Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Feststellung durch den Versammlungsleiter

Rz. 19 Die Feststellung des Beschlusses erfolgt durch Verkündung des Versammlungsleiters ggü. der Gesellschafterversammlung (OLG Stuttgart GmbHR 1995, 228). Eine schriftliche Niederlegung ist zwar empfehlenswert (schon aus Nachweisgründen), jedoch für die Beschlusswirkung ohne Bedeutung (gl.A. Werner a.a.O.; a.A. Hoffmann/Koster GmbHR 2003, 133). Die Anfertigung und Unterzei...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Auseinandersetzung

Rz. 17 Die Auseinandersetzung der Gesamthandsgemeinschaft kann als solche in den meisten ausländischen Rechtsordnungen zu jeder Zeit verlangt werden. Im Einzelnen: Rz. 18 ▪ Deutschland In Deutschland kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses (nicht Teilauseinandersetzung) verlangen. Die Beendigung der Erbengemeinschaft vollzieht sich durch Auseinander...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 291 Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist gem. § 623 BGB zwingend die Einhaltung der Schriftform erforderlich.[516] Diese kann durch notarielle Beurkundung (§ 126 Abs. 4 BGB) oder gerichtlichen Vergleich (§ 127a BGB), nicht aber durch die elektronische Form (§ 623 Hs. 2 BGB) ersetzt werden. Rz. 292 Das Formerfordernis erstreckt sich auf den Aufhebungsvertrag in ...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Inhalt, Form und Frist

Rz. 42 Aus § 3 Abs. 3 S. 1 PflegeZG ergibt sich, dass der Beschäftigte die Pflegezeit/Pflegeteilzeit anzukündigen und gleichzeitig auch zu erklären hat, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Für den Fall, dass der Beschäftigte nur teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt werden will (Pflege...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VIII. Erste Rangstelle, § 10 ErbbauRG, sowie Ausnahmen

Rz. 36 Die Regelung in § 10 ErbbauRG [306] stellt eine Abkehr vom altrechtlichen Erbbaurecht dar, das keinen besonderen Erbbaurechtsrang erforderte,[307] was einen konzeptionellen Nachteil bedeutete[308] (zur Akzeptanz vgl. § 2). Zum "Wesen des Erbbaurechts"[309] zählt nunmehr das Erfordernis der ersten Rangstelle, festgehalten in § 10 ErbbauRG. Danach kann das Erbbaurecht nu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. § 14 TzBfG

Rz. 21 § 14 TzBfG regelt außerhalb von Sonderbestimmungen die Voraussetzungen der Befristung von Arbeitsverhältnissen.[58] Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 S. 1 TzBfG mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag, wobei die Dauer nach § 3 Abs. 1 S. 2 TzBfG kalendermäßig bestimmt sein kann (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder s...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / III. Eigenurkunde für Handelsregisteranmeldung, soweit nicht höchstpersönliche Versicherungen erforderlich sind

Rz. 17 Die Eigenurkunde empfiehlt sich zur Erledigung von Beanstandungen durch ein Grundbuchamt, Handelsregister, Genossenschaftsregister oder auch Vereinsregister. Sie genügt nicht zur Umsetzung materiell-rechtlicher Änderungen. Ihr Anwendungsbereich geht über die Feststellung des Eintretens von Ereignissen, die zur Wirksamkeit des Vertrags geführt haben, hinaus. Bedeutsam ...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / 7. Keine Gebühr für die Eintragungsfähigkeitsprüfung

Rz. 34 Für die Eintragungsfähigkeitsüberprüfung nach § 15 Abs. 3 GBO erhält der Notar in der Regel keine zusätzliche Gebühr. Beglaubigt der Notar die Unterschrift, erhält er die Gebühr nach Nr. 25100 oder 25101 KV GNotKG. Mit dieser Beglaubigungsgebühr wird jeweils der notarielle Prüfvermerk mitabgegolten (Anmerkung Abs. 2 zu Nr. 22124 KV GNotKG). Reicht der Notar im Zuge der...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / 4. Formelle Eintragungsvoraussetzung

Rz. 27 Da ein Grundbuchamt verpflichtet ist, die Vorabprüfung eines Notars auf Eintragungsfähigkeit als eine formelle Eintragungsvoraussetzung zu kontrollieren,[21] muss es erkennen können, dass eine Eintragungsfähigkeitsprüfung nach § 15 Abs. 3 GBO durch einen Notar stattgefunden hat. Hat das Grundbuchamt nicht die Möglichkeit sicher erkennen zu können, ob die Prüfung durch...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Von der notariellen Eigenurkunde [1] wird in der notariellen Praxis gern Gebrauch gemacht. Mit ihrem Einsatz können sowohl die Notare als auch deren Mitarbeiter entlastet werden, weil der Aufwand – im Gegensatz zu anderen Vollmachtlösungen – geringer ist. Außerdem profitieren die Beteiligten, für die gehandelt wird, davon, weil eine notarielle Eigenurkunde zügiger umges...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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FF 11/2024, Schadensersatz ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Kläger ist der Rechtsnachfolger der verstorbenen vormaligen Klägerin (im Folgenden auch: Erblasserin). Die Beklagte zu 1 ist Tochter der Erblasserin, der Beklagte zu 2 ist Sohn der Beklagten zu 1 und Enkelsohn der Erblasserin. Der Kläger nimmt – soweit für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren noch von Interesse – den Beklagten zu 2 auf Schadensersatz weg...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / E. Transparenz

Rz. 8 Klare und verständliche Formulierungen der Vereinbarung, Baubeschreibung und Bezugsurkunde sind erforderlich, auch um dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu genügen, sodass der notarielle Bauträgervertrag einer Inhaltskontrolle standhalten kann; dafür muss der Notar im ureigensten Interesse sorgen; andernfalls kann er haftbar sein. Rz. 9 Hinweis Die Mandatier...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / A. Allgemeines

Rz. 1 Damit eine Immobilie aus dem Eigentum des Verkäufers in das rechtliche Eigentum des Käufers wechseln kann, hat zuvor zum Schutz der Vertragsparteien die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und zwingend die der Auflassung zu erfolgen. Für die Beteiligten eines Kaufvertrages ist es von Bedeutung, dass sie die Inhalte ihres notariellen Vertrages nicht ausschließlich ...mehr

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§ 8 Verweisungen nach §§ 13... / B. Verweisung nach § 14 BeurkG

Rz. 12 Eine weitere Vereinfachung enthält das Beurkundungsgesetz in § 14 BeurkG: Wenn Bilanzen, Inventare, Nachlassverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen werden, auf das in der Niederschrift verwiesen und ihr beigefügt wird, brauchen diese nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten da...mehr

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§ 8 Verweisungen nach §§ 13... / A. Verweisung nach § 13a BeurkG

Rz. 1 Die Notare müssen auch Beurkundungen durchführen, deren Inhalte samt Anlagen umfangreich sind, z.B. Bauträgerkaufverträge, Aufteilungen in Wohnungs- und Teileigentum sowie Unternehmenskaufverträge. Zu jeder Verhandlung über Willenserklärungen nimmt der Notar zwingend eine Niederschrift auf (§ 8 BeurkG). Die Protokollierung muss so geschehen, dass die Bezeichnung des No...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / II. Verstoßfolgen

Rz. 113 Nimmt der Notar trotz des relativen Mitwirkungsverbotes (§ 3 BeurkG) dennoch die Beurkundung z.B. eines Kaufvertrags vor, ist die Beurkundung zwar wirksam, räumt dem Notar allerdings auch kein Ermessen ein.[89] Der Notar verletzt eine unabdingbare Amtspflicht, die disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Bei bewussten und groben Verstößen gegen die Mitwirk...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / IV. Gesetzgeberische Möglichkeiten

Es sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Umgang mit den dargelegten Problemen denkbar, wobei hierbei einer Lösungsmöglichkeit unter Abwägung der Vor- und Nachteile Vorzug zu gewähren ist. Die erste – jedoch nicht zu präferierende – Handlungsoption des Gesetzgebers liegt in der Abschaffung des gemeinschaftlichen Testaments. Zwar war die Einführung eines gemeinschaftlic...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 116 Die relativen Mitwirkungsverbote gelten nach § 3 BeurkG für die gesamte Beurkundungstätigkeit des Notars, also auch für Unterschriftsbeglaubigungen[92] und in Verbindung mit § 16 Abs. 1 BNotO auch für seine gesamte Amtstätigkeit. Dem relativen Mitwirkungsverbot unterfallen somit insbesondere das notarielle Verwahrungsverfahren (§ 23 BNotO), die sonstigen Betreuungstä...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VI. Vorbefassung

Rz. 120 Untersagt ist dem Notar die Beurkundung in Angelegenheiten einer Person, für die der Notar, sein Sozius oder eine Person, mit der er eine Bürogemeinschaft unterhält, außerhalb der notariellen Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit bereits tätig war oder noch tätig ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG). Die Vorschrift trennt die notarielle Amtstätigkeit von der außernotarie...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Zeitpunkt der Antragstellung/Vorlagensperre/Antragsverzicht/Vorratslöschung

Rz. 80 Regelt der Grundstückskaufvertrag die Bewilligung der Auflassungs- bzw. Eigentumsübertragungsvormerkung mit einer schützenden Bestimmung zur Vorlage, damit eine Vorleistung vermieden wird, muss diese Schutzbestimmung beachtet werden. Die Vorlagensperre und Anweisung an den Notar, die Eintragungsbewilligung der Vormerkung erst nach Eintritt einer künftigen Bedingung, b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / A. Grundstückskaufvertrag: Abfragebogen für die Datenerfassung

Rz. 1 Für das erste Telefonat mit dem Mandanten kann es hilfreich sein, sich eines Abfragebogens zu bedienen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Abfragebogen Personalien der Parteien – Verkäufermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kaufpreisverwahrung / B. Fehlendes berechtigtes Sicherungsinteresse

Rz. 3 Nur der einvernehmliche Wille der Vertragsbeteiligten, ein Notaranderkonto einzurichten, reicht nicht als berechtigtes Sicherungsinteresse.[8] Der Notar soll die Beteiligten über die gesetzlichen Voraussetzungen einer notariellen Verwahrung aufklären und sichere Wege einer Vertragsabwicklung (ohne die Verwahrung) aufzeigen. Beharren die Beteiligten trotz der Notarhinwe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.2 Eröffnungsbilanz (Beginn der Aufstellungspflicht)

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Kaufmann ein selbständiges Handelsgewerbe erstmals als sein eigenes betreibt. Daraus folgt, dass eine Eröffnungsbilanz auch bei einem Inhaberwechsel vom Erwerber aufzustellen ist und zwar unabhängig vom Erwerbsgrund. Deshalb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.3 Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnissen zu bewerten. Wertbeeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wertbegründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Außerordentliche Gese... / 4 Durchführung, Beschlussfassung und Protokoll

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Experten ist unter Umständen anzuraten. Für die Durchführung, Beschlussfassung und Protokollierung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gelten keine Besonderheiten gegenüber einer ordentlichen Gesellschafterversammlung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, An einen Verz... / 1 Gründe

I. Die Kläger haben in erster Instanz Wertermittlung für Nachlassgrundstücke verlangt und im Wege der Klagerweiterung in zweiter Instanz (Stufenklage) Zahlung von jeweils 1/16 als Zusatzpflichtteil. Der am … 1940 geborene und am … 2020 verstorbene Erblasser G. S. war seit dem … 1978 in zweiter Ehe mit der Beklagten verheiratet. Der Kläger hatte vier Kinder: aus erster Ehe: 1. di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.7 Schenkung als Element der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 25 Die Schenkung hat im Rahmen der Erbfolgeplanung ihre wesentlichste Bedeutung.[1] Die vorweggenommene Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert. Aus den Begriffen "Erbfolge" und "vorweggenommen" lässt sich jedoch deren Tatbestand ableiten. Dabei stehen vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge im Vordergrund. Erfolgt die Ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.6 Form der Schenkung

Rz. 24 Gem. § 518 Abs. 1 BGB ist das Versprechen, eine Leistung schenkweise zuzuwenden, notariell zu beurkunden. Hierdurch soll ausschließlich der Schenker geschützt werden. Die Annahme des Schenkungsversprechens kann hingegen formfrei erfolgen, sofern nicht andere Formvorschriften eingreifen und daher auch insoweit eine notarielle Beurkundung erfolgen muss.[1] Rz. 24a Ein Fo...mehr

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Steuervorteile für Gebäude ... / 3 Begünstigte Aufwendungen

Bescheinigung ist maßgebend Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur die von der Gemeindebehörde bescheinigten Aufwendungen. Dazu gehören Herstellungskosten, Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen. Hinweis Anschaffungskosten Die Förderung nach § 10f EStG erfasst nur den Teil der Anschaffungskosten eines Grundstückserwerbers, der auf begünstigte Baumaßnahmen der vor...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 10f Abs. 1 EStG können von den Herstellungskosten für Baumaßnahmen an eigengenutzten Wohnungen in Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen 10 Jahre lang jährlich bis zu 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden. Darüber hinaus begünstigt § 10f Abs. 2 EStG auch Erhaltungsaufwendungen an eigengenutzten Wohnungen in Gebäuden in Sani...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Beschlussverfahren

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Das Beschl-Verfahren wird wie folgt durchgeführt:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.3 Zustimmung der Gesellschafter (§ 1a Abs 1 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 35 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Antrag muss nach § 1a Abs 1 S 1 KStG von der Pers-Handels-, Partnerschaftsgesellschaft oder (ab VZ 2024) eingetragenen GbR gestellt werden. Die Gesellschafter sind nicht antragsberechtigt. Der Antrag kann nur für die Pers-Ges als Ganzes und damit mit Wirkung für und gegen alle Gesellschafter gestellt werden (s Kölbl/Luce, Ubg 2021, 264, ...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführerin begehrt als Alleinerbin des am 10.3.2020 verstorbenen Erblassers, dessen Lebensgefährtin sie war, die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Sie war zur Auskunftserteilung mittels Vorlage eines solchen durch Teilurteil des angerufenen LG verurteilt worden. Die Beschwerdeführerin beauftragte den Notar im Februar 2021 m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Fiktiver Formwechsel (§ 1a Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 2 S 1 KStG gilt der Übergang zur KSt-Besteuerung als Formwechsel iSd § 1 Abs 3 Nr 3 des UmwStG. Dh das Ges fingiert den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges. Für stliche Zwecke wird somit von einem (fiktiven) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang ausgegangen (s Rn 00.02 UmwSt-Erl 2011), der zur Aufdeckung von stillen Rese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Das Recht des... / 3. Rechtsbeziehung zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Notar

Zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem vom Erben beauftragten Notar entsteht keine Rechtsbeziehung.[51] Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Pflichtteilsberechtigte bzgl. des Nachlassverzeichnisses weder eine Beauftragung des Notars vorgenommen hat oder vornehmen kann noch eine Beurkundung erfolgt, an der der Pflichtteilsberechtigte als Urkundsbeteiligter teilnim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / H. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 82 Drohende Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs beigelegt werden. Sogar künftige Beziehungen können geregelt und damit weiterem Streit vorgebeugt werden. Regelmäßig verringert der Vergleich für beide Seiten das Risiko eines (noch größeren) Rechtsverlustes und das Prozesskostenrisiko. Die Parteien brauchen sich nicht auf einen lang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9 Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Die Kombination von GmbH und KG in der GmbH & Co. KG kann zu Schwierigkeiten bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen führen. Die unterschiedliche rechtliche Ausgangslage ist der Grund dafür. Geschäftsanteile an einer GmbH sind grundsätzlich frei übertragbar. In der KG ist das anders: Die Übertragbarkeit von Anteilen an Personengesellschaften ist im Gesetz nicht vorgese...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sicherung von Arbeitgeberda... / 6.2 Pfandrecht an Rechten (insbesondere Forderungen)

Gegenstand eines Pfandrechts (s. bereits Abschn. 5.2) kann auch ein Recht und damit jede übertragbare Forderung sein (§ 1273 Abs. 1 BGB). Die Bestellung des Pfandrechts an einem Recht erfolgt nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften (§ 1274 Abs. 1 Satz 1 BGB). Jedoch ist die Verpfändung einer Forderung, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag (§§ 398...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Aufschiebend bedingter Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 7 Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen die erbrechtlichen Verhältnisse mit Eintritt des Erbfalls feststehen. Nicht unumstritten ist daher, ob ein Erbverzicht – der grundsätzlich auch bedingt abgeschlossen werden kann[7] – dahingehend möglich ist, dass die aufschiebende Bedingung für seine Wirksamkeit auch erst nach dem Erbfall eintritt. Jedoch wird dies von der ganz h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Fiktiver Nachlass (Schenkungen)

Rz. 261 Neben dem tatsächlichen Nachlass ist der Pflichtteilsberechtigte auch hinsichtlich der vom Erblasser getätigten Schenkungen beweispflichtig. Ihn trifft daher auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands die Beweislast.[486] Bei einem auffallenden groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht eine Vermutung für eine Einigung der Parteien über eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsverzicht

Rz. 415 Gem. Art. 495 ZGB kann der Erblasser mit einem Erben einen Erbverzicht vereinbaren. Der Verzicht erfolgt in Form eines Erbvertrages. Es ist also die notarielle Beurkundung unter Herbeiziehung von Testamentszeugen erforderlich. Der Verzicht kann für die ganze Erbquote, aber auch für einen Teil oder unter Vorbehalt des Pflichtteils etc. erfolgen. Der Erbverzicht kann a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 9 Bereits durch Gesetz vom 31.7.2017 über die Reform des belgischen Erbrechts ist das belgische Pflichtteilsrecht geändert worden – während die Regeln über die gesetzliche Erbfolge weitgehend unberührt blieben. Entsprechend einer europaweiten allgemeinen Tendenz werden die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers erweitert und das Pflichtteilsrecht beschränkt. Die Regeln s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Form für vertragliche Regelungen

Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz der "Formfreiheit", d. h. es besteht kein Formzwang für abzuschließende Verträge. Dieser Grundsatz ist auch auf das Steuerrecht zu übertragen, sodass das Finanzamt dem Grunde nach auch mündliche Vereinbarungen anerkennen muss. Die grundsätzliche Formfreiheit besteht bei nahezu allen Vereinbarungen, die zwischen der GmbH und dem Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Genereller Ausschluss

Rn. 28 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Es ist möglich, von vornherein alle Gesellschafter durch die Satzung vom Gewinnbezug auszuschließen. In praxi findet sich ein solcher genereller Ausschluss der Gesellschafter vom Gewinn vornehmlich bei gemeinnützigen und gewinnlosen Gesellschaften (vgl. GmbHG-GroßKomm. (2020), § 29, Rn. 72). Die Gewährung des Gemeinnützigkeitsprivilegs setzt ...mehr