Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 22 Einzeltestament / I. Was ist ein Einzeltestament?

Rz. 1 Mit einem Einzeltestament trifft der Erblasser Regelungen für seinen persönlichen Nachlass, wenn er von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Bei dem Einzeltestament handelt es sich um die Grundform einer letztwilligen Verfügung. Diese kann der Erblasser entweder handschriftlich ohne jegliche Mitwirkung eines Dritten oder alternativ bei einem Notar errichten. Zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen einer öffentlichen Behörde oder eines öffentlichen Beamten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, die Behörde oder den Beamten um die Mitteilung der Urkunde zu ersuchen. (2) Diese Vorschrift ist auf Urkunden, welche die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Mitwirkung des G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift gilt (wie auch die §§ 158, 160, 161) in allen Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, wobei die in Abs 2 geregelte zwingende Beteiligung des Jugendamts ausschließlich Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB betrifft. Erfasst sind alle Kindschaftssachen, die nicht ausschließlich vermögensrechtlicher Natur sind. Keine Anwendung findet die Vorschrift im ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schein- bzw Nichturteil.

Rn 11 Bei den so bezeichneten Urteilen liegt in Wahrheit gar kein Urt, sondern nur der bloße Anschein vor (Lüke ZZP 108, 428, 439 mwN; R/S/G § 62 Rz 12), sodass das ›Urteil‹ unbeachtlich und wirkungslos ist (RGZ 120, 243, 245; 133, 215, 221); jede Partei kann Fortsetzung des Verfahrens beantragen (Lüke ZZP 108, 428). Formelle Rechtskraft tritt nicht ein (RGZ 133, 215, 220 f)...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 6. Beschränkung der Testamentsvollstreckung auf einen Erbteil

Rz. 81 Auch die Beschränkung der Testamentsvollstreckung auf einen Erbteil ist möglich und häufig auch sinnvoll. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist dann die Ausübung der Miterbenrechte innerhalb der Erbengemeinschaft bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,[76] es sei denn, es wurde darüber hinaus Verwaltungsvollstreckung angeordnet (siehe dazu das Muster Rdn 3...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 138 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Leistungsfähigkeit.

Rn 57 Der Anspruch setzt wie jeder Unterhaltsanspruch voraus, dass der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, den Vorschuss – neben der darüber hinaus geschuldeten Unterhaltsleistung – zu bezahlen. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Unterhaltschuldner selbst Anspruch auf Bewilligung von PKH ohne Ratenzahlungen hat (BGH FamRZ 04, 1633; Oldenbg NdsRpfl 12, 199; aA – auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Behauptungs- und Beweislast.

Rn 26 Die Verteilung der Beweislast ist äußerst umstr. Teilweise wird argumentiert, wegen des Wortlautes der Vorschrift und um das Risiko des Schuldners nicht zu übersteigern, treffe sie den Gläubiger, wenn er sich auf die Möglichkeit der Handlungsvornahme und ihre ausschl Abhängigkeit vom Schuldnerwillen berufe (hM; Köln MDR 03, 114; Hamm FamRZ 97, 1094, 1095; Hamm NJW-RR 8...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 222 Auch im Kapitalgesellschaftsrecht muss bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft darauf geachtet werden, dass sowohl der Vor- als auch der Nacherbe satzungsmäßig zur Nachfolge zugelassen ist, insofern gilt es also, etwaige gesellschaftsvertragliche Einziehungs- oder Abtretungsklauseln zu berücksichtigen. Ist der Vorerbe nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Widerrufsvorbehalt.

Rn 21 Mit dem Vorbehalt wird nicht der Widerruf als solcher unter eine Bedingung gestellt, vielmehr werden die Voraussetzungen festgelegt, unter welchen ein wirksamer Widerruf (bedingungslos) erklärt werden darf (BGH NJW 72, 159; Zweibr FamRZ 10, 1357 gg Oldbg OLGR 08, 435). Die Widerrufsmodalitäten sind genau zu bestimmen. Wird nichts vereinbart, kann der Widerruf sowohl de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zustellungen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Abs 4).

Rn 7 Abs 4 Nr 1 ermöglicht bei andernfalls aussichtslosen Zustellungen nach Abs 2 oder Abs 3 eine Zustellung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretutung. Abs 4 Nr 2 beruht ebenfalls darauf, dass eine andere Art der Zustellung keinen Erfolg verspräche. Praktikabilitätserwägungen sind für Abs 4 Nr 3 maßgebend. Es ist weder eine Mitwirkung des Auswärtigen Amts erforderli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält die Verpflichtung des Gerichts zur Einbindung des Jugendamts in sämtlichen Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen. Dies führt zu einer erheblichen Erweiterung der Anhörungs- und damit auch der Mitwirkungspflichten des Jugendamts im Vergleich zu § 49a I FGG aF, der eine unvollständige enumerative Aufzählung bestimmter Kindschaftssac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachentscheidung (Abs 1).

Rn 3 Aufgabe der Berufungsinstanz ist es, die erstinstanzliche Entscheidung auf eventuelle Fehler zu überprüfen. Ergibt sich ein solcher Fehler, so ist er vom Berufungsgericht zu korrigieren. Daraus resultiert die grundsätzliche Verpflichtung zu einer eigenen Sachentscheidung. Dies gilt auch, wenn Entscheidungsreife nur mit erheblichem Aufwand herbeigeführt werden kann, insb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine zwingende Erörterung.

Rn 6 Die Gefährdungserörterung nach § 157 ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Erfährt das Familiengericht von einer – auch nur möglichen – Kindeswohlgefährdung (idR aufgrund einer Gefahrenanzeige des Jugendamts gem § 8a II 1 SGB VIII), ist es zur eigenständigen Prüfung verpflichtet, ob gerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB geboten sind (Frankf MDR 13, 1405); es muss vAw e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablehnung.

Rn 5 Allg zur Ablehnung eines Beweisantrags s § 284 Rn 43 ff, zur Bestimmtheit Rn 3, zur Beweisbedürftigkeit Rn 1. Der Sachverständigenbeweis kann bei eigener Sachkunde des Gerichts entbehrlich sein. Nicht alle Mitglieder des Gerichts müssen sachkundig sein, der Sachverstand kann unter ihnen vermittelt (BGHSt 2, 164, 165; 12, 18, 19 f), uU auch erst erworben werden, zB anhan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung des Jugendamts nach § 176 I.

Rn 2 § 176 I 1 regelt die Anhörung des Jugendamts für den Fall der Anfechtung der Vaterschaft gem § 1600 I Nr 2 und Nr 4 BGB, soweit die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt als Soll-Vorschrift. Im Fall der Anfechtung nach § 1600 I Nr 2 BGB soll durch die Mitwirkung des Jugendamtes die Einschätzung der Frage erleichtert werden, ob eine sozial-familiäre Beziehu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einlassung des Beklagten.

Rn 18 Die Einlassung des Bekl auf das Verfahren vor dem ausl Gericht reicht grds aus, um die Anerkennungsfähigkeit der Entscheidung zu begründen, da im Falle einer Einlassung davon auszugehen ist, dass der Bekl offenkundig die Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen. Für eine Einlassung genügt jede Prozesshandlung, mit der sich der Bekl gg die Klage verteidigt, etwa auch das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rüge der Unzuständigkeit (Abs 2).

Rn 4 Abs 2 gibt den Parteien die Möglichkeit, Bedenken gg die Zuständigkeit des Schiedsgerichts durch Rüge geltend zu machen. Dabei werden für die Rüge der Unzuständigkeit zeitliche Limitierungen eingefügt. Insofern ist die Norm ggü § 1027 spezieller. Macht der Schiedsbeklagte mit seiner Klagebeantwortung Ausführungen zur Sache, ohne sich zur Zuständigkeit zu äußern, wird er...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXVII. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 85 Beschränkt sich der Auftrag auf die Erstellung eines Mietaufhebungsvertrages, so kann dieser nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. In diesem Fall ist der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 3 RVG i. V. m. § 99 GNotKG zu ermitteln. Der Streitwert bemisst sich nach dem Wert aller Leistungen des Mieters während der Vertragsrestlaufzeit. Vereinbarungen um Schadensers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zahl der Kammern.

Rn 2 Die Zahl der Spruchkörper festzusetzen, ist Sache der Justizverwaltung (BGHSt 20, 132; aA Stanicki DRiZ 76, 80). Soweit diese den Ländern obliegt, ordnen landesrechtliche Regelungen das Bestimmungsrecht. Einige Länder haben die Materie ausdrücklich geregelt (etwa Art 4 AGGVG Bay; § 3 AGGVG Thür), teilweise unter Mitwirkung der Präsidien (§ 18 GerOrgG RP). In den Ländern...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Gerichtliche Entscheidung oder Einigung erforderlich

Neben dem vorgeschriebenen Erörterungstermin ist nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV erforderlich, dass das Gericht ohne Erörterung eine Entscheidung trifft oder die Beteiligten mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV erzielen. Beispiel 1: Keine Entscheidung und keine Einigung Das Umgangsregelungsverfahren erledigt sich, ohne dass eine ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bestreiten des Anspruchsübergangs durch den Beklagten.

Rn 4 Des Weiteren muss der fehlende Nachweis bzw der auf Verlangen nicht nachgewiesene Übergang Anlass für den Beklagten gewesen sein, den Anspruchsübergang zu bestreiten. Der Beklagte muss also aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Klägers im Ungewissen geblieben sein, ob der Anspruchsübergang tatsächlich stattgefunden hat, so dass er sich veranlasst sah, substanziiert oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besetzung des Gerichts.

Rn 6 Die Entscheidung über den Antrag trifft das Gericht in der in Abs 3 S 2 vorgesehenen Besetzung mit denjenigen Richtern, die an dem Urt mitgewirkt haben. Bei Verhinderung eines beisitzenden Richters ist in der verbleibenden Besetzung zu entscheiden (Hamm BeckRS 19, 13406), bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden maßgeblich, bei dessen Verhinderung diejenige des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entgegennahme.

Rn 5 Der empfangende RA muss zum Empfang des Schriftstücks als zugestellt bereit sein. Das setzt voraus, dass er die Zustellungsabsicht kennt (BGH NJW 81, 462 [BGH 29.10.1980 - IVb ZR 599/80]). Unterzeichnet er das Empfangsbekenntnis (Rn 6), wird vermutet, dass er das Schriftstück erhalten und als zugestellt angenommen hat (s.a. § 175 Rn 3). Er kann seine Bereitschaft durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Güterrechtliche Ansprüche außerhalb der Zugewinngemeinschaft.

Rn 23 Auch Verfahren auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft können Folgesache sein. Gem § 1471 I BGB erfolgt die Auseinandersetzung des Gesamtgutes nach der Beendigung des Güterstandes, die (auch) mit Rechtskraft der Scheidung eintreten kann (PWW/Roßmann § 1471 Rz 2). Hierzu gehören zB der Anspruch auf Mitwirkung an der Verwaltung und Auseinandersetzung des Gesamtgutes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Persönliche Anhörung eines Vertreters des Jugendamts.

Rn 18 Das Gericht hat in dem frühen Erörterungstermin einen Vertreter des Jugendamts persönlich anzuhören. Hierdurch soll der zuständige Mitarbeiter des Jugendamts in die Lage versetzt werden, sich zum aktuellen Sachstand zu äußern, wie er sich im Termin darstellt. Die mündliche Berichterstattung soll vermeiden, dass sich ein Elternteil durch einen schriftlichen Bericht in e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Norm soll den Gläubiger und den Gerichtsvollzieher mit hinreichenden Informationen für die Entscheidung über das (weitere) Vorgehen in der Vollstreckung versorgen. Sie setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus. Der Schuldner ist allein wegen seiner ausbleibenden Leistung zur entspr Mitwirkung verpflichtet (BTDrs 16/10069, 25). Verweigert der Schuldner di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Pflicht zur Fristsetzung.

Rn 17 Nach § 30 I iVm § 411 I ZPO hat das Gericht zugleich mit der Anordnung der schriftlichen Begutachtung dem Sachverständigen zwingend eine Frist zur Abgabe des Gutachtens zu setzen. Dies ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers erforderlich, weil die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens oftmals zu einer erheblichen Verlängerung der Verfahrensdauer fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wahlpflicht und Pflicht zur Ausübung des Amtes.

Rn 9 Für alle aktiv wahlberechtigten Richter besteht Wahlpflicht als richterliche Dienstpflicht (hM; BVerwG DRiZ 75, 375; MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 20). Die Wahl ist unmittelbar, geheim und auf die Höchstzahl der zu wählenden Richter beschränkt (Abs 3 und 2). Gemäß Abs 3 S 2 gilt das Mehrheitsprinzip. Rn 10 Die Wirkung der Wahl tritt mit der Feststellung des Wahlergebnisses ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 9 Beteiligung der Personalvertretung

Nach dem Beschluss des BAG vom 28.1.1992[1] hat der Personalrat nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch in den Fällen des § 24 BAT/§ 14 TVöD ein Mitbestimmungsrecht. Allerdings wird klargestellt, dass das Mitbestimmungsrecht nach dem BPersVG bei Vertretungsregelungen nur dann besteht, wenn die Übertragung nicht bereits durch den Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsplan der...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 1. Maßgebliche Gebührentatbestände

Rz. 6 Seit dem Inkrafttreten des RVG wurde lange darüber gestritten, ob der Anwalt, der mit dem Entwurf eines Testaments beauftragt ist, die Geschäftsgebühr abrechnen kann, oder ob die Mitwirkung bei der Testamentsgestaltung lediglich als Beratung zu vergüten ist. Die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG entsteht im Grundsatz für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts. Beschrä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung des Gerichts.

Rn 2 Die Anordnung ergeht durch Beweisbeschluss. Sie ist ggü der beweisführenden Partei zu treffen, unabhängig davon, ob diese auch die Beweislast trägt (BGH NJW 84, 2039). Das Gericht muss hierbei prüfen, ob nicht eine selbst veranlasste Rechtshilfe, eine konsularische Vernehmung oder gar eine eigene Beweiserhebung möglich ist und die Mitwirkung der Partei an der Beweiserhe...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 7. Unbekannter Nacherbe

Rz. 52 Vom vorstehend behandelten Ersatznacherben sind die sog. "unbekannten" Nacherben strikt zu unterscheiden. Von diesen spricht man, wenn die genaue Person des oder der Nacherben erst zum Zeitpunkt des Nacherbfalls endgültig feststeht. Der praktisch häufigste Fall ist die Benennung der "zum Zeitpunkt des Nacherbfalls lebenden Abkömmlinge" z.B. des Vorerben oder konkret b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungsverfahren (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 8 Hat in den von § 1316 I Nr 1 BGB erfassten Fällen ein Ehegatte oder die dritte Person einen Antrag gestellt, ist die zuständige Verwaltungsbehörde über den Antrag zu unterrichten, um auf diese Weise der Behörde eine Beteiligung am Verfahren zu ermöglichen. Die Unterrichtung erfolgt durch Übersendung der Antragsschrift. Die Behörde kann das Verfahren durch eigene Anträge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter (Nr 2).

Rn 7 Auch diese Vorschrift konkretisiert und ergänzt das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, und zwar um dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit, was zudem Grundlage für ein faires Verfahren ist. Kraft Gesetzes sind Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn eine der in § 41 Nrn 1–8 aufgezählten ›Sachen‹ Gegenstand des angegriffenen Urteils ist. Bei Nr 6 ist z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Protokoll (Abs 2).

Rn 7 Beim Vollstreckungstermin muss der GV die frei ersichtlichen beweglichen Sachen, die er vorfindet, § 885a II 1, im Protokoll (§ 762 iVm § 128 IX GVGA) dokumentieren. Hierzu kann er nach seinem pflichtgemäßen Ermessen sowohl analoge Bildaufzeichnungen als auch digitale Fotos erstellen, die Anl des Protokolls werden. Ziel ist, die Beweisführung über die vom Schuldner eing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vernommener Zeuge oder Sachverständiger (Nr 5).

Rn 30 Über den allgemeinen Normzweck hinaus (s Rn 1 ff, 19) soll hier die Objektivität der Beweiswürdigung geschützt werden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 21). Der Begriff ›Sache‹ ist als dieselbe rechtliche Angelegenheit zu verstehen (Frankf FamRZ 89, 518, 519; Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 12; St/J/Bork § 41 Rz 14; Wieczorek/Schütze/Gerken § 41 Rz 12) Der Ausschluss tritt nur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fälle der Ermessensreduzierung.

Rn 4 Durch II sollen eine besonders pflichtwidrige Verfahrenseinleitung u -führung sowie Verstöße gg die Mitwirkungspflicht kostenrechtlich sanktioniert werden (ThoPu/Hüßtege Rz 9). Das Verschulden bzw die Kenntnis seines Verfahrensbevollmächtigten muss sich ein Beteiligter (analog § 85 II ZPO) zurechnen lassen (Brandbg FamRZ 08, 1267). Kausalität zwischen dem zu sanktionier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 155 GVG – [Ausschließung des Gerichtsvollziehers].

Gesetzestext Der Gerichtsvollzieher ist von der Ausübung seines Amts kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Parteivertretung (Nr 4).

Rn 27 Wg Sachnähe ist der Richter ausgeschlossen, der als Vertreter eine Partei in ders ›Sache‹ vertritt oder vertreten hat. Unter ›Sache‹ ist eine Identität des Streitgegenstands zu verstehen (BGH NJW-RR 17, 189; BAG NJW 13, 1180 [BAG 07.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A)]; Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 11; St/J/Bork § 41 Rz 14; Wieczorek/Schütze/Gerken § 41 Rz 11; MüKoZPO/Stackma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebung durch das Gericht.

Rn 13 Wiederum durch Beschluss hebt das Gericht die Verfahrensbeistandschaft unter den engen Voraussetzungen des § 158 IV 2 auf. Ebenso können durch Beschluss allein zusätzlich übertragene Aufgaben entzogen werden. Als actus-contrarius ist auch der Aufhebungsbeschluss nicht isoliert anfechtbar; vielmehr können auch hier Rechtsmittel gg die Endentscheidung darauf gestützt wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einlassung in eine Verhandlung.

Rn 3 Der Begriff ist umfassend zu verstehen. Die Verhandlung kann mündlich (zum Begriff s. § 47 Rn 5) oder schriftlich sein. Einlassen ist jedes prozessuale, der Erledigung eines Streitpunkts dienendes Handeln einer Partei unter Mitwirkung des Richters (BGH NJW-RR 08, 800 [BGH 05.02.2008 - VIII ZB 56/07]; NJW-RR 14, 382 [BGH 16.01.2014 - XII ZB 377/12]), mag sie die Hauptsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) (1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) 1Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussageverweigerungsrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 16, 46 Abs. 2 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 16, 46). Rz. 143 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten steht im Strafverfahren das Recht zu, die Aussage zu verweigern (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO), während er im Besteuerungsverfahren weiterhin zur Mitwirkung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet ist, allerdings mit der Einschränkun...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / b) Steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung

Rz. 28 Bei der inhaltlichen Gestaltung eines Testamentsentwurfs stellt sich immer die Frage nicht nur nach der steuerlichen Auswirkung, sondern auch nach der Optimierung der Regelungen. Häufig ist der Anwalt selbst gefragt, wenn es um die steuerrechtliche Beratung geht. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Beratung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kommt nicht ...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / VII. Ehesachen und Familienstreitsachen

In Ehesachen (§ 121 FamFG) und Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) gelten gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG die Allgemeinen Vorschriften der ZPO entsprechend. Gem. § 128 Abs. 1 ZPO sind deshalb Ehesachen und Familienstreitsachen Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung i.S.v. Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV. Hier kann die Terminsgebühr deshalb anfallen, wenn das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befugnisse des GV zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung.

Rn 5 Der GV nimmt nach § 754 nicht nur freiwillige Leistungen des Schuldners entgegen, er ist im Verhältnis zum Gläubiger auch ermächtigt, über das Empfangene Quittungen auszustellen und die vollstreckbare Ausfertigung herauszugeben (s § 757 I), wenn in vollem Umfang Erfüllung eingetreten ist. Weitergehende Befugnisse, für den Gläubiger tätig zu werden oder mit Wirkung für o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Förderung gütlicher Einigung der Vollstreckungsparteien ist eines der maßgeblichen Anliegen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung (s § 802a Rn 1; Becker-Eberhard FS Schilken, 603 ff; ders DGVZ 16, 163 ff). Sie ist als Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers nach § 802a II 1 Nr 1 ausgestaltet und findet sogar dann statt, wenn der Gläubiger sie im Vollstreckungsauf...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (1) Erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 36 Insbesondere abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (ggf. i.V.m. § 161 Abs. HGB bei der Kommanditgesellschaft) kann die Rechtsfolge des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters mit Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter dergestalt gesellschaftsvertraglich abgeändert werden, dass eine Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligun...mehr