Fachbeiträge & Kommentare zu Musterverfahren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rücknahme bei paralleler VDuG-Verbandsklage.

Rn 2a In Abs 2 ist der Fall geregelt, dass eine der Sache nach parallele Verbandsklage gem VDuG anhängig ist. Durch die in Abs 2 eingeräumte besondere Rücknahmemöglichkeit können sich die jeweiligen Kläger aus der Bindung an das KapMuG-Musterverfahren befreien (§ 25 I 2 KapMuG). Nach der Klagerücknahme können sie dann, sofern gewünscht, ihren Anspruch zu der VDuG-Verbandskla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch Musterverfahrensantrag können der Kläger und der Beklagte im ersten Rechtszug die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) beantragen. (2) Der Musterverfahrensantrag ist bei dem Prozessgericht unter Angabe der Fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Sperrwirkung.

Rn 2 Die Sperrwirkung eines Vorlagebeschlusses erstreckt sich auf gleichgerichtete (§ 7 I KapMuG) Musterverfahrensanträge, dh auf dem im Vorlagebeschluss bezeichneten Lebenssachverhalt. Dieser bezieht sich nach Sinn und Zweck des KapMuG auf den jeweiligen Informationsträger, dh den Prospekt oder die falsche oder unterlassene Kapitalmarktinformation (Haufe 86; Hanisch 259; KK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Legt der Musterkläger Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, so führt er das Musterverfahren als Musterrechtsbeschwerdeführer in der Rechtsbeschwerdeinstanz fort. Das Rechtsbeschwerdegericht bestimmt nach billigem Ermessen durch Beschluss den Musterrechtsbeschwerdegegner aus den Musterbeklagten. § 574 Absatz 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist auf die übrigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestimmung der Parteien bei Rechtsbeschwerde durch Klägerseite.

Rn 2 Sofern der Musterkläger Rechtsbeschwerde einlegt (Abs 1), wird dieser auch zum Musterrechtsbeschwerdeführer, der das Rechtsbeschwerdeverfahren führt. Das gilt auch dann, wenn der Musterkläger seine Rechtsbeschwerde inhaltlich beschränkt hat (BGH 27.6.23 – II ZB 21/22). Legen nur Beigeladene die Rechtsbeschwerde ein, so bestimmt der BGH aus ihnen den Musterrechtsbeschwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Begriff der öffentlichen Kapitalmarktinformationen (Abs 2).

Rn 10 Die Legaldefinition in Abs 2 umfasst nicht nur Informationen über den Emittenten von Wertpapieren, sondern auch über Anbieter von ›sonstigen Vermögensanlagen‹ wie etwa geschlossener Fonds in Form einer Unternehmensbeteiligung, zB als Kommanditanteile. Eine Prospektpflicht wird nicht vorausgesetzt und es ist auch der sog ›graue‹ Kapitalmarkt umfasst (BGH NJW 07, 1364; B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gleichgerichtete Musterverfahrensanträge.

Rn 4 In Abs 1 ist der für die Systematik des KapMuG wichtige Begriff der ›gleichgerichteten‹ Musterverfahrensanträge definiert. Mit diesem Begriff wird entschieden, ob Musterverfahrensanträge zu einem Musterverfahren zusammengefasst werden können und ob das Quorum des Abs 1 erreicht wird. Für die Gleichgerichtetheit sind nicht die in den jeweiligen Anträgen formulierten Fest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch das ZPO-Reformgesetz aus dem Jahr 2002 wurde das Kollegialprinzip für Verfahren vor dem LG in 1. Instanz zugunsten einer stärkeren Einzelrichterzuständigkeit eingeschränkt. In der Erwartung, hierdurch die Zahl der Erledigungen ohne (relevante) Qualitätseinbußen zu erhöhen, ist die grds Zuständigkeit des Einzelrichters begründet worden (Abs 1 S 1). Dieser ist in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antragsrecht.

Rn 2 Nach dem Wortlaut der Vorschrift können nur der Musterkläger (Abs 1) oder ein Musterbeklagter (Abs 2) den Antrag auf Vorlage von Beweismitteln stellen. Dabei hat der Gesetzgeber übersehen, dass im Musterverfahren – anders als im Kartellschadensprozess – auch die Beigeladenen zu den Verfahrensbeteiligten gehören, denen im Grundsatz dieselben prozessualen Rechte zustehen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse einer Vielzahl von Verbrauchern gegen einen Unternehmer betreffen, können klageberechtigte Stellen folgende Verbandsklagen gegen Unternehmer erheben: (2) Kleine Unternehmen gelten als Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes. Kleine Unternehmen sind solch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eingefügt worden mit Wirkung v 1.11.05 durch Art 3 Nr 3 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) v 16.8.05 (BGBl I, 2437). Das KapMuG ist zum 1.11.12 durch Art 9 des Gesetzes zur Reform des KapMuG (BGBl I, 2182) novelliert worden und war zunächst befristet. Nach mehrfacher Verlängerung der Befristung gilt es aufgrund des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorzeitige Verhandlung.

Rn 13 Auf Antrag kann das Gericht schon vor Rechtskraft des Zwischenurteils durch unanfechtbaren (München NJW 74, 1514 [OLG München 18.02.1974 - 5 W 657/74]; Frankf MDR 85, 149; aA Karlsr NJW 71, 662, sofortige Beschwerde analog § 252) Beschl die vorzeitige Verhandlung über die Hauptsache anordnen (Abs 2 S 2). Dies führt bei Anfechtung des Zwischenurteils zur gleichzeitigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsstellung des Streithelfers.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den dem Streitgenossen im Verhältnis zu der Hauptpartei verliehenen prozessualen Befugnissen. Den streitgenössischen Nebenintervenienten stattet § 69 weitergehend mit zusätzlichen Rechten aus. Der Nebenintervenient, der weder Partei des Hauptprozesses noch Vertreter der Hauptpartei ist, agiert in einem fremden Prozess neben der Hauptparte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fehlende Abhängigkeit von den Feststellungszielen (Abs 2 Nr 1).

Rn 2 In Abs 2 Nr 1 ist eine Abhängigkeit der Entscheidung des Rechtsstreits von den Feststellungszielen im abstrakten Sinne gemeint, dh es muss möglich sein, dass die festzustellenden Tatsachen oder Rechtsfragen entscheidungserheblich werden. Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Entscheidung des Rechtsstreits nur (noch) von den geltend gemachten Feststellungszielen abhän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf das erstinstanzliche Musterverfahren sind die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. § 278 Absatz 2 bis 5 sowie die §§ 306, 348 bis 350 und 379 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuwenden. Die Beigeladenen werden im Rubrum von Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 7 Die in § 25 III KapMuG beschrieben Grenzen der Bindungswirkung entsprechen der Regelung zur Nebenintervention in § 68 ZPO. Mögliche Einwände des Beigeladenen gg die Bindungswirkung sind daher vornehmlich die verspätete Beiladung, dh erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung oder gar nach Erlass des Musterentscheides (vgl § 68 ZPO Rn 9) sowie die mangelhafte Prozessfü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 18 Die Vorschrift gilt in allen Urteilsverfahren nach ZPO. Im WEG-Verfahren gilt § 313 ebenfalls, dann mit Belehrungspflicht bei befristeten Rechtsmitteln (BGHZ 150, 390, 393 = NJW 02, 2171, 2172; München MDR 06, 412); ebenso allgemein bei FG-Verfahren (für Belehrung auch insoweit BGHZ 150, 390, 393; § 39 FamFG nF; zu den Folgen bei offensichtlich falscher Belehrung Hamm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht stellt durch unanfechtbaren Beschluss fest, ob der genehmigte Vergleich wirksam geworden ist. Das Gericht macht den Beschluss unverzüglich im Musterverfahrensregister öffentlich bekannt. § 11 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses, der die Wirksamkeit des Vergleichs feststellt, wirkt der Vergleich für und gegen alle Beteili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kein Auslagenvorschuss.

Rn 5 Der Verzicht auf die Anforderung von Vorschüssen (§ 379 ZPO) gilt gem § 402 ZPO auch für Sachverständigengutachten; er war der (irrigen) Erwartung sehr hoher Gutachterkosten im Telekom-Prozess geschuldet, die man dem Musterkläger nicht allein aufbürden wollte (BTDrs 15/5091, 26). Die Kosten der Beweiserhebung werden daher zunächst von der Staatskasse getragen und erst n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nichterfüllung des Vergleichs (Abs 4).

Rn 5 Auch der wirksame Vergleich im Musterverfahren schafft anders als ein sonstiger Prozessvergleich idR keinen Vollstreckungstitel (BTDrs 17/8799, 26; krit dazu Wigand ZBB 12, 194, 202), weil die konkreten Leistungsverpflichtungen noch in einem nachgelagerten Feststellungsverfahren geklärt werden müssen (s § 20 KapMuG Rn 4). Die Vorschrift des Abs 4 ermöglicht es einem Klä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 10 § 119 regelt die Zuständigkeiten des OLG nicht abschließend. Von den zahlreichen Zuständigkeiten seien genannt: §§ 31 VI, 60 VI AuslWBG (sofortige Beschwerde im Verfahren auf Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen); § 229 BauGB (Rechtsmittel in Baulandsachen); § 208 BEG (Rechtsmittel in Entschädigungssachen); § 11 BinSchGerG (Rechtsmittel gg Entscheidungen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschluss über Wirksamkeit des Vergleichs und Bekanntmachung (Abs 1).

Rn 2 Nach Ablauf der in § 22 II KapMuG genannten Frist hat das OLG vAw über die Wirksamkeit des genehmigten Vergleichs zu befinden, zum Maßstab s § 21 KapMuG Rn 8. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt im Musterverfahrensregister. Ist der Vergleich unwirksam, so wird das Musterverfahren fortgesetzt. Ist der Vergleich wirksam, so wird zweckmäßigerweise auch der Inhalt de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verhältnis zum VDuG (Abs. 3).

Rn 12 Da Kapitalanleger auch Verbraucher sein können, überschneiden sich die Anwendungsbereiche von VDuG und KapMuG. Die Neufassung des KapMuG von 2024 stellt klar, dass beide Verfahren nebeneinander laufen können (Abs 3). Eine gem VDuG erhobene Verbandsklage wird nicht in ein KapMuG-Verfahren einbezogen. Die individuellen Anspruchsinhaber können sich gem § 46 VDuG zur Verba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Anderweitige Rechtshängigkeit.

Rn 12 Bei Identität der Parteien (BGH NJW 01, 3713) und des Streitgegenstands (BGH NJW 89, 2064); auch bei Kapitalanleger-Musterverfahren (BGH WM 15, 69). Rn 13 Da die Rechtshängigkeitssperre in subjektiver Hinsicht denselben Umfang wie die materielle Rechtskraft hat, wirkt sie auch ggü denjenigen Personen, auf die sich die materielle Rechtskraft nach §§ 325 ff erstreckt, wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prüfung und Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht.

Rn 5 Der BGH prüft nur die Verletzung von Rechtsnormen (§ 576 ZPO), dh nicht die tatsächlichen Feststellungen des OLG. Insoweit gelten die Grundsätze des Revisionsrechts (BGH NZG 14, 1384, 1387 [BGH 29.07.2014 - II ZB 30/12]). Ebenso wie das OLG kann auch der BGH entscheiden, dass bestimmte Ansprüche nicht Gegenstand von Musterverfahren und Musterentscheid sein können; Abs 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechte und Pflichten des Musterklägers (Abs 2).

Rn 2 Die Erwartung an den Musterkläger, dass er das Verfahren sachdienlich durchführt, ist rein faktischer Natur und enthält keine rechtliche Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die anderen Kläger (Bergmeister 214). Der Musterkläger ist also weder Vertreter noch treuhänderischer Sachwalter für alle anderen Kl, sondern er bildet mit ihnen nur eine Zufallsgemeinschaft im Mass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertragliche und vorvertragliche Schuldverhältnisse (Abs 1 Nr 2).

Rn 7 Bereits mit der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch solche Klagen KapMuG-fähig sind, die sich auf ein vertragliches oder vorvertragliches (LG Frankfurt/M NZG 14, 507) Schuldverhältnis stützen, zB bei einem Anlageberatungsvertrag (dazu Wiewel VuR 13, 173) oder bei einer auf § 311 Abs 2 oder 3 BGB gestützten Prospekthaftung im weiteren Sinne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ende der Unterbrechung.

Rn 5 Wird ein Musterverfahren nicht durchgeführt, so endet die Unterbrechung mit Zurückweisung des Musterverfahrensantrags durch Beschl gem § 7 V KapMuG (Vorwerk/Wolf/Fullenkamp § 5 KapMuG aF Rz 5; aA KK-KapMuG/Kruis § 5 KapMuG aF Rz 10: mit der ersten Verfahrenshandlung des Gerichts nach diesem Beschl). Ergeht aber ein Vorlagebeschluss, so bleibt das Ausgangsverfahren zunäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Auslegung der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde mit der KapMuG-Reform 2024 neu eingefügt und soll den Zugang zu Beweismitteln im Musterverfahren verbessern. Sie ist vom Gesetzgeber bewusst an die im Kartellschadensprozess geltende Vorschrift des § 33g GWB angelehnt (BTDrs 20/11787, 48), jedoch mit dem Unterschied, dass § 33g GWB einen eigenständigen Anspruch begründet, während sich § 17 GWB auf e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensart.

Rn 3 Die Nebenintervention ist in Urteilsverfahren gleich welcher Prozessart (BGH NJW 80, 1693) zulässig, angefangen von allgemeinen streitigen Klageverfahren einschließlich arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAGE 42, 349, 356) über Mahnverfahren (BGHZ 165, 358 = NJW 06, 773), selbstständiges Beweisverfahren (BGHZ 134, 190 = NJW 97, 859; BGH NJW 12, 2810 Rz 6, 9 insoweit keine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beigeladene (Abs 4).

Rn 5 Alle Kl aus den gem § 10 ausgesetzten Ausgangsverfahren – mit Ausn des gem § 9 III KapMuG bestellten Musterklägers – sind gem Abs 4 zum Musterverfahren vAw beizuladen. Ihre Rechtsstellung ist an die eines streitgenössischen Nebenintervenienten angenähert (Vorwerk/Wolf/Lange § 12 KapMuG aF Rz 4). Im Zweifel gelten daher §§ 67 ff ZPO entspr. Der Beigeladene kann sämtliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Auswahl des Musterklägers (Abs 3).

Rn 5 Das OLG wählt außerdem den Musterkläger aus der in Abs 3 S 1 genannten Gruppe von Klägern aus und benennt diesem im Eröffnungsbeschluss. Die Auswahlkriterien nennt Abs 3 S 2; die Auflistung ist aber nicht abschließend, dh das ›billige Ermessen‹ des Gerichts kann auch weitere Kriterien umfassen. Der Sache nach ist aber Abs 3 S 2 Nr 1 (Eignung des Klägers) das entscheiden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die ursprünglich durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren 2005 neu geschaffene Vorschrift ist zunächst durch das am 1.11.12 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19.10.12 tw neugefasst (BGBl I 12, 2182) und nunmehr durch Art 4 des Zweiten Gesetzes zur Reform des KapMuG v 16.7.24 (BGBl 2024 I Nr 240...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Vorschuss

Rz. 14 Der wirtschaftlich orientierte Rechtsanwalt ist daran interessiert, die Gebührenforderung sicherzustellen. Wichtigstes Instrument ist dabei § 9 RVG. Für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss vom Mandanten fordern. Der Zeitpunkt der Vorschussforderung ist dabei unerheblich.[17] Bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Abs 1 S 1 normiert einen staatshaftungsrechtlichen, verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch sui generis, der Verfahrensbeteiligten das Recht auf eine angemessene Entschädigung für Nachteile gewährt, die infolge einer unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens eingetreten sind (BTDrs 17/3802, S 15; BGH 7.11.19 – III ZR 17/19, MDR 20, 96). Maßstab ist der Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich und Verfahrensvergleichung.

Rn 10 Ein Klageverzicht ist im zivilrechtlichen Eilverfahren möglich (Kobl NJW-RR 86, 1443 [OLG Koblenz 14.11.1985 - 6 U 1104/85]); auf Antrag des Antragsgegners hebt das Gericht die eV/Arrest auf und weist den Kl mit dem geltend gemachten (Sicherungs-)Anspruch ab. § 306 ist in familien- und eherechtlichen Streitigkeiten anwendbar, soweit die Dispositionsbefugnis der Parteien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Neufassung des KapMuG 2024 erhält das OLG hier eine umfassende Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Eröffnung und des Inhalts des Musterverfahrens. Das Programm des Musterverfahrens wird nunmehr vom OLG in eigener Verantwortung festgelegt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Klagerücknahme und das Schicksal des Musterverfahrens in besonderen Fällen (Abs 1–5) und schafft in Abs 6 die Möglichkeit der einvernehmlichen Beendigung des Musterverfahrens.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Vorlagebeschluss des Prozessgerichts ist Voraussetzung für die Durchführung des Musterverfahrens. Anders als noch im KapMuG aF ist der Inhalt des Vorlagebeschlusses jedoch für das OLG nicht mehr bindend, sondern dieses kann den Stoff des Musterverfahrens nun gem § 9 I KapMuG selbst bestimmen und ordnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren vor dem Landgericht.

Rn 2 Die Einleitung eines Musterverfahrens setzt einen bei dem LG (§ 71 II Nr 3) anhängigen Rechtsstreit voraus, in dem Ansprüche auf Schadensersatz wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen bzw deren Verwendung, Erfüllungsansprüche aufgrund eines Vertrags, der auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Werden im Laufe des Musterverfahrens neue Tatsachen vorgetragen, so können diese berücksichtigt werden, soweit sie sich unter die im Eröffnungsbeschluss formulierten Feststellungsziele einordnen lassen. Insoweit gelten die allg verfahrensrechtlichen Regeln einschl der Präklusionsvorschriften (s § 14 KapMuG Rn 14). Wenn jedoch zusätzliche Feststellungsziele eingeführt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 91. Investitionsverpflichtung.

Rn 172 Nach § 3 ist das Interesse des Berechtigten, nicht der Aufwand des Verpflichteten maßgeblich (Hamm JurBüro 94, 555; Ddorf RPfleger 94, 520). Inzidentantrag § 717 II 2, Zinsen und Kosten sind als Nebenforderungen nicht zu berücksichtigen (BGHZ 38, 237). Jagdrecht s § 9 Rn 4. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz § 51a GKG: Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist von der Summe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung der Anmeldung.

Rn 5 Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung gem § 204 I Nr 6a BGB. Die Hemmung wirkt nach der Neufassung des Gesetzes rückwirkend auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses, ohne dass es auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankäme. Dadurch kann auch ein bereits verjährter Anspruch wieder durchsetzbar werden, sofern der Vorlagebeschluss in noch unverjährte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Bestimmung des Musterklägers und der Musterbeklagten werden die Parteien des Musterverfahrens definiert und dieses so einem regulären Prozess angenähert; die Rechte der anderen Verfahrensbeteiligten werden durch ihre Beiladung (§ 11 III KapMuG) gewahrt. Die Anmelder (§ 13 KapMuG) sind in Abs 1 nicht aufgeführt und sind daher auch keine Beteiligte des Musterverfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie Den Beigeladenen ist Gelegenhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Betroffene Beigeladene.

Rn 6 Die Bindungswirkung des Musterentscheids erfasst sämtliche Beigeladene des Musterverfahrens. Wird der Musterentscheid erst nach einer Rechtsbeschwerde rechtskräftig, so kommt es gem Abs 5 auch nicht darauf an, ob der betreffende Beigeladene der Rechtsbeschwerde beigetreten ist. Auch durch die Rücknahme der Klage im Ausgangsverfahren kann sich der Beigeladene wegen Abs 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (Abs 2).

Rn 3 Der entscheidende Inhalt des Eröffnungsbeschlusses besteht in der Formulierung der Feststellungsziele durch das OLG (Abs 2 Nr 1), da diese Ziele das Programm des Musterverfahrens und auch die Wirkung des späteren Musterentscheid (§§ 19, 25 II KapMuG) determinieren. Dabei kann das OLG anhand des Maßstabs der Sachdienlichkeit (Abs 1) bestimmen, welche Feststellungsziele ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der zügigen Abwicklung des Musterverfahrens und verhindert übermäßigen Papierverbrauch (BTDrs 15/5091, 27). Zu einer möglichen Präklusion verspäteten Vorbringens s.o. § 14 KapMuG Rn 14.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachdienlichkeit (Abs 3 Nr 3).

Rn 5 Die beantragte Erweiterung ist sachdienlich, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass das neue Feststellungsziel für eine Vielzahl gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten innerhalb des Musterverfahrens Bedeutung hat (Vorwerk/Wolf/Kotschy § 15 KapMuG aF Rz 8). IÜ gilt der Begriff der Sachdienlichkeit des § 263 ZPO entspr (Söhner ZIP 13, 7, 11; vgl die Hinweise in BTDrs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht genehmigt den Vergleich durch unanfechtbaren Beschluss, wenn es ihn unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes des Musterverfahrens und des Ergebnisses der Anhörung der Beigeladenen als angemessene gütliche Beilegung der ausgesetzten Rechtsstreitigkeiten erachtet. (2) Nach der Genehmigung kann der Vergleich nicht mehr widerrufen werden. (3) ...mehr