Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Erörterungstermin

Gem. § 207 S. 1 FamFG soll das Gericht in Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§ 200 FamFG) die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. Die wie § 217 FamFG (Versorgungsausgleichssachen) ausgestaltete Vorschrift stellt lediglich eine Soll-Vorschrift dar, sodass die Durchführung eines Erörterungstermins nicht erforderlich ist.[26] Allerdings sieht die Lit. das te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / 3. Verfügungen von Personen mit Einschränkungen und/oder Behinderungen (§§ 22–25, 32 BeurkG)

Rz. 37 Das Beurkundungsverfahren basiert auf der Annahme, dass die beteiligten Personen über uneingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeiten und uneingeschränkte Kommunikations-möglichkeiten verfügen.[16] Sind diesbezüglich bei einem Urkundsbeteiligten Einschränkungen vorhanden, so soll dies durch Hinzuziehung eines Zeugen oder zweiten Notars kompensiert werden.[17] Wird die Hinzuz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Recht zur Betreibung.

Rn 1 Die Vorschrift bringt in Abs 1 den aus der Selbstständigkeit der Prozessrechtsverhältnisse herzuleitenden Grundsatz zum Ausdruck, dass jeder Streitgenosse zur selbstständigen Betreibung des Prozesses berechtigt ist. Die Regelung gilt demgemäß sowohl für die einfache als auch die notwendige Streitgenossenschaft. Das Recht zur Betreibung umfasst alle auf die Fortentwicklu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 41 Gg die Ablehnung der Beiordnung ist die Beschwerde gem § 127 II 3 gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Verfahrensbeteiligte selbst, nicht der Rechtsanwalt, dem die Beiordnung versagt wird (Celle FamRZ 12, 1661). Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht gg die Entpflichtung ohne seine Mitwirkung die sofortige Beschwerde zu (Naumbg OLGR 05, 644). Die Partei hat ein Beschwer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Löschung der Ton- oder Datenträger.

Rn 8 Die vorläufigen Aufzeichnungen sindnach Maßgabe der in Abs 4 genannten Voraussetzungen zu löschen. Die Monatsfrist der Nr 1 beginnt durch die formlose Mitteilung der Abschrift an die Parteien, deren Datum in den Akten und sinnvollerweise auch auf den Datenträgern selbst zu vermerken ist. Die Löschung wird durch die Geschäftsstelle veranlasst. Einer Mitwirkung des Vorsit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 7 Die Vertretung von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts richtet sich nach den jeweiligen Organisationsvorschriften (GemO NRW: BGH NJW 1995, 3389 [BGH 06.07.1995 - III ZR 176/94]; umfassender Überblick bei Wieczorek/Schütze/Buchholz/Loeser Vor § 50 Rz 473). Kommunale Eigenbetriebe werden mitunter durch den Werkleiter und den Bürgermeister als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Verfahren nach § 169 Nr. 1, 4 FamFG

Gem. § 175 Abs. 1 S. 1 FamFG soll das Gericht in Abstammungssachen gem. § 169 Nr. 1 und 4 FamFG vor einer Beweisaufnahme über die Abstammung die Angelegenheit in einem Termin erörtern. Die Vorschrift stellt lediglich eine Soll-Vorschrift dar, sodass in Ausnahmefällen von einem Erörterungstermin abgesehen werden kann.[35] Bei der Anwendung von Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 310...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 44 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 240 KV GVKostG iHv 163,50 EUR. Hinzutreten weitere 24 EUR Zeitzuschlag je weiterer Stunde, sofern drei Stunden überschritten sind, vgl Nr 500 KV GVKostG. § 10 I 1 GVKostG bestimmt den einmaligen Anfall der Geb, auch wenn die Räumung mehrere Schuldner betrifft. Erledigt sich die Vollstreckung ohne vollständige Mitwirku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eingang.

Rn 5 Der Zeitpunkt des Eingangs ist derjenige, zu dem das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts gelangt ist. Die Mitwirkung des Gerichts (zB durch die Entgegennahme des Schriftstücks) ist nicht erforderlich (BVerfG NJW 80, 580 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 726/78]; BGH NJW 81, 1216). Der Eingang bei einem anderen Gericht genügt auch dann n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Autonomes Recht.

Rn 3 Dem autonomen Anerkennungsverfahren unterliegen in Dänemark sowie in Drittstaaten ergangene rechtskräftige Entscheidungen in Ehesachen (KG FamRZ 19, 1534; MüKoFamFG/Rauscher Rz 21). ›Ehesache‹ ist weiter als in § 121 zu verstehen u erfasst neben Scheidungen mit oder ohne Auflösung des Ehebandes auch Eheaufhebungen, Ehenichtigerklärungen u Feststellungen über das Bestehe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verständigung im Ermittlungsverfahren

Rz. 1285 [Autor/Stand] Im Ermittlungsverfahren mit seinem Grundsatz der freien Gestaltung sind Verständigungen unter den vorbezeichneten Kautelen – ausgenommen die im Rahmen der Hauptverhandlung zu beachtenden Prozessmaximen – in noch weitergehendem Maße zulässig und im Sinne einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten auch geboten[2]. Grenzen sind in diesem Verfahrensst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entsprechende Anwendung der §§ 828 ff (Abs 1).

Rn 15 Die Rechte werden grds nach den allgemeinen Vorschriften über die Pfändung von Geldforderungen der §§ 829 ff vollstreckt. Der Gläubiger muss beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht, § 828, die Pfändung beantragen (§ 828 Rn 7 f). Der Antrag muss bestimmt sein und das zu pfändende Recht verlässlich bezeichnen. Abgesehen vom Sonderfall des § 857 II bedarf es desweg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / VII. Auslegungsregeln für Bedingungen

Rz. 77 Ebenso wie prinzipiell jedes Rechtsgeschäft können auch letztwillige Verfügungen unter eine aufschiebende oder auflösende Bedingung gestellt werden; dies wird im BGB zwar nicht explizit geregelt, aber in den §§ 2074 ff. BGB vorausgesetzt. Diese Vorschriften enthalten eine Reihe von Auslegungsregeln für die Wirkungen solcher Bedingungen. Rz. 78 Hat der Erblasser eine le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Gesamtbereinigung

Rz. 1309 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund ist eine vorzeitige Festlegung auf einen bestimmten Sachverhalt im Steuerverfahren nur angezeigt, wenn damit gleichzeitig ein laufendes Strafverfahren erledigt werden kann. Eine derartige Vorgehensweise bietet sich in einem von der FinB selbständig geführten Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO) an, indem der Stpfl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Presse und Rundfunk.

Rn 18 § 383 I Nr 5 ist in § 385 II nicht genannt. Bei Presse- und Rundfunkmitarbeitern ist also das Schweigerecht unverzichtbar. Dies bringt den überaus hohen Stellenwert der freien Berichterstattung in der Demokratie zum Ausdruck und schützt gleichzeitig die Vertraulichkeit der Information ggü den Organen der Medien.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 392 Rz. 1. Ergänzender Hinweis: Nr. 32–36 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 32 ff.). Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Besetzung und Aufgabenteilung.

Rn 1 Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 44 I DRiG) ist in allen Gerichtsbarkeiten vorgesehen, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Schöffen (§§ 28 ff, 76, 77) sowie in der KfH (zur Beteiligung der ›Laienrichter‹: Kulhanek ZRP 15, 155). Eine KfH ist mit einem berufsrichterlichen Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt (zur Geschichte vgl § 93 Rn 1). Die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren ohne Anwaltszwang.

Rn 3 Während nach § 121 II ZPO eine Anwaltsbeiordnung erfolgt, wenn die Vertretung durch einen RA erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen RA vertreten ist, kennt II nur die erste Fallgruppe. Der Grundsatz der verfahrensrechtlichen Waffengleichheit erfordert demggü in fG-Familiensachen allein nicht die Beiordnung eines RA (BGH FamRZ 10, 1427; einschr Bremen FamRZ 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / IX. Nacherbentestamentsvollstreckung gem. § 2222 BGB

Rz. 103 Nach § 2222 BGB kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker ausschließlich zu dem Zweck ernennen, dass dieser bis zum Eintritt der Nacherbfolge die Rechte ausübt und Pflichten erfüllt, die dem Nacherben zukommen bzw. diesen treffen. Bedeutung hat diese Möglichkeit in den Fällen, in denen Nacherben benannt werden, die voraussichtlich zum Zeitpunkt des Vorerbfalls ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe in Erfüllung einer rechtsgeschäftlichen Bedingung (Alt. 2)

Rz. 231 [Autor/Stand] Auch hier ist lediglich der Erwerb des Dritten Gegenstand der Besteuerung. Die ursächliche Bedingung muss allerdings nicht im Rahmen einer (Auflagen-)Schenkung vereinbart, sonden kann auch Bestandteil eines sonstigen Rechtsgeschäfts zwischen anderen Personen sein. Ob die ausbedungene Leistung in diesem (Deckungs-)Verhältnis synallagmatisch, konditional ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 21e ist – in der Tradition der §§ 1, 16 S 2 sowie §§ 61–63 GVG von 1879 – das Rückgrat der Präsidialverfassung, weil er die Bestimmung des gesetzlichen Richters iSd Art 101 I 2 GG und die Gewaltenteilung des Art 20 II 2 GG jenseits der formellen und materiellen Gesetze der Legislative und der verordnungsermächtigten Exekutive im gerichtlichen Internum garantiert (Remu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzlich angeordnete gemeinsame Klageerhebung.

Rn 11 Das Gesetz gebietet bei einer Verwaltungsgemeinschaft, sei es eine eheliche Gütergemeinschaft in Gesamtverwaltung (§§ 1450, 1472 BGB) oder die Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker (§ 2224 BGB), eine gemeinsame Klage. Ebenso verhält es sich bei einem Pfandrecht (§ 1258 II BGB) oder bei einem Nießbrauch (§ 1066 II, 1082 BGB) an einem Miteigentumsanteil. Die Klage a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 346 ZPO – Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs.

Gesetzestext Für den Verzicht auf den Einspruch und seine Zurücknahme gelten die Vorschriften über den Verzicht auf die Berufung und über ihre Zurücknahme entsprechend. Rn 1 Die Vorschrift verweist für den Verzicht (Rn 2) und die Zurücknahme (Rn 3) des Einspruchs auf die entspr Vorschriften für die Berufung (§§ 515, 516), die durch ZPO-RG wesentlich verändert worden sind. Rn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 30 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 stellt ggü dem Berufungsverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, § 17 Nr. 1 RVG (München AGS 16, 566 = JurBüro 16, 634). Das sich an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde anschließende Revisionsverfahren stellt wiederum eine weitere Angelegenheit dar (§ 17 Nr 9 RVG). Wechselseitige Nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Vorsitzführung.

Rn 78 Der Vorsitzende ist hinsichtlich seiner Aufgaben nicht gesetzlich festgelegt, weil Verfahrensregelungen für das Präsidium im Wesentlichen fehlen. Er führt den Vorsitz im Präsidium, leitet also die Sitzung und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Beteiligungsrechte der betroffenen bzw berührten Richter nach Abs 2, 3 S 2 und Abs 5, ferner des Präsidiums nach Abs 6 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschriften über das Versäumnisurteil setzen die Obliegenheit der Parteien zur Mitwirkung im Verfahren durch Antragstellung und Beibringung von Tatsachen voraus. Sie sind unanwendbar in allen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz gilt. Die §§ 330 ff galten daher in den Verfahren nach dem FGG – auch den sog echten Streitsachen – nicht (Bassenge/Roth Einl Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsklauseln in let... / K. Vereinbarte Schiedssprüche

Rz. 86 Auch im schiedsrichterlichen Verfahren können einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Einigen sich die Parteien während eines Schiedsgerichtsverfahrens, so haben sie die Möglichkeit, den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festzulegen (§ 1053 ZPO). Schiedsgerichtsordnungen von institutionalisierten Schiedsgerichten können durch en...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Schrifttum: Baum, Änderungen der AO im Jahre 2024, NWB 2025, 224; Günther, Regierungsentwurf JStG 2024 – geplante verfahrensrechtliche Änderungen, AO-StB 2024, 225; Günther, Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024, AO-StB 2024, 374; Hütwohl, Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) – Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Basis des Vorschlags.

Rn 2 Nach dem Gesetzestext stellt die Basis für den Schlichtungsvorschlag durch den Streitmittler ›die sich aus dem Streitbeilegungsverfahren ergebende Sachlage‹ dar. Dies ist in einem umfassenden Sinn zu verstehen. Der Streitmittler soll also den gesamten Inhalt des Parteivorbringens beider Seiten sowie das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme in seine Überlegungen einbez...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (1) Beziehungen zu einer Partei, Eigeninteresse.

Rn 11 Zweifel an der Unparteilichkeit können sich aufgrund persönlicher Kontakte (Freund- oder Bekanntschaft, Feindschaft; s Rn 12) oder wirtschaftlicher Kontakte (Verbundenheit, Konkurrenz; s Rn 13) des SV zu einer Prozesspartei sowie bei einer früheren Begutachtung für eine Partei (Rn 14) oder unmittelbarem Eigeninteresse des SV (Rn 15) ergeben. Maßgeblich sind die Umständ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen von Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[58]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Kosten bei der Testamen... / b) Beratungsgebühr gem. § 34 RVG

Rz. 10 Die außergerichtliche Beratung definiert sich als die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft. Ein Rat ist die Empfehlung, wie sich der Mandant in einer bestimmten Situation oder Lage verhalten soll. Beim Rat kommt es dem Mandanten nur auf das Ergebnis, nicht aber auf die rechtlichen Erwägungen, die zu diesem Ergebnis geführt haben, an.[1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 194 GVG – [Gang der Beratung].

Gesetzestext (1) Der Vorsitzende leitet die Beratung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen. (2) Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Gericht. Rn 1 Die Beratung ist die abschließende Erörterung des Prozessstoffes, der Tatsachen- und der Beweisfragen durch die zur Ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, Gesonderter PK... / II. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG auch im erstinstanzlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten gilt, erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten auf aufbringen kann, auf ihren Antrag PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 192 GVG – [Mitwirkende Richter].

Gesetzestext (1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung von Ergänzungsrichtern anordnen, die der Verhandlung beizuwohnen und im Falle der Verhinderung eines Richters für ihn einzutreten haben. (3) Diese Vorschriften sind auch auf Schöffen anzuwenden. Rn 1 Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / e) Vorerbe als Mitglied einer Gesamthand

Rz. 35 Sofern nur ein Erbe oder einzelne Erben als Vorerbe(n) und weitere Erben als Vollerben eingesetzt sind, unterliegt die Erbengemeinschaft bei Verfügungen insgesamt den Beschränkungen der Vor- und Nacherbfolge. Dies ist in der Rechtsprechung mittlerweile anerkannt.[41] Diese beträchtliche Einschränkung der Verfügungsfreiheit der grundsätzlich nicht beschränkten Vollerbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anwendungsbereich.

Rn 16 Die Vorschrift gilt entspr für die Berichtigung von Beschlüssen (§ 329, zuletzt BGH NJW 14, 3101, 3102 [BGH 08.07.2014 - XI ZB 7/13]) wie zB einem Beschl nach § 91a (Hamm NJW-RR 00, 1524) oder § 281 (BGH NJW-RR 93, 700 [BGH 17.02.1993 - XII ARZ 2/93]), näher § 329 Rn 17; insb auch für den Kostenfestsetzungsbeschluss; aber nicht, wenn eine Kostenentscheidung, zB nach § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl und Qualifikation des Sachverständigen.

Rn 7 Die Vorschrift ist in Ergänzung zu § 404 I 1 ZPO, 30 I zu sehen: Die Auswahl des Sachverständigen obliegt dem Gericht, das zugleich aber auf die den Vorgaben in Abs 1 S 1 entspr Qualifikation zu achten hat (näher Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 9c; Splitt FF 18, 51, 52). Rn 8 Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Diskussion über die Qualität von familienpsychologischen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Rechtsmittel.

Rn 21 Die Auswahlentscheidung kann, soweit sie im Hauptsacheverfahren ergangen ist, mit der Beschwerde nach §§ 58 ff angefochten werden. Ist die Auswahlentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffen worden, ist sie unanfechtbar, § 57 S 1. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach § 59, setzt mithin voraus, dass der Beschwerdeführer durch die Auswahlentscheidu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Materielle Voraussetzungen

Rz. 197 Wegen § 49b BRAO i. V. m. § 4 RVG darf der Rechtsanwalt bei der Vergütungsvereinbarung für die gerichtliche Tätigkeit die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit Dritten, die die Gebühren aus dem Mandat anstelle des Mandanten zu zahlen haben; § 21 BORA. Gerichtsgebühren dürfen nicht vom Rechtsanwalt übernommen werden. Ledig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufgaben und Befugnisse.

Rn 6 Dem Verfahrensbeistand obliegt die Feststellung und Geltendmachung der Interessen des Kindes in Bezug auf Abstammung und Elternzuordnung, die der Verfahrensbeistand in einer Stellungnahme schriftlich darstellen soll (§§ 174 S 2, 158b I 1, 2). Entscheidend ist das objektive Interesse des Kindes, das im Allgemeinen verlangt, die biologische Abstammung zu klären. Der Verfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Kosten bei der Testamen... / c) Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 19 Rechtsprechung und Teile der Literatur[23] lehnten dies im Grundsatz schon immer ab. Die Abgrenzung einer Beratung von einer Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungs- von einer Geschäftsgebühr hänge ausschließlich davon ab, ob der Anwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis tätig sein soll bzw. wird und mit der Tätigkeit aufgrund des erteilten Auftr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumnisurteil.

Rn 5 Erst ab Beginn der mündlichen Verhandlung kann Versäumnisurteil ergehen. Tritt die Partei während der Beweisaufnahme nicht auf, ist diese gleichwohl durchzuführen, soweit dies ohne deren Mitwirkung möglich ist (§ 367). Erst wenn die Partei auch nach deren Abschluss noch nicht erschienen ist, kann Versäumnisurteil beantragt und erlassen werden (vgl BGH NJW 02, 301, 302 [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schadensersatzklagen aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen (§ 32b I Nr 1 iVm § 1 I Nr 1 KapMuG).

Rn 2 Das Merkmal der öffentlichen Kapitalmarktinformationen in § 32b I Nr 1 iVm § 1 I Nr 1 und 2 KapMuG ist in § 1 II KapMuG durch eine allgemeine Definition (§ 1 II 1 KapMuG: ›Kapitalmarktinformationen sind Informationen über Tatsachen, Umstände, Kennzahlen und sonstige Unternehmensdaten, die für eine Vielzahl von Kapitalanlegern bestimmt sind und einen Emittenten von Wertp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschwerdeberechtigung, Abs 3 S 2.

Rn 22 Eine Beschwerdebefugnis des Jugendamts kann sich unmittelbar aus § 59 I ergeben, wenn es durch die Entscheidung in eigenen Rechten betroffen ist. Rn 23 Als Amtsvormund oder Amtspfleger ist es iRd ihm übertragenen Befugnisse gesetzlicher Vertreter des Kindes und als solcher Verfahrensbeteiligter gem § 7 I oder § 7 II Nr 1 FamFG. In dieser Funktion ist das Jugendamt unmit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumung.

Rn 12 Eine sittenwidrige Härte kann dann vorliegen, wenn das Leben oder die Gesundheit des Schuldners oder naher Angehöriger durch die Vollstreckungsmaßnahme gefährdet werden. Insb bei der Vollstreckung von Räumungstiteln ist dem Bedeutungsgehalt des Grundrechts nach Art 2 II 1 GG angemessen Rechnung zu tragen. Es entspricht der Rspr des BVerfG und des BGH, dass die Vollstre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 7 Die Abs 1 und 2 gehen von einer Bestellung der Schiedsrichter nach der Vereinbarung der Parteien aus. Die Regelung des Abs 3 bezieht sich auf Fälle, in denen zwar eine Vereinbarung über die Bestellung nicht getroffen ist, aber die Durchführung nach den in Abs 3 vorgesehenen gesetzlichen Bestellungsregelungen abläuft. Gibt es bei der Bestellung nach Abs 3 Schwierigkeiten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 35 Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Denn das Gebot weitgehender Angleichung der Lage von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangt keinen sinnlosen Einsatz staatlicher Ressourcen; daher ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei A...mehr