Fachbeiträge & Kommentare zu Musterverfahren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Abs 1 S 1 normiert einen staatshaftungsrechtlichen, verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch sui generis, der Verfahrensbeteiligten das Recht auf eine angemessene Entschädigung für Nachteile gewährt, die infolge einer unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens eingetreten sind (BTDrs 17/3802, S 15; BGH 7.11.19 – III ZR 17/19, MDR 20, 96). Maßstab ist der Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich und Verfahrensvergleichung.

Rn 10 Ein Klageverzicht ist im zivilrechtlichen Eilverfahren möglich (Kobl NJW-RR 86, 1443 [OLG Koblenz 14.11.1985 - 6 U 1104/85]); auf Antrag des Antragsgegners hebt das Gericht die eV/Arrest auf und weist den Kl mit dem geltend gemachten (Sicherungs-)Anspruch ab. § 306 ist in familien- und eherechtlichen Streitigkeiten anwendbar, soweit die Dispositionsbefugnis der Parteien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Neufassung des KapMuG 2024 erhält das OLG hier eine umfassende Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Eröffnung und des Inhalts des Musterverfahrens. Das Programm des Musterverfahrens wird nunmehr vom OLG in eigener Verantwortung festgelegt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Klagerücknahme und das Schicksal des Musterverfahrens in besonderen Fällen (Abs 1–5) und schafft in Abs 6 die Möglichkeit der einvernehmlichen Beendigung des Musterverfahrens.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 91. Investitionsverpflichtung.

Rn 172 Nach § 3 ist das Interesse des Berechtigten, nicht der Aufwand des Verpflichteten maßgeblich (Hamm JurBüro 94, 555; Ddorf RPfleger 94, 520). Inzidentantrag § 717 II 2, Zinsen und Kosten sind als Nebenforderungen nicht zu berücksichtigen (BGHZ 38, 237). Jagdrecht s § 9 Rn 4. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz § 51a GKG: Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist von der Summe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Bestimmung des Musterklägers und der Musterbeklagten werden die Parteien des Musterverfahrens definiert und dieses so einem regulären Prozess angenähert; die Rechte der anderen Verfahrensbeteiligten werden durch ihre Beiladung (§ 11 III KapMuG) gewahrt. Die Anmelder (§ 13 KapMuG) sind in Abs 1 nicht aufgeführt und sind daher auch keine Beteiligte des Musterverfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Vorlagebeschluss des Prozessgerichts ist Voraussetzung für die Durchführung des Musterverfahrens. Anders als noch im KapMuG aF ist der Inhalt des Vorlagebeschlusses jedoch für das OLG nicht mehr bindend, sondern dieses kann den Stoff des Musterverfahrens nun gem § 9 I KapMuG selbst bestimmen und ordnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren vor dem Landgericht.

Rn 2 Die Einleitung eines Musterverfahrens setzt einen bei dem LG (§ 71 II Nr 3) anhängigen Rechtsstreit voraus, in dem Ansprüche auf Schadensersatz wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen bzw deren Verwendung, Erfüllungsansprüche aufgrund eines Vertrags, der auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Werden im Laufe des Musterverfahrens neue Tatsachen vorgetragen, so können diese berücksichtigt werden, soweit sie sich unter die im Eröffnungsbeschluss formulierten Feststellungsziele einordnen lassen. Insoweit gelten die allg verfahrensrechtlichen Regeln einschl der Präklusionsvorschriften (s § 14 KapMuG Rn 14). Wenn jedoch zusätzliche Feststellungsziele eingeführt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung der Anmeldung.

Rn 5 Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung gem § 204 I Nr 6a BGB. Die Hemmung wirkt nach der Neufassung des Gesetzes rückwirkend auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses, ohne dass es auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankäme. Dadurch kann auch ein bereits verjährter Anspruch wieder durchsetzbar werden, sofern der Vorlagebeschluss in noch unverjährte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie Den Beigeladenen ist Gelegenhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Betroffene Beigeladene.

Rn 6 Die Bindungswirkung des Musterentscheids erfasst sämtliche Beigeladene des Musterverfahrens. Wird der Musterentscheid erst nach einer Rechtsbeschwerde rechtskräftig, so kommt es gem Abs 5 auch nicht darauf an, ob der betreffende Beigeladene der Rechtsbeschwerde beigetreten ist. Auch durch die Rücknahme der Klage im Ausgangsverfahren kann sich der Beigeladene wegen Abs 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (Abs 2).

Rn 3 Der entscheidende Inhalt des Eröffnungsbeschlusses besteht in der Formulierung der Feststellungsziele durch das OLG (Abs 2 Nr 1), da diese Ziele das Programm des Musterverfahrens und auch die Wirkung des späteren Musterentscheid (§§ 19, 25 II KapMuG) determinieren. Dabei kann das OLG anhand des Maßstabs der Sachdienlichkeit (Abs 1) bestimmen, welche Feststellungsziele ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der zügigen Abwicklung des Musterverfahrens und verhindert übermäßigen Papierverbrauch (BTDrs 15/5091, 27). Zu einer möglichen Präklusion verspäteten Vorbringens s.o. § 14 KapMuG Rn 14.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachdienlichkeit (Abs 3 Nr 3).

Rn 5 Die beantragte Erweiterung ist sachdienlich, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass das neue Feststellungsziel für eine Vielzahl gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten innerhalb des Musterverfahrens Bedeutung hat (Vorwerk/Wolf/Kotschy § 15 KapMuG aF Rz 8). IÜ gilt der Begriff der Sachdienlichkeit des § 263 ZPO entspr (Söhner ZIP 13, 7, 11; vgl die Hinweise in BTDrs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht genehmigt den Vergleich durch unanfechtbaren Beschluss, wenn es ihn unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes des Musterverfahrens und des Ergebnisses der Anhörung der Beigeladenen als angemessene gütliche Beilegung der ausgesetzten Rechtsstreitigkeiten erachtet. (2) Nach der Genehmigung kann der Vergleich nicht mehr widerrufen werden. (3) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Unanfechtbarkeit.

Rn 8 Der Beschluss, mit dem über die Eröffnung oder Nicht-Eröffnung (Abs 4) des Musterverfahrens entschieden wird, ist gem Abs 1 S 1 und Abs 4 S 1 S 3 unanfechtbar. Er sollte aber dennoch begründet werden, schon um die verfassungsrechtliche Kontrolle des Willkürverbots zu ermöglichen (Vorwerk/Wolf/Lange Rz 35, vgl auch § 329 ZPO Rn 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Wirkungen eines gerichtlich genehmigten Vergleichs, der als zweite Möglichkeit der Beendigung des Musterverfahrens neben den Musterentscheid tritt. Ebenso wie der Musterentscheid wirkt auch der genehmigte Vergleich für und gg die Beigeladenen, sofern diese nicht ihren Austritt gem § 22 II KapMuG erklärt haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abberufung des Musterklägers (Abs 5).

Rn 3 Die Abberufung des Musterklägers gem Abs 5 ist nur auf Antrag eines Beigeladenen möglich, nicht vAw (BTDrs 17/8799, 22). Die ›nicht angemessene‹ Führung des Musterverfahrens durch den Musterkläger kann sich auch aus dem Verhalten seines Prozessbevollmächtigten ergeben (BTDrs ebd). Mit der Vorschrift sollen die Interessen der Beigeladenen geschützt werden; dh, die ›nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren vor dem OLG.

Rn 3 Dieses richtet sich nach den Vorschriften der ZPO für das erstinstanzliche Verfahren vor den LG (§ 14 I 1 KapMuG) mit den sich aus §§ 14 ff KapMuG ergebenden Besonderheiten und Einschränkungen. Das OLG bestimmt nach Maßgabe des § 9 II Nr 3, III KapMuG aus den Klägern einen sog Musterkläger; die übrigen Kl sind beizuladen (§ 11 III KapMuG). Der Musterentscheid wirkt nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Kostenentscheidung.

Rn 4 Weil gem § 27 I KapMuG die Kosten des Musterverfahrens zu denen des Ausgangsverfahrens gerechnet werden, enthält der Musterentscheid keine Kostenentscheidung. Damit aber die Prozessgerichte in den Ausgangsverfahren die Berechnung gem § 27 KapMuG bzw Nr 9018 KV GKG vornehmen können, sollte der Musterentscheid die Gesamthöhe der Ansprüche (§ 27 III u IV KapMuG) nennen, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Vorschrift stellt in Abs 1 S 1 zunächst klar, dass der Musterentscheid eine innerprozessuale Bindungswirkung entfaltet, (KK-KapMuG/Hess § 22 KapMuG aF Rz 4). Daneben wird in Abs 2 dem Musterentscheid die Fähigkeit der Rechtskraft zuerkannt; dazu passt die insoweit aber nur deklaratorische Vorschrift des § 325a ZPO. Herzstück der Vorschrift ist die Bindungswirkung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bedeutung des Musterentscheids.

Rn 2 Da der ZPO eine Sammelklage grds fremd ist und sie nur eine Verfolgung einzelner Ansprüche ermöglicht, bietet sie keine Lösung für die sog Streuschäden, bei denen eine Vielzahl von Geschädigten betroffen sind, der den Einzelnen treffende Schaden aber regelmäßig nicht so hoch ist, dass sich für diesen die Rechtsverfolgung wirtschaftlich lohnt (Möllers/Weichert NJW 05, 27...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Sonderfälle.

Rn 13 Die Gehörsrüge des § 321a beseitigt partiell die Bindung nach § 318 bei nicht anfechtbaren Entscheidungen; denn andernfalls wäre das Gericht nicht in der Lage, die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Fortführung des Verfahrens zu heilen. Eine Gegenvorstellung vermag die Bindung hingegen nicht zu beseitigen (Dresd FamRZ 20, 37). Beim VU gibt es wegen § 343 keine Bind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Einen zulässigen Musterverfahrensantrag macht das Prozessgericht im Musterverfahrensregister (§ 5) öffentlich bekannt. Die Bekanntmachung soll binnen drei Monaten ab Eingang des Antrags erfolgen. (2) Die Bekanntmachung ist mit dem Datum ihrer Veröffentlichung zu versehen und enthält die folgenden Angaben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 5 KapMuG – Musterverfahrensregister; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Das Musterverfahrensregister wird im Bundesanzeiger unter der Rubrik ›Register nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz‹ geführt. (2) Die Einsicht in das Musterverfahrensregister steht jedem unentgeltlich zu. (3) Das Gericht, das die Bekanntmachung veranlasst, trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihm im Musterverfahrensregister beka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Vergleichsvorschlags (Abs 2).

Rn 3 Die Parteien sind im Grundsatz bei der Gestaltung des Vergleichs frei, er soll sich aber als ›abschließende und umfassende Einigung‹ darstellen (BTDrs 17/8799, 24), um weitere Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden. Zu diesem Zweck enthält Abs 2 einen Soll-Inhalt des Vergleichs, ohne den idR eine Genehmigung nicht in Betracht kommt. Rn 4 Insb ist gem Abs 2 Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff Vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (Vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktische Bedeutu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen einer der folgenden Ansprüche geltend gemacht wird:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Muster- und Parallelprozesse, ›Massenverfahren‹.

Rn 11 Klagt der Kl in zwei selbstständigen Verfahren Teilbeträge derselben Forderung ein oder wollen mehrere Kl aus parallel gelagerten Sachverhalten gg denselben Beklagten gleich gelagerte Ansprüche einfordern, so liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vor. Der Ausgang der parallel geführten Prozesse ist voneinander unabhängig. Dennoch wird das Gericht im Einz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.6 Ungewissheit bei Musterverfahren vor dem BFH, Nr. 4

Rz. 64 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 4 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens vor dem BFH ist. Bei dem Verfahren vor dem BFH handelt es sich, im Gegensatz zu dem Tatbestand der Nr. 3, um einfachgesetzliche Rechtsfragen. Die Vorschrift ist durch Art. 17 des Gesetzes v. 20.12.2008, BStBl I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Anfechtung des vorläufigen Steuerbescheids

Rz. 128 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren[1] kann der Stpfl. gegen die vorläufige Steuerfestsetzung nach § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO Anfechtungsklage erheben. Rz. 129 Zwar kann die gegen den Steuerbescheid insgesamt zu richtende Anfechtungsklage im Klageantrag auf die Beseitigung des Vorläufigkei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.2.3 Wegfall der Ungewissheit bei ungewisser Rechtslage

Rz. 114 In den Fällen der rechtlichen Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 2 AO entfällt die Ungewissheit, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Besteuerungszeitraum endgültig nicht in Kraft treten wird (Nr. 1), wenn der Gesetzgeber die Auflage des BVerfG bzw. EuGH zu einer Neuregelung ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.5 Ungewissheit über die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Nr. 3

Rz. 54 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 3 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit einer für die Steuerfestsetzung anzuwendenden Vorschrift mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Es muss die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (GG, europäisches Recht) infrage stehen. Diese Vereinbarkeit muss Gegenstand eines...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 36 Abs. 1 S. 2 enthält 5 Fallgruppen, bei denen die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen kann, weil nicht zu beseitigende Unsicherheit über das anzuwendende Recht oder seine Auslegung besteht. Diese 5 Tatbestände sind enumerativ und abschließend geregelt. Die Regelungen sind Ausnahmeregelungen von dem Grundsatz, dass rechtliche Unsicherheit im Rahmen des Steuerfestsetzung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.2.1 Beseitigung der Ungewissheit

Rz. 111 Die Ungewissheit ist beseitigt, wenn geklärt ist, ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer[1] eingetreten sind.[2] Maßgebend ist die Beseitigung derjenigen Ungewissheit, deretwegen die Steuerfestsetzung vorläufig vorgenommen wurde.[3] Wie die Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 1 AO, so muss sich auch die für eine Änderung, Aufhebung oder Endgültigkeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.3 Antrag auf Endgültigkeitserklärung, Abs. 2 S. 4

Rz. 120 Nach § 165 Abs. 2 S. 4 AO muss in den Fällen des § 165 Abs. 1 S. 2 AO eine vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 2 AO nur auf Antrag des Stpfl. für endgültig erklärt werden, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist. Die Regelung stellt eine Abweichung von dem Grundsatz des § 165 Abs. 2 S. 2 1. Halbs. AO dar, wonach bei Wegfall der Ungewissheit ein Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Rechtliche Ungewissheit als Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 34 Nach der – vor Einführung von § 165 Abs. 1 S. 2 AO ergangenen – Rechtsprechung des BVerfG ist eine ungewisse Tatsache i. S. d. § 165 Abs. 1 S. 1 AO auch die rechtliche Ungewissheit darüber, wie der Gesetzgeber die durch Entscheidungen des BVerfG notwendig werdende Neuregelung gestaltet. Das BVerfG hat deshalb eine vorläufige Steuerfestsetzung auch in dem Fall für erfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 Satz 1

Rz. 103 Eine Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO setzt lediglich voraus, dass sie mit einem wirksamen Vorläufigkeitsvermerk versehen ist. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Vorläufigkeitsvermerk auch rechtmäßig ist, wenn er nicht erfolgreich angefochten worden ist. Denn Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Vorläufigkeitsvermerk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.7 Aussetzung der Steuerfestsetzung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 98 Nach § 165 Abs. 1 S. 4 AO kann eine Steuerfestsetzung unter den Voraussetzungen von § 165 Abs. 1 S. 1 und 2 AO auch – anstatt für vorläufig erklärt zu werden – gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. Bei der gesetzlich nicht näher beschriebenen Aussetzung der Steuerfestsetzung handelt es sich um die vorläufige Freistellung von der Steuer i. S. d. § 155 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 4 Stückzinsen: Diese Besonderheiten sind zu beachten

Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die einem Zeitraum zwischen 2 Zinsterminen zugerechnet werden. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers muss neben dem Kurswert auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen bezahlen. Diese werden zum Kurswert addiert. Die Stückzinsen werden nach dem Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, bes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3 Einzelfragen

Einzelheiten der Gewinnabgrenzung, sowohl hinsichtlich der Zuordnung von Wirtschaftsgütern als auch die Voraussetzungen für die Anerkennung anzunehmender schuldrechtlicher Beziehungen wurden in einer Rechtsverordnung, der Betriebsstätten-Gewinnabgrenzungsverordnung (BsGaV) geregelt.[1] Es wurde ergänzt durch ein BMF-Schreiben zu personallosen Betriebsstätten.[2] Zur Auslegung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.8 Europatauglichkeit der gesetzlichen Entstrickungsregelungen ab 2006

Gegen die Besteuerung von Entstrickungsgewinnen wird regelmäßig vorgebracht, sie verstoße gegen die im EGV verbürgte Niederlassungsfreiheit wie auch gegen die Vorgaben der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23.7.1990 (Fusionsrichtlinie – FRL). Dabei wird insbesondere auf die Ausführungen des EuGH in den Urteilen vom 13.12.2005, Rs. C-411/03 ("SEVIC Systems"), vom 11.3.2004,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 14 § 22 Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln (1) 1In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit Ausnahme der Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 der Zivilprozessordnung sowie in Verfahren nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14, Absatz 2 Nummer 1 bis 3 sowie Absatz 4 schuldet die Kosten, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. 2 Im Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Abgeordnetenbezüge, § 22 Nr 4 EStG

Schrifttum: D. Bö, Finanzierungsbeiträge von dritter Seite für Bundes- und Landtagskandidaten, FR 1983, 115; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Becker, Die unzulässigen Sonderzahlungen der Abgeordneten an Fraktionen und Partei – Reformvorschläge, ZParl 1996, 377; Lohr, Die Besteuerung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 9 § 12 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren nach der Zivilprozessordnung (1) 1In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden. 2Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden; dies gilt auc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung beschlossen, den Vermerk zu vorläufigen Steuerfestsetzungen wegen anhängiger Musterverfahren zu ändern. Nach § 165 AO können Steuerfestsetzungen in verschiedenen Fällen vorläufig erfolgen. Dies kann geschehen, wenn Ungewissheiten in tatsächlicher Hinsicht bestehen oder aber – und dies ist der für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. Musterverfahren

Rz. 770 [Autor/Stand] Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht ist bereits ein Muster-Klageverfahren anhängig, das die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes zum Gegenstand hat. Es wird unter dem Aktenzeichen 1 K 38/24 geführt[2]. Rz. 771 [Autor/Stand] Es bleibt abzuwarten, ob das Finanzgericht – und in einem möglichen Revisionsverfahren auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Reaktion der Finanzverwaltung

Rz. 785 [Autor/Stand] Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat mit Zustimmung des Niedersächsischen Finanzministeriums als oberster Finanzbehörde im Hinblick auf das o.g. Musterverfahren mit Datum vom 28.8.2024 eine Allgemeinverfügung erlassen[2]. Diese regelt auf Grundlage des § 363 Abs. 2 Satz 3 AO die Behandlung der Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteue...mehr