Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Normzusammenhänge

Rn. 2632 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55 EStG fügt sich ein in eine Vielzahl von Vorschriften zur Steuerfreiheit von Vorgängen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altversversorgung, die sich wie folgt überblicksartig darstellen: § 3 Nr 55 EStG: Die Vorschrift stellt die Mitnahme von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Fällen des § 4 Abs 2 Nr 2 und Abs 3 Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dg) Praxishinweise zur Steuergestaltung und -abwehr

Rn. 722 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die eher verwirrende, unter s Rn 695 aufgegliederte BFH-Rspr zur Bilanzsanierung von Tochter-KapGes erleichtert die Steuerplanung nicht gerade. Hinzu kommt das Erfordernis, immer beide Besteuerungsebenen in das Kalkül einzubeziehen. Andererseits hat das StEntlG 1999/2000/2002 eine weitgehend korrespondierende Bilanzierung bei Mutter und Toc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Folgeregelungen zu § 3 Nr 65 Buchst a bis c EStG (§ 3 Nr 65 S 2–4 EStG)

Rn. 2859 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei § 3 Nr 65 S 2 EStG handelt es sich um eine Sachverhaltsfiktion, die für die nachgelagerte Besteuerung unterstellt, dass die Vorgänge nach § 3 Nr 65 S 1 Buchst a–c EStG nicht erfolgt sind, sondern der Versorgungsberechtigte die Versorgungsleistung von dem ursprünglichen Verpflichteten erhalten hat. Rn. 2860 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gschwendtner, DStR 1999 Beihefter zu Heft 32; Katterbe, Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen eines privat beteiligten GmbH-Gesellschafters, DB 2001, 2671 (Zusammenfassung der nachstehend skizzierten BFH-Rspr); Dorn, Wertverluste aus Gesellschafterdarlehen des PV, NWB 2015, 2150; Dorn, Nachträgliche AK iSd § 17 EStG durch Bürgschaftsinanspruchnahme?, NWB...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Quellensteuerentlastung nach § 43b (Abs. 1)

Rz. 6 Vor der Änderung durch das G. v. 9.12.2004[1] wurde von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (vgl. deren Auflistung in Anl. 2 a. F.) zufließen, die KapESt nach § 43b Abs. 1 EStG auf Antrag der Muttergesellschaft n...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt insbesondere für Lieferungen von Eisen- und Stahlprodukten, von Getreide sowie Lieferungen von Investitionsgütern durch einen Steuerpflichtigen, die einer Liquidation oder einem anderen Verfahren zur Feststellung seiner Insolvenz unterliegen und Lieferungen anderer Gegenstände und Dienstleistungen mit einem freien Marktwert von mehr als 100....mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 1.2 Gesellschaftsrechtliche Organisationsformen der Auslandsbetriebsstätte und deren Einordnung in Outbound-Geschäftstätigkeiten

Rz. 2 Die Frage der handelsrechtliche Rechnungslegung einer Auslandsbetriebsstätte hängt von deren gesellschaftsrechtlich zu beurteilenden Organisationsform im Ausland ab. Abbildung 2 zeigt die verschiedenen Grundformen grenzüberschreitender (gewerblicher) Geschäftstätigkeiten deutscher Spitzeneinheiten (Outbound-Geschäftstätigkeiten); man spricht auch von einer deutschen in...mehr

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Ablösungsrecht: Zahlung ein... / 3 Das Problem

Das Ehepaar X und Y ist Eigentümer eines Grundstücks. Im Jahr 2000 teilen sie es in Wohnungseigentum auf. Anschließend veräußern sie an ihren Sohn Z einen Miteigentumsanteil von 1/3, verbunden mit dem Sondereigentum an der mit der Nummer 2 bezeichneten Wohnung. Z wird am 6.4.2000 als Eigentümer eingetragen. Einen weiteren Miteigentumsanteil von 2/3, verbunden mit dem Sondere...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Dispositive Vereinbarungen

Neben den zwingend notwendigen Vereinbarungen kann der Gesellschaftsvertrag vielfältige weitere Regelungen enthalten. Abhängig vom jeweiligen Zweck und der konkreten Betätigung der GbR sollte der Vertrag auch weitere Regelungen enthalten, insbesondere wenn die GbR am Wirtschaftsleben teilnehmen soll. Wichtig Sinnvolle Regelungen in Gesellschaftsvertrag aufnehmen Im Gesellschaf...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 1 Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Er ist um einen Anhang zu ergänzen. Kleinst-GmbHs müssen keinen Anhang erstellen, wenn sie bestimmte, in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vorgeschriebene Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs haben darüber hinaus einen Lagebericht anzufertigen. Unabhängig von der Größe ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 4 Bemessungszeitraum

Rz. 10 Die Höhe der KSt bestimmt sich nach § 7 Abs. 3 S. 2 KStG jeweils nach den Bemessungsgrundlagen für ein Kj. Der Tarifsteuersatz ist jeweils auf die Bemessungsgrundlage, das zu versteuernde Einkommen, anzuwenden, die einem bestimmten Kj. zuzuordnen ist. Der Bemessungszeitraum ist damit derselbe wie bei der ESt.[1] Rz. 10a Der Bemessungszeitraum ist ein materieller Begrif...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 3 Veranlagungszeitraum

Rz. 9 Die KSt ist nach § 7 Abs. 3 S. 1 KStG eine Jahressteuer, die nach § 30 Nr. 3 KStG mit Ablauf des Kj. (Vz) entsteht und nach § 31 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kj. nach dem Einkommen veranlagt wird, das der Stpfl. in diesem Vz bezogen hat. Vz ist bei der KSt mithin wie bei der ESt das Kj., nicht das Wirtschaftsjahr. Die Regelung des Vz bestim...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn

§ 43b Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden, wenn die inländische Tochterkapitalgesellschaft nach Liquidationsbeginn Gewinne an ihre EU-Mutterkapitalgesellschaft ausschüttet, soweit es sich dabei um Gewinne handelt, die in der Zeit vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens entstanden sind. § 43b Abs. 1 Sätze 1 und 4, § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 49...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S.d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt und...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.2 Umstellung des Geschäftsjahres

Rz. 13 Ein einmal festgelegtes Geschäftsjahr kann nicht beliebig oder willkürlich geändert werden, da dies den Grundsätzen der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zuwiderlaufen würde. Zudem ist die Änderung des Geschäftsjahres mit einem Eingriff in das Gewinnbezugsrecht des Gesellschafters verbunden, da es durch die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres einerseits ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.1 Im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 46 Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, umfasst das Wirtschaftsjahr den Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Damit kommt es z. B. nicht auf die Eröffnungsbilanz, die Schlussbilanz bei Beendigung des Unternehmens sowie Insolvenz-, Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen an, da es diesen...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 2. Liquidationsgesellschaft

Die Gesellschaft, an der der Gesellschafter-Erblasser beteiligt war, kann sich bereits bei seinem Tod in Liquidation befunden haben oder aber aufgrund entsprechender Auflösungsklausel (vgl. § 730 Abs. 1, ggf. i.V.m. § 105 Abs. 3 HGB bzw. § 161 Abs. 2 HGB) mit seinem Tod auflösen. Hatte der Erblasser für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung angeordnet, so war nach der älte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.4 Formwechsel

Tz. 110 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Bedingungen, unter denen ein ausl Formwechsel vom UmwStG erfasst wird, weichen tw von denen bei übertragenden Umw ab. Das hat zum einen mit dem fehlenden Vermögensübergang zu tun. Zum anderen sind die Modalitäten tw andere, unter denen es im Ausl zu einem Wechsel der Rechtsform kommen kann. ZT reicht hierfür die bloße Vertragsänderung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 UmwStG regelt den Anwendungsbereich des gesamten UmwStG. Seit der Neuregelung durch das SEStEG ist der Regelungsanspruch der Vorschrift dabei – anders als bei der Vorgängerregelung – ein umfassender (s Tz 4), sodass sie als Grundnorm des UmwStG bezeichnet werden darf (so s Benecke, in Haase/Hruschka, § 1 UmwStG Rn 1). Es wird der Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 ... einer nicht wesentlichen Beteiligung im Privatvermögen

Tz. 28 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ähnlich wie bei einem Vermögensübergang in ein BV, bei dem sich die Rechtsfolgen nach §§ 4 bis 7 UmwStG bestimmen, führt auch der Vermögensübergang in ein PV für einen nicht wes beteiligten AE in erster Linie zu Bezügen iSd § 7 UmwStG . Der auf den AE entfallende Teil der offenen Rücklagen der Kö ist iRd Eink aus KapV zu versteuern. Zum Abzug...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschl der Gen und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV Rn 2 ff) und die nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Spaltung (§ 1 Abs 1 Nr 1 2. und 3. Alt UmwStG iVm §§ 123–173 UmwG)

Tz. 23 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 123 UmwG unterscheidet zwischen folgenden zivilrechtlichen Arten der Spaltung: a) Aufspaltung (§ 123 Abs 1 UmwG) Bei diesem Umkehrfall der Verschmelzung kann der übertragende Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen aufspalten: zur Aufnahme durch gleichzeitige Übertragung der Vermögensteile jeweils als Gesamtheit auf andere ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3 Vermögensbezogene Rechte und Pflichten

Im Vordergrund der vermögensbezogenen Rechte und Pflichten stehen die Beitragspflicht, die Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben bei der Liquidation der GbR. Als Recht der Gesellschafter ist aber auch die Möglichkeit der Übertragung des Gesellschaftsanteils und damit der Gesellschafterstellung anzusehen. Schließlich gibt es noc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / I. Gesetz zur Änderung des Gesellschaftsrechts

Rz. 104 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)[94] hat der Gesetzgeber das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb des bestehenden Systems grundlegend geändert. Das Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Rz. 105 Um der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Publizität zu geben, die dem Rechtsverkehr Gewissheit über Haftung und Vert...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / IV. Formulierungsvorschlag für die Pfändung

Rz. 185 Hinweis Mit Wirkung zum 22.12.2022 ist die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführt worden (BGBl I 2022, 2368); zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 17.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 203). Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist gem. § 1 ZVFV verbindlic...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / II. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 106 Die seit der Entscheidung des BGH vom 29.1.2001[141] zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgetretenen Fragen und insbesondere auch die vielfältige Rechtsprechung sind seit dem 1.1.2024 überholt. Mit Datum vom 10.8.2021 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[142] vorgelegt, es ist überwiegend am 1....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.4 Hilfsgeschäfte

Rz. 220 Hilfsgeschäfte ergeben sich notwendig aus dem Betrieb der Genossenschaft; sie sind keine Zweck- oder Gegengeschäfte, weil sie dem Zweck der Genossenschaft nicht unmittelbar dienen, sie sind aber zur Abwicklung der Zweck- und Gegengeschäfte und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft notwendig.[1] Zu den Hilfsgeschäften gehören etwa der Einkauf ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.2 Steuerliche Besonderheiten bei dem Träger

Rz. 119 Zuwendungen des Trägers an die Pensions- oder Unterstützungskasse sind grundsätzlich als Betriebsausgaben zu behandeln.[1] Nicht erforderlich für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen ist, dass die Pensionskasse ihren Sitz oder ihre Geschäftsführung im Geltungsbereich des KStG hat. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Zuwendungen in der in den §§ 4c, 4d EStG bezeich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO.[1] Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG (früheres sog. EK 04) und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, de...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt eine vereinfachte Anleitung dar, die den Umgang mit den komplexen Vordrucken der Körperschaftsteuererklärung 2025 erläutert. Es werden grundlegende Hilfestellungen für die Steuererklärung gegeben. Erläutert werden dazu nicht nur die einzelnen Zeilen der Formulare, sondern auch die rechtlichen Hintergründe für die einzutragenden Daten sind kurz da...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2025 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Für die zu treffenden Feststellungen im Zusammenhang mit der Körpe...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.1 Körperschaftsteuererklärung

Der Vordruck der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 ist im Wesentlichen nur noch ein Datenblatt zu den allgemeinen Angaben für die Gesellschaft und deren Gesellschafter. In den Ankreuzfeldern (vor der Zeile 1) ist nicht nur die Art bzw. der Umfang der Erklärung, sondern im Feld 4 auch anzukreuzen, ob Belege nachgereicht werden. In den Zeilen 1-8 wird nur noch ein Teil der bish...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1.1 Rangregelungen

Belassungsabrede (einfache Nachrangklausel) Bei der Belassungsabrede, die auch als einfache Nachrangklausel bezeichnet wird, verpflichtet sich der Investor, seine Forderung im bereits laufenden Insolvenzverfahren nicht geltend zu machen. Verbindlichkeiten, die mit einer solchen Klausel ausgestaltet werden, behalten ihren Fremdkapitalcharakter und sind in der Handels- und Steu...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1.2 Nachrangigkeit aufgrund struktureller Aspekte

Bei größeren Unternehmensgruppen, die unter dem Dach einer Holding gebündelt sind, bietet sich im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung der Holdinggesellschaft auch eine weitere Form der Nachrangabrede an. In diesem Fall kann vereinbart werden, dass bei einer Liquidation oder Insolvenz der Unternehmensgruppe die Forderung der Kapitalgeber gegenüber der Holding bei der Verwertu...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.7 Mezzanine-Kapital

Durch den Einsatz von Mezzanine-Kapital können mittelständische Unternehmen ihre Eigenkapitalquote erhöhen und damit ihr Rating sowie ihre Bonität verbessern und sich im Ergebnis aus einer gestärkten Position heraus den sich schwieriger werdenden Marktverhältnissen stellen. Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich daraus, dass das Mezzanine-Kapital am unternehmerischen Erfolg w...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / Zusammenfassung

Überblick Als Nachrangdarlehen werden Verbindlichkeiten bezeichnet, die aufgrund einzelvertraglicher Regelungen im Falle der Liquidation oder Insolvenz im Rang hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten und in der Regel unbesichert sind. Die Nachrangigkeit wird zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vertraglich geregelt.[1] Die Vorschriften von § 19 Abs. 2 In...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.3 Überschuldungsbilanz

Der Geschäftsführer einer GmbH muss gem. § 15a InsO., wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit[1] oder Überschuldung[2] Insolvenzantrag stellen, um seine persönliche Haftung zu vermeiden.[3] Zweck einer Überschuldungsbilanz besteht darin, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Schuldners zu ermitt...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1 Vertragliche Regelungen

Bei den vertraglichen Regelungen wird zwischen einer Belassungserklärung und einer Rangrücktrittserklärung unterschieden. Differenziert wird, ob sich der Rangrücktritt auf den bereits eingetretenen Insolvenzfall beschränkt (dann Belassungsabrede. d. h. der Investor verzichtet auf die Darlehensforderung) oder ob die Nachrangigkeit bereits schon (weit) vor der Eröffnung des Insolv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beteiligungsverluste (§ 2a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Verluste aus Beteiligungen iSv § 2a Abs 1 S 1 Nr 3 und 4 EStG sind ausgleichsfähig, wenn die Beteiligungsgesellschaft ihrerseits die Aktivitätsvoraussetzungen nach § 2a Abs 2 S 1 EStG erfüllt. Die Aktivitätsvoraussetzungen müssen entweder seit Gründung der Beteiligungsgesellschaft oder während der letzten fünf Jahre vor sowie in dem VZ vorg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verluste in Bezug auf Anteile an Drittstaaten-Körperschaften (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um Steuergestaltungen auszuschließen, die die Ausgleichsbeschränkungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1, 2 EStG durch Zwischenschaltung einer Drittstaaten-KapGes umgehen wollen, beschränkt § 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG den Ausgleich von Verlusten in Bezug auf die Beteiligung an einer Drittstaaten-Körperschaft. Betroffen sind Verluste aus Abschreibungen auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verlustausgleichsbeschränkung

Rn. 175 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Schädliche Verluste nach § 2a Abs 1 EStG dürfen nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Einkunftsart iSd einzelnen Nummern des § 2a Abs 1 S 1 EStG und regelmäßig nur aus demselben Staat verrechnet werden. Diese Verluste werden nicht im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts in Deutschland berücksichtigt (s FG Köln v 24.03.2021,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Bewertung

Rn. 35e Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die rechtlichen Vorgaben für die steuerliche Berücksichtigung von Auslandsverlusten sind zu großen Teilen nicht eindeutig. Die Aussagen in einzelnen EuGH-Entscheidungen werden zum Teil in nachfolgenden Entscheidungen revidiert oder widersprechen sich:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veräußerungsverluste iSv § 17 EStG (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 2a Abs 1 S 1 Nr 4 EStG beschränkt den Verlustausgleich in Bezug auf Anteile an Drittstaaten-KapGes, die im PV gehalten werden. Aufgrund des Verweises auf § 17 EStG werden nur maßgebliche Beteiligungen erfasst (hierzu s Erläut zu § 17 (Karrenbrock)). § 2a Abs 1 S 1 Nr 4 EStG verstößt bei wörtlicher Auslegung insoweit gegen die Kapitalverkehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewerbliche Verluste (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Verluste aus einer in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte sind nach § 2a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nur eingeschränkt ausgleichsfähig. Die Verlustausgleichsbeschränkungen gelten nach § 2a Abs 2 S 1 EStG nicht für Betriebsstätten mit bestimmten aktiven Tätigkeiten (s Rn 148 ff). Rn. 72 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Anwendbarkeit e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.3 Auflösung und Liquidation

Rz. 673 Die Wirkungen der Organschaft entfallen auch, wenn die Organgesellschaft ihre Auflösung beschließt und anschließend liquidiert wird. Mit dem Beschluss über die Auflösung besteht die Organgesellschaft nur noch zwecks Abwicklung. Der Ergebnisabführungsvertrag ist nicht mehr durchführbar, da Liquidationsgewinne nicht der Ergebnisabführung unterliegen.[1] In der Liquida...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.6 Abwicklungsgewinne

Rz. 462 Der Ergebnisabführungsvertrag erfasst nicht die während der Liquidation der Organgesellschaft erzielten Ergebnisse.[1] Nach § 301 AktG ist der Jahresüberschuss abzuführen, nach § 302 AktG der Jahresfehlbetrag auszugleichen. Beide Begriffe verweisen auf die Bilanzierung bzw. Gewinnermittlung nach den §§ 238ff. HGB. Im Rahmen der Liquidation der Organgesellschaft wird ...mehr