Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnkonto

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.14 Vermögenswirksame Leistungen

Die vom Arbeitgeber an das Anlageinstitut überwiesenen Beträge zu vermögenswirksamen Leistungen sind im Lohnkonto einzutragen. Der Zuschuss vom Arbeitgeber muss nicht gesondert aufgezeichnet werden.mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1 Aufzeichnungspflicht

Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer beschränkt oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Begriff "Lohnkonto" ist irreführend: Darunter ist nicht das buchhalterische Konto "Löhne" zu verstehen, sondern mit diesem Begriff werden vielmehr insgesamt die Aufzeichnungs...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.1 Fortlaufende Aufzeichnungen

Bei der Führung des Lohnkontos müssen keine besonderen Formvorschriften beachtet werden. Entscheidend ist lediglich, dass das Lohnkonto alle erforderlichen Angaben enthält und dass die Aufzeichnungen fortlaufend, jedoch getrennt für jedes Kalenderjahr geführt und aufbewahrt werden. Bei der manuellen Entgeltabrechnung werden die Lohnkonten in aller Regel als Karteikarten gefüh...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.5 Eintragung Großbuchstabe F

In der Lohnsteuerbescheinigung ist der Buchstabe F für die steuerfreie Sammelbeförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auszuweisen.[1] Da im Lohnkonto hierzu der steuerfreie Arbeitslohn betragsmäßig einzutragen ist, erübrigt sich die entsprechende Kennzeichnung im Lohnkonto. Die Eintragung des Großbuchstabens F im Lohnkonto ist deshalb nicht vorgesehen.mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und eines jeden Kalenderjahres der Beschäftigung hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto einzurichten, das steuerliche Grundlage des Dienstverhältnisses ist. Dazu muss das Lohnkonto sämtliche bedeutsamen Merkmale enthalten, beginnend mit dem Namen und der Anschrift des Arbeitnehmers über die Lohnsteuerab...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.7 Eintragung der Großbuchstaben FR

Seit 2017 besteht die Bescheinigung der Großbuchstaben FR für französische Grenzgänger, für die dem Arbeitgeber vom Betriebsstättenfinanzamt eine Freistellung für den Lohnsteuerabzug vorliegt.[1] In Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung sind die Großbuchstaben FR einzutragen, die um die Ziffern 1, 2 oder 3 zu ergänzen sind, je nachdem, ob das Grenzgängerarbeitsverhältnis zulet...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Führung und Dokumentation

Zusammenfassung Überblick Bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und eines jeden Kalenderjahres der Beschäftigung hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto einzurichten, das steuerliche Grundlage des Dienstverhältnisses ist. Dazu muss das Lohnkonto sämtliche bedeutsamen Merkmale enthalten, beginnend mit dem Namen und der Anschrift des Arbeitnehmers über d...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.8 Aufzeichnung der Sachbezüge

Neben dem gezahlten Barlohn sind im Lohnkonto Sachbezüge, die der Arbeitnehmer erhalten hat, getrennt aufzuzeichnen. Dabei müssen für die vollständige Aufzeichnung der Sachbezüge die nachfolgenden Angaben erfolgen: Tag der Abgabe des Sachbezugs, Abgabeort, ggf. eine vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung, der Wert des Sachbezugs und die vom steuerlich anzusetzenden Wert einbehalte...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.6 Eintragung Großbuchstabe M

Erhält der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltliche Verpflegung von seinem Arbeitgeber, gilt eine weitere Bescheinigungspflicht.[1] Damit das Finanzamt eine eventuelle Kürzung der Verpflegungspauschalen bei der Einkommensteuerveranlagung erkennen kann, ist im Lohnkonto und in Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe M einzutragen....mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.11 Pauschal besteuerter Arbeitslohn

Als weitere im Lohnkonto aufzuzeichnenden Bezüge, die mit einem festen Pauschsteuersatz versteuert werden, kommen in Betracht: Mahlzeiten, steuerpflichtige, pauschal versteuerte Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (nicht aber Geldleistungen, die kein Zehrgeld sind[1], sie sind bereits im Bruttoarbeitslohn zu erfassen), Erholungsbeihilfen, pauschal versteuertes Entg...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.4 Eintragung Großbuchstabe S

Der Großbuchstabe S ist im Lohnkonto einzutragen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug in einem ersten Dienstverhältnis ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Lohnbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis des Kalenderjahres berechnet hat.[1] Wichtig Pflichtveranlagung bei Eintragung des Großbuchstabens S Wenn beim Arbeitgeberwechsel der Lohnsteuerabz...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.10 Fahrtkostenzuschuss

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss für die arbeitstägliche Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem privaten Pkw, kann dieser Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15 % oder 25 % besteuert werden. Gleiches gilt, wenn die geldwerten Vorteile für die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pausc...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.13 Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn

Soweit Arbeitslohn ermäßigt besteuert wird (Fünftelregelung), z. B. weil es sich um Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre oder um eine ermäßigt besteuerte Entschädigung handelt, müssen diese ebenfalls im Lohnkonto gesondert aufgezeichnet werden. Auch hier ist die Angabe des jeweiligen Betrags sowie die darauf erhobene Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag no...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.9 Lohnzahlungen Dritter

Bei Lohnzahlungen durch Dritte, etwa von verbundenen Unternehmen, besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht. In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer die Höhe der Bezüge für den jeweiligen Entgeltzahlungszeitraum am Monatsende seinem Arbeitgeber angeben.[1] Die Anzeige ist als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

In das Lohnkonto müssen sämtliche Daten übernommen werden, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als ELStAM-Daten des Arbeitnehmers übermittelt werden.[1] Seit 1.1.2020 gilt dies auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die in das ELStAM-Verfahren einbezogen worden sind.[2] Sämtliche Daten der vom Betriebsstättenfinanzamt ausgestellten Papierbescheinigung für ...mehr

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Lohnkonto / 2 Form des Lohnkontos

In welcher Form das Lohnkonto zu führen ist, schreiben weder das Einkommensteuergesetz noch Verwaltungsanweisungen vor. Die Auswahl ist dem Arbeitgeber überlassen. Üblicherweise wird das Lohnkonto in elektronischer Form oder in Papierform (z. B. als Akte, Kartei) geführt. Belege wie Stundenzettel zur Ermittlung des Arbeitslohns sind als steuerliche Belege zum Lohnkonto zu ne...mehr

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Lohnkonto / 1.2 Lohnkonto bei mehreren Betriebsstätten

Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebsstätten, so ist für jeden Arbeitnehmer insgesamt nur ein Lohnkonto in nur einer Betriebsstätte zu führen. Es ist nicht zulässig, die Lohnkonten für bestimmte Beschäftigte, z. B. leitende Angestellte der Außenstellen, in der Zentrale des Unternehmens und die Konten der übrigen Beschäftigten in den jeweiligen Betriebsstätten (Außenstellen) z...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.3 Eintragung Großbuchstabe U

Der Großbuchstabe U muss im Lohnkonto als Kennzeichen für Unterbrechungszeiträume eingetragen werden, in denen der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Zu erfassen sind Zeiten ohne Entgeltersatzleistungen und solche Leistungen, die nicht bereits gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen sind, ...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.3 Mindestlohn

1.3.1 Aufzeichnungs-/Dokumentationspflicht In § 17 Abs. 1 MiLoG sind erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Diese gelten neben den bereits bisher tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften des Arbeitgebers auch für die Sozialversicherung, soweit die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden muss. 1.3.2 Ver...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / Sozialversicherung

1 Entgeltunterlagen Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen in deutscher Sprache elektronisch zu führen. Entgeltunterlagen sind auch für geringfügig Beschäftigte zu führen. Das Lohn- bzw. Gehaltskonto ist Teil der Entgeltunterlagen. Der Inhalt der Entgeltunterlagen ergibt sich aus § 8 BVV. Die dort aufgeführten inhaltlichen...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.4 Sammellohnkonto für pauschal besteuerte Leistungen

Eine Sonderform des Lohnkontos stellt das Sammellohnkonto dar, das für bestimmte pauschal besteuerte Leistungen geführt werden kann.[1] Dabei werden für alle oder mehrere Arbeitnehmer die Gesamtbeträge von pauschal besteuerten Bezügen und der pauschalen Lohnsteuer aufgezeichnet. Zulässig ist ein Sammellohnkonto in folgenden Fällen: wenn die Lohnsteuer pauschal für eine größere...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.1 Aufbewahrungsfrist

Die Entgeltunterlagen sind bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung des Rentenversicherungsträgers folgenden Kalenderjahres[1] geordnet aufzubewahren.[2] Wichtig Auskunftspflichten gegenüber den Krankenkassen Die Arbeitgeber haben der Einzugsstelle über alle Tatsachen Auskunft zu geben, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind.[3] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ...mehr

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Lohnkonto / 1.3 Führung des Lohnkontos durch Dritte

Ein Lohnkonto ist auch von dem zum Lohnsteuerabzug verpflichteten Dritten zu führen, wenn er nicht der Arbeitgeber ist, aber Lohn zahlt.[1]mehr

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Lohnkonto / 1.1 Lohnkonto für jeden Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber hat am (inländischen) Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein eigenes Lohnkonto zu führen.[1] Dazu spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Ein Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn keine (Lohn-)Steuer einzubehalten ist, weil z. B. für den Arbeitslohn keine Lohnsteuer anf...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.2 Laufende Daten aus der Lohnabrechnung

Aus den jeweiligen Entgeltabrechnungen müssen im Lohnkonto folgende Daten eingetragen werden: der Tag der jeweiligen Zahlung sowie der Entgeltzahlungszeitraum, z. B. 31.3., Entgeltabrechnung März, der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn. Hierbei muss beachtet werden, dass der Barlohn und eventuelle Sachbezüge, also z. B. aus Dienstwagenüberlassung, Mahlzeiten oder der Gewährung ...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1 Entgeltunterlagen

Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen in deutscher Sprache elektronisch zu führen. Entgeltunterlagen sind auch für geringfügig Beschäftigte zu führen. Das Lohn- bzw. Gehaltskonto ist Teil der Entgeltunterlagen. Der Inhalt der Entgeltunterlagen ergibt sich aus § 8 BVV. Die dort aufgeführten inhaltlichen Anforderungen[1] s...mehr

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Lohnkonto / 3 Abrechnung und Aufbewahrung des Lohnkontos

Das Lohnkonto ist bei Ausscheiden des Arbeitnehmers, spätestens aber am Ende des Kalenderjahres, abzurechnen und zu schließen. Nachträgliche Änderungen im Konto sind nicht zulässig. 6-jährige Aufbewahrungsfrist Das Lohnkonto ist bis zum Ablauf des 6. auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren.[1] Hierunter ist nicht das Jahr der letzten Ein...mehr

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Lohnkonto / 4.2 Laufende Eintragungen im Lohnkonto

Im Lohnkonto hat der Arbeitgeber folgende Angaben bei jeder Lohnabrechnung fortlaufend aufzuzeichnen: den Tag jeder Lohnzahlung, den Lohnzahlungszeitraum, den (Brutto-)Arbeitslohn ohne Abzug von Freibeträgen usw., getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, die einbehaltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Bei Nettolohnvereinbarungen ist der steuerpflicht...mehr

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Lohnkonto / 4.3 Aufzeichnungen außerhalb des Lohnkontos

Wurde – ohne Zustimmung des Finanzamts – auf Aufzeichnungen verzichtet, ist diese Zustimmung zu gegebener Zeit nachträglich zu beantragen, z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Aufzeichnungen außerhalb des Lohnkontos erfolgen und der Außenprüfer diese Verfahrensweise im Rahmen der Prüfung festgestellt und nicht beanstandet hat.mehr

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Lohnkonto / 1 Verpflichtung zur Führung eines Lohnkontos

1.1 Lohnkonto für jeden Arbeitnehmer Der Arbeitgeber hat am (inländischen) Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein eigenes Lohnkonto zu führen.[1] Dazu spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Ein Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn keine (Lohn-)Steuer einzubehalten ist, weil z. B. für ...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2 Entgeltunterlagen in elektronischer Form

Die soeben genannten Entgeltunterlagen müssen, soweit sie nicht elektronisch aus der Abrechnung des Arbeitgebers entnommen werden können, dem Arbeitgeber von den zuständigen Stellen oder dem Beschäftigten seit dem 1.1.2022 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in Gemeinsamen Grundsätzen[1] die Rahmenbeding...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.2 Angaben

Der Arbeitgeber hat in den Entgeltunterlagen u. a. folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen:[1] den Familien- und Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel, die Anschrift, den Beginn und das Ende der Beschäftigung, den Begin...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.3.2 Verschärfte Aufzeichnungspflichten

Verschärfte Aufzeichnungspflichten gelten für 2 Fallgruppen: für geringfügig entlohnt und kurzfristig Beschäftigte, unabhängig von der Branche des Arbeitgebers sowie für Arbeitgeber in Wirtschaftszweigen/Wirtschaftsbereichen nach § 2a SchwarzArbG. In diesen Fällen müssen Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit geführt und bereitgehalten werden. Diese An...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / Lohnsteuer

1 Aufzeichnungspflicht Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer beschränkt oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Begriff "Lohnkonto" ist irreführend: Darunter ist nicht das buchhalterische Konto "Löhne" zu verstehen, sondern mit diesem Begriff werden vielmehr insge...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.1 Befreiung von der Führung elektronischer Unterlagen

Bis zum 31.12.2026 kann sich der Arbeitgeber von der Führung elektronischer Unterlagen auf Antrag bei dem für ihn zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung erfolgt formlos unter Angabe der Betriebsnummer. Die Befreiung ist für Zeiträume bis 31.12.2026 möglich. Der Antrag kann auch von einer Abrechnungsstelle für mehrere Arbeitgebe...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.3.1 Aufzeichnungs-/Dokumentationspflicht

In § 17 Abs. 1 MiLoG sind erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Diese gelten neben den bereits bisher tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften des Arbeitgebers auch für die Sozialversicherung, soweit die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden muss.mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.3.3 Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht

In einigen Fällen wurden Ausnahmeregelungen bezüglich der Aufzeichnungspflichten geschaffen. Diese werden in der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung und in der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung näher beschrieben.mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.2 Unterlagen mit Unterschriftserfordernis

Die Daten der Entgeltunterlagen und die der Beitragsabrechnung sind in der Aufbewahrungsfrist[1] jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar vorzuhalten. Besonderheiten gelten für Unterlagen, für die eine Schriftform verlangt wird. Es handelt sich dabei um Erklärungen des Altersvollrentners über den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Satz 2 SGB VI, Er...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.4 Dokumentation der Höhe von Sozialleistungen

Nicht ausdrücklich geregelt ist, dass Mitteilungen der Sozialleistungsträger über die Höhe der Sozialleistungen zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Die Prüfer der Rentenversicherungsträger werden bei einer Betriebsprüfung jedoch das Fehlen derartiger Mitteilungen beanstanden. Dies unter anderem deshalb, weil nur dadurch festgestellt werden kann, ob die während des Bezug...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.5 Verzeichnis der Beschäftigten

Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung für jeden Abrechnungszeitraum ein Verzeichnis aller Beschäftigten in der Sortierfolge der Entgeltunterlagen mit den folgenden Angaben und nach Einzugsstellen (= Krankenkassen) getrennt elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen; für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.6 Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers

Die genannten Entgeltunterlagen werden überwiegend elektronisch geführt. Bei den die Entgeltabrechnung begleitenden oder erläuternden nachfolgend aufgeführten Unterlagen besteht seit dem 1.1.2022 die Verpflichtung, diese elektronisch zu führen. Dies bedeutet, dass nicht erst der Arbeitgeber in der Pflicht ist, diese Unterlagen elektronisch aufzubewahren. Bereits derjenige, d...mehr

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Lohnkonto / Zusammenfassung

Begriff Eine wesentliche Grundlage für die Lohnsteuererhebung und die Lohnsteuer-Außenprüfung ist das Lohnkonto. Es weist die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale eines Arbeitnehmers, die in bar oder als Sachbezug gezahlten Löhne (Bezüge) sowie die Höhe der einbehaltenen Steuerbeträge aus. Deshalb ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, am Ort der Betriebsstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.10 Pauschalbesteuerter Arbeitslohn

Pauschal besteuerte Bezüge und die darauf entfallenden Steuerabzugsbeträge sind ebenfalls im Lohnkonto aufzuzeichnen. Anhand der Aufzeichnungen im Lohnkonto hat z. B. der Arbeitgeber bei der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu prüfen, ob die dort festgelegte jährliche 1.000-EUR-Grenze für die Pauschalbesteuerung von sonstigen Bezügen bereits überschritten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.1.1 Übernahme der ELStAM-Daten

Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen ELStAM-Daten in das für den Arbeitnehmer zu führende Lohnkonto zu übernehmen.[1] Dasselbe gilt für die vom Arbeitnehmer ersatzweise vorgelegte Papierbescheinigung in Fällen, in denen eine elektronische Datenübermittlung (noch) nicht möglich ist.[2] Es handelt sich h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 2.2 Besondere Beitragsabrechnung

Sind aus der Beitragsabrechnung die Korrekturen oder Stornierungen, die das vorherige Kalenderjahr betreffen, bzw. die Fälle, in denen Einmalzahlungen dem Vorjahr zugeordnet wurden, nicht besonders gekennzeichnet und besonders summiert, ist eine besondere Beitragsabrechnung zu erstellen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 1 Entgeltunterlagen

1.1 Arbeitnehmer Für jeden Beschäftigten sind Entgeltunterlagen zu führen, unabhängig davon, ob er versicherungspflichtig ist. Die Führung der Entgeltunterlagen betrifft also auch versicherungsfreie Beschäftigte (u. a. Minijobber). Die Entgeltunterlagen sind in deutscher Sprache zu führen. Alle Angaben sind vollständig, richtig, in zeitlicher Folge und geordnet vorzunehmen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.1 Eintragungen bei Beschäftigungsbeginn

4.1.1 Übernahme der ELStAM-Daten Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen ELStAM-Daten in das für den Arbeitnehmer zu führende Lohnkonto zu übernehmen.[1] Dasselbe gilt für die vom Arbeitnehmer ersatzweise vorgelegte Papierbescheinigung in Fällen, in denen eine elektronische Datenübermittlung (noch) nicht m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 2 Beitragsabrechnung

2.1 Krankenkassen-Liste Zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung ist für jeden Abrechnungszeitraum[1] getrennt nach Einzugsstellen eine Beitragsabrechnung elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen (Krankenkassen-Liste). Für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt diese Erfassung nach Mitgliedsnummern.[2] In der Krankenkassen-Liste ...mehr

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Lohnkonto / 1.4 Inhalte

1.4.1 Mindestanforderungen Die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags[1] stellt folgende Mindestanforderungen an den Inhalt der Entgeltunterlagen: den Familiennamen, Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, die Anschrift, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen...mehr