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ZErb 10/2025, In Schließfach hinterlegtes durchgerissene ... / 1 Gründe

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I.

Der am XX.XX.2023 verstorbene Erblasser war in erster Ehe mit Frau A, geb. B, und in letzter Ehe mit der Beteiligten zu 2) verheiratet. Der Erblasser hatte keine Kinder. Die Beteiligte zu 3) ist die Mutter des Erblassers. Der Vater des Erblassers ist vorverstorben.

Eine letztwillige Verfügung des Erblassers wurde zunächst nicht gefunden. Zur Niederschrift beim Nachlassgericht beantragte die Beteiligte zu 2) daher am 17.4.2024 einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge, der sie als Erbin zu ¾ und die Beteiligte zu 3) als Erbin zu ¼ ausweist (Bl. 19 d.A.). Ein entsprechender Erbschein wurde am 17.5.2024 erteilt (Bl. 27 d.A.).

Mit einem am 3.7.2024 bei Gericht eingereichten Schreiben (Bl. 1 d. TA) teilten die Beteiligte zu 2) sowie Herr C, Betreuer und Vertreter der Beteiligten zu 3), mit, dass sie das Bankschließfach des Erblassers geöffnet und dort ein Testament aus dem Jahr 2011 gefunden hätten. Dabei wurde ein handschriftliches Testament vom 12.1.2011 zur Akte gereicht, in dem der Erblasser seinen gesamten Besitz dem Beteiligten zu 1) zuwandte (TA) und zugleich seine seinerzeitige Ehefrau A enterbte. Das Testament ist längs in der Mitte durchgerissen. Die Beteiligte zu 2) und Herr C erklärten, das Testament zerrissen im Schließfach aufgefunden zu haben. Eine unbeschädigte Kopie sei nicht vorhanden.

Mit Schreiben vom 16.7.2024 (Bl. 31 d.A.) hat der Beteiligte zu 1) erklärt, dass er der beste Freund des Erblassers gewesen sei und dass der Erblasser ihm gegenüber vor mehreren Jahren erwähnt habe, dass er ihn in einem Testament bedacht habe. Über den genauen Inhalt habe der Erblasser ihm nichts gesagt. Der Erblasser habe aber nie davon gesprochen, dass er ein Testament ändern oder widerrufen habe wollen. Der Erblasser habe ihm mitgeteilt, dass er ein Bankschließfach hab...

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