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 65. Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) v 20.12.1988, BGBl I 88, 2262

Rn. 80 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1989 wurde die große Steuerreform 1990 schon wieder reformiert. Es handelt sich im wesentlichen um Korrekturen aufgrund mangelnder Voraussicht des Gesetzgebers in folgenden Punkten (Art 4 Haushaltsbegleitgesetz):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geltungsbereich

Rn. 2711 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In sachlicher Hinsicht betrifft die Vorschrift Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem § 19 EStG. § 3 Nr 56 EStG gilt in persönlicher Hinsicht sowohl für unbeschränkt wie beschränkt StPfl, da § 50 EStG insoweit keine Sonderregelung trifft. Zum begünstigten Personenkreis gehören auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, gering...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Kürzung der Höchstbeträge (§ 3 Nr 56 S 3 EStG)

Rn. 2721 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zur Vermeidung einer Doppelbegünstigung sieht § 3 Nr 56 S 3 EStG vor, dass die nach § 3 Nr 56 S 1 oder 2 EStG steuerfreien Beträge jeweils um die nach § 3 Nr 63 S 1, 3 oder 4 EStG steuerfreien Beträge zu kürzen sind (s Rn 2780 ff). Im Ergebnis sind Zuwendungen nach § 3 Nr 56 EStG damit nur steuerfrei, soweit die nach § 3 Nr 63 EStG steuerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Melchior, Das AlterseinkünfteG im Überblick, DStR 2004, 1062; Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geltungsbereich

Rn. 2781 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In sachlicher Hinsicht betrifft § 3 Nr 63 EStG Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem § 19 EStG (Siebenlist in H/H/R, § 3 Nr 63 EStG Rz 3a (01/2023)). § 3 Nr 63 EStG gilt in persönlicher Hinsicht sowohl für unbeschränkt wie für beschränkt StPfl, da § 50 EStG diesbezüglich keine Sonderregelung enthält (Siebenlist in H/H/R, § 3 Nr 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dad) Beiträge an ein Lebensversicherungsunternehmen

Rn. 2830 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei den Beiträgen an ein Lebensversicherungsunternehmen gem § 3 Nr 65 S 1 Buchst a EStG handelt es sich um die Zahlung des PSV gem § 8 Abs 1 BetrAVG. Der PSV hat mit einem Konsortium von 47 Lebensversicherungsunternehmen unter der Geschäftsführung der Allianz Lebensversicherungs-AG einen Rahmenvertrag geschlossen, wonach der PSV die Ansprü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Ausnahmen von der Steuerbefreiung (§ 3 Nr 63 S 2 EStG)

Rn. 2793 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 2 EStG wird die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit der ArbN nach § 1a Abs 3 BetrAVG verlangt hat, dass die Voraussetzungen einer Förderung nach § 10a EStG oder Abschn XI EStG erfüllt werden. Die Regelung eröffnet dem ArbN damit ein Wahlrecht, entweder die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 63 S 1 EStG oder den Sonderausgabenabz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 179. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010, BGBl I 2010, 386

Rn. 199 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Das Bundeskabinett hat am 16.11.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Im Einzelnen die Änderungen des EStG gem Art 1: (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr 63 S 3 EStG)

Rn. 2796 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In der Praxis kommt es häufig vor, dass Abfindungen, die anlässlich einer Beendigung des Dienstverhältnisses von dem bisherigen ArbG geleistet werden, vom ArbN zum (weiteren) Aufbau einer betrieblichen Altversversorgung eingesetzt werden. Da in diesen Fällen, die Höchstbeträge nach § 3 Nr 63 S 1 EStG regelmäßig überschritten werden dürften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 4.1 Kapitalgedeckte Pensionskasse

Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind beitragsfrei (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich). Dies gilt sowohl für die Beiträge des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 4.2 Umlagefinanzierte Pensionskasse

Der Arbeitgeberanteil an dieser Umlage gehört nach den Maßgaben des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a sowie der Sätze 3 und 4 SvEV zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Daraus folgt, dass lediglich max. 100 EUR monatlich nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. Außerdem ist für diesen Teil der Berechnungsgrundlage ein Hinzurechnungsbetrag zu bilden, wenn die V...mehr