Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Nachweise

Rn. 144 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Form des Nachweises ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es gelten die erhöhten Mitwirkungspflichten gem § 90 Abs 2 AO bei Auslandssachverhalten, eine fehlende Beweisvorsorge kann daher zu Lasten des StPfl gehen. Dennoch sind bei der Anforderung und Prüfung von Unterlagen die objektiven Umstände des Einzelfalls und der Grundsatz der Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschränkt Geschäftsfähige nach Vollendung des 14. Lebensjahres (Nr 3).

Rn 5 Die Bestimmung erweitert die Verfahrensfähigkeit für beschränkt Geschäftsfähige nach Vollendung des 14. Lebensjahres und ermöglicht die eigenständige Geltendmachung von Rechten im kindschaftsrechtlichen Verfahren ohne Mitwirkung gesetzlicher Vertreter. Sie gilt für die Teilnahme am gesamten Verfahren einschließlich der Einlegung der Beschwerde (Karlsr ZKJ 24, 403, 404; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 22 Das Verbot, Richter in eigener Sache zu sein, gehört zu den unverzichtbaren Grundsätzen jedes justizförmigen Verfahrens (allgM). Das schließt eine Mitwirkung bei der Verwerfung missbräuchlicher Ablehnungsgesuche nicht aus (s § 45 Rn 2). Der Parteibegriff ist deshalb nicht nur formell iSd ZPO zu begreifen, sondern auch materiell. Partei ist, für oder gg wen ein Urt unmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschließungsgründe/Zweck.

Rn 19 Ein Richter muss vertrauenswürdig sein, um sein Amt neutral mit der nötigen Distanz zu den Parteien ausüben zu können (Rn 1 ff). Ist er voreingenommen, verliert er dieses Vertrauen. Die Voreingenommenheit ist eine innere Tatsache, auf die allein durch objektiv feststellbare Indizien geschlossen werden kann. Das Gesetz sieht zuverlässige Indizien dann, wenn der Richter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anleitung des Sachverständigen.

Rn 5 Im Verfahren vor dem staatlichen Gericht wird das Gericht durch § 404a verpflichtet, die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen zu erteilen. Darüber ist im schiedsrichterlichen Verfahren im Einzelnen nichts gesagt. Die Weite der Befugnis des Schiedsgerichts bei der Beweisaufnahme lässt es aber nicht zweifelhaft sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Förmliche Beteiligung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 12 Ist das Jugendamt als Amtsvormund oder Amtspfleger Inhaber der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen hiervon, ist es als Vertreter des Kindes gem § 7 I bzw II Nr 1 Verfahrensbeteiligter (BGH FuR 17, 86). § 162 Abs 2 regelt demgegenüber die förmliche Beteiligung des zur Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren berufenen Jugendamts, wobei der ASD gemeint ist. 1. ›Muss-Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nichtbeachtung der Befangenheit.

Rn 18 Ist der Befangenheitsantrag gem § 46 II für begründet erklärt worden, steht der abgelehnte Richter dem durch Gesetz ausgeschlossenen gleich. Das Tätigkeitsverbot wirkt umfassend. Die beschränkte Handlungsmöglichkeit aus § 47 entfällt. Bei Nichtbeachtung treten dieselben Folgen ein, wie bei dem ausgeschlossenen Richter (s Rn 15 f). Die Mitwirkung eines gem § 42 II ableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Andere Verfahrensarten.

Rn 12 Arbeitsgericht: Die Verweisung in § 46 II ArbGG umfasst auch die Zustellungsvorschriften der ZPO. Zu beachten ist jedoch die Sonderregelung des § 50 ArbGG. Entschädigungsgericht: § 209 I BEG verweist allgemein auf die Vorschriften der ZPO; hinsichtlich der Zustellung bestimmt § 209 V BEG, dass diese stets vAw zu erfolgen hat. Freiwillige Gerichtsbarkeit: § 15 II FamFG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vergleiche vor Gütestellen.

Rn 32 Vergleiche, die von einer der durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen abgeschlossen worden sind, stehen Prozessvergleichen gleich. Ein solcher Vergleich hat nicht die Wirkung des § 127a BGB. Den in § 794 I Nr 1 genannten staatlichen Gütestellen sind die von den Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern errichteten Eini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoßfolgen.

Rn 5 Die Mitwirkung eines Richters, der nicht an der Schlussverhandlung teilgenommen hat, ist ein absoluter Revisionsgrund (§ 547 Nr 1 vgl auch BVerfG NJW 56, 545 [BVerfG 20.03.1956 - 1 BvR 479/55]) und Nichtigkeitsgrund iSd § 579 I Nr 1 (St/J/Althammer Rz 13; Zö/Feskorn Rz 5). Da Gegenstand der Revision idR das Berufungsurteil ist, ist ein Verstoß gg § 309 in 1. Instanz rev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO J

Jahresfrist § 27 EGGVG 8 JGG Aufgaben § 151 FamFG 23 Jugendamt Anhörung § 194 FamFG 1 Gewaltschutzsachen § 212 FamFG 3 Mitwirkung § 162 FamFG 1 Verfahrensrechte § 162 FamFG 16 Jurisdiktionsprivileg § 328 ZPO 34 juristische Person Anstalt § 50 ZPO 15 Auflösung § 51 ZPO 10 des Öffentlichen Rechts § 50 ZPO 15 des Privatrechts § 50 ZPO 16 Fiskus § 50 ZPO 15 Gebietskörperschaft § 50 ZPO 15 Kirch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Dienstliches.

Rn 29 Das allgemeine dienstliche Verhalten des Richters bedarf ebf einer Handlung, die einen konkreten persönlichen oder sachlichen Bezug zu dem Streitstoff hat, um einen Ablehnungsgrund anzunehmen. Deswegen begründet die allgemeine (negative) Einschätzung eines Richters ein Misstrauen nicht (Musielak/Voit/Heinrich § 42 Rz 15), ebenso wenig der Vorwurf der fachlichen Unkennt...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / II. Veräußerung der Nacherbenanwartschaft im Allgemeinen

Rz. 125 Die Nacherbenanwartschaft ist nach mittlerweile unstreitiger Auffassung veräußerlich. Entsprechend der Erbteilsveräußerung bedarf auch die Veräußerung der Nacherbenanwartschaft der notariellen Beurkundung analog § 2033 BGB.[107] Dem folgend richtet sich der schuldrechtliche Vertrag nach den §§ 2371 ff. BGB. Ebenfalls entsprechend der Erbteilsveräußerung hat auch die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Überlassung der Ersatzleistung.

Rn 12 Die Überlassung des Ersatzstücks oder des Geldbetrags kann vom GV, der sie im Pfändungsprotokoll zu vermerken hat, oder vom Gläubiger selbst vorgenommen werden (§ 74 I 2 GVGA); in letzterem Fall hat der Gläubiger dem GV die Überlassung entspr §§ 756, 765 nachzuweisen. Der GV prüft, ob das Ersatzstück dem Zulassungsbeschluss entspricht. Überlassen bedeutet Verschaffung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berichtigung und Ergänzung.

Rn 12 Ein unvollständiger Vergleich (etwa wegen fehlender Kostenregelung) kann nicht im Wege der Protokollberichtigung ergänzt werden (Nürnbg MDR 03, 652). Vielmehr ist die Regelung des § 98 zu beachten: Fehlen Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien den Vergleich bewusst auf die Hauptsache beschränken wollten (in diesem Fall hat das Gericht in analoger Anwendung des § 91a üb...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / E. Testier- und Geschäftsfähigkeit

Rz. 10 Materiell-rechtlich kann ein Einzeltestament (§ 2229 BGB) oder ein gemeinschaftliches Testament (§§ 2265 ff. BGB) nur errichten, wer testierfähig ist. Einen Erbvertrag kann – auch auf Seiten des Erblassers – nur schließen, wer (darüber hinaus) geschäftsfähig ist. Insoweit ordnet § 28 BeurkG an, dass der Notar seine Wahrnehmungen über die erforderliche Geschäftsfähigke...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / IV. Bestellung eines Erbbaurechts durch den Vorerben

Rz. 132 Besonders sorgfältig ist die Rechtslage zu eruieren bei der Bestellung eines Erbbaurechts durch den Vorerben an einem in den Nachlass fallenden Grundstück. Zwar sind sämtliche Verfügungen des Vorerben zunächst wirksam und die Unwirksamkeit aufgrund eines Verstoßes gegen die §§ 2113 ff. BGB tritt erst mit dem Nacherbfall ein (vgl. ausführlich Rdn 10 ff.). Auch steht d...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. § 155 FamFG: Vorrang- und Beschleunigungsgebot

Hauptanwendungsfall der geänderten Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV sind Kindschaftssachen, in denen das Gericht gem. § 155 Abs. 2 S. 1 FamFG die Sache mit den Beteiligten in einem Termin zu erörtern hat. Danach erörtert das Gericht in Verfahren nach § 155 Abs. 1 FamFG die Sache mit den Beteiligten in einem Termin, wenn Kindschaftssachenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 17 Grds sind auch Entscheidungen anerkennungsfähig, die ohne Mitwirkung des Bekl ergangen sind. Auch Versäumnisurteilen wird im deutschen Recht die Anerkennung nicht verwehrt. Der Bekl musste jedoch wenigstens von dem Verfahren wissen, um sich hierzu äußern zu können. Zweck der nach § 328 I Nr 2 erforderlichen Ladung ist es daher, die Gewährung rechtlichen Gehörs sicher z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtung.

Rn 8 Der Beschl ist sowohl bei Stattgabe als auch bei Zurückweisung des Antrags grds unanfechtbar (Abs 3 S 4). Mit einem Rechtsmittel gg das Urt kann die Tatbestandsberichtigung nicht erreicht werden, da die persönliche Erinnerung des Erstrichters maßgeblich ist (s aber zur Anfechtung des [gesamten] Urteils durch Revision soeben Rn 6). Der Berichtigungsbeschluss kann seiners...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / I. Wortlaut der geänderten Regelung

Nach der durch das KostBRÄG 2025 geänderten Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung oder Erörterung entschieden oder in einem solchen Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist sowohl in der Mobiliar- als auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung anzuwenden; sie gilt auch bei der Vollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen gem § 887 mit der Begründung, diese ähnele der Vollstreckung zur Erwirkung eines Zahlungs- oder Herausgabetitels, eine unterschiedliche Behandlung sei daher nicht gerechtfertigt (MüKoZPO/K. Schmidt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konflikte mit der (persönlichen) richterlichen Unabhängigkeit.

Rn 20 Entscheidungen der Präsidien zur Geschäftsverteilung können mit der sachlichen Unabhängigkeit in Konflikt treten, wenn der davon betroffene Richter erkennbar für eine ›unerwünschte‹ Entscheidung diszipliniert oder an der Fortsetzung seiner Rspr zu einer bestimmten Rechtsfrage gehindert werden soll (OVG Koblenz DVBl 08, 266, dort konkret verneint). Eine Verletzung seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrenswert, Kosten, Gebühren.

Rn 47 Weder durch eine Anordnung nach Abs 1 noch durch die Billigung eines Vergleichs nach Abs 2 entstehen gesonderte Gerichtsgebühren. Der Abschluss eines Vergleichs löst aber nach FamGKG-KV Nr 1500 dann Gerichtskosten aus, wenn er über nicht gerichtlich anhängige Verfahrensgegenstände geschlossen wird. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem gesonderten Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Guthabenübertragung des Nichtschuldners, Abs 3.

Rn 19 Abs 3 ermöglicht einen weitgehenden Gleichlauf der Rechtsstellung zwischen Nichtschuldner und Schuldner. Die Vorschrift gilt allerdings nur, wenn der Nichtschuldner eine natürliche Person ist. Sind mehrere natürliche Personen Nichtschuldner, gilt für jeden von ihnen die Vorschrift. Bestimmt ist eine entspr Anwendung von Abs 2 S 1 sowie 3–5. Der Nichtschuldner kann dana...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Folgen.

Rn 11 Hält der GV das fremde Recht für glaubhaft gemacht, hinterlegt er den Betrag ohne Abzug von Kosten; einen bereits erteilten Überweisungsauftrag muss er allerdings nicht widerrufen (Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; Zö/Seibel Rz 4). Der GV muss sich wegen Abs 2 S 2 bei der Hinterlegung das Recht der unbedingten Rücknahme zur Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach Ablauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausscheiden.

Rn 7 II regelt das Auswechseln der gewählten Mitglieder des Präsidiums zur Gewährleistung der von § 21a II vorgegebenen Größe des Präsidiums. Das Ausscheiden aus dem Präsidium ist endgültig. Gründe sind das Ausscheiden aus dem Gericht, das Ausscheiden aus dem Richterdienst, die Abordnung an ein anderes Gericht oder die Beurlaubung für mehr als drei Monate, die Abordnung an e...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Erörterungstermin gem. § 157 FamFG

Gem. § 157 Abs. 1 FamFG soll das Gericht in Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a BGB mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann. Wird darin eine Erörterungspflicht gesehen,[18] ist der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 21 § 363 verbietet es nicht, im Ausland belegene Beweismittel für eine Beweiserhebung vor dem Prozessgericht im Inland heranzuziehen. Grenzen werden dem Gericht jedoch durch den Souveränitätsanspruch des fremden Staates gezogen. In seiner Ausprägung als Gebietshoheit steht er einer Ausübung hoheitlicher Gewalt anderer Staaten auf seinem Gebiet entgegen. Dazu zählt auch ei...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Kumulative Einhaltung mehrerer unterschiedlicher Testamentsformen

Rz. 233 Sehen die verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsordnungen unterschiedliche Testamentsformen vor, die inhaltlich nicht übereinstimmen, empfiehlt sich die kumulative Einhaltung der Testamentsformen aller dieser Rechtsordnungen.[260] Sofern nach einer ausländischen Rechtsordnung die notarielle Form vorgeschrieben ist, sollte unbedingt geprüft werden, ob die Hinzuzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gg die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gg das Angebot ›gefälschter‹ Waren ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weiteres Verfahren.

Rn 19 Die abgelehnte Gerichtsperson hat sich dienstlich zu äußern (§ 44 Abs 3 ZPO). Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem die abgelehnte Gerichtsperson angehört, ohne deren Mitwirkung (§ 45 Abs 1 ZPO). Bei der Ablehnung einer Gerichtsperson des AG entscheidet ein anderer Entscheidungsträger dieses Gerichts (§§ 45 Abs 2 S 1, 49 ZPO). Wird der Rechtspfleger ab...mehr

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zfs 08/2025, Antrag auf Erl... / 2 Aus den Gründen: "…"

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern und die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen wäre. Ein Antrag gemäß § 123 VwGO zur Verhinderung einer fahrerlaubnisrechtlichen Beibringungsanordnung is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unterhält der Schuldner, der eine natürliche Person ist, mit einer anderen natürlichen oder mit einer juristischen Person oder mit einer Mehrheit von Personen ein Gemeinschaftskonto und wird Guthaben auf diesem Konto gepfändet, so darf das Kreditinstitut erst nach Ablauf von einem Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben an den Gläubiger leiste...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Sorgerechtsverfahren gem. § 1671 BGB

Gem. § 1671 Abs. 1 S. 1 BGB kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt, wenn die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die elterliche Sorge umfasst gem. §§ 1626 Abs. 1 S. 2, 1631 Abs. 1 BGB im Hinblick auf die Personensorge...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / III. Anwendungsbereich in Versorgungsausgleichssachen (§ 221 FamFG)

Das Gericht soll in Versorgungsausgleichssachen (§ 217 FamFG) die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. § 221 Abs. 1 FamFG stellt lediglich eine Soll-Vorschrift dar, sodass die Durchführung eines Erörterungstermins nicht zwingend erforderlich ist.[22] Es handelt sich deshalb nicht um Verfahren mit einem vorgeschriebenen Erörterungstermin, in denen auch oh...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / VIII. Bewilligungsverfahren Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Gem. § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO kann das Gericht die Parteien im Verfahren zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe (PKH) zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu erwarten ist. Es handelt sich deshalb nicht um ein Verfahren mit einem vorgeschriebenen Erörterungstermin i.S.v. Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV. Das ergibt sich schon daraus, dass gem. § 127 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / b) Früherer Meinungsstand in der Literatur

Rz. 18 Die früher wohl überwiegende Meinung in der Literatur sprach sich für eine Geschäftsgebühr aus, weil mit der Entwurfserstellung die anwaltliche Tätigkeit weiter über die Beratung hinausgehe. Begründet wurde dies damit, dass in der maßgeblichen Vorschrift nur aufgeführt sei, dass der Anwalt die Geschäftsgebühr "einschließlich für die Mitwirkung bei der Gestaltung von V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Marktordnungsvergehen

Rz. 17 [Autor/Stand] Für Abgaben zu Marktordnungszwecken aller Art finden zwar gem. § 12 Abs. 1 MOG die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 370–376 AO entsprechende Anwendung (s. § 369 Rz. 25), für das Straf-(und Bußgeld-)verfahren gelten jedoch die Sondervorschriften der §§ 37, 38 MOG i.V.m. der StPO, d.h. die StA ist Herrin des Verfahrens. Den Zollbehörden sind jedoc...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Einigungsgebühr, Nr. 2508 VV RVG

Rz. 136 Ansprechende Kompensation der Tätigkeiten im Beratungshilfemandat kann lediglich die Geltendmachung einer Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV RVG sein. Die Gebühr beträgt 180,00 EUR. [179] Voraussetzung ist eine Einigung, die über ein Anerkenntnis oder einen Verzicht hinausgeht. Es muss der Streit oder die Ungewissheit über eine Rechtsstreitigkeit beigelegt werden. Ein ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckungsgegenstand.

Rn 5 Das vereinfachte Antragsverfahren ist allein bei einer Vollstreckung wegen einer Geldforderung, §§ 699, 688 I, in Geldforderungen und andere Vermögensrechte zulässig. Dem Regelungswortlaut nach gilt die Vorschrift für die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung. Das besondere Antragsverfahren ist nach seiner Zielsetzung auch bei der Zwangsvollstreckung in andere Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 8 Eine entgegen der Wartepflicht vorgenommen richterliche Handlung ist bei einer Ablehnung wg Befangenheit wirksam, aber fehlerhaft. Hierin kann indes ein neuer Ablehnungsgrund gesehen werden. Wird das Ablehnungsgesuch rkr zurückgewiesen, tritt Heilung ein (hM; aA Zö/Vollkommer § 47 Rz 5), ansonsten ist die Handlung zu wiederholen. Ist dies nicht möglich, leidet das Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 195 GVG – [Keine Verweigerung der Abstimmung].

Gesetzestext Kein Richter oder Schöffe darf die Abstimmung über eine Frage verweigern, weil er bei der Abstimmung über eine vorhergegangene Frage in der Minderheit geblieben ist. Rn 1 Jeder Richter oder Schöffe ist zur Abstimmung verpflichtet und kann sich seiner Stimme nicht enthalten. Dies gilt auch dann, wenn er zuvor überstimmt wurde und dadurch in einer Folgeabstimmung ...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 2. Höchstpersönlichkeit

Rz. 40 Der Erblasser kann den Erbvertrag nur höchstpersönlich schließen (§ 2274 BGB), wie im Parallelfall der Testamentserrichtung nach § 2064 BGB. Jede Form der Stellvertretung ist damit ausgeschlossen. Allerdings kann der Vertragspartner bei einem einseitigen Erbvertrag durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Für den ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unbewegliche Sachen.

Rn 4 Unbewegliche Sachen iSd Norm sind Grundstücke und Teile von Grundstücken, etwa Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige Gebäude jeglicher Art. Unerheblich bleibt, ob die zu räumenden Gebäude wesentliche Bestandteile iSd § 94 I BGB und damit selbst unbewegliche Sachen im Rechtssinne sind. Deshalb muss auch ein Vollstreckungstitel, der auf Räumung von Behelfsheimen oder Woh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 161 GVG – [Auftrag an einen Gerichtsvollzieher].

Gesetzestext 1Gerichte, Staatsanwaltschaften und Geschäftsstellen der Gerichte können wegen Erteilung eines Auftrags an einen Gerichtsvollzieher die Mitwirkung der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Anspruch nehmen, in dessen Bezirk der Auftrag ausgeführt werden soll. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als unmittelbar beauftragt. Rn 1 Die Vorsc...mehr