Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Miterbenanteil.

Rn 18 Ein Miterbenanteil, auch ein Teil davon (BGH NJW 63, 1610, 1611 [BGH 28.06.1963 - V ZR 15/62]), nicht aber ein Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen (NK-BGB/Bülow Rz 21), kann durch notariell beurkundete Einigung ohne Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (§ 2033 I; RGZ 84, 395, 397 f; 90, 232, 234). Die Rechte des Miterben (§ 2038f) darf der Pfandgläubiger ausüben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Fruchtloser Fristablauf.

Rn 25 Fruchtlos ist die Frist abgelaufen (oder der Termin verstrichen), wenn der Schuldner die Leistung nicht vor dem Ablauf bewirkt hat. Das wird aber nicht als Herbeiführung des geschuldeten Leistungserfolgs verstanden. Vielmehr soll es nach der ganz hM genügen, dass der Schuldner die geschuldeten Leistungshandlungen vorgenommen hat (so schon BGHZ 12, 267, 269; BGHZ 227, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. 2Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. 3Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für einen Vertrag, der einen mindestens drei Monate andauernden und mit dem geregelten Besuch einer Schule verbundenen Aufenthalt des Gastschülers bei einer Gastfamilie in einem anderen Staat (Aufnahmeland) zum Gegenstand hat, gelten § 651a Absatz 1, 2 und 5, die §§ 651b, 651d Absatz 1 bis 4 und die §§ 651e bis 651t entsprechend sowie die nachfolgenden Absätze. Für eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verletzung einer Mitwirkungsobliegenheit bei der Fehlersuche des Unternehmers.

Rn 7 Gem III Nr 2, der Art 12 V DIRL umsetzt, kann die Beweislastumkehr ferner entfallen, wenn der Verbraucher eine zumutbare Mitwirkungshandlung bei der Fehlersuche des Unternehmers unterlässt. Diese Mitwirkung ist nicht selbstständig durchsetzbar, sondern ist als bloße Obliegenheit des Verbrauchers ausgestaltet, deren Verletzung den Verlust der Beweislastumkehr bedeutet. R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelung und Formen.

Rn 2 Als Mitbesitz kann jede Besitzart ausgeübt werden. So können die Mitbesitzer unmittelbare oder mittelbare Besitzer sein, Eigen- oder Fremdbesitzer, möglich ist auch Mitbesitz als Erbenbesitz und als Teilbesitz. Schließlich können auch mehrere Personen gemeinsam Besitzdiener sein, wobei in diesem Falle ihre fehlende Besitzqualität nicht zum Mitbesitz führen kann, sondern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Umwandlung.

Rn 102 Eine formwechselnde Umwandlung einer einen Mietvertrag abschließenden Kommanditgesellschaft in eine rechtsfähige Außengesellschaft bürgerlichen Rechtes (BGH ZMR 01, 338) und der Wechsel im Gesellschafterbestand haben keinen Einfluss auf den Fortbestand der mit der Gesellschaft bestehenden Rechtsverhältnisse (s.a. BGH NZM 10, 280). Sie berühren die Identität der Gesell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 736c BGB – Anmeldung der Liquidatoren.

Gesetzestext (1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden. Das Gleiche gilt für jede Änderung in der Person des Liquidators oder seiner Vertretungsbefugnis. Wenn im Fall des Todes eines Gesellschafters anzunehmen ist, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (Abs. 1)

(1) 1 Die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags gilt widerlegbar als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die als Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen anzusehen ist. 2 Der Verrechnungspreis für die Dienstleistung ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses. Darunter wird alles zusammengefasst, was an tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen erforderlich oder geeignet ist, das zur Verwahrung, Sicherung und Erhaltung, und sogar der Vermehrung des Nachlasses erforderlich ist, einschließlich der Gewinnung von Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bedeutung der §§ 2074, 2075.

Rn 3 § 2074 hilft bei aufschiebenden bedingten (nicht: befristeten) Zuwendungen über eine fehlende Anordnung des Erblassers für den Fall, dass der Bedachte vor dem Eintritt der Bedingung gestorben ist, hinweg. Für diesen Fall ist die Zuwendung insgesamt unwirksam. Rn 4 Hat der Erblasser eine Zuwendung dadurch bedingt, dass der Bedachte fortgesetzt etwas tut (Potestativbedingu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Parteivereinbarung.

Rn 2 Die Aufhebung muss durch die Parteien des Erbverzichts vereinbart werden. Der Erbverzicht kann deshalb nur zu Lebzeiten des Erblassers (§ 2347; BGH NJW 99, 798f) und des Verzichtenden (str, BGH NJW 98, 3117 [BGH 24.06.1998 - IV ZR 159/97]; aA MüKo/Wegerhoff Rz 3) aufgehoben werden. Auch eine auf § 242 oder § 313 gestützte Rückabwicklung scheidet nach dem Erbfall aus, da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Zu Tarifvertragsparteien gem Nr 1 s § 17 Rn 2. Vereinigungen gem Nr 2, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, sind nur solche, bei denen Mitglieder anderer Berufsgruppen ausgeschlossen sind (Handwerksinnungen, Rechtsanwaltsvereine und -kammern, ärztliche Vereinigungen und -kammern, Architekten-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberaterkammern). Vereinigungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit.

Rn 6 Voraussetzung für den Schuldnerverzug ist die Fälligkeit der Leistung. Die Pflicht ist fällig, wenn der Schuldner sie erfüllen muss, nicht, wenn er sie schon erfüllen darf (s § 271 sowie § 475 I und dazu Kohler NJW 14, 2817, 2819). Die Fälligkeit kann durch eine Frist oder ein Datum bestimmt sein. Möglich ist auch, dass der Gläubiger die Fälligkeit als Bestimmung des Le...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zustimmungen Dritter.

Rn 3 Zustimmungen Dritter (Vor §§ 1–49 Rn 25) sind nicht erforderlich. Den Berechtigten haftet auch nach der Aufteilung das Objekt in seiner Gesamtheit (Frankf Rpfleger 97, 374 [OLG Frankfurt am Main 03.04.1997 - 20 W 90/97]). Ist indes nur ein Miteigentumsanteil mit einem Recht belastet, ist die Mitwirkung gem §§ 876, 877 BGB erforderlich, wenn die Teilung gem § 3 vollzogen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abschluss.

Rn 44 Der Prozessvergleich muss gerichtlich protokolliert werden (BGHZ 16, 388, 390; Karlsr NJW 95, 1561, 1562). Für die Protokollierung gelten die Vorschriften der §§ 160 ff ZPO. Die Vergleichspartner müssen während der mündlichen Verhandlung anwesend oder durch einen Prozessvertreter vertreten sein. Besteht nach § 78 ZPO Anwaltszwang, müssen sich die Parteien durch einen A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 24 IRd Werklohnklage des Unternehmers muss dieser die Abnahme, für § 640 II 1 die Fertigstellung und den erfolglosen Ablauf der Frist beweisen. Gleiches gilt für solche Umstände, aus denen sich die unberechtigte Verweigerung der Abnahme (s Rn 8) oder die fehlende Mitwirkung des Bestellers ergeben soll (s Rn 9). Hinsichtlich des Leistungsverweigerungsrechts aus §§ 320, 641...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verstoß gg Formvorschriften (§ 1311).

Rn 19 Während die Regelung über den Trauvorgang (§ 1312) nur Ordnungscharakter hat, führt ein Verstoß gg § 1311 zur Aufhebbarkeit der Ehe (§ 1314 I). Ein Verstoß gg die zwingende Mitwirkung eines Standesbeamten (§ 1310) ist nicht in der Regelung erfasst, weil dieser zur Nichtehe führt, die nicht aufgehoben werden kann bzw muss. Rn 20 Die Aufhebungsmöglichkeit entfällt durch Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Haushaltsgegenstände, Kraftfahrzeug.

Rn 49 §§ 1361a, 1568b finden keine (analoge) Anwendung. Jeder Partner kann gem § 985 sein Eigentum herausverlangen. Miteigentum wird nach Gemeinschaftsvorschriften auseinandergesetzt. Wer sich auf sein Alleineigentum beruft, hat dieses zu beweisen. An denjenigen Gegenständen, die einem Partner von Dritten geschenkt oder die ererbt worden sind, besteht im Zweifel Alleineigent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abspaltungen.

Rn 17 Ein WEigtümer kann von einem seiner Wohnungseigentumsrechte einen Teil des Miteigentumsanteils und/oder einen Teil des SonderE abspalten und mit einem anderen, in seinem Eigentum stehenden Wohnungseigentumsrecht verbinden (München ZWE 09, 25). Hierzu bedarf er grds nicht der Mitwirkung anderer WEigtümer (München ZWE 09, 25), ggf aber der Zustimmung Dritter (Vor §§ 1–49...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gemeinsamer Haushalt.

Rn 16 Wie Rn 9; vgl auch Porer NZM 05, 489. Gemeinsame Haushaltsführung fordert über den gemeinsamen Aufenthalt in der Wohnung hinaus Mitwirkung, Mitentscheidung und Kostenbeteiligung (BGH ZMR 14, 286; AG Ddorf ZMR 14, 294; AG Tempelhof-Kreuzberg WuM 18, 92). Wenn sich der Mieter zum Zeitpunkt seines Ablebens bereits seit geraumer Zeit in einer Pflegeeinrichtung aufgehalten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Vertragsbeitritt.

Rn 31 Beim Vertragsbeitritt wird nicht eine Partei ausgewechselt, vielmehr tritt die neue Partei an der Seite einer Altpartei in das Vertragsverhältnis ein (BGHZ 65, 49, 52f). Der Beitretende wird regelmäßig Gesamtschuldner der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, die Form der Mitberechtigung hängt von dem Innenverhältnis der Mitgläubiger ab. Der Vertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Inventar ist die Aufstellung der beim Erbfall vorhandenen Aktiven und der bei Inventaraufnahme vorhandenen Passiva ergänzt um eine Beschreibung der Nachlassgegenstände. Die Errichtung des Inventars führt nicht etwa zu einer Haftungsbeschränkung, sondern begründet lediglich die Vermutung des § 2009. Für die Errichtung bedarf es der amtlichen Mitwirkung. Die Inventare...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 10f Soweit Abs 3 einschlägig ist, kann das Recht übertragen werden, ohne dass die Voraussetzungen von § 1059a vorliegen. Der Zweck der Übertragung ist ohne Belang. Einer Mitwirkung des Grundstückseigentümers bedarf es nicht. Das Recht kann nur einheitlich übertragen werden; eine Abspaltung einzelner Befugnisse ist ausgeschlossen, III 2. Die §§ 1059b–d gelten entspr (s die E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine abschließende Aufzählung aller Aufhebungsgründe. Die in I aufgeführten Tatbestände beziehen sich auf Verstöße gg Eheschließungsvorschriften. II betrifft Fehler bei der Bildung des Eheschließungswillens (Nr 1–4) oder die Missbilligung des Motivs zur Eheschließung im Fall der Scheinehe (Nr 5). Wenn offenkundig ist, dass die beabsichtigte Ehesch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 5 Die Aufzählung ist nicht abschließend (›insbesondere‹). Ausgerichtet am Zweck der Sicherungsinformation hat sich die Information auf alle Aspekte zu beziehen, die für die Sicherung der Behandlung und die Gewährleistung der notwendigen Mitwirkung des Patienten am Heilungsprozess erforderlich sind (Geiß/Greiner B. Rz 95 ff; § 823 Rn 214). Hierzu gehören bspw die Informati...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel.

Rn 6 Mit der rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel verfügt der Gesellschafter zu Lebzeiten aufschiebend bedingt auf seinen Tod über den Gesellschaftsanteil zugunsten seines Erben oder eines Dritten. Da es sich um eine rechtsgeschäftliche Verfügung handelt und Verfügungen zugunsten Dritter unzulässig sind, setzt sie die Mitwirkung des Nachfolgers voraus (BGH NJW 77, 1339, 134...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zugang.

Rn 6 Auch wenn der Gesetzestext nur von Senden u nicht von Empfangen spricht, soll der Anspruch den Zugang der Mitteilung beim Empfänger voraussetzen, §§ 130 ff (Nürnbg NJW 02, 3640 [OLG Köln 07.05.2002 - 26 WF 78/02]; Staud/Bergmann Rz 50; MüKo/Seiler [7. Aufl] Rz 13 auch zu beschr Geschäftsfähigen; Dörner Kollhosser-FS II, 76; Schneider BB 02, 1654; Fetsch RIW 02, 943). Sp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer.

Rn 2 Der Vertrag hat eine Doppelnatur: Zum einen handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft über die Forderung, aufgrund der Neuverpflichtung des Übernehmers ggü dem Gläubiger aber zugleich um ein Verpflichtungsgeschäft. Der Mitwirkung des Schuldners bedarf es nicht. Ihm steht entgegen tw vertretener Auffassung (Jauernig/Stürner §§ 414, 415 Rz 1) kein Zurückweisungsrecht anal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erfasste Leistungen.

Rn 3 Umfasst sind Verfügungsgeschäfte jeder Art, auch einseitige (MüKo/Grziwotz Rz 5), zwischen dem Erbscheinserben und einem Dritten (auch: Behörden, zB GBO), die eine Verfügung über ein zum Nachlass gehörendes Recht enthalten. Die Leistungsrichtung ist unerheblich (Staud/Herzog Rz 8). Auch einseitige Gestaltungsrechte des Erbscheinserben oder gg ihn, die ein mit dem Nachla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Antragsberechtigung.

Rn 2 Bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Nachlassverwaltung muss die Antragsberechtigung bei allen Miterben vorliegen. Durch die Antragsrücknahme oder den Verlust des Antragsrechts bei einem Miterben nach § 2013 I 1 ist der gesamte Antrag wirkungslos (str etwa MüKo/Fest§ 2062 Rz 3). Ist der Miterbe auch Nachlassgläubiger, kann er den Antrag nach § 1981 II s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Durchsetzung der Aufhebung.

Rn 3 Der Aufhebungsanspruch wird durch Leistungsklage verfolgt, welche die für die Teilung abzugebenden oder zu duldenden Erklärungen und Handlungen iE zu bezeichnen hat (Staud/Eickelberg § 749 Rz 13). Bei der Gemeinschaft an einem Grundstück ist die Leistungsklage entbehrlich, weil die Versteigerung auch ohne Titel möglich ist (§ 181 ZVG). Sind zur Aufhebung der Gemeinschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2025, Mittelgebühr i... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV

Die geltend gemachte Befriedigungsgebühr Nr. 5115 VV hat das LG hingegen nicht festgesetzt. Die Verteidigerin habe keinen die Gebühr auslösenden Beitrag im Sinne einer anwaltlichen "Mitwirkung" i.S.d. Nr. 5115 VV geleistet. Denn die Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG sei ausschließlich auf Betreiben des AG erfolgt. Der Verteidigerin, die eine solche Einstellung im V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt den Schutz der Interessen des Schuldners, da der Gläubigerwechsel ohne seine Mitwirkung vollzogen wird. Sie ist zugleich Ausfluss des Grundsatzes, dass die Identität der abgetretenen Forderung erhalten bleibt (§ 398 Rn 17). § 404 betrifft nur die Einwendungen aus der Rechtsbeziehung zwischen Zedent u Schuldner. Einwendungen aus dem der Abtretung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einseitige Zustandsfeststellung durch den Unternehmer (Abs 2).

Rn 6 Der Unternehmer darf die Zustandsfeststellung in der durch I beschriebenen Weise alleine vornehmen, wenn der Besteller unentschuldigt zu einem Termin zur Zustandsfeststellung nicht erscheint, der entweder vereinbart oder vom Unternehmer innerhalb angemessener Frist bestimmt worden sein muss (Leupertz/Preussner/Sienz/Hummel § 650g Rz 32 ff). Hintergrund für die gesetzliche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Parteien.

Rn 4 Der Sender muss Unternehmer iSd § 14 (BGH NJW 04, 3040 [BGH 15.07.2004 - III ZR 315/03]) u der Adressat Verbraucher iSd § 13 (§ 13 Rn 12, bzw bei nicht rechtsgeschäftlicher Qualifikation [s.o. Rn 3] iSd §§ 13 f analog, MüKo/Micklitz § 13 Rz 70) sein. Geschäftsfähigkeit ist auf der Sender- (MüKo/Seiler Rz 10), nicht aber auf der Adressatenseite (MüKo/F. Schäfer Rz 14, 26...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 14 Die Erlaubnis ist eine Zustimmung zur Vertragsänderung, die wiederum für die Umsetzung der begehrten Maßnahme nötig ist. Da § 554 kein gesetzliches Umbaurecht konstituiert, darf der Mieter nicht sofort baulich tätig werden; dies wäre eine Mietvertragspflichtverletzung gem §§ 280 I, 241 II. Versagt der Vermieter unberechtigt die Erlaubnis, muss der Mieter Klage erheben....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die §§ 414, 415 u die sie ergänzenden §§ 416–418 regeln die befreiende (privative) Schuldübernahme. Diese führt zur Auswechselung der Person des Schuldners unter Wahrung der Identität der Schuld. Sie ist das Gegenstück zur Abtretung, die den Wechsel des Gläubigers bewirkt. Übernommen werden können Verbindlichkeiten jeder Art, auch bedingte u künftige. Eine Ausn gilt für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 24 Ein verdinglichtes SNR wird nach hM durch einen Vertrag zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden WEigtümer übertragen (München ZMR 16, 896). Die WEigtümer müssen sich nach hM analog §§ 877, 873 BGB über die Inhaltsänderung ihrer jeweiligen SonderE-Rechte einigen (BGH ZMR 20, 776 Rz 39). Die Änderung muss außerdem im Grundbuch eingetragen werden (BGHZ 73, 145, 149 =...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 88 BGB – Kirchliche Stiftungen.

Gesetzestext Die Vorschriften der Landesgesetze über die kirchlichen Stiftungen bleiben unberührt, insbesondere die Vorschriften zur Beteiligung, Zuständigkeit und Anfallsberechtigung der Kirchen. Dasselbe gilt entsprechend für Stiftungen, die nach den Landesgesetzen kirchlichen Stiftungen gleichgestellt sind. Rn 1 § 88 stellt klar, dass die Vorschriften der Landesgesetze üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Widerspruchsrecht.

Rn 7 Das Widerspruchsrecht nach IV setzt voraus, dass nach dem Gesellschaftsvertrag einer oder mehrere Gesellschafter je Einzelgeschäftsführungsbefugnis haben. Entspr gilt IV, wenn die Geschäftsführung auf mehrere Gesellschaftergruppen aufgeteilt ist und jede Gruppe vorbehaltlich des Widerspruchs der anderen für sich allein handeln darf. Das Widerspruchsrecht bezieht sich nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Baubetreuung/Projektsteuerung.

Rn 30 Die rechtliche Einordnung von Baubetreuungs- und Projektsteuerungsverträgen fällt schwer, weil die ihnen inhärente Geschäftsbesorgung idR sowohl erfolgsbezogene Elemente der Mitwirkung an der technischen und organisatorischen Abwicklung des Bauvorhabens, als auch tätigkeitsbezogene Beratungs-, Kontroll- und Informationspflichten umfasst. Der BGH hat solcherart umfängli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldrechtliche SNRe.

Rn 26 Ein schuldrechtliches SNR wird nach hM gem §§ 398, 413 BGB isoliert durch einen Abtretungsvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber übertragen (BGH NJW 79, 548; München ZMR 16, 896; NotBZ 15, 317). Eine Mitwirkung Anderer sei nicht erforderlich (BGHZ NJW 79, 548). Wird ein schuldrechtliches SNR bei Veräußerung des SonderE, dessen Inhalt es ist, nicht abgetreten und trit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Auskunftspflicht.

Rn 25 Eine allgemeine über die aus konkreten Einzelvorschriften hinausgehende Auskunftspflicht allein aufgrund der Gemeinschaft ist abzulehnen (BGH NJW-RR 89, 450 [BGH 07.12.1988 - IVa ZR 290/87]), insb wird dem einzelnen Miterben aufgrund der Mitgliedschaft Erbengemeinschaft kein Auskunftsanspruch begründet (Ddorf ZEV 16, 259 [BFH 25.11.2015 - II R 35/14]). Allerdings kann ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 428 definiert die Gesamtgläubigerschaft als Gegenstück zur Gesamtschuldnerschaft (§ 421). Der Schuldner kann hier frei wählen, an welchen von mehreren Forderungsberechtigten er leistet. Die Quittung eines Gläubigers reicht zum Nachweis der Erfüllung (KG OLGZ 65, 92, 95). Der Schuldner kann auch mit einer Gegenforderung aufrechnen, die ihm nur gegenüber einem oder einz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Gem 1 sind nach hM nicht etwa nur Ansprüche (so der Wortlaut), sondern alle aus der Mitgliedschaft fließenden Rechte der Gesellschafter, also alle individuellen Verwaltungs- und – vorbehaltlich 2 – Vermögensrechte, unübertragbar (Abspaltungsverbot). Für Rechte der GbR selbst gilt § 711a nicht. Die Vorschrift in 1 ist zwingend (BGH NJW 52, 178; 62, 738), die Ausn nach 2 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahmen (§ 11 I 3).

Rn 2 Die WEigtümer können sich unter den Voraussetzungen des § 11 I 3 das Recht einräumen, eine Aufhebung zu verlangen. Eine Wiederaufbaupflicht besteht in zwei Fällen: wenn es vertraglich bestimmt ist oder wenn der Schaden durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt ist (§ 22). Rn 3 Die WEigtümer können jederzeit einen Vertrag mit dem Zweck schließen, die SonderE-R...mehr