Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrechtsreform

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Abgrenzung zu Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten

Rz. 30 Die Umlage anderer Kosten als der in § 2 BetrKV aufgezählten Betriebskosten auf den Wohnraummieter ist unzulässig (OLG Koblenz, Beschluss v. 7.1.1986, 4 W-RE 720/85, WuM 1986, 50; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 6.5.1988, 9 RE-Miet 1/88, GE 1988, 579 = ZMR 1988, 261 = WuM 1988, 204). Kapitalkosten wie Erbbauzinsen sind daher als Betriebskosten nicht auf den Wohnraummieter...mehr

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Zeitmietvertrag / 2.3 Wirksame Vereinbarung

Schriftliche Begründung Dem Mieter müssen bei Vertragsschluss die Gründe für die Befristung schriftlich mitgeteilt werden.[1] Der Mieter soll wissen, aus welchem Grund der Mietvertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt enden soll. Hierfür genügt es nicht, dass der Vermieter lediglich auf den Gesetzeswortlaut Bezug nimmt oder ihn bloß formelhaft wiederholt. Vielmehr muss der Vermie...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.1 Einführung

Rz. 141 Der Begriff der Schönheitsreparaturen wird im BGB nicht erwähnt. In § 535 ist lediglich die Verpflichtung des Vermieters festgehalten, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Schönheitsreparaturen gehören dazu. Die Ausführung von Schönheitsreparaturen g...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.7 Erforderliche "Grundrenovierung" – Sonderproblem?

Rz. 182 Die bisherigen Ausführungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu nach Ende des Mietverhältnisses geschuldeten Schönheitsreparaturen gelten auch dann, wenn schon bei Übergabe der Wohnung (renoviert oder unrenoviert) ein Zustand erreicht war oder (inzwischen) ein Zustand erreicht ist, der es erfordert, "Grund" in den Renovierungszustand der Wohnung zu bringen....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2.2 Bruttokaltmiete

Rz. 100 Bei der Vereinbarung einer Bruttokaltmiete sind grundsätzlich alle (kalten) Betriebskosten mit der Miete abgegolten und können nicht gesondert umgelegt werden. Sie sind also Bestandteil des Mietpreises und werden in ihrer tatsächlichen Höhe nicht zusätzlich geschuldet. Dabei unterliegt es jeweils der vertraglichen Vereinbarung, ob bestimmte Betriebskosten aus dieser ...mehr

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Justizminister bei der Reform der Mietpreisbremse in Zugzwang

FDP-Justizminister Marco Buschmann muss sich von Ampel-Partnern vorwerfen lassen, im Koalitionsvertrag festgehaltene Schritte für die Mietrechtsreform – wie die Verlängerung der Mietpreisbremse – schleifen zu lassen. Zum Schutz vor den stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag mehr Einsatz von Justizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der i...mehr

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§ 6 Mietwohnung / D. Tod des Mieters

Rz. 8 Sind beide Partner Mieter und stirbt einer von ihnen, so wird das Mietverhältnis mit dem überlebenden Partner fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 563a Abs. 2 BGB). Rz. 9 Ist nur ein Lebensgefährte Mieter und stir...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Gesetzgeber der Mietrechtsreform hat versucht, die Vorschriften über Wohnraummietverhältnisse von den anderen mietrechtlichen Vorschriften abzusetzen. Das ist ihm nur teilweise gelungen. Der Rechtsanwender muss also nicht nur bei jeder einzelnen Vorschrift prüfen, ob sie für das jeweilige Mietverhältnis zur Anwendung kommt. Er muss darüber hinaus in allen drei Absc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Stellung des bisherigen Vermieters und des Erwerbers

Rz. 2 Der Gesetzgeber hält es für sinnvoll, dass der Mieter bei Mietende die geleistete Sicherheit in erster Linie vom Erwerber zurückverlangen kann, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerber die Sicherheit seinerzeit beim Eigentumswechsel tatsächlich erhalten bzw. eine Pflicht zur Rückgewähr übernommen hat. Es soll vermieden werden, dass der Mieter, gerade wenn der Eigentu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Vorzeitige Beendigung durch Mieter

Rz. 28 Nach bisheriger Rechtsauffassung war auch der Wohnraummieter an eine vereinbarte Mietzeit im Rahmen des § 564 Abs. 1 a. F. gebunden; das galt auch dann, wenn er bei einem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel nicht rechtzeitig gekündigt hatte (§ 565a Abs. 1 a. F.). § 565 a. F. sagt zwar allgemein, dass bei einem Mietverhältnis über Räume die Kündigung unter Beachtung b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsbeträge zu berücksichtigen seien. Gemeint waren damit dem Vermieter zugeflossene verbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, aber auch Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen oder von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistungen. Fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 § 559

Rz. 67 Wer kann die Miete bei Modernisierung erhöhen, wer ist zur Anrechnung von Drittmitteln verpflichtet? Nach § 559 Abs. 1 ist der Vermieter zur Mieterhöhung nach Modernisierung berechtigt, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, also der auch der Bauherr war (LG Berlin, Urteil v. 30.11.2010, 63 S 107/10, GE 2011, 339). Damit ist derjenige gemeint, der die baulichen M...mehr

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Modernisierungsankündigung / 3.2.1 "In wesentlichen Zügen"

Nach früherer Rechtsprechung wurden teilweise sehr hohe Anforderungen an die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme gestellt. Der Gesetzgeber hat sich aber im Rahmen der Mietrechtsreform im Jahr 2001 ausdrücklich gegen zu strenge Anforderungen an den Inhalt von Modernisierungsankündigungen des Vermieters ausgesprochen und die zuvor vertretenen Maßstäbe abgesenkt.[1] Danach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Mit der Mietrechtsreform 2001 wurde das gesamte sog Eintrittsrecht umgestaltet. Der 1964 eingeführte § 569a aF wurde durch die Vorschrift des § 563 ersetzt; in Kraft seit 1.9.01. Übergangsregelung Art 229 § 3 I Nr 5 EGBGB. Überblick bei Butenberg ZMR 15, 189; Mock EE 21, 003. Mit G v 20.11.15 (BGBl I, 2010) erfolgte mWv 26.11.15 eine Änderung zugunsten der Lebenspartner...mehr

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Fälligkeit der Miete / 1 Gesetzliche Regelung und Formularklauseln

Für Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsräume, die nach Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 abgeschlossen worden sind, ist nunmehr gesetzlich geregelt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten ist, nach denen sie bemessen ist.[1] Wichtig 3. Werktag im Monat Bei der üblichen monatlichen Mietzahlung ist di...mehr

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Mietminderung – Begriff, Hö... / 3.3 Vorbehaltlose Mietzahlung nach Auftritt eines Mangels

Die im Wesentlichen mit § 536b BGB inhaltsgleiche Vorschrift des § 539 BGB a. F. wurde von der obergerichtlichen Rechtsprechung analog angewandt, wenn im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auftritt und der Mieter die Miete gleichwohl über längere Zeit rügelos weiterbezahlt hat.[1] In einem solchen Fall gingen die Gewährleistungsrechte für die Vergangenheit und die Zukunft verlo...mehr

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Kündigungsfristen (Miete) / 2.3 Altmietvertrag (Vertragsschluss vor dem 1.9.2001)

Längere Kündigungsfristen, die in sog. Altmietverträgen, d. h. in Verträgen, die vor Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 geschlossen wurden, enthalten sind, galten nach der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB aus Vertrauensschutzgründen weiter, wenn die Fristen zwischen den Parteien seinerzeit "durch Vertrag" vereinbart worden sind. Hierzu hat der B...mehr

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Kenntnis von Mängeln / 2 Mangel während der Mietdauer

Entsteht ein Mangel erst während der Dauer des Mietverhältnisses oder erkennt der Mieter einen bereits bei Abschluss des Mietvertrags bestehenden Mangel erst später, muss er dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzeigen. Unterlässt er diese Anzeige und zahlt ferner die Miete ungekürzt und vorbehaltlos weiter, hatte er nach der bis 31.8.2001 geltenden Rechtslage seine Rechte...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.3 Vorzeitige Kündigung bei Versetzung des Mieters im öffentlichen Dienst

Militärpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten können im Fall der Versetzung nach einem anderen Ort das Mietverhältnis in Ansehung der Räume, welche sie für sich oder ihre Familie an dem bisherigen Garnisons- oder Wohnort gemietet haben, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (3 Monate) außerordentlich kündigen.[1] § 570 BGB a. F. ist dur...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 5.1 Rückabwicklung der Kaution

Bei Beendigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses und Eintritt des Vermieters (Eigentümer) in das Mietverhältnis des Zwischenvermieters mit dem Wohnraummieter (Endmieter) ist der Vermieter zur Rückzahlung einer von dem Endmieter an den Zwischenmieter geleisteten Kaution aus Billigkeitsgründen selbst dann verpflichtet, wenn der Vermieter die Kaution vom gewerblichen Z...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2 Kapitalkostenerhöhung

Bis zum Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 konnte der Vermieter Erhöhungen von Kapitalkosten, die infolge einer Erhöhung des Zinssatzes aus einem dinglich gesicherten Darlehen fällig werden, gemäß § 5 MHG auf den Mieter umlegen. Durch das Mietrechtsreformgesetz ist das Miethöhegesetz (MHG) aufgehoben worden und diese Erhöhungsmöglichkeit ab 1.9.2001 ersatzlos ent...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 1.1 Nicht mehr als 2 Wohnungen

Die Voraussetzungen des § 573a Abs. 1 BGB sind nur erfüllt, wenn das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat. Ob in einem Gebäude (nicht) mehr als 2 Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend. Danach ist eine Wohnung ein selbstständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht. Praxis-Beispiel Einl...mehr

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Ferienwohnung (Miete) / 2 Baurechtliche Voraussetzungen und das Zweckentfremdungsverbot

Durch das Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften [1] wurde mit Wirkung zum 1.6.1990 § 564b Abs. 7 Nr. 4 BGB a. F. aufgenommen. Diese Bestimmung ist durch die am 1.9.2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform ersatzlos weggefallen. Entsprechende Mietverhältnisse, die am 1.9.2001 bereits bestanden haben, ...mehr

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Kündigungsfristen (Miete) / 2.5 Wohnungswechsel des Mieters

Bei einem Wohnungswechsel des Mieters innerhalb des Anwesens wird regelmäßig ein neues Mietverhältnis über ein neues Mietobjekt begründet, sodass die Berücksichtigung der bisherigen Mietzeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist nur ausnahmsweise berechtigt erscheint, wenn der Wechsel einvernehmlich und auf Wunsch des Vermieters erfolgt ist[1] oder vom Vermieter zumindest mit...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 5.1 Vorteile des "beschleunigten" Räumungsverfahrens nutzen

Überflüssiges "Klein-Klein" vermeiden Insbesondere in den Fällen, in denen der Vermieter wegen Zahlungsrückständen das Mietverhältnis gekündigt hat und er wegen der Zahlungsunfähigkeit des Mieters auch keine Nutzungsentschädigung von diesem bekommt, sollte der Vermieter die Verfahrensdauer grundsätzlich so kurz wie möglich halten. Frei nach dem Motto: Ist der Gang zum Gericht...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 10.1 Grundsätze

Auch nach rechtskräftigem Abschluss des Räumungsverfahrens darf der Vermieter nicht eigenmächtig das erstrittene Räumungsurteil umsetzen und etwa die Schlösser austauschen. Die Zwangsvollstreckung ist ausschließlich den jeweiligen Vollstreckungsorganen vorbehalten, bei der Räumung dem Gerichtsvollzieher. Räumung bedeutet aber nicht nur, dass der Mieter aus dem Besitz gesetzt...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8.3.1 Person des Dritten

Ein Räumungstitel per einstweiliger Verfügung kommt gegen solche Personen in Betracht, die, ohne Mietvertragspartei zu sein, (Mit-)Besitzer der Wohnung sind. In erster Linie handelt es sich dabei um den Ehegatten[1]; den nichtehelichen Lebensgefährten, und zwar unabhängig davon, ob die grundsätzlich erforderliche Vermieterzustimmung[2] eingeholt wurde und der Vermieter Kenntni...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Nachholung des Erhöhungsverlangens – Abs. 3

Rz. 10 Die Vorschrift übernimmt teilweise die bisherige Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 2 MHG, so dass auch nach neuem Recht der Vermieter im Rechtsstreit das Erhöhungsverlangen nachholen kann, wenn es bisher nicht den Anforderungen des § 558a entsprochen hat. Hinweis Klärung im Prozess Das neue Mieterhöhungsverlangen kann im Prozess auch durch Schriftsatz erklärt werden, ohne da...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Vorrangigkeit des qualifizierten Mietspiegels – Abs. 3

Rz. 12 Der qualifizierte Mietspiegel ist mit § 558d in der Mietrechtsreform neu eingeführt worden. Er soll eine gewisse Vorrangigkeit zu den übrigen Begründungsmitteln erreichen und den Vermieter zwingen, unter den Voraussetzungen des § 558a Abs. 3 jedenfalls Zahlen aus dem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen, auch wenn ein anderes Begründungsmittel, z. B. ein Sachverstän...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die unmittelbar für Wohnraum geltende Bestimmung ist entsprechend anwendbar auf Grundstücke (§ 578 Abs. 1) und auf Geschäftsräume (§ 578 Abs. 2); für Pachtverhältnisse findet sich eine Abs. 1 entsprechende Regelung in § 585a. Die Bestimmung stellt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Formfreiheit der meisten Vertragstypen des BGB dar und ist im Zusammenhang mit § 566 A...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Verwirkung

Rz. 6 § 536b erfasst nicht den Fall, dass der Mieter nachträglich einen Mangel erkennt, das Mietverhältnis ohne jeden Widerspruch fortsetzt und die Miete vorbehaltlos im vollen Umfang zahlt. Nach allgemeiner Meinung vor der Mietrechtsreform wurde bisher § 539 a. F. entsprechend angewandt, so dass die Gewährleistungsrechte aus §§ 537, 538 a. F. entfielen (vgl. für die frühere...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.5 Wiederaufleben von Gewährleistungsrechten

Rz. 7 Das Mietminderungsrecht nach § 536 bezieht sich auf die geschuldete Miete, so dass der Mieter den Minderungsbetrag von der jeweils geschuldeten Miete abziehen kann. Die Rechte aus § 536a auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung haben keinen Bezug zur geschuldeten Miete. Die Rechte aus §§ 536, 536a können nach Maßgabe des § 536b ausgeschlossen oder beschränkt sein. Liege...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 MHG 1. Halbsatz, wonach von den §§ 1–9 MHG zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen ungültig waren – die entsprechende Regelung findet sich nunmehr in § 557 –, waren nicht nur Wertsicherungs- und Gleitklauseln, sondern auch Staffelmietvereinbarungen unwirksam. Durch § 10a MHG – jetzt § 557b – wurden sodann Wertsicherungsklauseln...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / IV. Mietvertrag

Rz. 130 § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die...mehr

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Modernisierungsankündigung ... / 2 Das Problem

Die Anforderungen an die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme wurden bereits mit der Mietrechtsreform im Jahr 2001 und dann weiter durch das Mietrechtsänderungsgesetz gesenkt. Gemäß § 555c Abs. 1 Nr. 1 BGB muss lediglich die Art und der voraussichtliche Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen angekündigt werden. Dies bedeutet, dass eine Modernisierungsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Ermittlung der üblichen Miete

Rz. 242 [Autor/Stand] § 146 Abs. 3 BewG gibt keine Auskunft darüber, wie die übliche Miete in der Praxis zu ermitteln ist. Hier helfen die Bestimmungen des BGB bzw. in "älteren" Fällen das Miethöhengesetz weiter. Danach kann die übliche Miete durch Heranziehung von Vergleichsmieten, durch Rückgriff auf einen Mietspiegel, mit Hilfe einer Mietdatenbank oder durch ein Mietgutac...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / b) Rechtsgeschäftlich vereinbarte Abrechnungsfrist

Seit der letzten großen Mietrechtsreform (Artz NJW 2015, 1573) gibt es eine gesetzliche Abrechnungsfrist für Betriebskosten in § 556 Abs. 3 S. 1 BGB. Über Betriebskosten ist binnen Jahresfrist nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen, anderenfalls kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr verlangen. Teilweise ist in alten Mietverträgen auch eine Frist enthalten, bi...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / d) Kündigungsausschlussvereinbarungen

Seit der Mietrechtsreform von 2001 sind an die Stelle der alten einfachen Zeitmietverträge in der Praxis Kündigungsausschlussvereinbarungen getreten. Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen hängt von verschiedenen Parametern ab: Individualvereinbarung oder Formularvertrag; die Vereinbarung gilt für Vermieter und Mieter oder nur für den Mieter; sie ist mit einer Staffelmiete verb...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 3. Sonderregelung des § 556e Abs. 2 BGB bei Modernisierungsmaßnahmen

Gemäß § 556e Abs. 2 BGB kann der Vermieter bei der Neuvertragsmiete berücksichtigen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre Modernisierungsarbeiten durchgeführt hat. Damit sind Maßnahmen gem. § 555b BGB gemeint. Es darf sich also nicht um Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a BGB handeln. Ferner ist Voraussetzung, dass der Vermieter wegen der Modernisierungsmaßnahme eine Mieterh...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Umfassende Härtefallabwägung bereits im Erkenntnisverfahren

Durch die Mietrechtsreform 2001 ist die Kündigung aus wichtigem Grund in § 543 Abs. 1 BGB im Mietrecht kodifiziert worden. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB verlangt dabei eine Abwägung der beiderseitigen Interessen der Mietvertragsparteien und eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls; hierzu gehören auch etwaige Härtegründe auf Seiten des Mieters. Bei drohenden schwerwiegen...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / I. Einleitung

Der Berichtszeitraum war mietrechtlich gekennzeichnet durch die Diskussion in den einzelnen Bundesländern, welche Gemeinden jeweils in eine "Mietpreisbremse-Verordnung" aufgenommen werden sollten. Inzwischen sind das 289 Gemeinden, nachdem Bayern zum 1. Januar "nachgebessert" hat (s. dazu Börstinghaus, Liste der Gemeinden, in denen die Wiedervermietungsmiete begrenzt ist, ZA...mehr

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AGS 10/2015, Feststellung d... / 1 Aus den Gründen

I. Der Prozessbevollmächtigte der klagenden Mieterin begehrt mit seiner Streitwertbeschwerde die Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung, nachdem das AG den Klageantrag zu 2), der auf die negative Feststellung eines Minderungssatzes gerichtet war, mit dem Jahreswert der begehrten Minderung bemessen hat. Das AG hat der Streitwertbeschwerde nicht abgeholfen und die Sac...mehr

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AGS 2/2015, Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht. Von Dr. Hans Langenberg und Dr. Kai Zehelein. 7. aktualisierte und überarbeitete Aufl. Verlag C.H. Beck München 2014. XXIX, 687 S. 49,00 EUR.

Das Standardwerk zu den Mietnebenkosten ist in 7. Aufl. erschienen. Die aktualisierte Auflage berücksichtigt die weiter veröffentlichte Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie die umfangreiche Literatur. Zahlreiche Fallbeispiele wurden eingefügt. Eingehend bearbeitet und erweitert sind der Flächenschlüssel zum Umlageschlüssel und der Abschnitt zum Betriebskosten...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Wirkung der Mieterhöhung

Rz. 6 Abs. 2 ist gegenüber der Gesetzesfassung nach der Mietrechtsreform 2001 grundlegend geändert worden; vor allen Dingen ist der dogmatische Streit zu erfolgen einer fehlenden Modernisierungsankündigung beendet, was sich allerdings schon durch die bisherige Rechtsprechung in gewisser Weise angekündigt hatte (BGH, Urteil v. 9.9.2007, VIIIZR 6/07, GE 2007, 1479 = NJW 2007, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Sachmängelhaftung – § 536 Abs. 1

Rz. 3 § 536 Abs. 1 entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem früheren § 537 Abs. 1, ist aber teilweise sprachlich modifiziert (die amtliche Begründung spricht von "Modernisierung"). Außerdem ist die Regelung für die völlige Aufhebung der Tauglichkeit textlich stärker von der Regelung für die Tauglichkeitsminderung abgesetzt worden, um die unterschiedlichen Rechtsfolgen zu ve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Mietrechtsreform 2001 brachte mit dem § 536 über § 536a–c eine Zusammenfassung von bisher verstreuten Vorschriften, die teilweise auf das Kaufrecht verwiesen. Vor allem die Vorschrift des § 545 a. F. wurde in das neue System eingearbeitet (§ 536c), die Gewährleistung wegen Vorliegen eines Rechtsmangels (früher § 541) wurde mit der Sachmängelregelung zusammengefasst...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mieterhöhung

Rz. 1 Die Regelung entspricht in etwa dem bisherigen § 3 Abs. 3 MHG. Die Mieterhöhungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Nach § 126b muss also die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift ode...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Kündigungsbeschränkungen bei der Wohnungsumwandlung, die im bisherigen § 564b Abs. 2 Nr. 2 und 3 enthalten waren. Die Neuregelung in § 577a fasst die bisherigen Vorschriften sowie das Gesetz über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung v. 22.4.1993 (BGBl. I S. 487, außer Kraft), das sog. Sozialklauselgesetz, zusammen. § 5...mehr