Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Liquidation

Tz. 650 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Während es zur Auswirkung einer Insolvenz auf die Organschaft eine umfangreiche Rspr des BFH zur USt gibt, fehlt bis heute eine solche zur erstragstlichen Organschaft. Dazu existiert lediglich das Urt des BFH v 02.11.2022 (BStBl II 2023, 405), wonach eine Organschaft bei der der Auweis der Forderung oder Verbindlichkeit nur in einem vorläuf... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere Fragen

Tz. 657 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens beendet die ertragstliche Organschaft mit Wirkung ab dem Jahr, in dem dieses Verfahren beginnt. Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) führt die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bei einer noch nicht fünf Jahre andauernden Organschaft zum Wegfall der... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Die Entwicklung des Körperschaftsteuertarifs und des Steuersatzes bis zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Im früheren Recht, vor der Einführung des Halbeink-Verfahrens durch das StSenkG, gab es unterschiedliche St-Sätze für den thesaurierten und für den ausgeschütteten Teil des zvE. Aus diesem Grund spielte D im internationalen Vergleich eine Sonderrolle. Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Durch die UntStRef in 2000 wurden die St-Sätze in D von früh... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Organschaftliche Einkommenszurechn... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines zum Veranlagungsverfahren

Tz. 30 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die KSt ist grds eine Veranlagungsst. Die Veranlagung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten St-Erklärung, hilfsweise durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (s § 162 AO). Die veranlagte KSt wird durch St-Bescheid festgesetzt (s §§ 155, 157 AO). Die Anrechnung von St-Abzugsbeträgen sowie von geleisteten Vorauszahlungen ist nicht mehr... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.1 Allgemeines

Tz. 600 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der GAV kann durch im Vertrag selbst festgelegten Zeitablauf enden, in den meisten Fällen wird er jedoch durch Kündigung (§ 297 AktG) oder einvernehmliche Aufhebung (§ 296 AktG) enden. Kündigung und Aufhebung des GAV bedürfen der Schriftform (s § 296 Abs 1 S 3 AktG). Wegen der zu beachtenden Formvorschriften bei Beendigung des GAV s Khonsar... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.4 Übergangsregelung: Bildung einer ratierlich aufzulösenden Rücklage (§ 34 Abs 6e S 15 bis 20 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1250 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Ges-Geber räumt in den Fällen, in denen es zu einem sofortigen Ertrag käme den Stpfl die Möglichkeit ein, diesen Ertrag durch Einstellung in eine Rücklage zu neutralisieren. Die Rücklage ist grds in dem Jahr ihrer Bildung und in den neun folgenden Wj mit je 1/10 gewinnerhöhend aufzulösen. Bei bestimmten Vorgängen kommt es jedoch innerh... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Schrittweise Absenkung des Steuersatzes durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Durch das Ges für ein stliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts D wird der einheitliche KSt-Satz beginnend ab dem VZ 2028 schrittweise um je 1 % jährlich bis zum VZ 2032 von 15 % auf dann 10 % verringert. Demnach entwickelt sich der St-Satz nach § 23 Abs 1 KStG wie folgt: VZ bis 2027 15 %, VZ 2028 14 %, VZ 2029 13... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei Vorliegen eines Veräußerungsersatztatbestands (§ 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1322 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG aF sind insbes die Umwandlung der OG auf eine PersGes oder natürliche Person, die verdeckte Einlage der Beteiligung an der OG und die Auflösung der OG der Veräußerung der Organbeteiligung gleichgestellt. Das in § 14 Abs 4 S 5 KStG aF enthaltene Wort "insbes" bedeutet, dass die dort enthaltene Aufzählung nicht abschließ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB 2007, 755, 771) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in Blumen... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung

Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte der BFH etwa aus, die organschaftliche Ergebnisabführung sei eine "ve... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.2 Angemessenheitsprüfung

Rz. 182 Aus dem Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters folgt, dass keine gesellschaftsrechtlichen Gründe vorliegen können, wenn die Gesellschaft für ihre an den Gesellschafter erbrachte Leistung eine angemessene Gegenleistung erhält. Sind Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, hätte der Geschäftsleiter ohne Pflichtenverstoß die Leistung auch gegenüber... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht

Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handelsrecht angelehnt bzw. handelsrechtliche Maßstäbe übernommen. Insbesondere gilt di... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Dritter handelt, also Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eingeht, die in gleicher Weise auch mit Dritten bestehen könnten, werden diese Beziehungen steuerlich anerkann... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.10 § 11 KStG (Auflösung und Abwicklung (Liquidation)

• 2023 Stehen gelassene Verbindlichkeit / Auswirkungen im Rahmen der Liquidation einer GmbH / § 11 KStG Fraglich ist, welche Auswirkungen stehen gelassene Verbindlichkeiten im Rahmen der Liquidation einer GmbH nach § 11 KStG haben. Es stellt sich die Frage, ob sie im Abwicklungs-Endvermögen der GmbH beizubehalten oder ob sie vorher gewinnerhöhend auszubuchen sind. Diese Frage... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.14 § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)

• 2022 Einlagenrückgewähr durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften / BMF v. 21.4.2022, BStBl I 2022, 647 / § 27 KStG Auch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit der steuerneutralen Einlagenrückgewähr (BMF v. 21.4.2022, BStBl I 2022, 647). Insoweit bestehen, trotz des genannten BMF-Schreibens, nach wie vor Unsicherheiten. Wird die Beteiligung an einer Drittst... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.30 § 18 EStG (Selbständige Arbeit)

• 2021 Berufsausübungsgemeinschaften / Gestaltungsvariante bei Tod eines Gesellschafters / § 18 EStG / § 24 UmwStG Gesellschaftsverträge freiberuflicher Mitunternehmerschaften sehen für den Todesfall eines Gesellschafters regelmäßig die Fortsetzungsklausel vor. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH (BFH v. 6.8.2019, VIII R 12/16), wonach bei einem Hinzuerwerb von Ant... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / 1. Wesensmerkmal: Vermögensbindung

Kerngedanke ist die Bindung des Vermögens der Gesellschaft an das Unternehmen zur Verfolgung der Unternehmenszwecke. Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sind ausgeschlossen. Der gesamte Jahresüberschuss wird thesauriert und steht dem Unternehmen zur Verfolgung der in der Satzung festgelegten Zwecke zur Verfügung. Die Vermögensbindung soll dauerhaft sichergestellt sein –... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.5 Verhältnis zum Liquidationswert

Rz. 307 Der Substanzwert i. S. v. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG stellt nach der Bewertungskonzeption des Gesetzgebers keinen Zerschlagungs-, sondern einen Fortführungswert dar. Daraus folgt, dass die gemeinen Werte nicht um Veräußerungskosten oder sonstige Liquidationskosten (z. B. Kosten für Sozialpläne oder Abfindungen, Rekultivierungskosten, Abrisskosten) zu verringern sind. Auch... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Überblick

Rz. 250 Durch das ErbStRG ist die Bewertung von nicht börsennotierten Unternehmen grundsätzlich rechtsformunabhängig auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 BewG geregelt worden. Unternehmen i. d. S. sind: gewerbliche Einzelunternehmen [1], gewerblich tätige Personengesellschaften [2], freiberuflich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften[3] sowie Kapitalgesellschaften [4], d... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.4 In die Ermittlung einzubeziehende Schulden

Rz. 304 Der Kreis der in die Ermittlung des Substanzwerts einzubeziehenden Schulden und sonstigen Abzüge bestimmt sich nach § 103 BewG. Danach sind alle Passivposten zu berücksichtigen, die mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in Zusammenhang stehen und bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist auch ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 2 EStG (Liquidation)

Rn. 751 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch die Verweisung auf § 20 Abs 1 Nr 2 EStG zählen auch Einnahmen, die nach der Auflösung oder Kapitalherabsetzung anfallen, zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG. Rn. 752–754 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 vorläufig frei mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auflösung einer Gesellschaft

Rn. 452 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gesellschaftsrechtlich erfolgt durch die Auflösung bzw Liquidation einer KapGes (§§ 262ff, 278 AktG, §§ 60ff GmbHG) eine Änderung des Zwecks; an die Stelle des satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks tritt die Abwicklung. Werden im Rahmen von Liquidationsraten Gewinnanteile oder sonstige Bezüge ausgeschüttet, erfolgt die Besteuerung zunächst pri... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Entwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in Deutschland

Rz. 20 Die Aufsicht beobachtet seit 2004 eine deutliche methodische Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in deutschen Kreditinstituten. Anfang 2007 hat die Deutsche Bundesbank eine Befragung einzelner Institute zur internen Steuerung durchgeführt. Dabei wurden die Themenbereiche "interner Kapitalbegriff", "Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfes" und "Steue... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Leistungen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG)

Rn. 824 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art (BgA) iSd § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit, die mit Gewinnausschüttungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Regelungen des § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG (vGA), §... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerungsgegenstand

Rn. 826 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a Hs 1 EStG unterwirft Einnahmen aus Leistungen des BgA der Besteuerung, die mit Gewinnausschüttungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind. § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a Hs 2 EStG erweitert – ähnlich wie bei § 20 Abs 1 Nr 9 EStG – den Besteuerungsgegenstand durch entsprechende Anwendungen des § 20 Ab... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 5 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Sachzuwendungen/-spenden, die aus dem Privatvermögen des Spenders stammen, sind mit dem gemeinen Wert des zugewendeten Wirtschaftsgutes bei dem steuerlichen Spendenabzug anzusetzen. Der gemeine Wert (§ 9 BewG) entspricht dem Verkehrswert einschließlich der Umsatzsteuer. Er ist normalerweise der Preis, der auf der Handelsstufe des Zuwendenden/S... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Einzelfälle

Rn. 45 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Als selbstständige Tätigkeit behandelt wurde zB die freiwillige schriftstellerische Nebentätigkeit eines angestellten Schriftleiters für seinen ArbG (BFH BStBl III 1955, 153); ebenso für einen WP, der neben seiner unselbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer WP-GmbH gelegentlich auch selbstständige Arbeit als WP leistete (BFH BStBl III 1957, 12... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erweiterung des Besteuerungsgegenstandes (§ 20 Abs 1 Nr 9 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 744 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Um eine steuerliche Gleichbehandlung mit Anteilseigner einer KapGes iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG herzustellen, ordnet § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 Hs 2 EStG an, dass die Vorschriften über die vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG), die Einlagerückgewähr (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG) sowie die Liquidation (§ 20 Abs 1 Nr 2 EStG) entsprechend Anwendung finden. ba) Ent... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.2 Regelwerke zur Abwicklungsplanung

Rz. 320 Die zuständige Abwicklungsbehörde muss im Rahmen der Abwicklungsplanung gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Abwicklungsfähigkeit von Instituten und Gruppen bewerten und ggf. verbessern. Dazu gehört u. a. die Prüfung, ob potenzielle Abwicklungshindernisse bestehen bzw. eine ausgewählte Abwicklungsstrategie wirksam ist und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens durch... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusammensetzung der Liquiditätspuffer

Rz. 18 Für den akuten Stressfall mit einer Dauer von mindestens einer Woche sollten die Liquiditätspuffer den Vorgaben von CEBS zufolge aus Bargeld und Vermögensgegenständen bestehen, die sowohl zentralbankfähig als auch hochliquide in privaten Märkten sind.[1] In ähnlicher Weise forderte zuvor bereits der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), zum Schutz gegen die stä... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonstige Bezüge

Rn. 227 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Neben Gewinnanteilen und Ausbeuten gehören auch sonstige Bezüge aus Anteilen der in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG genannten Gesellschaften zu den Einnahmen aus KapVerm. Als sonstige Bezüge gelten alle Beträge, die die Gesellschafter einer noch nicht in Liquidation getretenen KapGes von dieser unbeschadet des Grund- oder Stammkapitals und ohne Verpfl... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.3 Institutseigene und marktweite Ursachen

Rz. 220 Stresssituationen können auf institutseigene oder marktweite Ursachen rekurrieren. Institutseigene Ursachen sind im Gegensatz zu marktweiten Ursachen i. d. R. auf eigene Versäumnisse des Institutes zurückzuführen. Sie können im Extremfall den vollständigen Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das Institut und folglich den kompletten Abzug von Kundeneinlagen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.4 Risiken einer übermäßigen Verschuldung

Rz. 55 Das "Risiko einer übermäßigen Verschuldung" ("Risk of Excessive Leverage", REL) erwächst gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 94 CRR aus der Anfälligkeit eines Institutes aufgrund seiner Verschuldung oder Eventualverschuldung und erfordert möglicherweise unvorhergesehene Korrekturen seines Geschäftsplanes ("Business Plan")[1], also des Geschäftsmodells und/oder der Geschäftsstrate... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gewinnbegriff

Rn. 863 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Als KapErtr werden bei BgA ohne Rechtspersönlichkeit der nicht den Rücklagen des Betriebs zugeführte Gewinn, die nachfolgende Auflösung dieser Rücklagen (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG; s Rn 875 ff) sowie vGA der Besteuerung unterworfen. Rn. 864 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Aus den gleichen Überlegungen dürfte ein entsprechender Gewinn auc... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Kurzfristige Verschlechterung der Liquiditätssituation

Rz. 117 Selbst unter normalen Marktbedingungen kann sich der Liquiditätsbedarf kurzfristig erhöhen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Terminrisiko oder das Abrufrisiko schlagend werden. Hierfür genügen bereits eine unplanmäßige Verlängerung der Kapitalbindungsdauer bei volumenmäßig bedeutenden Aktivgeschäften oder ein unerwarteter Abruf von entsprechenden Einlagenvolumi... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.5 Steuerung des Liquiditätsbedarfes

Rz. 93 Es ist laufend zu überprüfen, inwieweit ein Institut unter normalen und angespannten Marktbedingungen in der Lage ist, einen auftretenden Liquiditätsbedarf rechtzeitig zu decken und in der Folge seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen. Ein Institut kann seinen Liquiditätsbedarf sowohl über die Aktivseite ("Asset Liquidity") als auch über die Passivseite ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom... mehr