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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbuchstaben

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Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Mit Großbuchstaben in der > Lohnsteuerbescheinigung oder dem > Lohnkonto werden bestimmte typisierte Tatbestände dokumentiert:

E = Auszahlung der > Energiepreispauschale durch den > Arbeitgeber im Jahr 2022 (vgl § 117 Abs 4 EStG);

F = beim LSt-Abzug ist der geldwerte Vorteil einer > Sammelbeförderung steuerfrei belassen worden (vgl § 41b Abs 1 Satz 2 Nr 9 EStG);

FR = französischer > Grenzgänger ohne Lohnsteuerabzug. Der Großbuchstabe "FR" ist um eine Ziffer zu ergänzen, die das Land bezeichnet, in dem der Grenzgänger zuletzt tätig war. Dabei steht die Ziffer 1 für BW, die Ziffer 2 für RP und die Ziffer 3 für das Saarland (vgl BMF vom 05.09.2024, BStBl 2024 I, 1255). Für die Bescheinigung des Großbuchstabens "FR" gelten die Ausführungen zur Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs in BMF vom 30.03.2017, BStBl 2017 I, 753. Ergänzend > Frankreich Rz 7 ff;

H = beim LSt-Abzug ist ein als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildeter > Hinzurechnungsbetrag berücksichtigt worden (> Grundfreibetrag Rz 12);

M = bei der Gestellung von > Mahlzeiten durch den ArbG oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten im Rahmen einer > Auswärtstätigkeit (§ 41b Abs 1 Satz 2 Nr 8 iVm § 8 Abs 2 Satz 8 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 40 ff [47]);

S = bei der Berechnung der > Lohnsteuer für > Sonstige Bezüge ist der > Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis innerhalb desselben Kalenderjahres außer Ansatz geblieben (vgl § 41b Abs 1 Satz 2 Nr 3 iVm § 41 Abs 1 Satz 6 EStG);

U = Unterbrechung des Dienstverhältnisses ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung (vgl § 41b Abs 1 Satz 2 Nr 2 iVm § 41 Abs 1 Satz 5 EStG).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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