Fachbeiträge & Kommentare zu Nachtarbeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fallbeispiele

Rn. 73 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Beispiel 1: Der Grundlohnanspruch des ArbN beträgt EUR 24 die Stunde. Er erhält für geleistete Nachtarbeit, die nicht zugleich auch Sonntags- oder Feiertagsarbeit ist, einen Zuschlag von EUR 10 je Stunde. Nach § 3b Abs 1 Nr 1 EStG ist der Zuschlag maximal iHv 25 % des Grundlohnanspruchs steuerfrei, dhiHv von 25 % aus EUR 24 = EUR 6. Die übrig...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.1 Zeitversetzte Auszahlung

Bei Altersteilzeit im Rahmen sog. Blockmodelle werden zur Bildung von Wertguthaben neben steuerpflichtigen Lohnbestandteilen auch steuerfreie Arbeitsentgelte auf Arbeitszeitkonten angesammelt, die während der Arbeitsfreistellungszeit an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Die Lohnsteuer-Richtlinien legen hierzu für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge die Vorausse...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.3 Gesetzliche 50-EUR-Obergrenze für Stundengrundlohn

Je höher der Stundengrundlohn eines Arbeitnehmers ausfällt, umso höher sind auch die steuerfreien Zuschläge, die sich z. B. für Nachtarbeit mit 25 % und für Sonntagsarbeit mit 50 % berechnen. Der für die steuerfreie Zuschlagsberechnung maßgebende Stundengrundlohn ist auf maximal 50 EUR beschränkt.[1] Achtung Höchstgrenzen für steuerfreie Zuschläge beachten Auch wenn sich aufgru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Grundsatz

Rn. 55 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ohne Rücksicht auf die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit sind nicht durch § 3b EStG begünstigt, weil diese nicht "für" Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1991, 293; BFH BStBl II 1993...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 17 Nachtzuschlag – kein Nachtzuschlag trotz entsprechender Bezeichnung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer A arbeitet regelmäßig von 16–24 Uhr in einem Logistikzentrum. Für die Arbeit während der Nachtzeit i. S. v. § 2 Abs. 3 ArbZG, d. h. für eine Stunde, zahlt sein Arbeitgeber freiwillig einen als Nachtzuschlag bezeichneten Zuschlag von 20 % auf den Bruttostundenlohn, der einen Euro unter dem Mindestlohn liegt. Der Arbeitgeber B ist der Auffassung, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gründe für Steuerfreiheit dem Grunde nach

Rn. 4 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Als (sich teilweise überschneidende) Gründe für die Steuerfreiheit der Zuschläge durch § 3b EStG werden genannt: wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Gründe (BT-Drs 7/419, 16; BFH BStBl II 1987, 625; BAG BB 2001, 784); das Allgemeininteresse an der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (BT-Drs 11/2157, 138); ähnlich BFH BStBl II 1987, 625: §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersichtstabelle, geordnet nach dem kalendarischen Jahresablauf

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positiv

Rn. 21 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind begünstigt. Diese Zuschläge müssen gerade (und ausschließlich, BFH v 15.02.2017, VI R 20/16, BFH/NV 2017, 1157) tatsächlich für diese Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden (BFH BStBl II 1990, 315; BFH v 15.02.2017, VI R 30/16, BStBl II 2017, 644; BFH v 15.02.2017, VI...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2 Ermittlung der Beitragspflicht – steuerliche Anbindung

SFN-Zuschläge sind dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen, wenn sie auf einen Grundlohn von mehr als 25 EUR je Stunde berechnet werden. Durch diese Anbindung an das je Stunde erzielte Entgelt wird deutlich, dass für die beitragsrechtliche Beurteilung auf die steuerliche Bewertung abzustellen ist. Die gewährten SFN-Zuschläge müssen deshalb auch die Voraussetzung erfüllen, dass sie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Grundsatz des Einzelnachweises

Rn. 87 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Grundsätzlich ist eine Einzelaufstellung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht erforderlich (BFH BFH/NV 2005, 1925; BFH BStBl II 1991, 293; BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2018, 718; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen des § 3b EStG seit dem EStRG 1974

Rn. 2 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Seit dem EStRG 1974 sind folgende Änderungen des § 3b EStG zu verzeichnen: SteuerreformG 1990 (EStRG 1990 v 25.07.1988, BGBl I 1988, 1093): Bisher waren bei den auf sonstigen Rechtsgrundlagen beruhenden Zuschlägen (§ 3b Abs 2 EStG aF) nur bestimmte Prozentsätze des Grundlohns steuerfrei. Diese Beschränkung auf Prozentsätze wird auch auf alle an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das StÄndG 2003, DB 2003, 2724; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Harder-Buschner, Aktuelle Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung, NWB F 6, 4469; Harder-Buschner, Änderungen der LSt durch die LStR 2004, NW...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.7.2 Vereinfachte Aufzeichnungen in besonderen Fällen

Vereinfachte Aufzeichnungen sind nach Auffassung des BFH ausreichend, wenn die Nachtarbeit planbar während der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit anfällt, etwa im Bäckerhandwerk.[1] Entscheidend ist, dass die Arbeitsleistung fast ausschließlich während der Nachtzeit zu erbringen ist. Längere Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, können aber auch hier eine jahresbezogene "Spi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nur Arbeitslohn ist begünstigt

Rn. 8 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG begünstigt nur Empfänger von Arbeitslohn (H 3b LStH 2024 "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit"; OFD Düsseldorf/Münster, Vfg v 07.07.2005, FR 2005, 816; Giloy, NWB F 6, 4457), nicht aber Selbstständige oder Gewerbetreibende. Differenzierungsgrund iSd Art 3 Abs 1 GG für diese Ungleichbehandlung sei, dass ArbN zB persönlich abhän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Ausnahmen (§ 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV, § 1 Abs 2 SvEV)

Rn. 92 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Grundsatz lt s Rn 91 hat jedoch 2 Ausnahmen:mehr

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Überstunden / 4 Vergütung von Überstunden

In gesetzlichen Vorschriften finden sich keine Vergütungsregelungen für geleistete Überstunden. Eine Ausnahme macht das BBiG für zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen.[1] Darüber hinaus gibt es keinen Grundsatz, dass Überstunden in jedem Fall vergütungspflichtig sind.[2] Soweit die Überstunden zugleich Nachtarbeit[3] sind, besteht gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG ein Anspruc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen und spätere Verrechnung

Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Anders liegt der Fall aber, wenn der StPfl neben seinem Grundlohn zunächst einen pauschalen Abschlag oder Vorschuss nach dem übereinstimmenden Willen von ArbG und ArbN für Überstunden und Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 08.12.2011, VI R 18/11, BStBl II 2012, 291 mit Anm Be...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.2 Ermittlung des Grundlohns bei Altersteilzeit

Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen bestimmt sich nach dem steuerlichen Grundlohn, auf den die vom Gesetzgeber für die begünstigten Arbeiten unterschiedlich festgelegten Zuschlagssätze anzuwenden sind.[1] Unter dem Grundlohn ist dabei der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Tarifvertrag sieht einzeln zu berechnende Zuschläge vor, die Parteien haben aber eine Pauschalabgeltung vereinbart

Rn. 60 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sieht zwar der einschlägige Tarifvertrag einzeln zu berechnende Zuschläge für die geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit vor, haben ArbG und ArbN aber eine pauschale Abgeltung dieser Arbeit vereinbart, mit der auch die tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit abgegolten werden sollen, so greift § 3b EStG nich...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.2 Zuschläge bei Nettolohnvereinbarung

Die Voraussetzung, dass der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn tatsächlich gezahlt werden muss, gilt auch im Fall einer Nettolohnvereinbarung. Bei einer Nettolohnvereinbarung bleibt der Zuschlag nur steuerfrei, wenn er neben dem vereinbarten Nettolohn gezahlt wird.[1]mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4 Berechnung der steuerfreien Zuschläge

2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitsz...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.7 Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

2.7.1 Einzelnachweis der geleisteten Stunden Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG setzt den Einzelnachweis der geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sowie eine Einzelabrechnung der gezahlten Zuschläge voraus. § 3b EStG kommt deshalb nicht in Betracht, wenn bei einer einheitlichen Vergütung, die für den Grundlohn und die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nacht...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8 Steuerfreie Zuschläge bei Altersteilzeitmodellen

Im Zusammenhang mit Altersteilzeitbeschäftigungen sind für die Gewährung steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Besonderheiten zu beachten. 2.8.1 Zeitversetzte Auszahlung Bei Altersteilzeit im Rahmen sog. Blockmodelle werden zur Bildung von Wertguthaben neben steuerpflichtigen Lohnbestandteilen auch steuerfreie Arbeitsentgelte auf Arbeitszeitkonten angesa...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Dabei ist auch für die Berechnu...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.2 Umrechnung des Grundlohns in Stundenlohn

Der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Gesamtgrundlohnanspruch (Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze) ist in einen Stundenlohn umzurechnen und zu diesem Zweck durch die Zahl der Stunden zu teilen, die der regelmäßigen Arbeitszeit des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums entsprechen. Hierzu ist von der Zahl der Stunden der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum vereinbart...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.2 Problem bei Lohnersatzleistungen

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Dabei ist dem Arbeitnehmer das bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.[1] Einzelheiten dazu sind häufig in Tarifverträgen geregelt. In der Zeit des bezahlten Urlaubs bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonntagsarbeitszuschläge (§ 3b Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Umfang der "Sonntagsarbeit" ist ebenfalls unterschiedlich:mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1 Steuerpflichtige Zulagen

Zulagen, die z. B. für Mehrarbeit oder wegen einer Gefährdung durch die Tätigkeit gezahlt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Begünstigt sind ausschließlich die unten dargestellten Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.[1] Zulagen, deren Zahlungsgrund in der besonderen Erschwernis der Arbeit liegen, sind steuerpflichtige Einnahmen.[2] Beispiele hier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachträgliches Herausrechnen des Zuschlags aus dem Arbeitslohn ist schädlich

Rn. 61 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wird der Zuschlag lediglich aus dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn rechnerisch ermittelt (also nachträglich aus einem einheitlich vereinbarten und gezahlten Gehalt herausgerechnet), so wird der Zuschlag nicht "neben" (sondern "aus") dem Grundlohn gezahlt (BFH BStBl II 1991, 296; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; FG...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1.2 Gesetzliche Unfallversicherung/Seesozialversicherung

Für die gesetzliche Unfallversicherung und in der Seefahrt gilt die Sonderbestimmung des § 1 Abs. 2 SvEV. Hiernach sind SFN-Zuschläge stets dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit in voller Höhe beitragspflichtig, selbst wenn sie lohnsteuerfrei sind. Der Grenzwert von 25 EUR spielt in der Unfallversicherung und in der Seefahrt bei der Beitragsfestsetzung somit keine Rolle. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Kumulierung von Feiertags- und Sonntagsarbeit

Rn. 76 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ist ein Sonntag zugleich ein Feiertag, kann ein Zuschlag nur bis zur Höhe des jeweils in Betracht kommenden Feiertagszuschlags (dh also des höheren der beiden Zuschläge!) steuerfrei gezahlt werden (R 3b Abs 4 S 1 LStR 2023), dh, es erfolgt keine Kumulation der Zuschläge für Feiertagsarbeit mit solchen für Sonntagsarbeit (anders bei der Kumul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeine Nachweispflicht

Rn. 86 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Um die Steuerfreiheit nach § 3b EStG beanspruchen zu können, ist die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit durch geeignete Aufzeichnungen nachzuweisen, und zwar in Bezug auf (BFH BFH/NV 1991, 375): den Umfang des gezahlten Zuschlags, den Tag, für den der Zuschlag gezahlt wird und den Grund, warum der Zuschlag gezahlt wird...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Der arbeitszeitrechtliche und der steuerrechtliche Begriff der Arbeitszeit

Rn. 43 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die regelmäßige Arbeitszeit iSd Vorschrift ist die für das jeweilige Arbeitsverhältnis vereinbarte Normalarbeitszeit (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 17.06.2010, VI R 50/09, BStBl II 2011, 43). Es entscheidet allein die Dauer der Arbeitsleistung; davon zu unterscheiden ist die Lage der Arbeitszeit (BFH v 07.07.2005, I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Begünstigung von freigestellten Betriebsrats-Mitgliedern

Rn. 11 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 BFH BStBl II 1974, 646 (zu § 34a EStG aF = Vorgängervorschrift vor 1975) sah zu Recht keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass freigestellten Betriebsrats-Mitgliedern § 3b EStG versagt wird, weil die an sie gezahlten Zuschläge nicht für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden, sondern als Ausgleich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Mittelbare Frauendiskriminierung?

Rn. 14b Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Darin, dass § 3b EStG tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die in dem nach § 11 MuSchG gezahlten Mutterschutzlohn enthalten sind, nicht steuerfrei stellt, sah der BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730 nicht als einen Verstoß gegen Art 3 Abs 2 GG oder gegen Art 141 EGV (jetzt Art 157 AEUV) oa europar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höchstzuschlags-Beträge

Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Steuerfreiheit begrenzen § 3b Abs 1, 3 EStG auf bestimmte Prozentsätze des Grundlohns. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dass die Parteien des Arbeitsverhältnisses nicht den stpfl Grundlohn beliebig niedrig und die steuerfreien Zuschläge beliebig hoch ansetzen können. Diese Beschränkung ist verfassungsrechtlich ohne weiteres zulässi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 1.1 GmbH-Geschäftsführer ohne Mehrheitsanteile

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig Arbeitnehmer i. S. d. Lohnsteuerrechts.[1] Die von ihm bezogenen Vergütungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit sie der Bedeutung seiner Arbeitsleistung angemessen sind, d. h., im Zweifel für die gleiche Leistung auch einem Fremden gezahlt würden. Ist dies nicht der Fall, ist eine verdeckte Gewinnausschüttu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Legaldefinition der Feiertagsarbeit

Rn. 31 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Umfang der "Feiertagsarbeit" ist ebenfalls unterschiedlich:mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / Zusammenfassung

Überblick Lohnzulagen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt z. B. für Erschwerniszuschläge, Gefahren- und Schmutzzulagen, aber auch für Mehrarbeitszuschläge, die für geleistete Überstunden gezahlt werden. Unerheblich ist dabei, ob sie aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig gezahlt werden. Eine hiervon abweichende Sonder...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 16 Nachtzuschlag – keine Anrechnung auf den Mindestlohn

Sachverhalt Der Arbeitnehmer A arbeitet in Wechselschicht und erhält für die Nachtarbeit einen Zuschlag[1] von 25 % auf seinen Bruttostundenlohn, der 50 Cent unter dem maßgeblichen Mindestlohn liegt. Sein Arbeitgeber B ist der Meinung, mit dem Nachtzuschlag den tatsächlich gezahlten Stundenlohn auf den Mindestlohn aufstocken zu können. Ergebnis Mit der Zahlung des Nachtzuschla...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.4.1 Zu berücksichtigende Einkünfte

Zum Jahreseinkommen gehören z. B. folgende Positionen: steuerfreie Beträge von Versorgungsbezügen, steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, steuerfreies Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, Sparer-Pauschbetrag, soweit die Kapitalerträge 100 EUR übersteigen,[1] Arbeitslosengeld, der nach § 3 Nr. 3 EStG steuerfreie Betrag von Abfindungen weg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Konstitutivwirkung des § 3b EStG

Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die von § 3b EStG angesprochenen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG). Die Steuerbefreiung durch § 3b EStG, soweit sie reicht, ist daher konstitutiv.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nur während bestimmter Zeiten erbrachter Arbeitslohn ist begünstigt

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Dass die Vorschrift ohne zwingenden Grund nur den während bestimmter Zeiten erbrachten Arbeitslohn begünstig, ist mE unbedenklich. Jedenfalls in aller Regel ist Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit belastender und die dadurch entstehende stärkere Minderung der Leistungsfähigkeit soll durch eine steuerliche Privilegierung ausgeglichen werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Keine Begünstigung von ArbN, die in der fraglichen Zeit arbeiten, aber keine Zuschläge dafür erhalten

Rn. 12 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG begünstigt nicht solche ArbN, die zu bestimmten Zeiten arbeiten und dafür aber keine Zuschläge erhalten, obwohl diese ebenfalls und genauso belastet werden. Die Vorschrift knüpft also an die Ausgestaltung der Vergütung für den ArbN an, stellt aber nicht darauf ab, dass die Leistungsfähigkeit beider Gruppen von ArbN gleich gemindert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfragen zur ArbN-Eigenschaft (ABC)

Rn. 19 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 44 "Vorauszahlung" sowie s Rn 56 ArbG-Vorstandsmitglied Er ist idR ArbN (BFH BStBl II 1970, 824). S § 19 Rn 119 (Barein). ArbN-Ehegatte Ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen (Fremdvergleich usw, dazu Barein, s § 19 Rn 56ff), so kann auch der ArbN-Ehegatte in den Genuss des § 3b EStG kommen (Giloy, NWB F...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.4 Trainertätigkeit

Sachverhalt Ein Mitglied eines gemeinnützigen Sportvereins trainiert ab 1.1. die Beachvolleyballmannschaft des Vereins. Für seine Trainertätigkeit erhält er pro Monat 650 EUR. Der Trainer ist hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, andere Nebenjobs übt er nicht aus. Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Handelt es sich bei der Trai...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts

Das Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen der Altersteilzeitarbeit regelmäßig zu erbringen hat. Es beträgt somit grundsätzlich die Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (sog. Vollzeitarbeitsentgelt). Bei Vereinbarungen über die Freistellung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Fallbeispiele

Rn. 52 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Beispiel 1 (nach H 3b LStH 2024 "Grundlohn"): Ein ArbN in einem Drei-Schicht-Betrieb hat eine tarifvertraglich geregelte Arbeitszeit von 38 Stunden wöchentlich und einen monatlichen Lohnzahlungszeitraum. Er hat Anspruch – soweit es den lfd Arbeitslohn ohne Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlag angeht – auf: einen Normallohn von EUR ...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 556 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 556 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr