Fachbeiträge & Kommentare zu Musterverfahren

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / I. Die Suche nach einem Musterverfahren

Mit der Reform der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer wurde ein längst überfälliges steuerliches Mammutprojekt angegangen. Die flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke im Bundesgebiet ist ohne Zweifel eine der größten steuerlichen Reformen der letzten Jahrzehnte. Unmittelbar oder zumindest mittelbar über die umlagefähigen Nebenkosten ist jeder deutsche Haushalt vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / IV. Musterverfahren mit Unterstützung von Verbänden

Zwischenzeitlich sind in den einzelnen Bundesländern zahlreiche Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit anhängig geworden. So sind bereits im März 2023 insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim FG Rheinland-Pfalz eingegangen. Die Klagen haben die Az.: 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23. Bei der zuletzt genannten Klage (4 K ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 5.1 Vermeidung einer Funktionsverlagerung dem Grunde nach

Eine betriebliche Funktion kann auch grundsätzlich ohne dass es zum Ansatz eines Transferpaketes kommen muss auf eine ausländische Tochtergesellschaft übertragen werden. Ansatzpunkt für die entsprechende Gestaltung ist hierbei die Grundtatbestandsvoraussetzung des § 1 Abs. 3 AStG, wonach immaterielle Wirtschaftsgüter wesentlicher Bestandteil des Transferpakets ein müssen. Du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / 4 Stückzinsen: Diese Besonderheiten sind zu beachten

Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die einem Zeitraum zwischen 2 Zinsterminen zugerechnet werden. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers muss neben dem Kurswert auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen bezahlen. Diese werden zum Kurswert addiert. Die Stückzinsen werden nach dem Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Einspruch gege... / 4 Ansatzpunkte für einen Einspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerwerte

Inzwischen gehen dem Vernehmen nach bei den Finanzämtern täglich "waschkörbeweise" Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 ein, mit denen insbesondere verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen geltend gemacht werden. Dabei gehen die einspruchsführenden Steuerpflichtigen hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 1.13 Weitergeltung des Solidaritätszuschlags

Der BFH hält die (Weiter-)Erhebung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 für noch nicht verfassungswidrig (BFH, Urteil v. 17.1.2023, IX R 15/20, BStBl 2023 II S. 351). Da der IX. BFH-Senat nicht zu der erforderlichen Überzeugung gelangt, dass der Solidaritätszuschlag in den Streitjahren 2020 und 2021 als nicht mehr verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.4 Musterverfahren vor dem BFH, BVerfG, EGMR und EuGH

Rz. 30 Die Aussetzung eines Verfahrens kann grundsätzlich nicht damit gerechtfertigt werden, dass in einem Parallelverfahren oder in einem beim BFH anhängigen Verfahren nur dieselbe Rechtsfrage streitig ist.[1] Obgleich vermeintliche oder tatsächliche Musterprozesse beim BFH zwar rechtstatsächlich Einfluss auf finanzgerichtliche Klageverfahren nehmen, sind sie nicht rechtlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3.2 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 11 Daneben ist das sog. allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ungeschriebene Sachentscheidungsvoraussetzung für jede Rechtsverfolgung vor den Gerichten.[1] Das Rechtsschutzbedürfnis ist daher nicht nur für Klageverfahren vor den FG, sondern gleichermaßen für Rechtsmittelverfahren vor dem BFH erforderlich.[2] Ebenso für die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 66 Das Ruhen des Verfahrens kann von den Gerichten überhaupt nur dann angeordnet werden, wenn die Beteiligten dies übereinstimmend beantragen.[1] Das Gericht kann allerdings das Ruhen des Verfahren gegenüber den Beteiligten anregen.[2] Voraussetzung der Anordnung einer Verfahrensruhe ist daher im Ergebnis das ausdrückliche Einvernehmen der Beteiligten.[3] Die Zustimmung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Trennung zusammengefasster Klagegegenstände (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Die Vorschrift des § 73 Abs. 1 S. 2 FGO erlaubt ausdrücklich auch die Trennung von Verfahren, die bereits bei Klageerhebung mehrere Klagegegenstände in Gestalt der objektiven Klagehäufung i. S. d. § 43 FGO oder der subjektiven Klagehäufung i. S. d. § 59 FGO zusammengefasst hat.[1] Die Erhebung einer Klage nach § 43 FGO hat zur Folge, dass diese Klage und das Verfahren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 7.1 Verzichtserklärung

Die Anwendung einer arbeitsvertraglichen oder tariflichen Ausschlussfrist kann im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn ihre Einhaltung zugunsten des Beschäftigten einvernehmlich abbedungen ist. Nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG) ist dies jederzeit möglich.[1] Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Schuldner durch seine Erklärungen oder durch sei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Scheinselbständigkeit

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Sozialversicherungspflicht und der Versicherungsschutz sog. "freier Mitarbeiter" richten sich nach den für das Vorliegen einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) maßgebenden Kriterien. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch für (Gesellschafter-)Geschäftsführer, deren Beschäftigung im Einzelfall als sozialversicherungsrechtlich "selbständig" oder als s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.5 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 34 Ziel des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist in nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren vorrangig die Beiordnung eines Rechtsanwalts (LSG Brandenburg-Berlin, Beschluss v. 20.11.2013, L 19 AS 1651/13 B PKH). Ein Anspruch auf Beiordnung besteht, wenn eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben ist (Anwaltsprozess, § 121 Abs. 1 ZPO; Anwaltszwang besteht na...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.6 Erledigungsgebühr

Rz. 56 Anstelle der Einigungsgebühr kann in Verfahren, deren Gegenstand ein begehrter oder ein mit einem Rechtsbehelf angefochtener oder abgelehnter Verwaltungsakt ist, d. h. in Verfahren nach § 54 Abs. 2 und 4, eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002, 1005, 1006 VV RVG) anfallen. Erledigt sich in einem solchen Fall die Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.4 Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

Rz. 33 Trotz hinreichender Erfolgsaussicht wird Prozesskostenhilfe nicht gewährt, wenn die Rechtsverfolgung mutwillig ist. Mutwillig ist nach § 114 Abs. 2 ZPO eine Rechtsverfolgung dann, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 3.6 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Die Entscheidung über einen Einspruch kann gem. § 363 Abs. 1 AO ausgesetzt werden, wenn ein für die Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Bei dem vorgreiflichen Rechtsverhältnis muss es sich um eine konkrete Tatsache handeln, die für die Entscheidu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 1.2 Ungewisse Vorschriften

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorläufige Steuerfestsetzung gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 AO auch im Fall ungewisser Rechtsvorschriften zulässig. Zweck dieser Regelung ist es, im Fall schwebender "Musterverfahren" bei den Obergerichten den Steuerbescheid offenzuhalten und damit massenhafte Einsprüche zu verhindern. Neben der praktisch kaum bedeutsamen Möglic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.5 Ablaufhemmung bei vorläufiger Steuerfestsetzung

Bei einer vorläufigen Steuerfestsetzung wegen ungewisser Tatsachen i. S. d. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 8 Satz 1 AO nicht vor Ablauf eines Jahres, nachdem die Finanzbehörde von der Beseitigung der Ungewissheit Kenntnis erhalten hat. Bei einer vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO wegen ungewisser Vorschriften i. V. m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 4.1 Änderung oder Aufhebung

Soweit vorläufig festgesetzt ist, kann die Festsetzung (jederzeit) nach Satz 1 des § 165 Abs. 2 AO aufgehoben oder geändert werden. Auf dieser Vorschrift beruhende Änderungsbescheide können auch unter Fortbestand der Ungewissheit und damit auch des Vorläufigkeitsvermerks ergehen.[1] Ist die Ungewissheit beseitigt, muss das Finanzamt den entsprechenden Änderungs- oder Aufhebun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.1 Mitgliedschaftsverhältnis

Durch Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein erwirbt das Mitglied Rechte und Pflichten. Die aus der Mitgliedschaft herrührende Pflicht umfasst in erster Linie die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags. Sein wesentliches Recht ist es, die Hilfeleistung des Lohnsteuerhilfevereins in Steuersachen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das einzelne Mitglied unbeschrä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Betriebsprüfung

Rückstellungen sind nicht allein deshalb zulässig, weil erfahrungsgemäß bei einer steuerlichen Außenprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist.[1] Soweit aber voraussichtlich strittige Einzelsachverhalte bestehen, ist eine Rückstellung zu bilden, auch wenn den Finanzbehörden der Sachverhalt noch nicht bekannt ist. Es ist für die Rückstellungsbildung nicht erforderlich,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung – Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Leitsatz Für eine Klage, mit der die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020 geltend gemacht wird, fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Steuerfestsetzung wegen dieses Punktes vorläufig ist und beim Bundesverfassungsgericht bereits ein einschlägiges Musterverfahren (hier: 2 BvR 1505/20) anhängig ist. Normenkette Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht

Begriff Der Begriff des Internationalen Steuerrechts ist im deutschen Ertragssteuerrecht nicht legal definiert. Der Begriff wird als übergeordnete Umschreibung der 5 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Gegenvorstellung

Rz. 2 Unter Gegenvorstellung versteht man im prozessualen Bereich – ganz allgemein – einen formlosen Rechtsbehelf, mit dem eine Änderung oder Aufhebung einer an sich unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (sog. iudex a quo), also ohne Anrufung der höheren Instanz, erreicht werden soll. Grundlage ist das Petitionsrecht.[...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz gegen Bodenric... / b) Vereinbarkeit mit dem GG

Diese Rspr. steht auch im Einklang mit dem GG. Zwar verlangt der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG eine Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, was die Typisierung mit den Bodenrichtwertwerten durchbricht. Grundrechtseingriffe führen jedoch nur dann zu einer Verletzung derselben, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Typisierungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mündliche Verhandlung im Musterverfahren vor dem 1.11.12.

Rn 2 Das alte Recht ist auf alle Musterverfahren anzuwenden, in denen vor dem 1.11.12 im Musterverfahren vor dem OLG mündlich verhandelt wurde. In diesen Verfahren gilt das KapMuG in der vor dem 1.11.12 geltenden Fassung (s Kommentierung in der 4. Auflage dieses Werkes) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens, ggf einschließlich des Rechtsbeschwerdeverfahrens.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 118 GVG – [Musterverfahren].

Gesetzestext Die Oberlandesgerichte sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. A. Vorbemerkung. Rn 1 Die Vorschrift ist eingefügt worden mit Wirkung v 1.11.05 durch Art 3 Nr 3 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapM...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Musterverfahren.

Rn 3 In allen anderen Musterverfahren sowie in Verfahren, in denen ein solches erst beantragt ist oder wird, gilt seit dem 1.11.12 das neue KapMuG. Sind bereits erste Verfahrensschritte getätigt worden, so sind diese ggf nach dem neuen Recht zu ergänzen. Insbes ist ggf die Bekanntmachung des Musterverfahrens gem § 10 I KapMuG mit der Belehrung des § 10 II KapMuG nachzuholen,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abs 1 Nr 6a: Musterverfahren.

Rn 15 Im Musterverfahren (Anwendungsbereich: § 1 KapMuG) kann durch Musterverfahrensantrag die Feststellung bestimmter Feststellungsziele begehrt werden (§ 2 I 1 KapMuG). Der unzulässige Musterverfahrensantrag wird durch Beschluss verworfen (§ 3 I KapMuG), der zulässige öffentlich bekannt gemacht (§ 3 II 1 KapMuG). Nachdem das OLG Musterkläger und -beklagten bekannt gemacht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 31 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Kapitalanleger-Musterverfahren-Einführungsgesetz].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437) gilt folgende Übergangsvorschrift: Auf Verfahren, die nach dem 31. Oktober 2005 anhängig werden, findet § 32b der Zivilprozessordnung keine Anwendung, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits bei einem anderen Gericht mindestens zehn Verfahren anhängig sind, in denen d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Geltung und Einschränkungen des Dispositionsgrundsatzes im Musterverfahren.

I. Klagerücknahme. Rn 7 Die Rücknahme der Klage ist für jeden Kl der Ausgangsverfahren auch während des Musterverfahrens noch möglich, es gelten § 269 ZPO sowie für das Musterverfahren § 13 I u III KapMuG. Eine mündliche Verhandlung im Musterverfahren ist wegen der Eigenständigkeit des Musterverfahrens noch keine Verhandlung zur Hauptsache iSv § 269 I ZPO, so dass die Zustimm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Explizite Sonderregeln für das Musterverfahren (Abs 1).

I. Gütliche Streitbeilegung. Rn 2 Die Grundsätze des § 278 I u VI ZPO sind auch im Musterverfahren anwendbar; explizit ausgeschlossen ist dagegen die obligatorische Güteverhandlung gem § 278 II bis V ZPO. II. Kein Verzicht. Rn 3 Der Verzicht (§ 306 ZPO) durch den Musterkläger ist explizit ausgeschlossen, weil der Musterkläger nicht zu Lasten der Beigeladenen über den Verfahrens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beendigung von Musterverfahren (Abs 2) und Ausgangsverfahren (Abs 3).

Rn 3 Neben den materiellen Wirkungen des Vergleichs, die sich aus seinem Inhalt ergeben, beendet der wirksam gewordene Vergleich sowohl das Musterverfahren wie auch die ausgesetzten Verfahren aller Beteiligten, sofern diese nicht als Beigeladene ihren Austritt aus dem Vergleich gem § 19 II KapMuG erklärt haben. Die Verfahren derjenigen Beigeladenen, die ihren Austritt aus de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten des Musterverfahrens.

Rn 2 Als Kosten des Musterverfahrens kommen allerdings Auslagen des Gerichts und der Parteien in Betracht, und zwar insb bei einer Beweisaufnahme im Musterverfahren (für die kein Vorschuss verlangt wird, s § 11 KapMuG Rn 5). Derartige Kosten gelten als Teil der Kosten des Ausgangsprozesses und werden entsprechend der dort zu treffenden Kostenentscheidung verteilt. Die Auslag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einvernehmliche Beendigung des Musterverfahrens (Abs 5).

Rn 6 In Abs 5 wird die Möglichkeit einer einvernehmlichen Beendigung des Musterverfahrens geregelt, die aber die Zustimmung sämtlicher Beteiligter, dh auch sämtlicher Beigeladener, voraussetzt. Die Bekanntmachung des Beschlusses über die Beendigung dient der Information etwaiger Anmelder (§ 10 II KapMuG), weil mit Beendigung des Musterverfahrens die Frist des § 204 I Nr 6a B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 9 KapMuG – Beteiligte des Musterverfahrens.

Gesetzestext (1) Beteiligte des Musterverfahrens sind: (2) Das Oberlandesgericht bestimmt nach billigem Ermessen durch Beschluss den Musterkläger aus den Klägern, deren Verfahren nach § 8 Absatz 1 ausgesetzt wurden. Zu berücksichtigen sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 15 KapMuG – Erweiterung des Musterverfahrens.

Gesetzestext (1) Nach Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses gemäß § 6 Absatz 4 erweitert das Oberlandesgericht auf Antrag eines Beteiligten das Musterverfahren durch Beschluss um weitere Feststellungsziele, soweitmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Sperrwirkung.

Rn 2 Die Vorschrift verweist auf § 8 I KapMuG, dh ein zweites Musterverfahren ist unzulässig, wenn die Entscheidung im Ausgangsverfahren von den im ersten Musterverfahren geltend gemachten Feststellungszielen abhängt. Die ursprüngliche Gesetzesbegründung erläuterte dies dahingehend, dass ein Vorlagebeschluss hinsichtlich Anspruchsvoraussetzung A ein weiteres Musterverfahren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagerücknahme.

Rn 7 Die Rücknahme der Klage ist für jeden Kl der Ausgangsverfahren auch während des Musterverfahrens noch möglich, es gelten § 269 ZPO sowie für das Musterverfahren § 13 I u III KapMuG. Eine mündliche Verhandlung im Musterverfahren ist wegen der Eigenständigkeit des Musterverfahrens noch keine Verhandlung zur Hauptsache iSv § 269 I ZPO, so dass die Zustimmung des Beklagten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 10 KapMuG – Bekanntmachung des Musterverfahrens; Anmeldung eines Anspruchs.

Gesetzestext (1) Nach Auswahl des Musterklägers macht das Oberlandesgericht im Klageregister öffentlich bekannt: (2) Innerhalb einer Frist von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gleicher Lebenssachverhalt.

Rn 4 Nach Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Vorschrift dahingehend zu ergänzen, dass nur solche Verfahren auszusetzen sind, die sich auch auf den im Vorlagebeschluss beschriebenen Lebenssachverhalt beziehen (vgl zum alten Recht BGH NJW 09, 2539, 2541 [BGH 16.06.2009 - XI ZB 33/08]; Vorwerk/Wolf/Fullenkamp Rz 10; wohl aA für Rechtsfragen KK-KapMuG/Kruis § 8 Rz 41). In Prosp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Streitverkündung.

Rn 16 Im Musterverfahren ist eine Streitverkündung nicht möglich (BGH NJW 17, 3718, 3720; zustimmend H. Roth JZ 18, 151; krit Giesen NJW 17, 3691). Sie kann aber in den Ausgangsverfahren stattfinden, auch während diese gem § 8 KapMuG ausgesetzt sind (BGH NJW 17, 3718). Nebenintervenienten aus den Ausgangsverfahren sind im Musterverfahren keine Beteiligte iSd § 9 KapMuG. Sie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Musterkläger (Abs 1).

Rn 2 Nimmt der Musterkläger seine Klage im Ausgangsverfahren zurück, so scheidet er aus dem Musterverfahren aus (vgl aber KK-KapMuG/Vollkommer Rz 6: Ausscheiden erst mit Bestimmung eines neuen Musterklägers). Er bleibt aber an die Ergebnisse des Musterverfahrens gebunden, s § 22 I 3 KapMuG. Es ist dann ein neuer Musterkläger anhand der Kriterien des § 9 II KapMuG zu bestimme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Beteiligte des Musterverfahrens sind: (2) Das Oberlandesgericht bestimmt nach billigem Ermessen durch Beschluss den Musterkläger aus den Klägern, deren Verfahren nach § 8 Absatz 1 ausgesetzt wurden. Zu berücksichtigen sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterentscheid bindet die Prozessgerichte in allen nach § 8 Absatz 1 ausgesetzten Verfahren. Unbeschadet des Absatzes 3 wirkt der Musterentscheid für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens unabhängig davon, ob der Beteiligte alle im Musterverfahren festgestellten Tatsachen selbst ausdrücklich geltend gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Musterkläger ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen des Musterentscheids.

Rn 3 Nicht nur in der Art der Entscheidung, sondern va auch in seiner Wirkung unterscheidet sich der Musterentscheid von sonstigen gerichtlichen Entscheidungen. § 22 I 1 KapMuG ordnet zunächst eine innerprozessuale Bindungswirkung der Prozessgerichte an den Musterentscheid an, vergleichbar dem früheren Rechtsentscheid in Mietsachen. Rn 4 Trotz der Stellung der Verweisungsnorm...mehr