Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / 11

Auf einen Blick Die Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs kann für Erben zu erheblichen finanziellen Belastungen führen – insbesondere bei langen Nachlassverfahren. Verzögerungen durch Sachverständigengutachten oder notarielle Nachlassverzeichnisse lassen die Zinslast schnell anwachsen. Pflichtteilsberechtigte profitieren dabei oft von der gesetzlichen Verzinsung, während Erb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 8: Zusammenarbeit von Auslandsgesellschaften

Rz. 158.alt [Autor/Stand] Fall: Eine deutsche Muttergesellschaft mit einem Netz von Auslandsgesellschaften betreibt weltweit den Export von Industrieanlagen (zB Zement-Produktionsanlagen), die im Besteuerungsland montiert werden. Die Geschäfte werden teils vom deutschen Mutterhaus, teils von den ausländischen Töchtern kontrahiert, wobei vielfach die Finanzierung für die Wahl ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Allgemeines

Rz. 101 [Autor/Stand] Tätigkeitenkatalog und Einkunftsarten. § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 enthält eine Positivliste von Einkünften aus aktivem Erwerb (vgl. Rz. 38), die von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen sind. Die Aufteilung einer unternehmerischen Betätigung in einzelne Tätigkeiten ist das Gegenteil von dem, was § 8 Abs. 2 KStG und die in ihm geregelte Adhäsionswirkung ein...mehr

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ZErb 10/2025, Wirksame Verj... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt Im vorliegenden Erbstreit hatte ein Erblasser, der Großvater der Parteien, im Jahr 1987 ein handschriftliches Testament errichtet und darin u.a. wie folgt verfügt: Zitat "Ich […] schenke meinen 4 Enkelkindern wie folgt […]" Der Erblasser wendete auf diese Weise einem der Enkelkinder unbebaute Grundstücke und den übrigen Enkelkindern jeweils bestimmte Geldanlagen z...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (a) Mitwirkungspflichten im Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags

Rz. 140 [Autor/Stand] Die Steuerpflichtigen sind zur Mitwirkung im Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags verpflichtet (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 90 Abs. 1 Satz 1 AO). Die wichtigsten Pflichten sind die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (Rz. 116 ff.) und die Anzeigepflichten (Rz. 123). Die verspätete Abgabe oder die Nichtabgabe der Steuererk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zu § 8 AStG Ob eine ausländische Gesellschaft für Handels- und Dienstleistungseinkünfte Zwischengesellschaft ist, hängt nach Absatz 1 Nr. 4 und 5 in gewissen Fällen davon ab, ob sie einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb unterhält. In Angleichung an die Begriffsbildungen des Einkommen- und Gewerbesteuerrechts und in Anpassung an andere paral...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahmeregelung nur zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 222 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Wegen der Nachweispflicht des Stpfl. wird auf Anm. 137 verwiesen. Die in der Ausnahmeregelung angesprochene ausländische Gesellschaft muss eine solche i.S. des § 7 Abs. 1 sein (vgl. § 7 AStG Anm. 10). Der Begriff der Mitwirkung entspricht dem des § 8 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5, weshalb auf Anm. 143 ff. verwiesen wird. Bisher wurden Muster...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Französisches materielles Erbrecht

Rz. 6 Zum Todeszeitpunkt bilden die gesetzlichen Erben automatisch eine Gesamthandsgemeinschaft über den Nachlass. Die Erben haben die Wahl zwischen drei Optionen: vorbehaltslose Erbschaftsannahme, Annahme in Höhe des zu verteilenden Vermögens (also nur bis zur Höhe der Nettoaktiva und unter dem Vorbehalt der Errichtung eines Inventars) und Ausschlagung der Erbschaft. Die Ges...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.5 Einleitung des Ermittlungsverfahrens

(1) 1Das Ermittlungsverfahren ist bei Anfangsverdacht, der sich auf eine Selbstanzeige, eine Strafanzeige, auf eigene Wahrnehmungen der ermittelnden Behörde oder auf Mitteilungen anderer Behörden (vgl. § 116 AO) gründen kann, einzuleiten. 2Es wird durch einen ersten, objektiv erkennbaren Akt mit dem Ziel der Strafverfolgung gegen den der Straftat Verdächtigen eingeleitet (§ ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Jahressteuergesetz (JStG 2010)

Rz. 12 [Autor/Stand] Gesetzeskorrektur. Nach der Gesetzesbegründung zu Art. 7 Nr. 2 Jahressteuergesetz 2010[2] würde die uneingeschränkte Anknüpfung des § 20 Abs. 2 an die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung speziell bei Einzelunternehmern mit ausländischen Betriebsstätten im Dienstleistungsbereich schon deshalb zu unangemessenen Ergebnissen führen, weil Einzelun...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / a) Überblick

In Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist jetzt endlich die fiktive Terminsgebühr für diejenigen Verfahren eingeführt worden, in denen zwar keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, sondern ein Erörterungstermin. Die neue Fassung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV lautet wie folgt (Hervorhebung vom Unterzeichner):mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 5.1.1 Kompetenzen der Stiftungsaufsicht

Rz. 107 Damit die Stiftungsaufsichtsbehörde diese Aufgaben erfüllen kann, bestehen in vielen Landesstiftungsgesetzen Auskunfts- und Rechenschaftspflichten gegenüber der Stiftungsaufsicht (vgl. z. B. Art. 10 ff. BayStG), die umfangreiche Rechenschaftspflichten der Stiftung gegenüber den Stiftungsaufsichtsbehörden vorschreiben. Die Stiftungsaufsicht ist eine reine Rechtsaufsich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Pflichtgemäßes Alternativverhalten und hypothetisches Verhalten Dritter

Rz. 590 [Autor/Stand] Zur Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs in den Fällen, in denen die Steuerfestsetzung bei richtigen oder vollständigen Angaben unter Umständen genauso erfolgt wäre, s. Rz. 236 und 573 a.E. Es reicht nicht aus, dass durch die unrichtigen Angaben das Risiko einer zu niedrigen Steuerfestsetzung gesteigert wird (s. Rz. 236). Die Rspr. geht bei einer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Rz. 1791 [Autor/Stand] Als Gehilfenhandlung (oder ggf. Anstifterhandlung) kommt zunächst die Mitwirkung an der Gestaltung eines Cum-Ex-Konzepts in Betracht. Ein objektives Fördern der – unterstellten – Haupttat ist auch nicht von der Hand zu weisen. Allerdings dürfte regelmäßig sehr fraglich sein, ob der Berater Kenntnis von dem vollständigen tatsächlich verwirklichten oder ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Überblick

Rz. 114 [Autor/Stand] Zur Durchführung des Verfahrens zur Festsetzung des GrSt-Messbetrags (Rz. 448 ff.) benötigt die zuständige Finanzbehörde (Rz. 126, Rz. 476) die Mitwirkung (Rz. 140) des Steuerpflichtigen (Rz. 124) entweder durch Abgabe von Steuererklärungen (Rz. 115) oder Anzeigen (Rz. 123) sowie die Unterstützung anderer Behörden oder von Berufsträgern (Rz. 130). Für d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 7: Einsatz von Koordinationsstellen

Rz. 157.alt [Autor/Stand] Fall: Das deutsche Mutterunternehmen hat in den südamerikanischen Staaten ein Netz örtlicher Vertriebsgesellschaften. In Montevideo ist ein eigenes Büro (eine besondere Gesellschaft) eingerichtet, das die Gebietsbetreuung wahrnimmt. Sie koordiniert den Vertrieb, übt die allgemeine Konzernkontrolle aus, greift auch helfend in Einzelgeschäfte ein und ü...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.15 Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Die wie auch immer geartete Mitwirkung bei der sog. Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen ist nach § 26 Abs. 2 StBerG unzulässig und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR bedroht.[1] Eine unzulässige Tätigkeit liegt dann vor, wenn der Lohnsteuerhilfeverein von sich aus auf die Möglichkeit einer Vorfinanzierung hinweist bzw. einzelne Firmen oder Banke...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Gutachterausschuss

Rz. 14 Bei der Bestimmung des Werts eines unbebauten Grundstücks ist vom Bodenrichtwert auszugehen. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Zwecke der Bedarfsbewertung nach den Vorschriften des BauGB ermittelt. Die Übertragung der Ermittlung der Bodenrichtwerte auf eine außerhalb der Steuerverwaltung eingerichtete Stelle beruht darauf, dass den Gutachterau...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Maßgeblicher Einfluss

Tz. 19 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Maßgeblicher Einfluss (significant influence) ist gem. IAS 28.3 die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen eines Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne die Entscheidungsprozesse zu beherrschen oder die gemeinschaftliche Führung auszuüben. Tz. 20 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bei einem unmittelbaren oder mittelbaren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 15/480)

Rz. 33 [Autor/Stand] Art. 12 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 15/841)

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Überblick

Rz. 43 [Autor/Stand] Der Hessischen Grundsteuer liegt der Belastungsgedankte zugrunde, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Bürger "Nutzen aus bereitgestellter kommunal Infrastruktur ziehen können" (Rz. 33). Zur Bemessung dieses Nutzenäquivalentes knüpft die das HGrStG zunächst an grundstücksbezogene (wertunabhängige) Flächenmerkmale (Rz. 45) an und wird durch einen e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1581 [Autor/Stand] Mit dem am 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) werden Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen ermöglicht, die im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten Anwendung finden, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (sog. EU-Blacklist) geführt we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zur Offenbarung verpflichtete Personen

Rz. 291 [Autor/Stand] Welche Person zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen verpflichtet ist, ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen (§ 149 Abs. 1 AO). Zu den verschiedenen Formen von Täterschaft und Teilnahme s. Rz. 116 ff. Zu faktischen Organpersonen und zur Strohmannproblematik s. Rz. 118 ff. Rz. 292 [Autor/Stand] Zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsa...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / III. Bemessung des Terminsgebühren

In der Sache hatte die Beschwerde keinen Erfolg. Das LG hat sie zurückgewiesen. 1. Verbindlichkeit der Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts Nach Auffassung des LG ist der Gebührenansatz des Verteidigers für die Staatskasse nach § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, weil er hinsichtlich der Grundgebühr und der Terminsgebühren unbillig ist. Die Festsetzung der Mittelgebühren be...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3e Türkei / 1.2 Nationales Erbrecht

Rz. 4 Das materielle türkische Erbrecht ist wie das gesamte türkische Zivilrecht vom schweizerischen Recht geprägt. Die Erbfolge richtet sich, ähnlich dem deutschen Recht, nach dem Parentelsystem; innerhalb der Ordnung erfolgt die Bestimmung der Erben nach Stämmen. Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des EL und deren Nachkommen zu gleichen Teilen. Zwischen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Mitverschulden der FinB

Rz. 1062 [Autor/Stand] Ist das strafbare Verhalten des Angeklagten durch die Mitwirkung von Beamten des Finanzamts erleichtert worden oder ist anzunehmen, dass die Behörde zumindest Kenntnis von den Handlungen des Täters hatte, kann dies unter gewissen Voraussetzungen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden[2]. Bei einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun i.S.d. § 370...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Schweiz / 1.2 Materielles Erbrecht

Rz. 4 Die gesetzliche Erbfolge folgt auch in der Schweiz dem Parentelensystem (Verwandtenerbrecht). Eine Parentel umfasst eine Person mit allen ihren Nachkommen (Wolf/Dorjee-Good in Süß, Erbrecht in Europa, Schweiz Rn. 78). Angehörige einer ferneren Parentel sind nur dann Erben, wenn alle Angehörigen der vorangehenden Parentel als Erben ausscheiden (Art. 458 Abs. 1, 459 Abs....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.2 Zuwendungen an Kinder und andere Familienangehörige

Rz. 551 Bei Schenkungen zwischen Familienangehörigen besteht oftmals großes Gestaltungspotential. Dies resultiert daraus, dass je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze bestehen. Ein weiterer Grund liegt in der Möglichkeit der Aufspaltung einer Zuwendung in zwei getrennte Zuwendungen. So kann z. B. ein im Eigentum des Vaters steh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG beim Organträger – § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG

Tz. 99a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG ist bei der Ermittlung des Einkommens des OT § 8 Abs 9 KStG anzuwenden, wenn in dem dem OT zugerechneten Einkommen das Einkommen einer Kap-Ges (OG) enthalten sind, auf die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG anzuwenden ist. § 15 S 1 Nr 5 S 2 knüpft also auch an die pers Verhältnisse bei der OG an, während § 15 S 1 Nr 4 S 2 K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Sa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / f) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 5 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 149 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. § 20 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 kann von einzelnen natürlichen Personen verwirklicht werden. § 20 Abs. 2 findet insoweit sowohl im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch in dem der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit Anwendung. Betroffen sind allerdings vor allem Freiberufler (Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte)...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ausnutzung der Mithilfe eines seine Befugnisse oder Stellung missbrauchenden Amtsträgers/Europäischen Amtsträgers (§ 370 Abs. 3 Nr. 3 AO)

Rz. 1111 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 3 AO stellt die Ausnutzung der Mithilfe eines Amtsträgers oder eines Europäischen Amtsträgers, der seine Befugnisse oder seine Stellung i.S.d. § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO missbraucht, unter eine erhöhte Strafdrohung. Wie auch hinsichtlich § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO (s. Rz. 1100) wurde durch Art. 6 des Gesetzes zur Bekämpfung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 195)

Rz. 189 [Autor/Stand] Erbringungstatbestand. Die 2. Alternative von § 8 Abs. 1 Nr. 5 stellt die Parallele zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b dar (vgl. Anm. 133). Während in Nr. 4 Buchst. b die Lieferung von Waren oder Gütern an den Anteilseigner ins Ausland zu schädlichen Einkünften führt, ergibt sich nunmehr die entsprechende Rechtsfolge für Dienstleistungstätigkeiten der auslän...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 1555 [Autor/Stand] Auch für die Verbrauchsteuer- und Einfuhrabgabenhinterziehung gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze zum Kreis der möglichen Täter und Teilnehmer (s. allgemein Rz. 80 ff.)[2]. Rz. 1555.1 [Autor/Stand] Speziell bei dem arbeitsteilig organisierten, oftmals vom Ausland aus gesteuerten Schmuggel stellt sich das Problem des Tatnachweises für die ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzesentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen (BT-Drucks. 15/119)

Rz. 32 [Autor/Stand] Art. 12 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Berater als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 108 [Autor/Stand] Unproblematisch ist der steuerliche Berater Täter, der im eigenen Namen vorsätzlich unrichtige Angaben für seinen Mandanten macht (s. Rz. 105) und selbst bei der FinB einreicht (s. Rz. 107.6)[2]. Denn es ist nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass man über eigene steuerliche Angelegenheiten falsche Angaben macht oder selbst steuerpflichtig ist, da die Tat ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei Schmiergeldern, PStR 2003, 39; Bürger, § 299 StGB – eine Straftat gegen den Wettbewerb?, wistra 2003, 130; Bürger, Bestechungsgelder im privaten Wirtschaftsverkehr – doch noch steuerlich abzugsfähig?, DStR 2003, 1421; Burchert, Das Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder i.S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG, INF 2003, 260; Dem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3 Folgen

Rz. 183 Die Anwendung von § 2 Abs. 3 ErbStG hatte zur Folge, dass der Vermögensanfall insgesamt den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen war. Der Steuerpflichtige hatte damit Anspruch auf die deutlich höheren Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG. Dies hatte aber auch zur Folge, dass für den Erwerb die gegenständliche Begrenzung der Bemessungsgrundlage auf das I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerentstehung und Steuererklärungspflichten

Rz. 361.1 [Autor/Stand] Die Steuerentstehung ist in § 15 TabStG geregelt, für die Einfuhr und den unrechtmäßigen Eingang von Tabakwaren[2] unter Einschluss von Wasserpfeifentabak[3] (jetzt § 1a TabStG) aus Drittstaaten in § 21 TabStG und für die Beförderung von Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten der EU in das Steuergebiet der Bundesrepublik (§ 1 Abs. 1 TabStG) in § 23f A...mehr

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ZErb 10/2025, In Schließfac... / 1 Gründe

I. Der am XX.XX.2023 verstorbene Erblasser war in erster Ehe mit Frau A, geb. B, und in letzter Ehe mit der Beteiligten zu 2) verheiratet. Der Erblasser hatte keine Kinder. Die Beteiligte zu 3) ist die Mutter des Erblassers. Der Vater des Erblassers ist vorverstorben. Eine letztwillige Verfügung des Erblassers wurde zunächst nicht gefunden. Zur Niederschrift beim Nachlassgeric...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.3 Übertragung eines Teilbetriebs

Rz. 29 Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist auch die Übertragung eines Teilbetriebes begünstigt. Voraussetzung ist, dass ein abgrenzbarer Teilbetrieb gegeben ist, der auch vom Erwerber als selbstständiges Unternehmen fortgeführt werden kann (vgl. Gottschalk in T/G/J/G, ErbStG § 3 Rz. 364). Der Begriff des Teilbetriebs ist gesetzlich nicht definiert, hat sich aber im Laufe der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) § 42 AO und die analoge Anwendung von Steuergesetzen im Steuerstrafrecht

Rz. 26 [Autor/Stand] Von der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG gehen BVerfG und BGH auch für die Fälle aus, in denen sich der Steuerverkürzungserfolg aus einer Anwendung des § 42 AO bzw. seiner im Kern identischen ähnlichen Vorgängerregelungen ergibt, nach denen durch eine missbräuchliche Gestaltung eine Umgehung des Steuergesetzes nicht möglich ist und steuerrechtlich ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Keine Anwendung bei Dienstleistungen i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 5

... 2 Satz 1 gilt nicht, soweit in der ausländischen Betriebsstätte Einkünfte anfallen, die nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären. Rz. 178 [Autor/Stand] Gesetzeskorrektur. Durch das JStG 2010 v. 8.12.2010[2] wurde § 20 Abs. 2 Satz 2 mit Rückwirkung auf alle noch offenen Veranlagungen eingeführt. Dadurch wird ein abkommensrechtlic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 75 Gibt ein Beschenkter oder ein Erbe erworbene Vermögensgegenstände innerhalb von zwei Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung an eine steuerbegünstigte inländische Stiftung oder eine inländische Gebietskörperschaft weiter, erlischt die Steuer für den ursprünglichen Erwerb mit Wirkung für die Vergangenheit. Rz. 76 Durch diese Bestimmung werden Erwerber ermutigt, e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Abfindung für Erbverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Hülsmann, Die Besteuerung von Abfindungsvergleichen nach dem ErbStG: Legislatorische und judikatorische Neuerungen, DStR 2017, 2513; Proff, Erbschaftsverträge in der Praxis, ZEV 2013, 183; G. Schmidt, Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch, ErbR 2017, 714; Viskorf, Erbschaftsteuerrechtliche Gestaltungen mit dem Pflic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund)[2], wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vorgenommen, die nach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 123)

Rz. 133.alt [Autor/Stand] Ausnahmeregelung: Einkaufsgesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b betrifft den Fall der sog. Einkaufsgesellschaft (vgl. Anm. 123). Der Gesetzgeber verfolgt mit der Bestimmung die Vorstellung, dass der im Import liegende Gewinn durch die ausländische Gesellschaft aufgefangen werden könnte, wenn diese die Waren und Güter zu einem hohen Preis in das In...mehr