Fachbeiträge & Kommentare zu Musterverfahren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zeitpunkt

Rz. 24 Der Antrag ist spätestens vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung im Musterverfahren zu stellen. Dieser späteste Zeitpunkt liegt noch vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr. Die Gebühr wird erst mit Abschluss des erstinstanzlichen Musterverfahrens fällig (vgl. näher bei Rdn 45 ff.). Die Fälligkeit der Gebühr ist damit keine Zulässigkeitsvoraussetzung des Antra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 20 Als Gegenstandswert der besonderen Gebühr bestimmt § 41a Abs. 4 S. 4 die Summe der in sämtlichen nach § 8 KapMuG ausgesetzten Verfahren geltend gemachten Ansprüche, soweit diese Ansprüche von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen sind. Dieser Wert ist gesetzlich vorgegeben und ist nicht Bestandteil der Bewilligungsentscheidung des OLG. Rz. 21 Es ist da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG

Rz. 124 Die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG richten sich nach dem Wert des im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist.[30] Dies beruht auf einer analogen Anwendung des § 23b. Einer unmittelbaren Anwendung des § 23b steht entgegen, dass sich die Vorschrift nach ihrem Wortlau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz kann das Oberlandesgericht dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, auf Antrag eine besondere Gebühr bewilligen, wenn sein Aufwand im Vergleich zu dem Aufwand der Vertreter der beigeladenen Kläger höher ist. 2Bei der Bemessung der Gebühr sind der Mehraufwand sowie der Vortei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren für Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG

Rz. 121 Für die anwaltliche Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG sind gemäß der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die Gebührenvorschriften VV 3206 bis 3213 anzuwenden. Es entsteht die Verfahrensgebühr VV 3208 mit einem Gebührensatz von 2,3. In dem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG können sich die Beteiligten nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Gegenstandswert

Rz. 14 § 23b enthält keine Regelung über den Gegenstandswert für die Gebühr VV 3338 für die Anmeldung eines Anspruchs im Musterverfahren nach § 10 Abs. 2 KapMuG. Der Gegenstandswert ergibt sich deshalb aus § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 51a Abs. 1 GKG. Danach ist der Gegenstandswert der Wert der zugrundeliegenden Forderung, der auch Gegenstand einer etwaigen Klage sein würde.[7] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenerstattung

Rz. 22 Die den Beteiligten im erstinstanzlichen Musterverfahren entstandenen Kosten gelten – in unterschiedlichem Umfang – als Bestandteil der Kostenentscheidungen in den zugrundeliegenden Ausgangsverfahren (vgl. § 24 KapMuG). Die Verteilung der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens unter den Beteiligten regelt § 26 KapMuG.[18]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren – rechtliches Gehör

Rz. 31 Das Verfahren auf Bewilligung einer besonderen Gebühr ist ein gerichtliches Verfahren, in dem den Beteiligten grundsätzlich rechtliches Gehör gewährt werden muss. Anspruch auf rechtliches Gehör haben der Musterkläger, die Beigeladenen und der Musterbeklagte. Denn diese Parteien werden durch die Bewilligung der besonderen Gebühr beschwert, weil die Gebühr als gerichtli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Gerichtsgebühren richten sich nach dem Wert, das RVG sieht aber besondere Gegenstandswerte für die anwaltliche Tätigkeit vor

Rz. 30 Es existieren schließlich auch Verfahren, in denen sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, das RVG aber für die anwaltliche Tätigkeit, teilweise unter Durchbrechung der Bindungswirkung des § 32 Abs. 1 vorrangige Gegenstandswertbestimmungen vorgesehen hat, nach denen die anwaltliche Tätigkeit ungeachtet der Wertfestsetzung im gerichtlichen Verfahren zu bemesse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebührenhöhe

Rz. 19 § 41a Abs. 1 S. 3 bestimmt den Höchstsatz der besonderen Gebühr des § 41a. Der Höchstsatz beträgt 0,3. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Gebührensatz von bis 0,3 im Hinblick auf die häufig hohen Gegenstandswerte ausreichend erscheine.[13] Der Angemessenheit dieser Gebührenbegrenzung dürften indes die langwierige Dauer und die besondere Schwierigkeit der anwaltl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Übergangsrecht

Rz. 2 Die Gebühr VV 3338 ist durch das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19.10.2012 eingeführt worden. Die Vorschrift ist am 1.11.2012 in Kraft getreten. Ist der unbedingte Auftrag zur Erledigung der Angelegenheit im Ausgangsverfahren bzw. Musterverfahren (vgl. § 16 Nr. 13) an den Rechtsanwalt vor dem 1.11.2012 erteilt, ist VV 3338 nicht anzuwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

Rz. 118 Nach der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b sind für die anwaltliche Tätigkeit in Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG (§ 15 KapMuG a.F.) die Gebührenvorschriften VV 3206 bis 3213 anzuwenden. Dieses Rechtsbeschwerdeverfahren muss in Nr. 1 Buchst. b deshalb ausdrücklich gesondert genannt werden, weil es in diesem Verfahren keine Beschwerde gibt, so dass auch eine Erwähnung i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren nach § 55

Rz. 53 Allein auf die Bewilligung einer besonderen Gebühr findet eine Auszahlung noch nicht statt. Die besondere Gebühr zuzüglich der Umsatzsteuer wird auf Antrag nach § 55 festgesetzt. Zuständig ist für die Vergütungsfestsetzung der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des OLG (§ 55 Abs. 1 S. 1). Das OLG ist das Gericht des ersten Rechtszugs für das Musterverfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Fehlende Reglungen (S. 1)

Rz. 7 Soweit in den übrigen Verfahren des Unterabschnitts 6 mit Ausnahme von VV 3338, also nach den VV 3334 bis 3335, eine Terminsgebühr entsteht, richtet diese sich gemäß S. 1 unmittelbar nach Abschnitt 1, also nach VV 3104 bzw. nach VV 3106. VV 3332 greift in diesen Fällen nicht, so dass damit eine anderweitige Regelung i.S.d. S. 1 fehlt. Es handelt sich um folgende Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Muster

Rz. 28 Muster 1: Antrag auf Bewilligung einer besonderen Gebühr Antrag auf Bewilligung einer besonderen Gebühr Rechtsanwalt R Antrag nach § 41a RVG An das OLG [...] In dem Musterverfahren des Musterklägers vertreten durch Rechtsanwalt R gegen den Musterbeklagten vertreten durch Rechtsanwalt S stelle ich folgende Anträge:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 VV Vorb. 3.3.6 regelt, welche Terminsgebühr in den in VV Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 6 geregelten Verfahren gilt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 20 Die Erledigungsgebühr hat eine Doppelnatur. Einerseits ist sie eine Erfolgsgebühr, d.h. ohne den Eintritt der Erledigung erwächst sie nicht. Andererseits ist sie aber auch eine Tätigkeitsgebühr. Der Anwalt erhält sie nur, wenn er an dem eingetretenen Erfolg – Erledigung – mindestens mitursächlich "mitgewirkt" hat, die Tätigkeit also nicht hinweggedacht werden kann, oh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Begründung

Rz. 25 Der Antrag muss keine Begründung enthalten. Dennoch sollte er, ggf. ausführlich, begründet werden. Insbesondere sollte im Antrag auf den Umfang und die Schwierigkeit des Musterverfahrens eingegangen werden. Teilweise ergeben sich zwar die Umstände des Musterverfahrens aus der gerichtlichen Akte bei dem OLG. Außerhalb der Gerichtsakte und der mündlichen Verhandlung wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Vorschuss

Rz. 14 Der wirtschaftlich orientierte Rechtsanwalt ist daran interessiert, die Gebührenforderung sicherzustellen. Wichtigstes Instrument ist dabei § 9 RVG. Für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss vom Mandanten fordern. Der Zeitpunkt der Vorschussforderung ist dabei unerheblich.[11] Bei ...mehr

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Kryptowährungen: "Steuerberater können sich positionieren" ( Interview)

Zusammenfassung Elon Musk sorgte im Februar 2021 wieder einmal für Furore: Tesla investierte 1,5 Milliarden Dollar in Bitcoins. Spätestens jetzt wird das Thema auch für andere Unternehmen interessant, denn Musk gibt den Takt vor. Für Steuerberater heißt das, dass sie sich mit Kryptowährungen auseinandersetzen sollten. Warum das Wissen darum für Steuerberater lohnend sein kan...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Beschluss des Betriebsrats zur Beauftragung eines Rechtsanwalts

Rz. 34 Muster 2.9: Beschluss des Betriebsrats zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Muster 2.9: Beschluss des Betriebsrats zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Der Arbeitgeber hat am _________________________ (Datum) vor dem Arbeitsgericht _________________________ (Ort) ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren mit dem Antrag eingeleitet, die Zustimmung des Betriebsrats als...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Antrag auf Ruhen des Verfahrens abrechnen

Frage: Ich habe für Mandanten beim Finanzamt einen Einspruch eingelegt und aufgrund anhängiger Musterverfahren auch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens (§ 363 AO) gestellt. Kann dieser Antrag nach der StBVV abgerechnet werden? Wie ich hörte, ist z. B. die Aussetzung der Vollziehung seit der Neuregelung des § 40 StBVV zusätzlich zu einem Einspruch abrechenbar. Antwort: Die Fra...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Die Durchführung des Einspruchsverfahrens

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen (§ 355 Abs 1 Satz 1 AO). Vor der Bekanntgabe kann ein Rechtsbehelf nicht wirksam eingelegt werden (BFH 112, 107 = BStBl 1974 II, 433; BFH 138, 154 = BStBl 1983 II, 551). Über den Zeitpunkt der Bekanntgabe > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Zur Bekann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

D. Bö, Finanzierungsbeiträge von dritter Seite für Bundes- und Landtagskandidaten, FR 1983, 115; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Becker, Die unzulässigen Sonderzahlungen der Abgeordneten an Fraktionen und Partei – Reformvorschläge, ZParl 1996, 377; Lohr, Die Besteuerung von Politiker...mehr

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Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Abfärbewirkung

Kommentar In einem gleich lautenden Erlass haben die Finanzverwaltungen der Bundesländer die allgemeine Anwendung einer Entscheidung des BFH zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG abgelehnt. Dieser Nichtanwendungserlass betrifft die Frage, ob nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG umqualifizierte Beteiligungseinkünfte einer gewerblich geprägten Gesellschaft der Gewerbesteuer unterliege...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Die Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof hat in der Grundsatzentscheidung I R 81/09[1] entschieden, dass eine gewerbliche Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art. 7 Abs. 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach z. B. vorrangig Dividendeneinkünfte nach Art. 10 OECD-MA vorliegen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.8 Europatauglichkeit der gesetzlichen Entstrickungsregelungen ab 2006

Gegen die Besteuerung von Entstrickungsgewinnen wird regelmäßig vorgebracht, sie verstoße gegen die im EGV verbürgte Niederlassungsfreiheit wie auch gegen die Vorgaben der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23.7.1990 (Fusionsrichtlinie – FRL). Dabei wird insbesondere auf die Ausführungen des EuGH in den Urteilen vom 13.12.2005, Rs. C-411/03 (‹SEVIC Systems›), vom 11.3.2004,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Abgeltungssteuer und Hinzurechnung ausländischer Kapitalerträge nach § 15 AStG

Ausländische Kapitaleinkünfte können auch über eine vorgeschaltete Familienstiftung erwirtschaftet werden. Hierbei ist vorab zu prüfen, ob eine unmittelbare Zurechnung zum Anteilseigner möglich ist. Hierzu ist ein Musterverfahren beim BFH unter dem Az. VIII R 23/16 anhängig.[1] Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnung nach § 15 AStG erfüllt, stellt sich die Frage der Tarif...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Dritte Ausnahme – Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens

Im Abkommensrecht gilt grundsätzlich die These der Vermeidung virtueller Doppelbesteuerung. D.h. wenn Deutschland, was für Gewinne an einer ausländischen Personengesellschaft der Regelfall ist, auf die Besteuerung in Art. 7 OECD-MA verzichtet und dem Staat der Personengesellschaft die ausschließliche Besteuerung zuweist, so ist dies definitiv – unabhängig von der Frage, ob d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 BFH-Rechtsprechung zur Frage der partiellen Anwendung

Der BFH hat mit seinem Beschluss v. 19.12.2013[1] Bedenken zur Frage der partiellen Anwendung ausgelöst. Das Verfahren, das zwar nicht den Bereich der Unternehmenseinkünfte sondern die Nichtbesteuerung von Arbeitnehmern betraf, hat ein Grundsatzproblem des § 50d Abs. 9 aufgedeckt: Sachverhalt Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger erzielte in mehreren Streitjahren E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Werbungskostenabzug bei ausländischen Einkünften

Auch für ausländische Kapitalerträge gilt der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (1.602 EUR bei Ehegatten) nach § 20 Abs. 9 EStG. Ein Abzug der den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten ist nicht möglich. Ausnahmen: Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erhält der Kapitalanleger ein Wahlrecht, nach dem er Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG 2009 aus e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.5 § 20 Abs. 2 AStG und EU-Recht

Es stellt sich die Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG gegen die Grundfreiheiten des EGV verstößt. Der EuGH hat dies verneint.[1] Diese Entscheidung ist allerdings zur alten Fassung des § 20 Abs. 2 AStG ergangen, nach der diese Switch-over-Klausel nur bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter gegolten hat. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind zur Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG in de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.5.2 Voraussetzungen

Rz. 72 Der Abschluss durch eine Allgemeinverfügung setzt zunächst ein anhängiges und zulässiges Einspruchsverfahren voraus.[1] Dieses Einspruchsverfahren muss gemäß § 367 Abs. 2b S. 1 AO als Streitpunkt eine Rechtsfrage betreffen, die in einem Musterprozess vom EuGH, BVerfG oder BFH, einschließlich des Großen Senats, entschieden worden ist. Insoweit war für das anhängige Ei...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschrift des § 363 Abs. 2 AO regelt das Ruhen des Verfahrens und kennt verschiedene Ruhensgründe. Zum einen kann das Finanzamt das Ruhen des Verfahrens mit Zustimmung des Einspruchsführers anordnen, wenn dies aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint. Dies ist eine Frage der Umstände des Einzelfalls. Ein Ruhen kommt auch in Betracht, wenn sich ein "Musterver...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.2 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.5 Kostenzuordnung bei der Steueranrechnung nach § 34c EStG/§ 26 KStG

U. a. bei ausländischen Einkünften der in § 34d Nr. 7 und 8c EStG genannten Art, die zum Gewinn eines inländischen Betriebs gehören, sind Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den entsprechenden Einnahmen stehen und Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die keinen anderen Einnahmen unmittelbar zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.3 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / c) Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)

Rz. 157 In § 204 BGB steht ein Katalog weiterer Hemmungstatbestände durch rechtsverfolgende Maßnahmen (Abs. 1 Nr. 1–14). Merke Durch eine Klage bzw. durch andere Rechtsverfolgungsmaßnahmen wird die Verjährung nicht mehr unterbrochen, sondern nur noch gehemmt! Rz. 158 Die Hemmungsgründe des § 204 BGB sind:mehr

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AGS 01/2020, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet, denn § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist weder direkt noch analog anwendbar, sodass eine Anrechnung nicht stattfindet. a) Wird der Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden ist, beauftragt, in derselben Angelegenheit weiter tätig zu werden, erhält er nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG nicht mehr an Gebühren, als er erhalten würde, wenn er von vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ruhen des Verfahrens

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Hat der Stpfl gegen einen > Verwaltungsakt des FA einen Einspruch eingelegt (> Rechtsbehelfe), so kann das FA für diesen Einzelfall das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn das aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint (§ 363 Abs 2 Satz 1 AO). Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl > Ermessen)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens, § 79a Abs. 1 Nr. 1 FGO

Rz. 19 In den Fällen, in denen entweder auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen das Verfahren nach § 74 FGO oder nach den über § 155 FGO anwendbaren Vorschriften der ZPO ausgesetzt wird oder nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen angeordnet wird, entscheidet im vorbereitenden Verfahren nicht der Senat, sondern d...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / D. Auskunft bei vertraglicher Anlageberatung oder -vermittlung

Rz. 23 Eine hohe Gefahr, aus einem stillschweigend abgeschlossenen Vertrag wegen fehlerhafter Auskunft in Anspruch genommen zu werden, droht einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dann, wenn er – häufig im Zusammenhang mit Steuerberatung – als Anlageberater oder -vermittler tätig wird. Es kann sich dann um einen – auch "stillschweigend" geschlossenen – selb...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / III. Oberlandesgericht

Rz. 11 Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein reines Kollegialgericht , d.h. bei ihm gibt es ausschließlich kollegial besetzte Spruchkörper, die hier jedoch anders als beim LG nicht Kammern, sondern Senate heißen. Zwar ist es im Unterschied zum LG nicht der gesetzliche Normalfall, dass ein Richter als Einzelrichter tätig wird, sondern der Senat muss gem. § 526 ZPO entscheiden, o...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassung, die ebenfal...mehr