Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Die Begründung nach § 3 oder § 8 WEG

Rz. 54 Materiell-rechtlich erfolgt die Begründung durch und in jedem Fall In der Grundbuchpraxis erfolgt meistens Teilung nach § 8 WEG, die materiell-rechtlich keiner, verfahrensrechtlich der Form des § 29 Abs. 1 ...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Leihe auf den Tod

Rz. 8 Die Leihe auf den Tod, d.h. aufschiebend befristet auf den Tod des Eigentümers, an die Lebensgefährtin kommt insbesondere als Ausweichgestaltungsmittel zur faktischen Aushöhlung einer bindenden Zuwendung an den Vertragserben in Betracht. Ihre Vorteile bestehen in der Formfreiheit und der Immunität gegenüber Ansprüchen der Vertragserben nach § 2287 BGB. Nachteilhaft sin...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / B. Form

Rz. 2 Partnerschaftsverträge sind für sich genommen grundsätzlich formfrei möglich, wenn sie keine der notariellen Beurkundungsform unterliegende Verpflichtung oder Verfügung, z.B. über Grundbesitz (§ 311b Abs. 1 BGB) oder GmbH-Geschäftsanteile (§ 15 GmbHG), Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) oder erbvertragliche Vereinbarungen (§ 2376 BGB) enthalten, oder (Privat-)Sch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Berichtigungsbewilligung

Rz. 54 Wird eine Eintragung aufgrund einer Berichtigungsbewilligung vorgenommen, so kann dadurch gleichwohl das Grundbuch (erstmalig) unrichtig werden oder bleiben (zur unrichtigen Beurteilung der Rechtslage durch das GBA siehe Rdn 30). Rz. 55 Dies ist zunächst dann der Fall, wenn das Grundbuch richtig war und erst durch die bewilligte Eintragung oder Löschung unrichtig wird....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Erteilung und Prüfung der vollstreckbaren Ausfertigung

Rz. 67 Bei Zwangsvollstreckung ist die notarielle Urkunde als Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen, die Vollstreckungsklausel erteilt regelmäßig der Notar (§ 797 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Rz. 68 Bei der Vollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld ist zur Fälligkeit der Grundschuld § 1193 BGB zu beachten. Danach muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VIII. Übertragung des Gesellschaftsanteils auf den Partner

Rz. 52 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass ein Partner seinen Gesellschaftsanteil bei Trennung auf den anderen übertragen muss. Eine Übertragung auf den einzigen verbleibenden Mitgesellschafter ist zulässig. Mit Wirksamkeit der Abtretung wächst das Gesellschaftsvermögen dem verbliebenen Gesellschafter an. Die Gesellschaft wird liquidationslos beendet, ohne dass ein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) § 3 Nr 70 S 1 Buchst a EStG

Rn. 2591 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hälftig steuerfrei sind BV-Mehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden, falls (kumulativ) Grund und Boden und Gebäude am 01.01.2007 mindestens 5 Jahre zum AV (s R 6.1 EStR 2012) des inländischen BV des StPfl gehören (vgl mit § 6b Abs 4 Nr 2 EStG: 6 Jahre; Bron, Beilage BB-Special 7/2007, 27 hält die Frist f...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Urkundliche Nachweise

Rz. 58 a) Öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen. Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt (§ 129 Abs. 2 BGB). Nur unbedingte und unbefristete Erklärungen werden von der Bestimmung erfasst, da anderenfalls der Nachweis ohne weitere Urkunden als den in § 1155 BGB erwähnten nicht eingeführt werden kann. Der Zeitpunkt der Beglaubigung ist ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / IV. Fazit und Konsequenzen

Rz. 66 Im Hinblick auf die Inhaltskontrolle ist mit einem Anstieg diesbezüglicher Erbstreitigkeiten zu rechnen. Mitunter wird die Meinung vertreten, dass sich, gerade in Bezug auf den Vorwurf, die Verfügung von Todes wegen wäre aufgrund einer ungleichen Verhandlungsposition oder in einer Drucksituation getroffen worden, diese Gefahr vermeiden ließe durch notarielle Beurkundu...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VII. Vererblichstellung, Anwachsungsklausel

Rz. 44 Soll die Gesellschaft nicht durch den Tod eines Lebensgefährten aufgelöst werden (§ 727 BGB in der bis 31.12.2023 geltenden Fassung) bzw. soll die durch das MoPeG[65] ab 1.1.2024 eingeführte dispositive Ausscheidensfolge (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB idF des MoPeG) vermieden werden, müssen die Gesellschaftsanteile durch ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag vererbl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsätze

Rz. 358 Für das grundbuchamtliche Verfahren gilt stets die Lex fori, so dass für die Form des Nachweises der verfahrensrechtlich erforderlichen Eintragungsunterlagen bei deutschem Grundbesitz stets § 29 GBO anwendbar ist, unabhängig davon, wo die fraglichen Erklärungen (§ 29 Abs. 1 S. 1 GBO) abgegeben werden oder wo die zu beweisenden Tatsachen (§ 29 Abs. 1 S. 2 GBO) eingetr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Schutz der anderen Vertragspartei, Art. 13 Rom I-VO/Art. 12 EGBGB

Rz. 18 Im Interesse des Schutzes des gutgläubigen Rechtsverkehrs schränkt Art. 13 Rom I-VO die Wirkungen des Art. 7 EGBGB in erheblicher Weise ein.[50] Nach dem Wortlaut kann sich bei einem Vertragsschluss zwischen Personen, die sich in demselben Staat befinden, eine natürliche Person, die nach dem Recht dieses Staates rechts-, geschäfts- und handlungsfähig wäre, nur dann au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Der öffentliche Wille nach Transparenz

Rz. 13 Der Aspekt der Geldwäsche ist bei Immobilientransaktionen durchaus relevant. Man mag dabei zunächst an den Fall der Angabe eines zu niedrigen Kaufpreises bei der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages denken, um Notargebühren, Grundbuchgebühren und Grunderwerbsteuer zu sparen. Bekanntlich ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft nach § 117 BGB nich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zum Umfang der Vollmacht

Rz. 54 Die vermutete Vollmacht gibt dem Notar lediglich die Befugnis zur Stellung des reinen Eintragungsantrages. Der Notar kann daher nicht fehlende Eintragungsunterlagen aufgrund dieser Vollmacht ersetzen,[86] wie z.B. die Zustimmung des Grundstückseigentümers (§§ 22, 27 GBO), Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses[87] oder die fehlende Bezeichnung des Grundstücks.[88] Rz. 5...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 2. Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB und der EU-Klauselrichtlinie

Rz. 3 Bauträgerverträge sind regelmäßig Formularverträge und meistens Verbraucherverträge bzw. Verbraucherbauverträge. Formularverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden sollen.[1] Unternehmer die Bauträgermaßnahmen ausführen, beabsichtigen regelmäßig, die Verträge über...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Glaubhaftmachung

Rz. 7 I. In den meisten Fällen werden, insbesondere bei Anspruch auf Verschaffung des Eigentums gemäß § 311b BGB, die Voraussetzungen des § 29 GBO durch die notarielle Beurkundung oder die notwendige Beglaubigung der Eintragungsbewilligung ohnehin erfüllt sein. In den übrigen Fällen ist jedoch für die Begründung des Anspruchs regelmäßig keine Form vorgeschrieben. Solange eine...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 98 Auch wenn sich das Gesetz hierzu nicht explizit äußert, so ist die Veräußerlichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts heute gewohnheitsrechtlich anerkannt.[130] Folglich kann der Nacherbe bereits vor Eintritt des Nacherbfalls über seine Anwartschaft verfügen. Dies kann dazu führen, dass der Nacherbe seine Rechte aus der Nacherbschaft abtritt bzw. veräußert und der Nach...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gemeinschaftsordnung

Rz. 99 Die Gemeinschaftsordnung beinhaltet alle für das Verhältnis der WEer untereinander (Innenverhältnis) verbindlichen Regelungen für und gegen jeden WEer und Sondernachfolger. Sie wirken kraft Gesetzes, auch wenn ein Miteigentümer sie nicht kennt, an ihnen nicht mitgewirkt, gegen sie gestimmt, sich ihnen nicht rechtsgeschäftlich unterworfen hat oder diese Wirkungen gar n...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 4. Anforderungen an den Inhalt

Rz. 10 Nach § 1031 ZPO sind nur geringe Anforderungen an eine wirksame Schiedsvereinbarung zu stellen. Danach kann sie sowohl in Fernkopien, Telegrammen oder anderen Formen der Nachrichtenübermittlung enthalten sein. Rz. 11 Einen besonderen Schutz jedoch gibt es in Bezug auf Verbraucher. Nach § 1031 Abs. 5 ZPO sind Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern nur wirksam, wenn sie ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 4.5 Inkongruenter Vorabgewinnausschüttungsbeschluss

Laut BMF ist eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttung (sog. inkongruente Gewinnausschüttung) grundsätzlich steuerlich anzuerkennen, wenn diese zivilrechtlich wirksam ist. Bei einer GmbH als ausschüttende Gesellschaft ist dies der Fall, wenn im Gesellschaftsvertrag gem. § 29 Abs. 3 Satz 2 GmbHG ein anderer Verteilungsmaßstab als das Beteiligungsve...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.3.3 Übertragung und Übergang von Geschäftsanteilen

Erstmals sind nun auch die Übertragung und der Übergang von Geschäftsanteilen gesetzlich geregelt. Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf der Zustimmung der anderen Gesellschafter (§ 711 Abs. 1 Satz 1 BGB). Für die Zustimmung der anderen Gesellschafter kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit genügt.[1] Im ...mehr

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Abtretung von Geldleistungs... / 2 Formale Voraussetzungen

Bei der Abtretung geht es um die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf eine andere Person. In der Sozialversicherung tritt an die Stelle der Forderung das Auszahlen einer Leistung. Die Abtretung des Anspruchs auf Geldleistungen an einen Dritten bedarf grds. nicht der Schriftform. Mit dem Abschluss des insoweit formfreien Abtretungsvertrags geht der Zahlungs...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.6 Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile

Ein weiteres Charakteristikum der Kapitalgesellschaften ist die Umlauffähigkeit ihrer Anteile. Die Anteile sind in aller Regel fungibel, d. h. sie sind verkehrsfähig und übertragbar (sowie vererblich), ohne dass die Gesellschaft oder andere Mitglieder zustimmen müssen (sofern die Satzung nichts anderes vorsieht). Zumindest nach der Vorstellung des Gesetzgebers sehen sie eine...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 2 Vor- und Nachteile der angestrebten Rechtsform GmbH

Praxis-Beispiel Umwandlung aus Handwerks-OHG Anton, Berta und Carl sind persönlich haftende Gesellschafter einer Handwerks-OHG. Sie führen alle 3 die Geschäfte und beziehen ihren Lebensunterhalt aus der OHG. Sie wollen sich wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung in eine GmbH umwandeln, wobei jeder wie bisher zu einem Drittel beteiligt werden soll. Ob ein Formwechsel vor...mehr

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AGS 12/2023, Erstreckung de... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. "Außergerichtlicher Vergleich" genügt Die Entscheidung des OLG Oldenburg ist im Ergebnis zutreffend. Allerdings wird häufig am Thema vorbei argumentiert. Werden in einem notariellen Vertrag anlässlich des Scheidungsverfahrens Trennungs- und Folgesachen geregelt, dann handelt es sich nicht um einen "außergerichtlichen Vergleich". Vielmehr wird der Vergleich – zumindest für ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / k) Erbverzicht und Steuer

Rz. 131 Eine Erbschaftsteuer fällt für den Erbverzicht zunächst nicht an, da die Erhöhung der Erbteile für die verbleibenden Erben keine Schenkung darstellt. Hingegen wird eine Abfindungszahlung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Sofern die Abfindung nicht der Erblasser, sondern ein Dritter leistet, ist für die Ermittlung der Steuerklasse das Verhäl...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Notar

Rz. 359 Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Verfügungsvertrages über den Miterbenanteil bestimmt sich nach § 102 Abs. 1 GNotKG. Danach ist der Wert des Vermögens oder der Wert des entsprechenden Bruchteils des Vermögens maßgebend. Verbindlichkeiten des Erblassers werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Wertes des Vermögens. Vermächtnisse und Auflagen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Tatbestand und erstmalige Anwendung

Tz. 117 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus der Rechtsfolge des § 22 Abs 8 S 1 UmwStG, dass es nämlich (nur) um die Anwendung des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 UmwStG als Folgewirkung des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU geht, ergibt sich der Tatbestand der Vorschrift. Der Regelungsbereich umfasst nämlich bereits erfolgte Einbringungen nach den §§ 20, 21 o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.3 Kapitalerhöhungskosten

Tz. 1464 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 IRe Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges entstehen Kosten für die Ausarbeitung von Verträgen, die notarielle Beurkundung, die Eintragung im H-Reg, usw. Diese Leistungen werden idR von der Kap-Ges in Auftrag gegeben und ihr in Rechnung gestellt. Die AE werden damit normalerweise nicht belastet. Es stellt sich die Frage, ob die Kosten aus Anlass de...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / F. Registerabfragen/Auskünfte

Rz. 23 Das Register steht Gerichten und Notaren für Auskünfte zur Verfügung, § 78f Abs. 1 S. 1 BNotO. Auskunft aus dem Zentralen Testamentsregister darf nur beantragt werden, soweit sie zur Ermittlung erbfolgerelevanter Urkunden im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gerichte und Notare erforderlich ist, § 78f Abs. 1 S. 2 BNotO. Auskünfte können zudem zu Lebzeiten des Erblasser...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 5. Anatomie

Rz. 124 Wie bereits ausgeführt, ist der Verstorbene berechtigt, zu Lebzeiten darüber zu entscheiden, was mit seiner Leiche geschehen soll. Er kann anordnen, dass sein Leichnam der Anatomie übergeben wird. Hat der Verstorbene diese Anordnungen lediglich nicht schriftlich erklärt, sind seine Angehörigen nicht an diese Anweisung gebunden, wenn es ihrem eigenen Pietätsgefühl wid...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / V. Persönliche Anforderungen, Form

Rz. 94 Die persönlichen Anforderungen werden durch den Verweis auf § 2347 BGB (grundsätzlich keine Vertretung des Erblassers, aber Vertretung des Verzichtende möglich) und die Formfragen durch den Verweis auf § 2348 BGB (notarielle Beurkundung) geklärt.[211] Die Genehmigungsbedürftigkeit bei Betreuungen ist in § 1851 Nr. 9 BGB geregelt (bis 31.12.2022: §§ 2352 S. 3 i.V.m. 23...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Entstehen des Nießbrauchs

Rz. 14 Die rechtsgeschäftliche Bestellung des Nießbrauchs in einem Übergabevertrag setzt voraus:mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Grundsatz

Rz. 89 Das Anwartschaftsrecht ist veräußerbar. Auf die Veräußerung finden die §§ 2033 f., 2371, 3285 BGB Anwendung.[106] So ist sowohl für das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft notarielle Beurkundung notwendig. Nach § 2034 Abs. 1 BGB haben sowohl die Mitnacherben und bei deren Fehlen der Vorerbe ein Vorkaufsrecht, das innerhalb von zwei Monaten ausgeübt werden ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VII. Übertragung der Erbteile auf einen Miterben

Rz. 301 Die Auseinandersetzung kann auch durch Übertragung sämtlicher Miterbenanteile gem. § 2033 BGB auf einen Miterben vollzogen werden. Sobald sich sämtliche Miterbenanteile der Erbengemeinschaft in einer Person vereinigen, erlischt die Erbengemeinschaft. Der Vertrag, mit dem sich die Erben zur Übertragung verpflichten, ist formfrei möglich, da es sich um einen Auseinande...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 1. Erblasser

Rz. 20 Der Erblasser kann sich rechtsgeschäftlich nicht vertreten lassen. Er muss den Vertrag persönlich abschließen, § 2347 Abs. 2 S. 1 BGB.[39] Prozessvergleiche können die notarielle Beurkundung ersetzen (§ 127a ZPO). Bei Anwaltszwang muss der Erblasser persönlich neben seinem Rechtsanwalt den Verzicht erklären.[40] Rz. 21 Ein geschäftsfähiger, betreuter Erblasser kann den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurtei...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / c) Eigene Würdigung

Rz. 72 Was landläufig unter dem Begriff "Inhaltskontrolle" zusammengefasst wird, sollte differenziert betrachtet werden. Schließlich kommen zur nachträglichen Beseitigung von "Ungerechtigkeiten" nicht nur § 138 BGB und § 242 BGB, sondern auch das Instrument der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und die Anfechtung (siehe Rdn 62) in Betracht. Die Verbindung des Erb- od...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Formvorschriften

Rz. 48 Die Vereinbarung über die Vergütung unterliegt nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG der Textform. Formbedürftig ist nur die Vereinbarung, also der Text, in dem die Parteien ihre Vergütung vertraglich fixieren.[124] Diese Vereinbarung muss von beiden Parteien auf derselben Urkunde unterzeichnet werden, es sei denn, dass mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, die die ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Erbvertrag

Rz. 89 Als weitere Möglichkeit, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, ist der Weg eröffnet, einen Erbvertrag abzuschließen, was der Erblasser allerdings nur persönlich vornehmen kann, § 2274 BGB. Die Errichtung des Erbvertrags folgt nach §§ 2274 ff. BGB: Im Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten sein, andernfalls ein Testament vorliegt.[140...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / III. Gestaltung der Vorsorgevollmacht

Rz. 12 Bei der Gestaltung der Vorsorgevollmacht (Außenverhältnis) ist zunächst darauf zu achten, dass die Vorsorgevollmacht auch mit "Vorsorgevollmacht" bezeichnet wird. Die Vollmachtgeber möchten hier in aller Regel nämlich keine allgemeine Vollmacht oder Generalvollmacht im eigentlichen Sinn erteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist i.d.R. eine umfassende Vollmacht für die Bere...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Testamentsvollstreckung und Vollmachten

Rz. 13 Der Erblasser kann ohne Weiteres dem Testamentsvollstrecker eine transmortale Vollmacht [11] oder eine postmortale Vollmacht [12] erteilen. Auch eine andere Person als die des Testamentsvollstreckers kann mit derartigen Vollmachten ausgestattet werden. Testamentsvollstreckung und Vollmacht stehen somit isoliert nebeneinander. Sofern einem Erben oder einem Dritten Vollma...mehr

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§ 3 Alleinerbe / 3. Vorsorgevollmacht

Rz. 41 Einen Sonderfall der rechtsgeschäftlichen Vollmacht stellt die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung dar und soll hier nur der Vollständigkeit halber genannt sein.[79] Die Vorsorgevollmacht steht in Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht nach §§ 1814 BGB und soll letztlich ein weder von dem Betroffenen noch von den Erben zu kontrollierendes gerichtliches Betreuungs...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / I. Form

Rz. 12 Für den Erbverzicht schreibt § 2348 BGB die notarielle Beurkundung vor. Beide Erklärungen – Angebot des Verzichtenden und Annahme des Erblassers oder aber auch andersherum[16] – müssen in dieser Form abgegeben werden. Rz. 13 Angebot und Annahme müssen aber nicht gleichzeitig (also nicht bei Anwesenheit beider Teile) angegeben werden, §§ 128, 152 BGB. Die beurkundete An...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / d) Nießbrauch am Nachlass und an einem Erbteil

Rz. 103 Häufig wird in Ehegattentestamenten bzw. -erbverträgen dem überlebenden Ehegatten ein Nießbrauchvermächtnis zugewendet. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Nießbrauch am Nachlass als Vermögensnießbrauch gem. §§ 1085 ff. BGB oder als Nießbrauch am jeweiligen Erbteil der Kinder als Nießbrauch an einem Recht gem. §§ 1068, 1069 BGB ausgestaltet ist.[234] Nach § 1089 BGB fi...mehr

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Vor-GmbH / 4 Gesellschafterwechsel in der Vor-GmbH

Vor der Eintragung der Gesellschaft kann kein Geschäftsanteil übertragen werden. Ein Gesellschafterwechsel ist nur über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erreichbar. Diese setzt regelmäßig die Zustimmung aller Gesellschafter und zwingend die notarielle Beurkundung voraus. Gleiches gilt für den Beitritt eines Gesellschafters.mehr

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Wandeldarlehensverträge nur beim Notar?

Zusammenfassung Ob Wandeldarlehensverträge notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden sind, um wirksam zu sein, ist umstritten. An einer höchstrichterlichen Klärung dieser äußerst praxisrelevanten Frage fehlt es auch nach dem Beschluss des BGH v. 25.4.2023, II ZR 96/22. Sachverhalt Der klagende Insolvenzverwalter nahm den beklagten Geschäftsführer einer GmbH aufgrund unerlaub...mehr

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ZErb 11/2023, Zur Ausschlag... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 war vom 4.6.1992 bis zu deren Tod in zweiter Ehe mit der Erblasserin verheiratet. Die Beteiligte zu 1 ist die einzige Tochter der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 ist die einzige Tochter des Beteiligten zu 3. Aus der Ehe gingen keine gemeinsamen Kinder hervor. Die Eheleute errichteten unter dem 3.12.2007 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.6 Familienpersonengesellschaften

Rz. 380 Als Familienpersonengesellschaft bezeichnet man gemeinhin Personengesellschaften, an denen als Gesellschafter miteinander verwandte Personen beteiligt sind. Die Organisationsform wird häufig zu dem Zweck benutzt, ein sog. Familien-Splitting herbeizuführen, indem die Einkünfte aus der Personengesellschaft zur Progressionsminderung und Ausnutzung von Freibeträgen auf d...mehr