Fachbeiträge & Kommentare zu Nachtarbeit

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 6 Weiterbildung

§ 6 Abs. 6 ArbZG schreibt vor, dass Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben müssen wie die übrigen Arbeitnehmer.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 8 Notfälle und Ausnahmebewilligung

In Notfällen kann u. a. von der Regelung über die werktägliche Höchstarbeitszeit von Nachtarbeitnehmern in § 6 Abs. 2 ArbZG abgewichen werden.[1] Daneben kann die Aufsichtsbehörde weitere Ausnahmen bewilligen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / Entgelt

1 Zuschlag für Nachtarbeit Nachtarbeitszuschläge werden vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gewährt, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung in der Nacht erfolgt. Das Lohnsteuerrecht unterscheidet 2 Nachtarbeitszuschlagssätze: 25 % steuerfreier Zuschlag für Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr und 40 % steuerfreier Zuschlag für Nachtarbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der Arbeitsbeginn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / Arbeitsrecht

1 Menschengerechte Gestaltung Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.[1] Durch zahlreiche Untersuchungen ist nachgewiesen, dass Befindlichkeitsstörungen nicht nur aus der Tatsache der Nachtarbeit folgen, sondern auch aus unzureichend gestalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 7 Abweichende Regelungen

Nach § 7 ArbZG können in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden. 7.1 Gestaltungsmöglichkeiten Abweichend von § 6 Abs. 2 ArbZG kann zugelassen werden, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich auch ohne Ausgleich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 10 Bäckereien und Konditoreien

Für Bäckereien und Konditoreien gilt das Arbeitszeitgesetz mit Besonderheiten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 5 Ausgleich

Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.[1] Das Gesetz macht außer den Worten "Ausgleichsregelung" und "angemessen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 4 Umsetzung auf Tagesarbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen nach § 6 Abs. 4 ArbZG auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet, oder im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haush...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 2 Höchstarbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von 4 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die Arbeitszeit von Arbeitnehmern, die für längere Zeit nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 7.2 Anwendungsbereich von abweichenden Regelungen

Im Geltungsbereich eines der vorstehend genannten Tarifverträge können die abweichenden tarifvertraglichen Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarung oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] In Bereichen, in denen Regelungen durch Ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 3 Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als 3 Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahrs können sie sich jährlich untersuchen lassen. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 7.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Abweichend von § 6 Abs. 2 ArbZG kann zugelassen werden, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich auch ohne Ausgleich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen. Ferner kann auf diese Weise zugelassen werden, den Beginn des siebenstündigen Nachtzeitraums nach § 2 Abs. 3 Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sonntagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hiervon gilt eine gesetzliche Steuerbefreiung für Zulagen, die der Arbeitgeber als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge gewährt. Die Steuerbefreiung ist der Höhe nach begrenzt. Sonnta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Feiertagsarbeit bezeichnet die an den auf gesetzlicher Grundlage des Landesrechts geregelten Feiertagen tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung. Feiertagsarbeit ist nur eingeschränkt zulässig. Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hierv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwesenheitsprämie / Zusammenfassung

Begriff Die Anwesenheitsprämie stellt eine Sonderleistung zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt dar. Anwesenheitsprämien werden – als laufende oder einmalige Zahlungen – insbesondere für den Fall versprochen, dass der Arbeitnehmer keine Fehlzeiten hat oder diese ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrarbeit / 2 Zusammentreffen mit Spätarbeitszuschlägen

Erhält der Arbeitnehmer bei einem Zusammentreffen von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit mit Mehrarbeit nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ausgezahlt, z. B. weil sie ebenso hoch oder höher sind als die Mehrarbeitszuschläge, so gilt der Betrag als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlag, der dem arbeitsrechtlich jeweils in Betracht kommenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.1.16 Spätarbeitszulage

Spätarbeitszuschläge, die ausschließlich eine arbeitszeitbedingte Erschwernis abgelten, sind innerhalb der Grenzen des § 3b EStG steuerbefreit. Zahlt der Arbeitgeber Spätarbeitszulagen für Schichtarbeit, können diese als Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit behandelt werden, soweit der Arbeitnehmer die Zulagen für Arbeiten zu den begünstigten Zeiten erhält. Die be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrarbeit / 1 Steuerpflichtige Überstundenzuschläge

Zuschläge für Mehrarbeit (Überstunden) gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Mehrarbeitszuschläge zählen zu den laufenden Bezügen, die zusammen mit den übrigen Monatsbezügen nach der Monatstabelle abzurechnen sind. Nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind innerhalb der Grenzen des § 3b EStG steuerbefreit. Werden Zuschläge für Mehrarbeit arbeitsrechtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwesenheitsprämie / 1 Anwesenheitsprämie ist steuerpflichtig

Zum Arbeitslohn gehören alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden.[1] Hierbei spielt die von den Beteiligten individuell gewählte Bezeichnung der zufließenden Leistung keine Rolle. Daher sind auch Anwesenheitsprämien als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Ausnahme: Steuerfreier Zuschlag für So...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.2.1 Bereitschaftsdienstzulage

Für den Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Arbeitszeit kann eine Bereitschaftsdienstzulage vom Arbeitgeber gezahlt werden. Sie wird im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt und ist damit steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Da es sich typischerweise um eine pauschale Zulage handelt, ist sie als laufender Arbeitslohn bzw. als regelmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwesenheitsprämie / 1 Beitragspflicht

Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung folgt der lohnsteuerlichen Beurteilung. Lohnsteuerpflichtige Anwesenheitsprämien gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Geld- oder Sachprämie gewährt werden. Ausnahmen bestehen für Anwesenheitsprämien, die als Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schichtarbeit / 3 Arbeitszeitfragen

Die maßgebliche Vorschrift für die Arbeitszeitgestaltung bei Schichtarbeit ist § 6 ArbZG . Die Arbeitszeit der Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.[1] Wegen der Sondervorschriften des Arbeitszeitgesetzes für Schichtarbeit in der Form von Nachtarbeit siehe dort. In Abwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schichtarbeit / 1 Zuordnung zum laufenden Arbeitsentgelt

Schichtzulagen sind insoweit beitragspflichtiges Entgelt, als Lohnsteuerpflicht besteht. Sie gehören auch dann zum laufenden Arbeitsentgelt, wenn sie in größeren Zeitabständen ausgezahlt oder wenn sie pauschaliert werden. Beitragsrechtlich sind diese Zulagen, da sie laufender Arbeitslohn sind. Deshalb sind sie dem Monat zuzuordnen, in dem sie erarbeitet wurden. Allerdings ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 4 Pfändbarkeit

Ob eine Zulage pfändbar ist oder nicht, hängt von ihrer Art ab. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i. S. v. § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen, können also gepfändet werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / 2 Höchstgrenze für die Beitragsfreiheit

Der Betrag, bis zu dem Feiertagszuschläge höchstens beitragsfrei sind, wird wie folgt ermittelt: Anzahl der Zuschlags-Arbeitsstunden des Mitarbeiters multipliziert mit dem Verhältnis des für die entsprechend begünstigte Zuschlags-Arbeit zu berücksichtigenden Wertes nach § 3b EStG zum Betrag von 25 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 4 Maßnahmen

Typische Beispiele für Maßnahmen, die innerhalb von BEM-Verfahren vereinbart werden, sind: Anpassung der Arbeitsaufgaben: Anderes, ggf. reduziertes Arbeitsumfeld, Ausschluss bestimmter Tätigkeiten Anpassung der Arbeitszeit: Z. B. Ausschluss von Schicht- und/oder Nachtarbeit An Büroarbeitsplätzen: Bereitstellung von Mobiliar, das die persönlichen Bedarfe des Betroffenen möglichs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / 3 Vergütungsansprüche

Soweit an einem Feiertag gearbeitet wurde, entsteht der übliche Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob die Feiertagsbeschäftigung arbeitszeitrechtlich erlaubt war. Zu zahlen ist der vereinbarte Lohn, oftmals kommen Feiertagslohnzuschläge dazu.[2] Ein entsprechender gesetzlicher Anspruch auf Feiertagslohnzuschläge besteht jedoch nicht. Der in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaubsabgeltung / 1 Besteuerung als sonstiger Bezug

Beträge, die der Arbeitgeber als Entschädigung für nicht genommenen Urlaub zahlt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und als sonstige Bezüge zu versteuern. Soweit in eine Urlaubsabgeltung auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit einbezogen sind, ist auch dieser Teil der Urlaubsabgeltung steuerpflichtig, weil die Zuschläge nicht für tatsächlich geleistete Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 1 Steuer- und Beitragspflicht

Sämtliche Zulagen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses gewährt, sind – unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung – steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ausnahmeregelungen bestehen insoweit nicht. Alle Zulagen gehören sozialversicherungsrechtlich zu den variablen Arbeitsentgeltbestandteilen. Sie sind beitragspflichtiges Arbeitsentgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sonntagsarbeit / 1 Zuschläge für Sonntagsarbeit

Steuerlich begünstigt ist die Sonntagsarbeit in der Zeit zwischen 0 Uhr und 24 Uhr des jeweiligen Tages. Zahlt der Arbeitgeber für diese Zeit gesonderte Zuschläge, sind diese steuerfrei, soweit sie 50 % des Grundlohns nicht übersteigen. Wird an einem Sonntag vor 24 Uhr eine Nachtarbeit begonnen, kann ein Sonntagszuschlag auch noch für die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des nachfol...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.5.2 Theaterbetriebszulage

Einige Tarifverträge sehen Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen vor. Eine pauschale Theaterbetriebszulage (z. B. ein gewisser Prozentsatz des Bruttogehalts), die unabhängig vom Umfang der geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt wird, ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn[1]. Soweit die Zulage jedoch auf tatsächlich an Sonn- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2.7 Arbeitslohngrenze

Während des Abrechnungszeitraums, z. B. Monat, ist lediglich ein durchschnittlicher Stundenlohn von höchstens 19 EUR zu beachten.[1] Für den Arbeitslohn im Beschäftigungs- bzw. Abrechnungszeitraum gilt kein Höchstbetrag. Im Übrigen sind die Steuerbefreiungsvorschriften, z. B. für Reisekosten und Zuschläge für Nachtarbeit, zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schichtarbeit / 2 Ausgestaltung

Schichtarbeit wird häufig im 2- oder 3-Schichtbetrieb ausgeführt. Beim 2-Schichtmodell findet regelmäßig keine Nachtarbeit statt. Der Betrieb arbeitet meist mit einer Früh- und einer Spätschicht. Der Einsatz der Arbeitnehmer kann dabei immer in derselben Schicht erfolgen oder abwechselnd in der Früh- bzw. Spätschicht. Beim 3-Schichtmodell dauert eine Schicht üblicherweise 8 St...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts

Das Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen der Altersteilzeitarbeit regelmäßig zu erbringen hat. Es beträgt somit grundsätzlich die Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (sog. Vollzeitarbeitsentgelt). Bei Vereinbarungen über die Freistellung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / 1 Zuschlag für Feiertagsarbeit

Zuschläge für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit bleiben bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerfrei, soweit sie an gesetzlichen Feiertagen sowie Silvester (ab 14 Uhr), auch wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt, 125 %, bei Arbeit am 1. Mai, 24. Dezember (ab 14 Uhr) sowie an den Weihnachtsfeiertagen 150 % des Grundlohns, der auf höchstens 50 EUR begre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 14 Mehrarbeit

Schwerbehinderte Menschen sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen.[1] Mehrarbeit ist eine über 8 Stunden werktäglich hinausgehende Arbeit.[2] Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit stellt nach Auffassung des BAG keinen geeigneten Maßstab für die Bestimmung des Begriffs Mehrarbeit i. S. v. § 207 SGB IX dar.[3] Aus dem Verbot der Mehrarb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.10 Arbeitszeitgesetz

Wesentliche Inhalte Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des ArbZG (zum Schutz des Arbeitnehmers nach § 1 ArbZG) verantwortlich. Er hat daher durch geeignete Maßnahmen für ein dem ArbZG entsprechendes Verhalten seiner Beschäftigten zu sorgen. Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz. Verstöße werden vom Gewerbeaufsichtsamt (...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten dürfen, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung selbs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.1.4.2 Definition des Begriffs "Nettoarbeitsentgelt"

Rz. 12 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Regelentgeltes maßgeblichen Bemessungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die "Arbeitnehmeranteile" zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Kra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.2 Arbeitsentgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen

Rz. 16 Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Gleiches gilt für andere teilbare geldwerte Leistungen. Der Entgeltbegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist dabei weit zu verstehen.[1] Er umfasst nebe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TVöD Office Premium
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten aufgrund tarifvertraglicher Mehrarbeitszuschläge

Leitsatz Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, § 4 Abs. 1 TzBfG. Teilzeitbeschäftigten steht deshalb ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge zu, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist. Sachverhalt Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein Spezialbereich der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers in das Vermögen seines Schuldners. Da bei vielen Arbeitnehmern als Schuldner das Arbeitsentgelt die einzig vielversprechende Vollstreckungsmöglichkeit bietet, es andererseits aber regelmäßig die Existenzgrundlage des Schuldners und seiner Angehörigen darstellt, regelt die ZP...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 10 Heimarbeiterinnen (Abs. 3)

Rz. 98 Die Vorschrift des § 17 Abs. 3 Satz 1 trifft besondere Vorgaben zum Kündigungsschutz von in Heimarbeit beschäftigten Frauen und übernimmt insoweit den Regelungsgehalt des früheren § 9 Abs. 4 MuSchG. Er enthält wie bisher die Klarstellung, dass die gesundheitsschutzrechtlichen Verbote der Ausgabe von Heimarbeit nach den §§ 3, 11, 12, 13 Abs. 2 und § 16 MuSchG unberührt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltshilfe / 2 Mutterschutz

Der Mutterschutz und der Mutterschutzlohn gelten auch für Hausgehilfen. So gilt das Verbot der Mehr- und Nachtarbeit.[1] Allerdings können sie, wie werdende und stillende Mütter in zahlreichen anderen Branchen, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn sie in die Beschäftigung einwilligen, ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2025 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote

Leitsatz Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gem. § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist. Sachverhalt Der Kläger ist seit Juni 2019 als Zusteller bei der bundesweit logistis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.2 Personenbezogene Schätzung des geschuldeten Arbeitsentgelts

Zum Nachweis der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der für geleistete Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlten Zuschläge verfügt der Arbeitgeber im Regelfall über entsprechende Aufzeichnungen. Anderenfalls wäre die Sozialversicherungsfreiheit dieser Zuschläge nicht nachgewiesen und es müsste für die gezahlten Beträge vom prüfenden Rentenversicherungsträger Beitragsp...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeit zu den begünstigten Zeiten geleistet wurden. Da keine tats...mehr