Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nichtbeachtung des Ausschlusses.

Rn 15 Die Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters an Entscheidungen führt zu einem Verfahrensmangel, der in jedem Stadium des Verfahrens vAw zu beachten ist (BVerfGE 46, 34, 37 [BVerfG 05.10.1977 - 2 BvL 10/75]). Dabei ist es unerheblich, ob er den Ausschließungsgrund kannte (RG 33, 309; St/J/Bork § 41 Rz 6). Unter Mitwirkung des ausgeschlossenen Richters ergangene Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vorbefasstheit.

Rn 21 War ein Richter mit dem Prozessstoff schon vorher befasst, führt dieses unter den Voraussetzungen des § 41 Nr 4–6 unmittelbar zum Ausschluss (§ 41 Rn 27 ff). Ob sonstige Vorbefasstheit eine Ablehnung des Richters wg Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt, ist im Einzelfall umstr, da die genannten Ausschlussgründe abschließend sind (allgM) und deswegen besondere Gründe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Übertragung des Guthabens, Abs 2.

Rn 8 Die Bestimmung zur Übertragung des Guthabens enthält mehrere Regelungsschichten. Nach Abs 2 S 1 kann der Schuldner die Übertragung von Guthaben eines Gemeinschaftskontos auf ein Einzelkonto verlangen. S 2 verbindet die Einrichtung des neuen Zahlungskontos mit dem Pfändungsschutz und dem Verfügungsrecht des Schuldners. S 3 stellt klar, dass für die Übertragung von Guthab...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / e) Mehrvergleich

Wird in einer von § 155 Abs. 1 FamFG erfassten Kindschaftssache (Kindesaufenthalt, Umgangsrecht, Kindesherausgabe, Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls) ein Mehrvergleich geschlossen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen hier nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV eine fiktive Terminsgebühr nach dem Wert des Mehrvergleichsgegenstands entstehen kann. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit im Zwischenverfahren über die Ablehnung. Sie wird dadurch, dass immer das Gericht entscheidet, welchem der abgelehnte Richter angehört, dem Beschleunigungsgrundsatz gerecht. Außerdem ist aus ihr das Verbot der Selbstentscheidung zu folgern, welches sich grds schon aus § 41 Nr 1 ergibt. Hiervon sieht die Norm selbst lediglich durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Wegen Befangenheit abgelehnter Richter (Nr 3).

Rn 8 Ebenso wie der Nichtigkeitsgrund nach Nr 2 iVm § 41 soll derjenige nach Nr 3 die Neutralität des Richters gewährleisten, und zwar durch Verweis auf § 42. Dieser Nichtigkeitsgrund bezieht sich ausschließlich auf den wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richter, § 42 II; der nach § 42 I ablehnbare kraft Gesetzes ausgeschlossene Richter ist speziell in Nr 2 geregel...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 8. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 191 Ebenso wie der Einzelunternehmer kann auch der Gesellschafter einer Personengesellschaft Vor- und Nacherbschaft anordnen. Es muss dann jedoch genau differenziert werden, welche Art von gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklausel im konkreten Einzelfall vorliegt. Rz. 192 Sieht der Gesellschaftsvertrag eine einfache Nachfolgeklausel vor, wonach die Gesellschaft mit eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nr 5, Straftaten durch das Gericht.

Rn 9 Auch hier muss die Verfälschung der Urteilsgrundlage auf einer in Bezug auf den Vorprozess verübten Straftat beruhen, und zwar des Richters nach den §§ 331 ff StGB, was insb die Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erfasst (vgl BFH/NV 13, 1604). Die praktische Bedeutung dieses Restitutionsgrundes ist gering. Entgegen dem Wortlaut der Norm ist – wie bei den Straftatbeständen (RGSt...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Grundsatz

Rz. 67 Auch verheiratete Personen können ein Einzeltestament errichten. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zu nutzen. Dieses ist neben einem Erbvertrag lediglich eine weitere Möglichkeit, letztwillig zu verfügen. Ein Einzeltestament räumt dem Erblasser die Möglichkeit ein, dieses in der Zukunft ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Legislative.

Rn 9 Der § 36 II DRiG stellt die Inkompatibilität von Richteramt und Mitgliedschaft in gesetzgebenden Körperschaften von Bund und Ländern klar. Das Recht zur Wahrnehmung des Richteramts endet kraft Gesetzes mit der Annahme der Wahl. Wird umgekehrt ein Abgeordneter in das Richteramt berufen, so ist er nach § 21 II Nr 2 DRiG zu entlassen, wenn er das Mandat nicht binnen einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ladung des Antragsgegners (Abs 1).

Rn 1 Diese Norm schließt nicht aus, dass das Gericht ohne Terminsbestimmung dem Zeugen die Beweisfragen zur schriftlichen Beantwortung vorlegt oder dem gerichtlichen SV die Lieferung des schriftlichen Gutachtens aufgibt. Wird gerichtlicher Termin zur Beweisaufnahme bestimmt, gilt dies: Damit der Gegner Gelegenheit erhält, seine Rechte wahrzunehmen, muss er – bei Vertretung d...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 4. Zusammenfassung

Rz. 31 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist maßgebliches Abgrenzungskriterium zwischen anwaltlicher Beratung und Geschäftsbesorgung, ob der Anwalt aufgrund des ihm erteilten Auftrags nach außen tätig werden soll. Daher ist auch die Mitwirkung an der Errichtung eines Testaments bzw. die Gestaltung eines entsprechenden Entwurfs für den Mandanten nicht als Geschäftst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher § 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote § 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot § 772 ZPO 1 Verbandsgericht § 1059 ZPO 4 Verbandsklage § 50 ZPO 47 konkurrierende § 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung § 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung § 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung § 252 ZPO 1a Verbesserungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Manipulationsverbot, Bestimmtheit, Ermessen.

Rn 15 Aus Art 101 I 2 GG hat das BVerfG treffend abgeleitet, dass gesetzlicher Richter nicht nur das zuständige Gericht ist, sondern auch der im Internum des Gerichts zur Entscheidung im Einzelfall konkret berufene Richter (BVerfGE 17, 294, 298 f; Remus S 260; aA Seif S 487). Die Norm soll der Gefahr vorbeugen, dass die Rspr durch Manipulierung der Recht sprechenden Organe s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erforderlichkeit der Bestellung.

Rn 10 Die Bestellung eines Verfahrensbeistands muss gem Abs 1 zur Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Kindes erforderlich sein. Angesichts der nun in Abs 2 enthaltenen Fallgruppen für eine zwingende Bestellung des Verfahrensbeistands und der nicht abschließenden Aufzählung einzelner (Regel-)Beispiele für ein Erfordernis in Abs 3 handelt es sich um einen Auffangtatb...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Ehrenamtliche Richter.

Rn 18 Das Gebot des gesetzlichen Richters gilt nicht nur für die hauptamtlichen Richter, sondern auch und insb dort, wo das Prozessrecht die Mitwirkung von Laienrichtern vorsieht (zur Frage der Mitwirkung etwa BVerfGE 48, 246). Entspr enthalten alle Prozessordnungen spezielle Vorgaben für die Reihenfolge einer Heranziehung von ehrenamtlichen Richtern, bspw von Schöffen (§§ 4...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / b) Nicht befreiter Vorerbe

Rz. 14 Die §§ 2113, 2115 BGB beschränken den Grundsatz der freien Verfügungsmacht des Vorerben gem. § 2112 BGB erheblich. Dabei handelt es sich bei den Verfügungsverboten um sog. absolute Verfügungsverbote, die also gegenüber jedermann gelten.[8] Auf die Unwirksamkeit von Zwangsverfügungen gegen den Vorerben gem. § 2115 BGB wird nachfolgend nicht näher eingegangen, da diese ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 15 EuZVO – Kosten der Zustellung.

Gesetzestext (1) Die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke aus einem Mitgliedstaat begründet keine Verpflichtung zur Zahlung oder Erstattung von Gebühren und Auslagen für die Tätigkeit des Empfangsmitgliedstaats. (2) Abweichend von Absatz 1 zahlt oder erstattet der Antragsteller die Kostenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschluss und Ablehnung von Richtern.

Rn 12 Nach stRspr des BVerfG erfordert der materielle Gewährleistungsinhalt des Art 101 I 2 GG, der dem Rechtsuchenden die Gewähr bieten soll, vor einem unabhängigen und unvoreingenommenen Richter zu stehen, dass der Gesetzgeber Vorsorge trifft, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit Richtern besetzt ist, die dem zu entscheidenden Fall nicht mit der ›erforderlichen pro...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Gehören zum Vermögen des Testators Unternehmensbeteiligungen oder führt er ein (kaufmännisches) Einzelunternehmen, sind bei den Nachfolgeüberlegungen und der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen nicht nur die erbrechtlichen und steuerlichen Vorgaben, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Blick zu nehmen. Die Verfügung von Todes wegen...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift begründet, indem sie die Anordnung von und die Mitwirkung bei allen Vollstreckungshandlungen, die den Gerichten zugewiesen sind, den Amtsgerichten zuweist, hierfür eine einheitliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Vollstreckungsgericht. § 764 installiert damit ein ebenso leicht zugängliches wie ortsnahes Vollstreckungsorgan (MüKoZPO/Heßler § 764 Rz 1: ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss nach § 41 Nr 4 ZPO.

Rn 7 Nach dieser Vorschrift sind Gerichtspersonen von der Mitwirkung ausgeschlossen, die von einem Beteiligten zum bevollmächtigten Vertreter bestellt sind oder als Beistand (§ 12 FamFG, § 90 ZPO) bzw gesetzlicher Vertreter eines Beteiligten auftreten können.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Kind, für das die elterliche Sorge besteht, oder ein unter Vormundschaft stehender Mündel kann in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das Beschwerderecht ausüben. Das Gleiche gilt in sonstigen Angelegenheiten, in denen das Kind oder der Mündel vor einer Entscheidung des Gerichts gehört werden soll. Dies gilt nic...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / A. Einleitung

Rz. 1 Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick über Grundlagen, Möglichkeiten und Problematiken bei der Abrechnung des Auftrags zur Gestaltung eines Testamentsentwurfs bzw. der Mitwirkung bei der Errichtung eines Testaments nach der Neustrukturierung der Anwaltsvergütung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geben. Auch die Grundzüge der Notarkosten bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Behältnisse.

Rn 10 Der Inhalt eines Behältnisses, das nur der Schuldner öffnen kann (zB Banksafe, Automat in Gaststätte), steht in seinem Alleingewahrsam, auch wenn er für den Zutritt zu dem Behältnis der Mitwirkung eines Dritten (zB Bank, Gastwirt) bedarf (Frankf OLGR Frankf 98, 250 f). Kann er nur gemeinsam mit dem Dritten das Behältnis öffnen, haben beide Mitgewahrsam (Musielak/Voit/F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 185 GVG – [Fremde Sprache].

Gesetzestext (1) 1Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. 2Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, auc...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV RVG

Rz. 132 Die Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe ist das Pendant der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Gebühr beträgt nunmehr 102,00 EUR.[168] Die Gebühr entsteht für die Vertretung eines Mandanten gegenüber Dritten und auch für die Mitwirkung des Rechtsanwaltes bei der Gestaltung eines Vertrages. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages setzt voraus, dass d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen des Ausschlusses.

Rn 14 Die Mitwirkung einer nach Abs 1 FamFG ausgeschlossenen Gerichtsperson führt nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung. Eine ausdrückliche Regelung fehlt wegen eines redaktionellen Versehens des Gesetzgebers, das korrigiert werden sollte (Holzer ZNotP 18, 94, 96).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hindernis.

Rn 4 Es muss sich um ein für die beweisführende Partei behebbares Hindernis handeln. Ist das Beweismittel auf Dauer unerreichbar, wäre eine Fristsetzung und weiteres Zuwarten nutzlos. Der Beweisantrag kann dann wegen Nichterreichbarkeit zurückgewiesen werden (§ 284 Rn 49). Steht die Nichterreichbarkeit nicht von vornherein fest, wird das Gericht in der Regel die beweisführen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Ausschluss nach § 6 Abs 1 S 2 FamFG.

Rn 12 Abs 1 S 2 FamFG schließt Gerichtspersonen von der Mitwirkung an Verfahren aus, wenn sie bereits bei einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt haben (zB der Präsident des LG als Leiter der Dienstaufsicht über Notare als Richter in Notarkostenverfahren, BayObLG NJW 86, 1622).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Verfahren, wenn die Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung nicht vor dem Prozessgericht, sondern vor einem beauftragten oder ersuchten Richter (§ 375) stattfinden soll, und wenn vor diesem verordneten Richter das Problem des von dem Zeugen geltend gemachten Zeugnisverweigerungsrechts auftritt. Verweigert ein Zeuge die Mitwirkung bei einer Unters...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / IV. Erfüllung des Vermächtnisses durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 19 Zur Sicherstellung der Vermächtniserfüllung kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker (§ 2223 BGB) bestimmen mit der Aufgabe, nach dem Erbfall den Vermächtnisgegenstand zu übertragen. Er kann aber auch den Vermächtnisnehmer selbst zu seinem Testamentsvollstrecker ernennen mit der alleinigen Befugnis, sich nach dem Erbfall das Vermächtnis zu erfüllen, wobei kein ...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / II. Durchführung des schiedsgerichtlichen Teilungsplans

Rz. 85 Der den Teilungsplan enthaltende Schiedsspruch ist für die Erben verbindlich. Die Miterben führen den Teilungsplan selbst durch. Verweigert ein Miterbe die Mitwirkung, ist der Schiedsspruch vor dem OLG für vollstreckbar erklären zu lassen (§§ 1060 Abs. 1, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Die Zwangsvollstreckung hieraus erfolgt dann wie aus einem rechtskräftigen Urteil, das ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitwirkungspflichten.

Rn 15 Die wirksame Schiedsvereinbarung verpflichtet beide Parteien zur Mitwirkung und zur Förderung des Vertragszwecks, bei Streitigkeiten also ein Schiedsverfahren in Gang zu bringen und einen Schiedsspruch herbeizuführen.mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 5. Wirkungskreis

Unter dem Wirkungskreis versteht man die Aufgaben, für die der Nachlasspfleger bestellt worden ist. Zu den Aufgaben des Nachlasspflegers zählt die Ermittlung der unbekannten Erben sowie die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Der Wirkungskreis kann durch das Gericht eingeschränkt werden, wenn dem Nachlasspfleger nur bestimmte Aufgaben übertragen werden sollen, z.B. die Mi...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 3. Testamentsvollstreckung mit Kombination aus Treuhand- und Vollmachtslösung

Rz. 81 Bei der Vollmachtslösung[99] führt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen im Namen der Erben als Bevollmächtigter. Es sind die Erben, die persönlich für die Geschäftsverbindlichkeiten haften. Die Verbindlichkeiten sind dann keine Nachlassverbindlichkeiten, sondern Eigenverbindlichkeiten der Erben. Zu deren Begründung bedarf der Testamentsvollstrecker daher ebenfal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung. (2) 1Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet ein anderer Richter des Amtsgerichts über das Gesuch. 2Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der abgelehnte Richter das Ablehnungsgesuch für begründet hält. (3) Wird das zur Entscheidung berufene Gerich...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / d) Terminsgebühr bei Zwischenvergleich

Nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 1003 VV entsteht in Kindschaftssachen die Einigungsgebühr auch für die Mitwirkung am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§ 156 Abs. 2 FamFG) und an einer Vereinbarung, über deren Gegenstand nicht vertraglich verfügt werden kann, wenn hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder wenn die Entscheidung der getroffene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitwirkungspflicht des Schuldners (Abs 1).

Rn 2 Der Schuldner ist zur vollstreckungsrechtlichen Mitwirkung in Form der Erklärung über sein Vermögen schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens verpflichtet, weil er trotz Verwirklichung der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht leistet.mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG

Rz. 96 Für die außergerichtliche Tätigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Voraussetzung ist, dass er für den Mandanten tätig werden soll oder bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt. Entscheidend ist dabei nicht der Umfang der tatsächlichen Tätigkeit, sondern der erteilte Auftrag. Keine Außenwirkung en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und Mitwirkung bei solchen gehört zur Zuständigkeit der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte. (2) Als Vollstreckungsgericht ist, sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, das Amtsgericht anzusehen, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten. (2) 1Wird ein Richter während der Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung über die Ablehnung eine Vertagung der Verhandlung erfordern, so kann der Termin unter Mitwirkung des abgelehnten Richters fortgesetzt werden. 2Wird die Ablehnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erbauseinandersetzungen.

Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das gesamte Erbe auf sich vereinig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4f UKlaG – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zu regeln zumehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mehrere Spruchkörper; Ermessensgrenzen.

Rn 11 Gemäß Abs 1 S 4 kann jeder zu verteilende Richter mehreren Spruchkörpern angehören. Diese Auswahl und Zuweisungsentscheidung steht im Ermessen der Präsidiumsmitglieder, und zwar im pflichtgemäßen Ermessen im Hinblick auf die Aufgabe des Präsidiums, den Richtern und Spruchkörpern im Wege der Sach- und Richterverteilung eine optimale Erfüllung der Justizgewährungspflicht...mehr