Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.4 Mehrseitige disquotale Einlagen im zeitlichen Zusammenhang

Rz. 755 § 7 Abs. 8 ErbStG hat insbesondere die Vermeidung steuerfreier Generationennachfolgen durch disquotale Einlage (z. B. des Vaters mit reflexhafter Werterhöhung der Anteile des Sohnes) im Blick. Steht der Leistung (disquotalen Einlage) daher eine Gegenleistung gegenüber, so fehlt es zum einen an der Freigebigkeit zum anderen ist aber auch kein Regelungsbedürfnis gegebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Beteiligte Rechtsträger; unter § 15 UmwStG fallende Vermögensübergänge

Tz. 11 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach der für stliche Übertragungen bis zum 31.12.2021 geltenden Rechtslage müssen gem § 1 Abs 2 UmwStG die an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger nach den Rechtsvorschriften eines EU-/EWR-Staats gegründete Gesellschaften iSd Art 54 AEUV bzw iSd Art 34 des EWR-Abkommens sein, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hohe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nachweispflicht

Rn. 28 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 3a Abs 2 EStG stellt klar, dass dem Gläubiger die Pflicht zum Nachweis der Tatbestandsvoraussetzungen im Zeitpunkt des Schuldenerlasses trifft. In förmlicher Hinsicht bestehen keine gesetzlichen Anforderungen, sodass hierzu auf die Rspr und die Verwaltungsauffassung zu § 3 Nr 66 EStG aF zurückgegriffen werden kann. Nach der zum Sanierungse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 11. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften – Abs. 1 Nr. 8 (Einkünfte ausschließlich aus aktivem Erwerb)

Rz. 281 [Autor/Stand] Neuregelung durch UntStFG. § 8 Abs. 1 Nr. 8 ist durch das UntStFG[2] neu eingefügt worden. Die Vorschrift ist erstmals auf Beteiligungserträge anzuwenden, die eine ausländische Zwischengesellschaft in einem Wirtschaftsjahr erzielt, das nach dem 31.12.2000 begonnen hat (§ 21 Abs. 7 Satz 4). Für Beteiligungserträge, die in ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.3 Umwandlung

Rz. 23 Da die Kapitalherabsetzungsfiktion nach Abs. 1 in allen Fällen des § 1 UmwG gilt, bezieht sich diese auf Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen), Vermögensübertragungen, Formwechsel, also bei allen Formen der Umwandlung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sowie zahlreicher Stimmen in der Literatur[2] ist die Vorschrift nicht auf die ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gemäß §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung d...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.9.3 Einlagen

(Freiwillige) Einlagen können bei einem negativen Kapitalkonto nur insoweit zu einem Verlustausgleichsvolumen führen, als es sich um Verluste des Wirtschaftsjahres der Einlage handelt.[1] Eine derartige (freiwillige) Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist. Dementsprechend führt die Buc...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 2 Erfolgspotenziale im Unternehmen

Im Wesentlichen kommen fünf Argumente für eine Internationalisierung infrage: besserer Zugang zum Kapitalmarkt, Orientierung an (Informations-)Bedürfnissen der shareholder , Imagevorteile, Abstimmung von externem und internem Rechnungswesen, Vereinheitlichung des internen Konzernreportings. Am wichtigsten sind der erste und der letzte Punkt. Die Erweiterung der Finanzierungsmöglichk...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

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Eigenkapital / 1.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Nach IAS 32.16 und IAS 32.19 liegt Eigenkapital nur insoweit vor, als ein Unternehmen weder eine unbedingte noch eine bedingte Verpflichtung zur Lieferung von Geld oder anderen Vermögenswerten hat. In der Konkretisierung dieser Regelungen bestimmen IAS 32.18(b) und IFRIC 2: Ein Recht der Anteilseigner von Personengesellschaften (partnerships), ihren Anteil gegen eine Abfindun...mehr

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Rückstellungen / 2.4 Faktische Verpflichtungen vs. Aufwandsrückstellungen – Theorie und Kasuistik

Die zuletzt behandelten Restrukturierungsrückstellungen haben in vielen Fällen tatsächlich den Charakter von Aufwandsrückstellungen und sind damit ein Systembruch. IAS 37 versucht diesen Systembruch zu überdecken. Durch die Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans an die Betroffenen soll bei diesen eine Erwartungshaltung entstehen, die zu einer faktischen Verpflichtung führt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Prüfungspflicht bei Abwicklung/Liquidation

Rz. 9 Aus § 270 Abs. 3 AktG bzw. § 71 Abs. 3 GmbHG ergibt sich, dass die Prüfungspflicht im Stadium der Abwicklung/Liquidation für die AG und GmbH grds. fortbesteht. Allerdings kann das Gericht von der Prüfung befreien, wenn die Verhältnisse der Ges. so überschaubar sind, dass eine Prüfung im Interesse der Gläubiger und der Aktionäre/Gesellschafter nicht geboten erscheint.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.4 Kapitalgesellschaft in Liquidation

Rz. 14 Bei der KapG in Liquidation sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der oder die Abwickler bzw. Liquidatoren (§§ 265 Abs. 1, 290 AktG, § 66 GmbHG).[1] Falls eine juristische Person als Liquidator bestellt ist, sind nach § 14 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. StGB die Mitglieder von deren vertretungsberechtigtem Organ Normadressat des § 331 HGB. In der Insolvenz kan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Zusätzliche Angaben zur Identifikation des Mutterunternehmens (Abs. 1a)

Rz. 80 Die Vorschrift verlangt die folgenden Angaben zur erleichterten Identifikation des MU: Firma Die Firma ist bei unterschiedlichen Schreibweisen vollständig aus der Eintragung im Handelsregister zu entnehmen. Wenn diese z. B. "ABC Gesellschaft mit beschränkter Haftung" lautet, ist eine Abkürzung (z. B. "ABC GmbH") zu vermeiden. Sitz Nach der Begründung zum Gesetzentwurf der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Vorbemerkungen

Rz. 227 In der Praxis kommt es vor, dass Unt Mittel zur Verfügung gestellt werden, bei denen zweifelhaft ist, ob sie den Schulden oder dem EK zuzurechnen sind. Tw. wird unter Hinweis auf § 265 Abs. 5 HGB die Auffassung vertreten, diese Mittel seien in einem neuen Posten auszuweisen, der zwischen dem EK und dem FK anzusiedeln ist.[1] Dem ist nach der hier vertretenen Auffassu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Sonderfälle

Rz. 55 Bei Personengesellschaften mit beschränkter Haftung liegt immer dann eine Konzernrechnungslegungspflicht vor, wenn die Kommanditistin (in Form der haftungsbeschränkten Gesellschaft) unter Voraussetzung der Unternehmenseigenschaft als MU der Personenhandelsgesellschaft anzusehen ist.[1] Allerdings könnte durch gesellschaftsvertragliche Gestaltungen die Leitungsbefugnis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Beschränkungen der Rechtsausübung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von TU besteht gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des MU in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unt nachhaltig beeinträchtigen. Rz. 13 Die Voraussetzungen für das Vollkonsolidierungswahlrecht in § 296 Abs. 1 Nr. 1 H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 46 Zu rechtlichen Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, zählen insb. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Verfassung eines Auflösungsbeschlusses – i. d. R. zur Einleitung der Liquidation oder Einleitung bestimmter Umwandlungsmaßnahmen i. S. d. UmwG (bei der Auflösung vermögensloser Ges. erfolgt eine Löschung) – sowi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Geltendmachung des Einsichtsrechts (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 17 Die gesetzliche Formulierung, wonach sich das Einsichtsrecht "gegen denjenigen (richtet), der die Prüfungsberichte in seinem Besitz hat", lässt bewusst mehrere Möglichkeiten offen. Der Anspruch könnte sich demgemäß richten gegen den Insolvenzverwalter, sonstige Personen, die den Prüfungsbericht für die Ges. verwahren, den Abschlussprüfer, andere Personen, die Prüfungsberi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des § 257 HGB sind im Zusammenhang mit den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB zu sehen. Den Aufbewahrungsvorschriften kommen insbes. Dokumentations- und Beweissicherungsfunktionen zu. Für die mit der Aufbewahrung verbundenen Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden (§ 249 Rz 211).[1] Rz. 2 Adressaten v...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Vorschriften über Form und Inhalt (Abs. 1 Nr. 1 lit. a)

Rz. 13 Es werden folgende Vorschriften über Form und Inhalt geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Vorschriften über Inhalt und Form (Abs. 1 Nr. 2 lit. b)

Rz. 19 Es werden folgende Vorschriften über Inhalt und Form geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Negatives Kapitalkonto

Rz. 20 Negative Kapitalkonten können mit Bezug auf den jeweiligen Gesellschafter aufgrund von Verlustverrechnungen oder Überentnahmen entstehen. Eine Saldierung negativer Kapitalkonten einzelner Gesellschafter mit positiven Kapitalkonten anderer Gesellschafter ist wegen des Saldierungsverbots des § 246 Abs. 2 HGB unzulässig. Das gilt auch innerhalb derselben Gesellschaftergru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Notwendigkeit zu allgemeinen Angaben im Abschluss (Abs. 1a)

Rz. 49 Nach § 264 Abs. 1a HGB sind im Jahresabschluss die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der die Ges. in das Handelsregister eingetragen ist, anzugeben. Befindet sich die Ges. in Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache anzugeben. Die zusätzlichen Informationen ermöglichen es den Adressaten, zielgerichteter und effizienter an zusätzlic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.4 Gewährung von Vorzügen (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 138 § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB schreibt vor, dass der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten, auszuweisen ist. Dies ist sowohl bei der AG, der KGaA und der SE als auch der GmbH möglich. Zu den gesellschaftsrechtlichen Vorzugsrechten gehören nicht nur besondere Rechte bei der Gewinnverteilung oder der Verteilung des G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Wahlpflichtangaben

Rz. 23 Rechtsform- und branchenunabhängige Wahlpflichtangaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. der GuV oder im Anhang oder im Einzelfall im Lagebericht anzugeben sind, umfassen aktuell:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Relevant sind die Regelungen des § 329 HGB für alle KapG. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben des § 329 HGB einhalten. Die Anwendung reicht über Jahresabschluss und Lagebericht hinaus auch auf die Offenlegung von Zahlungsberichten, da auf die Abs. 1, 3 und 4 des § 329 HGB verwiesen wird. Anders verhält es sich dagegen bei dem nichtfinanziellen (Konzern-)Berich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 92 Der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) besteht gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aus dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unt bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen VG abzgl. der Schulden des Unt im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Die Grundlage für die Ermittlung des GoF bildet somit ein Unternehmenserwerb. Der Ansatz eines originären, d. h. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Dauer des Geschäftsjahrs und Abschlussstichtag

Rz. 42 Das Gesetz regelt die Dauer des Geschäftsjahrs nicht – das Gesetz spricht von "Geschäftsjahr", nicht von einem Jahr i. S. e. Zwölf-Monats-Zeitraums; lediglich § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB begrenzt die Dauer des Gj auf höchstens zwölf Monate. Bereits die Überschreitung um nur einen Tag ist unzulässig.[1] Rz. 43 Damit hat der Gesetzgeber keine Mindestdauer festgeschrieben und...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Gezeichnetes Kapital bei Gründung

Rz. 20 Bei der Gründung stellt sich die umstrittene Frage, ob eine werdende KapG eine Eröffnungsbilanz auf den Zeitpunkt ihrer Errichtung (Abschluss und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags), den Zeitpunkt der tatsächlichen Geschäftsaufnahme, den Zeitpunkt ihrer Anmeldung zum Handelsregister oder den Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister aufstellen muss. Nach de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.1.1 Aktiver Markt

Rz. 226 Voraussetzung für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts durch den Marktpreis ist das Bestehen eines aktiven Markts. Ein aktiver Markt liegt vor, wenn der Marktpreis an einer Börse, von einem Händler, von einem Broker, von einer Branchengruppe, von einem Preisberechnungsservice (z. B. Reuters oder Bloomberg) oder von einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Aufstellungspflicht

Rz. 38 § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verlangt von den gesetzlichen Vertretern lediglich die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die sich auf den Jahresabschluss beziehende Unterzeichnungspflicht (§ 245 HGB), die gesamten Prüfungspflichten von Abschlussprüfer (§ 316 HGB) und Aufsichtsrat (§ 170 Abs. 1 AktG, § 42a Abs. 1 GmbHG, § 25 Abs. 1 MitbestG, § 3 Montan-Mi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Jahresabschluss

Rz. 60 Erfasst wird der Abschluss nach § 242 Abs. 3 HGB (§ 242 Rz 7 ff.). Folglich umfasst er die Bilanz und die GuV. Dieser wird gem. § 264 Abs. 1 HGB für alle KapG und KapCoGes um den Anhang ergänzt. Unerheblich ist, ob es sich um ein volles Gj oder um ein Rumpf-Gj handelt. Ferner zählen hierzu die Jahresbilanz i. R. d. Liquidation, die Abwicklungsbilanz nach § 279 Abs. 2 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 297 HGB regelt mit den §§ 298f. HGB ("Dritter Titel") den Inhalt und die Form des Konzernabschlusses. In § 297 Abs. 1 HGB sind die obligatorischen Bestandteile (Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung) sowie das optionale Element (Segmentberichterstattung) festgelegt. Der § 297 Abs. 1a HGB fordert Angaben im Konzernabschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Ausscheiden eines Tochterunternehmens

Rz. 20 Die bei der Vollkonsolidierung eines in Fremdwährung bilanzierenden TU im Konzernabschluss gebildete Währungsumrechnungsdifferenz ist nach § 308a Satz 4 HGB bei teilweisem oder vollständigem Ausscheiden des TU entsprechend aufzulösen. Neben der Veräußerung kann ein TU auch durch Liquidation oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und dem damit einhergehende...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Umfang der Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 16 § 315e Abs. 1 HGB bestimmt den Umfang der anzuwendenden Vorschriften auf den internationalen Konzernabschluss eines MU, das einen organisierten Markt in Anspruch nimmt. Neben den internationalen Rechnungslegungsvorschriften sind auf diesen Konzernabschluss ergänzend auch nationale Vorschriften anzuwenden.[1] Die Angaben nach Abs. 1 müssen mit dem HGB und den IFRS zwei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1 Tatsächliche Gegebenheiten

Rz. 43 Unter tatsächlichen Gegebenheiten, die zur Aufgabe der Fortführungsprämisse führen, sind primär wirtschaftliche Umstände bzw. Probleme zu verstehen, die bereits eingetreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden und infolge ihrer schwerwiegenden Auswirkungen einem Fortbestehen des Unt entgegenstehen. Darüber hinaus können auch nicht-wirtschaftliche Ta...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Anhang und Lagebericht

Rz. 56 Zusätzliche Angaben im Anhang zur Begründung der weiteren Anwendung der Fortführungsprämisse werden für KapG nur bei wesentlicher Unsicherheit bzgl. der obwaltenden Ereignisse und Gegebenheiten gefordert. Sie sollten i. S. v. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage siche...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Einheitliche Anwendung von Bewertungsmethoden

Rz. 17 Die in den Konzernabschluss gem. § 300 Abs. 2 HGB übernommenen VG und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt sind nach den auf den Einzelabschluss des MU anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten (Einheitlichkeit der Bewertung; § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB). Dem Einheitsgrundsatz des Konzerns in § 297 Abs. 3 HGB folgend, sind VG und Schulden im ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Rz. 30 Die Buchführungspflicht der §§ 238ff. HGB beginnt mit der Aufnahme eines Handelsgewerbes i. S. d. § 1 HGB und bei einem Kleingewerbetreibenden mit der Einrichtung eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs bzw. der früheren freiwilligen Eintragung im Handelsregister nach § 2 HGB. Rz. 31 Bei Handelsgesellschaften beginnt die Buchführungspflicht mit d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Finanzanlagen

Rz. 259 Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. § 266 Rz 50. Rz. 260 Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten. Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung eröffnet § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Abschreibungswahlrecht. Seine Ausübung unterliegt dem Stetigkeitsgebot ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra...mehr