Fachbeiträge & Kommentare zu Nachtarbeit

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.5 Zusammentreffen verschiedener Zuschlagssätze

Häufig treffen mehrere begünstigte Zeiten zusammen, z. B. weil Sonntagsarbeit gleichzeitig Feiertags- oder Nachtarbeit ist. In diesen Fällen gilt Folgendes: Sonntags- und Feiertagszuschläge sind nicht kumulativ anwendbar: Bei Zusammentreffen von Sonntags- und Feiertagsarbeit können Lohnzuschläge stets bis zum höheren Prozentsatz der in Betracht kommenden Feiertagsarbeit steue...mehr

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Zuschläge / 2.2 Umfang der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit für alle arbeitsrechtlich möglichen Zuschläge ist einheitlich wie folgt begrenzt: für Nachtarbeit auf 25 %, für Sonntagsarbeit auf 50 % – vorbehaltlich der Nrn. 3 u. 4, für Arbeit am 31.12. ab 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen auf 125 % – vorbehaltlich der Nr. 4, für Arbeit am 24.12. ab 14 Uhr, am 25. und 26.12. sowie ...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 3 Pauschale SFN-Zuschläge

Werden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit als laufende Pauschale, z. B. Monatspauschale, gezahlt und wird eine Verrechnung mit den Zuschlägen, die für die einzeln nachgewiesenen Zeiten für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit aufgrund von Einzelabrechnungen zu zahlen wären, erst später vorgenommen, so kann die laufende Pauschale unter bestimmten Vorausset...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.1 Zeitversetzte Auszahlung

Bei Altersteilzeit im Rahmen sog. Blockmodelle werden zur Bildung von Wertguthaben neben steuerpflichtigen Lohnbestandteilen auch steuerfreie Arbeitsentgelte auf Arbeitszeitkonten angesammelt, die während der Arbeitsfreistellungszeit an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Die Lohnsteuer-Richtlinien legen hierzu für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge die Vorausse...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.4 Steuerfreie Zuschlagssätze

Die Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für alle arbeitsrechtlich möglichen Zuschläge ist einheitlich wie folgt begrenzt für Nachtarbeit auf 25 %, für Sonntagsarbeit auf 50 % – vorbehaltlich der Nrn. 3 und 4, für Arbeit am 31.12. ab 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen auf 125 % – vorbehaltlich der Nr. 4, für Arbeit am 24.12. ab 14 Uhr, am 25. und 26.12. so...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.[1] Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen müssen jedoch auch hier beachtet werden. Achtung Beitragspflichtig: N...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.7.1 Einzelnachweis der geleisteten Stunden

Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG setzt den Einzelnachweis der geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sowie eine Einzelabrechnung der gezahlten Zuschläge voraus. § 3b EStG kommt deshalb nicht in Betracht, wenn bei einer einheitlichen Vergütung, die für den Grundlohn und die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt wird, die sonntags, feiertags...mehr

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Zuschläge / 2.3 Beitragspflichtiger Anteil der SFN-Zuschläge bei Überschreiten des Stundengrundlohns von 25 EUR

Wird der Stundengrundlohn von 25 EUR überschritten, sind die auf den übersteigenden Betrag entfallenden SFN-Zuschläge dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und damit beitragspflichtig. Der Höchstbetrag für die Beitragsfreiheit wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der SFN-Arbeitsstunden des Mitarbeiters wird mit dem Verhältnis des für die entsprechend begünstigte SFN-Arbeit zu be...mehr

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Zuschläge / 1.2 Steuerfrei sind nur echte Zeitzuschläge

Zuschläge wegen Mehrarbeit oder wegen anderer als durch die Arbeitszeit bedingter Anforderungen oder Zulagen, die lediglich nach bestimmten Zeiträumen bemessen werden, sind – auch soweit sie bei Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit anfallen – lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Werden Überstundenvergütungen und Zuschläge für Überstunden an Feiertagen, Sonntagen oder in der Nach...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.3 Zuschläge bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Nach dem Wortlaut der Lohnsteuer-Richtlinien zählen sämtliche Steuerpflichtige, die aus lohnsteuerlicher Sicht als Arbeitnehmer zu beurteilen sind, zu dem Personenkreis, der steuerfreie Lohnzuschläge nach der Vorschrift des § 3b EStG erhalten kann. Die Rechtsprechung hat aber entschieden, dass dies nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt.[1] Mit dem Aufgabenb...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2 Ermittlung der Beitragspflicht – steuerliche Anbindung

SFN-Zuschläge sind dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen, wenn sie auf einen Grundlohn von mehr als 25 EUR je Stunde berechnet werden. Durch diese Anbindung an das je Stunde erzielte Entgelt wird deutlich, dass für die beitragsrechtliche Beurteilung auf die steuerliche Bewertung abzustellen ist. Die gewährten SFN-Zuschläge müssen deshalb auch die Voraussetzung erfüllen, dass sie...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 17 Nachtzuschlag – kein Nachtzuschlag trotz entsprechender Bezeichnung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer A arbeitet regelmäßig von 16–24 Uhr in einem Logistikzentrum. Für die Arbeit während der Nachtzeit i. S. v. § 2 Abs. 3 ArbZG, d. h. für eine Stunde, zahlt sein Arbeitgeber freiwillig einen als Nachtzuschlag bezeichneten Zuschlag von 20 % auf den Bruttostundenlohn, der einen Euro unter dem Mindestlohn liegt. Der Arbeitgeber B ist der Auffassung, d...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.3 Gesetzliche 50-EUR-Obergrenze für Stundengrundlohn

Je höher der Stundengrundlohn eines Arbeitnehmers ausfällt, umso höher sind auch die steuerfreien Zuschläge, die sich z. B. für Nachtarbeit mit 25 % und für Sonntagsarbeit mit 50 % berechnen. Der für die steuerfreie Zuschlagsberechnung maßgebende Stundengrundlohn ist auf maximal 50 EUR beschränkt.[1] Achtung Höchstgrenzen für steuerfreie Zuschläge beachten Auch wenn sich aufgru...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 12 Sonntagszuschlag, 50 % und Nachtzuschlag, 25 %

Sachverhalt Eine Kellnerin arbeitet mehrmals wöchentlich von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Sie erhält einen Stundenlohn von 16 EUR. Laut Arbeitsvertrag erhält sie ab 20:00 Uhr einen Nachtarbeitszuschlag von 50 % auf den Grundlohn. Am Sonntag arbeitet sie regelmäßig von 14:00 bis 20:00 Uhr, wofür ihr ein arbeitsvertraglicher Sonntagszuschlag von 100 % des Grundlohns zusteht. In di...mehr

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Zuschläge / 2.11 Mischzuschläge sind aufzuteilen

Häufig ist auch der Fall anzutreffen, in dem für Mehrarbeit, die mit Nachtarbeit zusammentrifft, ein einheitlicher Zuschlag (sog. Mischzuschlag) gezahlt wird. Hat ein Arbeitnehmer arbeitsrechtlich Anspruch auf SFN-Zuschläge und auf Zuschläge für Mehrarbeit und wird Mehrarbeit als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet, bleibt in diesen Fällen von den gezahlten Zusch...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.2 Ermittlung des Grundlohns bei Altersteilzeit

Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen bestimmt sich nach dem steuerlichen Grundlohn, auf den die vom Gesetzgeber für die begünstigten Arbeiten unterschiedlich festgelegten Zuschlagssätze anzuwenden sind.[1] Unter dem Grundlohn ist dabei der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehm...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.2 Zuschläge bei Nettolohnvereinbarung

Die Voraussetzung, dass der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn tatsächlich gezahlt werden muss, gilt auch im Fall einer Nettolohnvereinbarung. Bei einer Nettolohnvereinbarung bleibt der Zuschlag nur steuerfrei, wenn er neben dem vereinbarten Nettolohn gezahlt wird.[1]mehr

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Zuschläge / 2.1 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Eine Sonderstellung nehmen Zuschläge ein, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden (SFN-Zuschläge). Solche Zeitzuschläge für ungünstige Arbeitszeiten können bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben.[1] Für die Steuerbefreiung ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich. Deshalb sind nur die Zuschläge steuerfrei, die ne...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.4 Urlaubsgeld

Zahlungen des Arbeitgebers, die anlässlich des jährlichen Erholungsurlaubs zusätzlich zum laufenden Lohn bezahlt werden, gehören wie Zahlungen von Urlaubsabgeltungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es sich um Beträge handelt, die als einmalige Zahlung ausbezahlt werden, muss die Besteuerung des Urlaubsgelds als sonstiger Bezug erfolgen. Sozialversicherungsrechtlich ...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 11 Sonntagszuschlag, 50 % und Nachtzuschlag, 25 % und 40 %

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 17 EUR ist in der Spätschicht an 2 Sonntagen eingesetzt. Die Schicht beginnt jeweils um 16:00 Uhr und endete um 24:00 Uhr. Müssen Zuschläge gezahlt werden und wenn ja, in welcher Höhe? Unter welchen Bedingungen sind diese steuerfrei? Ergebnis Ob Zus...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 5 Nachtzuschläge, 25 % und 40 %

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise im 3-Schicht-System gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 15 EUR ist in der Nachtschicht an 5 Arbeitstagen von Montag bis Freitag eingesetzt. Die Schicht beginnt jeweils um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr des folgenden Tags. In welcher Höhe dürfen lohnsteuerfreie Nachtzuschläge gezahlt werden? Ergebnis Ob Nach...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.7.2 Vereinfachte Aufzeichnungen in besonderen Fällen

Vereinfachte Aufzeichnungen sind nach Auffassung des BFH ausreichend, wenn die Nachtarbeit planbar während der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit anfällt, etwa im Bäckerhandwerk.[1] Entscheidend ist, dass die Arbeitsleistung fast ausschließlich während der Nachtzeit zu erbringen ist. Längere Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, können aber auch hier eine jahresbezogene "Spi...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Dabei ist auch für die Berechnu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Arbeitszeitrecht

Rz. 268 Nach dem Arbeitszeitgesetz [491] gilt ein weitgehend für alle Arbeitnehmergruppen einheitliches Arbeitszeitrecht. Schicht- und Nachtarbeit werden ansatzweise geregelt. Sachlich gilt das ArbZG in Betrieben und Verwaltungen aller Art einschließlich der privaten Haushalte. Persönlich gilt das ArbZG für Arbeitnehmer gem. der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 ArbZG.mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 2 Sonntagszuschlag

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 15 EUR ist in der Spätschicht an 2 Sonntagen im Monat eingesetzt. Die Schicht beginnt jeweils um 12:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Wie hoch ist der steuer- und sozialversicherungsfreie Sonntagszuschlag im Monat? Ergebnis Dem Arbeitnehmer können folg...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.2 Umrechnung des Grundlohns in Stundenlohn

Der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Gesamtgrundlohnanspruch (Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze) ist in einen Stundenlohn umzurechnen und zu diesem Zweck durch die Zahl der Stunden zu teilen, die der regelmäßigen Arbeitszeit des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums entsprechen. Hierzu ist von der Zahl der Stunden der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum vereinbart...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8 Steuerfreie Zuschläge bei Altersteilzeitmodellen

Im Zusammenhang mit Altersteilzeitbeschäftigungen sind für die Gewährung steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Besonderheiten zu beachten. 2.8.1 Zeitversetzte Auszahlung Bei Altersteilzeit im Rahmen sog. Blockmodelle werden zur Bildung von Wertguthaben neben steuerpflichtigen Lohnbestandteilen auch steuerfreie Arbeitsentgelte auf Arbeitszeitkonten angesa...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4 Berechnung der steuerfreien Zuschläge

2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitsz...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.7 Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

2.7.1 Einzelnachweis der geleisteten Stunden Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG setzt den Einzelnachweis der geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sowie eine Einzelabrechnung der gezahlten Zuschläge voraus. § 3b EStG kommt deshalb nicht in Betracht, wenn bei einer einheitlichen Vergütung, die für den Grundlohn und die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nacht...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 16 Nachtzuschlag – keine Anrechnung auf den Mindestlohn

Sachverhalt Der Arbeitnehmer A arbeitet in Wechselschicht und erhält für die Nachtarbeit einen Zuschlag[1] von 25 % auf seinen Bruttostundenlohn, der 50 Cent unter dem maßgeblichen Mindestlohn liegt. Sein Arbeitgeber B ist der Meinung, mit dem Nachtzuschlag den tatsächlich gezahlten Stundenlohn auf den Mindestlohn aufstocken zu können. Ergebnis Mit der Zahlung des Nachtzuschla...mehr

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Entgelt / 3 Vergütungsbestandteile

Neben der vereinbarten Grundvergütung werden häufig Zulagen, etwa Erschwernis- und Sozialzulagen, oder Zuschläge, etwa für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, gezahlt. Auch Sachbezüge stellen einen Entgelt- bzw. Vergütungsbestandteil dar, so etwa der Dienstwagen bei Privatnutzung, freie Kost und Logis und Geschenke des Arbeitgebers. Dasselbe gilt für vermögens...mehr

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Zuschläge / 3 Pauschale Zuschläge

Zahlt der Arbeitgeber Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge als laufende Pauschale und verrechnet die für die tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags-, oder Nachtarbeit steuerfreien Zuschläge erst später, sind die Pauschalen nur unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und damit auch beitragsfrei.[1] Wichtig Beitragsfreiheit von tatsächlicher Zahlung abhängig Der über d...mehr

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Geschäftsführer / 1.1 GmbH-Geschäftsführer ohne Mehrheitsanteile

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig Arbeitnehmer i. S. d. Lohnsteuerrechts.[1] Die von ihm bezogenen Vergütungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit sie der Bedeutung seiner Arbeitsleistung angemessen sind, d. h., im Zweifel für die gleiche Leistung auch einem Fremden gezahlt würden. Ist dies nicht der Fall, ist eine verdeckte Gewinnausschüttu...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 6 Gesetzlicher Feiertag, 125 %

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet. Ausnahmsweise wird in diesem Jahr am 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 13,95 EUR hat in der Arbeitswoche vor und nach dem Feiertag durchgängig in der Frühschicht von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr (8 Stunden) gearbeitet. In welcher H...mehr

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Zuschüsse / 1.2 Vertragliche Vereinbarung

Ein Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses kann aus dem Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung resultieren, wenn Entsprechendes vereinbart wurde. Ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ein Zuschuss geleistet wird, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund der bestehenden (Tarif-)Vertragsautonomie grundsätz...mehr

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Pflegezeit / 2 Arbeitsverhältnis besteht fort

Lohnsteuerlich ergeben sich keine Besonderheiten. Die Lohnsteuer errechnet sich aus dem tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlten verminderten Arbeitsentgelt. Das lohnsteuerliche Arbeitsverhältnis besteht während der Pflegezeit fort. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht wegen des Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses nicht. Zahlt der Arbeitgeber in der kurzzeitigen Ar...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.3 Sonntags-/Feiertags-/Nachtarbeitszuschläge

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind dem Arbeitsentgelt nur hinzuzurechnen, soweit sie auf einem Grundlohn von mehr als 25 EUR je Stunde beruhen.[1] Ergibt sich danach beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Rentenversicherung, ist dieses auch bei der Umlageberechnung zu berücksichtigen. Hinweis Seemännische Beschäftigungsverhältnisse Sonn-, Fei...mehr

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Zuschläge / 2.4 Problem bei Lohnersatzleistungen und beim Urlaubsentgelt

Häufig wird im Rahmen von Betriebsprüfungen festgestellt, dass die Berechnungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle bzw. für das Urlaubsentgelt zu gering ausgefallen sind. Ein möglicher Grund ist dabei die Nichtberücksichtigung von Nachtarbeitszuschlägen. Da die Zuschläge dann nicht für tatsächlich geleistete Nachtarbeit gezahlt werden, kommt keine Steuerfreiheit u...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1 Steuerpflichtige Zulagen

Zulagen, die z. B. für Mehrarbeit oder wegen einer Gefährdung durch die Tätigkeit gezahlt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Begünstigt sind ausschließlich die unten dargestellten Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.[1] Zulagen, deren Zahlungsgrund in der besonderen Erschwernis der Arbeit liegen, sind steuerpflichtige Einnahmen.[2] Beispiele hier...mehr

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Zuschläge / 2.10 Begünstigte Arbeitszeiten

Begünstigt sind nur die im Gesetz genannten Arbeitszeiten[1]: Nachtarbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr und Sonn- und Feiertagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages. Entsprechend der tarifvertraglichen Praxis, die im Regelfall auch die Arbeitszeit ab 14 Uhr am 24. und 31.12. begünstigt, sind zu diesen Zeiten geleistete Arbeitsstunden ebenfalls in die gesetzliche R...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1.2 Gesetzliche Unfallversicherung/Seesozialversicherung

Für die gesetzliche Unfallversicherung und in der Seefahrt gilt die Sonderbestimmung des § 1 Abs. 2 SvEV. Hiernach sind SFN-Zuschläge stets dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit in voller Höhe beitragspflichtig, selbst wenn sie lohnsteuerfrei sind. Der Grenzwert von 25 EUR spielt in der Unfallversicherung und in der Seefahrt bei der Beitragsfestsetzung somit keine Rolle. ...mehr

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Zuschläge / 2.4 Sonntagsarbeit

Steuerlich begünstigt ist die Sonntagsarbeit in der Zeit zwischen 0 Uhr und 24 Uhr des jeweiligen Tages. Zahlt der Arbeitgeber für diese Zeit gesonderte Zuschläge, sind diese steuerfrei, soweit sie 50 % des Grundlohns nicht übersteigen. Wird an einem Sonntag vor 24 Uhr eine Nachtarbeit begonnen, kann ein Sonntagszuschlag auch noch für die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des nachfol...mehr

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Zuschläge / 2.8 Stundengrundlohn-Höchstgrenze von 50 EUR

Der für die steuerfreie Zuschlagsberechnung maßgebende Stundengrundlohn ist begrenzt auf max. 50 EUR, d. h. für Nachtarbeit von 20 Uhr bis 24 Uhr kann steuerfrei pro Stunde höchstens ein Zuschlag von 12,50 EUR gezahlt werden, für Sonntagsarbeit höchstens 25 EUR pro Stunde, auch wenn sich aufgrund der vereinbarten Lohnbezüge ein Stundengrundlohn von mehr als 50 EUR ergibt. Betro...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 13 Samstagsarbeit

Sachverhalt Ein Mitarbeiter erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Grundgehalt von 2.500 EUR. Für Sondereinsätze an 2 Samstagen in einem Monat werden ihm jeweils 150 EUR zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Steuerfreie Bestandteile fallen keine an. Ist der zusätzliche Betrag für die Sondereinsätze steuer- und beitragspflichtig? Ergebnis Zum steuerpflichtigen Bruttolohn des A...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / Zusammenfassung

Überblick Lohnzulagen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt z. B. für Erschwerniszuschläge, Gefahren- und Schmutzzulagen, aber auch für Mehrarbeitszuschläge, die für geleistete Überstunden gezahlt werden. Unerheblich ist dabei, ob sie aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig gezahlt werden. Eine hiervon abweichende Sonder...mehr

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Zuschläge / 3 Pauschale Zuschläge

Zahlt der Arbeitgeber SFN-Zuschläge als laufende Pauschale und verrechnet die für die tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags-, oder Nachtarbeit steuerfreien Zuschläge erst später, sind die Pauschalen nur unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen steuerfrei: Es ist erkennbar, dass es sich um Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen auf die spätere Einzelabrechnung handel...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 1 Bemessungsgrundlage für steuerfreie SFN-Zuschläge

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise auch an Sonn- und Feiertagen im Mehrschichtsystem gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einer 40-Stunden-Woche hat einen Stundenlohn von 14,50 EUR. Er erhält eine Schichtzulage von 0,50 EUR pro Stunde und in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum eine Erschwerniszulage von 0,60 EUR pro Stunde für 90 Arbeitsstunden. Zudem leistet ...mehr

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Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [3], Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets [4], Weiterbildungsleistungen [5], Einnahmen aus Arbeit im Rentenalter bis 2.000 EUR ...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.4 Trainertätigkeit

Sachverhalt Ein Mitglied eines gemeinnützigen Sportvereins trainiert ab 1.1. die Beachvolleyballmannschaft des Vereins. Für seine Trainertätigkeit erhält er pro Monat 750 EUR. Der Trainer ist hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, andere Nebenjobs übt er nicht aus. Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Handelt es sich bei der Trai...mehr

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Altersteilzeit / 4.4 Regelarbeitsentgelt

Das Regelarbeitsentgelt ist Bemessungsgrundlage sowohl für die Berechnung der Aufstockungsbeträge [1] als auch der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge.[2] Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses regelmäßig zu zahlen hat.[3] Als Regelarbeitsent...mehr