Fachbeiträge & Kommentare zu Musterverfahren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertragliche und vorvertragliche Schuldverhältnisse (Abs 1 Nr 2).

Rn 7 Bereits mit der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch solche Klagen KapMuG-fähig sind, die sich auf ein vertragliches oder vorvertragliches (LG Frankfurt/M NZG 14, 507) Schuldverhältnis stützen, zB bei einem Anlageberatungsvertrag (dazu Wiewel VuR 13, 173) oder bei einer auf § 311 Abs 2 oder 3 BGB gestützten Prospekthaftung im weiteren Sinne... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ende der Unterbrechung.

Rn 5 Wird ein Musterverfahren nicht durchgeführt, so endet die Unterbrechung mit Zurückweisung des Musterverfahrensantrags durch Beschl gem § 7 V KapMuG (Vorwerk/Wolf/Fullenkamp § 5 KapMuG aF Rz 5; aA KK-KapMuG/Kruis § 5 KapMuG aF Rz 10: mit der ersten Verfahrenshandlung des Gerichts nach diesem Beschl). Ergeht aber ein Vorlagebeschluss, so bleibt das Ausgangsverfahren zunäc... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Auslegung der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde mit der KapMuG-Reform 2024 neu eingefügt und soll den Zugang zu Beweismitteln im Musterverfahren verbessern. Sie ist vom Gesetzgeber bewusst an die im Kartellschadensprozess geltende Vorschrift des § 33g GWB angelehnt (BTDrs 20/11787, 48), jedoch mit dem Unterschied, dass § 33g GWB einen eigenständigen Anspruch begründet, während sich § 17 GWB auf e... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensart.

Rn 3 Die Nebenintervention ist in Urteilsverfahren gleich welcher Prozessart (BGH NJW 80, 1693) zulässig, angefangen von allgemeinen streitigen Klageverfahren einschließlich arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAGE 42, 349, 356) über Mahnverfahren (BGHZ 165, 358 = NJW 06, 773), selbstständiges Beweisverfahren (BGHZ 134, 190 = NJW 97, 859; BGH NJW 12, 2810 Rz 6, 9 insoweit keine ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf das erstinstanzliche Musterverfahren sind die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. § 278 Absatz 2 bis 5 sowie die §§ 306, 348 bis 350 und 379 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuwenden. Die Beigeladenen werden im Rubrum von Besch... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beigeladene (Abs 4).

Rn 5 Alle Kl aus den gem § 10 ausgesetzten Ausgangsverfahren – mit Ausn des gem § 9 III KapMuG bestellten Musterklägers – sind gem Abs 4 zum Musterverfahren vAw beizuladen. Ihre Rechtsstellung ist an die eines streitgenössischen Nebenintervenienten angenähert (Vorwerk/Wolf/Lange § 12 KapMuG aF Rz 4). Im Zweifel gelten daher §§ 67 ff ZPO entspr. Der Beigeladene kann sämtliche... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besondere Gebühr für den Prozessvertreter des Musterklägers.

Rn 3 Im Rahmen der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber mit § 41a RVG eine besondere Gebühr für den Rechtsanwalt des Musterklägers geschaffen, um dessen herausgehobene Position innerhalb der Klägergruppe angemessen zu vergüten (BTDrs 17/8799, 28; vgl zu Beantragung und Bewilligung Fölsch NJW 13, 507). Die besondere Gebühr wird zunächst aus der Staatskasse gezahlt (§ 41... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nichterfüllung des Vergleichs (Abs 4).

Rn 5 Auch der wirksame Vergleich im Musterverfahren schafft anders als ein sonstiger Prozessvergleich idR keinen Vollstreckungstitel (BTDrs 17/8799, 26; krit dazu Wigand ZBB 12, 194, 202), weil die konkreten Leistungsverpflichtungen noch in einem nachgelagerten Feststellungsverfahren geklärt werden müssen (s § 20 KapMuG Rn 4). Die Vorschrift des Abs 4 ermöglicht es einem Klä... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die ursprünglich durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren 2005 neu geschaffene Vorschrift ist zunächst durch das am 1.11.12 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19.10.12 tw neugefasst (BGBl I 12, 2182) und nunmehr durch Art 4 des Zweiten Gesetzes zur Reform des KapMuG v 16.7.24 (BGBl 2024 I Nr 240... mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Vorschuss

Rz. 14 Der wirtschaftlich orientierte Rechtsanwalt ist daran interessiert, die Gebührenforderung sicherzustellen. Wichtigstes Instrument ist dabei § 9 RVG. Für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss vom Mandanten fordern. Der Zeitpunkt der Vorschussforderung ist dabei unerheblich.[17] Bei ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Abs 1 S 1 normiert einen staatshaftungsrechtlichen, verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch sui generis, der Verfahrensbeteiligten das Recht auf eine angemessene Entschädigung für Nachteile gewährt, die infolge einer unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens eingetreten sind (BTDrs 17/3802, S 15; BGH 7.11.19 – III ZR 17/19, MDR 20, 96). Maßstab ist der Anspr... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich und Verfahrensvergleichung.

Rn 10 Ein Klageverzicht ist im zivilrechtlichen Eilverfahren möglich (Kobl NJW-RR 86, 1443 [OLG Koblenz 14.11.1985 - 6 U 1104/85]); auf Antrag des Antragsgegners hebt das Gericht die eV/Arrest auf und weist den Kl mit dem geltend gemachten (Sicherungs-)Anspruch ab. § 306 ist in familien- und eherechtlichen Streitigkeiten anwendbar, soweit die Dispositionsbefugnis der Parteien... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 10 § 119 regelt die Zuständigkeiten des OLG nicht abschließend. Von den zahlreichen Zuständigkeiten seien genannt: §§ 31 VI, 60 VI AuslWBG (sofortige Beschwerde im Verfahren auf Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen); § 229 BauGB (Rechtsmittel in Baulandsachen); § 208 BEG (Rechtsmittel in Entschädigungssachen); § 11 BinSchGerG (Rechtsmittel gg Entscheidungen der... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Neufassung des KapMuG 2024 erhält das OLG hier eine umfassende Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Eröffnung und des Inhalts des Musterverfahrens. Das Programm des Musterverfahrens wird nunmehr vom OLG in eigener Verantwortung festgelegt. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Klagerücknahme und das Schicksal des Musterverfahrens in besonderen Fällen (Abs 1–5) und schafft in Abs 6 die Möglichkeit der einvernehmlichen Beendigung des Musterverfahrens. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren vor dem Landgericht.

Rn 2 Die Einleitung eines Musterverfahrens setzt einen bei dem LG (§ 71 II Nr 3) anhängigen Rechtsstreit voraus, in dem Ansprüche auf Schadensersatz wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen bzw deren Verwendung, Erfüllungsansprüche aufgrund eines Vertrags, der auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ber... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung der Anmeldung.

Rn 5 Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung gem § 204 I Nr 6a BGB. Die Hemmung wirkt nach der Neufassung des Gesetzes rückwirkend auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses, ohne dass es auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankäme. Dadurch kann auch ein bereits verjährter Anspruch wieder durchsetzbar werden, sofern der Vorlagebeschluss in noch unverjährte... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Werden im Laufe des Musterverfahrens neue Tatsachen vorgetragen, so können diese berücksichtigt werden, soweit sie sich unter die im Eröffnungsbeschluss formulierten Feststellungsziele einordnen lassen. Insoweit gelten die allg verfahrensrechtlichen Regeln einschl der Präklusionsvorschriften (s § 14 KapMuG Rn 14). Wenn jedoch zusätzliche Feststellungsziele eingeführt we... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Vorlagebeschluss des Prozessgerichts ist Voraussetzung für die Durchführung des Musterverfahrens. Anders als noch im KapMuG aF ist der Inhalt des Vorlagebeschlusses jedoch für das OLG nicht mehr bindend, sondern dieses kann den Stoff des Musterverfahrens nun gem § 9 I KapMuG selbst bestimmen und ordnen. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 91. Investitionsverpflichtung.

Rn 172 Nach § 3 ist das Interesse des Berechtigten, nicht der Aufwand des Verpflichteten maßgeblich (Hamm JurBüro 94, 555; Ddorf RPfleger 94, 520). Inzidentantrag § 717 II 2, Zinsen und Kosten sind als Nebenforderungen nicht zu berücksichtigen (BGHZ 38, 237). Jagdrecht s § 9 Rn 4. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz § 51a GKG: Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist von der Summe ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Bestimmung des Musterklägers und der Musterbeklagten werden die Parteien des Musterverfahrens definiert und dieses so einem regulären Prozess angenähert; die Rechte der anderen Verfahrensbeteiligten werden durch ihre Beiladung (§ 11 III KapMuG) gewahrt. Die Anmelder (§ 13 KapMuG) sind in Abs 1 nicht aufgeführt und sind daher auch keine Beteiligte des Musterverfa... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Betroffene Beigeladene.

Rn 6 Die Bindungswirkung des Musterentscheids erfasst sämtliche Beigeladene des Musterverfahrens. Wird der Musterentscheid erst nach einer Rechtsbeschwerde rechtskräftig, so kommt es gem Abs 5 auch nicht darauf an, ob der betreffende Beigeladene der Rechtsbeschwerde beigetreten ist. Auch durch die Rücknahme der Klage im Ausgangsverfahren kann sich der Beigeladene wegen Abs 1... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (Abs 2).

Rn 3 Der entscheidende Inhalt des Eröffnungsbeschlusses besteht in der Formulierung der Feststellungsziele durch das OLG (Abs 2 Nr 1), da diese Ziele das Programm des Musterverfahrens und auch die Wirkung des späteren Musterentscheid (§§ 19, 25 II KapMuG) determinieren. Dabei kann das OLG anhand des Maßstabs der Sachdienlichkeit (Abs 1) bestimmen, welche Feststellungsziele ü... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie Den Beigeladenen ist Gelegenhe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Unanfechtbarkeit.

Rn 8 Der Beschluss, mit dem über die Eröffnung oder Nicht-Eröffnung (Abs 4) des Musterverfahrens entschieden wird, ist gem Abs 1 S 1 und Abs 4 S 1 S 3 unanfechtbar. Er sollte aber dennoch begründet werden, schon um die verfassungsrechtliche Kontrolle des Willkürverbots zu ermöglichen (Vorwerk/Wolf/Lange Rz 35, vgl auch § 329 ZPO Rn 12). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht genehmigt den Vergleich durch unanfechtbaren Beschluss, wenn es ihn unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes des Musterverfahrens und des Ergebnisses der Anhörung der Beigeladenen als angemessene gütliche Beilegung der ausgesetzten Rechtsstreitigkeiten erachtet. (2) Nach der Genehmigung kann der Vergleich nicht mehr widerrufen werden. (3) ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der zügigen Abwicklung des Musterverfahrens und verhindert übermäßigen Papierverbrauch (BTDrs 15/5091, 27). Zu einer möglichen Präklusion verspäteten Vorbringens s.o. § 14 KapMuG Rn 14. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Wirkungen eines gerichtlich genehmigten Vergleichs, der als zweite Möglichkeit der Beendigung des Musterverfahrens neben den Musterentscheid tritt. Ebenso wie der Musterentscheid wirkt auch der genehmigte Vergleich für und gg die Beigeladenen, sofern diese nicht ihren Austritt gem § 22 II KapMuG erklärt haben. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachdienlichkeit (Abs 3 Nr 3).

Rn 5 Die beantragte Erweiterung ist sachdienlich, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass das neue Feststellungsziel für eine Vielzahl gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten innerhalb des Musterverfahrens Bedeutung hat (Vorwerk/Wolf/Kotschy § 15 KapMuG aF Rz 8). IÜ gilt der Begriff der Sachdienlichkeit des § 263 ZPO entspr (Söhner ZIP 13, 7, 11; vgl die Hinweise in BTDrs... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Einen zulässigen Musterverfahrensantrag macht das Prozessgericht im Musterverfahrensregister (§ 5) öffentlich bekannt. Die Bekanntmachung soll binnen drei Monaten ab Eingang des Antrags erfolgen. (2) Die Bekanntmachung ist mit dem Datum ihrer Veröffentlichung zu versehen und enthält die folgenden Angaben: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Kostenentscheidung.

Rn 4 Weil gem § 27 I KapMuG die Kosten des Musterverfahrens zu denen des Ausgangsverfahrens gerechnet werden, enthält der Musterentscheid keine Kostenentscheidung. Damit aber die Prozessgerichte in den Ausgangsverfahren die Berechnung gem § 27 KapMuG bzw Nr 9018 KV GKG vornehmen können, sollte der Musterentscheid die Gesamthöhe der Ansprüche (§ 27 III u IV KapMuG) nennen, di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bedeutung des Musterentscheids.

Rn 2 Da der ZPO eine Sammelklage grds fremd ist und sie nur eine Verfolgung einzelner Ansprüche ermöglicht, bietet sie keine Lösung für die sog Streuschäden, bei denen eine Vielzahl von Geschädigten betroffen sind, der den Einzelnen treffende Schaden aber regelmäßig nicht so hoch ist, dass sich für diesen die Rechtsverfolgung wirtschaftlich lohnt (Möllers/Weichert NJW 05, 27... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 5 KapMuG – Musterverfahrensregister; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Das Musterverfahrensregister wird im Bundesanzeiger unter der Rubrik ›Register nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz‹ geführt. (2) Die Einsicht in das Musterverfahrensregister steht jedem unentgeltlich zu. (3) Das Gericht, das die Bekanntmachung veranlasst, trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihm im Musterverfahrensregister beka... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Vorschrift stellt in Abs 1 S 1 zunächst klar, dass der Musterentscheid eine innerprozessuale Bindungswirkung entfaltet, (KK-KapMuG/Hess § 22 KapMuG aF Rz 4). Daneben wird in Abs 2 dem Musterentscheid die Fähigkeit der Rechtskraft zuerkannt; dazu passt die insoweit aber nur deklaratorische Vorschrift des § 325a ZPO. Herzstück der Vorschrift ist die Bindungswirkung de... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren vor dem OLG.

Rn 3 Dieses richtet sich nach den Vorschriften der ZPO für das erstinstanzliche Verfahren vor den LG (§ 14 I 1 KapMuG) mit den sich aus §§ 14 ff KapMuG ergebenden Besonderheiten und Einschränkungen. Das OLG bestimmt nach Maßgabe des § 9 II Nr 3, III KapMuG aus den Klägern einen sog Musterkläger; die übrigen Kl sind beizuladen (§ 11 III KapMuG). Der Musterentscheid wirkt nach... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Sonderfälle.

Rn 13 Die Gehörsrüge des § 321a beseitigt partiell die Bindung nach § 318 bei nicht anfechtbaren Entscheidungen; denn andernfalls wäre das Gericht nicht in der Lage, die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Fortführung des Verfahrens zu heilen. Eine Gegenvorstellung vermag die Bindung hingegen nicht zu beseitigen (Dresd FamRZ 20, 37). Beim VU gibt es wegen § 343 keine Bind... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abberufung des Musterklägers (Abs 5).

Rn 3 Die Abberufung des Musterklägers gem Abs 5 ist nur auf Antrag eines Beigeladenen möglich, nicht vAw (BTDrs 17/8799, 22). Die ›nicht angemessene‹ Führung des Musterverfahrens durch den Musterkläger kann sich auch aus dem Verhalten seines Prozessbevollmächtigten ergeben (BTDrs ebd). Mit der Vorschrift sollen die Interessen der Beigeladenen geschützt werden; dh, die ›nicht... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen einer der folgenden Ansprüche geltend gemacht wird: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff Vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (Vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktische Bedeutu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Vergleichsvorschlags (Abs 2).

Rn 3 Die Parteien sind im Grundsatz bei der Gestaltung des Vergleichs frei, er soll sich aber als ›abschließende und umfassende Einigung‹ darstellen (BTDrs 17/8799, 24), um weitere Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden. Zu diesem Zweck enthält Abs 2 einen Soll-Inhalt des Vergleichs, ohne den idR eine Genehmigung nicht in Betracht kommt. Rn 4 Insb ist gem Abs 2 Nr... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Muster- und Parallelprozesse, ›Massenverfahren‹.

Rn 11 Klagt der Kl in zwei selbstständigen Verfahren Teilbeträge derselben Forderung ein oder wollen mehrere Kl aus parallel gelagerten Sachverhalten gg denselben Beklagten gleich gelagerte Ansprüche einfordern, so liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vor. Der Ausgang der parallel geführten Prozesse ist voneinander unabhängig. Dennoch wird das Gericht im Einz... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.6 Ungewissheit bei Musterverfahren vor dem BFH, Nr. 4

Rz. 64 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 4 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens vor dem BFH ist. Bei dem Verfahren vor dem BFH handelt es sich, im Gegensatz zu dem Tatbestand der Nr. 3, um einfachgesetzliche Rechtsfragen. Die Vorschrift ist durch Art. 17 des Gesetzes v. 20.12.2008, BStBl I... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Anfechtung des vorläufigen Steuerbescheids

Rz. 128 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren[1] kann der Stpfl. gegen die vorläufige Steuerfestsetzung nach § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO Anfechtungsklage erheben. Rz. 129 Zwar kann die gegen den Steuerbescheid insgesamt zu richtende Anfechtungsklage im Klageantrag auf die Beseitigung des Vorläufigkei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.2.3 Wegfall der Ungewissheit bei ungewisser Rechtslage

Rz. 114 In den Fällen der rechtlichen Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 2 AO entfällt die Ungewissheit, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Besteuerungszeitraum endgültig nicht in Kraft treten wird (Nr. 1), wenn der Gesetzgeber die Auflage des BVerfG bzw. EuGH zu einer Neuregelung ein... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.5 Ungewissheit über die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Nr. 3

Rz. 54 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 3 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit einer für die Steuerfestsetzung anzuwendenden Vorschrift mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Es muss die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (GG, europäisches Recht) infrage stehen. Diese Vereinbarkeit muss Gegenstand eines... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 36 Abs. 1 S. 2 enthält 5 Fallgruppen, bei denen die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen kann, weil nicht zu beseitigende Unsicherheit über das anzuwendende Recht oder seine Auslegung besteht. Diese 5 Tatbestände sind enumerativ und abschließend geregelt. Die Regelungen sind Ausnahmeregelungen von dem Grundsatz, dass rechtliche Unsicherheit im Rahmen des Steuerfestsetzung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.2.1 Beseitigung der Ungewissheit

Rz. 111 Die Ungewissheit ist beseitigt, wenn geklärt ist, ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer[1] eingetreten sind.[2] Maßgebend ist die Beseitigung derjenigen Ungewissheit, deretwegen die Steuerfestsetzung vorläufig vorgenommen wurde.[3] Wie die Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 1 AO, so muss sich auch die für eine Änderung, Aufhebung oder Endgültigkeit... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.3 Antrag auf Endgültigkeitserklärung, Abs. 2 S. 4

Rz. 120 Nach § 165 Abs. 2 S. 4 AO muss in den Fällen des § 165 Abs. 1 S. 2 AO eine vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 2 AO nur auf Antrag des Stpfl. für endgültig erklärt werden, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist. Die Regelung stellt eine Abweichung von dem Grundsatz des § 165 Abs. 2 S. 2 1. Halbs. AO dar, wonach bei Wegfall der Ungewissheit ein Rec... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Rechtliche Ungewissheit als Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 34 Nach der – vor Einführung von § 165 Abs. 1 S. 2 AO ergangenen – Rechtsprechung des BVerfG ist eine ungewisse Tatsache i. S. d. § 165 Abs. 1 S. 1 AO auch die rechtliche Ungewissheit darüber, wie der Gesetzgeber die durch Entscheidungen des BVerfG notwendig werdende Neuregelung gestaltet. Das BVerfG hat deshalb eine vorläufige Steuerfestsetzung auch in dem Fall für erfo... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 Satz 1

Rz. 103 Eine Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO setzt lediglich voraus, dass sie mit einem wirksamen Vorläufigkeitsvermerk versehen ist. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Vorläufigkeitsvermerk auch rechtmäßig ist, wenn er nicht erfolgreich angefochten worden ist. Denn Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Vorläufigkeitsvermerk... mehr