Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Keine wichtigen Gründe iSd. § 318 Abs. 6

Rz. 312 [Autor/Zitation] Wie die Beispiele zeigen, sind Fälle der Erklärung der Nichtabgabe des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss nicht selten mit der Verletzung der in § 320 Abs. 1 bis 3 normierten Obliegenheiten zur kooperativen Mitwirkung durch das geprüfte Unternehmen bzw. den geprüften Konzern als Auftraggeber des Prüfungsvertrags verbunden. Eine Kündigung des Prüf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / 2 Durchführung

Das Verwaltungsverfahren wird einfach, zweckmäßig und zügig durchgeführt. Es ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Ausnahmen sind zu beachten, wenn besondere Vorschriften eine bestimmte Form vorschreiben. Praxis-Beispiel Förmliches Verwaltungsverfahren Versicherungsberechtigte erklären ihren Beitritt zur Krankenkasse schriftlich (in Textform).[1] Entscheidungen über Leistunge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehört es zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten. Damit ist der Adressat – das BMJ – klar benannt. Beispielsweise wurde das DRSC durch das BMJ zur Durchführung einer Studie zur Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Andere Personen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Die Konstruktion von § 331 als Sonderdelikt bedingt, dass der Täterkreis über die persönlichen Organpflichten bezogen auf die Rechnungslegung abschließend zu bestimmen ist und aus den Mitgliedern der vertretungsberechtigen Organe und AR (einschließlich faktischer Organe und AR) sowie vertretungsberechtigten Gesellschaftern eines TU besteht. Andere Pers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichteter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die besonderen Pflichten des § 323 legt das Gesetz demjenigen Personenkreis auf, der mit der Durchführung der Abschlussprüfung befass ist, nämlich dem Abschlussprüfer und Vertragspartner der prüfpflichtigen Gesellschaft selbst, den mit der Prüfung befassten Gehilfen und den bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / 1 Beginn

Das Verwaltungsverfahren beginnt, wenn der Sozialversicherungsträger Ermessen ausüben will und mit einer entsprechenden Mitteilung an den Beteiligten herantritt, von Tatsachen erfährt, die ihn zur Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen veranlassen oder Adressat eines Antrags wird.[1] Praxis-Beispiel Einleitung eines Verwaltungsverfahrens Ermessen wird ausgeübt, wenn ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erteilung durch die gesetzlichen Vertreter

Rz. 181 [Autor/Zitation] Eine Beauftragung des gesetzlichen Abschlussprüfers durch den Vorstand kommt bei AG nicht in Betracht. Bei GmbH sind die Geschäftsführer für die Erteilung des Auftrags zuständig, sofern die Gesellschaft keinen pflichtigen oder freiwilligen AR/Beirat hat oder wenn die Verweisung in § 52 GmbHG auf § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG wirksam abbedungen wurde (dazu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / II. Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

1. Allgemeines In seinem Beschluss referiert das OLG zunächst zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG. Es bejaht den besonderen Umfang des Verfahrens, verneint dann aber dennoch das Vorliegen der Voraussetzungen. Allein ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit des Verfahrens reiche für die Bewilligung ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei § 71 Abs 1 EStG handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Vorschrift. Sie eröffnet die Möglichkeit der vorläufigen Einstellung laufender Kindergeldzahlungen, sofern die Familienkasse Kenntnis von Tatsachen erhält, die zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung führen, ohne dass bereits ein Aufhebungs- oder Änderungsbes...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.13 Sonderlage bei Handelsvertreter mit Inkasso, Bedienungszuschlag und Trinkgeldern

Bei Inkassotätigkeit des Schuldners, so beim Handelsvertreter, der seinen Provisionsanteil selbst bei den Kunden kassiert und beim Kellner, der seinen Bedienungszuschlag selbst erhebt (auch z. B. beim angestellten Taxifahrer), tritt die Einziehungsbefugnis des Schuldners für Dauer und Ausmaß der Pfändung außer Kraft. Der Arbeitgeber haftet auch hier für Ablieferung der gepfä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Keine Verlänge... / VI. Bedeutung für die Praxis

Gerichtliche Vergleiche werden in der Praxis häufig auf Widerruf geschlossen. In diesem Fall vereinbaren die Parteien im Vergleich selbst, dass einer Partei oder beiden Parteien der Widerruf des Vergleichs durch einfache schriftliche Anzeige an das Prozessgericht bis zu einem bestimmten Tag eingeräumt wird. Macht keine der Parteien Gebrauch hiervon, wird der Prozessvergleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
10. Kapitel: Der minderjähr... / I. Grundsätzliches

Rz. 448 Die Nachlassauseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker ist in § 2204 BGB (knapp) geregelt, selbst wenn man den Verweis auf §§ 2042 ff. BGB in Betracht zieht. Danach stellt der Testamentsvollstrecker einen Plan auf, wie der Nachlass auseinandergesetzt werden soll. Er hört dazu die Miterben an (§ 2204 Abs. 2 BGB). Aus dieser knappen Regelung folgt, dass er den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Gesetzliche Vertreter (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Zitation] Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens sind bei einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts die Mitglieder des zur Vertretung berechtigten Organs. Hierzu finden sich gesetzliche Bestimmungen wie zB für den Verein in § 26 BGB oder für die privatrechtliche Stiftung in § 84 BGB; denkbar ist etwa auch eine Regelung in der Satzung einer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorzeitige Beendigung des Prüfungsvertrags

Rz. 236 [Autor/Zitation] Abweichend von §§ 627, 648 BGB kann die Gesellschaft gem. § 318 Abs. 1 Satz 5 den Prüfungsvertrag nach Annahme des Prüfungsauftrags durch den Abschlussprüfer nur kündigen ("widerrufen"), wenn das Gericht im Verfahren nach § 318 Abs. 3 einen anderen Abschlussprüfer bestellt hat (dazu näher Rz. 334 ff.). Sinn und Zweck dieser restriktiven Regelung ist e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
10. Kapitel: Der minderjähr... / III. Abweichungen von Anordnungen des Erblassers

Rz. 460 Abweichungen von den Anordnungen des Erblassers kann der Testamentsvollstrecker gleichermaßen in seinen endgültigen Plan aufnehmen, solange die Miterben nicht widersprechen; sonst läuft er Gefahr, dass auf Feststellung der Unwirksamkeit des Plans (Abweichungen von §§ 2204, 2042 ff. BGB) geklagt wird. Später wird er aufgrund seiner Verfügungsmacht die Übertragung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenes Verschulden des Abschlussprüfers bei der Hinzuziehung

Rz. 110 [Autor/Zitation] Ohne Rücksicht auf das Verschulden des Gehilfen (zum Begriff vgl. Rz. 21 ff.) kommt für den Abschlussprüfer bei Pflichtverstößen seiner Prüfungsgehilfen eine Haftung allein aus dem Grund einer unzulässigen Zuziehung Dritter in Betracht. Eine Haftung folgt daher nicht schon daraus, dass er überhaupt Hilfspersonen hinzuzieht, denn wie sich aus Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abtretung von Arbeitseinkommen / 4.1 Schutzbedürfnis und -vorschriften

Schutz bei Unkenntnis des Arbeitgebers über Abtretung Der Arbeitgeber steht bei dieser für ihn kaum noch überschaubaren Gestaltungsvielfalt und angesichts der Besonderheiten, die die Rechtsprechung herausgestellt hat, immer wieder vor der Frage, wie er im Einzelfall verfahren soll. Hat er bei forderungsabhängiger (bedingter) Abtretung[1] sowie bei unwirksamer (unbedingter) Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Voraussetzungen der Schätzung

Rn. 2219 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht des StPfl sind die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO zu schätzen (BFH BStBl II 2002, 4; BFH/NV 2005, 503; 2006, 484; 2006, 914). Wie sich aus § 393 Abs 1 S 1 AO, wonach die Rechte und Pflichten des StPfl und der FinBeh im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren sich nach den für das jeweilige Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Der Pflichtteil des Kindes – Der gesetzliche Vertreter als Erbe

Rz. 131 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow‘sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder – auch der minderjährigen Kinder – beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestellung bei Kredit- und Finanzinstituten

Rz. 285 [Autor/Zitation] Die besonderen Regelungen zur Prüferbestellung in § 28 KWG gelten für "Institute"; dies sind nach § 1 Abs. 1b KWG Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Institute in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft oder Sparkasse haben einen Abschlussprüfer nicht zu bestellen, da sie kraft Gesetzes von den genossenschaftlichen Prüfungsve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Prüfungspflichten im Anwendungsbereich der Offenlegung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Bezüglich der Prüfung der Einhaltung der handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen grds. keine institutsspezifischen Besonderheiten: Die das Unternehmensregister führende Stelle (Bundesanzeiger) hat nach § 329 Abs. 1 (allein) zu prüfen, ob die zu übermittelnden Unterlagen fristgerecht und vollständig übermittelt bzw. ob die Erleichterungen nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zustandekommen des Prüfungsvertrags

Rz. 195 [Autor/Zitation] Nach der gesetzlichen Regelung des § 318 Abs. 1 Satz 4 geht das Angebot zum Abschluss des Prüfungsvertrags regelmäßig von der zu prüfenden Gesellschaft aus. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots zustande. Dies dürfte unter rechtlichen Gesichtspunkten auch dann gelten, wenn der Prüfer zunächst zB im Rahmen einer Ausschreibung ein Angebot vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Leistungen, mit denen eine Teilnahme an der Führung oder an Entscheidungen des geprüften Unternehmens verbunden ist

Rz. 229 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. b APrVO verbietet die Teilnahme an der Führung des geprüften Unternehmens und die Teilnahme an Entscheidungen dieses Unternehmens. Gemeint ist nicht eine räumliche Teilnahme im Sinne einer Anwesenheit, während Entscheidungen getroffen werden, sondern eine inhaltliche Teilnahme, dh. eine Mitwirkung an der Führung bzw. den ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Unabhängigkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 323 [Autor/Zitation] Sofern der Abschlussprüfer in Personalunion die Bestätigung der eventuellen (§ 289b HGB-E, Rz. 234) Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführt (zu den alternativen Prüferkonstellationen Rz. 310 f.; zur dualen Prüfung Rz. 325), darf dieser Prüfer – analog zu den untersagten Nichtprüfungsleistungen bei der Abschlussprüfung (Rz. 318) – keine der in Art....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unabhängigkeit auf der personalen Ebene beim DRSC

Rz. 58 [Autor/Zitation] Weder in § 342q noch in der DRSC-Satzung finden sich nähere Regelungen zur Sicherung der personalen Unabhängigkeit (Urteilsbildungsfreiheit) der Fachausschussmitglieder, die zuständig sind für die Entwicklung und den Beschluss von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die Konzernrechnungslegung, IFRS-Interpretationen sowie für andere Stellungna...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Private Regelsetzung im Rechnungslegungsrecht

Rz. 5 [Autor/Zitation] Bei § 342q handelt es sich um eine spezifische Erscheinungsform privater Regelsetzung im Recht der Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Überwachung. Andere Formen sind: die Entwicklung der IFRS durch das privatrechtlich organisierte IASB und deren nachträgliche Übernahme in das europäische Recht über das Komitologie-Verfahren (VO EG Nr. 1606/2002); Prü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 472 [Autor/Zitation] Durch die Kündigung aus wichtigem Grund endet nicht nur der schuldrechtliche Prüfungsvertrag. Gleichzeitig verliert der Prüfer auch seine Stellung als gesetzlicher Abschlussprüfer. Diese Rechtsfolge tritt automatisch ein, da mit der Kündigung ein Teilakt der Bestellung als zusammengesetztes Rechtsinstitut (vgl. Rz. 187) ex nunc entfällt. Einer besonde...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Natürliche Personen als Abschlussprüfer (Abs. 7 Satz 1 Halbs. 1)

Rz. 476 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der geltende und im Folgenden zu Abs. 7 genannte Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 104. Abschlussprüfer sind verpflichtet, den stets schriftlich auszustellenden Bestätigungs- oder Versagungsvermerk (§ 322 Abs. 1 Satz 1) zu unterzeichnen (§ 322 Abs. 7 Satz 1 Halbs...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / B. Die Gestaltung und Durchführung der Abschichtung

Rz. 550 Beispiel Es gibt drei volljährige Miterben: A zu ½, B und C zu je ¼. C soll aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. In der Urkunde erklärt C, aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden. Im Nachlass befindet sich mehrere Grundstücke, aber auch flüssige Mittel, die eine Auszahlung des C ermöglichen. Rz. 551 Mit dem Ausscheiden des Miterben C wächst dessen Anteil am Nachlass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kündigungsgrund

Rz. 462 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann den Pflichtprüfungsauftrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Begriff des wichtigen Grundes entstammt den allgemeinen Kündigungsvorschriften des BGB (vgl. § 626 BGB), so dass zur Auslegung hierauf zurückgegriffen werden kann. Dabei ist jedoch die besondere Zielsetzung der Beschränkung des Kündigungsrechts in § 318 Abs. 6 zu...mehr

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zfs 07/2025, Anfall der Erl... / 2 Aus den Gründen

Die Antragstellerin, die Wahlverteidigerin des Betroffenen, verlangt zu Recht von der Antragsgegnerin, welche die Trägerin der Verwaltungsbehörde eines Bußgeldverfahrens ist, auch die Erstattung einer Gebühr nach Nr. 5115 Anlage I RVG. Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist auch begründet, so dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbescheid zu ergänzen ist. De...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Rz. 136 [Autor/Zitation] Nach § 155 Abs. 3 Satz 1 InsO wird der Abschlussprüfer im Insolvenzverfahren ausschließlich durch das Gericht auf Antrag des Verwalters bestellt; für eine Mitwirkung der regulären Wahlorgane bleibt danach kein Raum. Wenn für das GJ vor Eröffnung des Verfahrens bereits ein Abschlussprüfer bestellt ist, wird die Wirksamkeit dieser Bestellung durch die E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.2 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 92 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels regelnder Verwaltungsaktqualität keinen Einspruch und keine Anfechtungsklage erheben.[1] Ihm steht – sofern er rechtzeiti...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.5 Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Sachen

Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, hat der Gerichtsvollzieher ihm diese wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben, § 883 Abs. 1 ZPO. Wenn der Gerichtsvollzieher die herauszugebende Sache nicht vorfindet, ist der Schuldner verpflichtet, auf Antrag des Gläubigers zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abweichende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 124 [Autor/Zitation] In § 318 Abs. 1 Satz 2 lässt das Gesetz ausdrücklich zu, dass die Kompetenz zur Wahl des Abschlussprüfers im Gesellschaftsvertrag einer GmbH abweichend von § 318 Abs. 1 Satz 1 geregelt werden kann. Das von dem hiernach zuständigen Organ einzuhaltende Verfahren ist dagegen nicht geregelt worden. Rz. 125 [Autor/Zitation] Hiernach kann das Recht, den Absch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.7 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung nicht vertretbarer Handlungen

Kann eine Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden und hängt sie ausschließlich vom Willen des Schuldners ab, ist auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder alternativ durch Zwangshaft anzuhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Formelle GoB

Rn. 391 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Formelle GoB umfassen Ordnungsvorschriften, die eine zuverlässige, systematische, lückenlose und im Ergebnis zuverlässige Abbildung gewährleisten sollen. Zu den Grundätzen über die Form der laufenden Buchungen und des JA sowie die Frist, innerhalb der sie zu fertigen sind, gehören Vorschriften über die Grundaufzeichnungen, die Belegsicherun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kenntnis von Tatsachen, die zum Ruhen oder zum Wegfall der Festsetzung führen (§ 71 Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Erforderlich ist nach § 71 Abs 1 Nr 1 EStG die Kenntniserlangung von Tatsachen durch die Familienkasse. Es muss sich dabei um Tatsachen handeln, die der Familienkasse bis dahin nicht bekannt gewesen sind. Eine geänderte Rechtsauffassung zu solchen Tatsachen, die der Familienkasse im Zeitpunkt der Kindergeldfestsetzung bereits bekannt gewesen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verhältnis des § 319 Abs. 3 zu § 319 Abs. 2 sowie §§ 43 und 49 WPO

Rz. 42 [Autor/Zitation] Aus den vorstehenden Gründen ergibt sich, dass die in Abs. 3 abgegrenzten Katalogtatbestände im Verhältnis zu insbes. § 319 Abs. 2 als Spezialvorschriften anzusehen sind, was die Grenzen der Besorgnis der Befangenheit in den von Abs. 3 geregelten Feldern anbelangt. Dabei geht es nicht nur um quantitative Abgrenzungen, sondern auch um tatbestandliche Ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; BFH BStBl III 19...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Gerichtliches Verfahren

Rz. 401 [Autor/Zitation] Über den Antrag nach § 318 Abs. 3 entscheidet nach § 376 Abs. 1 FamFG das Amtsgericht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bereich die Gesellschaft ihren Sitz hat (§ 14 AktG; § 377 Abs. 1 FamFG), oder, wenn die Führung des HR für mehrere Amtsgerichte einem Amtsgericht übertragen ist, das registerführende Gericht (§ 376 Abs. 2 FamFG). Bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Veräußerung unter Ersatz der Verschaffung unmittelbaren Besitzes durch Besitzkonstitut

Rn. 453 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Bei beweglichen Sachen ist für den Eigentumsübergang grundsätzlich erforderlich, dass der Eigentümer dem Erwerber durch Übergabe den unmittelbaren Besitz an der Sache verschafft (§ 929 BGB). Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Anwendung des § 12 UStG setzt voraus, dass der Umsatz steuerbar ist, dass der Umsatz steuerpflichtig ist (dass also keine Befreiungsvorschrift greift), dass keine von Land- und Forstwirten pauschal mit dem Durchschnittssteuersatz gem. § 24 Abs. 1 UStG belegten Umsätze vorliegen. Rz. 9 Stand: 06/02 – 07/2025 Besteht Steuerpflicht, ist die Bemessungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Steuerberatungsleistungen

Rz. 222 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a APrVO verbietet zahlreiche Steuerberatungsleistungen im Einzelnen. Darüber hinaus ist auch die "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von Steuerberatungsleistungen" vom Verbot erfasst (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a UBuchst. vi APrVO). Das Verbot der "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von St...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bestellung bei Versicherungsunternehmen

Rz. 296 [Autor/Zitation] Bis zum Inkrafttreten des FISG erfolgte die Bestellung des Abschlussprüfers bei Versicherungsunternehmen abweichend von § 318 Abs. 1 Satz 1 durch den AR bzw. das vergleichbare Organ bei VVaG (vgl. Schärtl in BeckOK HGB45, § 341k Rz. 18; vgl. ADS6, § 318 Rz. 279). Diese Ausnahmevorschrift (§ 341k Abs. 2 Satz 1 aF), die Art. 16 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 2 APr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilschätzung

Rn. 2228 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Teilschätzung geht von dem erklärten oder mit Sicherheit festzustellenden Sachverhalt aus und ergänzt ihn um einzelne geschätzte Besteuerungsgrundlagen. Der eine sachliche Unstimmigkeit nahelegende Fehler ist immer darauf zu untersuchen, ob er durch eine bloße Korrektur richtig gestellt werden kann oder ob sich Unsicherheiten zeigen, die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ausschluss bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 66 [Autor/Zitation] Ein Einzelprüfer ist von der Abschlussprüfung nicht nur dann ausgeschlossen, wenn für ihn selbst ein Ausschlussgrund besteht, sondern auch, wenn einer der in Abs. 3 aufgeführten Tatbestände bei einer anderen Person vorliegt, mit der der Einzelprüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt (sog. Sozietätsklausel, Abs. 3 Satz 1). Offensichtlich dient dieser Passus...mehr