Fachbeiträge & Kommentare zu Nachtarbeit

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2.2 Ausnahmeregelung (§ 6 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 20 Leistet ein Nachtarbeitnehmer i.S.d. § 2 Abs. 5 Nr. 2 ArbZG im Einzelfall tatsächlich keine Nachtarbeit, gilt die Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 2 Satz 3 ArbZG. Der Ausgleich hat dann, wie im Normalfall außerhalb der Nachtarbeit (§ 3 Satz 2 ArbZG), innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen, zu erfolgen. Dennoch gilt der Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderja... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3 Arbeitsmedizinische Untersuchung (Abs. 3)

Rz. 22 Um den gesundheitlichen Gefahren, die von der Nachtarbeit ausgehen, vorzubeugen, beinhaltet Abs. 3 einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung hinsichtlich seiner gesundheitlichen Eignung zur Nachtarbeit. 3.2.3.1 Anspruchsberechtigung Rz. 23 Anspruchsberechtigt sind alle Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 ArbZG. Anhaltspunkte, dass eine Ges... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.3 Gesundheitsgefährdung

Rz. 35 Wird der Arbeitnehmer bei Fortführung der Nachtarbeit in seiner Gesundheit gefährdet und wurde dies arbeitsmedizinisch festgestellt, kann er einen Umsetzungsanspruch geltend machen. Diese Feststellung wird durch den Betriebsarzt oder durch einen externen Arbeitsmediziner durch Attest getroffen. Rz. 36 Die Gesundheitsgefährdung muss dabei konkreter Natur sein, sie muss ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Begriff

Rz. 14 Der Begriff des Nachtarbeitnehmers ist in § 2 Abs. 5 ArbZG definiert. Danach sind Nachtarbeitnehmer Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben, oder tatsächlich Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.[1] mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitswissenschaft bei den Fachleuten allgemein Anerkennung gefunden haben.[1] Rz. 7 Die Erkenntnisse müssen außerdem aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften stammen. Die Arbeitswissenschaft ist dabei keine einzelne Disziplin, sondern erfasst diverse Wissenschafte... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5 Ausgleich (Abs. 5)

Rz. 52 Sofern keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht, schreibt § 6 Abs. 5 vor, dass dem Arbeitnehmer Ausgleich für die Nachtarbeit in Form einer angemessenen Zahl bezahlter freier Tage oder durch angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren ist. 3.2.5.1 Voraussetzungen Rz. 53 Neben der Voraussetzung, dass es sich um Arbeitnehmer handeln muss und N... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3.2 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW

Rz. 12 Das frühere Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hatte gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zusammengetragen und entwickelte hieraus ebenfalls eine Reihe von Empfehlungen, die zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden sollten. Dabei herrscht weitgehend Übereinstimmung mit den Regeln der Europäischen Stiftung zur Verbesserung... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2.1 Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum (§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 18 § 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG schreibt eine werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden für Arbeitnehmer vor. Insoweit besteht kein Unterschied zum Tagarbeitnehmer. Auch die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich ist nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbZG einheitlich mit der Verlängerung der Arbeitszeit bei Tagarbeitnehmern gemäß § 3 ArbZG geregelt. Bezüglich der... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.3 Inhaltlicher Umfang der Untersuchung

Rz. 27 Der Anspruch ist auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung beschränkt. Sie hat den Zweck, festzustellen, ob der Arbeitnehmer für die Leistung von Nachtarbeit geeignet ist oder ob gesundheitliche Bedenken bestehen. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine weitergehende Untersuchung besteht nicht. Durchzuführen ist die Untersuchung von einem Arbeitsmediziner oder einem Ar... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 53 Neben der Voraussetzung, dass es sich um Arbeitnehmer handeln muss und Nachtarbeit i.S.v. § 2 Abs. 3 ArbZG geleistet wurde, ist erforderlich, dass keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht. Diese muss nicht ausdrücklich als Ausgleichsregelung gestaltet sein, sondern kann sich auch durch Auslegung ergeben. Sie kann auch stillschweigend in Form einer besonderen... mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.2 Problem bei Lohnersatzleistungen

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Dabei ist dem Arbeitnehmer das bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.[1] Einzelheiten dazu sind häufig in Tarifverträgen geregelt. In der Zeit des bezahlten Urlaubs bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem dur... mehr

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Fair Pay Gehaltssystem: Bau... / 4 Was ist noch extra zu entlohnen?

Wenn wir ehrlich sind, sind unsere Grundvoraussetzungen für eine genehme Arbeitsstelle doch insgesamt recht ähnlich: Wir alle würden am liebsten flexibel arbeiten, mit Homeoffice und optimalerweise mit der Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung, um die dem Leben eigenen Unwägbarkeiten abfedern zu können. Das Problem dabei: Wunsch und Wirklichkeit klaffen ein wenig auseinander.... mehr

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Arbeitszeit / 1.7.2 Grundsätze der Nachtarbeit, § 6 Abs. 2 ArbZG

Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer beträgt acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von einem Kalendermonat bzw. vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Damit ergibt sich eine zulässige Gesamtarbeitszeit von 192 Stunden in vier Wochen... mehr

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Arbeitszeit / 1.3 Begriffsbestimmungen, § 2 ArbZG

§ 2 ArbZG definiert die zentralen Begriffe. Definiert werden die Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitnehmer", "Nachtarbeit" und "Nachtarbeitnehmer". Das Arbeitszeitgesetz enthält darüber hinaus weitere Begriffe, die aber nicht gesetzlich bestimmt werden, z. B. "Ruhepausen", "Ruhezeit", "Schichtarbeitnehmer", "Arbeitsbereitschaft", "Bereitschaftsdienst" und "Rufbereitschaft". Der Z... mehr

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Arbeitszeit / 1.7.1 Allgemeine Regelungen

Die Nacht- und Schichtarbeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, § 6 Abs. 1. Hierdurch sollen nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit, sondern auch deren Verteilung und Rhythmik als Belastungsfaktor berücksichtigt werden. Für die Schichtarbeit beschränkt sich das ArbZG auf diese al... mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4.1 Grundregelung für jedes Arbeitszeitkonto

Bei jedem Arbeitszeitkonto können folgende Zeiten gebucht werden: mehr

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Arbeitszeit / 1.7.4 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit über die wöchentliche Höchstgrenze von durchschnittlich 48 Stunden ohne Ausgleich ist auch bei Nachtarbeit möglich. Sie unterliegt den gleichen Voraussetzungen und Anforderungen wie bei § 3, vgl. i. E. 4.3. mehr

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Arbeitszeit / 1.7.3 Abweichungen, § 7 ArbZG

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 ist eine Verlängerung der Nachtarbeit auf mehr als zehn Stunden durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung für jedermann zulässig, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Ebens... mehr

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Jahressonderzahlung / 5 Fälligkeit, Zusatzversorgungspflicht

Die Jahressonderzahlung ist mit dem Tabellenentgelt für den Monat November auszuzahlen (§ 20 Abs. 5 Satz 1). Die Jahressonderzahlung ist damit am 30.11. des Jahres fällig (§ 24 Abs. 1 Satz 2). Hinsichtlich der Besonderheiten und des abweichenden Auszahlungszeitpunktes bei Altersteilzeit im Blockmodell wird auf die Ausführungen in Ziffer 4.8.2 verwiesen. Ein Teilbetrag der Jahr... mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge... mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 9 Handlungsfeld 8: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, empfindlicher auf wechselnde Lage der Arbeitszeit... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.11 Nachtarbeitszuschläge

Rz. 62 Nachtarbeitszuschläge gehören insoweit zum fortzuzahlenden Entgelt, als die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit des konkreten Arbeitnehmers Nachtarbeit umfasst.[1] Dies ist primär anhand des Schichtplans zu beurteilen.[2] mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Gesundheitszustand

Rz. 12 Fragen zum Gesundheitszustand sind nur zulässig, soweit an ihrer Beantwortung für die Arbeit, den Betrieb und die übrigen Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse besteht. Dies gilt insbesondere für Fragen nach früheren Erkrankungen. Fragen nach bestehenden Erkrankungen sind zulässig, soweit ein enger Zusammenhang mit dem einzugehenden Arbeitsverhältnis besteht. Fragen... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh... mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 5 Handlungsfeld 4: Altersgerechter Mitarbeitereinsatz

Belastbarkeit Im dritten Handlungsfeld geht es um einen altersgerechten Mitarbeitereinsatz im Unternehmen. So sollten Arbeitsplätze für ältere Mitarbeiter so gestaltet sein, dass die Mitarbeiter in ihrem Aufgaben- oder Fachgebiet ihre Leistung erbringen können und sich dort wohl fühlen. Die Aufgabe der Vorgesetzten besteht darin, die Interessen des Unternehmens und der Mitarb... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4 Nachtarbeit (Abs. 4)

Rz. 72 Nachtarbeit liegt gem. § 2 Abs. 4 dann vor, wenn mehr als 2 Stunden der Arbeitszeit in der nach Abs. 3 definierten Nachtzeit liegen. Arbeitszeit, von der lediglich 2 Stunden in die Nachtzeit fallen, sind danach keine Nachtarbeit i. S. v. § 2 Abs. 4. Praxis-Beispiel Bei Arbeitsbeginn um 4 Uhr liegt keine Nachtarbeit vor. Nachtarbeit liegt dann auch bezüglich der Zeit vor... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5.2 Tatsächliche Leistung von Nachtarbeit (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 78 Gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 2 kann auch die tatsächliche Ableistung von Nachtarbeit die Nachtarbeitnehmereigenschaft begründen. Wenn der Arbeitnehmer Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leistet, gilt er auch als Nachtarbeitnehmer i.S.d. § 2 Abs. 5. Rz. 79 Problematisch ist in diesem Zusammenhang, ob erst dann die Nachtarbeitnehmereigenschaft zu bejahen ist, wen... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5.1 Aufgrund Arbeitszeitgestaltung (Abs. 5 Nr. 1)

Rz. 74 Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 sind Arbeitnehmer, die normalerweise aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben. Nachtarbeit in Wechselschicht wird durch einen Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitszeitgestaltung dann geleistet, wenn sein Arbeitseinsatz auf einen bereits im Vorhinein feststehenden Plan erfolgt[1], etwa ein... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5 Nachtarbeitnehmer, Abs. 5

Rz. 73 Die Nachtarbeitnehmereigenschaft eines Mitarbeiters i.S.d. § 2 Abs. 5 kann sich entweder aus der rechtlichen Verpflichtung des Arbeitnehmers oder aber aus der tatsächlichen Ableistung von Nachtarbeit ergeben. 2.5.1 Aufgrund Arbeitszeitgestaltung (Abs. 5 Nr. 1) Rz. 74 Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 sind Arbeitnehmer, die normalerweise aufgrund ihrer Arbeitszeitg... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Praktikanten / 2.8.2 Zeitzuschlag für Nachtarbeit

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 TVPöD beträgt der Zeitzuschlag für Nachtarbeit mindestens 1,28 EUR pro Stunde. Dies bedeutet: Wird der Betrag von 1,28 EUR überschritten, steht der Praktikantin/dem Praktikanten der höhere Betrag zu. Die Verweisung in § 9 Abs. 1 Satz 1 auf die für die Beschäftigten geltenden Regelungen kann somit für die Praktikantinnen/Praktikanten keine negativen Au... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mindestlohn / 2.6 Übergangsregelung abgeschafft

Lohnregelungen in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen konnten bis zum 31.12.2017 den Mindestlohn unterschreiten.[1] Dies galt auch für Rechtsverordnungen i. S. d. § 11 AEntG und § 3a AÜG. Seit dem 1.1.2018 ist dies jedoch nicht mehr möglich. Die für Zeitungszusteller bis zum 31.12.2017 vorgesehene Übergangsregelung verstieß nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Ar... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Die Arbeitszeit – die geset... / 1.1 Die Begriffe des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt bestimmte Grenzen der Arbeitszeit vor, die zwingend einzuhalten sind: die werktägliche Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden und kann auf zehn Stunden ausgeweitet werden, wenn diese zusätzlichen zwei Stunden in den folgenden sechs Monaten durch Freistellung wieder ausgeglichen werden. Das ArbZG geht von einer Sechs-Tage-Woche aus, es sprich... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt: mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Tarifeinigung für die Besch... / 8 Wiederinkraftsetzung der Zeitzuschlagsregelungen

Die Gewerkschaften hatten die Regelung in § 8 Abs. 1 TV-L zu den Zeitzuschlägen für Überstunden, Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagsarbeit sowie Arbeit an Heiligabend und Silvester gekündigt. Gefordert hatten die Gewerkschaften eine Erhöhung aller Zeitzuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten in § 8 Abs. 1 TV-L um 20 Prozentpunkte (z. B. für Nachtarbeit von 20 % auf 40 ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.1 Optimierung von Verhältnissen

Aufbauend auf Gefährdungsanalysen, oft in Form von Begehungen und Befragungen, geht es darum, das Arbeitsumfeld, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Maßnahmen setzen oft an der jeweiligen Tätigkeit und dem Arbeitsplatz an, wie: Aufwendungen für eine ergonomische Einrichtung der Arbeitsplätze sowie hochwertige Arbeitsmittel, Verbesserungen am Raumklima (Be... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Ärztliche Untersuchung / 4.2 Nachtarbeit

Gemäß § 6 Abs. 3 ArbZG sind Nachtarbeitnehmer berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als 3 Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Ein Nachtarbeitnehmer ist gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG ein Arbeitne... mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 3.1 Keine Anrechenbarkeit

Auf den gesetzlichen Mindestlohn sind nicht anrechenbar: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung und sonstige vermögenswirksame Leistungen.[1] Nachtzuschläge[2] Nachtzuschläge sind grundsätzlich nicht anrechenbar, weil der Gesetzgeber für die Zahlung von Nachtzuschlägen in § 6 Abs. 5 ArbZG eine gesonderte Rechtsgrundlage geschaffen hat.[3] Aus dieser lässt sich entnehmen, d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.4 Einschränkung der Meldepflicht durch die Mindestlohnmeldeverordnung

Die Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV [1]) modifiziert die Meldepflichten nach § 16 MiLoG, § 18 AEntG und § 17b AÜG. Für den Fall, dass ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer an einem Beschäftigungsort zumindest teilweise vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr oder in Schichtarbeit, an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag oder in ausschließlich mobiler Tätigkeit beschäftigt... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.4 Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn

In Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Gesamtbetrag des dem Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr zugeflossenen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns zu erfassen. Folgende Besonderheiten sind zu beachten: mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.3 Zulagen/Zuschläge

Bei der Zulagengewährung ist zulässiger Differenzierungsgrund allein der Zweck der Zulage. Arbeitskräftemangel kann Zulagen rechtfertigen, um Arbeitnehmer zu gewinnen oder zu halten. Diese sog. Arbeitsmarktzulagen müssen bei neu eingestellten Kräften nicht fortgeführt werden, wenn der Arbeitskräftemangel nicht mehr besteht. Ein sachlicher Grund liegt nicht allein in dem Umstan... mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.3 Befreiung von Mehrarbeit

Auf Verlangen muss der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Arbeitnehmer von Mehrarbeit freistellen.[1] Schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen nicht länger als 8 Stunden täglich arbeiten. Das gilt auch für Bereitschaftsdienste.[2] Sie haben aber keinen Anspruch auf Befreiung von Nacht- und Wochenendschichten. Ausnahmen kann es nur dann geben, wenn die Arbeit nachts nicht behind... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Auslandsreisekosten / 2.1 Zeitlich gestaffelte Auslandstagegelder

Die Länderübersicht macht deutlich, dass zeitlich gestaffelte Auslandstagegelder zu beachten sind. Die Zweistufigkeit der Verpflegungspauschbeträge gilt auch hinsichtlich der Auslandstagegelder. Die Auslandsreisekosten für Verpflegung berechnen sich mit von 120 % und 80 % der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz.[1] Die Höhe der steuerlichen Verpflegungssätze ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Neben der verfassungsrechtlichen Grundlage des Art. 6 Abs. 4 GG und der bundesrechtlichen Regelungen des MuSchG, des BEEG und ergänzend des SGB gibt es eine Reihe weiterer wichtiger europarechtlicher Grundlagen des Mutterschutzrechtes. Vorrangig zu nennen ist die Mutterschutz-Richtlinie der Europäischen Union RL 92/85 EWG , die eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überstundenentgelt

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die besondere Vergütung von Überstunden gehört grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit kommt nach Maßgabe von § 3b EStG Steuerfreiheit in Betracht (> Lohnzuschläge Rz 8 ff). Zu Besonderheiten > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 27 f, > Lohnzuschläge Rz 17. Werden Über... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flugsicherung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zulagen an > Arbeitnehmer im Flugsicherungsdienst zum Ausgleich der Erschwernisse von Schichtarbeit können als > Lohnzuschläge nicht allein deshalb nach § 3b EStG steuerfrei gewährt werden, weil sie nach der Stundenzahl bemessen werden, die auf Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit entfallen (EFG 1981, 549). Aufwendungen für den Erwerb und d... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwehr

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst im > Ehrenamt, soweit Kräfte nicht hauptberuflich beschäftigt werden. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen entfällt für den ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der ArbG zahlt regelmäßig für di... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen: mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn... mehr