Fachbeiträge & Kommentare zu Musterverfahren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Unanfechtbarkeit.

Rn 8 Der Beschluss, mit dem über die Eröffnung oder Nicht-Eröffnung (Abs 4) des Musterverfahrens entschieden wird, ist gem Abs 1 S 1 und Abs 4 S 1 S 3 unanfechtbar. Er sollte aber dennoch begründet werden, schon um die verfassungsrechtliche Kontrolle des Willkürverbots zu ermöglichen (Vorwerk/Wolf/Lange Rz 35, vgl auch § 329 ZPO Rn 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Wirkungen eines gerichtlich genehmigten Vergleichs, der als zweite Möglichkeit der Beendigung des Musterverfahrens neben den Musterentscheid tritt. Ebenso wie der Musterentscheid wirkt auch der genehmigte Vergleich für und gg die Beigeladenen, sofern diese nicht ihren Austritt gem § 22 II KapMuG erklärt haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abberufung des Musterklägers (Abs 5).

Rn 3 Die Abberufung des Musterklägers gem Abs 5 ist nur auf Antrag eines Beigeladenen möglich, nicht vAw (BTDrs 17/8799, 22). Die ›nicht angemessene‹ Führung des Musterverfahrens durch den Musterkläger kann sich auch aus dem Verhalten seines Prozessbevollmächtigten ergeben (BTDrs ebd). Mit der Vorschrift sollen die Interessen der Beigeladenen geschützt werden; dh, die ›nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Kostenentscheidung.

Rn 4 Weil gem § 27 I KapMuG die Kosten des Musterverfahrens zu denen des Ausgangsverfahrens gerechnet werden, enthält der Musterentscheid keine Kostenentscheidung. Damit aber die Prozessgerichte in den Ausgangsverfahren die Berechnung gem § 27 KapMuG bzw Nr 9018 KV GKG vornehmen können, sollte der Musterentscheid die Gesamthöhe der Ansprüche (§ 27 III u IV KapMuG) nennen, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren vor dem OLG.

Rn 3 Dieses richtet sich nach den Vorschriften der ZPO für das erstinstanzliche Verfahren vor den LG (§ 14 I 1 KapMuG) mit den sich aus §§ 14 ff KapMuG ergebenden Besonderheiten und Einschränkungen. Das OLG bestimmt nach Maßgabe des § 9 II Nr 3, III KapMuG aus den Klägern einen sog Musterkläger; die übrigen Kl sind beizuladen (§ 11 III KapMuG). Der Musterentscheid wirkt nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Vorschrift stellt in Abs 1 S 1 zunächst klar, dass der Musterentscheid eine innerprozessuale Bindungswirkung entfaltet, (KK-KapMuG/Hess § 22 KapMuG aF Rz 4). Daneben wird in Abs 2 dem Musterentscheid die Fähigkeit der Rechtskraft zuerkannt; dazu passt die insoweit aber nur deklaratorische Vorschrift des § 325a ZPO. Herzstück der Vorschrift ist die Bindungswirkung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bedeutung des Musterentscheids.

Rn 2 Da der ZPO eine Sammelklage grds fremd ist und sie nur eine Verfolgung einzelner Ansprüche ermöglicht, bietet sie keine Lösung für die sog Streuschäden, bei denen eine Vielzahl von Geschädigten betroffen sind, der den Einzelnen treffende Schaden aber regelmäßig nicht so hoch ist, dass sich für diesen die Rechtsverfolgung wirtschaftlich lohnt (Möllers/Weichert NJW 05, 27...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Sonderfälle.

Rn 13 Die Gehörsrüge des § 321a beseitigt partiell die Bindung nach § 318 bei nicht anfechtbaren Entscheidungen; denn andernfalls wäre das Gericht nicht in der Lage, die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Fortführung des Verfahrens zu heilen. Eine Gegenvorstellung vermag die Bindung hingegen nicht zu beseitigen (Dresd FamRZ 20, 37). Beim VU gibt es wegen § 343 keine Bind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Einen zulässigen Musterverfahrensantrag macht das Prozessgericht im Musterverfahrensregister (§ 5) öffentlich bekannt. Die Bekanntmachung soll binnen drei Monaten ab Eingang des Antrags erfolgen. (2) Die Bekanntmachung ist mit dem Datum ihrer Veröffentlichung zu versehen und enthält die folgenden Angaben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 5 KapMuG – Musterverfahrensregister; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Das Musterverfahrensregister wird im Bundesanzeiger unter der Rubrik ›Register nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz‹ geführt. (2) Die Einsicht in das Musterverfahrensregister steht jedem unentgeltlich zu. (3) Das Gericht, das die Bekanntmachung veranlasst, trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihm im Musterverfahrensregister beka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff Vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (Vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktische Bedeutu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Vergleichsvorschlags (Abs 2).

Rn 3 Die Parteien sind im Grundsatz bei der Gestaltung des Vergleichs frei, er soll sich aber als ›abschließende und umfassende Einigung‹ darstellen (BTDrs 17/8799, 24), um weitere Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden. Zu diesem Zweck enthält Abs 2 einen Soll-Inhalt des Vergleichs, ohne den idR eine Genehmigung nicht in Betracht kommt. Rn 4 Insb ist gem Abs 2 Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen einer der folgenden Ansprüche geltend gemacht wird:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Muster- und Parallelprozesse, ›Massenverfahren‹.

Rn 11 Klagt der Kl in zwei selbstständigen Verfahren Teilbeträge derselben Forderung ein oder wollen mehrere Kl aus parallel gelagerten Sachverhalten gg denselben Beklagten gleich gelagerte Ansprüche einfordern, so liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vor. Der Ausgang der parallel geführten Prozesse ist voneinander unabhängig. Dennoch wird das Gericht im Einz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.6 Ungewissheit bei Musterverfahren vor dem BFH, Nr. 4

Rz. 64 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 4 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens vor dem BFH ist. Bei dem Verfahren vor dem BFH handelt es sich, im Gegensatz zu dem Tatbestand der Nr. 3, um einfachgesetzliche Rechtsfragen. Die Vorschrift ist durch Art. 17 des Gesetzes v. 20.12.2008, BStBl I...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Anfechtung des vorläufigen Steuerbescheids

Rz. 128 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren[1] kann der Stpfl. gegen die vorläufige Steuerfestsetzung nach § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO Anfechtungsklage erheben. Rz. 129 Zwar kann die gegen den Steuerbescheid insgesamt zu richtende Anfechtungsklage im Klageantrag auf die Beseitigung des Vorläufigkei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.2.3 Wegfall der Ungewissheit bei ungewisser Rechtslage

Rz. 114 In den Fällen der rechtlichen Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 2 AO entfällt die Ungewissheit, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Besteuerungszeitraum endgültig nicht in Kraft treten wird (Nr. 1), wenn der Gesetzgeber die Auflage des BVerfG bzw. EuGH zu einer Neuregelung ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.5 Ungewissheit über die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Nr. 3

Rz. 54 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 3 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit einer für die Steuerfestsetzung anzuwendenden Vorschrift mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Es muss die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (GG, europäisches Recht) infrage stehen. Diese Vereinbarkeit muss Gegenstand eines ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 36 Abs. 1 S. 2 enthält 5 Fallgruppen, bei denen die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen kann, weil nicht zu beseitigende Unsicherheit über das anzuwendende Recht oder seine Auslegung besteht. Diese 5 Tatbestände sind enumerativ und abschließend geregelt. Die Regelungen sind Ausnahmeregelungen von dem Grundsatz, dass rechtliche Unsicherheit im Rahmen des Steuerfestsetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.2.1 Beseitigung der Ungewissheit

Rz. 111 Die Ungewissheit ist beseitigt, wenn geklärt ist, ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer[1] eingetreten sind.[2] Maßgebend ist die Beseitigung derjenigen Ungewissheit, deretwegen die Steuerfestsetzung vorläufig vorgenommen wurde.[3] Wie die Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 1 AO, so muss sich auch die für eine Änderung, Aufhebung oder Endgültigkeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.3 Antrag auf Endgültigkeitserklärung, Abs. 2 S. 4

Rz. 120 Nach § 165 Abs. 2 S. 4 AO muss in den Fällen des § 165 Abs. 1 S. 2 AO eine vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 2 AO nur auf Antrag des Stpfl. für endgültig erklärt werden, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist. Die Regelung stellt eine Abweichung von dem Grundsatz des § 165 Abs. 2 S. 2 1. Halbs. AO dar, wonach bei Wegfall der Ungewissheit ein Rec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Rechtliche Ungewissheit als Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 34 Nach der – vor Einführung von § 165 Abs. 1 S. 2 AO ergangenen – Rechtsprechung des BVerfG ist eine ungewisse Tatsache i. S. d. § 165 Abs. 1 S. 1 AO auch die rechtliche Ungewissheit darüber, wie der Gesetzgeber die durch Entscheidungen des BVerfG notwendig werdende Neuregelung gestaltet. Das BVerfG hat deshalb eine vorläufige Steuerfestsetzung auch in dem Fall für erfo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.7 Aussetzung der Steuerfestsetzung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 98 Nach § 165 Abs. 1 S. 4 AO kann eine Steuerfestsetzung unter den Voraussetzungen von § 165 Abs. 1 S. 1 und 2 AO auch – anstatt für vorläufig erklärt zu werden – gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. Bei der gesetzlich nicht näher beschriebenen Aussetzung der Steuerfestsetzung handelt es sich um die vorläufige Freistellung von der Steuer i. S. d. § 155 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 Satz 1

Rz. 103 Eine Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO setzt lediglich voraus, dass sie mit einem wirksamen Vorläufigkeitsvermerk versehen ist. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Vorläufigkeitsvermerk auch rechtmäßig ist, wenn er nicht erfolgreich angefochten worden ist. Denn Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Vorläufigkeitsvermerk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 4 Stückzinsen: Diese Besonderheiten sind zu beachten

Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die einem Zeitraum zwischen 2 Zinsterminen zugerechnet werden. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers muss neben dem Kurswert auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen bezahlen. Diese werden zum Kurswert addiert. Die Stückzinsen werden nach dem Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, bes...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Einzelfragen

Einzelheiten der Gewinnabgrenzung, sowohl hinsichtlich der Zuordnung von Wirtschaftsgütern als auch die Voraussetzungen für die Anerkennung anzunehmender schuldrechtlicher Beziehungen wurden in einer Rechtsverordnung, der Betriebsstätten-Gewinnabgrenzungsverordnung (BsGaV) geregelt.[1] Es wurde ergänzt durch ein BMF-Schreiben zu personallosen Betriebsstätten.[2] Zur Auslegung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.8 Europatauglichkeit der gesetzlichen Entstrickungsregelungen ab 2006

Gegen die Besteuerung von Entstrickungsgewinnen wird regelmäßig vorgebracht, sie verstoße gegen die im EGV verbürgte Niederlassungsfreiheit wie auch gegen die Vorgaben der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23.7.1990 (Fusionsrichtlinie – FRL). Dabei wird insbesondere auf die Ausführungen des EuGH in den Urteilen vom 13.12.2005, Rs. C-411/03 ("SEVIC Systems"), vom 11.3.2004,...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 14 § 22 Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln (1) 1In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit Ausnahme der Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 der Zivilprozessordnung sowie in Verfahren nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14, Absatz 2 Nummer 1 bis 3 sowie Absatz 4 schuldet die Kosten, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. 2 Im Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Abgeordnetenbezüge, § 22 Nr 4 EStG

Schrifttum: D. Bö, Finanzierungsbeiträge von dritter Seite für Bundes- und Landtagskandidaten, FR 1983, 115; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Becker, Die unzulässigen Sonderzahlungen der Abgeordneten an Fraktionen und Partei – Reformvorschläge, ZParl 1996, 377; Lohr, Die Besteuerung vo...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 9 § 12 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren nach der Zivilprozessordnung (1) 1In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden. 2Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden; dies gilt auc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung beschlossen, den Vermerk zu vorläufigen Steuerfestsetzungen wegen anhängiger Musterverfahren zu ändern. Nach § 165 AO können Steuerfestsetzungen in verschiedenen Fällen vorläufig erfolgen. Dies kann geschehen, wenn Ungewissheiten in tatsächlicher Hinsicht bestehen oder aber – und dies ist der für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. Musterverfahren

Rz. 770 [Autor/Stand] Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht ist bereits ein Muster-Klageverfahren anhängig, das die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes zum Gegenstand hat. Es wird unter dem Aktenzeichen 1 K 38/24 geführt[2]. Rz. 771 [Autor/Stand] Es bleibt abzuwarten, ob das Finanzgericht – und in einem möglichen Revisionsverfahren auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Reaktion der Finanzverwaltung

Rz. 785 [Autor/Stand] Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat mit Zustimmung des Niedersächsischen Finanzministeriums als oberster Finanzbehörde im Hinblick auf das o.g. Musterverfahren mit Datum vom 28.8.2024 eine Allgemeinverfügung erlassen[2]. Diese regelt auf Grundlage des § 363 Abs. 2 Satz 3 AO die Behandlung der Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.12 Energiepreispauschalen

Rz. 162d Mit dem JStG 2022[1] wurden die Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen im Rahmen des JStG 2022 in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. c) EStG um Energiepreispauschalen nach dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz ergänzt. Es handelt sich hierbei um eine Energiepreispauschale an Rentenbeziehende i. H. v. 300 EUR durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der l...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.5.5 Musterverfahren beim BFH

Zur niederländischen Steuervergünstigung der sog. 30 %-Regelung ist das BFH-Musterverfahren VI R 29/22 anhängig[1] Nach dieser Steuervergünstigung können niederländische Arbeitgeber nachweisunabhängig 30 % des Arbeitslohns steuerfrei auszahlen. Hierdurch sollen im Ausland wohnhaften Arbeitnehmern die Mehrkosten erstattet werden, die ihnen durch Aufnahme einer Tätigkeit in de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.1.7 Gesetzliche Regelung ab 2017

Durch eine Neuregelung in § 50d Abs. 12 EStG erfolgt entsprechend der Praxis anderer OECD-Staaten die Besteuerung von Abfindungen im früheren Tätigkeitsstaat. Die Änderung ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Vorrangige Länderspezifika Unabhängig von der nationalen Norm gehen spezifische Länderregelungen vor.[1] Abfindungen nach dem DBA-Frankreich Ungeachtet des § 50d Abs. 12 EStG...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.6 Abweichender Ansatz der OECD

Die OECD hat im Rahmen des Updates 2014 des Musterkommentars (MAK) nachfolgende neue Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen aufgestellt[1]: Die abkommensrechtliche Beurteilung einer Abfindungszahlung hängt vom Grund der Zahlung ab, hierbei ist gegebenenfalls aufzuteilen: Einmalzahlung für geleistete Arbeit → wie Lohn für die betreffende Arbeit (i. d. R. Tätigkeitsstaat) Abg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.2 Gesetzliche Versagung des Betriebsausgabenabzugs (bei grenzüberschreitenden Personengesellschaftsstrukturen (§ 4i EStG)

Mit Einführung des § 4i EStG soll der Abzug von Aufwendungen im Inland als Sonderbetriebsausgaben und der gleichzeitige Abzug derselben Aufwendungen im Ausland aufgrund von anderer Qualifikation vermieden werden. Hiernach dürfen Aufwendungen eines Mitunternehmers nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit diese Aufwendungen auch die Steuerbemessungsgrundlage i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassung, die ebenfal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Rückfallklauseln einzelner DBA

Im Regelfall wird die Freistellung des Arbeitslohns unabhängig von der tatsächlichen Besteuerung im Ausland gewährt (sog. Verbot der virtuellen Doppelbesteuerung). Zur Vermeidung sog. "weißer" Einkünfte durch die DBA enthalten deshalb neuere DBA, wie diejenigen mit Schweden und Dänemark, sog. Rückfallklauseln, die die Freistellung von der tatsächlichen Besteuerung im ausländ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.9 Zahlung durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberbegriff) – Allgemeines zu Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA

Erfolgt die Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber, sind die Voraussetzungen für die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA nicht erfüllt. Erfolgt die geleistete unselbstständige Tätigkeit bei einem fremden, unabhängigen Unternehmen (kein verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG, § 1 Abs. 2 AStG) ist re...mehr

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B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorläufigkeit

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die vorläufige Festsetzung von Steuern ist – neben dem > Vorbehalt der Nachprüfung und dem > Ruhen des Verfahrens – eine Maßnahme, die dem FA einen vorläufigen Abschluss der Fallbearbeitung erlaubt. Das FA kann eine Steuer vorläufig festsetzen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten sind (§ 165 Abs 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.2 Rechtsstreitigkeiten

Zu den von der Dienststelle/vom Bund nach § 46 BPersVG zu tragenden Kosten gehören auch diejenigen, die dem Personalrat aufgrund von Rechtsstreitigkeiten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nach § 108 BPersVG im Beschlussverfahren entstehen, und zwar auch dann, wenn diese gegen die Dienststelle gerichtet sind. Generell sind all diejenigen Kosten zu erstatten, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.4.5 Anhängige Musterverfahren

Das FG Baden-Württemberg hat sich mit einer Vielzahl von Anwendungsfragen auseinandergesetzt.[1] Diese sind allesamt Gegenstand eines Musterverfahrens beim BFH unter dem Az. I R 13/22. Es handelt sich um folgende Auslegungspunkte: Ist die von § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG angeordnete sinngemäße Geltung des Satzes 1 eine vollumfängliche Rechtsgrundverweisung auf die Sätze 1 und 3 d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Dritte Ausnahme – Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens

Im Abkommensrecht gilt grundsätzlich die These der Vermeidung virtueller Doppelbesteuerung. D.h. wenn Deutschland, was für Gewinne an einer ausländischen Personengesellschaft der Regelfall ist, auf die Besteuerung in Art. 7 OECD-MA verzichtet und dem Staat der Personengesellschaft die ausschließliche Besteuerung zuweist, so ist dies definitiv – unabhängig von der Frage, ob d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.2 BFH-Rechtsprechung zur Frage der partiellen Anwendung

Der BFH hat mit seinem Beschluss v. 19.12.2013[1] Bedenken zur Frage der partiellen Anwendung ausgelöst. Das Verfahren, das zwar nicht den Bereich der Unternehmenseinkünfte sondern die Nichtbesteuerung von Arbeitnehmern betraf, hat ein Grundsatzproblem des § 50d Abs. 9 aufgedeckt: Sachverhalt Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger erzielte in mehreren Streitjahren E...mehr