Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun...mehr

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AGS 08/2025, Gesonderter PK... / II. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG auch im erstinstanzlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten gilt, erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten auf aufbringen kann, auf ihren Antrag PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 192 GVG – [Mitwirkende Richter].

Gesetzestext (1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung von Ergänzungsrichtern anordnen, die der Verhandlung beizuwohnen und im Falle der Verhinderung eines Richters für ihn einzutreten haben. (3) Diese Vorschriften sind auch auf Schöffen anzuwenden. Rn 1 Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entsprechend anwendbares Revisionsrecht (Abs 3).

Rn 4 Abs 3 erklärt einzelne Bestimmungen aus dem Revisionsrecht für entspr anwendbar. Mit dem Verweis auf § 546 wird der revisionsrechtliche Begriff der Verletzung des Rechts für das Rechtsbeschwerdeverfahren übernommen. § 547 enthält die absoluten Revisionsgründe, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entspr gelten. Die Kausalität der Rechtsverletzung für die angefochtene Entsch...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / e) Vorerbe als Mitglied einer Gesamthand

Rz. 35 Sofern nur ein Erbe oder einzelne Erben als Vorerbe(n) und weitere Erben als Vollerben eingesetzt sind, unterliegt die Erbengemeinschaft bei Verfügungen insgesamt den Beschränkungen der Vor- und Nacherbfolge. Dies ist in der Rechtsprechung mittlerweile anerkannt.[41] Diese beträchtliche Einschränkung der Verfügungsfreiheit der grundsätzlich nicht beschränkten Vollerbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anwendungsbereich.

Rn 16 Die Vorschrift gilt entspr für die Berichtigung von Beschlüssen (§ 329, zuletzt BGH NJW 14, 3101, 3102 [BGH 08.07.2014 - XI ZB 7/13]) wie zB einem Beschl nach § 91a (Hamm NJW-RR 00, 1524) oder § 281 (BGH NJW-RR 93, 700 [BGH 17.02.1993 - XII ARZ 2/93]), näher § 329 Rn 17; insb auch für den Kostenfestsetzungsbeschluss; aber nicht, wenn eine Kostenentscheidung, zB nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl und Qualifikation des Sachverständigen.

Rn 7 Die Vorschrift ist in Ergänzung zu § 404 I 1 ZPO, 30 I zu sehen: Die Auswahl des Sachverständigen obliegt dem Gericht, das zugleich aber auf die den Vorgaben in Abs 1 S 1 entspr Qualifikation zu achten hat (näher Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 9c; Splitt FF 18, 51, 52). Rn 8 Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Diskussion über die Qualität von familienpsychologischen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Rechtsmittel.

Rn 21 Die Auswahlentscheidung kann, soweit sie im Hauptsacheverfahren ergangen ist, mit der Beschwerde nach §§ 58 ff angefochten werden. Ist die Auswahlentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffen worden, ist sie unanfechtbar, § 57 S 1. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach § 59, setzt mithin voraus, dass der Beschwerdeführer durch die Auswahlentscheidu...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Materielle Voraussetzungen

Rz. 197 Wegen § 49b BRAO i. V. m. § 4 RVG darf der Rechtsanwalt bei der Vergütungsvereinbarung für die gerichtliche Tätigkeit die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit Dritten, die die Gebühren aus dem Mandat anstelle des Mandanten zu zahlen haben; § 21 BORA. Gerichtsgebühren dürfen nicht vom Rechtsanwalt übernommen werden. Ledig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufgaben und Befugnisse.

Rn 6 Dem Verfahrensbeistand obliegt die Feststellung und Geltendmachung der Interessen des Kindes in Bezug auf Abstammung und Elternzuordnung, die der Verfahrensbeistand in einer Stellungnahme schriftlich darstellen soll (§§ 174 S 2, 158b I 1, 2). Entscheidend ist das objektive Interesse des Kindes, das im Allgemeinen verlangt, die biologische Abstammung zu klären. Der Verfa...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / c) Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 19 Rechtsprechung und Teile der Literatur[23] lehnten dies im Grundsatz schon immer ab. Die Abgrenzung einer Beratung von einer Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungs- von einer Geschäftsgebühr hänge ausschließlich davon ab, ob der Anwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis tätig sein soll bzw. wird und mit der Tätigkeit aufgrund des erteilten Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schadensersatzklagen aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen (§ 32b I Nr 1 iVm § 1 I Nr 1 KapMuG).

Rn 2 Das Merkmal der öffentlichen Kapitalmarktinformationen in § 32b I Nr 1 iVm § 1 I Nr 1 und 2 KapMuG ist in § 1 II KapMuG durch eine allgemeine Definition (§ 1 II 1 KapMuG: ›Kapitalmarktinformationen sind Informationen über Tatsachen, Umstände, Kennzahlen und sonstige Unternehmensdaten, die für eine Vielzahl von Kapitalanlegern bestimmt sind und einen Emittenten von Wertp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung von Beweisaufnahme und mündlicher Verhandlung.

Rn 2 Nach Abs 1 ist grds jeder Beweistermin vor dem Prozessgericht auch zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt. Es bedarf dazu keiner ausdrücklichen Anordnung des Gerichts. Wird sie gleichwohl getroffen, schadet sie aufgrund ihres nur deklaratorischen Charakters nicht. Dies gilt auch, wenn der Beweistermin außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindet (§ 219 I), in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschwerdeberechtigung, Abs 3 S 2.

Rn 22 Eine Beschwerdebefugnis des Jugendamts kann sich unmittelbar aus § 59 I ergeben, wenn es durch die Entscheidung in eigenen Rechten betroffen ist. Rn 23 Als Amtsvormund oder Amtspfleger ist es iRd ihm übertragenen Befugnisse gesetzlicher Vertreter des Kindes und als solcher Verfahrensbeteiligter gem § 7 I oder § 7 II Nr 1 FamFG. In dieser Funktion ist das Jugendamt unmit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumung.

Rn 12 Eine sittenwidrige Härte kann dann vorliegen, wenn das Leben oder die Gesundheit des Schuldners oder naher Angehöriger durch die Vollstreckungsmaßnahme gefährdet werden. Insb bei der Vollstreckung von Räumungstiteln ist dem Bedeutungsgehalt des Grundrechts nach Art 2 II 1 GG angemessen Rechnung zu tragen. Es entspricht der Rspr des BVerfG und des BGH, dass die Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 35 Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Denn das Gebot weitgehender Angleichung der Lage von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangt keinen sinnlosen Einsatz staatlicher Ressourcen; daher ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besteuerung des Anwachsungserwerbs

Rz. 563 [Autor/Stand] Die mit dem gesetzlichen Anteilserwerb nach § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB einhergehende Bereicherung der "übrigen" Gesellschafter führt zwar zu einer Werterhöhung ihrer Beteiligungen (s. Rz. 557), ist jedoch nicht als solche in Höhe des Unterschiedsbetrags ihrer Beteiligungswerte vor und nach der Anwachsung zu erfassen.[2] Stattdessen gibt § 7 Abs. 7 Satz 1 E...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Vergütungsfestsetzung, § 11 RVG

Rz. 40 In gerichtlichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, die anwaltlichen Kosten zulasten der Gegenseite festsetzen zu lassen, wenn und soweit die Kostengrundentscheidung dies zulässt. Doch auch gegen den eigenen Mandanten kann ein Rechtsanwalt seine Kosten für die gerichtliche Tätigkeit in einem einfachen Kostenfestsetzungsverfahren festsetzen lassen. Der Rechtsanwal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 19 EuBVO – Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht.

Gesetzestext (1) Beauftragt ein Gericht eine unmittelbare Beweisaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat, so richtet es an die Zentralstelle oder zuständige Behörde dieses Mitgliedsstaats unter Verwendung des Formblatts L in Anhang I ein entsprechendes Ersuchen. (2) Die unmittelbare Beweisaufnahme ist nur statthaft, wenn sie freiwillig und ohne Einsatz von Zwangsmaßnahmen dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren der Berichtigung.

Rn 11 Zur Berichtigung berechtigt ist grds nur das Ausgangsgericht, und zwar der Einzelrichter im Hinblick auf von ihm erlassene Urt auch dann, wenn das Kollegium danach das Verfahren übernommen hatte (St/J/Althammer Rz 22), aber nicht für Urteile des Kollegiums (Zö/Feskorn Rz 34). Intern zuständig bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss oder VB ist der erlassende Rpfleger. Vo...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / VI. Vermächtnis auf Zustimmung zu Lasten des Nacherben

Rz. 95 Das tatsächlich selbe Ergebnis, nämlich dass dem Vorerben in Bezug auf einzelne Nachlassgegenstände Verfügungen ermöglicht werden, denen die grundsätzliche Anordnung der Vor- und Nacherbschaft entgegensteht, kann nicht nur durch die Anordnung eines Vorausvermächtnisses in das Eigenvermögen des Vorerben erreicht werden. Denn es ist anerkannt, dass der Nacherbe auch mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe in der Sphäre der säumigen Partei.

Rn 4 Die Säumnis der Partei ist unverschuldet, wenn diese auf Grund kurzfristiger und nicht vorhersehbarer Umstände den Verhandlungstermin nicht oder jedenfalls nicht zur anberaumten Zeit wahrnehmen kann. Derartige Hinderungsgründe können sich aus Verkehrsproblemen – Verkehrsstaus, Zugverspätungen (BGH NJW 99, 724 [BGH 19.11.1998 - IX ZR 152/98]; Celle NJW 04, 2534, 2535 [OL...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 12 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen trifft, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmend an Bedeutung für geschiedene Ehega...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsmittel in Familiensachen.

Rn 1 Der 5. Abschn regelt die Rechtsmittel gg erst- u zweitinstanzliche Endentscheidungen. Die Vorschriften gelten gem § 113 I 1 auch für Ehe- u Familienstreitsachen (§§ 121, 112), werden aber v § 117 u den dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO über die Berufung ergänzt (s § 117 Rn 2 ff). Auf Rechtsmittel in fG-Familiensachen, auch als Folgesache, finden allein §§ 58...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Abstammungsgutachten, Duldungspflicht.

Rn 20 Die Klärung der Vaterschaft erfolgt regelmäßig durch Einholung eines Abstammungsgutachtens. Die Beweisanordnung erfolgt durch einen Beweisbeschluss, der als Zwischenentscheidung nicht anfechtbar ist (Prütting/Helms/Dürbeck § 177 Rz 26; vgl aber Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz 12 zur Anfechtbarkeit eines durch den Rechtspfleger erlassenen Beweisbeschlusses im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kompetenzen des Präsidiums.

Rn 3 § 21e regelt die Kompetenzen des Präsidiums nicht erschöpfend (MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 1), beschreibt aber die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans als Hauptaufgabe des Präsidiums für die Ebene des gerichtlichen Internums, soweit nicht örtliche und sachliche Zuständigkeiten, Funktionen und Besetzungen bereits durch formelles Gesetz oder Rechtsverordnung den Entsc...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / H. Pflichtteilsfragen

Rz. 157 Die gegenseitige Einsetzung der Ehegatten zu alleinigen und ausschließlichen Erben führt zwangsläufig dazu, dass gemeinsame Kinder und weitere Abkömmlinge von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Mag ihnen auch im Rahmen der Schlusserbfolge ein Erbteil zustehen, so ist im Rahmen des Pflichtteilsrechts jeder Erbfall für sich und damit gesondert zu betrachten. Kindern und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Abs 1 zählt die Überschrift des Urteils nicht zu den zwingenden Bestandteilen von Urteilen (Oldbg MDR 91, 159, 160; Frankf OLGR Frankf 96, 11), vgl aber § 311 I. In den Fällen des § 313b (dort Rn 4) ist die Art des Urteils anzugeben; gleiches empfiehlt sich bei besonderen Urteils- und Prozesskonstellationen (zB [Urkunden-]Vorbehaltsurteil, Teilanerkenntnis- und Schlussu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Höchstpersönliche Forderungen.

Rn 9 Bei ihnen wird entweder der Leistungsinhalt durch das persönliche Verhältnis wesentlich bestimmt oder die Leistung kann an einen anderen Gläubiger nicht in derselben Weise bewirkt werden bzw bekäme insoweit einen anderen Inhalt (Musielak/Voit/Flockenhaus § 851 Rz 4). Die wechselseitigen Unterhaltsansprüche der Ehegatten aus den §§ 1360, 1360a BGB sind grds nicht pfändba...mehr

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AGS 08/2025, Einigungsgebüh... / II. Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Die hier allein in Betracht kommende Einigungsgebühr nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 1000 i.V.m. Nr. 1003 VV entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Nach Abs. 1 S. 2 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht diese Einigungsgebühr nicht, wenn der Haupta...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 4. Rechtsgeschäftliche Eintrittsklauseln

Rz. 101 Im Gegensatz zur Anordnung von Nachfolgeklauseln geht die Beteiligung des Erblassers im Falle rechtsgeschäftlicher Eintrittsklauseln nicht automatisch mit dem Todesfall auf den Nachfolger über.[148] Rechtsgeschäftliche Eintrittsklauseln sollen vielmehr Dritten im Todesfall den rechtsgeschäftlichen Eintritt in die Gesellschaft ermöglichen. Eintrittsklauseln stellen Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Vorsitzführung.

Rn 78 Der Vorsitzende ist hinsichtlich seiner Aufgaben nicht gesetzlich festgelegt, weil Verfahrensregelungen für das Präsidium im Wesentlichen fehlen. Er führt den Vorsitz im Präsidium, leitet also die Sitzung und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Beteiligungsrechte der betroffenen bzw berührten Richter nach Abs 2, 3 S 2 und Abs 5, ferner des Präsidiums nach Abs 6 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 357 gewährleistet die Teilnahme der Parteien für jede Art der Beweisaufnahme, sei es vor dem Prozessgericht, vor dem beauftragten oder ersuchten Richter, innerhalb oder außerhalb des Gerichtsgebäudes. Die Vorschrift gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, § 46 I, II 1 ArbGG. Als Ausprägung des rechtlichen Gehörs ist der Grundsatz auch im schiedsgerichtlichen Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Auslandsbezogenheit des selbstständigen Beweisverfahrens.

Rn 11 Deutsche Gerichte können für vollständig im Inland durchgeführte selbstständige Beweisverfahren auslandsansässige SV heranziehen; diese können unter den Voraussetzungen des § 8 IV JVEG einen Anspruch auf höhere Vergütung haben, sie unterliegen ferner nicht dem Begutachtungszwang des deutschen Verfahrensrechts, weshalb sie auch nicht zur mündlichen Erläuterung des Gutac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beteiligte, Anordnung des persönlichen Erscheinens.

Rn 7 Die Erörterung findet, wie auch in § 155 II und § 160 I 2 geregelt, mit den Eltern statt, deren persönliches Erscheinen gem Abs 2 S 1 (wie auch in § 155 III 1 und § 160 I 2) anzuordnen ist. Hiervon ist auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil erfasst, der bei im Raum stehenden Maßnahmen nach § 1666 BGB gg den anderen, allein sorgeberechtigten Elternteil im Hinblick au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 4. Auflage mit Sanktion und Testamentsvollstreckung

Rz. 100 Oftmals ist es zweckmäßig, bei der Ausgestaltung des Teilungsverbots als Auflage ausdrücklich eine dritte Person mit der Durchsetzung der Auflage zu beauftragen (§ 2194 BGB) oder eine zusätzliche Testamentsvollstreckung anzuordnen. Rz. 101 Dem Testamentsvollstrecker drohen bei verbotener Mitwirkung an einer Auseinandersetzung Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (1) Beziehungen zu einer Partei, Eigeninteresse.

Rn 11 Zweifel an der Unparteilichkeit können sich aufgrund persönlicher Kontakte (Freund- oder Bekanntschaft, Feindschaft; s Rn 12) oder wirtschaftlicher Kontakte (Verbundenheit, Konkurrenz; s Rn 13) des SV zu einer Prozesspartei sowie bei einer früheren Begutachtung für eine Partei (Rn 14) oder unmittelbarem Eigeninteresse des SV (Rn 15) ergeben. Maßgeblich sind die Umständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung mit den Beteiligten spätestens nach einem Monat.

Rn 8 Die Vorschrift des § 155 Abs 2 S 1 entspricht § 50e II FGG aF und begründet für das Gericht die Pflicht, in einer Kindschaftssache iSv Abs 1 mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durchzuführen, der mit einem frühen ersten Termin in Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 272 II, 275 ZPO vergleichbar ist. Ein ›schriftliches Vorverfahren‹ soll nicht stattfinden, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe (Abs 3).

Rn 24 § 526 III schließt die Überprüfung einer erfolgten oder unterlassenen Übertragung, Vorlage oder Übernahme iRe Rechtsmittels aus. Damit ist die Rechtsbeschwerde gg einen entspr Beschl (§ 574 I Nr 2) genauso ausgeschlossen, wie eine auf einen der genannten Fehler gestützte Revisionsrüge iRd Anfechtung des Endurteils (§ 557 II) oder eine Wiederaufnahmeklage (§ 578; BayObL...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / III. Anwendungsbereich in Versorgungsausgleichssachen (§ 221 FamFG)

Das Gericht soll in Versorgungsausgleichssachen (§ 217 FamFG) die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. § 221 Abs. 1 FamFG stellt lediglich eine Soll-Vorschrift dar, sodass die Durchführung eines Erörterungstermins nicht zwingend erforderlich ist.[22] Es handelt sich deshalb nicht um Verfahren mit einem vorgeschriebenen Erörterungstermin, in denen auch oh...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Berufspflichten bei Beratungshilfe

Rz. 109 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein ihm angetragenes Beratungshilfemandat anzunehmen; § 49a BRAO. Die Annahmepflicht entsteht erst mit Vorliegen des Beratungshilfescheins, § 16a BORA. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kostenerstattung ist dies nicht immer unproblematisch. Diese Pflicht ist jedoch Ausdruck der sozialen Verantwortung der Anwaltschaft. Sozial schwac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erheblicher Interessenkonflikt (Abs 3 Nr 1).

Rn 17 Anders als in den folgenden Nr. 2–5 handelt es sich bei der hier umschriebenen Situation um einen ggü Abs 1 wenig konkretisierten weiteren Grundtatbestand (J/H/A/Döll § 158 aF Rz 8; Prütting/Helms/Hammer [5. Aufl] § 158 aF Rz 17). Die Regelung erfasst diejenigen Fälle, in denen das Gericht nach Prüfung feststellt, dass das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumnisurteil.

Rn 5 Erst ab Beginn der mündlichen Verhandlung kann Versäumnisurteil ergehen. Tritt die Partei während der Beweisaufnahme nicht auf, ist diese gleichwohl durchzuführen, soweit dies ohne deren Mitwirkung möglich ist (§ 367). Erst wenn die Partei auch nach deren Abschluss noch nicht erschienen ist, kann Versäumnisurteil beantragt und erlassen werden (vgl BGH NJW 02, 301, 302 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsmittel- und Begründungsfristen.

Rn 30 Weder eine Rechtsmittelfrist noch eine Rechtsmittelbegründungsfrist wird durch einen PKH-Antrag gehemmt. Wie bei der Klage ist eine Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung unzulässig. Der Rechtsmittelführer ist gehalten, alles zu unterlassen, was den Eindruck erweckt, er wolle eine künftige Prozesshandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts (Nr 1).

Rn 5 Die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, Art 101 I 2 GG, gewährleistet wurde. Der Richter muss im Vorhinein durch normative, abstrakt-generelle Bestimmung ermittelt werden können; seiner Bestimmung darf keine Ermessensentscheidung zu Grunde liegen, durch die et...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unbewegliche Sachen.

Rn 4 Unbewegliche Sachen iSd Norm sind Grundstücke und Teile von Grundstücken, etwa Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige Gebäude jeglicher Art. Unerheblich bleibt, ob die zu räumenden Gebäude wesentliche Bestandteile iSd § 94 I BGB und damit selbst unbewegliche Sachen im Rechtssinne sind. Deshalb muss auch ein Vollstreckungstitel, der auf Räumung von Behelfsheimen oder Woh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 7 Die Abs 1 und 2 gehen von einer Bestellung der Schiedsrichter nach der Vereinbarung der Parteien aus. Die Regelung des Abs 3 bezieht sich auf Fälle, in denen zwar eine Vereinbarung über die Bestellung nicht getroffen ist, aber die Durchführung nach den in Abs 3 vorgesehenen gesetzlichen Bestellungsregelungen abläuft. Gibt es bei der Bestellung nach Abs 3 Schwierigkeiten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 5 Sobald die nach Abs 1 erforderliche Anzeige erfolgt ist, erlischt die Prozessvollmacht im Außenverhältnis ex nunc mit der Folge, dass der bisherige Prozessbevollmächtigte seine Stellung als Ansprechpartner für Gericht und Gegner vollständig verliert (BGH NJW 91, 295, 296 [BGH 17.10.1990 - XII ZB 105/90]). Im Anwaltsprozess tritt diese Rechtsfolge nur dann ein, wenn zur ...mehr